BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 90

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rung die Ausübung dieses Berufes de facto verunmöglicht wurde, dann hoffe ich, dass nicht Ähnliches im Bereich der Psychotherapie passiert.

Bei Apothekern habe ich da weniger Bedenken, aber im Bereich der Psychotherapie könnte es durch die Berufshaftpflichtversicherung zu einer Verteuerung kommen, dabei ist die Behandlung gerade in diesem Bereich meist nach wie vor mit hohen Kosten, auch für die Patienten, verbunden. Eine weitere Erhöhung dieser Kosten würde ich für sehr bedenklich halten. Ich hoffe daher, dass es in der Umsetzung nicht dazu kommt.

Leider wurde es auch verabsäumt, in diesem Gesetz den Berechtigungsumfang von Gewerben im Bereich der Lebens- und SozialberaterInnen sowie Unternehmens­bera­terInnen klar abzugrenzen. Seit dem Psychologengesetz 2013 gibt es eine große Verunsicherung bei diesen Berufsgruppen. Im Wirtschaftsparlament wurde diesbezüg­lich deshalb ein Antrag verabschiedet, und zwar einstimmig, der den Erhalt der Berufs­rechte dieser Berufsgruppen zum Ziel hatte. Im Nationalrat ist es leider nicht dazu gekommen, und es ist leider so, dass ÖVP und SPÖ diese Berufsgruppe, die dezidiert keine Kranken behandeln möchte, aber wichtige Leistungen im Bereich der Prävention erbringt, wenn wir bei der Unternehmensberatung die Burn-out-Prävention und so weiter bedenken, weiter im Regen stehen lassen.

Wir finden es traurig, dass da einem entsprechenden Antrag der Grünen nicht Folge geleistet wurde. Es wäre eine Gelegenheit gewesen, für diese Berufsgruppen Rechts­sicherheit herzustellen. Trotzdem werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall des Bundesrates Dönmez sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

13.28


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


13.28.50

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Europa ist gegründet worden, um die Freiheit der Menschen zu erhöhen. Bei diesem Gesetz, nämlich der Patientenmobilität, ist die Frage der Freiheit von Men­schen angesprochen, und zwar die Freiheit, den Ort zu wählen, an dem sie sich behan­deln lassen.

Da gibt es viele von uns, die in Pension sind und möglicherweise in einem anderen Land als in Österreich die Pension genießen wollen, möglicherweise bei ihren Kindern, die im Ausland studiert und sich dort niedergelassen haben, und diese Menschen wollen dort, in der Nähe ihrer Familie, behandelt werden. Für diese Personengruppen machen wir ein Gesetz. Aber auch für die Personengruppen, die aus dem Ausland zu uns kommen, müssen wir entsprechende Regelungen schaffen.

Wir haben bei dieser Gesetzesmaterie einige Grundlagen sichergestellt: erstens, dass wir eine Vorabgenehmigung brauchen, dass im Vorfeld geklärt wird, auch im Sinne der Konsumentensicherheit, dass der zuständige Sozialversicherungsträger im Vorhinein gefragt werden muss, ob eine planbare Operation auch im Ausland durchgeführt werden kann. Das schafft Sicherheit für den Patienten und die Patientin und auch für den Dienstleistungsanbieter.

Wir haben auch sichergestellt, dass die Konsumenten gestärkt werden, nämlich durch Haftpflichtversicherung. Ich kann nur hinweisen: Wir haben das in den letzten Monaten auch in anderen Berufsgruppen gemacht, und die österreichische Versicherungs­wirtschaft ist hier vernünftig mit den Berufsgruppen umgegangen. Wir haben das bei Ärzten eingeführt, wir haben das bei Psychologen eingeführt, und ich gehe davon aus, dass das auch in den anderen Berufsgruppen so sein wird. (Präsident Lampel übernimmt den Vorsitz.)

 


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