Stenographisches Protokoll
830. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Mittwoch, 28. Mai 2014
830. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Mittwoch, 28. Mai 2014
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 28. Mai 2014: 9.06 – 15.50 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des Filmstandortes Österreich (Filmstandortgesetz) erlassen wird sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Presseförderungsgesetz 2004, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Staatsdruckereigesetz 1996, das Aktiengesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Stabilitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Scheidemünzengesetz 1988, das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das BFA-Verfahrensgesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Akkreditierungsgesetz 2012, das KMU-Förderungsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Umweltkontrollgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2014)
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert wird
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2014)
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Ergänzung der Tagesordnung ........................................................................................ 34
6. Punkt: Selbständiger Antrag der Bundesräte Michael Lampel, Mag. Harald Himmer, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ (197/A-BR/2014)
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Inhalt
Bundesrat
Antrag der Bundesräte Michael Lampel, Mag. Harald Himmer, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, den Selbständigen Antrag 197/A-BR/2014 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen – Annahme .................................................................................................................................. 34, 34
Verlangen auf Durchführung einer Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 2756/AB-BR/2014 gemäß § 60 Abs. 2 GO-BR ............................................................................................ 34
Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 2756/AB-BR/2014 gemäß § 60 Abs. 5 GO-BR ............................................................................................................................... 95
Redner/Rednerinnen:
Werner Herbert ............................................................................................................. 95
Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ................................................ 98, 106
Monika Mühlwerth ..................................................................................................... 101
Franz Perhab ............................................................................................................... 103
Christian Füller ........................................................................................................... 105
Verlesung der vorgesehenen Fassung des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung insbesondere hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 6 durch Präsidenten Michael Lampel ......................... 107
Genehmigung des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung insbesondere hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 6 sowie der restlichen Teile ............................................ 109
Personalien
Verhinderungen ................................................................................................................ 8
Fragestunde (163.)
Gesundheit ..................................................................................................................... 8
Mag. Christian Jachs (1838/M-BR/2014); Ewald Lindinger, Monika Mühlwerth, Dr. Heidelinde Reiter
Johanna Köberl (1841/M-BR/2014); Sonja Ledl-Rossmann, Hans-Jörg Jenewein, Dr. Heidelinde Reiter
Gerd Krusche; (1844/M-BR/2014); Mag. Ernst Gödl, Johanna Köberl, Marco Schreuder
Dr. Heidelinde Reiter (1840/M-BR/2014); Peter Oberlehner, Stefan Schennach, Cornelia Michalke
Friedrich Reisinger (1839/M-BR/2014); Werner Stadler, Dr. Dietmar Schmittner, Mag. Nicole Schreyer, Mag. Gerald Zelina
Reinhard Todt (1842/M-BR/2014); Ing. Eduard Köck, Gerd Krusche, Marco Schreuder
Josef Saller (1845/M-BR/2014); Inge Posch-Gruska, Cornelia Michalke, Dr. Heidelinde Reiter
Adelheid Ebner (1843/M-BR/2014); Ing. Bernhard Ebner, MSc, Gerd Krusche, Mag. Nicole Schreyer, Mag. Gerald Zelina
Bundesregierung
Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union .............................................................. 33
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .......................................................................... 34
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 32
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des Filmstandortes Österreich (Filmstandortgesetz) erlassen wird sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Presseförderungsgesetz 2004, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Staatsdruckereigesetz 1996, das Aktiengesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Stabilitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Scheidemünzengesetz 1988, das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das BFA-Verfahrensgesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Akkreditierungsgesetz 2012, das KMU-Förderungsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Umweltkontrollgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2014) (53 d.B. und 130 d.B. sowie 9183/BR d.B. und 9184/BR d.B.) ............................................................................................................................... 35
Berichterstatter: Mag. Josef Taucher ........................................................................... 35
2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (126 d.B. und 131 d.B. sowie 9185/BR d.B.) ....................................... 35
Berichterstatter: Mag. Josef Taucher ........................................................................... 35
3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert wird (101 d.B. und 132 d.B. sowie 9186/BR d.B.) 35
Berichterstatter: Mag. Josef Taucher ........................................................................... 35
Redner/Rednerinnen:
Monika Mühlwerth ....................................................................................................... 37
Ewald Lindinger ........................................................................................................... 41
Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................... 43
Mag. Ernst Gödl ........................................................................................................... 46
Mag. Gerald Zelina ....................................................................................................... 48
Inge Posch-Gruska ....................................................................................................... 52
Gerd Krusche ............................................................................................................... 55
Staatssekretär Mag. Jochen Danninger .................................................................... 57
Josef Saller ................................................................................................................... 60
Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................... 61
Stefan Schennach ........................................................................................................ 62
Mag. Reinhard Pisec, BA ............................................................................................ 64
Martin Preineder ........................................................................................................... 67
Werner Herbert ............................................................................................................. 69
Ing. Hans-Peter Bock ................................................................................................... 71
Hans-Jörg Jenewein .................................................................................................... 73
Elisabeth Grimling ....................................................................................................... 76
Marco Schreuder .......................................................................................................... 77
Ana Blatnik .................................................................................................................... 77
Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ..................................................................... 77
Entschließungsantrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Pendlerpauschale – Ablehnung ............ 70, 81
Entschließungsantrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringend notwendige Maßnahmen für die Exekutive – sofortige deutliche Erhöhung und künftige automatische Valorisierung des Steuerfreibetrages im § 68 Abs. 1 EStG – Ablehnung ............... 75, 81
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 1, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 80
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 2, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 81
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 3, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 81
4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (100 d.B. und 129 d.B. sowie 9187/BR d.B.) .................................................... 81
Berichterstatterin: Ingrid Winkler .................................................................................. 81
Redner/Rednerinnen:
Edgar Mayer .................................................................................................................. 82
Adelheid Ebner ............................................................................................................. 82
Mag. Reinhard Pisec, B
A ............................................................................................ 83
Marco Schreuder .......................................................................................................... 85
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 85
5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2014) (99 d.B. und 134 d.B. sowie 9188/BR d.B.) ............................................................................................................................... 85
Berichterstatter: Gerhard Schödinger ......................................................................... 85
Redner/Rednerinnen:
Werner Herbert ............................................................................................................. 85
Franz Perhab ................................................................................................................. 87
Christian Füller ............................................................................................................. 88
Marco Schreuder .......................................................................................................... 89
Inge Posch-Gruska ....................................................................................................... 91
Günther Novak ............................................................................................................. 92
Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ......................................................... 93
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 94
6. Punkt: Selbständiger Antrag der Bundesräte Michael Lampel, Mag. Harald Himmer, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ (197/A-BR/2014) ............................................................................................................................... 94
Annahme des Selbständigen Antrages 197/A-BR/2014 ................................................ 94
Eingebracht wurden
Anträge der Bundesräte
Michael Lampel, Mag. Harald Himmer, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ (197/A-BR/2014)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von Schwerarbeiterregelungen für Exekutivbedienstete (198/A-BR/2014)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringend notwendige Maßnahmen für die Exekutive – sofortige deutliche Erhöhung und künftige automatische Valorisierung des Steuerfreibetrages im § 68 Abs. 1 EStG (199/A(E)-BR/2014)
Anfragen der Bundesräte
Gerd Krusche, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Anhaltezentrum Vordernberg (3008/J-BR/2014)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Postenschließungen und exekutiven Außendienst (3009/J-BR/2014)
Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderbericht 2012 (3010/J-BR/2014)
Josef Saller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Regelung für Fahrerlaubnis nach abgelegter Radfahrprüfung (3011/J-BR/2014)
Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Rehabilitierung von Opfern des anti-homosexuellen § 209 StGB (3012/J-BR/2014)
Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Schließung der Polizeiinspektion im Mölltal/Oberkärnten“ (3013/J-BR/2014)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anzahl der Küchen, Kantinen und Buffets im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums in Wien und in den Bundesländern (2746/AB-BR/2014 zu 2972/J-BR/2014)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anzahl der Küchen, Kantinen und Buffets im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums in Wien und in den Bundesländern (2747/AB-BR/2014 zu 2970/J-BR/2014)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anzahl der Küchen, Kantinen und Buffets im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums in Wien und in den Bundesländern (2748/AB-BR/2014 zu 2975/J-BR/2014)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anzahl der Küchen, Kantinen und Buffets im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums in Wien und in den Bundesländern (2749/AB-BR/2014 zu 2979/J-BR/2014)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anzahl der Küchen, Kantinen und Buffets im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums in Wien und in den Bundesländern (2750/AB-BR/2014 zu 2968/J-BR/2014)
der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anzahl der Küchen, Kantinen und Buffets im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums in Wien und in den Bundesländern (2751/AB-BR/2014 zu 2978/J-BR/2014)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anzahl der Küchen, Kantinen und Buffets im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums in Wien und in den Bundesländern (2752/AB-BR/2014 zu 2971/J-BR/2014)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anzahl der Küchen, Kantinen und Buffets im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums in Wien und in den Bundesländern (2753/AB-BR/2014 zu 2969/J-BR/2014)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anzahl der Küchen, Kantinen und Buffets im Verantwortungsbereich des Bundeskanzleramtes in Wien und in den Bundesländern (2754/AB-BR/2014 zu 2967/J-BR/2014)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anzahl der Küchen, Kantinen und Buffets im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums in Wien und in den Bundesländern (2755/AB-BR/2014 zu 2976/J-BR/2014)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend die E2a-Planstellen der zur Schließung anstehenden Polizeiinspektionen (2756/AB-BR/2014 zu 2981/J-BR/2014)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückbaukosten im Zusammenhang mit den Schließungen von Polizeidienststellen (2757/AB-BR/2014 zu 2982/J-BR/2014)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anzahl der Küchen, Kantinen und Buffets im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums in Wien und in den Bundesländern (2758/AB-BR/2014 zu 2973/J-BR/2014)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anzahl der Küchen, Kantinen und Buffets im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums in Wien und in den Bundesländern (2759/AB-BR/2014 zu 2974/J-BR/2014)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Cobra-Einsatz bei Wilderer-Blutbad in Annaberg/NÖ (2760/AB-BR/2014 zu 2980/J-BR/2014)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Präsident Michael Lampel: Ich eröffne die 830. Sitzung des Bundesrates.
Einen schönen guten Morgen, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Grüß Gott auch den Zuseherinnen und Zusehern, die diese Sitzung via Live-Stream im Internet verfolgen.
Ganz besonders herzlich möchte ich in unserer Mitte Herrn Bundesminister Alois Stöger begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Das Amtliche Protokoll der 829. Sitzung des Bundesrates vom 15. Mai 2014 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Hermann Brückl, Efgani Dönmez, Gerhard Dörfler, Gottfried Kneifel, Mag. Susanne Kurz und Christian Poglitsch.
Präsident Michael Lampel: Wir gelangen somit zur Fragestunde.
Bevor ich jetzt – um 9.07 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, auf bis zu 120 Minuten erstrecken werde.
Bundesministerium für Gesundheit
Präsident Michael Lampel: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 1838/M, an den Herrn Bundesminister für Gesundheit.
Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mag. Jachs, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Immer mehr Mediziner wandern ins benachbarte Ausland ab, weil dort die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen angeblich um so viel besser sind. Das beginnt beim Gehalt, aber auch bei der Arbeitszeit, bei der Verwendung in der Ausbildung als „Spritzenschani“ oder als Dokumentationsgehilfe.
Daher meine Frage:
„Was unternehmen Sie entsprechend dem Regierungsprogramm, um dem drohenden Ärztemangel und der zunehmenden Tendenz zur Abwanderung ins benachbarte Ausland wegen der meist besseren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen entgegenzuwirken?“
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesrat! Die Abwanderungsländer für die Ärzte sind Deutschland und die Schweiz, also deutschsprachige Länder. Die Medizin hat sich so entwickelt, dass wir verstärkt auch internationale Kooperationen eingehen.
Ich darf darauf hinweisen, dass Österreich das Land mit der zweithöchsten Ärztedichte in ganz Europa ist. Insofern muss man da die Ergebnisse ein bisschen relativieren. Ich gebe gerne zu, dass wir in manchen Fachbereichen durchaus einen Ärztebedarf haben, ich gebe durchaus zu, dass wir in manchen qualitativen Fragen einen Ärztemangel haben, was die Qualität anlangt und was den Zugang betrifft.
Um auf Ihre Frage zu antworten: Was können wir tun, um die ärztliche Versorgung sicherzustellen? – Dazu haben wir gemeinsam klar und deutlich gesagt, wir wollen die Primärversorgung stärken. Es geht uns darum, die Primärversorgung gerade in der Region zu stärken.
Und was das Thema Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten betrifft, habe ich mich eingesetzt und eine Kommission mit Ärztekammer, Universitäten und den Ländern einberufen, die sich mit der Ärzteausbildung befasst. Es soll eine Ärzteausbildungsreform stattfinden, und dabei geht es in die Richtung, verstärkt die praktische Ausbildung zu verbessern, den Ärztinnen und Ärzten die Angst zu nehmen, selbständig in einer Ordination auf dem Land zu arbeiten und – der dritte Bereich, der sehr wichtig ist – neue Formen der Zusammenarbeit von Ärzten in einer Praxis zu entwickeln und zu ermöglichen, sodass auch Teilzeitformen möglich sind, um sicherzustellen, dass neuen Ansprüchen von Ärztinnen und Ärzten an ein Lebenskonzept Genüge getan wird.
Das sind die Aktivitäten, die wir starten. Wir sind in der Endphase der Formulierung in Bezug auf die Ärzteausbildung. Da werde ich auch das Parlament benötigen, um einige gesetzliche Änderungen umzusetzen.
Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundesminister, ich möchte bei der von Ihnen angesprochenen Ärzteausbildung bleiben. Es gibt ja das neue Klinisch-Praktische Jahr. In allen Bundesländern funktioniert es oder ist es bereits auf Schiene, in Wien aber gibt es noch große Probleme. In Wien ist derzeit nur das AKH als Ausbildungspartner dabei.
Daher meine Frage an Sie: Was werden Sie unternehmen, was werden Sie initiieren, damit ab August auch ausreichend praktische Plätze im Rahmen des Klinisch-Praktischen Jahres in Wien zur Verfügung stehen?
Präsident Michael Lampel: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrter Herr Bundesrat, die Frage des Klinisch-Praktischen Jahres ist eine Frage der universitären Ausbildung, dafür ist der Wissenschaftsminister verantwortlich, und ich werde keine Aussagen machen, die seinen Kompetenzbereich betreffen. (Heiterkeit.)
Präsident Michael Lampel: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Lindinger.
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Minister, was sind die inhaltlichen Schwerpunkte der neuen Ärzteausbildung, und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Die neuen Inhalte der Ärzteausbildung haben aus meiner Sicht folgende Schwerpunkte:
Ich möchte, dass die Ärztinnen und Ärzte in den ersten Monaten nach dem Studium, nach dem Doktorat an einer Universität eine Grundausbildung bekommen. Das soll für alle Ärzte gelten, egal, ob sie Allgemeinmediziner oder Fachärzte werden wollen, sie sollen ein gemeinsames Jahr an Ausbildung haben, in dem sie die Grundfunktionen anhand der 15 WHO-Erkrankungen lernen. Wir wollen ganz bewusst Kompetenzlevel definieren. Das ist die Zielsetzung, die wir in der Ausbildung haben wollen.
Nach diesem Zeitpunkt, der für alle Ärztinnen und Ärzte gleich ist, soll die Entscheidung getroffen werden: Gehe ich in die Allgemeinmedizin oder in einen Fachbereich? Wenn sie sich für die Allgemeinmedizin entscheiden, dann sind die entsprechenden Fächer abzuarbeiten. Mir ist es wichtig, dass am Ende der Ausbildung für Allgemeinmediziner jedenfalls eine praktische Ausbildung in Lehrpraxen von mindestens sechs Monaten steht.
Das sind die Schwerpunkte, mit denen wir uns gemeinsam mit der Ärztekammer bemühen, die Ausbildung praxisorientierter durchzuführen, und den Ärzten die Chance geben wollen, da Erfahrungen zu sammeln, Sicherheit zu bekommen, um die Patientinnen und Patienten noch besser versorgen zu können.
Präsident Michael Lampel: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Ich komme noch einmal zur Hauptfrage zurück, wo Sie gesagt haben, Österreich hätte eine solch große Ärztedichte.
Gestern war in den Zeitungen groß zu lesen: Den Bundesländern gehen die Ärzte aus. – Da fragt man sich schon, was da jetzt stimmt: Gehen ihnen wirklich die Ärzte aus, oder haben wir wirklich eine solch große Ärztedichte?
Aber weil auch wir befürchten, dass die Länder immer weniger Landarztpraxen haben, haben die Freiheitlichen im Nationalrat den Antrag gestellt, die Landarztpraxen entsprechend zu fördern und Fördermittel auszuschütten.
Ich frage Sie jetzt, warum Sie diesen Vorschlag noch nicht aufgegriffen haben.
Präsident Michael Lampel: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin, wenn man in Österreich alles fördert, dann stellt sich die Frage: Wie geht man damit um?
Ich meine, ärztliche Leistung soll bezahlt werden, und sie wird bezahlt. Ich glaube, wir brauchen Ärztinnen und Ärzte, die aus einer Normalsituation heraus ihre Arbeit machen. Wir haben tatsächlich – und das ist auch ein Widerspruch – die höchste Ärztedichte in Europa. Das kann man überprüfen, die Statistiken sind bekannt. Also muss es an etwas anderem liegen als an der Menge der Ärzte, die zur Verfügung stehen.
Es gibt viele Ärztinnen und Ärzte – ich kann das auch durchaus beschreiben –, die lieber in der Organisation eines Krankenhauses oder einer Ambulanz arbeiten. Es gibt weniger, die sagen, ich stelle mich der Aufgabe, eine ärztliche Versorgung auf dem Land zu machen. Vielleicht ist dieses Modell ärztlicher Versorgung, das wir sehr oft im Kopf haben, überholt. Es ist nicht mehr zumutbar, dass Menschen 24 Stunden sieben Mal die Woche, und das das ganze Jahr, für medizinische Versorgung zur Verfügung stehen. Das hält niemand aus. Ärztinnen und Ärzte haben heute auch einen anderen Anspruch an ihre eigene Lebenswelt. Daher braucht es Kooperationsformen, neue Formen auch der Versorgung vor Ort.
Wir haben auch im Rahmen der Bundeszielsteuerung sehr klar gesagt, wir wollen die Primärversorgung in den Regionen verstärken. Was meinen wir damit? – Wir meinen damit Kooperationsformen zwischen unterschiedlichen Ärzten. Wir meinen damit neue Formen der Notversorgung, der Randzeitenversorgung. Und wir meinen damit auch, dass andere Berufsgruppen, wie zum Beispiel die Krankenpflege, in ein Gesamtes, das sich an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientiert, koordiniert eingebunden werden.
Das ist ein neuer Zugang. Wir erwarten uns, dass damit die ärztliche Versorgung gerade in der Region verbessert und intensiviert wird. Mit reinem Ausschütten von Fördergeldern wird man diese Probleme nicht lösen.
Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Reiter.
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Sehr geehrter Herr Minister! Eigentlich dachte ich, dass wir Bundesrätinnen und Bundesräte die Fragen stellen, aber die Beantwortung gerade vorhin war eher so, dass Sie als Minister sehr viele Fragen gestellt haben. (Heiterkeit.)
Ich möchte noch einmal darauf zurückkommen, dass Herr Kollege Jachs gemeint hat, das Thema Lehrpraxen wäre in den Bundesländern auf Schiene. Dazu ist zu sagen, dass es auf sehr verschiedenen Schienen ist und dass diese Lehrpraxen auch aus sehr verschiedenen Quellen finanziert werden. Es gab doch, zumindest in Salzburg, die Hoffnung, dass dieser Bereich im Rahmen des Bundesfinanzgesetzes 2014 einen finanziellen Rahmen bekommt, auf den man sich verlassen kann und der eine Planbarkeit ermöglicht.
Darum noch einmal die Frage: Wird es für die Lehrpraxen und, wenn ja, in welcher Form und in welchem Ausmaß eine Bundesfinanzierung geben, die die Lehrpraxen in den Ländern und Praxen absichert?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Zur Frage der Finanzierung, was den Bund anlangt: Wir haben im Bundesbudget eine Förderung von Lehrpraxen vorgesehen. Ich sage „Förderung“, und Förderung heißt nicht Grundfinanzierung.
Ich sage noch einmal ganz deutlich: Ärztliche Leistungen müssen grundfinanziert sein. Sie werden in Österreich grundfinanziert aus Mitteln der Sozialversicherung und sie werden in den Spitälern grundfinanziert aus Mitteln der Sozialversicherung und des Steueraufkommens. Das heißt, die Finanzierung ist von den Österreicherinnen und Österreichern vorgesehen, die finanzieren das.
Ich sage sehr deutlich: Ärztliche Leistung, auch in einer Lehrpraxis, ist zu bezahlen. Diejenigen, die eine Lehrpraxis betreiben, haben ein entsprechend höheres Leistungsaufkommen und können das auch mit der sozialen Krankenversicherung verrechnen. Für manche Unterstützungsleistungen hat der Bund eine Größenordnung von 900 000 € im Budget vorgesehen, und das wird auch ausgegeben.
Präsident Michael Lampel: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 1841/M. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Köberl, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister, seit 1. Jänner 2014 gibt es in Österreich ein qualitätsgesichertes Programm für Brustkrebs-Screening, zu dem Frauen zwischen 45 und 69 Jahren eingeladen werden.
Meine Frage:
„Was versprechen Sie sich von dem neuen Brustkrebs-Früherkennungsprogramm, bei dem jetzt jede Frau die notwendigen Untersuchungen mit hohem Qualitätsstandard bekommt?“
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin! Warum haben wir ein Brustkrebs-Früherkennungsprogramm eingeführt? – Wir haben bisher im Rahmen der Sozialversicherung in etwa 45 Millionen € für Screening oder für Untersuchungen im Rahmen des Sozialversicherungsrechts ausgegeben. Es haben viele Ärztinnen und Ärzte Untersuchungen gemacht, und wir haben leider feststellen müssen, dass die Ergebnisse nicht qualitätsgesichert waren. Es hat viele Frauen gegeben, die
dadurch, dass es keine Qualitätssicherung gegeben hat, verunsichert worden sind. Vielen hat man gesagt, bei ihnen bestehe Verdacht auf Brustkrebs, was aber nach drei, fünf oder sieben Wochen wieder widerlegt worden ist. Was aber hat das für die Frau bedeutet? – Das hat bedeutet, dass sie mehrere Wochen unter hohem Druck und unter hoher Belastung gelitten hat.
Brustkrebs, das ist so, ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Jede 13. Frau ist in ihrem Leben einmal auch von Brustkrebs betroffen, und das ist eine Betroffenheit, die man ernst nehmen muss. Wir haben uns mit den Expertinnen und Experten darauf geeinigt, einen Schwerpunkt zu setzen, um qualitative Brustkrebs-Früherkennungsprogramme umzusetzen.
Was war dabei wichtig? – Wichtig war, dass uns Ärztinnen und Ärzte, Expertinnen und Experten sagen, in welchem Zeitraum eine Untersuchung, und zwar eine Untersuchung bei der gesunden Frau – das sage ich deutlich, denn das verwechseln manche; manche wollen gar nicht begreifen, was da der Unterschied ist –, Sinn macht. Wir machen ein Screening-Programm bei der gesunden Frau, um festzustellen, ob möglicherweise schon eine Krebserkrankung erkennbar ist. Diese Untersuchung richtet sich an die gesunde Frau, und Expertinnen und Experten haben uns gesagt, ein Screening-Programm macht nur zwischen dem 50. und dem 70. Lebensjahr Sinn. Wir haben aber, um sicherzugehen, dass wir alle erreichen, bewusst gesagt, wir beginnen mit dem 45. Lebensjahr. Das war der Schwerpunkt, und das haben wir auch umgesetzt.
Das Zweite, das wir umsetzen wollten, war: Wie können wir Frauen vor einer falschen Diagnose schützen, obwohl sie an einem Screening-Programm teilgenommen haben? – Das ist in der Art umgesetzt worden, dass wir das Vieraugenprinzip eingeführt haben. Zwei Ärztinnen/Ärzte werden unabhängig voneinander das Mammographie-Bild beurteilen, und nur dann, wenn sie eine gemeinsame Diagnose, einen gemeinsamen Befund erstellt haben, wird das Ergebnis an die Frau weitergegeben. Wenn das nicht der Fall ist, dann müssen die beiden Ärzte/Ärztinnen miteinander diskutieren. Das ist der Punkt, damit haben wir die Qualität für die Patientinnen und Patienten enorm verbessert. Ärztinnen und Ärzte, die sich in diesem Feld gut auskennen, sagen, wir haben weltweit technisch und organisatorisch das beste Programm aufgestellt, damit wir die Frauen ganz besonders schützen können.
Mir wichtig an diesem Modell ist die Früherkennung. Die Sozialversicherung lädt alle Frauen in dieser Zielgruppe einmal in zwei Jahren ein, am Mammographie-Screening teilzunehmen. Wir wollen, dass jede Frau in Österreich in dieser Zielgruppe sagt: Ja, ich mache diese Untersuchung! Und mir ist es wichtig, dass jede Frau davon Gebrauch machen kann, wenn sie will. Sie bekommt eine Aufforderung von der österreichischen Sozialversicherung.
Präsident Michael Lampel: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Das Programm läuft noch nicht sehr lange, und wir wissen, dass nur zirka 10 Prozent der Frauen an diesem Programm teilnehmen.
Wie wollen Sie, Herr Minister, erreichen, die richtigen Frauen zum richtigen Zeitpunkt zu einer Mammographie zu bewegen?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Wir haben das Programm im Jänner gestartet, am 2. Jänner sind die ersten Frauen eingeladen worden. Ich weiß, wenn man ein neues Programm startet, gibt es immer wieder Schwierigkeiten. Ich kann es zwar nicht nachvollziehen, aber ich habe festgestellt, dass manche Ärzte bewusst, manche Ärzte unbewusst die Frauen verunsichern.
Aus meiner Sicht ist es ganz entscheidend, klar zu sagen, die österreichische Gesundheitspolitik lädt jede Frau ein. Ich sage es bewusst noch einmal: Jede Frau zwischen dem 45. und 70. Lebensjahr kann am Mammographie-Screening teilnehmen. Das ist mir wichtig.
Mit dieser Einladungspolitik bekommen nicht nur Frauen, die ein – ich sage jetzt – besseres Gesundheitsbewusstsein haben, die Information, sondern es wird tatsächlich jede Frau, die in Österreich sozialversichert ist, eingeladen. Dadurch erwarte ich mir mehr Information.
Wir haben mit unserer Kampagne „früh erkennen“ ganz bewusst Informationen an die Frauen weitergegeben, und, meine sehr verehrten Damen und Herren des österreichischen Bundesrates, ich lade auch Sie ein, bei Ihren Veranstaltungen darauf hinzuweisen, dass es Wunsch der Gesundheitspolitik ist, dass jede Frau zwischen 45 und 70 an diesem Programm teilnimmt. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
Präsident Michael Lampel: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Ledl-Rossmann.
Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Minister, dieses Vorsorgeuntersuchungsprogramm ist zweifelsohne ein ganz wichtiges für uns Frauen, ich darf aber noch einmal auf den Einladungskreis zurückkommen. Für Frauen im Alter von 45 bis 69 erfolgt die Einladung automatisch, im Alter von 40 bis 44 und über 70 kann man eine Einladung anfordern. Es wird hier auch sehr betont, dass die Untersuchung für gesunde Frauen vorgesehen ist, deshalb muss ich schon festhalten, dass man als Frau unter 40 leider nur zur diagnostischen Mammographie gehen darf.
Daher meine Frage an Sie: Warum ist es für Frauen unter 40 nur bei einem konkreten Verdacht möglich, zur Mammographie zu gehen? Auch dann kann es schon zu spät sein. Auch wenn die Fallzahl nicht so hoch ist, so kommt Brustkrebs auch bei Frauen unter 40 vor. Warum ist diese Altersgruppe nach wie vor von diesem Vorsorgeprogramm ausgenommen?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin, das ist eine medizinische Frage. Jede Intervention in den Körper ist auch eine Belastung. Es geht darum – sagen die Ärzte – abzuschätzen, wann eine Intervention in den Körper Sinn macht. Es macht ja auch keinen Sinn – selbstverständlich, sagt jeder –, solange man nicht krank ist, einen Stent zu setzen oder sonstige Leistungen der Medizin in Anspruch zu nehmen. Medizin und Wissenschaft sagen, in diesem Zeitfenster ist ein Nutzen für die Frau gegeben. Wir richten uns an die gesunde Frau, und für die gesunde Frau außerhalb der Zielgruppe macht ein Screening-Programm keinen Sinn, ist es nicht angebracht, das zu machen.
Viel wichtiger ist es, dass die Frauen, die jünger als 45 Jahre sind, ärztliche Beratung haben. Es braucht einen Arzt/eine Ärztin, der/die darauf reagiert, und dieser Arzt/diese Ärztin kann natürlich, wenn das notwendig ist, auch jüngere Frauen zur Mammographie überweisen. Das ist erlaubt, das ist sogar angezeigt, aber das braucht medizinischen Sachverstand. Es kann nicht sein, dass man einfach mit der e-card zum Arzt geht und diese Leistung einfordert. Man lässt sich auch den Blinddarm nicht operieren, nur weil er sich möglicherweise einmal entzünden kann. Das sage ich bewusst so einfach.
Die Ärztinnen und Ärzte sagen, auch international: Screening-Programme für 50- bis 70-Jährige. Für Österreich haben wir gemeinsam mit den Experten gesagt, wir setzen diese Grenze auf 45 Jahre herab, das ist vertretbar, und darüber hinaus nur auf ärztliches Anraten beziehungsweise nach ärztlicher Überweisung.
Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Jenewein.
Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister, schönen guten Morgen! Erlauben Sie mir vorweg die Bemerkung, dass der Vergleich zwischen einer Blinddarmentzündung und einer Brustkrebserkrankung nicht wirklich nachvollziehbar ist. (Beifall bei der FPÖ.) Als selbst Betroffener einer Krebserkrankung weiß ich, dass man darüber nicht sonderlich viel scherzen sollte.
Lassen Sie mich zu meiner Frage kommen! Wir hatten bis zum 31. Dezember 2013 eigentlich ein sehr gutes System. Wir hatten in Europa mitunter die niedrigsten Brustkrebsraten, einzig in Südeuropa waren sie noch niedriger als in Österreich. Das System hat sich also als durchaus gut und als richtig erwiesen. Mit 1. Jänner 2014 wurde dieses Einladungsprogramm initiiert, und es hat sich gezeigt – ich kann hier nur vom Bundesland Wien sprechen –, wir haben, Frau Kollegin Köberl hat es angesprochen, zum Teil 10 Prozent bis 12 Prozent Rücklaufraten. Das heißt, dieses System wurde zumindest zu Beginn nicht wirklich angenommen.
Jetzt soll es eine Verbesserung geben. Allerdings versucht man jetzt, die Kombinationsuntersuchung von Mammographie und Sonographie so weit zu trennen, dass die Untersuchungen durch Sonographie auf 35 Prozent gedrückt werden können.
Meine Frage dazu konkret: Welche Einsparung erwarten Sie bei der Reduktion der Sonographie auf 35 Prozent?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat, erstens: Ich scherze nicht! Ganz im Gegenteil! Es geht darum, das Richtige für die Frauen zu tun, und die ärztliche Wissenschaft muss festlegen, was das Richtige ist. Die Expertinnen und Experten, die es in Österreich gibt, haben sich zu diesem Programm bekannt, und es sagen alle, dass dieses Programm die Qualität verbessert.
Was meiner Auffassung nach ganz wichtig ist: Die Qualität für die Frauen verbessert sich. Das Schlimmste, das einer Frau passieren kann, ist, nach einem Brustkrebs-Screening-Programm einen falschen Befund erstellt zu bekommen. Wir haben sichergestellt, dass die Qualität der Befunde wesentlich besser wird. Ärzte sagen, dass Sonographie nicht in allen Fällen notwendig und angezeigt ist. Sie sagen, sie haben Erfahrungen gesammelt, in welchem Ausmaß Sonographie notwendig ist. Und die Ärztinnen und Ärzte haben zu entscheiden, in welchen Fällen sie konkret notwendig ist. Wir wissen, dass sie durchschnittlich bei einem Drittel der Fälle erforderlich ist. Je jünger eine Frau ist, desto öfter wird das der Fall sein.
Zur Frage, wie viel an Einsparungen dadurch erzielt wird, kann ich Ihnen sagen: gar nichts, wenn man das Gesamtprogramm umsetzt. Ziel ist, dass wir in Zukunft mehr für Mammographie ausgeben werden. Die Sozialversicherungen rechnen damit, dass sich die Gesamtausgaben um mehr als 10 Prozent, 15 Prozent erhöhen werden. Warum? – Weil wir wollen, dass jede Frau an diesem Brustkrebs-Screening-Programm teilnimmt, gerade in dieser Altersgruppe. Sie haben bisher nicht teilgenommen. Wir wollen die richtigen Frauen für dieses Vorsorgeprogramm erreichen, und Expertinnen und Experten sagen, die richtige Zielgruppe sind die 45- bis 70-Jährigen.
Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Reiter.
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Noch eine Bemerkung zu Beginn: Die Entwicklung ist durchaus so, dass sich Frauen die Brüste amputieren lassen, aus Angst, aufgrund genetischer Disposition und so weiter – eine, glaube ich, doch sehr dramatische Entwicklung. Mein Wunsch wäre, dass es für Frauen ganz selbstverständlich ist, regelmäßig einen Gynäkologen ihres Vertrauens aufzusuchen, dass der Besuch beim Gynäkologen zumindest jährlich stattfindet und mit diesem gemeinsam entschieden wird, wann und in welcher Form entsprechende Vorsorgeuntersuchungen, Mammographien et cetera zu machen sind.
Aber konkret: Mit welchen Indikationen können Frauen laut dem letzten Punkt auf der Indikationenliste für kurative Mammographie – besondere medizinische Indikationen im Einzelfall – eine kurative Mammographie auf Kassenkosten in Anspruch nehmen?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich bin sehr vorsichtig, wenn es in der Medizin um Mode geht, dann werden meistens die Interessen der Patienten nicht sehr ernst genommen. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, medizinische Fragen mit Ärztinnen und Ärzten abzuklären, und das ist auch möglich. Jede Frau kann und soll – ich teile das – ärztliche Beratung gerade mit Gynäkologinnen/Gynäkologen in Anspruch nehmen. Das ist erlaubt. Was wir neu geschaffen haben, ist: Wir stärken die Patientinnen und Patienten. Diese Zielgruppe kann mit der e-card zur Mammographie gehen, sie ist freigeschaltet, diese Leistung kann in Anspruch genommen werden. Das ist eine wichtige Funktion für die gesunde Frau. Für die Frau, die bereits ein Krankheitsbild aufweist, ist eine ärztliche Überweisung angezeigt und auch sinnvoll.
Diese Indikationenliste haben Expertinnen und Experten erstellt. Wichtig, in Schlagworten, ist: Erstens: Wenn bereits ein Befund eines Arztes vorliegt, können natürlich Überweisungen ausgestellt werden, unabhängig vom Alter oder sonstigen Bedingungen. Zweitens: Wenn eine familiäre Disposition vorliegt, können Überweisungen in unterschiedliche Einrichtungen erfolgen. Manchmal ist es wichtig, eine besondere Diagnostik zu erstellen. Das hat aber ein Arzt oder eine Ärztin zu entscheiden.
In diese Richtung hat man sich geeinigt.
Präsident Michael Lampel: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 1844/M. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Krusche, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage lautet:
„Warum werden seit Juli 2013 PSA-Tests zur Früherkennung von Prostatakrebs im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen bei praktischen Ärzten und Internisten mit der Folge nicht mehr honoriert, dass Patienten zum Beispiel in der Steiermark bis zu sechs Monate auf einen Termin beim Urologen warten müssen?“
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat! Wenn es um PSA-Tests geht, sagen Expertinnen und Experten der Medizin, dass das eine – ich sage jetzt – wichtige Diagnostik ist, die von Urologen durchgeführt werden soll. Wir haben Fehlentwicklungen in Österreich gehabt, die wahrscheinlich vielen Personen auch zum Nachteil gereicht haben, nämlich dass die Aussagekraft von PSA-Tests deutlich überschätzt worden ist, auch von Ärztinnen und Ärzten. Es hat auch Maßnahmen gegeben, die, wie wir im Ministerium dazu sagen, als Jahrmarktmedizin bezeichnet werden können. Man hat sehr oft Tests in unterschiedlicher Qualität gemacht, und dann haben Versorgungsprozesse stattgefunden, die nicht immer im Interesse der Patienten gelegen sind.
Die Krankenkassen und die Ärztekammer legen fest und beschließen, was an Leistungen erbracht werden soll und wo eine fachärztliche Beurkundung oder Beurteilung notwendig ist. Die Ärztekammer – das sollten eigentlich die Experten sein, die sich gut auskennen –, die Ärztekammer sagt gemeinsam mit der Sozialversicherung, für die Steiermark macht das in diesem Ausmaß Sinn, das ist für die Qualität dieser Untersu-
chung und für die darauf folgenden Behandlungen, die da ansetzen, die bessere und geeignetere Maßnahme.
Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Es ist ja bekannt, dass der Urologe nicht der Lieblingsarzt der Männer ist und sie eher ungern zum Urologen gehen. In diesem Fall kommt es natürlich dazu, dass dann bei vielen dieser PSA-Test überhaupt nicht oder unter Umständen zu spät gemacht wird.
Meine Frage in diesem Zusammenhang: Wird vonseiten des Ministeriums eine Evaluierung vorgenommen, indem untersucht wird, wie sich das auswirkt im Hinblick auf die Anzahl der Untersuchungen und das Ergebnis bei der Früherkennung von Prostatakrebs?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat! Das Gesundheitsministerium überprüft immer wieder: Welche Maßnahmen sind medizinisch geeignet? Wo kann man Verbesserungen herbeiführen? Wie wirken Vorsorgeprogramme? Solche werden immer wieder durchgeführt. Wir haben auch zum Beispiel im Obersten Sanitätsrat Diskussionen: Was ist angezeigt? Was macht Sinn? Was nützt den Patientinnen und Patienten am meisten? – Dieser Weg wird gegangen.
Ich habe mich sehr stark dafür eingesetzt, dass wir verstärkt die Anwendungsorientierung auch in der medizinischen Ausbildung verbessern, gerade wenn es darum geht, Krankheiten, die häufig auftreten, verhindern zu können, aber hiefür auch Behandlungsprozesse einzurichten.
Ich habe am Anfang gesagt, dass wir anhand der 15 wichtigsten WHO-Erkrankungen die Ärzteausbildung organisieren. Eine wichtige Erkrankung ist natürlich auch der Prostatakrebs. Dieser ist im Fokus des Gesundheitsministeriums beziehungsweise auch der medizinischen Wissenschaft, und wir sind ständig darum bemüht, die Qualitäten im Behandlungsprozess zu verbessern.
Präsident Michael Lampel: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mag. Gödl.
Bundesrat Mag. Ernst Gödl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Minister! Verantwortung für die eigene Gesundheit und für einen gesunden Lebensstil zu übernehmen lernt man oder sollte man bereits in der Jugend lernen.
Daher stelle ich an Sie die Zusatzfrage: Welche Vorsorgeuntersuchungen sind für Kinder und Jugendliche nach Ende des Mutter-Kind-Pass-Programms bis zur Volljährigkeit vorgesehen oder in Planung?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat! Wenn man über Vorsorge und über Prävention redet, dann muss man sich die Frage stellen, ob eine Untersuchung immer das Geeignete ist. Vorsorge und Prävention bei Kindern und Jugendlichen kann etwas ganz anderes sein. Da geht es nicht immer um medizinische Fragen, sondern es geht darum, zum Beispiel Entwicklungsfragen von Kindern in den Vordergrund zu stellen. Es geht darum, zum Beispiel Ernährungsfragen in den Vordergrund zu stellen. Es geht oft, wenn man die Gesundheit der Kinder verbessern will, zum Beispiel darum, die Frage: Wie können sich Kinder bewegen?, in den Vordergrund zu stellen. Das wirkt gesundheitspolitisch mehr.
Ich denke, dass der Mutter-Kind-Pass eine wichtige Funktion erfüllt, nämlich gerade eine Hilfe für schwangere Frauen anbietet, auch für das Kleinkind eine besondere Versorgung anbietet. Aus meiner Sicht haben Screening-Programme in dieser Zielgruppe
derzeit keine Evidenz. Was wir machen, ist, im Rahmen des Kindergesundheitsdialogs ganz bewusst die Lebenswelt des Kindes im Auge zu haben und die Lebenswelt des Kindes in Bezug auf viele Parameter zu verbessern, zum Beispiel Ernährung und Bewegung. Es geht auch darum, eine gesündere Situation in der Schule zu haben. Das nützt den Kindern gesundheitspolitisch mehr.
Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Köberl.
Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister, wir haben ja schon gehört, dass beim Brustkrebs-Screening nur zirka 10 Prozent der Frauen das Programm annehmen. Ähnlich ist es auch bei der Prostatakrebsvorsorge, dass nur zirka 15 Prozent der Männer ab 45 an diesen Kontrollmaßnahmen teilnehmen. Ich denke, es hat jeder auch eine gewisse Eigenverantwortung.
Ich weiß, dass Ihnen, Herr Bundesminister, die Prävention sehr wichtig ist und Sie für die Jugend schon sehr viel machen, aber ich möchte wissen: Wie stehen Sie grundsätzlich zu den Vorsorgeuntersuchungen?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin, wir haben im Regierungsprogramm sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir Prävention stärken wollen. Mir ist es ganz wichtig, alle Maßnahmen der Prävention zu stärken. Ich habe dazu auch Präventionsprogramme erarbeiten lassen, und wir haben bei der Diskussion über Rahmen-Gesundheitsziele einen großen Schwerpunkt im Bereich Prävention gesetzt.
Wir haben jetzt im Zuge der Gesundheitsreform 150 Millionen € in zehn Jahren zur Verfügung gestellt, um in den Ländern mit den Sozialversicherungen Präventionsprogramme umzusetzen und die Gesundheitschance für die Menschen zu verbessern. Wir haben im Rahmen der Budgeterstellung sehr klar und deutlich einen Parameter im Zusammenhang mit der Wirkungsorientierung angegeben, nämlich: Wie können wir die Teilnahmerate an der allgemeinen Vorsorgeuntersuchung verbessern? Da ist es so, dass die Frauen in Österreich die Vorsorgeuntersuchung in einem höheren Ausmaß annehmen als die Männer. Die Männer sind „Vorsorgemuffel“, um das so zu sagen.
Daher auch an dieser Stelle die Einladung an alle Männer: Keine Angst vor der Vorsorgeuntersuchung! Nehmen Sie diese Leistung in Anspruch! – Ich bitte auch Sie, meine Damen und Herren, dafür zu werben, ganz bewusst zu sagen: Das Land Österreich bietet diese Leistungen an, die Sozialversicherung finanziert das auch, und die Österreicherinnen und Österreicher sind eingeladen, hier mehr zu tun. – Das ist ein Appell.
Wir werden uns aber auch daran messen lassen, ob es uns gelingt, zu erreichen, dass tatsächlich mehr Männer, mehr Frauen dieses Vorsorgeprogramm in Anspruch nehmen können. Aus meiner Sicht ist es wichtig, die Verantwortung für die eigene Gesundheit zu stärken. Die Gesundenuntersuchung ist auch ein Beitrag dazu, das wieder bewusst zu machen und Gesundheit in den Vordergrund zu stellen.
Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schreuder.
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Minister! Wir haben bei der vorigen Frage ja über das Brustkrebs-Screening-Programm gesprochen.
Meine sehr einfache Frage: Wäre es nicht ein erstrebenswertes Ziel, auch ein Prostata-Screening-Programm ins Leben zu rufen?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Da sind sich die Experten nicht einig. Es geht darum: Mit welchen Instrumenten kann man Screening-Programme
machen, und welche Aussagekraft haben solche Screenings? Es ist ein Nachteil für Menschen, wenn wir ein Screening-Programm machen, bei dem die Aussagekraft nicht groß ist. Das würde dazu führen, dass Menschen Operationen über sich ergehen lassen müssen, die nicht notwendig sind und die dann auch Nebenwirkungen haben.
Medizinische Fragen sind immer eine Frage des Abgrenzens zwischen Nutzen und Schaden. Es gibt auch immer Wirkungen und möglicherweise schädliche Nebenwirkungen. Die medizinische Wissenschaft sagt generell evidenzbasiert noch nicht, dass es einen Nutzen gibt, dass mit den Modellen oder mit diesen Screening-Verfahren, die wir derzeit haben, gerade bei Prostatakrebs ein Nutzen aus solchen Screening-Programmen entsteht. Und daher, weil keine Evidenz vorliegt, halte ich das zum jetzigen Zeitpunkt bei den Möglichkeiten, die wir haben, für nicht angemessen.
Präsident Michael Lampel: Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, 1840/M. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Dr. Reiter, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Bundesminister, da meine Frage eigentlich identisch ist mit der Frage des Kollegen Jachs, möchte ich hier noch einmal darauf hinweisen, dass die Situation, was die Abwanderung oder den Verlust der Ärzte betrifft, schon dramatisch ist, insbesondere in den westlichen Bundesländern, wo wir 40 bis 50 Prozent der Absolventen der medizinischen Universitäten an das Ausland verlieren und einen wirklich deutlich spürbaren Ärztemangel haben. So ist es zum Beispiel in Seekirchen, einer Stadt im Umland von Salzburg mit über 10 000 Einwohnern, seit Langem nicht gelungen, eine Hausarztpraxis zu besetzen. Das betrifft also nicht nur den absolut ländlichen Raum.
Deshalb frage ich Sie: Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen der Turnusausbildung gesetzt, um diese Turnusausbildung in Österreich attraktiver zu machen im Vergleich zum Ausland?
Präsident Michael Lampel: Das ist aber nicht die Frage!
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (fortsetzend): Es wurde mir gesagt, dass das als Zusatzfrage möglich ist.
Präsident Michael Lampel: Nachher als Zusatzfrage, aber zuerst muss die Hauptfrage gestellt werden.
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (fortsetzend): Meine Hauptfrage lautet:
„Welche Maßnahmen werden Sie angesichts der Berechnungen der Ärztekammer, dass zwischen 40 und 50 Prozent der Absolventen der medizinischen Universitäten nicht als Ärzte in Österreich tätig werden, gegen den bereits deutlich spürbaren Ärztemangel setzen?“
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin! Wenn die Ärztekammer Berechnungen macht, dann sollten diese nachvollziehbar sein. Ich kenne diese Berechnungen so nicht, sie sind auch in dieser Größenordnung nicht nachvollziehbar. Möglicherweise hat man nur eine Universität genommen. Bei einer Privatuniversität, wo man viel Geld zahlen muss, könnte das so sein, wie es hier dargestellt wird. Bei einer Privatuniversität in Salzburg möchte ich nicht ausschließen, dass es so ist, aber generell sind diese Zahlen nicht entscheidend.
Was ist entscheidend? – Entscheidend ist, dass wir, ich sage, eine abgestufte Versorgung haben wollen, dass wir bei vielen Rahmenbedingungen darauf achten müssen –
das habe ich schon beantwortet –, dass Ärztinnen und Ärzte gute Bedingungen vorfinden, ihren ärztlichen Beruf auch in der Region auszuüben. Das braucht mehr als nur eine Maßnahme.
Es ist zunächst auf der Ebene der Ausbildung wichtig, dass die Ärzte für diese Aufgabe vorbereitet sind.
Das Zweite, das notwendig ist, scheint mir zu sein, dass wir gerade in der Primärversorgung die Kooperationsform für gute gesundheitliche Versorgung der Menschen in der Region sicherstellen können. Da gibt es Antworten auch aus der Gesundheitsreform dahin gehend, die Primärversorgung zu stärken. Aus meiner Sicht ist es auch wichtig, die Lebensqualität insbesondere im ländlichen Raum für Akademikerinnen und Akademiker zu verbessern. Das braucht Anstrengungen in vielerlei Hinsicht. Das beginnt beim Kindergarten und geht auch in die Richtung, gute Schulen und dergleichen anzubieten, eine gute Infrastruktur vor Ort zu haben.
Es sind viele Ebenen, die hier angesprochen worden sind, und ich sage es noch einmal, denn das ist schon etwas Besonderes: Ich will nicht die Kommunikation der Ärztekammer nachbeten. Wir haben in Österreich im internationalen Vergleich eine hohe Ärztedichte! Wir haben auch eine hohe Krankenhausdichte. Das heißt, diese pauschale Formulierung, wir hätten einen Ärztemangel, kann man so generell nicht nachvollziehen.
Präsident Michael Lampel: Da ich annehme, dass eine Zusatzfrage gewünscht wird, bitte ich Sie, diese zu stellen.
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Seekirchen hat eine gute Kinderbetreuung, hat entsprechende Schulen und eine Infrastruktur, die es Ärzten durchaus ermöglichen sollte, auch ihre Kinder zum Beispiel entsprechend zu versorgen, und trotzdem gelingt es dort nicht, eine Hausarztstelle zu besetzen.
Deshalb meine Frage: Wie schaut es konkret mit Modellen wie Jobsharing oder Anstellung von Ärzten aus? Also ganz konkret: Welche Möglichkeiten gibt es dort, für den Hausarzt die berufliche Situation zu verbessern?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Es gibt viele Modelle. Jobsharing-Praxen sind möglich, sind auch schon vorgesehen, und es gibt damit gute Erfahrungen. Ich glaube, wir brauchen einen Mix aus vielen Maßnahmen, wo wir Ärztinnen und Ärzten die Chance geben, dort auch Gemeinschaftspraxen zu haben. Ich habe hier ja die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert, sodass solche Modelle möglich sind. Vor allem aber sollte da die Ärztekammer mehr tun als nur jammern, sie sollte auch den jungen Ärztinnen und Ärzten etwas anbieten. Zum Beispiel wäre es auch sinnvoll, Räume für Praxen anzubieten. Da kann man viel tun.
Ich glaube, dass das Instrument mit den Gesamtverträgen, dass Ärztekammer und Krankenkassen miteinander in Kenntnis der regionalen Situation sich bemühen, hier Angebote zu schaffen, der bessere Weg ist.
Letztendlich brauchen wir Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, in die Allgemeinmedizin zu gehen. Wir brauchen Ärztinnen und Ärzte, die nicht nur für die Forschung ausgebildet sind – auch das ist wichtig. Wir brauchen aber auch Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, für chronische Erkrankungen ein ärztliches Angebot zu leisten. Das aber ist in der Ausbildung, vor allem auch in der wissenschaftlichen Ausbildung zu kurz gekommen.
Ich habe mich und werde mich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass wir an den Universitäten das Thema Versorgungsforschung verstärkt in den Vordergrund stellen, dass wir die Rolle der Allgemeinmedizin insgesamt stärken. Ein kleiner Beitrag wird die
elektronische Gesundheitsakte sein, weil dadurch die Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner den Zugang auch zu anderen Befunden haben, und zwar in einer qualitativen Form. Wir werden viele Schritte setzen, die die Allgemeinmedizin insgesamt aufwerten. Ich bin ein Freund der Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner, und ich glaube, dass wir diese Versorgungsform auch in der Zukunft brauchen. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)
Präsident Michael Lampel: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Oberlehner.
Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Insbesondere in Krankenhäusern in ländlichen Gebieten gibt es sehr viele unbesetzte Turnusarztstellen.
Daher meine Zusatzfrage: Was unternehmen Sie zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für Allgemeinmediziner im Turnus und bei den Lehrpraxen? Sie sind selbst Oberösterreicher. In Oberösterreich haben wir diesbezüglich eine sehr schwierige Situation: Die Turnusärzte werden immer weniger, und wir haben viele unbesetzte Stellen. Glauben Sie auch, dass wir diesbezüglich durch die Medizin-Uni entsprechende Verbesserungen schaffen können?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat, ich gehe davon aus, dass der Umstand, dass wir jetzt in Oberösterreich ein besseres Angebot auch an universitärer Ausbildung bekommen werden, auch dazu führt, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Tätigkeit wieder im eigenen Bundesland ausüben.
Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass in den Krankenanstaltenträgern die langfristige Versorgung mit Ärztinnen und Ärzten bewusst gemanagt wird. Die Personalentwickler in den Krankenanstaltenverbünden sind eingeladen, Ärztinnen und Ärzte oder Studentinnen und Studenten zu unterstützen, sie zu betreuen, sie möglicherweise auch bereits im Studium zu unterstützen. Wenn man solche Maßnahmen setzt, werden später auch Turnusärztinnen und Turnusärzte zur Verfügung stehen. Ich denke, dieses Feld der Personalentwicklung muss bewirtschaftet werden, bewusst bewirtschaftet werden, und da lade ich die Krankenanstaltenträger, die Länder, aber auch die Sozialversicherungen in den Bundesländern ein, konkret der Situation angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen zu setzen.
Ich betrachte es durchaus als sinnvoll, dass man zum Beispiel im Bundesland Kärnten überlegt: Wer studiert an welcher österreichischen Universität, wie können wir diese Studentinnen und Studenten unterstützen, wie können wir ihnen Hilfen anbieten? Und dann werden diese natürlich auch bereit sein, in diesen Krankenhäusern ihren Turnus abzuwickeln, sie werden bereit sein, in diesen Krankenhäusern zu arbeiten, und es entsteht da ein wichtiger Dialog. Dieser Weg ist zu gehen.
Dass man natürlich auch an anderen organisatorischen Maßnahmen zu drehen hat, ist vollkommen klar, aber das liegt in den Aufgabenbereichen der Bundesländer, die ja die Verantwortung für die innere Organisation tragen.
Präsident Michael Lampel: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schennach.
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wenn wir die Zahlen anschauen, dann sehen wir, dass bis zum Jahr 2020 zwischen 75 und 80 Prozent der Menschen in Städten leben werden und allein aus Österreich 500 000 Menschen nach Wien zuwandern werden. Das wird natürlich auch die Gruppe des medizinischen Personals betreffen, ob Ärzte, Krankenschwestern oder andere.
Wie gehen Sie in Anbetracht dessen bei der Spitalsreform vor, vor allem im Hinblick darauf, dass 40 Prozent der Allgemeinmediziner demnächst in Pension gehen werden?
Zweitens: Was halten Sie von dem Modell, dass ein Arzt in
einer Tankstelle eine
24-Stunden-Ordination eröffnet hat?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Ärztinnen und Ärzte dort im Einsatz sind, wo die Menschen leben. Ich glaube, das ist wichtig, Menschen müssen eine entsprechende Versorgung mit ärztlichen Leistungen haben, und da bedarf es bunter Formen der Versorgung.
Wir müssen uns auch damit auseinandersetzen – das ist jetzt nämlich die große Herausforderung in der Allgemeinmedizin –, weg von der Akutversorgung und hin zur Versorgung chronischer Erkrankungen zu kommen. Das verändert das Berufsbild und auch den eigenen Zugang zur Krankheit. Daher brauchen wir für diesen Bereich wissenschaftliche Unterstützung mit verstärkter Versorgungsforschung. Das ist der eine Aspekt. Diesbezüglich sind die ehrwürdigen medizinischen Universitäten in Österreich gefordert mehr zu tun. Ich sage das ganz deutlich: Die Unis sind gefordert, mehr zu tun! Es beginnen auch schon viele damit.
Zur zweiten Frage, wo ein Arzt Leistungen anbietet, sage ich: Das ist grundsätzlich seine Entscheidung. Aus Sicht der Gesundheitspolitik ist es wichtig, dass die Qualität dieser Versorgung dem entspricht, was Patientinnen und Patienten erwarten dürfen. Die Frage, ob ein Arzt in einer Tankstelle, in einer ausrangierten Wohnung oder in einem medizinischen Zentrum arbeitet, ist für mich nicht relevant, wenn die Qualität dieser Versorgung den Anforderungen entspricht. Für mich ist es wichtig, dass solche Zugänge zu ärztlichen Leistungen auch durch die Sozialversicherungen finanziert werden, damit nicht Zusatzbeiträge jene Menschen, die medizinische Hilfe brauchen, ökonomisch überfordern.
Das ist meine Kritik, ansonst ist es Sache der Ärztinnen und Ärzte, mit welchem Modell sie an ihre Patientinnen und Patienten herantreten.
Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Michalke.
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben bereits eingangs darauf hingewiesen, dass Unterschiede von West nach Ost oder von Ost nach West gegeben sind.
In Vorarlberg sind uns selbstverständlich Deutschland und die Schweiz ganz nahe. Und es gehen, insbesondere auch im Spitalsbereich, Ärzte, wenn sie eine Fachausbildung machen wollen, zunehmend in die Schweiz oder nach Deutschland, da dort das Angebot offensichtlich besser ist und auch die Arbeitszeiten der Ärzte genauer eingehalten werden. Dasselbe gilt auch für den niedergelassenen Bereich.
In Vorarlberg funktioniert zum Beispiel die Zusammenarbeit mit den Krankenpflegevereinen sehr gut. Dieses Modell könnte man leicht auf ganz Österreich übertragen.
Ich habe aber noch eine konkrete Frage: Wie sieht derzeit der Ärztemangel im niedergelassenen Bereich in den einzelnen Bundesländern aus?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin, das ist ganz unterschiedlich. Es gibt in der ärztlichen Versorgung tatsächlich die eine oder andere offene Stelle, dass also da und dort eine Arztstelle nicht besetzt wird. In Österreich sind allerdings generell alle beziehungsweise die meisten Stellen, die im Stellenplan vorgesehen sind, besetzt. Es gibt möglicherweise eine Handvoll Stellen, bei denen die Besetzung etwas länger dauert und in der Übergangsphase die Versorgung für Patientinnen und Patienten möglicherweise problematisch ist.
Mir ist es wichtig, dass regionale Entscheidungsträger diesbezüglich tätig werden. Es ist gut, wenn zum Beispiel in Vorarlberg die Vorarlberger Gebietskrankenkasse gemeinsam mit der Vorarlberger Ärztekammer Lösungsansätze im Hinblick auf die Fragen findet: Warum funktioniert etwas besser und etwas anderes schlechter? Wie geht man mit der Versorgung insgesamt um?
Wir können generell sagen, dass zum jetzigen Zeitpunkt in Österreich mit dem Stellenplan die ärztliche Versorgung in den Ländern sichergestellt ist. Wir wissen aber, dass wir jetzt, wenn wir zunehmend mit mehr chronischen Erkrankungen zu tun haben werden, in die Allgemeinmedizin zu investieren haben. Das werden wir tun, und das braucht Versorgungsforschung und auch eine bessere Bewirtschaftung dieser Stellen, wie ich schon angeführt habe.
Außerdem sind in der medizinischen Gemeinde eine Aufwertung des Berufes der Allgemeinmedizinerin und des Allgemeinmediziners sowie eine entsprechende Ausbildung vonnöten. – Auf all diesen Ebenen wollen wir arbeiten.
Präsident Michael Lampel: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, 1839/M, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Reisinger, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Friedrich Reisinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Regierungsprogramm ist in den verschiedenen Kapiteln, und zwar in den Kapiteln Gesundheit, Pflege und ländlicher Raum, mindestens dreimal von der Sicherung einer flächendeckenden, vor allem aber auch wohnortnahen allgemeinmedizinischen Versorgung, am besten durch einen Hausarzt, die Rede und ist diese vorgesehen.
Jetzt hört man, dass im Rahmen der Gesundheitsreform Hausärzte praktisch abgeschafft und sogenannte Gesundheitszentren eingerichtet werden sollen, obwohl man noch nicht weiß, wie man diese finanzieren soll, obwohl man nicht weiß, wie Patienten diese Gesundheitszentren auch ohne Autos erreichen können, denn diese sind oft eine halbe Stunde oder eine Stunde vom Wohnort entfernt, und obwohl man auch weiß, dass viele Patienten lieber durch ihren Hausarzt betreut werden als durch irgendjemanden, der eben gerade Dienst in diesen Gesundheitszentren hat. – Ich glaube, dass da noch viele Fragen offen sind.
Daher meine Frage:
„Was unternehmen Sie entsprechend dem Regierungsprogramm zur Sicherung der flächendeckenden und wohnortnahen allgemeinmedizinischen Versorgung durch Hausärzte und Landärzte?“
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat, die Begründung Ihrer Anfrage muss ich zurückweisen! In meiner Gesundheitsreform geht es darum, dass wir gerade die ärztliche Versorgung in den Ländern verbessern und qualitativ umsetzen. Es geht nicht darum, Ärztinnen und Ärzte in den Vordergrund zu stellen. Ganz im Gegenteil. Vielmehr geht es darum, Antworten auf veränderte Bedingungen zu geben.
Erstens geht es um die Frage: Welche sind die veränderten Bedingungen? – Wir wissen, dass die Menschen älter werden, und das ist gut so. Wenn die Menschen älter werden, haben aber chronische Erkrankungen größere Bedeutung im medizinischen Versorgungsprozess.
Zweitens geht es daher darum: Wie können wir chronische Erkrankungen gut betreuen und behandeln? – Bei vielen chronischen Erkrankungen ist es zum Beispiel notwendig, ärztliche Expertise einzubringen. Es kann aber auch Behandlungsprozesse geben, bei
denen neben dem Arzt auch andere Berufsgruppen eine besondere Rolle spielen, zum Beispiel die Pflegeberufe.
Mir geht es darum, dass wir im Rahmen der Primärversorgung Netzwerke bilden können, mit welchen die Versorgung von Patientinnen und Patienten im gesamten Behandlungsprozess durchgeführt werden kann. Und darin besteht der Unterschied zwischen der Art und Weise, wie Sie die Frage begründen, und dem, was ich meine.
Wir haben bisher immer im Sinne von Institutionen gedacht, etwa: Was will die Institution Hausarzt? Und die Patienten mussten sich dem unterordnen. Ich möchte jetzt, dass gerade bei Versorgungsprozessen von chronischen Erkrankungen die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten im Vordergrund stehen. Und dann muss man sich die Frage stellen: Wer kann das leisten?
In diesem Zusammenhang werden die Hausärzte beziehungswiese Allgemeinmediziner, wie sie heißen, eine ganz besondere Rolle spielen. Es wird ganz entscheidend sein, wie man vor Ort ein Netzwerk organisiert, in dem die Patientinnen und Patienten gut aufgehoben sind. Dabei wird die Pflege eine besondere Rolle spielen. Es kann aber auch sein, dass man in diesem Prozess DiätologInnen einbinden muss, wenn man zum Beispiel Diabetiker behandelt. Das ist wichtig. Auf diese Weise können Hausärztinnen und Hausärzte entlastet werden, wenn andere Gruppen diese Aufgaben übernehmen, die dafür möglicherweise auch besser ausgebildet sind. Und das soll und kann dazu führen – und das ist das Ziel –, dass der Behandlungsprozess aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten entwickelt und geführt wird und nicht aus der Systemlogik einzelner Anbieter von Gesundheitsdiensten.
Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Friedrich Reisinger (ÖVP, Steiermark): Die Ordinationsnachfolge im ländlichen Raum hängt in kleineren Gemeinden sehr oft auch davon ab, ob eine ärztliche Hausapotheke weitergeführt werden kann.
Meine Frage: Bis wann planen Sie die Abschaffung dieser unsinnigen Vier-Kilometer- beziehungsweise Sechs-Kilometer-Grenze für ärztliche Hausapotheken im Apothekengesetz, die sowohl die ärztliche Versorgung als auch die wohnortnahe Medikamentenversorgung im ländlichen Raum gefährden?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat, mir geht es darum, Maßnahmen in dem Sinn zu setzen, dass das Medikament qualitätsgesichert zur Patientin und zum Patienten gelangt. Für mich haben Hausapotheken in ländlichen Regionen eine wichtige Funktion, und diese wichtige Funktion soll man erkennen und auch ernst nehmen.
Der Gesetzgeber hat Grenzen gesetzt. Diese bewerte ich nicht, sie sind für mich als Bundesminister ernst zu nehmen und auch wahrzunehmen. Ob sie unsinnig sind, muss man gemäß der regionalen Situation beurteilen. Mir geht es darum, mit Expertinnen und Experten und auch mit den Beteiligten Lösungen auszuarbeiten, wie wir in der Region das Medikament qualitätsgesichert zur Patientin und zum Patienten bringen können.
Das eine Modell ist die ärztliche Hausapotheke. Diese hat ihre Funktion, aber es wird weitere Elemente geben müssen, wie zum Beispiel die Vollapotheke. Wobei es dann um die Frage geht: Wie garantiert diese Vollapotheke ihren Service? In diesem Zusammenhang könnten zum Beispiel auch Zustellmaßnahmen eine Rolle spielen.
All diese Fragen sind in Diskussion, und ich habe schon einige Gruppen eingeladen, das mit mir zu diskutieren, und ich werde mit den Betroffenen in den nächsten Tagen und Wochen eine intensive Diskussion führen.
Präsident Michael Lampel: Bevor wir zu weiteren Zusatzfragen kommen, ersuche ich die Fragestellerinnen und Fragesteller, sich im Sinne der Zeitökonomie auf die Frage zu konzentrieren und ihren Beitrag nicht in eine Wortmeldung ausarten zu lassen.
Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Stadler.
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident, deinem Aufruf kann ich gleich Folge leisten.
Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum ist ja sehr vielen oder fast allen hier ein Anliegen, das merkt man an den Hauptfragen und an den Zusatzfragen.
Meine Zusatzfrage wäre die Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum gewesen, aber diese hat Kollege Reisinger schon gestellt. – Danke. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)
Präsident Michael Lampel: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dr. Schmittner.
Bundesrat Dr. Dietmar Schmittner (FPÖ, Salzburg): Sehr verehrter Herr Bundesminister, ich habe schon eine kurze Präambel vorzubringen, weil wir gestern in Salzburg darüber gesprochen haben: Es gibt jetzt auch schon in der Stadt Salzburg in manchen Stadtteilen, etwa in Itzling, Ordinationen, die über ein Jahr lang nicht nachbesetzt werden können. Der Grund dafür kann aber nicht wie auf dem Land sein, dass man oft jede zweite Nacht Nachtdienst und jedes zweite Wochenende Wochenenddienst hat.
Übrigens weiß ich nicht, ob es die Kolleginnen und Kollegen wissen: Mir hat am Wochenende ein Arzt gesagt, dass er für einen Sonntagsnachtdienst unter 50 € refundiert bekommt.
Ein für mich wichtiger Grund für die Unattraktivität der Praxisstellen ist mit Sicherheit, wie in jedem Job, die Entlohnung. Ich möchte das auch ein bisschen begründen. Wir leben ja im Nachbarbereich zu Freilassing: Ein bayerischer Arzt oder ein Salzburger Arzt bekommen für die Behandlung eines bayerischen Patienten von der AOK, der Allgemeinen Ortskrankenkasse, dem Pendant zur Gebietskrankenkasse, ein Honorar bis zur dreifachen Höhe.
Jetzt meine Frage: Gibt es konkrete Gespräche mit den Sozialversicherungen beziehungsweise Bundesländern, damit man die flächendeckende allgemeinmedizinische Versorgung wirklich wieder herstellt? Unter diesem Mangel leiden nämlich die Patienten. Sie müssen viel länger warten, wenn pro Stadtteil nur mehr ein Arzt ordiniert und nicht drei.
Sie sind ja bei der Verfolgung Ihrer Ziele durchaus hartnäckig. Das merkt man etwa bei der Zwangsbeglückung der Ärzte durch ELGA, was meiner Meinung nach viel Bürokratie bringt. (Zwischenrufe.)
Meine Frage: Gibt es konkrete Gespräche mit den Sozialversicherungsträgern, dass man vielleicht auch bei der Honorierung besser wird, damit das Ganze für die künftigen Ärzte attraktiver wird?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat, die Honorarfestlegung für Ärzte nimmt die Ärztekammer, in diesem Fall die Ärztekammer Salzburg, gemeinsam mit der Gebietskrankenkasse vor. Das ist ein Ergebnis sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen. Im Hinblick darauf stelle ich mir die Frage: Wenn all das so schrecklich ist, warum hat dann die Ärztekammer diesem Kompromiss sozialpartnerschaftlich die Zustimmung erteilt? (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
Ich persönlich halte sehr viel davon, dass Entlohnungsformen sozialpartnerschaftlich vereinbart sind. Was wäre die Alternative dazu? – Die Alternative dazu wäre, dass irgendeine Institution oder auch eine Regierung den Tarif festlegt, der zu bezahlen ist.
Ich glaube, dass gerade Ärztekammer und Sozialversicherung in der Lage sind, das Umfeld in der Region gut zu beurteilen. Sie kennen zum Beispiel den Markt im Verhältnis zu Freilassing und werden entsprechend reagieren. Ich denke, dass bei den Verhandlungen, die immer wieder stattfinden, auch all diese Punkte diskutiert werden.
Präsident Michael Lampel: Bevor wir zur nächsten Zusatzfrage kommen, begrüße ich ganz herzlich die Schüler der Hauptschule Ostermiething aus dem Bezirk Braunau mit ihren Lehrkräften auf das Allerherzlichste hier bei uns im Bundesratssaal! (Allgemeiner Beifall.)
Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mag. Schreyer.
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Minister, ich werde mich wirklich nur auf die Frage beschränken, und zwar: In welcher Art und Weise wird das Hausarztmodell der Ärztekammer in die Gesundheitsreform direkt mit eingebaut?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin, es geht darum, bei dem Modell die Rolle der Allgemeinmedizin zu stärken. Diese Elemente, die im Modell der Ärztekammer beinhaltet sind, sind sicherlich wichtig und auch entsprechend umzusetzen. In einem Punkt erteile ich aber eine ganz klare Absage: Einschreibemodelle halte ich für nicht geeignet!
Mir geht es darum, dass die Blickrichtung im Bereich der Gesundheit patientinnen- und patientenorientiert und nicht hausarztorientiert ist. Es geht immer darum, was Patientinnen und Patienten brauchen. Deren Bedürfnisse sollen im Vordergrund stehen, und es gibt sicherlich Elemente, welche im Bereich der Allgemeinmedizin gestärkt werden sollen. Einschreibemodelle halte ich jedoch für nicht geeignet.
Präsident Michael Lampel: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mag. Zelina.
Bundesrat Mag. Gerald Zelina (STRONACH, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister, wir haben über den Landärztemangel gesprochen. Dazu stelle ich zwei Fragen.
Erstens: Nehmen wir an, ich bin Medizinstudent. Welche Anreize stehen mir zur Verfügung, eine Praxis auf dem Land zu eröffnen?
Zweitens: Wie stellen Sie sicher, dass beim Bau von größeren Wohnhausanlagen auch Ordinationen mit geplant werden?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat! Liebe Schülerinnen und Schüler! Ich glaube, das ist eine wichtige Frage, an welcher man erkennen kann, wie komplex dieser Bereich ist.
Für Wohnanlagen sind Gemeinden und Länder zuständig, die im Rahmen eines örtlichen Entwicklungskonzepts darüber nachdenken müssen, wie man die Bevölkerung versorgt, wenn neue Wohnanlagen gebaut werden.
Das ist eine klassische Aufgabe der Gemeinde-, der Kommunalpolitik, wenn ich einen Ort versorgen will. Das hat im örtlichen Entwicklungskonzept vorgesehen zu werden.
Wenn Sie mich fragen: Ich bin ein Anhänger davon, dass man bei jedem Neubau – und Sie als Mitglieder des österreichischen Bundesrates können durchaus darauf hinwirken, da auch in den Landtagen mitzuwirken –, wenn man zum Beispiel Einrichtungen der Pflege plant, dort auch mitplant, Einrichtungen für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung zu stellen. Da sollte man nicht kleinkariert nur das eigene Feld sehen.
Das wäre eine Aufgabe der unterschiedlichen Bauordnungen, der Raumordnungsprogramme der Länder, und Sie wissen, das ist Länderkompetenz, die im Bund nicht wahrgenommen werden kann. Ich halte aber den Ansatz für ganz richtig, das kann man tun.
Zur Frage, was es Ihnen nützt, wenn Sie als junger Arzt auf das Land gehen wollen, kann ich Ihnen aus meiner Sicht sagen: Sie werden Patientinnen und Patienten vorfinden, die Sie lange betreuen können, mit denen Sie ein Stück des Weges gehen können. Sie können die Entwicklung nachvollziehen, die ein Patient auch durch Ihre Leistungen macht, und diese Langfristigkeit unterscheidet Sie von der Tätigkeit in einem Krankenhaus, wo Patientenkontakte sehr kurzfristig sind. Das ist auch ein Wert, den der Beruf eines Allgemeinmediziners mit sich bringt.
Präsident Michael Lampel: Wir gelangen nun zur 6. Anfrage, 1842/M, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Todt, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage lautet:
„Führen Sie die Skepsis von Teilen der Patientinnen und Patienten gegenüber ELGA auf einen Informationsmangel zurück oder gibt es dafür andere Ursachen?“
Präsident Michael Lampel: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat, ich glaube, dass wir den Patientinnen und Patienten viele Informationen betreffend die Frage, was die Elektronische Gesundheitsakte ist, übermittelt haben. Natürlich beschäftigen sich viele Menschen, wenn sie gesund sind, wenn sie nicht in den medizinischen Prozess involviert sind, mit der Elektronischen Gesundheitsakte.
Ich denke, dass wir eine generelle Diskussion darüber geführt haben und dass eine große Mehrheit der österreichischen Bevölkerung sagt: Ja, ich möchte eine bessere Kommunikation, bessere Information haben, ich möchte, dass die Ärztinnen und Ärzte wissen, welche Medikamente mir verschrieben worden sind, ich möchte, dass mein Allgemeinmediziner weiß, welche Befunde im Krankenhaus entstanden sind. Da sagt eine große Mehrheit der Bevölkerung Ja zu ELGA.
Präsident Michael Lampel: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Kollege.
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Welche Maßnahmen werden getroffen, um die berichtete Verzögerung bei der Abarbeitung der Abmeldungen von ELGA zu beschleunigen?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Wir haben sichergestellt, dass im Bereich der Widerspruchsstelle mehr Personal zur Verfügung gestellt wird. Es hat im Jänner durchaus Wartezeiten gegeben, die aber mittlerweile gut abgearbeitet sind, und wir haben jetzt einen Normalbetrieb, wo wir die Wünsche auf Widerspruch in einer angemessenen Zeit abarbeiten können.
Präsident Michael Lampel: Ich darf Herrn Bundesminister Dr. Ostermayer recht herzlich hier bei uns im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ing. Köck.
Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister, in der Elektronischen Gesundheitsakte sind derzeit nur die E-Medikation, Krankenhaus-Entlassungsbefunde, Laborbefunde und bildgebende Befunde vorgesehen.
Meine Frage ist: Wann kommen der elektronische Impfpass und freiwillige Notfalldaten auf der e-card dazu, um im Notfall alle Daten immer bei der Hand zu haben?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Es ist ein weiterer Ausbauschritt bei der e-card mit den Dingen, die Sie genannt haben, vorgesehen. Ich kann Ihnen keinen Umsetzungszeitpunkt nennen, denn das braucht eine parlamentarische Behandlung.
Ich denke, dass der wichtige Schritt jetzt ist, die Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte mit diesen vier Befundarten sicherzustellen, und dass dann Schritt für Schritt weitere Funktionalitäten hinzugefügt werden. Also ich denke, diese Frage wird man Ende des Jahres 2016 beantworten können.
Präsident Michael Lampel: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Krusche.
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister, warum setzen Sie nicht die von den Ärzten und Patienten geforderte Opt-in-Lösung für ELGA um?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Erstens, weil der Nationalrat etwas anderes beschlossen hat und das für mich bindend ist. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Eine Vorlage!)
Zweitens: Ich bin auch zutiefst davon überzeugt, dass es vernünftig ist, dass wir, wenn wir ein kollektives, ein solidarisches Gesundheitssystem haben, die Informationen, die da eine Rolle spielen, auch kollektiv zur Verfügung haben und damit die Qualität massiv verbessert werden kann.
Darüber hinaus ist es mir wichtig, dass Patienteninteressen im Vordergrund stehen und nicht Interessen von einzelnen Gesundheitsdiensteanbietern. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schreuder.
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Minister! Wir wissen ja, es gibt einen Digital Divide, das heißt, es gibt immer noch Menschen, die mit Computern nichts anfangen können und diese auch gar nicht anfassen wollen. Das betrifft leider vor allem ältere Menschen.
Ist geplant, den persönlichen Zugriff auf eigene Gesundheitsdaten genau für diese Menschen zu erleichtern?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat, ja, wir haben Servicestellen eingerichtet beziehungsweise ist beabsichtigt, solche einzurichten. Allerdings müssten sich diese Personen an die Patientenanwaltschaften richten. Dort haben wir genau diese Servicestellen eingerichtet, wo man im Rahmen der Elektronischen Gesundheitsakte Zugang zu den eigenen Daten haben kann.
Präsident Michael Lampel: Wir gelangen zur 7. Anfrage, 1845/M, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Saller, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich komme noch einmal zurück zum Thema Brustkrebsvorsorge. Ein Teil meiner Frage wurde schon beantwortet, allerdings lassen die ersten Meldungen doch befürchten, dass die Einladungsbriefe nicht das gewünschte Ergebnis bringen.
Daher stelle ich folgende Frage:
„Was unternehmen Sie, um die offenbar noch geringe Beteiligung an der neuen Organisation der Brustkrebsvorsorge – Mammographie-Screening zu erhöhen?“
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat, wir haben schon viel unternommen.
Erstens: Die ersten Briefe, die ausgesendet worden sind, waren neutrale Briefe. Wir werden in Zukunft – und das wurde auch schon umgesetzt – diese Briefe besonders beschriften, damit auch wahrgenommen wird, dass da eine wichtige Information beinhaltet ist.
Wir haben den Zugang und die Information auch über Internetportale erweitert.
Und das, was mir ganz besonders wichtig ist, ist, dass wir Informationen gerade auch an Ärztinnen und Ärzte weitergegeben haben, die dazu führen, dass auch diese die Frauen auf das Brustkrebs-Screening-Programm hinweisen.
Präsident Michael Lampel: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Genau darum geht es in der Zusatzfrage. Diese ärztliche Empfehlung würde das Ganze wahrscheinlich wesentlich verstärken.
Was wird da unternommen, um die Ärzteschaft in die Vorsorgeuntersuchung noch besser einzubinden?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Es hat mehrere Besprechungen zwischen den Vertretern der Ärztekammer und den Betreibern des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms gegeben, wo man bewusst die Kooperation verstärkt hat. Insbesondere hat es für mich nicht nachvollziehbare Widerstände im Bereich von Gynäkologinnen und Gynäkologen gegeben. Diesbezüglich hat man verstärkt das Gespräch gesucht, und ich gehe davon aus, dass sich diese Situation schon verbessert hat.
Präsident Michael Lampel: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Posch-Gruska.
Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Minister, wir haben schon sehr viel über dieses tolle Programm gehört. Ich bin selbst betroffene Patientin gewesen und weiß daher, was Verunsicherung auslösen kann. Es gibt ja, da sehr viele Frauen verunsichert werden, eine Hotline, die Sie eingerichtet haben – analog auch zu ELGA, wo gleichfalls sehr viel schlechtgeredet wurde.
Meine Frage lautet: Wie wird diese Hotline angenommen und wie können sich die Frauen darüber informieren?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin, es gibt eine Hotline, die man zum Nulltarif in Anspruch nehmen kann; da haben auch schon
bisher viele Frauen angefragt. Wir bewerben diese Hotline auch mit unserem Folder www.frueh-erkennen.at, in dem man auch Informationen bekommt. Es geht um Früherkennung von Brustkrebs, und diese Hotline wird gut angenommen.
Präsident Michael Lampel: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Michalke.
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Welche systemischen Schwachstellen haben dazu geführt, dass die Beteiligung so gering ist?
Präsident Michael Lampel: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin! Ich sehe keine, wie Sie das jetzt genannt haben, systemischen Schwachstellen. Ich glaube, das eine, das in der Kommunikation ein Nachteil war, ist, dass viele Ärztinnen und Ärzte diesbezüglich eher Verwirrung gestiftet als Information weitergegeben haben. Das ist möglicherweise dadurch entstanden, dass der Informationsfluss zwischen den beteiligten Ärztinnen und Ärzten, die das Programm entwickelt haben, und der Ärztekammer hin zu den Ärztinnen und Ärzten, die nicht an dem Programm mitgearbeitet haben, nicht ganz so gut funktioniert hat, wie wir uns das vorgestellt haben.
Ich denke, dass der Informationsfluss an die Frauen gut war. Wir haben auch Erfahrungen gesammelt, wie Information, wenn man diese an jede Frau weitergibt, aufgenommen wird. Aber insgesamt ist jedenfalls sichergestellt, und das ist mir wichtig: Jede Frau in der Zielgruppe von 45 bis 70 wird einmal in zwei Jahren eingeladen und hat die Chance, am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm teilzunehmen, wofür die e-card allein genügt.
Präsident Michael Lampel: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Reiter.
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Minister, gibt es bereits eine Vorgangsweise für eine unkomplizierte Befundübermittlung von den Radiologen zu den Vertrauensgynäkologen?
Präsident Michael Lampel: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ja, das ist vorgesehen. Man hat sich im Rahmen des Programms auf eine Vorgangsweise geeinigt, wie man da den Informationsfluss sicherstellt.
Präsident Michael Lampel: Wir gelangen nun zur 8. Anfrage, 1843/M, und ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Ebner, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Geschätzter Herr Bundesminister! Österreich weist in der Europäischen Union eine vergleichsweise schwach ausgeprägte ambulante allgemeinmedizinische Versorgung auf.
Meine Frage lautet:
„Worauf führen Sie zurück, dass Österreich im europäischen Vergleich eine vergleichsweise schwach ausgeprägte ambulante allgemeinmedizinische Versorgung aufweist, und welche Schritte setzen Sie, um gegenzusteuern?“
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Wir haben die Tradition, dass wir sehr krankenhauslastig sind, das ist leider richtig, das hat sich so entwickelt. Wir wollen dem im Rahmen der Gesundheitsreform mit einem Primärversorgungskonzept entgegenwirken.
Warum? – Weil die Menschen in Zukunft Betreuung bei chronischen Erkrankungen benötigen. Wir haben bisher eher akute Erkrankungen im Fokus gehabt; in Zukunft werden wir, weil wir bessere Methoden haben, weil wir länger leben, Begleitung im Lauf einer chronischen Erkrankung brauchen, und das braucht verstärkte allgemeinmedizinische Expertise. Das braucht auch die Mitarbeit anderer Berufsgruppen, wie zum Beispiel jene der Pflege, wie zum Beispiel, ich habe sie schon angesprochen, jene der DiätologIn, es könnten aber auch andere Berufsgruppen sein, die in einem Primärversorgungsnetzwerk mitwirken wollen. In diese Richtung bewegt sich die Gesundheitsreform.
Präsident Michael Lampel: Wird eine Zusatzfrage gewünscht?
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Nein. – Die Frage hätte sich auf die Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum bezogen, aber die hat uns der Herr Bundesminister schon ausreichend beantwortet. Danke schön.
Präsident Michael Lampel: Ich begrüße ganz herzlich in unserer Mitte Herrn Staatssekretär Mag. Danninger. Herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)
Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ing. Ebner.
Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Herr Minister, ich möchte noch einmal auf die ländlichen Gebiete zurückkommen. Sie haben auf der einen Seite gesagt, in den Städten, im urbanen Bereich passt die ärztliche Versorgung, da gibt es auch Modelle, dass wir in diesen Primärversorgungsbereichen eine Abbildung schaffen, aber auf der anderen Seite gibt es Schwierigkeiten, gerade neue praktische Ärzte, die mit der Vorgeschichte, mit der Persönlichkeit, mit dem Umfeld ja bestens vertraut sind, für den ländlichen Raum zu finden, junge Ärzte in diese ländlichen Gebiete zu bekommen. Da haben wir Probleme. Sie kennen und wissen das.
Daher meine Fragen in diese Richtung: Welche Maßnahmen wollen Sie setzen, um junge Ärzte auch in die ländlichen Gebiete zu bekommen, nicht nur in die urbanen Bereiche, wo wir nicht so große Sorgen haben, sondern auch in die ländlichen Gebiete, wirklich auch in die kleinsten Gemeinden hinaus?
Wir wissen zwar, dort wandern die Leute ab, Sie haben das vorhin auch ausgeführt – man geht immer mehr in die Städte, das stimmt –, aber trotzdem sollten wir auch in diesen Gebieten die ärztliche Versorgung sicherstellen.
Auf der anderen Seite erweist sich die Übernahme von Hausarztpraxen für junge Ärzte immer wieder auch als schwierig.
Gibt es da Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, die Sie schaffen wollen?
Präsident Michael Lampel: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich habe schon sehr deutlich gesagt, dass es sehr wichtig ist, dass zwischen Sozialversicherungsträger und Ärztekammer die regionale Situation sozialpartnerschaftlich im Auge behalten wird.
Mir geht es darum, dass wir die Ausbildung für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner verbessern.
Ich habe auch schon klar gesagt, dass es wichtig ist, vorausschauende Maßnahmen zu setzen, wie wir ärztliche Versorgung sicherstellen können, zum Beispiel auch in den regionalen Entwicklungsplänen. Auch diese Maßnahmen sind da sehr geeignet. (Vizepräsident Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Und ich sage ganz deutlich, dass wir Netzwerke nicht nur im städtischen Bereich haben wollen, sondern ganz besonders in den Regionen. Dort ist das Netzwerk der Primärversorgung noch mehr gefragt als in der Stadt.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Krusche.
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister, in Ergänzung zur vorherigen Frage: Was sind Ihrer Meinung nach die konkreten medizinischen Bereiche, die diese Landärzte – sofern es überhaupt gelingt, sie in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen – als Ausgleich zu diesem schwach ausgeprägten ambulanten Bereich abzudecken haben?
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat, es geht darum, Allgemeinmedizin in ihrer Gesamtheit anzubieten. Ein Schwerpunkt der Allgemeinmedizin liegt erstens in der Diagnostik, zweitens im richtigen Zuweisen, wenn fachärztliche oder auch Spitalsleistungen benötigt werden, und das Entscheidende in der Allgemeinmedizin ist, chronische Erkrankungen medizinisch gut zu betreuen und sicherzustellen, dass der Versorgungsprozess – durchaus auch mit anderen Netzwerkpartnern – im Interesse der Patienten umgesetzt wird.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mag. Schreyer.
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Herr Minister! Wie werden die neuen Vertragsformen im niedergelassenen Bereich, die im Rahmen der Gesundheitsreform entstehen, aussehen? In welche Richtung bewegen wir uns da?
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Diese Frage ist nicht abschließend zu beantworten, weil neue Vertragsformen auch noch den parlamentarischen Prozess brauchen, und den kann ich nicht vorwegnehmen.
Mir geht es darum, dass wir flexible Modelle haben, die sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten zu ihrer Versorgung kommen, dass diese flexiblen Modelle dazu führen, dass man die regionalen Unterschiedlichkeiten aufnehmen kann, und es soll sichergestellt werden, dass es für die betroffenen Berufsgruppen möglich ist, ihre Berufstätigkeit auch auszuüben. Das sind die Herausforderungen, die es bezüglich dieser Vertragsformen gibt.
Diese sind derzeit in Diskussion, und sie werden noch eine Zeit lang in Diskussion bleiben, aber es geht darum, was die Patientinnen und Patienten brauchen, und die Vertragsformen müssen das unterstützen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mag. Zelina.
Bundesrat Mag. Gerald Zelina (STRONACH, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister, noch eine Frage zum Primary-Health-Bereich: Sind Projekte angedacht hinsichtlich webbasierter Erstberatung und auch Tele-Erstberatung, wie sie in anderen Ländern bereits im Laufen sind und Einsparungspotenzial bieten?
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Diese Frage ist ganz klar mit einem Ja zu beantworten. Wir haben im Rahmen des Gesundheits-Zielsteuerungsvertrages in Auftrag gegeben, die Situation zu erkunden, zu überlegen, wie wir da etwas machen können.
Ich sage auch dazu, manche Einheiten bieten wir ja schon an. Mit dem Internetportal www.gesundheit.gv.at bieten wir schon Patienteninformationen, die anbieterfrei sind, die also neutrale Sachinformation für Patientinnen und Patienten darstellen, qualitätsgesichert an. Das kann ausgebaut werden. Das sind die Entscheidungen, die wir auch
in den nächsten Wochen zu treffen haben. Wichtig ist, dass wir hier dieses Angebot auch nutzen wollen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2746/AB bis 2760/AB
beziehungsweise jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,
sowie eines Schreibens des Bundeskanzlers betreffend den Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
(Liste der Anfragebeantwortungen: siehe S. 6)
*****
Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (52 und 137/NR der Beilagen)
*****
Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
*****
Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Lampel, Himmer, Mühlwerth, Schreuder, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Selbständige Antrag 197/A-BR/2014 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Thema „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ eingebracht wurde.
Des Weiteren wurde gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Lampel, Himmer, Mühlwerth, Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, den gegenständlichen Antrag 197/A-BR/2014 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.
Hiezu ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag der Bundesräte Lampel, Himmer, Mühlwerth, Schreuder, Kolleginnen und Kollegen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, den Antrag 197/A-BR/2014 ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich werde daher die Tagesordnung um den Antrag 197/A-BR/2014 ergänzen und diesen als 6. und letzten Tagesordnungspunkt in Verhandlung nehmen.
*****
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Selbständigen Antrag 197/A-BR/2014 der Bundesräte Lampel, Himmer, Mühlwerth, Schreuder, Kolleginnen und Kollegen auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 unter einem durchzuführen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden so vorgehen.
Verlangen auf Durchführung einer Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 2756/AB-BR/2014
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass das gemäß § 60 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen
der Bundesräte Herbert, Kolleginnen und Kollegen vorliegt, eine Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 2756/AB-BR/2014 der Anfrage 2981/J-BR/2014 an die Bundesministerin für Inneres, Mag. Johanna Mikl-Leitner, nach Erledigung der Tagesordnung durchzuführen.
Im Sinne des § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung verlege ich die Besprechung der Anfragebeantwortung an den Schluss der Sitzung.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des Filmstandortes Österreich (Filmstandortgesetz) erlassen wird sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Presseförderungsgesetz 2004, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Staatsdruckereigesetz 1996, das Aktiengesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Stabilitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Scheidemünzengesetz 1988, das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das BFA-Verfahrensgesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Akkreditierungsgesetz 2012, das KMU-Förderungsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Umweltkontrollgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2014) (53 d.B. und 130 d.B. sowie 9183/BR d.B. und 9184/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (126 d.B. und 131 d.B. sowie 9185/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert wird (101 d.B. und 132 d.B. sowie 9186/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3.
Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Mag. Taucher. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Mag. Josef Taucher: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Der Finanzausschuss hat mich beauftragt, zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 hier im Plenum zu berichten.
Zu Tagesordnungspunkt 1: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des Filmstandortes Österreich (Filmstandortgesetz) erlassen wird sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Presseförderungsgesetz 2004, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Staatsdruckereigesetz 1996, das Aktiengesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Stabilitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Scheidemünzengesetz 1988, das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das BFA-Verfahrensgesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Akkreditierungsgesetz 2012, das KMU-Förderungsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Umweltkontrollgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2014).
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in der Sitzung am 26. Mai 2014 in Verhandlung genommen.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Mai 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 2 und bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates ebenfalls in der Sitzung am 26. Mai 2014 in Verhandlung genommen.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Mai 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 3 und bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert wird.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Mai 2014 in Verhandlung genommen.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Mai 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.
10.49
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Minister Ostermayer! Herr Staatssekretär Danninger! Einmal mehr bedaure ich an dieser Stelle, da wir das Budgetbegleitgesetz diskutieren, dass wir dieses nur als Ganzes ablehnen oder ihm nur als Ganzem zustimmen können.
Wir haben das schon öfter diskutiert, und ich bin und war mit dieser Meinung nicht allein, auch Bundesräte anderer Parteien sehen es durchaus so, dass es sinnvoll wäre, bei den einzelnen Teilen des Budgetbegleitgesetzes unterschiedlich abstimmen zu können. Es ist ja nicht jede Änderung schlecht, es sind einige dabei, denen wir durchaus unsere Zustimmung gegeben hätten. Aber leider bleibt einem bei der Abstimmung über das Budgetbegleitgesetz letztlich nichts anderes übrig, als entweder Ja oder Nein zu sagen. Wir haben uns für Nein entschieden. (Bundesrat Stadler: Das ist überraschend!)
Vielleicht könnte man diesbezüglich einmal eine Reform angehen, sodass man es beim Budgetbegleitgesetz ermöglicht, unterschiedlich abzustimmen.
Das Budgetbegleitgesetz, das wir heute hier diskutieren, ist natürlich untrennbar mit dem Budget verbunden (Bundesminister Ostermayer: Eben, deshalb geht es nicht separat!), auch wenn das Budget selbst nicht Gegenstand im Bundesrat ist; aber spüren tut es natürlich jeder.
Was spüren wir? – Immer dann, wenn ein Budget mit den entsprechenden Begleitgesetzen beschlossen worden ist, verspüren wir Schmerzen. Die Bevölkerung verspürt seit Jahren Schmerzen, weil sie ausgenommen wird wie eine Weihnachtsgans. (Beifall bei der FPÖ.)
Dabei haben alle Finanzminister immer wieder versprochen, dass alles viel besser werden wird, dass wir das Defizit abbauen und keine neuen Schulden machen werden.
So hat Josef Pröll 2009 gesagt: „Wer jetzt über Steuererhöhungen oder neue Steuern redet, der hilft der Wirtschaft nicht auf die Sprünge, sondern stellt ihr ein Bein.“ – Da hatte er eigentlich Recht, ist ja wirklich war. Aber das Gegenteil ist eingetreten.
Fekter im Jahre 2011: Nun gilt es, Währung, Wohlstand und die Ersparnisse der Menschen zu sichern, das Defizit abzubauen und trotzdem das Wachstum im Auge zu behalten! – Wo die Ersparnisse der Sparer sind, das wissen wir. Die haben nur noch negative Ersparnisse. Das Defizit ist nicht abgebaut, und neue Schulden sind trotzdem gemacht worden.
Also schöne Worte, aber die Realität sieht anders aus! Wie sieht sie aus? – Wir haben Steuererhöhungen en masse.
Jedes Mal hat es geheißen, vor allem vor Wahlen, es werden keine Steuern erhöht. Wir erinnern uns daran, Herr Spindelegger hat gesagt, Steuern werden nicht erhöht, und die Entfesselung der Wirtschaft hat er vollmundig propagiert. Und was war nach der Wahl? – Sofort sind Steuern erhöht worden, Sektsteuer, die NoVA, die motorbezogene Versicherungssteuer und so weiter, die wirklich jeden treffen, da bleibt keiner ausgenommen.
Weiters sind auch Gebühren erhöht worden, vor allem Gerichtsgebühren, damit sich die, die ohnehin schon weniger im Börsel haben, auch noch dreimal überlegen, ob sie überhaupt den Weg zum Gericht antreten, weil sie sich die Gebühren vielleicht nicht mehr leisten können.
Und trotzdem – trotzdem! – sind die Schulden gestiegen, die Sie alle weghaben wollten. Sie haben immer gesagt: keine neuen Schulden mehr!
Wie schaut es aus? – 2009 waren wir mit 69,2 Prozent des BIP verschuldet; das sind die Daten der Statistik Austria. 2010 waren es 72,5 Prozent; 2011: 73,1 Prozent; 2012:
74,4 Prozent; 2013: 74,5 Prozent; 2014 sind wir schon bei 79,2 Prozent. Also Jahr für Jahr sind die Schulden gestiegen. Dabei haben wir da die Schulden von der ÖBB und der Asfinag noch gar nicht miteingerechnet.
Im Nationalrat gab es ja diese Diskussion über diesen Brief nach Brüssel, wo man nicht sicher war, ist es jetzt 1 Milliarde oder sind es doch – unter Anführungszeichen – „nur“ 600 Millionen €. Dazu gab es aus den Regierungsparteien durchaus unterschiedliche Aussagen. Das erinnert uns an die Milliarde, die schon kurz nach der Wahl aufgetaucht ist, wo propagiert wurde, es fehlt 1 Milliarde. (Bundesminister Ostermayer: Auch nicht!) Dann war es ein bisschen weniger. (Bundesminister Ostermayer: Auch nicht!) – Selbstverständlich. (Bundesminister Ostermayer: Nein!) Die Diskussion hat es ja gegeben. (Bundesminister Ostermayer: Nein!) Haben Sie das, was in den Medien gebracht wurde und im Parlament geschehen ist, verschlafen?
Dann war die Milliarde plötzlich wieder weg, verschwunden im Nirwana. Kein Mensch wusste mehr, wo sie verblieben ist. Jetzt taucht sie wieder auf. Also das ist ja wirklich keine seriöse Politik, die Sie machen, wenn Sie nicht wissen, wo Ihre Milliarden geblieben sind und ob es sie überhaupt gibt. Wer soll Ihnen da noch zutrauen, dass Sie mit dem Staatshaushalt zurande kommen?
Jeder Steuerzahler, vom Baby bis zum Greis, hat heute einen Schuldenpacken von rund 32 000 € – vom Baby bis zum Greis! Für 32 000 € kann sich eine Familie schon ein Familienauto kaufen, das eine luxuriösere Ausstattung hat. Aber das ist leider das, was die Bevölkerung an Schulden mit sich herumtragen muss, für die sie eigentlich nichts kann. Sie muss sie „nur“ bezahlen. Und das finde ich besonders perfide.
Den Arbeitnehmern und damit auch den Familien bleibt immer weniger im Börsel. Bei einer Steuer- und Abgabenquote von über 45 Prozent verwundert uns aber auch das nicht.
Österreich hat dank Ihrer Budgetpolitik Hochsteuerländer wie Italien, Finnland und Schweden längst überholt. Wenn heute ein Arbeitnehmer 2 000 € verdient, bleiben ihm 1 400 € im Geldbörsel.
Der Linzer Wirtschaftsprofessor Friedrich Schneider hat in einem Interview gesagt, dass die Steuerbelastung längst ein erträgliches Maß überschritten hat und er eigentlich erwartet, dass es jetzt irgendwann einmal zu einer Steuerrevolution kommen wird. – Die wird auch irgendwann kommen, denn das trifft ja mittlerweile nicht nur die höheren Einkommen, sondern auch schon die mittleren und auch schon die unteren Einkommen.
Wie gesagt: Wenn man 2 000 € Bruttogehalt bekommt, ist man ja noch nicht reich. Das ist ein gutes Gehalt, aber reich wird man davon nicht. Und wenn einem dann nur noch 1 400 € netto in der Tasche bleiben, weil die Sozialversicherung und die Lohnsteuer, vor allem die Lohnsteuer, hier besonders zuschlagen, und man aber weiß, dass der Arbeitgeber auch noch über 600 €, nämlich genau 625 €, zahlen muss, dann fragt man sich schon: Welche Steuerpolitik ist das? Wer soll denn da noch bestrebt sein, mehr zu verdienen? Mit jeder Lohnerhöhung rutscht man in eine andere Steuerklasse und am Ende bleibt von jeder Lohnerhöhung genau überhaupt nichts übrig.
1 400 € netto sind ja jetzt kein Betrag, mit dem man große Sprünge machen kann. Wenn man sich in Wien die Mietpreise anschaut und berücksichtigt, was sonst noch an Nebenkosten anfällt, man muss ja auch heizen und man telefoniert auch, dann weiß man, bei 1 400 € sind die Sprünge, die man machen kann, nicht allzu groß.
Das Lohnsteueraufkommen hat mittlerweile die Umsatzsteuer schon überholt. Die Leute sollen konsumieren, sie kaufen jedoch weniger. Der Finanzminister hat natürlich über die Lohnsteuer dank der Progressionsstufen und dank der kalten Progression
mehr eingenommen, was auch immer stolz verkündet wird: Wir haben mehr eingenommen, als prognostiziert worden ist!, aber zu wessen Lasten? – Immer wieder zulasten der Steuerzahler und der Arbeitnehmer, nämlich der Fleißigen, der Leistungsstarken und auch der Leistungswilligen. Und das haben sich die Österreicher wirklich nicht verdient, dass sie für ihre Leistung ständig geschröpft werden.
Die Arbeitgeber überlegen sich mittlerweile, ob sie es sich überhaupt noch leisten können, bei der von Ihnen vorgegebenen Abgabenquote einen Mitarbeiter einzustellen. Da ist von einer Entfesselung der Wirtschaft genau nichts zu sehen, ganz im Gegenteil, die wird eher abgewürgt. Und es gibt schon große Unternehmen, die lautstark darüber nachdenken, ob sie nicht auswandern, ob sie ihre künftigen Investitionen nicht anderswo machen.
Daneben haben wir aber auch noch die höchste Arbeitslosenquote der Zweiten Republik. Sie sagen ja dann auch immer: Wir sind ja viel besser als die anderen europäischen Länder! Mit wem vergleichen wir uns denn? – Mit Spanien oder mit Griechenland, wo die Arbeitslosigkeit bei 50 Prozent liegt, oder mit wem?
Wir haben die höchste Arbeitslosenquote der Zweiten Republik. Ich finde das schlimm genug, weil mit jedem Arbeitslosen ein Schicksal verknüpft ist und es auch psychologisches Leid verursacht, wenn man keine Arbeitsstelle findet. Denn das sind ja nicht Leute, die sagen: Okay, dann habe ich jetzt halt keine Arbeit!, sondern die schreiben Hunderte Bewerbungsschreiben. Wenn sie Glück haben, bekommen sie eine Antwort, in den meisten Fällen aber keine. Und selbst wenn sie eine Antwort bekommen, ist diese in den meisten Fällen negativ.
Wir haben auch die meisten Unternehmenspleiten, und zwar 2013 mit dem unglaublichen Verschuldensvolumen von 7,7 Milliarden €, was die höchste Verschuldung in der Zweiten Republik darstellt.
Also die Arbeitnehmer haben kein Einkommen zum Auskommen. Denken Sie daran, eine Lohnsteuersenkung vorzunehmen? – Nein! Der Finanzminister richtet uns ständig aus: Dafür gibt es kein Geld!
Es gibt aber sehr viel Geld für Förderungen; für Förderungen, wo man nicht genau weiß, wohin das Geld eigentlich geht.
Da werfe ich wieder ein Wort in die Runde: Ihre Transparenzdatenbank. Die ÖVP hat so sehr darauf gedrungen, dass diese Transparenzdatenbank eingerichtet wird. Nur ist diese bisher nicht mit Leben erfüllt worden, weit und breit nichts zu sehen!
Und bei den Förderungen, die dreifachgleisig erfolgen, die von Bund, Ländern und Gemeinden ausgeschüttet werden, reden wir von 15 Milliarden. Das sind 5,5 Prozent des BIP. Vergleich: Europaweit sind es 2,3 Prozent. Wir leisten uns 5,5 Prozent, ohne allerdings einen richtigen Überblick zu haben, wer was aus welchem Topf bekommt.
Warum gehen Sie das nicht einmal an und erfüllen diese Transparenzdatenbank mit Leben, damit wir die Förderungen effizienter gestalten können, ohne dass der Bürger Schmerzen erleiden muss?! Wir wüssten dann wenigstens, wer was ausschüttet und ob das in der Art und Weise sein muss.
Noch ein Beispiel habe ich dazu, und zwar die Verwaltung betreffend. Es wird auch immer von Ihnen in Sonntagsreden gesagt: Wir werden die Verwaltung straffen, wir werden Strukturreformen machen!, aber auch da passiert weit und breit nichts.
Ein sehr schönes Beispiel dafür sind die land- und forstwirtschaftlichen Schulen. Für diese gibt es fünf Abteilungen, die zwei Ministerien unterstellt sind, und zwar dem Land- und Forstwirtschaftsministerium und dem Unterrichtsministerium. Zu diesen fünf Abteilungen kommen dann noch neun oder mehr diverse Abteilungen, kann man da
nur sagen, aus neun Landesregierungen dazu. Das schreckt Sie jetzt wahrscheinlich nicht, aber vielleicht doch, wenn ich Ihnen sage, wie viele Schüler das betrifft, für die so ein Aufwand betrieben wird. Und zwar: Da geht es um 16 000 Schüler. Also fünf Abteilungen mit zwei Ministerien und diversen Nebenabteilungen, über die Bundesländer verteilt, organisieren das Schulwesen von 16 000 Schülern. Da ist schon etwas, wo man sagen müsste: Da kann man mit Reformen schon einmal anfangen!
Der Rechnungshof, der das übrigens in seinem Bericht 2011 schon kritisiert hat, hat auch gesagt, dass das kein Einzelfall ist. Er hat 499 oder 495 Vorschläge zu Reformen gebracht, von denen Sie zugegebenermaßen den einen oder anderen aufgegriffen haben, aber die dicken Brocken haben Sie fein säuberlich liegenlassen, denn wer will schon seine eigene Klientel verprellen?! Die nächste Wahl kommt bestimmt, und da wollen Sie natürlich nicht noch mehr Wähler verlieren – vom Gewinnen ist ja eh schon keine Rede mehr –, und daher fasst man diese heißen Eisen überhaupt nicht an und sagt: Am besten ist, wir lassen alles so, wie es ist, es ist schon nicht so schlimm! (Beifall bei der FPÖ.)
Unlängst ist von der Weltbank eine Studie veröffentlicht worden, aus der hervorgeht, dass Österreich 41 Prozent teurer ist als der Weltdurchschnitt. Jetzt kann man sagen, ja, da sind auch Afrika und Asien mit enthalten, daher sind die 41 Prozent zu relativieren. Aber wenn man sich Europa anschaut, dann sieht man, dass wir auch in Europa über dem Schnitt liegen. Deutschland ist noch ein wenig teurer, Norwegen sowieso, aber Österreich liegt auch, wenn auch nur leicht, über dem Schnitt. Da geht es nicht um den Kühlschrank oder um den Fernseher oder um das Auto, das teurer ist, sondern da geht es um die Dinge des täglichen Bedarfs. Die Lebensmittel sind um 3,4 Prozent gestiegen, die Mieten um 3,2 Prozent, der Strom um 4,5 Prozent, die Fernwärme um 4,2 Prozent. Das alles sind Dinge, die die Menschen bezahlen müssen, obwohl sie immer weniger Lohn bekommen.
Das ist das, was wir immer so scharf kritisieren, wo dann immer das Gejammer von der Regierungsbank aus kommt: Ihr sagt immer das Gleiche! – Ja soll die Opposition ein Budget vielleicht loben, das den Leuten immer weniger Geld in der Tasche lässt und immer neue Steuern erfindet, damit das Budget saniert werden kann?! Es wird nie und nimmer saniert, es bleibt immer beim Gleichen, wir haben immer ein höheres Budget und auch immer mehr Schulden. Aber Reformen greifen Sie nicht einmal mit der Beißzange an, die bleiben bei Ihnen einfach unberührt.
Die Leidtragenden Ihrer Politik ist die Bevölkerung. Alles, was Sie tun, zahlen Sie ja nicht aus Ihrer eigenen Tasche, sondern das alles muss die Bevölkerung bezahlen. Die wird jedes Mal aufs Neue mit Steuern belastet, brennt wie ein Luster und hat immer weniger Lohn, aber Sie sind nicht bereit beziehungsweise nicht in der Lage, den Menschen zu sagen: Ja, wir wollen euch mehr Geld in der Börse lassen!
Wir haben so viel Geld für so viele Dinge – wenn wir uns etwa das ganze Subventionswesen einmal anschauen! Da könnten wir uns fragen, was wirklich subventioniert gehört, wo es zielführend ist, wo es sinnvoll ist und wo man einfach streichen kann, ohne dass jemandem wirklich etwas abgeht. Aber das tun Sie nicht, stattdessen sagen Sie den Leuten, die Sie bei allem und jedem zur Kasse bitten: Wir haben kein Geld, ihr müsst bitte warten! – Das finden wir nicht in Ordnung!
Und als Drüberstreuer noch Folgendes: Wir haben kein Geld, aber die Stadt Wien, die immerhin den höchsten Schuldenstand überhaupt hat, nämlich 4,6 Milliarden – übrigens: die Frau Brauner, habe ich gelesen, ist mit diesem Budget sehr zufrieden; also 4,6 Milliarden Schulden schrecken sie nicht; die Stadt Wien hat auch kein Geld für den Heizkostenzuschuss –, hat aber Geld für Kunst im öffentlichen Raum. Und was passiert da? – Es ist eine goldene Säule am Graben aufgestellt worden, also mitten in der Innenstadt, die Euromünzen ausspuckt, und zwar kann nach dem Zufallsprinzip jetzt
jeder, der dort vorbeigeht, ob das ein Tourist oder ein Wiener Stadtbewohner ist, sich seine Eineuromünzen abholen.
Also wenn das ein Signal sein soll im Hinblick auf Budgetsanierung, auf Steuersenkungen und Sonstiges, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Wien! Und: Gute Nacht, Österreich!
Wir von der FPÖ werden dem Budgetbegleitgesetz 2014 nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.05
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte, Herr Kollege.
11.05
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Frau Kollegin Mühlwerth, wir haben nicht erwartet, dass die Freiheitliche Partei heute dem Budgetbegleitgesetz 2014 ihre Zustimmung erteilt. Das haben wir nicht erwartet! Wir wissen das ganz genau. Auch wenn wir es zergliedern würden und über jedes einzelne Gesetz abstimmen lassen würden, würde die FPÖ nicht zustimmen – niemals, das wissen wir! (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Frau Kollegin Mühlwerth, Sie haben von den Schmerzen der Bürger gesprochen. Dazu darf ich Ihnen sagen: Für die Schmerzen ist unser Gesundheitsminister, der vorhin da war, zuständig – nicht der Finanzminister, nicht der Herr Staatssekretär Mag. Danninger und auch nicht der Herr Bundesminister Dr. Ostermayer! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Weil Sie vom teuren Österreich gesprochen haben: Stimmen Sie doch für eine Finanztransaktionssteuer, ergreifen Sie die Initiative! Dann brauchen wir manch anderes nicht, dann brauchen wir so manche Maßnahmen nicht!
Geschätzte Damen und Herren! Wohin führt der Weg beim Budget in Österreich: zu mehr Schulden oder zu mehr Defizit? – Das wäre alles nicht notwendig, denn wenn nicht das Hypo-Desaster von der Kärntner FPÖ verursacht worden wäre, dann hätten wir einen guten Budgetfahrplan und hätten um 17 Milliarden € weniger Schulden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Diese Schulden machen pro Bürger in Österreich 21 € aus. Und das sind Schulden, die die FPÖ verursacht hat! Doch davon sprechen Sie nie, liebe Frau Kollegin Mühlwerth. (Die Bundesräte Jenewein und Mühlwerth: O ja!) Nein, davon sprechen Sie nie! (Bundesrat Jenewein: O ja! Ich sage dann etwas dazu! Sie wissen nicht, was ich dazu sagen werde!) Allein die Maßnahmen dafür treffen uns 2014 mit 4 Milliarden €. Und jetzt kommen die Verursacher und weisen ihre Schuld zurück, sie wissen nichts davon, alle anderen sind schuld daran. (Bundesrat Jenewein: Aber jetzt sage ich etwas dazu! Ich melde mich dann dazu zu Wort!) Ja, das glaube ich schon. (Bundesrat Jenewein: O ja, ich sage etwas dazu! Ich sage auch etwas zur ÖVP!)
Wir schaffen trotz der Hypo-Belastung ein solides Budget: sozial ausgewogen, mit fairer Verteilung und gerechter Gestaltung, wachstumsfördernd und die Sicherheit gewährleistend. Mit den ausgewogenen Maßnahmen im Budgetbegleitgesetz 2014 wird der Fahrplan für ein Nulldefizit gelegt. Wir haben einen Nettofinanzierungsbedarf für 2014 bis 2018 von 552 Millionen €. Das können wir nur durch Mehreinnahmen und Einsparungen bewerkstelligen.
Sehr viele Kommunalpolitiker sitzen hier in dieser Runde, im Bundesrat, und die wissen, was Mehreinnahmen und Einsparungen bedeuten. Herr Kollege (in Richtung ÖVP), du weißt, wo man da überall an den Schrauben drehen muss. Die Bundesregierung muss
auch an den Schrauben drehen und so manche Maßnahme durch Einsparungen oder durch Mehreinnahmen finanzieren. Das trifft uns 2014 mit 210 Millionen € und 2015 mit 322 Millionen €. Damit senken wir die Staatsschulden, und dadurch werden wieder Mittel frei.
Weil Sie, Frau Kollegin Mühlwerth, von den Staatsschulden gesprochen haben: Da liegt Österreich mit seiner Quote in der Höhe von 79,2 sehr gut. In der EU sind es 89,7 und in den USA, dem „guten Vorbildland“, sind es 105,7. (Zwischenruf des Bundesrates Jenewein.) Die USA werden schon von manchen Freiheitlichen hochgelobt: die schönen USA, die Freiheit, die Gesundheit dort, die Möglichkeiten. Das alles wird immer von Ihnen so hochgelobt.
Beim Maastricht-Defizit lägen wir im Jahr 2014, wenn wir nicht die Maßnahmen für die Hypo in Kärnten hätten treffen müssen, mit 2,7 Prozent im EU-Schnitt. Im Jahr 2015 werden wir uns verbessern können und bei 1,4 liegen. Der EU-Schnitt wird dann noch immer 2,5 Prozent sein.
Bis 2018 sollen Einnahmen und Ausgaben annähernd gleich hoch sein. Das heißt, wir wollen das Nulldefizit erreichen. Und wie soll das erreicht werden, geschätzte Damen und Herren? – Jeder Ressortverantwortliche, jeder Minister hat die Ermessensaugaben in seinem Ressort zu kürzen. Bei den Nachbesetzungen sind 50 Prozent von 2016 bis 2018 einzusparen. 2014 soll es keine Neuaufnahmen geben. Es gibt aber keine Einsparungen bei Bildung, Sicherheit, Justiz und Finanzpolizei. Wir alle wissen, warum wir bei der Finanzpolizei nicht einsparen sollen: Es gibt immer welche – wir wissen das ganz gut –, die Steuern hinterziehen, und die werden auch in Zukunft von der Finanzpolizei verfolgt werden.
Geschätzte Damen und Herren! Wir haben die Verwaltungsreform in verschiedenen Bereichen beschlossen, und das bringt auch einiges an Einsparungen. Wir haben die Verwaltungsgerichte von 120 Senaten auf 11 Verwaltungsgerichtshöfe reduziert, und das wird man auch bei den Kosten spüren. Wir haben bei der Polizei von 31 Leitungsstellen auf 9 Landespolizeidirektionen reduziert, und man spürt nicht, dass die Sicherheit in Gefahr wäre. Außerdem wurden kleinere Standorte bei den Gerichten zusammengelegt und werden noch zusammengelegt werden, wo es notwendig ist, damit die Effizienz eines Gerichtes in Zukunft gewährleistet ist, denn weniger Personal an einem Gerichtsstandort bedeutet auch weniger Leistung.
Wir haben auch beim Asylwesen reformiert. Und wir haben die Pflegereform gemacht, die unser Sozialminister Rudolf Hundstorfer initiiert hat. Und wir haben die Gesundheitsreform gemacht, zu der heute unser Bundesminister Alois Stöger Frage und Antwort gestanden ist. Wir haben eine Deckelung der Kosten im Gesundheitsbereich mit 3,4 Milliarden. Steigende Leistungen haben wir trotzdem zu verzeichnen. Der Gesundheitsminister hat uns heute einige Beispiele genannt: Gratis-Zahnspange, Brustkrebsscreening, Sanierung der Krankenkassen. Wir erinnern uns, dass wir noch vor 5 Jahren mit den Krankenkassen Probleme bei der Finanzierung hatten. Die Kosten wurden gesenkt, aber die Leistungen wurden erhöht.
Geschätzte Damen und Herren! Zusätzliche Mittel gibt es dadurch, dass es zahlreiche Maßnahmen gegeben hat. So gibt es zusätzliche Mittel etwa für Familien bei der Familienbeihilfe in der Höhe von 828 Millionen €, für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen in der Höhe von 350 Millionen € und für die schulische Betreuung, die Tagesschule, in der Höhe von 400 Millionen €. Beim Wohnbau sind es 180 Millionen € und beim Pflegegeld 311 Millionen €.
Was die ländliche Entwicklung betrifft, so wissen viele Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat, die aus dem ländlichen Raum kommen, wie wichtig es ist, dass, damit der ländliche Raum nicht ausstirbt, Maßnahmen getroffen werden, und dafür gibt es 470 Mil-
lionen € zusätzliche Mittel. Beim Handwerkerbonus sind es 30 Millionen €. Damit soll auch den Pfuschern das Handwerk gelegt werden. (Bundesrat Pisec: Geh bitte – 30 Millionen!)
Nächstes Beispiel: Hochwasserschutz. – Wir erinnern uns noch, genau vor einem Jahr, im Juni 2013, hatten wir eine Hochwasserkatastrophe in Österreich. 462 Millionen € geben wir aus für den Hochwasserschutz. Vor allem an den neuralgischen Stellen, in Oberösterreich und in Niederösterreich, ist dieser sehr wichtig. Ich habe mir vorige Woche eine Hochwasserschutzmaßnahme in Niederösterreich angeschaut, in Rossatz, und habe dort mit dem Bürgermeister gesprochen und kann sagen: Wir haben ein tolles EU-Projekt entwickelt, gemeinsam mit dem Hochwasserschutz. Es ist zum Schutz der dort Wohnenden sehr viel Geld in die Hand genommen worden.
Zusätzliche Mittel gibt es auch für die Grundlagenforschung.
Stichwort: Zahngesundheit. Insgesamt werden 3,5 Milliarden € zusätzlich bis 2018 zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung hat bei diesen zirka 3,6 Milliarden € Schwerpunkte gesetzt, und diese Maßnahmen werden auch greifen.
Für die Schieneninfrastruktur sind im Rahmenplan 13,2 Milliarden vorgesehen. Der Ausbau der Schiene trägt zur Verringerung des CO2-Ausstoßes bei. Dass diese Maßnahmen greifen, sehen Sie auch daran, dass die Züge schneller und sicherer werden. Dann steigt auch die Zahl der Fahrgäste, und die stieg in den letzten Jahren immer mehr. Die ÖBB können in diesen Bereichen positiv bilanzieren und werden auch noch investieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Budgetbegleitgesetz sind die Weichen für das Ziel, ein Nulldefizit und eine Budgetkonsolidierung zu erreichen, gestellt. Wichtig ist auch – und das ist uns Sozialdemokraten ein wichtiges Anliegen –, dass so rasch wie möglich eine wirksame Steuerreform zur Entlastung der niederen und mittleren Einkommen durchgeführt wird. Sie sollte sobald wie möglich hier in diesem Hohen Haus beschlossen werden, zu der wir dann unsere Zustimmung geben werden.
Geschätzte Damen und Herren! Die Maßnahmen, die im Zeitraum von 2014 bis 2018 gesetzt werden, sind gut. Aufgrund dessen werden auch wir unsere Zustimmung geben.
Ich bedanke mich bei jenen Personen, die bei diesem Budgetbegleitgesetz mitgewirkt haben, von den Sozialpartnern bis zu allen Vertreterinnen und Vertretern, die dafür gesorgt beziehungsweise es zusammengebracht haben, dass es mit diesem Budgetbegleitgesetz keine schweren Auswirkungen, aber doch positive Maßnahmen in Zukunft geben wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.16
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.
11.17
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Herr Staatssekretär! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich merke gerade, ich lerne noch, denn: Das ist die erste Budgetdebatte, die ich hier im Bundesrat mitmache, und ich dachte eigentlich, dass wir uns hier mit den 41 Gesetzen im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes befassen werden, plus Grunderwerbsteuergesetz und Vorbelastungen für die ÖBB, dass es eigentlich nicht darum geht, sozusagen hier Reden zum Gesamtbudget zu halten. Es ist aber offensichtlich doch so, dass man sich hier mit dem Gesamtbudget befasst.
ÖVP und SPÖ werden hier im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 41 Gesetze absegnen, doch das ist leider nicht Ausdruck einer umfassenden und notwendigen Reform.
Eine solche Reform wäre notwendig, um eben einen finanziellen Spielraum zu bekommen, den wir aber jetzt nicht sehen können. Wir bräuchten nämlich einen finanziellen Spielraum für gezielte Investitionen in Bildung, Wissenschaft, Umwelt und ökologisch leistbaren Wohnbau. Ein solcher Spielraum wäre aber auch notwendig für Steuerstrukturreformen, die hier ja auch angesprochen wurden.
Ich kann aber nicht erkennen – auch nicht in diesen Gesetzen –, dass es hier eine Weichenstellung in Richtung Steuerstrukturreformen zur Entlastung der unteren und mittleren Einkommen gibt. Es fehlen hier Reformen durch sinnvolles Sparen, anstelle in Form linearer Kürzungen. Das erschließt sich mir nicht aus diesem Budgetbegleitgesetz!
Teilweise handelt es sich hier um Kosmetik, die ja nicht gerade positiv ist, sondern dadurch wird schlicht und einfach kaschiert, und teilweise sind die geplanten Änderungen ausgesprochen kontraproduktiv. Es gibt aber auch Begrüßenswertes, das stimmt sicher auch, und dazu gehört zum Beispiel die Erhöhung des Förderzinses für Öl und Gas um 200 Millionen € im Jahre 2014 und um 225 Millionen € im Jahre 2015.
Allerdings gibt es da Wermutstropfen: Dieses Geld fließt nicht zielgerichtet in Klimaschutzmaßnahmen; vor allem wäre an die Finanzierung einer Energiewende im Wärmebereich zu denken, denn es ist anzunehmen, dass die OMV das auf die Kundschaft umlegt und dass das 700 000 ÖsterreicherInnen trifft, die noch im Besitz von Ölheizungen sind. Da sollte es Entlastungen geben, aber wirtschaftliche Vernunft, ökologische Verantwortung und soziale Fairness gehen offensichtlich schwer zusammen.
Der für 2013 vorgesehene Wohnbauzuschuss für die Länder wird erheblich gesenkt, und zwar von 276 Millionen auf 180 Millionen €, und dann auf drei Jahre aufgeteilt. Ich weiß schon, dass die Länder das Geld nicht entsprechend abgeholt haben – klar, sie haben ja auch einem Stabilitätspakt zu folgen, und das bringt in diesem Rahmen Probleme –, aber gleichzeitig ist doch auch klar, dass im Bereich leistbares Wohnen dringender Handlungs- und damit auch Finanzierungsbedarf besteht. Mit dieser Kürzung kommt man einer Lösung dieses Problems keinen Schritt näher. Eine Weichenstellung ist das in unseren Augen nicht.
Zum Bereich der Presseförderung: Die Bindung der Fördermaßnahmen an mindestens zwölf hauptberufliche Journalisten zur Qualitätssteigerung kann auch nach hinten losgehen. Einerseits, denke ich, ist es natürlich ein Problem, dass das Referenzjahr 2013 ist, das heißt, dass die Zeitungen nicht darauf reagieren konnten, aber es kann dadurch natürlich auch zu einem Verlust regionaler Vielfalt und zu einer Vergrößerung des Konzentrationsprozesses kommen, was ja nicht Absicht der Presseförderung ist. Leider sind auch keine neuerlichen Evaluierungen mehr vorgesehen, es soll vor allem gespart werden – 2 Millionen €.
Die Änderung des Krankenkassen-Strukturfondsgesetzes haben wir ja bereits bei der Einführung der Gratis-Zahnspangen kritisch kommentiert, aber – und das hat ja auch die Aktuelle Stunde zumindest ansatzweise gezeigt – im Bereich Gesundheit bräuchte es schon sehr grundlegende Reformen, um das System nicht nur finanzierbar zu halten, sondern auch finanzierbar weiterzuentwickeln. Das, glaube ich, wissen gerade hier in diesem Raum alle, weil sie der Landespolitik, Landesbudgets, Gemeindebudgets ja sehr nahe sind.
Da gibt es das Problem der unterschiedlichsten Lösungen in den Ländern, da gibt es das Problem der vielen Kassen mit den unterschiedlichsten Leistungen.
Ein Beispiel ist die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit den verschiedensten Therapien. Was da zum Beispiel in Vorarlberg möglich ist und geleistet wird, ist im Vergleich zu Wien sehr unterschiedlich. Ähnliches gilt im Bereich der Onkologie, wo Riesenprobleme auf die Finanzierbarkeit zukommen, wenn man sich anschaut, was im
Bereich der Pharmaindustrie mit den großen Fusionen geschieht. Viele Krebserkrankungen werden zu chronischen Erkrankungen mit einem unglaublichen Finanzbedarf. Es gibt Fälle, wo die Versorgung einzelner Kranker einen Millionenbetrag im Jahr kostet. Da stellen sich ganz neue und dramatische ethische Fragen, Fragen der Finanzierbarkeit, auch der Gerechtigkeit in der Versorgung im ganzen Staat.
Das sind, denke ich, riesige Herausforderungen, die über Zahnspangen und ihre Finanzierung einfach weit hinausgehen. Es ist doch ehrlicherweise so: Bei der Finanzierung des Gesundheitssystems kennt sich keiner mehr aus, auch führende Budgetexperten wie Bernhard Felderer sagen, sie kennen sich da eigentlich auch nicht mehr aus. Und gleichzeitig haben wir ein System vor uns, dass an einem Wust an Kontrolle und Verwaltung zu ersticken droht.
Denken wir nur an die administrative Überlastung in den Gesundheitsberufen, seien es Ärzte, seien es Pflegekräfte in den Spitälern! Trotzdem gibt es so einfache Dinge wie ein Register betreffend Krankenhauskeime in österreichischen Krankenanstalten oder eine Meldepflicht betreffend Infektionen nicht, obwohl 100 000 Österreicher betroffen sind, oder eine Leistungstransparenz der Krankenanstalten bezüglich ihrer Behandlungserfolge und der Zahl der Diagnosen – alles, was es als Grundlage für die Entscheidung der Finanzierung bräuchte.
Zentraler Knackpunkt in diesem Bereich ist die Komplexität der Finanzströme, der Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Meine Wunschvorstellung wäre es, dass es dem Bundesrat, diesem Gremium hier, gelingt, vermittelnd, verbindend und klärend einzugreifen. So etwas geht natürlich über die Absegnung des Krankenkassen-Strukturfondsgesetzes, die wir hier vornehmen, weit hinaus, wäre aber unserer Meinung nach dringendst geboten.
Noch ein Wort zur Grunderwerbsteuer: Wir halten diese sogenannte Reparatur – das ist auch wieder sehr bezeichnend: wie erhalten wir möglichst alles beim Alten, durch eine Reparatur oder durch eine Veränderung – für einen Murks. Es ist doch nur schwer zu erklären, warum da ein derartiger Zeitdruck entstanden ist. November 2012 hat der Verfassungsgerichtshof, nicht gerade wahnsinnig überraschend, die Grunderwerbsteuer teilweise gekippt. Die Frist zur Reparatur war bis Mai 2014, also eineinhalb Jahre. Und wieder wurde etwas produziert, was namhafte Verfassungsexperten wie Doralt und Öhlinger und auch die Arbeiterkammer für verfassungswidrig halten, weil beim Einheitswert angesetzt wird.
Eine korrekte Neubewertung der Einheitswerte sollte doch eigentlich den derzeitigen Verkehrswerten entsprechen, und man müsste dann eben die Steuern neu definieren und sich überlegen, was man wirklich steuern will und wie. Das bedeutet, bei der Übertragung von Immobilien, Grundstücken in Richtung einer entsprechenden Erbschaftssteuer zu gehen, mit entsprechenden Freigrenzen für die Kleinerben – das Gleiche für Betriebe –, wäre eine logische, transparente Lösung und auch sehr viel gerechter und klarer als das, was derzeit gemacht wird – natürlich auch mit einer entsprechenden Absicherung der Einnahmen der Gemeinden, wo das einen wichtigen Teil darstellt. Also da von einer Reparatur zu sprechen, das ist etwas überzogen.
Ich spare mir jetzt Ausführungen zum sozialrechtlichen Teil, weil ich es einfach für unglaublich knausrig halte, bei Menschen, die in Pflegeteilzeit arbeiten und offensichtlich aus schwierigen Verhältnissen kommen, um Pensionsversicherungen zu feilschen und eine deutliche Verschlechterung zum Beispiel für NotstandshilfebezieherInnen zu erreichen, zugunsten einer Verwaltungsvereinfachung. Das – in Anbetracht der riesigen Probleme in diesem Bereich – fällt für mich unter eine Form der Kosmetik, die wir für nicht akzeptabel halten.
Wir lehnen dieses Budgetbegleitgesetz, auch wenig überraschend vermutlich, in Anbetracht der Tatsache ab, dass sich in den hier abzusegnenden Gesetzen auch nichts
von dem findet, was der Finanzminister zur Konsolidierung des Budgets nach Brüssel gemeldet hat. Der Bundesrat versteht sich doch als Gremium, das sich insbesondere auch um EU-Belange kümmert, das kann doch keine Einbahnstraße sein. Auch da stünde es dem Bundesrat gut an, eine sehr viel aktivere Rolle zu spielen.
Bedenken wir nur das Problem der Doppelförderungen! Kollegin Mühlwerth hat das auch angeschnitten, das betrifft das Bund-Länder-Verhältnis. Der Finanzminister meldet nach Brüssel, dass da 500 Millionen € drin sind. – Was sagen die uns entsendenden Länder dazu, beziehungsweise wo gibt es auch die entsprechenden Aktivitäten? Meiner Meinung nach, da ich versuche, lösungsorientiert zu denken und auch zu arbeiten, kann der Bundesrat zu einer Lösung beitragen oder eben nur schweigen. Diese Frage stellt sich mir schon.
Wir lehnen die hier vorliegenden Bestimmungen ab und würden darauf hoffen, dass sie an den Nationalrat zurückgehen. Ich würde aber auch hoffen, dass gerade in den von mir angesprochenen Bereichen der Bundesrat eine aktivere, lösungsorientiertere Arbeitsweise an den Tag legt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.29
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gödl. – Bitte.
11.30
Bundesrat Mag. Ernst Gödl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Bundesratssaal! Ja, es ist immer das Gleiche im politischen Alltag. Wie ich das letzte Mal erzählt habe, war ich ja schon zehn Jahre im steiermärkischen Landtag, und es gleichen sich die Verhaltensmuster: die Regierung, die tapfer ihre Maßnahmen, ihre Budgets verteidigt, und die Opposition, die, so kann man sagen, in fast allen Punkten dagegen stimmt. (Zwischenrufe der Bundesräte Mühlwerth und Krusche.) – Ich komme noch zu Ihnen.
Unzweifelhaft ist das Budget ja für jede Gebietskörperschaft, für eine Gemeinde, für ein Land oder auch für den Bund, das Jahresprogramm, es spiegeln sich also die Ausgaben und Einnahmen wider; und mit diesem Budgetbegleitgesetz, das wir hier heute behandeln, werden eben jene Maßnahmen gesetzt, die notwendig sind, um die Budgetziele zu erreichen.
Eines können Sie bitte, meine Damen und Herren der Opposition, nicht verhehlen: Die Richtung stimmt! Die Richtung stimmt nämlich insofern, als wir das Defizit verringern – über 500 Millionen € Nettofinanzierungsbedarf bis 2018. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Was auch ganz wichtig ist, das hat Herr Kollege Lindinger von der SPÖ bereits gesagt, ist Folgendes: Es wird nicht nur nach der Rasenmähermethode gespart, wie Sie haben anklingen lassen, linear, sondern es wird natürlich auch in gewissen Bereichen investiert – der Kollege hat das erwähnt –: Familienbeihilfenerhöhung, Ausbau der Kinderbetreuung, Pflegegeld, Wohnbau und dergleichen. Das ist natürlich wichtig. Aber Politik ist nicht nur das Bohren von harten Brettern, sondern Politik ist im weitesten Sinne eine Art Fitnessprogramm für unseren Staat.
Es ist richtig, wir brauchen in vielen Bereichen ein Fitnessprogramm, denn die Welt ändert sich so rasch wie noch nie zuvor. Ein globalisiertes Umfeld, wo quasi die Auswirkungen der extremen Mobilität ja überall zu spüren sind – mit Mobilität meine ich nicht nur die persönliche Mobilität, sondern die Mobilität der Güter, die Mobilität der Arbeitsplätze, die Mobilität der Menschen natürlich –, verlangt nach einem Staat, der in allen Bereichen fit ist – fit vor allem deswegen, weil wir natürlich immer und dauernd mit allen Wirtschaftsregionen in der gesamten Welt in einem gewissen Konkurrenzverhältnis und im Wettbewerb stehen.
Fitness heißt natürlich, gerade auch was Österreich betrifft, da stimme ich mit Ihnen überein, sich auch diese Steuer- und Abgabenquote genauer anzuschauen. Wenn wir einen Blick über die Grenze machen, nach Deutschland, dann sehen wir, dort gibt es eine Belastung von derzeit 40,1 Prozent, in Österreich sind es 45,2 Prozent. Es ist richtig, das ist sicher auf lange Sicht gesehen zu viel, dass 45,2 Prozent Steuern und Sozialversicherungsbeiträge eingehoben werden, gemessen an der Gesamtwirtschaftsleistung. Daher ist auch der Ruf nach einer Steuerreform richtig, aber was nicht richtig ist, ist, gleichzeitig nach neuen und höheren anderen Steuern zu rufen, wenn nicht gar neue Steuern zu erfinden. (Bundesrat Füller: Umverteilung!) Das Einzige, was in die Zukunft führen kann, ist, die Steuern- und die Abgabenbelastung zu senken. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Ein Beispiel – weil es oft heißt, bei uns zahlen die Reichen oder die, die viel verdienen, viel zu wenig; auch da genügt ein Blick nach Deutschland –: In Deutschland ist der Höchststeuersatz, wie Sie sicher wissen, der Spitzensteuersatz 45 Prozent, in Österreich 50 Prozent. Und wissen Sie, wann er in Deutschland greift? (Bundesrat Pisec: Bei 300 000 € oder so!) – Bei 250 000 € greift er, und bei uns greift er bereits bei 60 000 €. Also dass die, die viel verdienen, zu wenig beitragen, das kann man, glaube ich, damit ganz klar in Abrede stellen. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Dort müssten wir hinkommen, und daran arbeitet diese Regierung, daran kann auch dieses Budget gemessen werden, dass nämlich eindeutig versucht wird, trotz des Sündenfalls aus Kärnten mit der Hypo Alpe-Adria, das strukturelle Defizit nach unten zu schrauben.
Wenn ich heute die Zeitungen lese, dann sehe ich, dass vonseiten der SPÖ, nach der sonntäglichen Wahl, jetzt wieder die Millionärssteuer und die Reichensteuer her muss. Ich darf Ihnen dazu einen Auszug aus dem heutigen Leitartikel des „Kurier“ vorlesen, der das ganz gut zusammenfasst:
„Eine Steuerreform, die Arbeitende entlastet – her damit. Aber die mit einer Millionärssteuer gegenfinanzieren zu wollen, kann doch wohl nicht ernst gemeint sein.“ (Bundesrat Schennach: Oh ja! Sehr ernst!) „Das könnte nur funktionieren, wenn eine Vermögenssteuer eingeführt wird, also eine Abgabe auf die Substanz wie Unternehmensanteile. Wollen wir wirklich Unternehmen vertreiben – und damit Arbeitsplätze? Dann hätten wir zwar einen günstigeren Eingangssteuersatz auf Arbeit. Aber leider weniger Jobs für jene, die davon profitieren könnten. ()“ (Bundesrat Schennach: müssten die USA ein Unternehmen sein! – Bundesrätin Posch-Gruska: Wirtschaftsblatt ist heute!)
„Solche Vorschläge verdienen eine goldene Himbeere, quasi einen Anti-Oscar. Wir brauchen Ideen, wo Bund, Länder und Gemeinden weniger Geld ausgeben. Und nicht, wo ganze Bevölkerungsgruppen () zusätzlich abgezockt werden.“
Das fasst es ganz schön zusammen. Das, was wir brauchen, sind weniger Steuern und damit auch ein gesundes Budget. Und diese Regierung arbeitet daran, und das muss man ganz deutlich sagen, mit diesem Budget die Trendwende auch einzuleiten. (Bundesrat Pisec: Das hören wir seit zehn Jahren!)
Meine Damen und Herren, weniger Ausgaben bedeutet natürlich auch, bei den Strukturen zu sparen, und da kann ich jetzt auf die Steuermark (Heiterkeit und Rufe bei der SPÖ: „Steuermark“!), auf die Steiermark verweisen, und da habe ich ganz stark Sie im Blick, Frau Kollegin Mühlwerth. (Bundesrätin Mühlwerth: aus Wien!) – Sie sind aus Wien, aber trotzdem Sie von der FPÖ.
Wissen Sie, wir in der Steiermark versuchen, Strukturreformen in vielen Bereichen durchzuführen. Alle reden von Strukturreformen, fast keiner macht es. Und wenn hier auf Bundesebene Strukturreformen gemacht werden, denken wir etwa an die Diskus-
sion über die Polizeireform – das war meine erste Diskussion, als ich vor drei Monaten hier in den Bundesrat gekommen bin –: Ja, wie schnell sind Sie aufgestanden und haben aufgeschrien: Strukturreform – so nicht und bei uns nicht und bei diesen Fällen nicht!
Genau das erleben wir auch in der Steiermark sehr stark. Wir versuchen in vielen Bereichen, Strukturreformen zu machen, aber Sie von den Freiheitlichen und auch Sie von den Grünen stimmen da nie mit. Wenn es darum geht, wirklich Dinge einzusparen (Bundesrat Krusche: Wo wird denn was gespart?!) – na was heißt denn Strukturreform: dass irgendjemand weniger bekommt –, dann ist das natürlich nicht lustig. Und weil der Kollege gesagt hat, dann merkt man das bei den Wahlen: Ja richtig, natürlich sorgt das für Verunsicherung, wenn man Ausgaben zurücknimmt. (Zwischenruf der Bundesrätin Reiter.)
Glauben Sie, das ist lustig? In der Steiermark werden mit Jahresende 255 Bürgermeister ihr Amt verlieren, ich bin auch dabei. Ja, glauben Sie, das ist lustig? – Aber diese 30 000 €, die in meiner Gemeinde damit eingespart werden, können für andere Maßnahmen genutzt werden. Das bedeutet Strukturreform: dass manche weniger bekommen. (Zwischenruf des Bundesrates Krusche.)
Oder zur Landesverwaltung: In der Steiermark haben wir das Amt der Landesregierung von 50 auf 25 Abteilungen restrukturiert. – Ja glauben Sie, da hat man nur Applaus? Und glauben Sie, die Opposition, die FPÖ hätte da mitgestimmt, oder die Grünen? – Nein, mitnichten! (Zwischenrufe bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
Sie reden von Strukturreformen, nur machen, machen müssen es die Regierenden – und dafür braucht es Weitblick und bedarf es auch einer gewissen Hartnäckigkeit.
Daher, meine Damen und Herren, glaube ich, die Regierung hat mit diesem Budget die richtige Trendwende eingeleitet und versucht ernsthaft, diesen Schuldenberg sukzessive abzubauen. Das geht nicht von heute auf morgen, dazu brauchen wir eben Strukturreformen, wenn wir wollen, dass wir eine geringere Steuerquote haben, und das wollen wir von der Österreichischen Volkspartei. Da ist es eben wichtig und richtig, über die Wahlperioden hinauszublicken. (Beifall des Bundesrates Jachs.) Das Schlimmste in der Politik ist ja das radikale Kurzzeitdenken, nämlich das Schielen auf den nächsten Wahltermin. (Bundesrat Pisec: „Entfesselung der Wirtschaft“!)
Meine Damen und Herren, es ist völlig normal, dass die Regierung die Aufgabe hat, Strukturreformen einzuleiten. Es ist auch völlig normal, dass die Opposition die Aufgabe hat, das zu kontrollieren, aber es ist nicht normal und nicht notwendig, dass die Opposition immer und überall dagegen ist. (Bundesrätin Mühlwerth: Wir sind eh nicht überall dagegen!)
Daher zum guten Schluss: Unser Staat braucht ein
Fitnessprogramm. Wir Politiker sollten die Fitnesstrainer sein; wir
können aber nur dann gute Fitnesstrainer sein, wenn wir dieses radikale
Kurzzeitdenken überwinden. Und dazu, liebe Damen und Herren der
Opposition, sind Sie herzlich eingeladen! (Beifall bei der
ÖVP sowie des Bundesra-
tes Wilhelm.)
11.39
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Zelina. – Bitte.
11.40
Bundesrat Mag. Gerald Zelina (STRONACH, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen im Bundesrat! Betrachtet man die Republik Österreich als Unternehmen, sind die Steuerzahler seine Aktionäre und die Minister die Vorstände, die die Österreich AG managen.
Wie reagiert ein Eigentümer in der Privatwirtschaft, wenn ihm sein hoch bezahlter Finanzvorstand ein Zweijahresbudget mit jeweils 8 Milliarden € Verlust vorlegt und gleichzeitig erklärt, er leite hiermit eine positive Trendwende ein? – Dieser Finanzvorstand wäre in der Privatwirtschaft sofort seinen Job los, ein erfahrener Sanierer würde geholt und ein ausgeglichenes Budget mit einem kleinen Plus und einem nachhaltigen Sanierungsplan würde vorgelegt werden.
In der öffentlichen Wirtschaft ist alles anders, und deswegen haben wir auch diese enorme Staatsverschuldung.
Wir machen sowohl im Jahr 2014 als auch im Jahr 2015 wieder jährlich 8 Milliarden € Minus. Von Budgetwahrheit kann keine Rede sein, Risiken werden nicht berücksichtigt und unwahrscheinliche Einnahmen ins Budget hineingenommen. Die geplanten Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer von jährlich 500 Millionen € werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht realisiert werden können, und Risiken im Zusammenhang mit weiteren Bankenrettungen aufgrund von Problemen in der Ukraine und in Russland wurden im Budget nicht berücksichtigt.
Unsere Gesamtverschuldung wird nicht abgebaut, sondern gewaltig aufgebaut. Wir bewegen uns in Richtung 90 Prozent Staatsverschuldung, gemessen am Bruttoinlandsprodukt.
Risiken von steigenden Zinssätzen sind im Budget ebenfalls nicht berücksichtigt. Wir befinden uns auf einem historisch extrem niedrigen Zinsniveau, und das Zinserhöhungsrisiko ist enorm. Wir zahlen jedes Jahr 9 Milliarden an Zinsen an die Banken, und jeder Zinsanstieg um 1 Prozent kostet uns zusätzliche 3 Milliarden.
Wir haben ein gewaltiges Budgetloch, Budgetdefizit, und dieses lässt sich nur durch Reformen auf der Ausgabenseite des Staates schließen – andernfalls, also mit Steuererhöhungen, würden wir unsere Konjunktur abwürgen.
Unsere Steuer- und Abgabenquote ist bereits jetzt mit 45 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gewaltig hoch. Wir haben von allen Industrieländern weltweit die drittgrößte Abgabenbelastung auf Einkommen. Jede weitere Steuererhöhung schadet unserem Standort, lässt weitere Firmen aus Österreich abwandern, erhöht unsere Rekordarbeitslosigkeit zusätzlich und führt direkt in die nächste Rezession.
Wir brauchen mutige Reformen mit mutigen Ausgabenkürzungen, um anschließend eine kräftige Steuer- und Abgabenentlastung durchführen zu können. (Bundesrat Stadler: Machen Sie einmal einen Vorschlag zwischendurch!)
Grundsätzlich ist es nicht schwierig, 5 bis 10 Prozent Kosten einzusparen, man muss nur wollen! Bei Unternehmenssanierungen erfolgt das laufend (Bundesrat Stadler: Wo denn? Wo denn? Machen Sie einen Vorschlag! – Zwischenruf der Bundesrätin Posch-Gruska), bei Staatssanierungen nur dann, wenn der Druck von außen durch die Finanzmärkte gewaltig wird.
Die sechs wichtigsten Kosteneinsparungsbereiche zur Vorbereitung einer abgabensenkenden Steuerreform sind: die Verwaltungskosten, die Pensionskosten (Bundesrat Beer: Das war der Vorschlag mit !), die Gesundheitskosten, die Förderungen und Subventionen, die Korruptionskosten und die Steuerausnahmen. (Bundesminister Ostermayer: 10 Prozent Pensionsreduktion ! – Bundesrat Stadler: Mindestens!)
In der Verwaltung können wir laut Rechnungshof jährlich 7 Milliarden € einsparen. Fusionen, Kooperationen und Reformen auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene sind notwendig, um Doppelgleisigkeiten, Parallelstrukturen und nicht ausgelastete Kapazitäten zu reduzieren.
Verwaltungstechnische Kooperationen von Kleinstgemeinden und Kleinstbezirken müssen wir weiter vorantreiben. Der Rechnungshof schlägt vor, Gemeinden sollten ei-
ne Mindestgröße von 10 000 Einwohnern haben und Bezirke eine Mindestgröße von 60 000 Einwohnern.
Unsere Bundesregierung kann nicht vernünftig regieren, weil die Länder als Reformverweigerer und -blockierer auftreten und regionale machtpolitische Partikularinteressen in den Vordergrund stellen. (Ruf bei der ÖVP: Moment, wir sitzen in der Länderkammer! Moment, falsch !)
Die österreichische Gesetzgebung sollte nur auf Bundesebene unter Mitsprache der Länder in einer starken zweiten österreichischen Parlamentskammer erfolgen, also in einem aufgewerteten Bundesrat als starker echter Länderkammer. Die Landesgesetzgebung in den neun Landesparlamenten gehört infrage gestellt. Wir brauchen nicht neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze, neun unterschiedliche Pflegegesetze, neun unterschiedliche Bauordnungen, neun unterschiedliche Tierschutzgesetze, Wohnbauförderungsgesetze et cetera, et cetera.
Wir brauchen für das kleine Österreich bundeseinheitliche Gesetze, die im ganzen Land gelten.
Die Bundesländer gehören nicht abgeschafft, aber in ihrer Kompetenz auf eine Verwaltungsebene ohne eigene Landesgesetzgebung reduziert. Und im Gegenzug sollten die Länder Steuereinhebungshoheit bekommen, um für ihre Ausgaben auch auf der Einnahmenseite selbst Verantwortung zu tragen. (Bundesrat Todt: Ohne Kontrolle durch Abschaffung der Landtage?!) Ein Steuerwettbewerb zwischen den Ländern innerhalb einer Bandbreite erlaubter Steuerzu- und -abschläge verhindert Steuerdumping und führt zu einer schlankeren Landesverwaltung.
Jetzt zu den Pensionsausgaben: Die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer beträgt in Österreich 25 Jahre. (Bundesrat Todt: Sollen die Leute früher sterben, oder?! Wollen Sie das? Sie wollen, dass die Leute früher sterben! Das wollen Sie!) Das ist völliger Wahnsinn, unfair gegenüber der arbeitenden Bevölkerung, unseren Leistungsträgern und Steuerzahlern! (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Diese viel zu lange dauernde Pensionsunproduktivität muss auf Pump und Verschuldung finanziert werden. Eine Reduktion der durchschnittlichen Pensionsbezugsdauer von 25 Jahren auf 20 Jahre spart uns jährlich 5 Milliarden €. (Bundesrat Todt: Ich stelle fest, dass das Team Stronach will, dass die Menschen früher sterben!) Das Pensionsantrittsalter muss an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden, sämtliche Frühpensionsprivilegien gehören restlos gestrichen. (Bundesrätin Grimling: Wo sind die Privilegien noch?)
Zu den Gesundheitsausgaben: Die Kosten für das Gesundheitssystem machen in Österreich 11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus, in Europa bei vergleichbarer Qualität 9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das heißt, wir haben da ein Einsparungspotenzial von 2 Prozent des BIP, das sind 6 Milliarden €. Wir müssen Kapazitäten, die nicht ausgelastet sind, gemeinsam nutzen und föderale Parallelstrukturen reduzieren. Die Gesundheitskompetenzen sollten tendenziell auf den Bund übergehen. Gesundheit muss Bundeskompetenz sein.
Die neun Landeskrankenkassen gehören zu einer einzigen österreichischen Gesundheitsversicherung mit gleichen Tarifen und gleicher Leistung für ganz Österreich zusammengelegt. Kleinspitäler, die allein nicht kostendeckend zu führen sind, gehören fusioniert oder in Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen umgewandelt. (Zwischenruf des Bundesrates Günther Köberl.)
Niedergelassene Ärzte, die in der Patientenerstversorgung kostengünstiger und patientenfreundlicher als Spitalsambulanzen arbeiten, gehören gefördert, web- und telebasierte Erstberatungsstellen gehören aufgebaut.
Gesundheitsvorsorge und Prävention sollten Priorität bekommen: die tägliche Turnstunde (Bundesrat Stadler: Waren Sie während der Fragestunde heute nicht da?! –
Zwischenruf der Bundesrätin Grimling), gesunde österreichische Nahrungsmittel, generelles Rauchverbot und verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen. Da lassen sich langfristig weitere 4 Milliarden an Krankheitsfolgekosten sparen. (Bundesrat Stadler: Sperren wir die Krankenhäuser zu, dann sterben wir früher, dann brauchen wir weniger für die Pension!)
Mehr Wettbewerb im Gesundheitsbereich durch private Anbieter kann auch nicht schaden. (Bundesrat Stadler: Darf ich Sie einladen! Kommen Sie zu mir ins Innviertel, !) Privater Wettbewerb verbessert bei strengen Qualitätskontrollen die Leistungen für Patienten und senkt die Kosten.
Zu den Förderungsausgaben: Kein anderes Land subventioniert so üppig wie Österreich. Wir sind mit 6,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Europameister bei Subventionsvergaben. Eine Absenkung der staatlichen Subventionen auf EU-Schnitt bringt eine Entlastung von 5 Milliarden € pro Jahr. Wir müssen in diesem Land endlich damit beginnen, Förderungen für Nichtbedürftige zu streichen! Familienbeihilfen für Gutverdiener sind zu streichen! Wohnbauförderungen sind an Einkommensgrenzen zu binden! (Bundesrat Todt: Ist Ihnen schon bekannt, dass !) Agrarförderungen für Großbauern und Agrarkonzerne sind zu streichen!
Unternehmensförderungen für Konzerne und Großbanken sind zu streichen! (Zwischenruf des Bundesrates Todt. – Bundesrat Stadler: Stronach! Fangen wir bei Stronach an!) Die völlige Intransparenz der Förderungen der Länder muss beseitigt werden! (Bundesrätin Grimling: Magna ist gefördert worden!) Wir brauchen eine transparente Förderdatenbank, in der alle Förderungen erfasst werden. Jeder soll sehen können, wer wie viel Unterstützung von welcher Seite wofür bekommt. (Bundesrat Todt: Genau!)
Jetzt noch zu den Steuerausnahmen: Wir müssen unsere Steuerausnahmen und Steuerprivilegien reduzieren. Es gibt 558 Begünstigungen in der Lohn- und Einkommensteuer und 110 Ausnahmen in der Körperschaftsteuer für Unternehmen. Viele Großunternehmen und Großbanken zahlen kaum noch Steuer (Bundesrat Stadler: Hat Ihnen das der Chef gesagt? Hat Ihnen das der Chef einmal erzählt?), die Hauptlast tragen die Arbeiter, die Angestellten und der Mittelstand. Auch die Steuerflucht von internationalen Konzernen in Steueroasen gehört unterbunden. (Zwischenruf des Bundesrates Lindinger.)
Steuerausnahmen müssen die Ausnahme sein und nicht die Regel! Wenn wir alle Steuerausnahmen streichen würden, hätten wir ein um 9 Milliarden € höheres Steueraufkommen, das könnten wir dann für Lohnsteuersenkungen und zur Erhöhung der Kaufkraft unserer Familien verwenden.
Zum Thema Korruption: Korruption ist in Österreich leider weit verbreitet – Kärntner Hypo Alpe-Adria, Telekom Austria, Ernst Strasser et cetera. Korruption, Machtmissbrauch, Schmiergeldzahlungen, Bezahlungen überteuerter Rechnungen, Selbstbedienung an Steuergeldern und Selbstbereicherung durch Transfers von Staatsvermögen in private Hände verursachen in Österreich jährlich einen Schaden von mindestens 5 Milliarden €.
Auch das Aushandeln und Unterfertigen von Luxusdienstverträgen mit Luxusgehältern, üppigen Zulagen und Luxuspensionen fällt unter Korruption, Machtmissbrauch (Bundesrat Todt: Sigi Wolf!) und Selbstbedienung an Steuergeldern.
Statt 500 neue Steuerfahnder zur Steuereintreibung bei den Bürgern und Unternehmen einzustellen, sollten 500 neue Kräfte bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgenommen werden.
Korruption ist Diebstahl von Steuergeld und gehört schwer bestraft!
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Kollege, ich bitte Sie, zum Tagesordnungspunkt zu sprechen!
Bundesrat Mag. Gerald Zelina (fortsetzend): Zum Abschluss: Wenn wir all diese Reformen betreffend Verwaltung, Pensionen, Gesundheit, Korruption, Steuerausnahmen, Subventionen durchführen, haben wir statt dem 8-Milliarden-€-Minusbudget ein 20-Milliarden-€-Plusbudget.
Dieses frei gewordene Geld gehört dann sofort in Steuer- und Abgabensenkungen, in Zukunftsbereiche wie Bildung, Forschung und Infrastruktur und in die Schuldentilgung zur Reduktion des zukünftigen Zinsaufwandes investiert. Priorität haben dabei die Senkung der Lohnsteuer für Geringverdiener und die Senkung der Lohnnebenkosten für Unternehmer.
Steuersenkungen sind das beste Konjunkturbelebungsprogramm und schaffen zusätzliche Arbeitsplätze!
In Summe führen all diese Team-Stronach-Maßnahmen zu Finanzstabilität, Vollbeschäftigung und einer schuldenfreien Zukunft für unsere Kinder und Familien. Es ist viel zu tun in diesem Land! – Danke. (Bundesrat Stadler: Hoffentlich arbeiten Sie da nicht mit! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Da kann man nicht klatschen!)
11.53
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte etwas Allgemeines festhalten: Grundsätzlich leben wir ja in einer Welt, in der alles mit allem zusammenhängt, aber prinzipiell haben wir eine Geschäftsordnung, der zufolge zu den Tagesordnungspunkten zu sprechen ist – das sind in diesem Fall die Budgetbegleitgesetze –, und daher bitte ich, so wie in der Schule ein klein wenig beim Thema zu bleiben; das wäre jetzt praktisch eine Themenverfehlung gewesen. Ich will da nicht schulmeistern, aber für die kommenden Redner: Bitte, wenn es geht, zur Tagesordnung sprechen!
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte.
11.54
Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, Sie haben gesagt, die Redner sollen sich daran halten. – Ich bin eine Rednerin und möchte nur kurz auf die Ausführungen von Kollegen Zelina eingehen. (Demonstrativer Beifall der Bundesräte Schreyer, Schreuder und Grimling.) Ich denke, Sie haben mit dieser Rede alles wieder wettgemacht, was Sie beim letzten Mal gesagt haben, als Sie hier eigentlich die Stärkung der Gewerkschaft gefordert und wir – auch Herr Kollege Pisec – uns gefragt haben, ob der Frank weiß, was Sie gerade gemacht haben.
Also so viel Nonsens in einer Rede, das finde ich wirklich „hervorragend“. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Oh ja, das war schon sehr viel! (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.) Was uns die Privatwirtschaft gebracht hat, wissen wir mittlerweile. Ich möchte nur die Post erwähnen, die ja privatisiert wurde; das wurde dann wiederum zurückgenommen und jetzt müssen teilweise die Gemeinden einspringen. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Für die Familienbeihilfe und den Gesundheitsbereich gilt das Gleiche.
Also da ist schon sehr viel passiert, und ich denke mir, das kann nicht alles wirklich so ernst gemeint sein (Zwischenruf des Bundesrates Perhab), nach Ihrer letzten Rede, in der Sie die Gewerkschaften schon sehr wichtig genommen und gesagt haben, diese gehörten gestärkt. (Bundesrätin Mühlwerth: Tagesordnung!)
Ich möchte betreffend Budgetbegleitgesetz gerne auf jene Themen, die ich hier im Bundesrat bearbeiten darf und bei denen ich mitreden darf, eingehen.
Wir haben in diesem Budgetbegleitgesetz Schwerpunktsetzungen beim Thema Pflege – das habe ich nicht verstanden, als du, Kollegin Heidi Reiter, gesagt hast, das sei nicht ausreichend; ich denke mir, da ist sehr viel und sehr Gutes gemacht worden – und auch beim Thema Wohnen. Das Thema leistbares Wohnen für Jugendliche ist im Budgetbegleitgesetz drinnen, das ist sehr wichtig und vor allem notwendig, wenn wir uns den jetzigen Wohnungsmarkt anschauen. Auch beim Ausbau der Ganztagsschule – das ist ebenfalls ein sehr großes Diskussionsthema – liegt ein Schwerpunkt, da ist mehr Geld vorhanden, ebenso bei der Familienförderung, die mir natürlich sehr wichtig ist.
Das Budgetbegleitgesetz bringt unter anderem Investitionen, und Investieren ist notwendig, wir müssen investieren.
Jedes Budget, jedes Budgetbegleitgesetz ist so gut, wie es bei den Menschen ankommt. Jede Investition, die wir für die Menschen machen, ist eine gute Investition. Wir sparen gemäß diesem Budgetbegleitgesetz in der Verwaltung, aber es geht – und da müssen wir aufpassen – um eine gerechte Verteilung der Steuerlast.
In den letzten fünf Jahren, also in der letzten Legislaturperiode, konnten Steuern und Abgaben auf Arbeit um zirka 3 Milliarden € gesenkt werden; Steuern auf Vermögen und Kapital wurden teilweise erhöht, und es wurden auch neue eingeführt; aber das ist natürlich zu wenig. Die Steuern und Abgaben für die ArbeitnehmerInnen sind nach wie vor zu hoch, und im Gegensatz zum Kollegen von der ÖVP sind mir natürlich die Steuern auf Kapital und Vermögen zu niedrig.
Es wird eine Steuerreform notwendig sein, durch die Erbschaften in Millionenhöhe und Millionenvermögen neu besteuert werden. Wir sind dies den Menschen schuldig. Bei allen Umfragen, die in der letzten Zeit gemacht wurden – egal, von wem sie in Auftrag gegeben wurden –, ist herausgekommen, dass die Gewinner und Gewinnerinnen der Krise die Reichen und die Vermögenden sind. Und das können wir nicht länger zulassen, da gehört ganz sicherlich etwas gemacht.
Ich komme zum Bereich Pflege. In Österreich haben wir in den nächsten Jahren 2,5 Milliarden € mehr für 450 000 PflegegeldbezieherInnen zur Verfügung. Heute ist die APA-Meldung herausgekommen – und das passt jetzt wahrscheinlich auch nicht ganz zum Kollegen Zelina –, die Lebenserwartung liege bei 81,1 Jahren. Das heißt, dieses zusätzliche Geld, das wir für Pflege bereitstellen, wird sicherlich auch benötigt. Es ist wahrscheinlich leider nicht jeder Wunsch erfüllbar, aber es wird auf jeden Fall auf die Probleme hingesehen.
Zur Studienförderung: Ein großes Thema war, dass die Studierenden keine Familienbeihilfe beziehen können. Diejenigen, die Kinder haben und neben dem Studium auch Erziehungsarbeit leisten, hatten nicht die Möglichkeit, die Familienbeihilfe zu beziehen. Es wurde auch die Zuverdienstgrenze – weil ja einige Studierende nebenbei auch arbeiten gehen müssen – erhöht, sodass es für die Studierenden zu einer wesentlichen Erleichterung gekommen ist.
Das Thema Familien ist meiner Auffassung nach sehr wichtig. Das Allererfreulichste ist die monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe ab September. Das ist eine langjährige Forderung der Plattform für Alleinerziehende, aber auch von anderen Familienorganisationen, unter anderem den Kinderfreunden. Die monatliche Auszahlung hilft den Familien – sozial schwachen beziehungsweise finanziell schwach gestellten Familien, Alleinerzieherinnen, Alleinerziehern –, weil natürlich auch viele Fixkosten monatlich zu zahlen sind. Man kann nicht sagen, man zahle die Miete, Wasser oder Strom erst in zwei Monaten. Damit wurde mehr Planbarkeit erreicht.
Wir wissen, dass die monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe auch Kosten verursacht, aber ich glaube, im Sinne der Menschen, die das wirklich benötigen, ist das einfach notwendig. (Präsident Lampel übernimmt wieder den Vorsitz.)
Eine weitere Neuerung bei der Familienbeihilfe ist, dass die Familienbeihilfe – das wird vielleicht die jungen Menschen interessieren – auch während eines Freiwilligen Sozialjahres, eines Freiwilligen Umweltschutzjahres, während des Gedenkdienstes, während des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland oder während des Europäischen Freiwilligendienstes bis zum 24. Lebensjahr bezogen werden kann, was ja vorher nicht der Fall war.
Natürlich haben wir noch viel zu tun, und wir dürfen nicht aufhören, weiterzudenken und vorauszudenken. Hinsichtlich der Auszahlung der Familienbeihilfe ist es zurzeit leider noch immer so, dass diese immer an die Eltern erfolgt, auch wenn die Kinder schon volljährig sind. Da sind wirklich Änderungen notwendig, sodass die Familienbeihilfe auch direkt an die Kinder ausbezahlt werden kann, wenn diese volljährig sind.
Ein Antrag, der bereits im Nationalrat behandelt wurde, betrifft die Waisenpension für behinderte Menschen. Wenn Menschen mit Behinderung versuchen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, das aber scheitert, soll die Waisenpension beziehungsweise die erhöhte Familienbeihilfe trotzdem weiter ausbezahlt werden. Mir wäre es sehr recht, wenn dieser Antrag auch weiterhin so behandelt wird, dass Menschen mit Behinderungen keine Schlechterstellung haben.
Der Ausbau der Kinderbetreuung muss forciert werden. Auch die Familienberatungsstellen wurden im Budget so berücksichtigt, dass es in diesem Bereich keine Kürzungen gibt, aber es ist so, dass die Arbeit der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die eigentlich Präventivarbeit ist, in den Familienberatungsstellen von den Stunden her sehr, sehr gering bemessen ist. Ich kann das nur von meinem Bundesland, dem Burgenland, sagen: Da sind es zwei Stunden in der Woche. Wenn jedoch wirklich Präventivarbeit geleistet werden soll, wäre das auszubauen, und es wäre daher wünschenswert, dass das beim nächsten Budget berücksichtigt wird.
Die SozialarbeiterInnen bekommen zurzeit brutto 35 € in der Stunde. Ich denke, man müsste bei den Familienberatungsstellen ein bisschen mehr auf die Entlohnung, die Ausstattung oder auch die Öffnungszeiten achten und beim nächsten Mal vielleicht ein bisschen mehr investieren.
Ich möchte auch noch einmal auf die Wichtigkeit des Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen hinweisen. Am Anfang hatten wir für die Kinderbetreuungseinrichtungen 400 Millionen € zur Verfügung, dann waren es 350 Millionen €, und schlussendlich sind wir jetzt bei 305 Millionen €, weil 45 Millionen € in ein anderes Ministerium gekommen sind. Ich denke mir, dass man das Budget für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, auch wenn es jetzt mit 305 Millionen € um 95 Millionen € weniger sind als zunächst vorgesehen, vorher mit den Ländern absprechen hätte sollen und diese 45 Millionen € nicht einfach weggeben hätte sollen.
Jetzt zum Schluss ist im Bereich Kinderbetreuung auch noch herausgekommen, dass die Öffnungszeiten gekürzt werden sollen.
Ich möchte dazu eine Aussage von Michael Spindelegger, Finanzminister und ÖVP-Chef, vorlesen: „Oft stehen Eltern vor dem Problem, dass sie zwar einen Kinderbetreuungsplatz haben, aber die Öffnungszeiten zu kurz sind und man die Betreuung nicht mit seinem Beruf verbinden kann.“
Ich finde, das ist eine sehr richtige und wichtige Aussage, und daher wäre es sehr gut, wenn die Öffnungszeiten nicht von 47 auf 45 Wochen gekürzt würden, wenn schon das Geld für die Länder gekürzt wurde.
Insgesamt aber ist das, wie ich meine, für die Familien ein sehr gutes und erfreuliches Budget, wenn es auch noch weiterhin etwas zu tun gibt. Ich bin ganz bei all jenen, die sagen, es gehört noch etwas gemacht. Das sagen wir wohl alle, weil jeder in seinem Ressort natürlich sehr viele Ideen hat, aber ich denke, dass wir mit diesem Budget einen Schritt für die Menschen gemacht haben, der gut und wichtig ist. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.03
Präsident Michael Lampel: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.
12.04
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Ich werde dem Wunsch von Vizepräsident Himmer entsprechen und ein klein wenig von den Budgetbegleitgesetzen sprechen, denn diese sind ja untrennbar mit dem Budget verbunden. Sie sind das in Gesetzestexte transformierte Budget. Das, was in der Budgetrede des Herrn Finanzministers in schönen Worten angekündigt wurde, sollte sich in diesen Gesetzen als konkrete Maßnahmen widerspiegeln. Sie sollten die Umsetzung des politischen Willens dieser Bundesregierung zum Ausdruck bringen, und das, meine Damen und Herren, tun diese Gesetze auch. Sie erfüllen diesen Anspruch: Sie manifestieren nämlich die Reformunfähigkeit und Ratlosigkeit dieser Bundesregierung. (Beifall bei der FPÖ.)
Was in diesen Budgetbegleitgesetzen nicht zu finden ist – und davon werde ich auch sprechen –, was uns fehlt, sind Dinge, die eine gute Zukunft für unser Land langfristig sicherstellen können. Ich will jetzt gar nicht näher auf diesen offensichtlich in einer Art Panik verfassten Brief an die EU hinsichtlich dieser fehlenden Milliarde eingehen – er wurde ja heute schon einmal angesprochen –, denn damit wird ja jetzt schon zum Ausdruck gebracht, dass diese heute zu beschließenden Gesetze nicht das Ende der Fahnenstange sein werden, sondern dass wir in nächster Zukunft weitere Maßnahmen – und als gelernter Österreicher befürchte ich: Belastungen – beschließen werden. (Bundesrat Mayer: Als gelernter Freiheitlicher!) – Selbstverständlich auch! (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Es ist auch keine Reform der Verwaltung in Sicht. Von den berühmten 599 Vorschlägen des Rechnungshofes findet sich eigentlich so gut wie nichts in diesen Gesetzen. Die Pensionen wurden ja heute bereits angesprochen: Wenn man sich das Budget anschaut, so sieht man, dass die Kosten des Bundes für die Pensionen in absoluten Zahlen um knapp 764 Millionen € auf rund 19 Milliarden € steigen werden. Im Gesamtbudget gibt es dafür Mehrausgaben von knapp 194 Millionen €. Umgekehrt bedeutet dies nach der Berechnung von Experten, dass alle Ausgaben, die nicht in die Pensionen fließen, in Summe um 570 Millionen € sinken. Dieser Trend setzt sich im Jahr 2015 fort. Die Pensionsausgaben fressen beinahe die Hälfte der Einsparungen auf, und dennoch steigen die Kosten um rund 800 Millionen €.
Ich finde in diesem Budget auch keine wirksamen Maßnahmen gegen Lohndumping. Wir sprechen von der höchsten Arbeitslosigkeit, die wir je hatten. Reden Sie einmal mit einem Handwerker in der Südoststeiermark! Der wird Ihnen sein Leid klagen. Man findet auf kaum irgendeiner Baustelle in der Gegend noch jemanden, der Deutsch spricht. Um dieses Dumping durch billige Arbeitskräfte aus dem Osten unterbinden zu können, wären weit wirkungsvollere Maßnahmen nötig als das, was wir vor einiger Zeit beschlossen haben.
Man findet in Wirklichkeit auch nichts von der vielgerühmten Bildungsoffensive. Auch die Finanzierung der Gratisschulabschlüsse, die ja – durchaus löblich – für alle erfolgen soll, die keinen Schulabschluss haben, hängt in Wirklichkeit in der Luft. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden dafür 54,6 Millionen € ausgegeben, und im Budget 2015 sind lediglich 1,7 Millionen € dafür vorgesehen.
Vom Bundesheer will ich gar nicht reden. Das steht sowieso kurz vor dem Bankrott.
Die Entlastung der Steuerzahler wurde ja heute bereits mehrfach angesprochen. Auch diese ist nirgends zu finden. Alle fleißigen, alle leistungsbereiten Arbeitnehmer werden bestraft. Sie werden nicht entlastet, sondern im Gegenteil belastet. Wir haben ja in einer der vorigen Sitzungen – in quasi vorgezogenen Budgetbegleitgesetzen – bereits beschlossen, wer belastet werden soll: Autofahrer, Raucher et cetera, et cetera.
Der Finanzminister beteuert immer, dass wir uns Steuerentlastungen ja gerne leisten würden, dass wir sie uns aber leider noch nicht leisten können. Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr, denn die Einnahmen der letzten 10 Jahre sind um 39 Prozent, bei den Sozialbeiträgen sogar um 44 Prozent gestiegen. Das ist nicht nur auf die Inflation zurückzuführen, denn die war in diesem Zeitraum nur halb so hoch. Nicht die Einnahmen sind zu niedrig, sondern die Ausgaben sind zu hoch. Mit einer stolzen Abgabenquote in Höhe von 45,3 Prozent haben wir mittlerweile Schweden überholt, und natürlich führt das Stichwort kalte Progression zu dieser überdurchschnittlichen Steigerung bei den Lohnsteuereinnahmen, die jetzt ja schon höher sind als die Mehrwertsteuereinnahmen.
Was fällt dem Bundeskanzler dazu ein? – Ihm fällt eine Reichensteuer, eine Vermögensteuer, eine Erbschaftssteuer und eine Finanztransaktionssteuer ein. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Taucher.) Ja, okay, aber das wird das Problem nicht lösen. Das sind schlussendlich wieder alles nur zusätzliche Einnahmen auf Kosten unserer Bürger, und dadurch wird die Quote weiter in die Höhe getrieben werden. (Bundesrat Beer: Na geh! – Bundesrat Taucher: Die Finanztransaktionssteuer ist keine Bürgersteuer!)
Ich kann Ihnen sagen, und man liest es ja auch in den Zeitungen, die Bürger werden schön langsam unruhig. Lassen Sie sich nicht von dem EU-Wahlergebnis täuschen, mit einem fulminanten Sieger, einem Finanzminister, der Erster wurde, und einem zweiten Sieger, der SPÖ, die nicht viel verloren hat. Hier drängt sich einem irgendwie das Bild vom Einäugigen unter den Blinden auf. Betrachtet man das allerdings genauer, dann sieht man, dass es falsch ist, denn es gibt in dieser Bundesregierung keine Einäugigen, es gibt leider nur Blinde. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schennach: Eine „großartige“ Pointe! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
Einzig und allein etwas leid tut mir dabei die Frau Bundesministerin Bures, die sehr gerne investieren würde, nämlich ihre Rücklage, die Breitbandmilliarde. Dies ist ihr aber leider nicht möglich, weil der Finanzminister Nein sagt. Das sei eigentlich Geld, das gar nicht da ist. Das ganze Problem ist, dass man schon in den Miesen ist, und auch wenn man dann weniger Miese macht, hat man noch immer Schulden.
Hier sieht man auch die Problematik der Ausdünnung des ländlichen Raumes, wobei man hier überhaupt nichts findet, was diesbezüglich zum Gegensteuern getan würde. In Wirklichkeit haben wir Schul- und Postenschließungen und bei der Wohnbauförderung wird auch noch gespart, und zwar um 100 Millionen, mit der Ausrede, dass sich die Länder das Geld nicht abgeholt hätten. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) Sie haben es sich nicht abholen können! Da ist doch etwas faul im System! Und wer sind die Leidtragenden? – Das sind natürlich die Wohnungssuchenden. Der Herr Gödl, mein steirischer Kollege von der ÖVP, hat von dem leuchtenden Beispiel der Strukturreform in der Steiermark gesprochen. Dazu kann ich nur sagen, das ist keine Strukturreform. (Bundesrat Perhab: Nein, „gar nicht“!)
Es wurde dabei das Amt der Landesregierung angeführt. Es ist logisch, dass es nicht funktionieren kann, nur Köpfe abzuschneiden, um weniger Führungspositionen zu haben – wobei man ohnehin weiß, dass nach Beamtendienstrecht ja sowieso keiner weniger Gehalt bekommen kann –, aber keine Aufgabenreform zu machen. Es wird keine
Einsparungen zur Folge haben, wenn man Gemeinden zusammenlegt, dann die – faktisch ihres Amtes verlustig gewordenen – Bürgermeister mit der Position eines Ortsteilbürgermeisters belohnt und alles bei den Sätzen und den Bezügen für die Bürgermeister anhebt.
Was das Thema Sicherheit betrifft, so wissen wir auch, dass die tausend versprochenen Polizeidienstposten noch nicht ausfinanziert sind.
Es scheint in unserem Land nur einen Bereich zu geben, wo das Füllhorn nicht versiegt, und das ist anscheinend im Bereich der Förderung teilweise dubioser Integrationsvereine. Dazu muss man sich nur den Förderbericht des Landes Steiermark und das Asylwesen anschauen.
Die Frau Innenminister kann es sich leisten, um zig Millionen € ein tolles, luxuriöses Schubhaftzentrum in Vordernberg zu errichten (Bundesrat Perhab: 2 Millionen ...!), in dem 28 Polizeibeamte plus zahlreiche Bedienstete eines privaten Sicherheitsunternehmens auf derzeit nicht einmal ganz zehn – auf acht bis neun – Asylwerber aufpassen. Dafür haben wir das Geld in unserem Land Österreich, aber dafür, dass die Polizisten auf die Straße kommen, haben wir es nicht! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.)
Diese Aufzählung könnte man noch lange fortsetzen. Vielleicht darf ich abschließend nur eine Empfehlung abgeben: Wenn Sie schon selbst keine Ideen haben, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, dann schauen Sie wenigstens über den Tellerrand hinaus! Wir sind ja so stolz darauf, dass wir in der dualen Ausbildung Vorbild sind. Von überall her kommen uns die anderen Staaten besuchen und schauen sich das an. Vielleicht sollte unsere Regierung auch in andere Staaten gehen und sich anschauen, was dort gemacht wird. Agenda Austria hat beispielsweise gesagt, wir sollen die Pensionen sichern wie die Schweden, die Staatsausgaben bremsen wie die Deutschen, die Subventionen streichen wie die Neuseeländer, einen Föderalismus wie in der Schweiz haben, wo die Verwaltung um ein Drittel billiger ist als in Österreich, obwohl es dreimal so viele Kantone gibt, mehr Bezirke und mehr Kommunen, und die Schulen reformieren wie in den Niederlanden, wo es möglich ist, dass ... (Bundesrätin Zwazl: Das heißt aber, von den Ausländern lernen!)
Wenn dieser Bundesregierung selbst nichts einfällt, dann soll sie wenigstens lernfähig sein und soll sich woanders etwas anschauen! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesminister Ostermayer: Sind das die Ideen, die Sie umsetzen wollen?) – Nicht diese Ideen eins zu eins (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP), aber man kann ja einmal über den Tellerrand schauen. (Bundesminister Ostermayer: Sondern? Eins zu zwei? Eins zu drei? Eins zu vier? Oder in welcher Form?) Auch andere haben gute Ideen, und die haben einen besseren Staatshaushalt. (Beifall bei der FPÖ.)
12.17
Präsident Michael Lampel: Nun gelangt Herr Staatssekretär Mag. Danninger zu Wort. – Bitte.
12.17
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Jochen Danninger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Mühlwerth! Ich möchte bei Ihnen beginnen, weil ich in einem Punkt Ihrer Meinung bin, nämlich, dass die Schulden in Österreich eindeutig zu hoch sind. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Bei der Analyse, warum das so ist, bin ich aber schon ganz anderer Meinung, und da möchte ich gleich auf Herrn Kollegen Krusche eingehen: Gehen Sie einmal aus Österreich hinaus und reden Sie mit Leuten von außerhalb, wie Österreich in der Europäischen Union gesehen wird! Damit bin ich auch schon bei dem einen Grund, warum die Schulden in
Österreich hoch sind: Wir befinden uns nach wie vor in einer der größten Wirtschaftskrisen. (Bundesrat Krusche: Sie sind Griechenlandurlauber, gell?)
Natürlich hat die österreichische Bundesregierung gegengesteuert, auch mit Geld für Kurzarbeit und mit Investitionen, und wir werden über die Landesgrenzen hinaus dafür bewundert, wie wir das gemeistert haben. Österreich ist, mit allen Maßnahmen, die wir hier gesetzt haben, ein Vorreiter in der Europäischen Union, und es blieb nicht ohne Lohn. Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote in der Europäischen Union, und alle wollen es Österreich gleichtun. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
Den zweiten Grund, warum die Schulden in Österreich hoch sind, kann ich Ihnen auch nicht ersparen, das ist einfach das blaue Hypo-Desaster in Kärnten: 17,8 Milliarden € und 4 Milliarden € im heurigen Budget. (Bundesrätin Michalke: Der Pröll hätte es ja nicht zurückzukaufen brauchen! – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Das ist aber Ihr Verdienst, meine sehr geehrte Kollegin, und dann zu sagen, dass wir in Österreich zu hohe Schulden haben, ohne diesen Punkt auch nur zu erwähnen, das finde ich schon sehr, sehr kühn! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Daher werden wir eine Trendwende einleiten, und dafür sind die Budgets für die Jahre 2014 und 2015 und die jetzt vorliegenden Budgetbegleitgesetze eine taugliche Grundlage. Wir haben uns vorgenommen: Runter mit den Schulden! Allein bis 2016 wollen wir den Schuldenberg von 79,2 Prozent um 3,6 Prozentpunkte auf 75,6 Prozent reduzieren. Wir wollen ab 2016 ein strukturelles Nulldefizit erreichen, sprich keine neuen Schulden mehr machen. Das ist der Weg der österreichischen Bundesregierung, der diesen Budgets und den Begleitgesetzen zugrunde liegt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Wir wollen weg von neuen Schulden und hin zu Offensivmaßnahmen. Sehr geehrte Frau Kollegin Reiter von den Grünen, auch Ihnen kann ich es nicht ersparen, dass ich diese Zahlen wirklich noch einmal anführe, weil sie beachtenswert sind. Bis 2018: 828 Millionen für die Familienbeihilfe, 400 Millionen für schulische Tagesbetreuung, 350 Millionen für Kinderbetreuungseinrichtungen, 180 zusätzliche Millionen für den Wohnbau, 470 Millionen für Landwirtschaft und ländlicher Raum, 30 Millionen für den Handwerkerbonus, 462 Millionen für den Hochwasserschutz, 260 Millionen für den Zahngesundheitsfonds, 311 Millionen für Pflegegeld und 24-Stunden-Pflege, 300 Millionen für Grundlagenforschung, Senkung der Lohnnebenkosten und ab 2016 Abschaffung der Gesellschaftsteuer.
Sie sprechen hier von kosmetischen Maßnahmen? – Bei 3,6 Milliarden in Summe für die Familien, für die Forschung, für den Wirtschaftsstandort von kosmetischen Maßnahmen zu sprechen, das ist in meinen Augen keine seriöse Debatte – aber bitte, das ist Ihre Entscheidung! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Herr Krusche hat auch wieder diese 599 Vorschläge des Rechnungshofes angesprochen. Haben Sie sich wirklich schon einmal intensiv damit auseinandergesetzt? Wenn Sie immer von diesen 599 Vorschlägen sprechen und quasi im selben Atemzug die Zusammenlegung von Polizeidienststellen kritisieren, was – ich sage es Ihnen jetzt – einer dieser 599 Vorschläge ist, dann weiß ich nicht, wie man diskutieren soll!
Wir haben uns das ganz genau angeschaut, und wir haben einen Großteil der den Bund betreffenden Maßnahmen bereits umgesetzt. Wir haben in letzter Zeit die Landesverwaltungsgerichte eingeführt, wir haben eine Polizeireform gemacht, wir haben Gerichtsstandorte zusammengelegt. Es ist im Bereich der Verwaltungsreform sehr, sehr viel passiert, trotzdem werden wir nicht lockerlassen. Wir haben in den letzten vierzehn Tagen eine Arbeitsgruppe zum Amt der Bundesregierung eingesetzt, wir haben eine Aufgaben- und Deregulierungskommission eingesetzt, die sich dieser Tage konstituieren wird.
Wir haben uns natürlich auch den Bereich der Förderungen vorgenommen, aber internationale Vergleiche in diesem Bereich hinken einfach, denn bei uns firmiert die Krankenanstaltenförderung unter Förderung, indirekte Förderungen im Bereich der Steuern sind Förderungen, darum kann man nicht eins zu eins sagen, dass Österreich so überbordende Förderungen hat. Wir wissen, in diesem Bereich gibt es Doppelgleisigkeiten, Mehrfachgleisigkeiten, das werden wir uns auch vornehmen, aber es ist nicht so, dass in diesem Bereich noch überhaupt nichts geschehen ist.
Was den Bereich der Lohnverrechnung betrifft, gibt es einfach zu viele Beitragsgrundlagen, das müssen wir radikal vereinfachen.
Auch der Pensionsbereich wurde angesprochen. Wir haben uns ein ambitioniertes Ziel gesetzt: 60,1 Jahre ist unser Ziel als faktisches Pensionsantrittsalter bis 2018. Wir werden am 30. Juni das erste Mal den Pensionsmonitoring-Bericht für das erste Halbjahr 2014 bekommen und werden schauen, ob wir im Plan liegen. Notfalls werden wir auch in diesem Bereich Maßnahmen setzen, weil wir wissen, dass das ein großer Kostentreiber ist. Aber hier zu sagen, dass im Pensionsbereich keine Maßnahmen gesetzt worden sind, ist auch schlichtweg falsch! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Was ist unser Plan für die Steuerreform? – Unser Plan ist: Alles aus dem Bereich der Strukturreformen, die ich gerade aufgezählt habe, wollen wir eins zu eins in die Entlastung der Bürger investieren. Sie haben es sich verdient: Auch wir sind der Meinung, dass die Steuerbelastung in Österreich eindeutig zu hoch ist! Aber was wir nicht wollen, ist, dass wir eine Steuerreform auf dem sandigen Boden von zusätzlichen Steuern oder neuen Schulden machen. Wir gehen den schwierigeren Weg, aber den viel, viel nachhaltigeren! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
Unser Ziel ist ein schlanker Staat, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert, und zwar, indem er seine Mittel effizient einsetzt. Das geht dann eins zu eins in den Wohlstand der Bürger. Das ist die Handschrift der ÖVP. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Krusche: Das hören wir schon lange!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zwar noch nicht angesprochen worden, oder nur in einem kleinen Bereich, ich möchte aber auch noch die Neuregelung der Grunderwerbsteuer mitnehmen, weil ich glaube, dass der österreichischen Bundesregierung auch da ein großer Wurf gelungen ist. Wir haben es geschafft, durch die zeitgerechte Neuregelung eine Mehrfachbelastung für die österreichischen Unternehmen und für die österreichischen Familien abzuwenden!
Sie, Frau Kollegin, haben kritisiert, dass auch das keine Reform ist. Wenn wir aber nichts gemacht hätten, wäre der Verkehrswert zur Anwendung gelangt, und das hätte eine Verdreifachung der Kosten für alle Betroffenen verursacht. Dazu wäre noch das Gutachten gekommen. Darum sind wir mit der hier vorliegenden Regelung sehr, sehr glücklich, denn das Schenken und Erben im Familienbereich muss einfach möglich sein, da braucht es keinen massiven Zugriff des Staates. Auch da hat sich wieder die ÖVP mit ihrer Position durchgesetzt, und dazu stehen wir. Das haben sich unsere Familien und unsere Unternehmen verdient! (Beifall bei der ÖVP.)
Da wir hier im Bundesrat sind und diese Steuereinnahmen hauptsächlich den Gemeinden und Städten zugutekommen – auch das gesamte Aufkommen, diese 950 Millionen, hat sich durch diese Neuregelung nicht verändert –: Das bedeutet Planungs- und Rechtssicherheit auch für die Kommunen, auch das ist ein wesentlicher Bestandteil dieser aus unserer Sicht sehr, sehr guten Reform. Wir bitten um Zustimmung, auch wieder im Sinne unserer Unternehmen und unserer Familien. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zelina.)
12.26
Präsident Michael Lampel: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Saller. Ich erteile es ihm.
12.26
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Man sollte das Budget nicht ständig krank- und schlechtreden und unser Land auch nicht in ein schräges Licht bringen. Andere in Europa beneiden uns! Ich möchte daher zuerst einmal allen Damen und Herren danken, die in irgendeiner Form an der Budgeterstellung mitgewirkt haben. Ich glaube, das ist auch angebracht.
In der Zeit des Sparens, des notwendigen Sparens sind interessanterweise sehr oft die Begehrlichkeiten besonders groß: Alles ist wichtig. Es sieht zwar jeder ein, dass gespart werden muss – aber immer bei den anderen und nicht bei mir! Das ist das Problem.
Diese Liste könnte man sich ansehen: Da ist natürlich logischerweise alles wichtig; denn in der Bildung kann ich nicht sparen, das ist das Kapital von morgen. Oder wir sind ein Sport- und Kulturland, da ist Sparen schwer möglich. Oder in der Wirtschaft, da brauchen wir neue Impulse für Arbeitsplätze, auch in der Landwirtschaft, Energie. So lässt sich das fortführen: Alles ist besonders wichtig, nirgends kann gespart werden beziehungsweise neue Begehrlichkeiten tauchen auf. Das ist natürlich in dieser Form nicht möglich.
Jetzt möchte ich noch ganz speziell zu den Pensionen etwas sagen, weil das angesprochen worden ist. Wir haben auf der einen Seite den Wunsch und die Verpflichtung nach der finanziellen Absicherung, nach der notwendigen finanziellen Absicherung. Auf der anderen Seite soll auch die ältere Generation einen Beitrag zur Ausgabendämpfung leisten. Dieser Mittelweg ist nicht so einfach zu bewerkstelligen, diesen Spagat zu schaffen und beides zu erreichen.
Die finanzielle Stabilität des Landes ist also mit Sicherheit in den Vordergrund zu stellen. So haben alle Pensionsbezieher, mit Ausnahme der Mindestpensionsbezieher, immerhin schmerzhaft auf 0,8 Prozent der Teuerungsabgeltung verzichtet, um auch den Beitrag zu leisten. Das ist vom Finanzminister als Seniorenbeitrag entsprechend honoriert worden.
In Sachen der Invaliditätspension muss man feststellen, dass wir auf dem niedrigsten Stand seit Jahren sind. Im ersten Quartal 2014 sind es um 2 500 weniger; das sind so viele wie voriges Jahr während des ganzen Jahres. Das ist auch eine wichtige Sache.
Es wird ja immer, auch von Vorrednern, von dramatischen Entwicklungen und Kostenexplosionen gesprochen. Die Belastungsquote im Pensionsbereich – das heißt, wie viele Personen auf 1 000 Versicherte kommen – lag 2009 bei 624 und wird 2015 auf 614 Personen sinken. Von einer Riesenexplosion kann also keine Rede sein!
Die Deckungsquote – das heißt, wie viel Prozent der Personalkosten vom Staat getragen werden müssen – war 2009 bei 24,9 Prozent und bleibt 2015 gleich. Es gibt also keinesfalls dieses immer dargestellte riesige Finanzierungsloch um das Pensionsbudget, und es ist daher an der Zeit, diese Schreckensmeldungen zu beenden.
Die Zahlen der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung wurden schon in den vergangenen Jahren nie in die Budgets eingesetzt, sondern vielmehr haben die deutlich niedrigeren Zahlen der Expertinnen und Experten des Finanzministeriums immer gehalten. Der Budgetvollzug lag im Kapitel Pensionen jeweils um dreistellige Millionenbeträge unter den Prognosen.
Die Regierung hat gemeinsam mit dem österreichischen Seniorenrat umfassende Reformen erarbeitet und teilweise auch umgesetzt. Diese Reformen greifen. Das muss
man sich ansehen! Das Budget 2014/15 wird genauso halten wie die Pensionsbudgets der Vorjahre. Daher glaube ich, man muss mit diesem Dramatisieren der Situation endlich aufhören! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.31
Präsident Michael Lampel: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.
12.31
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher hier und zu Hause am Computer! Ich werde mich sehr eng an das Gesetz halten. Ich bin nämlich heute die Erste, die zum Tagesordnungspunkt 2 und nicht zum Budgetbegleitgesetz sprechen wird, nämlich zu dem Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch das BMVIT genehmigt wird. Wir werden diesem TOP 2 heute hier nicht zustimmen, und zwar aus mehreren Gründen.
In diesem Gesetz wird der Rahmen für die ASFINAG um 40 Prozent erhöht, also um 3,7 Milliarden € auf 13 Milliarden € – wir reden da wirklich von Riesensummen! –, ohne dass hier vorher ein Bauprogramm den Ausschüssen vorgelegen ist. Mittlerweile liegt der zugrunde liegende ÖBB-Rahmenplan für 2014-2019 zwar vor, aber im Nationalrat, wo dieses Gesetz ja schon beschlossen worden ist, auf das wir bekanntermaßen nicht mehr viel Einfluss haben, ist der Beschluss auch ohne vorherige Ausschussberatung durchgejagt worden. (Bundesminister Ostermayer: Nein!)
Wir reden hier, gerade beim ÖBB-Rahmenplan, von einem zweistelligen Milliardenbetrag, also von 23 Milliarden €, und das, obwohl 2014 mittlerweile auch schon wieder fünf Monate alt und das Ministerium auch gleich besetzt ist. Die Umstellung durch Nationalratswahlen, neue Ministerin und so weiter ist da also auch keine Ausrede mehr. Gerade so wichtige Punkte, dass vorher in den Ausschüssen, im Nationalrat der zugrunde liegende Plan nicht zur Verfügung steht, sind einfach Zustände, die aus unserer Sicht total untragbar sind.
Es wird auch die Gesamtdarstellung bis 2068 nicht jahresweise vorgelegt. Die Übersicht lässt aber die langfristigen finanziellen Auswirkungen jetzt schon erkennen. Es werden zum Beispiel in 30 Jahren, also im Jahr 2043, noch immer 614 Millionen € für die bis 2019 getätigten Investitionen abzustottern sein, also für Investitionen, die sich bis dahin teilweise bereits dem Ende ihrer Lebensdauer nähern. Wir reden hier aber nur von Investitionen bis 2019. Der Bau der Großtunnels, die geplant sind, also Brenner-Basis, Koralm und Semmering, geht jedoch weit bis in die 2020er Jahre hinein. Das ist also in diesem Rückzahlungsplan noch gar nicht vorhanden.
Weiters zu der Aussage, aus den Vorhaben ergäben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger: Das stimmt so einfach nicht, denn wenn wirklich jeder Euro für diese Großprojekte zusammengekratzt wird, kommen einfach andere Dinge zu kurz. Ein kleines Beispiel möchte ich hier noch gerne anfügen, nämlich dass ja die Gemeinden gerade auch das Höchstgericht bemühen, weil ihnen durch eine Verordnung des BMVIT hohe Kosten für die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen einfach so umgehängt worden sind, die eben hier in diesem Plan sonst keinen Platz mehr gefunden haben.
Ein weiterer Punkt – und das ist von meinen VorrednerInnen auch zum Budgetbegleitgesetz noch gar nicht angesprochen worden – ist Gender Budgeting. Gender Budgeting ist auch in diesem Gesetz kaum umgesetzt. Es sind die Gender-Aussagen in der WFA großteils sehr allgemein, aber es geht trotzdem klar hervor, dass es sich gerade bei diesen Baumaßnahmen, also wenn Geld in Beton, in große Bauprojekte um-
gesetzt wird, fast ausschließlich um eine Männerförderungsschiene handelt. Nicht einmal 5 Prozent der direkten NutznießerInnen dieser riesigen, sich im zweistelligen Milliardenbereich befindlichen Investitionen sind Frauen. Gerade in dieser Branche, also in der Baubranche, die hier hauptsächlich zum Einsatz kommt, verdienen Frauen nicht einmal drei Viertel ihrer männlichen Kollegen.
Einige Aussagen im Gesetz sind generell wenig nachvollziehbar. Das sind zum Beispiel auch Aussagen zum Energieverbrauch, da ja zum Beispiel Hochgeschwindigkeit ein großes Thema im ÖBB-Ausbauszenario sein wird und Hochgeschwindigkeit unterm Strich eben sehr selten weniger Energie verbraucht. Auch darauf ist relativ unzufriedenstellend eingegangen worden.
Es wird in der WFA auch behauptet, dass das Vorhaben keine wesentlichen Auswirkungen auf KonsumentInnen hat, weil die ÖBB-Infrastruktur selbst keine Verkehrsleistungen anbietet, sondern nur die Infrastruktur zur Verfügung stellt. Ja, diese Infrastruktur, die dann den Verkehrsleistungen zugrunde liegt – genau da sehen wir das einfach total gegensätzlich, weil das genau das zentrale Problem dabei ist. Es wird in der ÖBB-Infrastruktur AG weiterhin auf Zuruf der Politik gebaut, nicht vorrangig, was die KonsumentInnen und dadurch zum Beispiel auch die ÖBB-Personenverkehr AG am dringendsten brauchen. Vorrangig wird einfach das gebaut, was Baukonzerne am dringendsten brauchen. Zum Beispiel: große Löcher in Berge bauen statt Nahverkehrsprojekte. Aber gerade Nahverkehrsprojekte wären einfach das, was den KonsumentInnen direkt zugutekäme und einen wirklichen Verlagerungseffekt vom Individualverkehr hin zum öffentlichen Verkehr haben könnte.
Ja, das sind unsere Hauptgründe, warum wir dem TOP 2 heute hier nicht zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen.)
12.37
Präsident Michael Lampel: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
12.37
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Herr Staatsekretär! Herr Krusche, in der Musik gibt es so etwas wie das Lamento, das ist ein Klagelied. Aber Sie haben heute irgendwie den Herrn Strudl gegeben. Der Unterschied zum Herrn Strudl ist, dass der einen Reim macht, und der hört mit einem Satz auf; Ihr Strudel ist ein Endlos-Strudel geworden! Das kommt mir so vor wie: Alles ist schlecht, und sonst sehe ich nichts mehr! (Bundesrat Krusche: Nein, nicht alles, nur das Budget! Und Ihre Politik!)
Wenn Sie einmal nur ein bisschen nachdenken: Die FPÖ sagt immer, sie vertritt den kleinen Mann, die kleine Frau. (Bundesrat Jenewein: Nein, das sagt uns der kleine Mann! Die mailen es uns schon!) Ich will das ja nicht hinterfragen, ich nehme das hier einmal als eine Arbeitsthese an. Wenn Sie da mit Ihrem Sparen daherkommen, wissen Sie, dann rennen Sie komplett in die Umverteilung von unten nach oben. Wem nützt denn Sparen des Staates? Wem nützt das? – Das können Ihnen sicher in Ihrem Klub ein paar beantworten. Wenn Sie nur wenige Bücher gelesen haben, wenn man nur wenige Bücher gelesen hat, dann weiß man, dass das genau die Umverteilung von unten nach oben ist. Sparen nützt den Reichen – wenn der Staat spart! (Bundesrat Jenewein: Also tun wir nicht sparen! Das ist dann der Umkehrschluss!)
Natürlich muss man auch sparen, aber ein Staat ... (Bundesrat Jenewein: Das nützt ja dann den Reichen! – Heiterkeit bei der FPÖ.) Schauen Sie, Sie sind wahrscheinlich bei Stronach in die Nachhilfestunde gegangen (Bundesrat Jenewein: Sind wir das? Wenn Sie meinen!) – das ist einmal ein prinzipielles Problem –, der immer den Staat mit der privaten Geldtasche verwechselt, aber wo es nämlich genau umgekehrt ist. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Gehen wir noch zum Zweiten: Auf allen Bauplätzen hört man kein Wort Deutsch! – Hey, guten Morgen, wir haben 2014! Würden wir zum Beispiel nur mehr Deutsch sprechen auf Bauplätzen, dann würden alle Bauvorhaben in Österreich stillstehen. Das ist eine Realität.
Fahren Sie zum Beispiel einmal durch
Böhlerwerk nach Waidhofen. Dort werden zig Dutzend Lehrlinge gesucht, vom
Schlosser bis zum Dreher. Das ist eine Realität. (Bundesrat Krusche:
Für 5 € Stundenlohn!) – Ich weiß schon,
migrationsfreies Österreich, alles steht still und wir liegen irgendwann
weit zurück (Bundesrat Krusche: Sie sind
für die Ausbeutung der Zuwanderer verantwortlich! – Bundesrat Jenewein:
Das sind
2-€-Jobs!) – Nein, niemand will in Europa sogenannte
chinesische Wanderarbeiter, die dann europäische Wanderarbeiter werden,
und außerdem hat gerade Österreich beispielhaft in ganz Europa
bewiesen, genau diese Lohndumping- und Ausbeutungsmechanismen zu
unterbinden. (Bundesrat Krusche: Hast du mit deinem Parteikollegen
Muchitsch geredet?!)
Aber kommen wir zum Budgetbegleitgesetz. Heidi Reiter, du hast bei der Medienförderung kritisiert, dass diese an zwölf Beschäftigte geknüpft ist. Die Realität – und das verhindert dieser Ansatz – ist ja, dass wir mittlerweile eine Unzahl von prekären Beschäftigungsverhältnissen in diesem Bereich haben und wieder zu geordneten Beschäftigungsverhältnissen kommen müssen. Früher war das ein sehr privilegierter Bereich, aber in den letzten 15, 20 Jahren ist im Medienbereich die Anzahl der prekären Beschäftigungen sehr stark gestiegen. Daher ist es sehr wichtig, dass damit gleichzeitig auch eine Qualitätsoffensive einhergeht.
Wichtig ist auch die Anhebung der Basisabgeltung bei den Museen und Theatern. Und was ich besonders wichtig finde – als jemand, der 35 Jahre ehrenamtlich in diesem Bereich gearbeitet hat –, ist, dass wir die Jugendgerichtshilfe, die in Wien so ein wesentlicher Bestandteil ist, mit dem Budgetbegleitgesetz in die Bundesländer hinaustragen. Das ist wichtig für die Erhebung der psychosozialen Situation, in der sich ein vermeintlicher jugendlicher Straftäter oder eine Straftäterin befindet – daher kann hier niemand wirklich dagegen sein.
Es wurde, wie ich glaube, auch schon erwähnt, dass Sozial- und Familienmaßnahmen enthalten sind, etwa die Verbesserung der Lage von Studierenden, die Kinder haben – das ist ja nicht etwas, was man mit der Lupe suchen muss, sondern das ist eine Realität an den österreichischen Hochschulen. Wichtig sind auch die Absetzbeträge für jüngere Geschwister und dass die Zuverdienstgrenze für Studierende in Österreich – die in der Regel daneben arbeiten, um sich auch ein Studium finanzieren zu können, denn es gibt auch eine soziale Realität der Studierenden – nun auf 10 000 € sowie die Leistungsstipendien von 700 auf 750 € erhöht werden.
Keine Frage ist, dass der Filmstandort Österreich eine Stärkung erfährt: Wir feiern international Erfolge, unsere Filmregisseure bekommen internationale Preise und reüssieren international. Aber wichtig ist, dass wir natürlich auch den Nachwuchsfilm fördern.
Auch für die KMU-Förderung ist eine Verbesserung vorgesehen, und – wie die Kollegin Posch-Gruska schon gesagt hat – die wichtigste sozialpolitische Erneuerung ist die monatliche Ausbezahlung der Familienbeihilfe.
Jetzt kommen wir aber zu zwei Punkten, bei denen seitens unserer Fraktion natürlich auch eine Kritik an diesem Gesetz sichtbar ist. Wir wollten diese Form der Grunderwerbssteuer nicht. (Bundesrat Krusche: Warum stimmt ihr dann dafür?!)
Der Kollege vom Team Stronach aber auch jener von der FPÖ hat heute über Steuern und Gewinne gesprochen, und vor allem der Kollege aus der Steiermark – der Bürger-
meister, der bald nicht mehr Bürgermeister ist –: Schauen wir uns einmal die Vermögensteuern an! Die österreichische Vermögensteuer ist 1,2 Prozent, das ist ja Lichtjahre entfernt von den USA mit 12 Prozent. (Bundesrat Perhab: Aber es sind 25 Prozent in den USA!) – Die Vereinigten Staaten haben 11,6 Prozent, und in Kanada, Ihrem Vorbild, beträgt die Vermögensteuer 11,4 Prozent. Luxemburg – vielleicht kann der Kollege Perhab da wieder etwas dazwischenrufen – 7,7 Prozent, Belgien 7 Prozent, Spanien 6 Prozent, selbst Deutschland 3,4 Prozent, Türkei – kein Vorbild für die FPÖ, aber bei der Vermögensteuer – 4,4 Prozent, das ist ja eine Vervierfachung, die die Türken an Vermögensteuer haben. Im OECD-Durchschnitt sind es immerhin 5,8 Prozent, Herr Kollege Perhab, das verfehlen wir meilenweit.
Wenn wir uns einmal insgesamt das Steueraufkommen von 2012 anschauen: 57,4 Prozent kommt aus der Lohnsteuer – das sind die Menschen, die nicht flexibel sind, die durch Arbeit ein Einkommen haben und die Steuer abführen müssen. Da ist mit einem Anteil der Vermögensteuer von 1,2 Prozent und 12,3 Prozent bei Gewinnen die Balance nicht in Ordnung. (Bundesrat Temmel: Sie vermischen Äpfel und Birnen!) – Ich weiß, bei Vermögen habt ihr Birnen und bei der Lohnsteuer seht ihr nur Äpfel, aber dass die Dinge etwas miteinander zu tun haben, das ist klar.
Ich nehme auch an, ihr habt den Druck. Und es ist doch bitte berechtigt. Die kalte Progression, die zum Beispiel in Deutschland dem Finanzminister ein Mehreinkommen von 50 Milliarden € und in Österreich von knapp 3 Milliarden € bringt (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Danninger.) – 2,6 Prozent steigend. Wir sind, Herr Staatssekretär, von 2,2 Milliarden auf 2,65 Milliarden gestiegen, und die Tendenz geht nach oben, mittlerweile in jährlichen Schritten. Den Menschen werden die Lohnerhöhungen praktisch durch kalte Progressionen gestrichen. – Die Meinung, dass hier etwas geschehen muss, vertreten die Bundesländer, die Christdemokraten, der gesamte ÖGB, die Arbeiterkammer. Das fehlt!
Jetzt sage ich noch eines, als letzten Satz, Herr Präsident, das muss von sozialdemokratischer Seite gesagt werden, denn wir hätten in diesem Budget gerne im Begleitbudget etwas mitbeschlossen: Es ist einfach eine Schande, dass wir bei der Entwicklungszusammenarbeit noch einmal hinuntergehen. Das ist eine Schande! Wir sind mittlerweile unter den 15 in diesem Bereich zu zählenden Ländern das Schlusslicht in der Europäischen Union. Das ist nicht irgendetwas, wo man sagt: Na, wie viel geben wir denn!, das ist eine Verpflichtung in den Millenniumszielen. Und wenn wir jetzt von 82 Millionen € auf 65 Millionen € reduzieren, dann ist es ja fast schon eine Schande, das als Entwicklungszusammenarbeit zu bezeichnen.
Ich hoffe sehr, dass der Herr Außenminister sein Wort hält, wenn er sagt, er möchte in den Rücklagen noch 10 Millionen € finden, damit der Rückgang nicht dermaßen dramatisch ist. Die Entwicklungszusammenarbeit schafft ja auch Frieden, sie schafft Wohlstand, und vor allem vermeidet sie Armut. – Aber wir haben dann ja eh genug Geld, um all die Folgewirkungen in diesem Bereich zu finanzieren! Also da beißt sich irgendjemand selbst in den Schwanz.
Deshalb ist es ganz, ganz wichtig, noch einmal auf diesen Bereich hinzuweisen, denn andere europäische Staaten, die auch unter der Krise leiden, haben ihre Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit erhöht, und das ist etwas, von dem man sagen muss: Hut ab! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.49
Präsident Michael Lampel: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.
12.50
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Schennach, das Thema deiner Rede – Verteilung von unten nach oben oder von oben
nach unten – stellt sich eigentlich nicht, sofern ich in Österreich kein Wachstum zustande bringe. Darum geht es eigentlich, und darauf komme ich noch zurück, auch auf Ihre Rede, sehr geehrter Herr Staatssekretär.
Kurz auch noch zu deinem Vergleich von Äpfeln und Birnen (in Richtung des Bundesrates Schennach): Ich glaube, das darf ich zurückgeben, dass du Äpfel mit Birnen verglichen hast, denn man muss immer von einer Gesamtsteuerbelastung ausgehen. Daher ist dein Zwischenwurf (in Richtung des Bundesrates Perhab) vollkommen richtig gewesen, denn wenn ich allein die Umsatzsteuer hernehme, bin ich in den USA bei einer Umsatzsteuer von höchstens 12 bis 14 Prozent, in der Schweiz bin ich bei 8,5 Prozent. Österreich hat einen der höchsten Umsatzsteuersätze weltweit. In Japan bin ich überhaupt bei 8 Prozent – dort wurde sie vor Kurzem von 5 auf 8 Prozent erhöht. Das passt also hinten und vorne nicht zusammen, denn es geht immer um die Gesamtsteuerbelastung, auch für Österreich.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Ihre Rede war eine schöne Rede, aber allein mir fehlt der Glaube: Die gleiche Rede habe ich im Bundesrat damals von Herrn Vizekanzler Pröll gehört, in Fortsetzung von Frau Finanzministerin Fekter, und jetzt schließen Sie an die Rede an. Ich freue mich über die Reden, aber es geht hier um Fakten. Sie wissen ganz genau – und das brauche nicht ich Ihnen hier zu sagen –, dass Sie mit diesen hohen Steuersätzen und mit diesen hohen Abgabensätzen kein Wachstum zustande bringen, dass Sie keine Arbeitslosigkeit reduzieren – denn das wird Österreichs Hauptproblem sein, die Arbeitslosigkeit in Zukunft – und vor allem, dass Sie damit keine Unternehmensförderung betreiben können. Denn diese hohe Abgaben-, diese hohe Steuerbelastung müssen sich vielleicht kleine Bürger gefallen lassen, weil die sich nicht wehren können, aber Unternehmen, die reagieren können, lassen sich das definitiv nicht mehr gefallen. Die hören auch Ihren schönen Reden – oder nicht schönen Reden – und denen von der Bundesregierung zu, aber denen geht es um Fakten, die wollen Tatbestände sehen, die müssen Beschäftigung erhalten, die müssen Wachstum generieren, die müssen davon leben. Darum geht es, und da sind Ihre schönen Reden – in Ehren – wertlos.
Zum Budgetbegleitgesetz habe ich zwei Themen herausgenommen. Das erste ist das Scheidemünzengesetz: Es fällt auf, dass der Grundtenor des gesamten Budgets ja eigentlich der ist, dass die Bundesregierung nur einkommensorientiert denkt. Gleichgültig, woher die Einnahmen kommen sollen, sie müssen kommen, ob sie jetzt budgetär sind oder außerbudgetär budgetiert sind, es muss hier etwas fließen. Darum geht es eigentlich in diesem gesamten Budget, das ist ja das ganze Denken, das Ihnen obliegt. Es ist eigentlich ernüchternd: Wenn man sich dieses Scheidemünzengesetz durchliest, klingt es zwar banal und einfach – das ist es aber nicht. Denn es geht darum, dass ein Staatsbetrieb, wie die Münze Österreich, es geschafft hat – das muss man löblich anrechnen –, Gewinne zu machen – und zwar gar keine geringen, in einigen zig-, hundertmillionenfachen Höhen –, aber nun – und das ist das Entscheidende – sogar extra ein Gesetz gebastelt wird, weil der österreichische Staat, die Bundesregierung, in diesem Sinne also die Muttergesellschaft, die Oesterreichische Nationalbank, an das Geld herankommen möchte.
Sie sind sich nicht zu restriktiv genug, um sogar das Aktiengesetz auszuhebeln, indem Gewinne nicht mehr als Rücklage verbucht werden dürfen. Dabei ist es ja Sinn und Zweck, dass Unternehmen Gewinne machen, damit sie als Rücklage verbucht werden – das ist dann gleich Eigenkapital für schlechtere Zeiten. Aber nein, Sie fordern die Münze Österreich allen Ernstes auf, diese Gewinne abzuführen! – Und an wen? – An niemand geringeren als die Oesterreichische Nationalbank.
Ich möchte hier nicht polemisch sein und sagen, das sind – vornehm gesagt – Pensionsrückstellungen – man könnte auch sagen Luxuspensionen –, die da von der Oes-
terreichischen Nationalbank finanziert werden müssen, oder die ganzen Zahlungen an die Europäische Union, das fließt alles über die Nationalbank. Die Oesterreichische Nationalbank dürfte also offensichtlich Geldmangel haben.
Die Oesterreichische Nationalbank zeichnet sich ja auch durch nicht gerade inhaltlich besondere Qualität ihrer volkswirtschaftlichen Aussagen aus. Ich darf nur an diesen Disput, diesen Diskurs erinnern, den es vor zwei Jahren gegeben hat, als die UBS Bank – heftig kritisiert – erstmals gewagt hat vorzupreschen: Hier bei euch in Österreich stimmt einiges nicht. Die persönlich verfügbaren Einkommen sinken, sinken und sinken. – Heute ist es bekannt. Wir haben heute schon x-mal gehört, dass die Teuerungen die realen Lohneinkommen auffressen. Nein, die Oesterreichische Nationalbank sagt das Gegenteil: Sie sind sogar um 12 Prozent gestiegen. – Jeder, der das weiß, kann hier behaupten, das ist in der Realität nicht der Fall.
Was ich hiermit sagen will, ist, dass offensichtlich die Bundesregierung nicht ansteht, Ergebnisse, die unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit laufen, zu kaufen – im wahrsten Sinne des Wortes –, um ihre Regierung zu legitimieren und anders darzustellen, die ja eine wirtschaftsfeindliche ist. Es ist praktisch die optische Täuschung, die ich Ihnen hier ankreide.
Nun möchte ich ganz kurz zu einem anderen Thema kommen – die Finanztransaktionssteuer stelle ich an den Schluss, wenn es sich noch ausgeht –, und zwar zum KMU-Förderungsgesetz. Es geht heute ja nicht nur um die Schulden, die in zigfachen Prozentsätzen immer im Verhältnis zum Wachstum genannt werden – deshalb ist ja das Wachstum so wichtig, um das geht es ja eigentlich im Grunde genommen –, es geht um das KMU-Förderungsgesetz. Wir haben insgesamt Haftungen von 180 Milliarden €. Diese müssen dazugerechnet werden, also liegen wir bei einer Schuldenquote von um die 250 Prozent – das sind solch irre Beträge! Denn es sind ja Haftungen, und Haftungen sind dafür da, dass ich sie im Notfall bezahlen muss.
Aber jetzt will ich auf etwas anderes hinaus, denn die Haftungen haben wir schon des Öfteren besprochen. Aber für das KMU-Förderungsgesetz sind nur Haftungen für 500 Millionen € vorgesehen, die bleiben gleich. Jeder KMU-Betrieb wird Ihnen sagen, wird der Bundesregierung sagen, dass die Schwierigkeiten heute darin bestehen, Kredite zu bekommen – aber nicht, weil die Banken kein Geld haben, denn die Banken sind mittlerweile gar nicht mehr so schlecht aufgestellt, aufgrund dieser restriktiven Aktionen seitens der EU mit diesen Stresstests. Die Banken brauchen Haftungen, denn es gibt diese Compliance-Regel, dass die Banken fast eins zu eins abgesichert werden müssen.
Sie würden den KMU-Betrieben wirklich helfen, wenn Sie sich als Bund zur Verfügung stellen, um Haftungsgarantien zu geben. Sie erhöhen die Haftungen auf unglaubliche 180 Milliarden € – was weiß ich, was da alles drinnen ist –, aber für die KMU-Betriebe bleiben Sie bei den 500 Millionen €. Und das ist das Schlechte, das fördert sicherlich nicht die Wirtschaft.
Es sind also zwei Schienen, einerseits zu wenig Haftung für die KMU-Betriebe, andererseits viel zu hohe Steuern, und der dritte Punkt ist die Aushebelung des Aktiengesetzes, um an Gelder heranzukommen. Das ist wirklich verwerflich, das sage ich Ihnen ganz offen, sehr geehrter Herr Staatssekretär, respektive der gesamten Bundesregierung. Aber als die Alpine seinerzeit in Konkurs geschlittert ist, haben Sie für die Anleihen sehr wohl Haftungen übernommen. Höchstens fünf Monate davor, als die Insolvenz praktisch klar war, war sich die Bundesregierung nicht zu schade, durch eine Haftung im Hintergrund Anleihen für die Alpine zu begeben.
Diese Gelder sollten nicht für Großkonzerne gedacht sein, nicht für in Schieflage befindliche Großkonzerne, die müssen, wie es der Name schon sagt, für KMU-Betriebe
vorgesehen sein. Warum Sie das nicht machen, ist nicht nachvollziehbar, für mich aber ein Beweis für die Wirtschaftsfeindlichkeit dieser Regierung. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt komme ich kurz zur Finanztransaktionssteuer, du (in Richtung des Bundesrates Stadler) hast es (Bundesrat Stadler: Ich war noch nicht am Rednerpult!) – Dann war es der Kollege Lindinger, ja genau, er hat den Handwerkerbonus genannt. Das kam auch von dir. Ich glaube, du bist ein sehr gescheiter Bundesrat, ich glaube nicht, dass man mit 30 Millionen € Handwerkerbonus 15 Milliarden Schattenwirtschaft reduzieren kann. Das ist eigentlich ein Running Gag, der kommt, glaube ich, von woanders, das habt ihr sicherlich nicht notwendig.
Es geht bei der Finanztransaktionssteuer einmal darum, die Geschichte Revue passieren zu lassen. Sie flattert ja schon seit 2010 herum, und jeder, der sich halbwegs mit diesen ganzen derivativen Produkten und Asset Backed Securities – und wie das alles heißt – auseinandersetzt, weiß, dass es technisch, IT-mäßig gar nicht abzubilden ist. Und so war es auch.
Es war der Herr Bundeskanzler Faymann, der das propagiert hat, der Herr Staatssekretär Schieder, der das propagiert hat, der gesagt hat, wir können alles abbilden, wir können alles in diese Finanztransaktionssteuer hineinkatapultieren, inklusive dem Wechselkurs. – Natürlich ist das nicht der Fall, das wissen wir auch. Und die Bundesregierung war sich ja sogar nicht zu schade, das ins Budget hineinzubringen. Da steht im Budget drinnen, im Voranschlag von 2012: 500 Millionen € kommen aus der Finanztransaktionssteuer – ein vollkommener Unsinn, wie wir heute wissen. Warum? – Weil es nicht abzubilden ist. Was setzen Sie stattdessen? – Da treffen Sie sehr wohl wieder den kleinen Mann und den Bürger Österreichs: Übrig bleibt eine Börsenumsatzsteuer.
Die Börsenumsatzsteuer wurde zu Recht seit dem Jahr 2000 abgeschafft. Das ist einfach eine Umsatzsteuer auf einen ganz banalen Aktieneinkauf und -verkauf. Wer kauft das ein? – Der leistungsorientierte Mittelstand, und um den geht es.
Wie schaffe ich aber Wachstum? – Dies zeigt eindeutig, um bei einem Ländervergleich zu bleiben, England von David Cameron, der sagt, wie es geht – aber sicher nicht so wie in Österreich. Das andere Beispiel ist François Hollande aus Frankreich, der auch permanent mit irgendwelchen Verteilungen von rechts nach links, oben nach unten, unten hinauf anfängt, aber die Leute nur verunsichert, das Vertrauen der Leute, der Investorenfirmen auch missachtet und daher in die Rezession geschlittert ist. Und das wird auch Österreich blühen, wenn diese Bundesregierung nicht bald die Steuern und Abgaben senkt – aber massiv, um zehn Prozentpunkte. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.59
Präsident Michael Lampel: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Preineder zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
13.00
Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Wir haben heute eine breite Diskussion, aber ich wünsche mir, dass sie auch immer sachlich bleibt. Wenn ich die Ausführungen des Herrn Kollegen Krusche zusammenfassen darf (Ruf bei der FPÖ: Nein, das darfst du nicht! Das schaffst du nicht!), so hat er heute gesagt, wir haben eine unfähige Bundesregierung, die ihr Bildungsziel nicht erreicht und zu Dumpingpreisen arbeitet. Ich wünsche mir manchmal, dass man die Republik nicht schlechtredet, sondern einfach in Ansätzen auch positive Vorschläge präsentiert.
Herr Kollege Pisec, die Münze Österreich hat Geld auf der hohen Kante, wie man so schön sagt (Bundesrat Pisec: Ja, wir wollen’s haben!), und die Republik müsste sonst
um Zinsen irgendwo einen Kredit aufnehmen. Da ist es manchmal gut, wenn man das umschichtet. Das sollte man vielleicht auch positiv erwähnen.
Geschätzte Damen und Herren, ich möchte mich aber an die Tagesordnung halten und konkret zum Tagesordnungspunkt 3 reden, nämlich zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, weil es auch aus der Sicht der Landwirtschaft ein bedeutendes Gesetz ist. Die geltende Form, in der die steuerliche Bewertung durch Einheitswerte vorgenommen wurde, wurde mit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aufgehoben, und dieses Gesetz muss bis 31. Mai dieses Jahres repariert werden.
Der landwirtschaftliche Einheitswert ist eben ein Ertragswert und kein Verkehrswert und dient der steuerlichen und sozialversicherungsmäßigen Bemessung. Die Kritik des Verfassungsgerichtshofes war zum einen, dass der Einheitswert – vor allem dort, wo es um bebaute Grundstücke geht – seine Relation zum Verkehrswert verloren hat. Im landwirtschaftlichen Bereich hat er sich aufgrund der langen Nichtanpassung zu weit vom Ertragswert entfernt hat. Die Alternative hätte geheißen, sich am Verkehrswert zu orientieren, und das war etwas, das, glaube ich, niemand in dieser Republik wollte, weil das zu einer wesentlichen Verteuerung bei Betriebsübergaben und bei Grundstücksübergaben geführt hätte.
Der vorliegende Entwurf sichert in seiner Form mittlerweile die Übergabe innerhalb des Familienverbandes, ob das nun entgeltlich oder unentgeltlich ist. Das ist jedenfalls eine wesentliche Sicherung, vor allem für bäuerliche Familienbetriebe, weil dadurch auch Betriebsübergaben wieder ermöglicht werden, weil das jungen Menschen, jungen Betriebsführern, ob im gewerblichen oder im bäuerlichen Bereich, die Entscheidung erleichtert, einen Betrieb zu übernehmen, da das eben nicht mit einer hohen Steuerbelastung verbunden ist.
Lieber Herr Kollege Schennach, Grund und Boden stellt zwar einen Wert dar, liefern aber nur einen mäßigen Ertrag, Sie können das im Grünen Bericht bei der Einkommenssituation der Landwirtschaft nachlesen. Das heißt, man kann Grund und Boden nicht als Vermögen bewerten.
Wenn wir darüber reden, Vermögen zu besteuern, dann sollten wir auch darüber reden, wie wir das meinen. Ich glaube nicht, dass Grundbesitz als Hausbesitz ein Vermögen ist, solange es davon nicht einen Ertrag gibt. Der Ertrag – dazu stehen wir – darf besteuert werden, aber wenn Sie Vermögen an sich oder Besitz an sich besteuern, ist das eine kalte Enteignung.
Stellen Sie sich einen bäuerlichen Betrieb vor, dem aufgrund der Bewertung, dass sein Grund und Boden einen Verkehrswert hat, eine Steuerlast auferlegt wird. Dabei will der Bauer diesen Verkehrswert gar nicht erlösen. Er will nicht mit seinem Grund spekulieren, sondern ihn bewirtschaften und an die nächste und übernächste Generation weitergeben.
Wenn der Bauer dann gezwungen ist, laufend Grundstücke zu verkaufen, um sich die Steuerlast leisten zu können, dann ist das genauso eine kalte Enteignung, die wir nicht wollen. Wir wollen, dass Grund und Boden nicht der Spekulation dient, sondern im langfristigen Ablauf der Generationen weitergegeben wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der FPÖ.) – Danke.
In diesem Sinn ist es, glaube ich, auch gut, dass wir hier dieses Grunderwerbsteuergesetz neu formulieren, dass wir dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nachkommen, den Einheitswert mit 1. Jänner 2015 neu regeln und damit die Übergabe von Eigenheimen, von Eigentumswohnungen, von Gewerbebetrieben und von Landwirtschaftsbetrieben im Familienverband auch entsprechend sichern.
Ich darf auf die Kollegen der grünen Fraktion um Ihre Zustimmung bitten. Wir wollen eben keine Erbschaftssteuer und keine Vermögenssteuer durch die Hintertür. Die ÖVP
steht für jene im Land, die sich etwas schaffen und erarbeiten und das auch an ihre Kinder weitergeben wollen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.05
Präsident Michael Lampel: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Herbert zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
13.05
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das hier in Rede stehende Budgetbegleitgesetz ist wahrlich eine eher fragwürdige Leistungsschau dieser Bundesregierung. Wir haben – und da spreche ich Sie an, Herr Staatssekretär, weil ja Sie den direkten Vergleich mit der EU hier in diesem Plenum gebracht haben – gerade im Vergleich mit der EU die höchste Arbeitslosenrate, die höchsten Lohnnebenkosten und die aktuell höchste Inflationsrate.
Wenn man da schon den Vergleich mit der EU wagt und wenn man weiß, dass es diese Probleme gibt, dann verstehe ich eigentlich nicht, dass man da versucht, im internationalen Vergleich die Situation in Österreich schönzureden, aber in Österreich gerade mit diesem neuen Budget, mit diesem Budgetbegleitgesetz nicht darauf reagiert und Maßnahmen setzt, damit wir wieder auf einen für die Arbeitnehmer wie auch für die Klein- und Mittelunternehmen erträglichen Wert der Abgabenquote zurückkommen.
Sie reagieren entweder gar nicht oder mit untauglichen Mitteln. Daher erleben wir nicht nur die höchste Abgaben- und Steuerquote – wir haben es heute schon gehört, jenseits der 45 Prozentmarke – sondern auch die höchste Staatsverschuldung. Das wurde auch schon zur Sprache gebracht: Österreichs Staatsverschuldung beträgt mittlerweile schon mehr als 80 Prozent des BIP, Tendenz für die nächsten Jahre: steigend.
Da wird zwar für irgendwann in den nächsten Jahren eine Verbesserung in Aussicht gestellt, aber das ist wie ein Déjà-vu-Erlebnis, das habe ich schon so oft gehört, bei so vielen Budgetdebatten. Da muss ich sagen: Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Dazu kommt, dass wir ja – das ist auch ein Ansatz, der schon erwähnt wurde, Stichwort: Finanzkrise – sehr wenig Zukunftshorizont haben, der das rechtfertigen würde, was Sie hier für die Zukunft versprechen, nämlich eine Erleichterung. Wenn wir uns hier die Wachstumsraten anschauen, so werden diese – allen Beteuerungen, dass es in Zukunft oder in nächster Zeit ja besser werden würde, entgegen – laufend nach unten revidiert, während die Teuerungsraten beziehungsweise Teuerungsquoten stetig nach oben schreiten; und mit diesem hier in Rede stehenden Budget wird dieser negativ-dynamische Zyklus prolongiert.
Gleichzeitig muss ich feststellen, dass man auch in jenen Bereichen, in denen man dem Steuerzahler verspricht, es gäbe da doch die eine oder andere Erleichterung, dies auch bei genauerer Betrachtung nicht so ganz nachvollziehen kann. Nicht zu 100 Prozent, da gebe ich Ihnen schon recht, aber es gibt auch einige Bereiche, da denke ich – verzeihen Sie mir diese harten Worte –: Das kommt doch einer Verhöhnung des Steuerzahlers gleich.
Ein klassisches Beispiel, wo man dem Steuerzahler oder dem Arbeitnehmer finanzielle Verbesserungen oder fiskalische Erleichterungen verspricht, die aber nicht einmal das Papier wert sind, auf dem sie stehen, ist die Neuregelung der Pendlerpauschale, Stichwort Pendlerrechner – der Pendlerrechner, diese unendliche Geschichte! Wir hatten das in der politischen Diskussion ja bereits mehrmals am Tapet. Ich setze einmal voraus, dass jeder weiß, wie der Zugang zum Pendlerrechner ist. Da wird die Höhe der
Pendlerpauschale berechnet, nämlich anhand einer vom Finanzministerium zur Verfügung gestellten virtuellen Berechnungsbasis, je nachdem, wie groß die Wegstrecke ist, ob man da ein öffentliches Verkehrsmittel in Anspruch nehmen kann oder sollte; und je nach Ergebniswert dieser Berechnung dieses virtuellen Rechners beträgt diese zwischen 31 € und 306 € im Monat.
Schon in der Vergangenheit haben nicht nur die FPÖ, sondern auch die Arbeiterkammer massiv kritisiert, dass dieser Pendlerrechner nicht nur, überspitzt gesagt, ungenau funktioniert, sondern dass die Berechnungsmodalitäten eigentlich ziemlich falsch sind. Diese gehen nämlich an den tatsächlichen Ansätzen einer wirkungsvollen Berechnung vorbei. Stichwort Benützungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel: Einerseits die Zeit, die da als zumutbar angenommen wird, um ein solches Verkehrsmittel benützen zu können, und andererseits die Berechnung der Wegstrecken und Fahrtdauer sind mitunter völlig fiktiv und entsprechen überhaupt nicht dem tatsächlichen Bedarf oder den tatsächlichen Abläufen des Arbeitnehmers.
Ich habe aus diesem Anlass – der eine oder andere von Ihnen wird sich erinnern können – auch einen Antrag im Finanzausschuss eingebracht, den Sie bedauerlicherweise vertagt haben, wobei ich nicht annehme, dass eine Wiederaufnahme allzu bald in Aussicht ist. Es ist ein Antrag auf Evaluierung dieser Berechnungsformel beziehungsweise auf Evaluierung der gesamten Festsetzung dieser Pendlerpauschale aufgrund einer verbesserten Rechnungsoption mit diesem virtuellen Pendlerrechner.
Am 8. April wurde dieser Antrag im Finanzausschuss eingebracht und vertagt, und am 10. April wurde der diesbezügliche Fristsetzungsantrag hier im Plenum abgelehnt. Ich gebe Ihnen aber heute die Gelegenheit, diese Problematik des Pendlerrechners im Sinne der Arbeitnehmer, wie es von uns seitens der FPÖ, aber auch von der Arbeiterkammer gefordert wird, hier noch einmal zu überdenken.
Ich tue das nicht nur, weil ich glaube, dass das im Sinne der Arbeitnehmer vernünftig und sinnvoll ist, sondern auch, weil die zwischenzeitlich in Aussicht gestellten Verbesserungen bis dato noch immer nicht zustande gekommen sind. Stichwort Pendlerrechner: Seitens der Bundesregierung wurde mehrmals versichert, dass da nachträglich verbessert wird, dass die Berechnungsmodalitäten genauer werden und diese Berechnungssystematik noch evaluiert wird, aber das ist bis dato nicht zustande gekommen.
Verändert wurde nur Folgendes: Die Fristen für die Einreichung wurden verlängert, und es wurde eine Darstellung in der Wegstreckendiagnostik, um es einmal so auszudrücken, geringfügig angepasst. Aber auch das korrigiert nicht den Umstand, dass damit die Berechnungsergebnisse des Arbeitnehmers völlig unrichtig und verfälscht, nämlich zum Nachteil für die Auswertung seiner Pendlerpauschale, dargestellt werden.
Ich darf Ihnen daher den gegenständlichen Entschließungsantrag zur Kenntnis bringen:
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend die Zumutbarkeitsbestimmungen in Zusammenhang mit der Pendlerpauschale sowie den offiziellen Pendlerrechner zu evaluieren und sicherzustellen, dass es für die Pendler insbesondere in Bezug auf die Entscheidung Zuerkennung große oder kleine Pendlerpauschale, zu keinerlei Schlechterstellungen gegenüber 2012 kommt.“
*****
Ich darf Sie einladen, diesen Antrag zu unterstützen, nicht nur weil es einfach gerechtigkeitshalber ein Gebot der Stunde ist, sondern weil er mithilft, ein klein wenig von
dem wiedergutzumachen, was diese Bundesregierung mit diesem Budgetbegleitgesetz an finanziellen Nachteilen gebracht hat, und zumindest für diesen kleinen Bereich Verbesserungen einzufordern, die versprochen, aber leider bis dato noch nicht gehalten wurden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
13.14
Präsident Michael Lampel: Der von den Bundesräten Herbert, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Pendlerpauschale ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Ing. Bock zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
13.15
Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt als Bürgermeister zur Grundsteuerreform beziehungsweise zum Grunderwerbsteuergesetz sprechen.
Der Verfassungsgerichtshof, haben wir ja bereits gehört, hat das seit 1987 in Kraft befindliche Grunderwerbsteuergesetz in Teilen gekippt. Der Grund dafür war, dass die Einheitswerte der Grundstücke seit der letzten Hauptfeststellung in den siebziger Jahren nur einmal um 30 Prozent erhöht wurden.
Die derzeit per Bescheid von den Finanzämtern angegebenen Einheitswerte entsprechen in keiner Weise den heutigen Verkehrswerten. Da der Einheitswert in einigen Fällen für die Berechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen wurde, sah der Verfassungsgerichtshof eine Ungleichbehandlung bei der Berechnung dieser Steuer.
Sollte nicht bis zum Ende dieses Monats eine Novelle zum Grunderwerbsteuergesetz vorliegen, wäre anstelle des Einheitswertes der aktuelle Verkehrswert bei kostenloser Übertragung im Familienkreis anzuwenden. Dieser ist jedoch um ein Vielfaches höher. Ich werde später noch näher darauf eingehen. Außerdem hätte man, wie der Herr Staatssekretär auch schon angesprochen hat, kostenintensive Gutachten zu jedem einzelnen Grundstück erstellen müssen.
Durch die vom Nationalrat bereits beschlossene Novelle kann zumindest für diese Übertragungen bis Ende des Jahres die alte Regel angewendet werden. Seit dem 1. August 2008, also seit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, sind alle Grundstückserwerbe von Todes wegen und die Schenkung unter Lebenden steuerpflichtig.
Die Basis für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Grundkäufen ist grundsätzlich der Kaufpreis. Die Grunderwerbsteuer beträgt in diesen Fällen 3,5 Prozent des Kaufpreises. Für die Übertragung im Familienkreis ist da ein niedrigerer Steuersatz, nämlich von 2 Prozent, angesetzt. Als Berechnungsgrundlage für die Übertragungen wird der dreifache Einheitswert herangezogen.
Der Einheitswert wurde, wie bereits genannt, in den letzten Jahren nicht angepasst. Die Bemessungsgrundlage für die Errechnung der Grunderwerbsteuer – also der dreifache Einheitswert – ist außerdem mit 30 Prozent des tatsächlichen Verkehrswertes gedeckelt.
Bis zum 1. Jänner 2015 werden alle landwirtschaftlichen Grundstücke in Österreich einer neuen Hauptfeststellung unterzogen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Einheitswerte entsprechend verändern werden. Daher gilt dann ab dem 1. Jänner 2015 nur mehr der einfache Einheitswert bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz bei der Übertragung im Familienkreis bleibt also gleich, mit 2 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Der Familienkreis wurde in dieser Novelle klarer definiert. Neffen und Nichten sind nicht mehr im begünstigten Familienkreis, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen jedoch schon. Die bereits im Gesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen bei der Grunderwerbsteuer bleiben gleich. Bis zu einem Wert von 1 100 € und bei Grundstücksübertragungen nach § 13 Liegenschaftsteilungsgesetz bis zu einem Wert von 2 000 € fällt keine Grunderwerbssteuer an.
Grundstücke, welche zum Zweck eines ganzjährig genutzten Wohnraumes mit 150 Quadratmetern Nutzfläche vorgesehen sind, werden ebenfalls nicht von der Grundsteuer erfasst. Von der Grunderwerbsteuer befreit sind weiterhin die Grundstücksübertragungen bei Grundstückstausch im Zuge von Baulandumlegungen, aber auch bei Grundzusammenlegungen.
Bei Firmenumgründungen wird weiterhin der begünstigte Grundsteuersatz gelten. Der Freibetrag für die Betriebsübergabe im Familienkreis bleibt mit 365 000 € ebenfalls erhalten. Der Übergeber muss allerdings erwerbsunfähig oder älter als 55 Jahre sein. Das gilt nur für natürliche, nicht für juristische Personen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wie bereits erwähnt, muss diese Gesetzesänderung aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes geändert werden. Die vorliegenden Änderungen stellen einen Kompromiss zwischen den Regierungsparteien dar. Daher erlaube ich mir, auch ein paar kritische Anmerkungen zu diesem Gesetz zu äußern.
Der Einheitswert, welcher als Basis nicht nur für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Übertragungen im Familienkreis dient – dieser Einheitswert dient den Gemeinden zur Berechnung der jährlich anfallenden Grundsteuer und den Sozialversicherungsträgern zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge von Landwirten –, wird per Bescheid vom Finanzamt festgelegt.
Für jedes Grundstück beziehungsweise für jeden Betrieb gibt es ab Jänner 2015 neue Einheitswerte. Der Einheitswert ermittelt sich nach der für jedes Grundstück ermittelten Bodenklimazahl. Für das beste österreichische landwirtschaftliche Grundstück wird diese mit 100 festgelegt, für das schlechteste mit 0. Bei der Ermittlung dieser Einheitswerte spielen somit die Qualität des Bodens, die Geländeverhältnisse, das Klima und das Wasser eine entsprechende Rolle. Für die Einheitswertermittlung eines Grundstücks beziehungsweise für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb werden die Werte auch innerhalb der Grundstücke interpoliert. Ausgangsbasis ist bei einer Betriebszahl von 100 – also dem besten österreichischen Boden – ein Wert von 2 289 € pro Hektar. Das entspricht 0,23 € pro Quadratmeter für das beste Grundstück in Österreich. Das entspricht wahrscheinlich in etwa einem Hundertstel des tatsächlichen Preises.
Die aufwendige neue Hauptfeststellung wird in ganz Österreich bis Ende des Jahres durchgeführt. Damit wird eine etwas gerechtere Basis für die Ermittlung von Grunderwerb- und Grundsteuer geschaffen. Die Grunderwerbsteuer, die jährlich in etwa 790 Millionen € ausmacht, wird vom Bund einkassiert, 96 Prozent davon gehen wieder an die Gemeinden zurück. Die Grundsteuer, die von der Gemeinde selbst eingehoben wird, macht in Österreich bei der Grundsteuer A – das sind alle landwirtschaftlichen Betriebe – 30 Millionen € aus und bei der Grundsteuer B 600 Millionen €. Während sich die Grundsteuer A in den letzten Jahrzehnten nicht bewegt hat, hat sich die Grundsteuer B jährlich in etwa um 2,5 Prozent erhöht.
Die niedrigen Einheitswerte bei der Ermittlung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe stören mich weniger, Herr Bundesrat Preineder. Was mich allerdings schon stört, ist, wenn bei einer Ablöse von Wald- und Weiderechten oder bei einer Grundeinlöse für öffentliche Einrichtungen der tatsächliche Verkehrswert oder ein wesentlich höherer Ertragswert von den Sachverständigen ermittelt wird. In diesen Fällen wäre es auch notwendig, entweder das eine oder das andere zur Anwendung zu bringen.
Ich darf vielleicht auch Herrn Staatssekretär Danninger Folgendes mitgeben: Ich bin daran interessiert, dass die Steuern niedrig sind. Sie sollten jedoch vor allem gerecht verteilt sein. Ich persönlich verstehe nicht, wenn in meiner Gemeinde eine Witwe mit Mindestpension, die mit ihrem Gatten ein Einfamilienhaus geschaffen hat, das Fünffache an Grundsteuer zahlt wie der größte Grundbesitzer im Ort, der schon 20 Jahre nicht mehr Bauer ist und einen Hektar Baulandgrund hat. Auch sein Haus ist wesentlich größer als jenes der Witwe, und er zahlt trotzdem wesentlich weniger Grundsteuer. Darüber sollten wir auch nachdenken.
Die sozialdemokratische Fraktion wird dieser Novelle zustimmen, auch wenn wir annehmen, dass wir uns noch öfters mit dieser Materie beschäftigen werden müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.24
Präsident Michael Lampel: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Jenewein. – Bitte.
13.24
Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Versuchen wir, hier wieder ein bisschen Luft in die Debatte hineinzubringen; sie ist ein bisschen ausgeronnen.
Ich habe etwas mitgebracht; du hast das richtig erfasst. Dieses Bild ist schon interessant, das sich heute auch im Zuge dieser Debatte rund um die Budgetbegleitgesetze zeigt. Da gibt es auf der einen Seite die SPÖ, Kollege Schennach war so einer, der gesagt hat, Sparen ist überhaupt ganz böse, denn immer, wenn man spart, trifft es nur die Kleinen, und Sparen ist eigentlich schlecht. Also: Mit dem Sparen hat es die SPÖ nicht so, das wissen wir. (Bundesrätin Grimling: Es geht vor allem darum, Arbeitsplätze zu schaffen!) Auf der anderen Seite vertritt selbstverständlich auch die ÖVP ihre Klientel –. Ja, no na. Wer macht das nicht? Das macht natürlich jede wahlwerbende Gruppe.
Ich weiß jetzt gar nicht, ob Kollege Lindinger herinnen ist. – Das ist er leider nicht. Er war heute als Zweitredner am Wort und hat schon vorgeschrieben gehabt, wahrscheinlich gestern am Abend schon wissend, was ich heute sagen werde beziehungsweise was die freiheitliche Fraktion zur Hypo Alpe-Adria sagen wird. Leider Gottes ist er jetzt nicht da und kann das nicht hören, dabei hätte ich es ihm so gerne erzählt. (Bundesrätin Grimling: Wir erzählen es ihm schon weiter!)
Ich kann das trotzdem machen, das ist kein Problem. Ich wollte nur einen kleinen Teilaspekt dieser ganzen Hypo-Geschichte herausgreifen, damit wir auch einmal abseits der medialen Berichterstattung sehen, wovon wir da wirklich reden, wer aller da nämlich überall mitpartizipiert hat.
Da hat zum Beispiel im Jahr 2005, und zwar, um genau zu sein, am 15. Juni 2005 das Land Kärnten, sprich die Hypo Alpe-Adria eine Wandelanleihe aufgelegt. Da ging es darum, dass die Hypo Alpe-Adria wieder einmal frisches Geld gebraucht hat. Sie hat eine Wandelanleihe aufgelegt, und zwar deswegen, weil geplant war, im Jahr 2007 an die Börse zu gehen. Die Wandelanleihe hatte die Größenordnung von 500 Millionen €, also nicht unbedingt eine kleine Geschichte.
Für das Ganze – und es ist nicht uninteressant, wie das zustande gekommen ist – haftet das Land Kärnten und laut Vorschreibung auch die Republik Österreich. Das ist einmal nicht unspannend. Das Ganze wird natürlich nicht über eine österreichische Bank vertrieben, zum Beispiel über ein Leitinstitut wie, ich weiß nicht, die Bank Austria oder die Raiffeisen oder wen auch immer, nein, man hat dazu die HSBC genutzt, die HSBC mit Sitz in London. Auch das ist nicht uninteressant, vor allem dann, wenn man weiß,
wer bei der HSBC im Jahr 2005 für Österreich zuständig war. Das war nämlich ein gewisser Christoph Ulmer. Der dürfte in der ÖVP kein Unbekannter sein.
Der Vertriebspartner für diese Wandelanleihe des Landes Kärnten war Vienna Capital Partners. Sie wissen sicherlich alle, wer im Jahr 2005 der Geschäftsführer von Vienna Capital Partners war. Wenn Sie es nicht wissen, sage ich es Ihnen: Es war ein gewisser Herr Ernst Strasser. Der ist auch nicht ganz unbekannt.
Das Ganze geht noch weiter. Man hat das logischerweise nicht in Wien gelistet, denn in Wien gab es zu dem Zeitpunkt schon die Prospektpflicht. Nein, man ist nach Luxemburg gegangen, denn dort gab es nämlich keine Prospektpflicht. Dort hat man es gemacht.
Das war auch insofern interessant, weil die kleinste Stückelung 100 000 € war. Man kann also davon ausgehen, das war nicht die „Jetti-Tant“, die sich da eine Anleihe gekauft hat, in der Hoffnung, dass sie ihre Pensionsvorsorge dort parken kann. Nein, das waren schon die Großinvestoren.
Das heißt, Sie sehen schon, wer aller hier gute Geschäfte gemacht hat. Für Kollegen Lindinger, der leider noch immer nicht im Saal ist, habe ich ein kleines Zitat (Bundesrat Lindinger betritt den Sitzungssaal.) – Ah, dort ist er. Endlich ist er da! Jetzt rede ich schon die ganze Zeit von dir. Jetzt kommst du endlich!
Am 15. Juli 2005 hat ein österreichischer Politiker gesagt: Das ist endlich einmal eine detaillierte Leitlinie. Dadurch wird der Erfolg Kärntens messbar. – Das war ein gewisser Herr Ambrozy. Der war nämlich damals mit Jörg Haider in der Koalition und hat genau zu dieser Geschichte, wo man mit der HSBC, wo man mit Strasser gearbeitet hat, mit Vienna Capital Partners, auch gemeinsam den Beschluss gefasst. Das ist nur so ein kleiner Aspekt.
Vor diesem Hintergrund wundert es mich auch nicht, dass man sich von einigen Seiten in dieser Republik mit Händen und Füßen dagegen wehrt, dass man da einmal genauer hinschaut. Vor dem Hintergrund wundert es mich auch nicht, dass natürlich die SPÖ, aber auch die ÖVP durchaus kein Interesse haben, dass es hiezu zu einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss kommt, denn im Zuge dieses Untersuchungsausschusses hätten natürlich auch die Fraktionen beziehungsweise vereidigte Personen der Fraktionen Akteneinsicht. Und da würden wir einmal schauen, wer denn eigentlich die Begünstigten dieser Wandelanleihe sind. Wer war derjenige, der da gut daran verdient hat? Eigenartigerweise blieb das nämlich bisher im Geheimen.
Sie können davon ausgehen, dass es in Österreich nicht so viele Staatsbürger gibt, die sich so mir nichts dir nichts Anleihen um 100 000 € kaufen können, so nebenbei gesagt. Wir wissen aber, dass 44 Prozent davon in privatem Streubesitz waren. Das wissen wir auch, denn das hat damals Herr Ambrozy im Übrigen auch kommuniziert. Das sollte man sich vielleicht schon einmal genauer anschauen, bevor man hier laufend mit dem Schlagwort und Totschlagargument Hypo Alpe-Adria kommt.
Schauen wir uns unabhängig davon einmal an, wie denn das in anderen Bundesländern ausschaut. Wie schaut es denn dort mit den Landeshaftungen aus? Wie ist es denn da geregelt? Wenn man zum Beispiel davon ausgeht, dass das Land Wien im Jahr 2001 nach einem Bericht des „WirtschaftsBlatts“ von heute – es ist auch kein Fehler, wenn man die Zeitung von heute liest – 122 Milliarden € Landeshaftungen für die AVZ gehabt hat, das waren die alten Zentralsparkassen-Haftungen.
Im Jahr 2014 wird das Land Wien, unabhängig davon, dass man wieder einmal 16 Prozent mehr Schulden machen wird, noch immer rund 6 Milliarden € Haftungen für die Bank Austria haben. Die wurden abgebaut, keine Frage, aber im Unterschied zur Hypo Alpe-Adria wurde diese Bank ja nicht wieder zurückgekauft mit einer Notverstaatli-
chung ohne Not, sondern die hat man zuerst den Bayern und dann den Italienern umgehängt. Und der Erlös, der dabei gemacht wurde – wir haben hier schon einmal darüber gesprochen –, wurde in der AVZ-Privatstiftung geparkt – somit wurde Wiener Volksvermögen privatisiert –, der ist ja auch weg, der ist ja auch verschwunden, davon ist nichts mehr übrig. Die AVZ-Stiftung wird heute mit knapp 60 Millionen € gelistet, irgendwann waren einmal 1,7 Milliarden € drinnen. – Nur damit man weiß, wie denn das so ist, wenn die SPÖ in Wien aufs Geld aufpasst. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben in der Debatte natürlich auch wieder gehört: Ja wo sind denn jetzt eure Vorschläge? Wo könnten wir denn einsparen? Jetzt sagt es endlich! Der Herr Minister hat zu meinem Kollegen Krusche so leicht polemisch gesagt: Das sind Ihre Vorschläge? Wir sollen im Ausland nachschauen? Wir sollen uns das im Ausland abkupfern? (Bundesminister Ostermayer: Das habe ich nicht gesagt!) Das ist von Ihnen gekommen, oder? (Bundesminister Ostermayer: Das ist ein Irrtum!) – Nein? Das mag ein Irrtum sein. Es ist jedenfalls aus dieser Ecke gekommen so nach dem Motto: Was, das sind eure Vorstellungen?! – Ich werde mir das Protokoll anschauen, denn ich glaube nicht, dass ich mich so geirrt habe. (Bundesminister Ostermayer: Ich habe etwas anderes gesagt, und werde das dann noch erläutern!)
Der Punkt ist folgender: Wenn man ein bisschen Zeitung lesen würde, nicht nur das „WirtschaftsBlatt“, sondern auch „Die Presse“ im Dezember, um genau zu sein, am 12. Dezember 2013, so gab es da einen Artikel, wie Österreich von der Schweiz lernen könnte. Wenn man sich den durchliest, dann steht da im Prinzip nichts anderes drinnen. Ich weiß schon, der Autor war der Gottseibeiuns der Sozialdemokratie, es war nämlich Christian Ortner, der das geschrieben hat. Der ist sowieso ganz pfui, das ist nämlich einer von den ganz bösen Wirtschaftsliberalen. Christian Ortner kommt dort jedoch genau zu dem Schluss, zu dem heute eigentlich alle Kontraredner hier kommen, dass nämlich die Verwaltung in Österreich einen viel zu großen Betrag erfordert und wir auf der anderen Seite, wenn man die Schweizer Verhältnisse als Maßstab anlegen würde, eben deutlich geringere Ausgaben hätten. (Vizepräsident Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Es gibt noch weitere Punkte. Man braucht sich zum Beispiel nur die Post anzuschauen, die wir alle als Bundesräte in diesem Haus zugestellt bekommen. Ich denke da zum Beispiel an den Förderbericht 2012 der österreichischen Bundesregierung. Wenn man sich den durchschaut, das ist so ein Katalog, da finden Sie drinnen Förderungen in direkter Form, also direkte Förderungen in der Höhe von 4,6 Milliarden € und indirekte Förderungen in der Höhe von 9,5 Milliarden €. Das wären dann zum Beispiel: Das Projekt „Streifenpolizei“ wird mit 378 000 € gefördert. Der Verein „Friends of the Academy“ wird mit 500 000 € gefördert, die Lauder Business School mit 750 000 €. Das alleine sind schon 1,5 Millionen €, die ich jetzt aufgezählt habe. Wenn man sich das einmal näher anschauen und dann auch diesen Spargedanken vielleicht gerade auch auf Seiten der Sozialdemokratie ein bisschen in sich aufnehmen würde, dann würde man draufkommen, dass man eben nicht immer alles mit der Gießkanne zuteilt, sodass am Ende des Tages vielleicht doch noch ein bisschen Geld übrigbleibt. Das Geld wäre sicher besser angelegt, wenn man zum Beispiel daran denkt, dass – und mein Vorredner von der SPÖ hat es angesprochen – man bei der Polizei bis zum heutigen Tag teilweise mit Regelungen arbeiten muss, die seit dem Jahr 1988 nicht mehr evaluiert wurden.
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen wird ersucht, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die umgehend eine deutliche Anhebung so-
wie künftig eine automatische Valorisierung der monatlichen Steuerfreiheit der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge gemäß § 68 (1) Einkommensteuergesetz 1988 sicherstellt.“
*****
Dieser Antrag wurde von mir eingebracht, und ich ersuche um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
13.34
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Der von den Bundesräten Herbert, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend dringend notwendige Maßnahmen für die Exekutive – sofortige deutliche Erhöhung und künftige automatische Valorisierung des Steuerfreibetrages im § 68 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.
13.35
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 beinhalten zahlreiche Gesetzesänderungen mit unterschiedlichsten Materien. Die Vollziehung dieser Maßnahmen betrifft nahezu alle Ressortbereiche, wobei auf soziale und wirtschaftliche Ausgewogenheit im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Bedacht genommen wurde.
Ich möchte mich in meinen Ausführungen jedoch nur mit jenen Änderungen befassen, denen ich mich aufgrund meiner beruflichen und politischen Arbeit besonders verbunden fühle. Es sind dies die Veränderungen in den Bereichen Kunst, Kultur und Wissenschaft. Dazu gehören:
Erstens: die Novellierung des Bundesmuseen-Gesetzes. Es wird ein Amt der Bundesmuseen geschaffen, eine Einrichtung zur einheitlichen Personalverwaltung der den Bundesmuseen zugeteilten Beamten. Gleichzeitig ist eine Erhöhung der jährlichen Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen inklusive Österreichische Nationalbibliothek vorgesehen.
Zweitens: die Novellierung des Bundestheaterorganisationsgesetzes. Auch hier wird eine Erhöhung der jährlichen Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater festgehalten. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, dass die Bundesmuseen und Bundestheater ihrem kulturpolitischen Auftrag nachkommen können.
Drittens: die Novellierung des Studienförderungsgesetzes 1992. Diese wichtige Maßnahme soll die Familiensituation von Studierenden verbessern. Die Förderungsbedingungen für Studierende mit einem Kind oder mehreren Kindern, für Studierende aus kinderreichen Familien und für verheiratete Studierende werden umfassend neu geregelt.
All diese Gesetzesvorhaben dienen kultur- und sozialpolitischen Erfordernissen und sind daher aus meiner Sicht zu begrüßen. Auch die vielen anderen Neuregelungen in diesem umfangreichen Gesetzeswerk sind sinnvoll, weil sie der Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes dienen. Meine Fraktion wird den vorliegenden Novellierungen ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.38
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
13.38
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Es ist ja schon viel gesagt worden, alles ist gesagt. Deswegen möchte ich nur ganz kurz auf die zwei Entschließungsanträge der Freiheitlichen Partei eingehen. Vom ersten habe ich ja zum Glück vor einigen Minuten noch eine Kopie bekommen. Ich möchte nur erwähnen, dass wir zustimmen werden, weil wir die Evaluierung von Pendlerpauschalen grundsätzlich für eine gute Idee halten. Ich sage einmal so: Wenn es schon eine schlechte Regelung gibt, dann soll sie wenigstens eine gerechte Regelung sein, auch wenn wir, und das möchte ich betonen, grundsätzlich – schon deswegen war es mir so wichtig, mich zu Wort zu melden fürs Protokoll quasi – natürlich bei den Pendlerpauschalen gerne eine völlig andere Lösung hätten, die vor allem den öffentlichen Pendlerverkehr fördern würde.
Außerdem finde ich es etwas schwierig, wenn in einen Antrag, mit dem eine Evaluierung gefordert wird, schon das Ergebnis mit hineingearbeitet wird, wie sie auszugehen habe. Das halte ich auch für problematisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, zum zweiten Entschließungsantrag: Ich habe bis jetzt noch keine Kopie dieses Antrags. Ich hatte überhaupt keine Möglichkeit, mir das anzuschauen oder es zu prüfen. Wir werden ab sofort Anträge, auch wenn wir sie gut finden, wenn wir sie nicht einmal anschauen oder lesen können, einfach aus diesem Grund ablehnen, denn wie soll man hier seriös arbeiten und Anträgen zustimmen oder sie ablehnen, wenn man sie nicht einmal kennt?! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.39
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.
13.40
Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Herr Bundesminister! Gospod minister! Herr Staatssekretär! Gospod drzavni sekretar! Ich möchte hier ganz kurz zwei Bemerkungen kundtun.
Es hat einen Untersuchungsausschuss in Kärnten gegeben, einen Untersuchungsausschuss, der folgendes Resultat gebracht hat: Wer wurde verurteilt? – Kein einziger SPÖ-Politiker. Es wurde verurteilt Uwe Scheuch, es wurde verurteilt Herr (Bundesrat Jenewein: Weswegen? Weswegen?) – Moment, lassen Sie mich bitte ausreden! – Es wurde verurteilt ein Birnbacher, es wurde verurteilt ein Martinz, aber kein einziger SPÖ-Politiker! (Bundesrat Jenewein: Das kommt schon noch, keine Sorge!)
Sich hier herzustellen und zu sagen, wir haben überall mitgestimmt, das stimmt nur in einem Punkt: Wir haben mitgestimmt (Bundesrat Jenewein: Bei den Landeshaftungen!), wo es um die zeitliche Verlängerung der Haftungen gegangen ist. Da hat es im Landtag einen einstimmigen Beschluss gegeben, mit den Stimmen der SPÖ und mit den Stimmen der Grünen, und das war auch okay. Sonst hat die SPÖ nirgends mitgestimmt! Genau so ist es. – Danke. Hvala lepa! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Jenewein: Aber das ist doch nicht wahr! Das stimmt ja gar nicht!)
13.41
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Ostermayer. – Bitte, Herr Minister.
13.41
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Da-
men und Herren! Ich versuche es, nachdem die Debatte schon relativ lang war, kurz zu halten und ein paar Richtigstellungen zu machen oder vielleicht auch ein paar Informationen zu geben.
Ich beginne von hinten, mit dem Herrn Abgeordneten Jenewein. Also zur Hypo sage ich jetzt nichts. (Bundesrat Jenewein: Ich bin kein Abgeordneter! Ich bin Mitglied des Bundesrates! Es gibt keine Abgeordneten zum Bundesrat!) – Bundesrat. Ja, ja, sehr gut! (Rufe bei der SPÖ: Ah! Na super! Meine Güte! Sehr wichtig!) Ich hatte keine Ahnung, dass Sie sich durch die Bezeichnung „Abgeordneter“ beleidigt fühlen. (Bundesrat Jenewein: Das habe ich nicht behauptet, das habe ich festgestellt!)
Sehr geehrtes Mitglied des Bundesrates! Ich würde mir eine gewisse Grundhöflichkeit erwarten, dazu gehört auch, dass man zuhört. Ich habe das lange getan, ich habe mir auch einige Dinge angehört, wo ich ernsthafte Zweifel habe, weil ich vom Gegenteil überzeugt bin, dass das der Politik förderlich ist. Also zum Beispiel die Mitglieder der Bundesregierung als lauter „Blinde“ zu bezeichnen halte ich nicht nur für dieses Gremium, sondern generell für die Politik und für die Demokratie für unwürdig. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Aber nun zum Herrn Jenewein: Ich habe mich nicht dagegen ausgesprochen, sich Ideen aus anderen Ländern anzuschauen. Ich glaube auch, dass wir überhaupt keinen Grund haben, davor zurückzuscheuen, wenn es irgendwo in anderen Ländern bessere Beispiele gibt, diese Best Practices für unser Land auch zu adaptieren. Wir haben aber genauso umgekehrt keinerlei Grund, Scheu zu haben, uns mit anderen Ländern zu vergleichen. Wir haben die niedrigste Arbeitslosigkeit in Europa. Wir sind in der letzten Legislaturperiode vom fünften auf den zweiten Platz vorgerückt, was BIP pro Kopf, also die Wertschöpfung, die Leistung in diesem Land pro Kopf anlangt.
Wir sind gerade im Bereich von E-Government ausgezeichnet worden; Open Data zum Beispiel kriegt demnächst den 1. Preis von der UNO verliehen. Ich könnte noch viele andere Beispiele, viele andere Parameter aufzählen, wo Österreich ganz hervorragend dasteht. Wenn das Menschen aus dem Ausland beobachtet haben, werden sie sich vielleicht wundern, worüber hier gesprochen wurde.
Was ich gemacht habe, war, an den Herrn Bundesrat Krusche die Frage zu stellen, ob die Vorschläge, die er genannt hat – und er hat Agenda Austria zitiert –, Vorschläge sind, die er umsetzen oder wo er vorschlagen würde, sie umzusetzen. Nicht mehr und nicht weniger habe ich getan.
Ich möchte aber noch zu ein paar anderen Punkten Anmerkungen machen, auch zur Frau Bundesrätin Mühlwerth. Sie haben gesagt, es ist schade, dass man nicht über die einzelnen Gesetze im Budgetbegleitgesetz separat abstimmen kann.
Dass das Argument eine gewisse Form der Unlogik in sich birgt, ist, glaube ich, klar, denn die Budgetbegleitgesetze, wie es sich schon aus dem Titel heraus ergibt, dienen ja dazu, dass dort, wo gesetzliche Änderungen notwendig sind, um das Budget zu erstellen, diese auch vorgenommen werden. Und wenn man jetzt einzelne Punkte herausbrechen würde, dann würde ja das Budget nicht übereinstimmen, daher ist das natürlich nicht möglich.
Ich möchte aber einen Punkt noch zu dem Beispiel anmerken, das Sie am Schluss genannt haben. Ich weiß nicht genau, was das mit dem Budgetbegleitgesetz zu tun hat, aber ich will es nicht unerwähnt oder unerwidert so stehen lassen. Sie haben die Installation am Graben im Rahmen von „Kunst im öffentlichen Raum“ angesprochen. Wenn Sie sich näher damit auseinandersetzten, dann würden Sie vielleicht feststellen, dass es da gewisse Parallelitäten, nämlich von der Intention, vom Inhalt her, mit dem „Jedermann“ von Hugo von Hofmannsthal gibt.
Wenn man sich den Text zu dem Kunstwerk anschaut, da heißt es zum Beispiel: „Stockburgers Intervention im öffentlichen Raum stellt die brennende Frage, was uns Geld, Wertschöpfung und Verteilungsgerechtigkeit bedeuten.“
Ich denke, das sind Themen, die sehr relevant sind, und das ist halt eine bestimmte Form, sich damit auseinanderzusetzen. Und zum Glück gibt es in der Bundesverfassung, gibt es in Österreich die Regel, dass Kunst frei ist und man sich daher auch in dieser Form damit auseinandersetzen kann. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Bundesrätin Mühlwerth: Und es ist meine Freiheit, das zu bewerten!) – Ja, ja, ja! Ich wollte nur darauf hinweisen, was der Hintergrund ist, weil es vielleicht auch von Interesse ist.
Zur Frage Brief und so weiter: Ich habe dazu auch ausführlich im Nationalrat Stellung genommen, weil ich meine, dass es wert ist, sich damit im Detail auseinanderzusetzen. Die Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Brief, den der Herr Vizekanzler und Finanzminister geschrieben hat, zeigt auch, was im Hintergrund der unterschiedlichen Bewertung steht. Unsere Einschätzung, wie sich der Pfad, insbesondere das strukturelle Defizit, entwickeln wird auf Basis dessen, was wir vorgelegt haben, und die Einschätzung der Europäischen Kommission ergeben eine Differenz von 0,2 Prozent des BIP. Der wesentliche Unterschied ist gar nicht die Frage, schätzt man das Wirtschaftswachstum unterschiedlich ein, sondern der wesentliche Unterschied ist, dass die Differenz dieser Einschätzung zwischen der Europäischen Kommission auf der einen Seite und dem Wirtschaftsforschungsinstitut, das wir zugrunde legen, sich durch die Frage ergibt: Ist mehr Inlandsaktivität, ist mehr Inlandskonsum, ist mehr Inlandsinvestition enthalten – oder mehr Einnahmen durch den Export? Das ist der wesentliche Unterschied.
Ich sage jetzt, auch mit einem gewissen Selbstbewusstsein, in den letzten vier Jahren, wo es jeweils die Gegenüberstellung von der Prognose der Europäischen Kommission und unserer Einschätzung und unserem Ergebnis gibt, war es so, dass wir viermal deutlich besser waren, zwischen 0,4 Prozent und 1 Prozent des BIP gerechnet, als die Prognose der Europäischen Kommission war. Deshalb haben wir einen gewissen Optimismus, den wir da zugrunde legen, warum wir glauben, dass unsere Einschätzung durchaus sehr seriös ist.
Zur Frau Bundesrätin Dr. Reiter noch eine Anmerkung. Sie haben gesagt, es fehlt Ihnen bei den Budgetbegleitgesetzen das Thema Steuerstrukturreform.
Ich möchte nur darauf hinweisen, am Freitag wurde im Plenum des Nationalrates ein Entschließungsantrag beschlossen, in dem Zeitplan, Inhalt, auch die Frage der Finanzierung und Gegenfinanzierung einer Senkung der Lohn- und Einkommensteuer festgelegt sind, auch mit den Stimmen der Grünen. Übrigens mit den Stimmen aller Parteien, außer jenen der FPÖ. Also kann es natürlich logischerweise hier noch nicht enthalten sein, weil der Zeitplan, der Inhalt und so weiter erst am Freitag beschlossen wurden.
Zur Frau Bundesrätin Mag. Schreyer noch eine Anmerkung. Sie haben gesagt: das Vorbelastungsgesetz betreffend die ASFINAG. – Ich vermute, das war ein Versprecher, es geht natürlich nicht um die ASFINAG, sondern es geht um die ÖBB, es geht um den Ausbau und die Investitionen betreffend das Schienennetz und nicht das Straßennetz.
Der Hintergrund ist: Es hat vor, ich glaube, drei Jahren aufgrund eines Berichtes des Rechnungshofes die Einigung gegeben oder man hat sich damals darauf verständigt, dass die Vorbelastungen, solange sie laufen, jeweils aufgrund von Investitionen in einem bestimmten Zeitraum analog zum Rahmenplan der ÖBB, immer parallel zum Budget beschlossen werden. Die budgetären Auswirkungen sind die Investitionen beziehungsweise die Investitionszuschüsse für das heurige Jahr, für das Jahr 2014.
Dieses Vorbelastungsgesetz betrifft den Zeitraum 2015 bis 2019, wobei typischerweise 30 Jahre zugrunde gelegt sind, beim Brenner-Basistunnel sind es 50 Jahre, und zwar deshalb, weil die Investitionen und die Finanzierung über diesen Zeitraum erfolgen und die Investitionen übrigens natürlich wesentlich länger wirken.
Wenn man sich überlegt, vor, ich weiß nicht, wie die aktuelle Zahl ist, ein paar Jahren war das Schienennetz der ÖBB zu 70 Prozent noch das Schienennetz aus der Monarchie. Wir wissen, wie lange das her ist, insofern weiß man auch, dass das natürlich sehr langfristige Investitionen sind. Mich erstaunt es, dass Sie sich da so kritisch dazu geäußert haben, einerseits im Hinblick auf den Genderaspekt. Dass die Bauwirtschaft in großem Ausmaß männlich ist, dass Bauarbeiter in großem Ausmaß männlich sind, da haben Sie schon recht. Aber es geht ja auch um das Produkt am Schluss, und das Produkt ist das Schienennetz und damit ein attraktiveres Angebot des öffentlichen Verkehrs. Und dass das auch und in hohem Ausmaß Frauen nutzen, darin sind wir uns ja hoffentlich einig.
Einen Aspekt noch: Dagegen sein heißt letztendlich auch, meines Erachtens jedenfalls, gegen öffentlichen Verkehr und auch gegen E-Mobilität zu sein. (Widerspruch bei den Grünen.) – Ja, aber wie funktioniert das mit dem öffentlichen Verkehr? Es geht immer um die Frage der Attraktivität. Und zur Attraktivität des öffentlichen Verkehrs gehört der Fahrplan genauso wie die Frage der Dauer. Und was hier gemacht wird, ist, in die Attraktivität zu investieren, indem beschleunigt wird, dass die Strecken schneller zurückgelegt werden können, indem Tunnel gebaut werden, weil wir halt topographisch ein anderes Land sind als zum Beispiel die Niederlande. Wir haben eben Berge, das ist auch ein großer Vorteil, und deshalb gibt es natürlich bei uns wesentlich mehr Tunnel als beispielsweise in den Niederlanden. Ich sage das jetzt nicht wegen des Herrn Bundesrates Schreuder, sondern weil es im Bereich der Eisenbahn so ein typischer Gegenpol ist. In der Schweiz werden auch Tunnel gebaut, weil topographisch dort eine ähnliche Situation gegeben ist.
Die ÖBB, auch die WESTbahn sind die größten E-Mobilitätsanbieter. So viele Elektroautos werden wir nicht zur Verfügung stellen können, wie Elektromobilität durch die Eisenbahn gewährleistet wird. Und daher glaube ich, dass Sie da einem Trugschluss unterliegen, und ich glaube auch, dass das am Beginn Ihrer Rede mit der ASFINAG ein Versprecher war, weil es nicht um die ASFINAG, sondern um die ÖBB geht.
Zum Rahmenplan selbst: Der Rahmenplan wird auch nicht im Nationalrat beschlossen. Der Rahmenplan wird im Unternehmen beschlossen, also im Vorstand, in den Aufsichtsräten der entsprechenden Töchter, in der Holding der ÖBB und im Ministerrat. Und was dann das Ministerium tut: Es stellt ihn ab dem Moment ins Netz. Es ist schon eine halbe Stunde nach dem Ausschuss passiert, also lange vor der Sitzung des Nationalrates.
Ich hoffe, ich habe jetzt im Wesentlichen die Fragen beantwortet, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.54
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2014.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Herbert, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Pendlerpauschale vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Herbert, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend dringend notwendige Maßnahmen für die Exekutive – sofortige deutliche Erhöhung und künftige automatische Valorisierung des Steuerfreibetrages im § 68 Abs. 1 EStG vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (100 d.B. und 129 d.B. sowie 9187/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Winkler. Bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatterin Ingrid Winkler: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kollegen! Ich bringe den Bericht zum Tagesordnungspunkt 4 über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; deswegen darf ich gleich zur Antragstellung kommen.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Mai 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
13.58
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Änderung des Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes ermöglicht es der Finanzmarktaufsicht, eine Veranlagungsgemeinschaft per Bescheid auf eine andere Vorsorgekasse sozusagen zu übertragen, wenn eine betriebliche Vorsorgekasse aufgelöst wird oder wenn zum Beispiel eine Konzession zurückgenommen oder zurückgelegt wird oder ein Konkursverfahren läuft. Das ist eine relativ klare Geschichte.
Wir alle kennen ja die Probleme, die die Vorsorgekassen in den letzten Monaten und Jahren haben. Es wurde hier immer wieder auch von einer großen Performance gesprochen, und das ist genau das, was die Kassen derzeit nicht haben. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir uns für diese Richtlinie einsetzen, damit Vermögenswerte für Anleger entsprechend gesichert werden können.
Es ist vereinfacht ausgedrückt eine rein technische Korrektur, die aber doch einiges an Vorteilen mit sich bringt. Einerseits haben die Vertragspartner, also Konsumenten, die Möglichkeit, in ihren bisherigen Verträgen zu bleiben, andererseits, einvernehmlich einen neuen Vertrag einzugehen oder den Partner zu wechseln.
Unter dem Strich ist das also mit mehr Auswahlmöglichkeiten für die Kunden der Vorsorgekassen verbunden, und daher ist das Ganze sicherlich auch zu begrüßen.
Für die Unternehmen, für die Vorsorgekassen gibt es auch einige Vorteile, die Gesetzesänderung bietet die Möglichkeit, in der Abwicklung beziehungsweise in der Verwaltung wesentlich vereinfacht vorgehen zu können. Außerdem bewirkt diese Gesetzesänderung sicherlich auch eine Zunahme des Wettbewerbes unter den Vorsorgekassen. Ich denke, schlecht ist das Ganze nicht.
Zum Versicherungsaufsichtsgesetz: Es soll der Vorbereitung für die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, Solvabilität II, dienen. Ich glaube, es dürfte sich herumgesprochen haben, dass diese Richtlinie ein neues risikoorientiertes Aufsichtsregime für Versicherungen und Rückversicherungen ab dem 1. Jänner 2016 mit sich bringen soll.
Als Basis dafür gelten die Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Dazu bedarf es natürlich auch entsprechender Aufsichtskollegien. Diese sind einzurichten und Koordinierungsvereinbarungen sind abzuschließen, Notfallpläne sind entsprechend zu erstellen.
Wir schaffen mit dieser Vorlage einige wesentliche Kriterien für eine krisenfeste Versicherungsbranche und erhöhen damit auch den Schutz der Kunden. Wir werden deshalb gerne zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.01
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.
14.01
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes dient der Vorbereitung auf die Umsetzung der EU-Richtlinien. Kollege Mayer hat das schon angesprochen. Diese EU-Richtlinie wird 2016 in Kraft treten und bringt einige grundlegende Neuausrichtungen bei der Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen mit sich. Letztendlich wird sie zur Schaffung eines völlig neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes führen.
Vorerst geht es aber einmal darum, dass die Vorbereitung der Versicherungswirtschaft auf Solvabilität II strukturiert wird. Bisher fehlten dazu die Vorgaben. Das geschieht durch die nunmehrige Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Eine Maßnahme betrifft dabei die Finanzmarktaufsicht, die nunmehr ermächtigt wird, Aufsichtskollegien bei Versicherungsgruppen einzurichten und hierbei Koordinierungsvereinbarungen abzuschließen. Alle Maßnahmen, die im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten getroffen werden, und die Einrichtung von Aufsicht, sprich Kontrolle – die gehört zweifelsfrei auch dazu –, sind jedenfalls zu begrüßen. Auch die Änderungen, die im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz vorgenommen wurden, gehören zu diesen begrüßenswerten Maßnahmen.
Welche Richtlinien fanden bis dato Anwendung? – Eine Vorsorgekasse durfte bisher nicht mehr als eine Veranlagungsgemeinschaft führen. Dies verunmöglichte in der Praxis, dass etwa im Falle des Konkurses einer Vorsorgekasse die Veranlagungsgemeinschaft auf eine andere Vorsorgekasse hätte übertragen werden können. Mit der Gesetzesnovelle wurde damit nun aufgeräumt. In Hinkunft darf eine Veranlagungsgemeinschaft, die durch Bescheid der Finanzmarktaufsicht auf eine andere Vorsorgekasse übertragen wird, dort sehr wohl als eigene Veranlagungsgemeinschaft weitergeführt werden.
Ich halte das deshalb für sehr wichtig, weil die Vorsorgekassen derzeit etwa 6 Milliarden € an Beiträgen verwalten und jährlich 1 Milliarde € dazukommt. Es ist nicht auszudenken, welcher Schaden im Falle des Konkurses einer Vorsorgekasse eintreten würde! Deshalb gilt es mit Maßnahmen vorzubauen, und genau das geschieht hier mit dieser Gesetzesvorlage.
Als Sozialdemokratin ist mir Konsumentenschutz sehr wichtig und auch ein besonderes Anliegen. Bei den Banken gibt es bereits mit Basel II ein gewisses Instrumentarium zum Schutz der Sparer und der Steuerzahler vor spekulativen Geschäften. Es ist daher hoch an der Zeit, auch andere Geld- beziehungsweise Kapitalplätze stärker in den Fokus zu nehmen. Die Versicherungswirtschaft sowie die Vorsorgekassen gehören jedenfalls auch dazu.
Ich begrüße daher die zu beschließenden Änderungen, nämlich die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und die Änderungen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes. Unsere Fraktion stimmt dieser Gesetzesvorlage zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.05
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte, Herr Kollege.
14.05
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses zungenbrecherische Wort „Solvabilität“ kommt natürlich von der EU. Auf Englisch heißt es Solvency. Das ist sicherlich sinnvoll, kommt aber im Vergleich zu Basel II, jetzt Basel III – um einige Jahre zu spät möchte ich nicht sagen – spät, und das hat auch seinen Grund: Die Versicherungswirtschaft ist die verhätschelte Wirtschaft der Europäischen Union. Warum? – Das ist einfach zu erklären: Die kauft die gesamten Staatsanleihen und wird daher benötigt, damit man die gesamten Staatsdefizite der europäischen Wirtschaften, da ist Österreich ja auch dabei, ausgleicht.
Sinnvoll ist es deswegen, weil es eine Risikogewichtung gibt. Eine Risikogewichtung ist nichts anderes, als Compliance-Regeln zu erstellen, um die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Versicherungsfälle zu gewichten, zu diversifizieren und die Obergrenzen festzulegen. Das ist in der Vergangenheit nicht immer passiert. Da hat es individuelle Ansprüche gegeben, die wirklich jenseitig waren.
Negatives Beispiel möchte ich es nicht nennen, aber ich möchte darauf hinweisen, dass sich die Vorsorgekasse in der Wirtschaftskammer ja buchstäblich aufgelöst hat,
weil dort über 17 Millionen € im wahrsten Sinn des Wortes in den Rauchfang geschrieben worden sind. Die Wiener Wirtschaft war hier federführend. Die einzige Lösung war die Auflösung. Leidtragende waren die Wiener Unternehmen. Praktisch alle Pflichtmitgliedschaften Wiens in der Höhe von 120 Millionen € sind eins zu eins in diese Vorsorgekassen geflossen. Das wäre ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen soll. (Bundesrätin Zwazl: Sorgen um meine Kammer musst du dir nicht machen! Beste !) – Tut mir leid, ihr schenkt mir auch nichts. Also hier sollte man eher auf die Unternehmer schauen. Wir von der FPÖ pro Mittelstand machen das in jedem Fall.
Etwas, was hier vielleicht auch noch angesprochen werden sollte im Zuge dieser Regulierungen seitens der Europäischen Union, ist das Reporting. Das ist natürlich nicht schlecht, um das Risiko besser zu gewichten, damit eben solche Fälle wie in der Wirtschaftskammer nicht mehr passieren. (Bundesrätin Zwazl: Aber trotzdem ist das, was die Wiener Kammer veranlagt hat, eine Kleinigkeit !) – Wirtschaftskammer Wien. Das ist vollkommen richtig.
Das Reporting, das praktisch Banken, Versicherungen und generell Großkonzerne, wenn man das jetzt wertfrei so nennen darf, betrifft, nimmt momentan große Ausmaße an und verursacht hohe Kosten. Es werden ganze Mitarbeitergruppen abgestellt, die sich mit diesem Reporting auseinandersetzen müssen. Das ist ja nicht so schlecht, weil das Ganze damit eine Transparenz bekommt, aber – und darum geht es eigentlich – es ist ein Kostenverursachungsfaktor. Das erhöht natürlich die Lohnstückkosten, und das ist praktisch der Preis, den der Kunde zahlen muss. Das betrifft sowohl die Versicherungs- als auch die Bankenwelt. Daher ist das noch ein Grund, um das Reporting, das in diesen Unternehmen unheimliche Ausmaße angenommen hat, als Argument zu nehmen, um die Kosten, respektive die Lohnsteuern und die Einkommensteuern zu senken. Bezahlen müssen das natürlich die Unternehmen, aber die geben es weiter, sofern sie es sich leisten können.
Als interessant ist hier noch zu vermerken, dass die Vorsorge ja auch die Selbständigen betrifft, die hier zum Handkuss kommen. Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, wenn man sich das genau anschaut, sind die Kosten für einen Unternehmer höher als bei der Gebietskrankenkasse. Bei der Gebietskrankenkasse zahlt man bekanntlich 7,65 Prozent, bei der SVA den gleichen Betrag, da hat man aber einen 20-prozentigen Selbstbehalt. Dazu kommt – das sage ich jetzt aber wertfrei –, dass Unternehmer ungefähr um ein Viertel weniger krank sind als Versicherte bei der Gebietskrankenkasse. Wenn man sich das zusammenrechnet, dann sind die Kosten um zirka 45 Prozent zu hoch. Dazu kommt noch, dass es bei geringfügig Beschäftigten – der Betrag ist zirka 390 € bei einem Angestellten – überhaupt keine Pflichtmitgliedschaft gibt in der Gebietskrankenkasse, sehr wohl aber bei der SVA. Wenn ich mir das anschaue, dann habe ich Kosten, die in der Höhe von 50 Prozent sind. Das kann es ja nicht sein! Hier sollte die Pflichtmitgliedschaft bei geringen Beträgen abgeschafft werden.
Grundsätzlich sollte man sich fragen, wer die SVA braucht. Das sind nicht viele, und die sollten in der Gebietskrankenkasse aufgehen. Dann müsste man sich nicht mit den Problemen der Unternehmer, die SVA betreffend, auseinandersetzen, wenn die Kosten sogar höher sind als die Lohn- und Einkommensteuer. Also wenn wir heute immer von Steuern reden, dann muss man diese Abgaben miteinberechnen, denn die sind höher als die Lohnsteuer und betreffen Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe viel mehr, als man überhaupt glaubt.
Abschließend: Es ist ein gutes Gesetz für die Kassen. Damit wird das Ganze transparenter, risikogewichtiger und letztlich auch zukunftsorientierter. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.10
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
14.10
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Gelebter Parlamentarismus heißt manchmal auch, etwas zu kritisieren, etwas abzulehnen, Bedenken zu haben. Die Bedenken hatten die Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat zu Recht, weil, wenn Sie sich erinnern, sie nicht wussten oder nicht erfahren konnten, welche konkreten Auswirkungen dieses Gesetz auf die jeweiligen Mitarbeitervorsorgekassen haben wird.
Gelebter Parlamentarismus bedeutet aber auch, dass in unserem Ausschuss vorgestern diese Frage beantwortet worden ist, und dass man einem Gesetz, dass man zunächst ablehnen wollte, nachdem man die Informationen bekommen hat, auch einmal zustimmen kann. Wir werden deswegen jetzt unsere Haltung zu diesem Gesetz ändern und stimmen zu. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
14.11
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2014) (99 d.B. und 134 d.B. sowie 9188/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schödinger. – Bitte.
Berichterstatter Gerhard Schödinger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wertes Plenum! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird – SPG-Novelle 2014.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Mai 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.
14.13
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist diese hier in Rede stehen-
de Regierungsvorlage gar nicht so schlecht, hätte ich jetzt einmal gesagt. Es gibt hier gute Ansätze, was den inhaltlichen Teil anbelangt, wenn da nicht die Sache mit dem Datenschutz wäre.
Also ich finde, dass grundsätzlich diese legistischen Anpassungen in Bezug auf den DNA-Untersuchungsbereich genauso sinnvoll und wichtig sind, wie die Ausweitung der Möglichkeiten bei der Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität, Stichwort Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, und auch die interne Möglichkeit, dass man Exekutivbeamte nach der Verwendungsänderung in Verwaltungsbereichen wieder in den Exekutivdienst zurückführen kann.
Was mir hier so gar nicht gefällt, ist, dass die schon bisher im Sicherheitspolizeigesetz verankerte Möglichkeit, behördlich ermittelte Daten an private Vereine oder Institutionen, im Speziellen die Österreichische Fußball-Bundesliga und den Österreichischen Fußballbund, weiterzugeben, mit dieser SPG-Novelle nicht eingeschränkt, sondern sogar noch ausgebaut wird. Natürlich sind wir auch dafür, dass rassistische Umtriebe und rassistisches Verhalten bei Großveranstaltungen eingedämmt werden sollen, aber nicht mit behördlich ermittelten Daten, bei denen nicht einmal jeder Polizeibeamte über einen Zugang verfügt, weil sie eben einer gewissen Vertraulichkeit und einer gewissen internen eingeschränkten Zugriffsmöglichkeit unterliegen. Diese werden aber sehr wohl an private Institutionen, wie an den ÖFB oder die Österreichische Bundesliga weitergegeben.
Eigentlich geschieht dies hauptsächlich zu dem Zweck, dass dieser private Verein oder diese private Institution eine privatrechtliche Verfügung treffen kann, nämlich ein Spielstättenverbot. Natürlich wirkt das indirekt auf die Sicherheit. Wenn wir hier diese Türe aufmachen und eine private Institution – jetzt ist es der Fußballbund, aber wir wissen ja aus den Begutachtungsverfahren, dass auch der Österreichische Eishockeyverband Interesse bekundet hat – zwar nicht zugreifen kann, aber Daten des Innenministeriums übermittelt bekommt, dann wissen wir schon, wohin die Reise in dieser Angelegenheit geht.
Das ist eine Reise, die ich und meine Fraktion nicht mitmachen wollen, weil Datenschutz für uns einfach ein zu hohes Gut ist, als dass man hier privaten Vereinigungen, wenngleich es auch Breitensport ist, diese Möglichkeiten gibt. Grundsätzlich betrachtet finden wir das höchst bedenklich, wie hier vorgegangen wird.
Das ist nicht nur die Meinung der FPÖ, sondern das ist auch vom Datenschutzrat in seiner Sitzung vom 21. März 2014 als höchst kritisch angesehen worden. Der Datenschutzrat hat hier konkrete Problemfelder erkannt, angesprochen und auch in einer Stellungnahme an das BMI weitergegeben: Es gibt die Problematik der Löschung der übermittelten Daten. Es gibt eine Löschungsverpflichtung im Datenschutzgesetz, die den Empfänger dieser behördlich ermittelten Daten betrifft. Das heißt, der hat diese Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden, einfach zu löschen. Das ist eine allgemeine Verpflichtung. Die betrifft jedermann in Bezug auf alle Daten, die Dritte irgendwie berühren könnten.
Der Datenschutzrat hat aber gesagt, dass es fast nicht möglich ist, diese Löschungsverpflichtung auch zu überprüfen, weil es bei der Übermittlung der Daten zwar einen relativ guten Sicherheitskorridor gibt, aber sobald die Daten beim Empfänger angelangt sind, weiß man eigentlich nicht mehr, was mit diesen Daten passiert und wie diese weiterverarbeitet, gespeichert, weitergeschickt, irgendwo weiterverwendet werden. Er spricht hier wörtlich von einer Möglichkeit der Schaffung einer Schattendatenbank, wo diese Daten unrechtmäßig – das heißt, wenn sie nicht mehr gebraucht werden – gesammelt werden und sich irgendwo auf privaten Rechnern oder privaten virtuellen Speichern wiederfinden. Das ist eine unzulässige Vorgangsweise, die natürlich theoretisch die Sank-
tion einer Verwaltungsstrafe nach dem Datenschutzgesetz nach sich ziehen würde. Aber man muss natürlich auch sagen, dass das kaum überprüfbar ist.
Das ist eine Argumentation des Datenschutzrates, der ich mich hundertprozentig anschließen kann. Ich bin schon gespannt, wie das hier weitergeht. Dem Eishockeyverband hat man ja ein paar verfahrensrechtliche Vorgaben gegeben. Er muss sich seinen Statuten entsprechend neu definieren und auch einige inhaltliche Änderungen in seiner Organisationsstruktur vornehmen, aber grundsätzlich gibt es keinen Grund, warum man Daten, die man dem Österreichischen Fußballbund zur Verfügung stellt, nicht auch dem Eishockeyverband zur Verfügung stellt.
Wenn ich hier den Bogen noch weiterspanne, dann kommt bald der nächste Sportverband dazu, der dann vielleicht auch in einen privatrechtlichen Bereich übergeht, und dann möchte ich nicht wissen, wohin die Reise geht. Das stelle ich mir höchst bedenklich und datenschutzrechtlich höchst brisant vor.
So sehr mir diese SPG-Novelle grundsätzlich gefällt, muss ich Ihnen, Frau Bundesminister, doch mitteilen, dass wir sie aus den genannten Gründen des Datenschutzes, eben wegen dieser Problematik der Weitergabe behördlich ermittelter Daten (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mikl-Leitner) – Das ist der Umstand, Frau Bundesminister! (Bundesministerin Mikl-Leitner: Nein!) Es ist Ihr Gesetz, das Sie uns vorgelegt haben. Wäre das nicht enthalten gewesen, hätte ich keinen Grund gefunden, warum wir dagegen sein könnten.
Aber weil es eben diese Problematik in diesem Gesetz gibt, werden wir dieser SPG-Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.20
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.
14.20
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer schön, nach dem Herrn Kollegen Werner Herbert zu sprechen. Es ist wieder einmal ganz interessant, dass ein Mitglied der Exekutive in Österreich ein Sicherheitspolizeigesetz ablehnt (Zwischenrufe bei der FPÖ) – das ist ganz super; ich glaube, das ist so ähnlich, als ob ich ... – und zwar mit der Begründung des Datenschutzes und der Weitergabe. Ich meine, da müssten wir auf ganz andere Bereiche eingehen. Wir sind uns immer einig gewesen, dass der Polizei effiziente Methoden zur Verfügung gestellt werden müssen, damit man nicht nur Kriminalität bekämpft, sondern auch die Sicherheit in diesem Land gewährleistet. Wir haben schon andere Themenbereiche gehabt, in denen die Datenübertragung viel sensibler war.
Es ist vielleicht ein Zufall, dass sich fast auf den Tag genau vor 29 Jahren die Tragödie von Brüssel im Heysel-Stadion – 29. Mai 1985, 39 Tote durch Tumulte von Hooligans – zutrug, aber das ist eigentlich auch mit ein Grund dafür, dass wir dieses Gesetz heute beschließen. Letzten Endes waren es die Hooligans und diese fanatischen Fußballfans, die gar nicht den Sport, sondern ganz andere Motive für ihre Auseinandersetzungen haben, Rassismus und all diese Dinge. Zum Großteil sind wir in Österreich von derartigen extremen Ausschreitungen in der Vergangenheit Gott sei Dank verschont geblieben. Es hat aber durchaus bei Wiener Derbys schon Ansätze zwischen Austria- und Rapid-Fans gegeben, die auch nicht ohne waren, würde ich sagen.
Um diese Dinge massiv zu bekämpfen und der Exekutive, der Polizei die Möglichkeit zu geben, hier vorsorgend, präventiv zu wirken, damit kann man durchaus begründen, dass man dem verantwortlichen Veranstalter – und das ist in diesem Fall der Fußball-
Verband, zum Beispiel – die nötigen Daten gibt, damit er diese Gewalttäterdatei erstellen kann. Wie würden Sie denn kontrollieren, wer in das Stadion darf oder nicht? Wie denn? – Danach, wie er ausschaut, ob er vermummt ist oder nicht? Der Veranstalter haftet für die Besucher im Stadion. (Zwischenruf des Bundesrates Herbert.)
Herr Kollege, ich kann Ihnen ein gegenteiliges, ein positives Beispiel nennen. Wir veranstalten in Schladming seit 14 Jahren den Nachtslalom, jeweils an einem Dienstag, mit 40 000 bis 50 000 Besuchern. Da gibt es keine Ausschreitungen, da gibt es nichts; minimale Vandalenakte und ein paar alkoholbedingte Ausschreitungen, aber im Großen und Ganzen, grosso modo, würden wir das gar nicht brauchen. Wir als Veranstalter – der Österreichische Skiverband, das Weltcup-Komitee – haben durch diese Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz zusätzliche Auflagen und Kosten, stehen aber positiv dazu, weil wir uns natürlich auch absichern wollen im Falle etwaiger Haftungen oder sonstiger Dinge, die im Nachhinein eintreten könnten.
Ich denke, diese Dinge sind positiv zu werten, sie werden in Zukunft der Polizei helfen, präventiv einzuschreiten, und den Veranstaltern mehr Regeln zur Verfügung stellen, damit gewisse Elemente, die den Sport als Trittbrettfahrer benützen, um andere Ziele zu verfolgen, hintanzuhalten. Daher ist es für uns überhaupt kein Problem, diese Novelle zu befürworten, das tun wir sehr gerne. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.24
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Füller. – Bitte.
14.24
Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem gegenständlichen heute hier vorliegenden Entwurf sollen die besonderen Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei Sportgroßveranstaltungen auf die Tatbestände der Verhetzung und des Verbotsgesetzes ausgedehnt werden, um gegen jede Form des Rassismus bei Sportgroßveranstaltungen vorgehen zu können. Es ist wichtig, dass seitens des Gesetzgebers Handlungen gesetzt und Instrumentarien geschaffen werden, um auftretenden Formen von Rassismus im Sport auch entgegenwirken zu können.
Besonders freut es mich aber auch, dass viele Vereine mit Aktivitäten und Kampagnen, wie zum Beispiel auch den Aktionswochen „Sport gegen Rassismus“, ein Zeichen setzen, dass es eben für Rassismus im Sport keinen Platz geben soll. Vor allem wenn man bedenkt, dass national und international bekannte Sportlerinnen und Sportler auch sehr große Vorbildwirkung auf ihre Fans oder die Zuseherinnen und Zuseher haben, halte ich diese freiwilligen Aktivitäten im Vereinsbereich für besonders wertvoll und wichtig.
Als weiteren Baustein gibt es, unterstützt vom Sportministerium, dem ÖFB und anderen, eine Initiative namens „FairPlay – Viele Farben ein Spiel“ bereits seit dem Jahr 1997, und in Österreich und auf europäischer Ebene wird auch sehr stark an der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung im Fußball unter Nutzung des Sports für den Dialog und die Integration von Migrantinnen und Migranten und ethnischen Minderheiten gearbeitet. Die dabei angewandten Methoden und Ansätze reichen von öffentlichkeitswirksamer Kampagnenarbeit über Bildungs- und Trainingsprogramme bis hin zur Sensibilisierung unterschiedlicher Zielgruppen und der Unterstützung und Vernetzung von Gruppen und Initiativen an der Basis.
Der Initiative gelang es auch, auf nationaler und europäischer Ebene tragfähige Partnerschaften mit zahlreichen relevanten Akteuren im Fußball wie zum Beispiel Vereinen, Fangruppen, Verbänden, Spielerinnen, Spielern zu organisieren und damit ganz neue Zielgruppen anzusprechen.
Ich glaube, diese und ähnliche Initiativen helfen mit, Rassismus im Sport zu unterbinden beziehungsweise zu minimieren.
Ich komme jetzt wieder verstärkt zum Inhalt der vorliegenden Gesetzesnovellierung zurück. Weiters soll die Änderung im Sicherheitspolizeigesetz – es ist in der Diskussion schon angeführt worden – die Ermächtigung zur Datenübermittlung an den ÖFB oder an die Fußball-Bundesliga beinhalten. Es soll zu einer Erweiterung auf die Straftatbestände Verhetzung und Verbotsgesetz kommen, damit die zuständigen Senate ein Verfahren zur Prüfung eines Sportstättenbetretungsverbotes durchführen können.
Ich bin selbst auch immer sehr skeptisch, wenn es darum geht, dass die Gefahr besteht, dass Datenschutz ausgehöhlt wird. Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert, einige Kolleginnen und Kollegen haben das Thema im Ausschuss angesprochen. Ich persönlich bin der Meinung – das wurde in der Rückmeldung durch die Vertreterinnen und Vertreter seitens des BMI auch sehr klar festgestellt –, dass der Datenschutz hier einen entsprechend hohen Stellenwert hat, dass er gewahrt bleibt und auch kontrolliert wird. Ich denke, die besonderen Befugnisse bei Sportgroßveranstaltungen wie etwa die Wegweisungsbefugnis oder die Meldeauflage sind nach geltender Rechtslage auf die Verhinderung von gewalttätigen und gefährlichen Angriffen beschränkt und kommen daher bei Verstößen nach dem Verbotsgesetz nicht zur Anwendung.
In der nationalen sowie internationalen Entwicklung zeigt sich jedoch, dass der Fokus neben der Gewaltbereitschaft der Fans auch auf das Thema Rassismus bei Sportgroßveranstaltungen gerichtet werden muss. Derzeit ist den Sicherheitsbehörden nur der vorbeugende Schutz von verfassungsmäßigen Einrichtungen und deren Handlungsfähigkeit übertragen.
Vor dem Hintergrund der immer größer werdenden Abhängigkeit der Bevölkerung von funktionierenden Infrastrukturleistungen sowie möglichen Bedrohungsszenarien, vor allem auch im Bereich der Computerkriminalität scheint es notwendig zu sein, zum Schutz kritischer Infrastruktur auch eine entsprechende Aufgabe im SPG zu schaffen. Die derzeit geltenden Bestimmungen des § 67 Abs. 1, erster Satz, wurden durch den VfGH mit Wirksamkeit 30. Juni 2014 aufgehoben. Mit der Neuregelung der Bestimmungen zur DNA-Untersuchung soll auch den Bedenken des VfGH Rechnung getragen werden, indem eine solche nur mehr bei gerichtlich strafbaren vorsätzlichen Handlungen, die mit mindestens einer einjährigen Freiheitsstrafe bedroht sind, gesetzlich zulässig sein soll.
Ich denke, mit der vorgeschlagenen Regelung soll es ermöglicht werden, dass Personen, die zumindest auch die Polizeigrundausbildung absolviert haben, bei sachlicher Notwendigkeit im Einzelfall zum Exekutivdienst ermächtigt werden können, wenn sie in eine andere Verwendungsgruppe wechseln und kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert haben.
Wir halten diese Gesetzesänderung für eine Verbesserung der momentan gültigen Bestimmungen, werden sie unterstützen, wiewohl wir aber auch weiterhin größtmögliches Augenmerk auf Datenschutz und Datenschutzbedenken haben werden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.30
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Schreuder. – Bitte.
14.30
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Perhab, Sie haben gesagt, Sie freuen sich, nach dem Kollegen Herbert sprechen zu dürfen. – Ich bin, ehrlich gesagt, fassungslos
nach Ihrer Rede. Sie werfen einem Polizisten vor, sich um den Datenschutz zu sorgen. Das hätte er als Polizist nicht zu tun. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich halte das für eine demokratiepolitische Unverfrorenheit. Ich bin der Meinung, Sie haben sich hierher ans Rednerpult zu stellen und sich beim Kollegen Herbert und bei allen Polizisten und Polizistinnen, die sich um den Datenschutz Sorgen machen, zu entschuldigen. Ich finde Ihr Verhalten für dieses Haus absolut nicht in Ordnung. So ist es. (Beifall bei Grünen und FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Sie (in Richtung ÖVP) lachen über den Sager, dass sich Polizisten nicht über Datenschutz Gedanken machen dürfen? (Rufe bei der ÖVP: Das stimmt ja nicht!) Doch, holen Sie sich das Protokoll, genau das haben Sie gesagt. Achten Sie mehr auf Ihre Worte. Ich habe noch einmal nachgefragt beim Kollegen Herbert: Habe ich das richtig verstanden, Herr Kollege? Wir haben das noch einmal besprochen, und ja, er hat es gesagt. (Bundesrat Mayer: Und wenn das nicht im Protokoll steht, entschuldigt ihr zwei euch!) Dann entschuldigen wir zwei uns, gerne. (Bundesrätin Mühlwerth: Das wird aber nicht passieren!) Das wird aber nicht passieren, ich habe genau zugehört und ich habe sehr gute Ohren.
Wir reden jetzt allerdings über diese Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes, die notwendig wurde, weil der Verfassungsgerichtshof Änderungen verlangt hat, und nunmehr wird das repariert. Die Datenschutzbedenken, die schon vonseiten der Freiheitlichen Partei geäußert worden sind, sehen wir auch so, wobei es natürlich gerade bei Stadionverboten – und da halte ich auch diese differenzierte Stellungnahme seitens meines Vorredners für richtig – sehr schwierig ist, eine Lösung zu finden. Ich habe die Lösung auch noch nicht gesehen. In erster Linie gilt es natürlich, die Sicherheit in den Stadien zu garantieren, das ist verständlich, auf der anderen Seite steht natürlich der Datenschutz bei privaten Vereinen. Wo zieht man dann die Grenze? Welche Vereine bekommen Daten und welche Vereine bekommen keine Daten? Es können auch andere Vereine von Rechtsradikalen unterwandert werden, gestört werden und so weiter. Bekommen diese dann auch dieselben Daten wie Fußballvereine? Und so weiter, und so weiter. Das sind schon Grenzen, die man ganz genau anschauen muss, wo man vorsichtig sein muss und wo man die Augen – sage ich einmal – weit aufreißen muss, wo man genau hinschauen muss, wie das funktioniert.
Wir haben allerdings auch andere Gründe dafür, dass wir dieser Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes nicht zustimmen werden. Es ist schon zum wiederholten Mal der Fall, und dafür habe ich irgendwie überhaupt kein Verständnis, dass wir hier ein Gesetz beschließen, das in Begutachtung geht, und obwohl der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sagt, dieses Gesetz geht nicht, nicht so, und sagt, was man stattdessen machen soll, wird die Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes – das ist keine grüne Organisation – vollkommen ignoriert und der Entwurf gelangt trotz allem in dieser Form zur Beschlussfassung. Ich habe dafür kein Verständnis, ehrlich nicht! (Beifall der Bundesrätin Reiter.) – Danke schön.
Einer der Gründe dafür, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz gekippt hat, war ja auch, dass die DNA-Ermittlungen nicht der Menschenrechtskonvention entsprachen, weil es auch bei Bagatelldelikten zu einer Speicherung der DNA-Tests kam. Jetzt legt man eine Grenze fest, nämlich ein Jahr, womit – und das sage jetzt nicht ich, sondern der Verfassungsdienst – diese Regelung wieder die Bagatelldelikte umfasst, womit die Bagatelldelikte wieder mit erfasst werden, wonach also wieder fraglich ist, ob dieses Gesetz einer VfGH-Prüfung überhaupt standhalten würde. Ich verstehe nicht, wie man ein vom VfGH gekipptes Gesetz so einbringen kann, dass der VfGH es höchstwahrscheinlich wieder kippen wird. Ich verstehe es nicht.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, das war schon im Ausschuss ein Missverständnis. Es geht dabei nicht um eine Verfassungsfrage, sondern um die
Praxis. Wann löscht die Polizei die gespeicherte DNA-Datenbank von einzelnen Personen? – Das ist eine ganz entscheidende Frage. Die Antwort lautet immer, das wird nach dem Datenschutzgesetz gemacht. Aber wer überprüft das? Wer überprüft jeden einzelnen DNA-Test, der gespeichert ist, ob er nach dem Datenschutzgesetz noch gespeichert werden darf? Wer überprüft das und wer löscht? Diesbezüglich haben wir immer wieder Fragen gestellt und keine Antworten bekommen. Wiederum war es der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts, der in seiner Begutachtung hineingeschrieben hat – und dem schließen wir uns vollinhaltlich an –, richtig wäre es zu sagen, grundsätzlich werden diese Daten nach fünf Jahren gelöscht.
Das hätte man in dieses Gesetz hineinschreiben sollen, das hat der Verfassungsdienst auch verlangt, richtigerweise, und das ist auch der Grund dafür, dass wir dieser Novelle nicht zustimmen können. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
14.36
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte, Frau Kollegin.
14.36
Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet, weil ich die Besuche auf dem Fußballplatz aus der Sicht der Familien beleuchten möchte. Ich denke, dass es notwendig ist – Kollege Schreuder hat es vorhin gesagt –, ein Gesetz zu schaffen, weil der Rassismus auf den Sportplätzen dermaßen überhandgenommen hat. Da gehört etwas gemacht. Die Polizei braucht ein Handwerkszeug. Wir hatten in Österreich schon den Vorläufer FairPlay, ausgehend vom Österreichischen Fußballverband. UEFA-Spiele, Champions League, Europa-League, sie alle haben sich zu dieser FairPlay-Initiative für Vielfalt am Sportplatz zusammengeschlossen. Ich glaube, im September oder Oktober 2012 gab es schon Ansätze dazu.
Ich komme aus dem Burgenland und kann sagen, in Mattersburg – als es nicht in der Bundesliga, sondern in der Regionalliga spielte – sind Familien mit ihren Kindern auf den Sportplatz gegangen. Mattersburg ist in die Bundesliga gekommen, und die Aggressivität ist höher geworden. Ich glaube, dass wir wirklich etwas machen müssen, dass es notwendig ist, dass etwas gemacht wird. Wenn ich nur an die Bananenwerfer in Deutschland denke, die wirklich eine Rassismusdebatte ausgelöst haben, wenn ich davon ausgehe, dass ein Milan-Spieler den Fußballplatz verlassen hat, weil es rassistische Gesänge gegen ihn gegeben hat, glaube ich, dass es mehr als notwendig ist, dass etwas gemacht wird.
Ich glaube aber auch, dass der Tatbestand Wiederbetätigung diesen Stellenwert braucht, damit es Handhabe gibt. Wir haben im Ausschuss über die Gefahren in Bezug auf den Datenschutz diskutiert. Es ist eine Anfrage von Herrn Jenewein, glaube ich, gestellt worden, wie da vorgegangen wird, wie das gemacht wird. Es ist dann eindeutig die Antwort gekommen, die Verbände, sprich der Eishockey Verband, um den es konkret gegangen ist, muss erst die Statuten ändern, damit es überhaupt möglich ist, dass sie die strengen Vorschriften einhalten können, wenn sie Material, Datenmaterial vom Ministerium bekommen. Das heißt, das wird nicht per Stick irgendwo übergeben, sondern es ist notwendig, dass in den Verbänden die Statuten geändert werden. Es darf keine Weitergabe erfolgen, es muss auf einem eigenen Computer gespeichert werden.
Diese Informationen haben wir alle im Ausschuss bekommen. Ich bin zuversichtlich, dass das auch eingehalten wird, und bin sehr, sehr froh, dass es jetzt mehr Handhabe gegen Rassismus und Verhetzung auf den Sportplätzen gibt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
14.39
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Novak. – Bitte, Herr Kollege.
14.40
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nütze einfach die Gelegenheit der Debatte über diese Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, um eine Anfrage an Sie, Frau Bundesministerin, zu stellen, die auch schriftlich von unserer Seite mit eingebracht wurde, und zwar betrifft diese die Polizeiinspektionen, was Kärnten anbelangt.
Ich möchte da nur ganz kurz einen Sidestep machen insofern, als wir ja wissen, dass 22 davon geschlossen werden, ein Teil schon geschlossen wurde, ein Teil nächste Woche geschlossen wird und dann in weiterer Folge andere Polizeiinspektionen auch noch. Dass da die Informationspolitik nicht die beste war – okay, das haben wir abgehandelt und abgesprochen.
Jetzt ist es aber so – und deshalb stehe ich hier am Rednerpult –: Sie haben anlässlich eines Gesprächs mit dem Herrn Landeshauptmann und mit den 12 Bürgermeistern in Klagenfurt uns versprochen – und ich komme aus der Region Mölltal, aus Oberkärnten –, dass jene Polizisten, deren Polizeiinspektionen geschlossen werden – das betrifft die Gemeinden Stall, Mallnitz und Reißeck – in dieser Region verbleiben. Leider Gottes muss ich heute feststellen – der Polizeiposten Mallnitz wird am Ende des Monats geschlossen –, dass das nicht eintritt, denn dort hätten am 1. Juni 17 PolizistInnen antreten sollen, und es sind nur 15. – Auf meine Nachfrage hin ist mir bestätigt worden, dass das so ist. Es ist also genau das eingetroffen, was wir eigentlich befürchtet haben.
Sie haben wirklich sehr vehement bestritten – so wie auch die Polizeidirektorin in Kärnten –, dass das so sein wird. Und da muss ich sagen: Wenn Sie als Bundesministerin etwas versprechen, dann nehme ich schon an, dass Sie das in weiterer Folge auch einhalten. Davon gehe ich eigentlich aus.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Kollege, Sie haben völlig den Tagesordnungspunkt verwechselt. Es geht hier um das Sicherheitspolizeigesetz! – Wir hatten heute eine Fragestunde mit dem Herrn Gesundheitsminister, und es wird sicher wieder einmal eine Fragestunde mit der Frau Innenminister geben. Aber Sie haben sich völlig vom Thema des Tagesordnungspunktes entfernt.
Ich glaube nicht, dass die Frau Minister vor dieser Frage erschrickt, Sie können sie ja nachher fragen. Aber bitte halten Sie die Tagesordnung ein! Sie haben völlig den Plan verloren, Sie sind beim falschen Tagesordnungspunkt.
Bundesrat Günther Novak (fortsetzend): Nein, ich habe nicht den Plan verloren, sondern ich habe die Situation ausgenützt, und
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Aber das ist geschäftsordnungswidrig, Herr Kollege! Ich habe ja nichts dagegen, wenn man mit einer Nebenbemerkung auf etwas eingeht, aber Sie können nicht zum Tagesordnungspunkt Sicherheitspolizeigesetz ausschließlich zu einem anderen Punkt reden.
Bitte halten Sie sich an die Geschäftsordnung! Beenden Sie bitte Ihre bisherigen Ausführungen und sprechen Sie zum Tagesordnungspunkt!
Bundesrat Günther Novak (fortsetzend): Okay, und genau das wollte ich nicht.
Ich habe das, was ich sagen wollte, im Grunde genommen ja vorgetragen. Also ich hoffe, Frau Bundesministerin, dass man auf Ihr Wort auch zählen kann und dass Sie halten, was Sie versprochen haben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder.)
14.42
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Mag. Mikl-Leitner. – Bitte, Frau Minister.
14.43
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Lassen Sie mich auf einige Eckpunkte des Sicherheitspolizeigesetzes eingehen: Warum brauchen wir dieses Sicherheitspolizeigesetz, beziehungsweise was ist die Zielsetzung? Viele meiner Vorredner haben schon die einzelnen Eckpunkte herausgearbeitet. Lassen Sie mich daher auch noch einen ganz kurzen Überblick geben.
Zum Ersten ist es uns natürlich wichtig, noch effektiver gegen rassistisch motiviertes Verhalten bei Großveranstaltungen, bei Fußballveranstaltungen vorzugehen. Selbstverständlich bin ich davon überzeugt, dass das unser großes gemeinsames Ziel ist, dass das wohl hier unbestritten ist. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Wie wollen wir dieses Ziel erreichen? Und wenn Sie sich die letzten Jahre vor Augen führen, so haben wir gerade im Bereich der Großveranstaltungen viele, viele Maßnahmen gesetzt: Wir haben die Möglichkeit der Errichtung eines Sicherheitsbereichs. Wir haben die Möglichkeit des Wegweiserechtes. Wir haben in den letzten Jahren die Hooligan-Datei neu ins Leben gerufen und eingerichtet. Das heißt, es wurden viele, viele Einzelmaßnahmen gesetzt, die dazu geführt haben, dass die Anzahl der Anzeigen deutlich reduziert werden konnte.
Wir wissen aber natürlich, dass wir uns hier nicht nur auf das Thema Gewalt beschränken dürfen, sondern den Fokus vor allem auch auf rassistisches Verhalten lenken müssen. Deswegen auch der Wunsch – und jetzt mit dieser Novelle des SPG die Umsetzung –, dass diese Befugnisse ausgeweitet werden sollen auf rassistische Tatbestände und auf das Verbotsgesetz. Ich denke hier an das Wegweiserecht, an das Betretungsverbot, an die Meldeauflage oder eben an die Hooligan-Datei – alles wichtige Maßnahmen, die wir auch auf diesen Tatbestand ausweiten wollen, weil wir aus der Erfahrung wissen, dass es diesbezüglich einen Handlungsbedarf gibt, und letztendlich rassistische Äußerungen und rassistisches Handeln auch verhindern wollen.
Mit dieser Novelle einher geht auch, dass gerade der ÖFB und die Bundesliga es leichter haben sollen, Stadionverbote aussprechen zu können. Sie wissen, dass das ein wichtiges Instrumentarium ist, dass aber dem ÖFB und der Bundesliga oft die Hände gebunden waren, wenn es darum ging, ein Stadionverbot auszusprechen. Mit dieser Novelle zum SPG soll das letztendlich auch auf fundierter Grundlage erfolgen.
Zum Bundesrat Herbert: Sie wissen ganz genau, Herr Bundesrat, dass wir gerade mit dem Eishockeyverband auch im engen Gespräch sind betreffend all diese Möglichkeiten. Sie wissen aber auch, dass seitens des Eishockeyverbandes auch gewisse Voraussetzungen zu erfüllen sind und dass diesbezüglich die Gespräche äußerst konstruktiv sind, damit wir dort letztendlich auch diese Möglichkeiten haben. Das ist aber kein Grund dafür, dass Sie dieser Novelle nicht zustimmen, sondern hier gilt auch, dass ein Schritt nach dem anderen gesetzt werden muss.
Als zweites Ziel haben wir uns auch den Schutz kritischer Infrastruktur gesetzt. Warum müssen wir da bei der Novellierung einen Schritt setzen? – Weil es für uns wichtig ist, diese sicherheitspolizeilichen Aufgaben auch im Detail zu definieren. Gerade der Schutz kritischer Infrastruktur ist uns sehr, sehr wichtig, weil eine Störung einer kritischen Infrastruktur natürlich auch nachhaltig zum Schaden der Bevölkerung werden kann – deswegen hier auch die Definition und die Ausweitung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben.
Zum Dritten: die DNA-Untersuchungen – etwas, das bereits angesprochen worden ist und wozu es offensichtlich unterschiedliche Meinungen gibt. Sie wissen, dass es hier
zu einer verfassungsrechtlichen Konkretisierung kommt, dass es hier zu einer Differenzierung kommt. Und, Herr Bundesrat von den Grünen (in Richtung des Bundesrates Schreuder), Sie wissen auch ganz klar, dass wir alle im Begutachtungsverfahren genannten Kritikpunkte und Bedenken selbstverständlich auch mitbedacht haben und hier die größten Kritikpunkte auch mitberücksichtigt haben. Das heißt, ich kann Sie hier beruhigen. Fakt ist, dass wir diese DNA-Untersuchungen in Zukunft nur bei vorsätzlich gesetzten Delikten machen und natürlich auch bei einer Strafandrohung von mindestens einem Jahr.
Betreffend die Löschungsverpflichtung ist hier die Regelung im Datenschutzgesetz ganz klar. Somit bedarf es keiner zusätzlichen Regelung. Auch das haben wir in den verschiedensten Ausschüssen im Detail besprochen.
Wir haben alles, was hier an Hinweisen und Kritikpunkten gegeben war, sicherlich berücksichtigt, und Sie können davon ausgehen, dass das eine sehr gute Regelung ist, die auch vonseiten aller Experten geprüft worden ist.
Deswegen sage ich auch jenen, die dieser Novelle zustimmen, im Speziellen natürlich auch dem Koalitionspartner, ein Danke dafür, dass diese SPG-Novelle umfassend diskutiert werden konnte, dass sie jetzt zur Beschlussfassung kommt und letztendlich auch dazu führt, dass wir in Zukunft Kriminalität noch besser bekämpfen können beziehungsweise Kriminalität auch verhindern können. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
14.49
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Selbständiger Antrag der Bundesräte Michael Lampel, Mag. Harald Himmer, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ (197/A-BR/2014)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag auf Abhaltung der gegenständlichen Enquete ist somit angenommen.
Hinsichtlich des Termins, der Tagesordnung, des Teilnehmerkreises für die soeben beschlossene Enquete darf ich auf den bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangenen Selbständigen Antrag 197/A-BR/2014 verweisen.
Die Tagesordnung ist so weit erschöpft.
Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 2756/AB-BR/2014
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nunmehr zur Besprechung der schriftlichen Anfragebeantwortung 2756/AB-BR/2014 der Anfrage 2981/J-BR/2014 an die Frau Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner.
Da die Anfrage und die dazugehörige Anfragebeantwortung inzwischen allen Bundesräten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.
Bevor ich dem ersten Redner das Wort erteile, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 60 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte, Herr Kollege.
14.51
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich eingangs zunächst bei der Frau Bundesminister bedanken für die Anfragebeantwortung, wenngleich diese überwiegend sehr oberflächlich und daher auch höchst unbefriedigend war. (Bundesministerin Mikl-Leitner: Geh, bitte!)
Es ist die Aufschlüsselung der betroffenen E2a-Planstellen sehr schön erfolgt. Das war die Antwort auf Frage 1. Dann die Fragen 2 bis 13 in einem Absatz mit 7 Zeilen zu beantworten, war allerdings weniger freundlich, weniger höflich und hat natürlich auch viele Fragen offengelassen, nämlich Fragen, deren Beantwortung mich und natürlich auch die Kollegen, die von diesen Schließungen der Polizeiinspektionen unmittelbar betroffen sind, besonders interessiert hätte.
Eine dieser Fragen war, was mit diesen Controllingpunkten – und das ist, wenn man das so sagen kann, bares Geld, nämlich zur Schaffung anderer Planstellen, anderer Arbeitsplätze –, die durch den Wegfall der Kommandanten-Ebene bei den geschlossenen Polizeiinspektionen – und das sind immerhin österreichweit 138 – frei werden, passiert. Darauf haben Sie mir geantwortet – ich zitiere –:
„Durch die neue Konstellation allenfalls frei werdende Controllingpunkte werden gutgeschrieben.“
So weit, so gut. Aber das ist nichts Neues. Das war ohnedies bekannt, dass diese nicht verfallen. Die Frage wäre ja gewesen: Wem werden sie gutgeschrieben? Und Sie wissen genauso wie ich, dass nicht „allenfalls“ Controllingpunkte gutgeschrieben werden, sondern es wird eine ganz erhebliche Anzahl an Controllingpunkten gutgeschrieben. Und da wäre eben interessant zu wissen, wem diese zugeordnet werden: dem BMI, den Landespolizeibereichen oder sonst irgendwem? Vielleicht werden sie auch verschoben in andere Ressorts? Auch das wäre denkbar, geht aus Ihrer Antwort aber nicht hervor. – Das wäre also der Ansatz zur Beantwortung dieser Frage gewesen, dann hätten wir uns wahrscheinlich einen Teil dieser heutigen Besprechung erspart.
Die zweite Frage, die aus meiner Sicht höchst unbefriedigend beantwortet wurde, war die Frage der finanziellen Mehrbelastungen durch diese Postenschließungen. Da haben Sie mir geschrieben – ich zitiere –:
„Finanzielle Mehrbelastungen fallen dadurch budgetmäßig weder für die Landespolizeidirektionen noch für das Bundesministerium für Inneres an.“
Frau Bundesminister, da haben Sie schlichtweg die Unwahrheit gesagt. Warum? – Ich weiß, dass die Rückbaukosten für die 16 Polizeiinspektionen, die in Wien geschlossen werden, jeweils zwischen 25 000 € und 40 000 € ausmachen, weil dort Sicherheitsbereiche abgebaut werden müssen, weil dort EDV zurückgebaut werden muss, weil dort
räumliche Umbaumaßnahmen – Stichwort: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands – erfolgen müssen, und das kostet Geld.
Und das Kuriose oder das Diffizile an dieser Geschichte ist: Dafür gibt es nicht außerordentliche Budgetmittel, sondern das läuft aus dem normalen Rahmenbudget der jeweiligen Landespolizeidirektionen, in dem Fall der Landespolizeidirektion Wien, und das macht immerhin einen nicht unerheblichen Budgetbetrag von, je nachdem – 25 000 € bis 40 000 € –, zwischen 400 000 € und 650 000 € noch für das heurige Jahr aus. Was wiederum zur Folge hat, dass andere logistische Maßnahmen im Bereich der Polizeiinspektionen – Stichwort: Erneuerung von technischen Geräten, beispielsweise Druckern, die in die Jahre gekommen sind und ausgeschieden und ersetzt werden müssen – nicht passieren, Büromöbel nicht angekauft werden, aber auch so einfache Dinge wie Ausmalen und Adaptierungsarbeiten – da reden wir jetzt nicht von großen Umbauten einer gesamten Dienststelle, sondern nur von räumlichen Strukturierungsmaßnahmen – einfach nicht stattfinden, weil man da hört, wir haben kein Geld dafür.
Und das ist ein weiterer unangenehmer Effekt bei diesen Schließungen der Polizeiinspektionen, nämlich neben den eigentlichen, wirklichen Problemen, die damit verbunden sind.
Ich gehe nun davon aus, dass Sie diese Antworten bewusst so verkürzt gehalten haben – nicht so sehr, weil Sie nicht gerne mit mir kommunizieren, sondern weil Sie meinen, dass weniger Antwort wahrscheinlich aus Ihrer Sicht und in Ihrer Position besser und sinnvoller wäre –, und schließe daraus, dass keine Antwort manchmal auch eine Antwort ist.
Diese „keine Antwort“ veranlasst mich einmal mehr zur Annahme – ich will gar nicht sagen, zur Vermutung, sondern zur Annahme, denn ich gehe fix davon aus –, dass die Einsparung dieser 138 Dienststellen in Österreich eigentlich nur deswegen durchgezogen und durchgeführt wird, um hier ein beinhartes Sparkonzept – also nicht eine Erweiterung des, wie Sie meinen, sinnvollen Ansatzes „moderne Polizei“, sondern ein einfaches, brutales Sparprogramm auf Kosten der Exekutive wie auch der österreichischen Bevölkerung – durchzuziehen.
Aber der Hintergrund, warum das so passiert, liegt wohl in der Tatsache, dass man mit diesen frei gewordenen finanziellen Ressourcen – nämlich einerseits diesen Controllingpunkten und andererseits durch die Verringerung der Logistikausgaben – neues Potenzial hat, nämlich um dann flugs einen Monat später, wenn die paar ersten Posten nicht einmal noch zugesperrt worden sind, schon wieder verkünden zu können, es gibt 1 000 neue Polizisten mehr. Das ist eigentlich das Perfide an dieser Geschichte – wobei man vielleicht ergänzend sagen muss, dass 1 000 Planstellen nicht 1 000 Polizisten sind, denn wenn man sich diese Rechnung, die Sie präsentiert haben, genauer anschaut, dann sind das eigentlich 500 Beamte, die in den Exekutivbereich kommen sollen, 200 Beamte auf Planstellen im Bereich der Ausbildung – als Einmaleffekt – und 300 Beamte, die dann von wechselwilligen Bediensteten aus anderen Ressorts zur Polizei wechseln sollen. Wobei diese Quote der 300 eine sehr hoffnungsvolle Annahme ist, sage ich jetzt einmal, wenn wir wissen, wie viel im Bereich der Telekom- und Postbeamten in der Vergangenheit an Wechselwilligkeit gegeben war.
Daher ist dieser Ansatz, nämlich wie man das in der Öffentlichkeit einmal mehr verkauft, aber auch wie man in dieser Sache mit den eigenen Polizistinnen und Polizisten umgeht, eine, wie ich meine, sehr unschöne Geschichte. Es veranlasst mich auch zu der Annahme, dass offensichtlich Ihr Bild, das Sie von der Polizei haben, ein völlig anderes ist als jenes, das die Bevölkerung, aber auch die eigenen Polizistinnen und Polizisten haben.
Wir haben nämlich ein veritables Personalproblem. Es gibt schon jetzt, obwohl dem Stande nach die Anzahl der Bediensteten gar nicht so schlecht wäre, das Problem,
dass wir aber genau dort, wo wir die Polizistinnen und Polizisten brauchen, nämlich an den Dienststellen vor Ort, auf der Straße, eine immer größer werdende Fluktuation an Polizeikräften haben und dass wir auf der anderen Seite eine Aufblähung der Zentralstellen insbesondere in Ihrem Ministerium wahrnehmen müssen.
Das heißt, hier findet eine Umverteilung der Personalressourcen statt, weg von den eigentlichen polizeilichen Aufgaben hin zu den zentralen – vielleicht auch politischen – Aufgaben, was ja manchmal durchaus erklärbar wäre, aber in der Gesamtsituation doch ein sehr eigenartiges und widersprüchliches Bild, und zwar insbesondere zu Ihren Aussagen in der Öffentlichkeit, bietet. Das Problem, das wir da haben, ist insofern ein großes, weil diese Problematik, nämlich zu wenige Polizisten vor Ort bei der Bevölkerung zu haben, auch in den kommenden Jahren durch die Personalabgänge der geburtenstarken Jahrgänge nicht kleiner wird, sondern sich sogar explosionsartig vergrößern wird. (Präsident Lampel übernimmt wieder den Vorsitz.)
Wir haben eine arbeitsmäßige Überlastung von Polizistinnen und Polizisten, weil einfach einerseits diese gerade angeführte Personalproblematik vor Ort dazu führt, dass immer weniger Polizisten immer mehr Arbeit servicieren müssen, und dazu kommt eine enorme Überstundenbelastung. Ich darf Sie daran erinnern – Sie kennen die Zahlen sicher, aber auch für die übrigen Kolleginnen und Kollegen –, 2013 wurden allein in Wien – nur in Wien! – 1,5 Millionen Überstunden von der Polizei geleistet. 1,5 Millionen! Davon waren 950 000 Überstunden im exekutiven Bereich, der Rest war Verwaltungs- oder administrativer Bereich. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir ein großes Personalproblem im exekutiven Bereich haben.
Dazu kommt auch noch eine enorme Belastung durch administrative Tätigkeiten, die Sie zwar immer in Abrede stellen und verkünden, dass eine Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsentlastung der Polizei kommt, aber genau das Gegenteil ist der Fall: Die Polizistinnen und Polizisten in den Inspektionen vor Ort gehen beinahe unter in den täglich neuen administrativen Aufgaben, von diversen Berichterstattungspflichten bis hin zur Kommunikation mit diversen Gemeindedienststellen oder auch bis zu Fragen, ob ein Halteverbot in irgendeinem bestimmten Straßenzug seitens der Polizei in Ordnung wäre oder nicht.
Dazu brauche ich keinen ausgebildeten Polizisten, das würde ein Verwaltungsbediensteter auf einer anderen Ebene auch gut erledigen können, nur – jetzt kommt der springende Punkt – den gibt es eben nicht, weil er eingespart worden ist. Und weil es ihn nicht gibt, kriegt das wieder jene Ebene, die sich am wenigsten wehren kann, nämlich die unterste Ebene im Bereich der exekutiven Polizei vor Ort auf der Straße.
Wir müssen sehen, dass wir da ein veritables, ein existenzbedrohendes Problem haben, und ich denke, dass wir unseren Polizistinnen und Polizisten, die trotz widriger Rahmenbedingungen einen hohen Beitrag zur Sicherheit leisten – nämlich sowohl was den dienstlichen Alltag angeht als auch in Bezug auf die Servicierung ihrer vonseiten der Dienstbehörden aufgestellten Vollzugsakte –, einen wirklich großen Dank aussprechen können, und das möchte ich an dieser Stelle seitens der FPÖ auch tun.
Dessen ungeachtet steht die Polizei kurz vor dem Kollaps. Ich weiß, das wird Ihnen nicht gefallen, aber Sie kennen die internen Zahlen, die diesbezüglich eine klare und deutliche Sprache sprechen, genauso gut wie ich. Ich darf Sie, Frau Bundesministerin, daher um Folgendes ersuchen: Vielleicht wäre es angebracht, nicht zu viel die Euphorie, die in Bezug auf die Darstellung der Polizei ohnedies nicht die tatsächlichen Umstände widerspiegelt, in die Öffentlichkeit zu tragen, sondern aus dem virtuellen Elfenbeinturm etwas herauszukommen und sich der traurigen Realität, in der wir uns befinden, zu stellen.
Wir haben nämlich explodierende Kriminalitätszahlen, die insbesondere die Bevölkerung ... (Bundesrat Tiefnig: Sagen Sie einmal, um wie viel Prozent sich die Kriminalität
steigert in Österreich! Sagen Sie einmal, wie viel Prozent Steigerung wir haben! Wie viel Prozent Steigerung haben wir, wenn die Zahlen explodieren? 40, 60, 80 Prozent Steigerung, wie viel haben wir? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist eine gute Frage, ja! 7 Prozent im Eigentumsbereich, wenn wir schon davon reden. 7 Prozent im Eigentumsbereich! (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) 25 Prozent Anteil an ausländischen Tätergruppen. – Das nur als kleine Zahl, aber ich setze mich dann gerne mit Ihnen zusammen und wir reden ein bisschen über die Gesamtzahlen. Eigentlich wollte ich schon zum Schluss kommen, aber wir können gerne ein bisschen ausgiebiger diskutieren, wenn Sie noch ein paar Fragen haben.
Die Realität ist also unerfreulich: Wir haben explodierende Kriminalitätszahlen, um das noch einmal zu erwähnen, wir haben eine Bevölkerung, die ihre Unzufriedenheit angesichts der Kriminalitätsentwicklung immer mehr zum Ausdruck bringt (Zwischenruf des Bundesrates Mayer) – ich höre und entnehme Medien, dass sich sogar schon Gruppen finden, die selbst eine Art Bürgerwehr stellen wollen, weil sie der Meinung sind, die Polizei könnte im ländlichen Bereich das nicht mehr leisten –, und wir haben ausgelaugte und sehr stark von Burn-out gefährdete Polizistinnen und Polizisten, die einfach durch die derzeitige Arbeitssituation zu sehr belastet sind, weswegen man auch arbeitsmedizinisch dringend Abhilfe schaffen muss.
Frau Bundesminister, es ist fünf vor zwölf! Es wird Sie wenig überraschen – Sie werden das schon wissen –, genau unter diesem Titel findet am 11. Juni ... (Ruf bei der ÖVP: Es ist fünf nach drei! – Heiterkeit bei der ÖVP.) – Hör gut zu, Kollege! – Unter genau diesem Titel „5 vor 12“ findet am 11. Juni am Ballhausplatz eine Demonstration von Polizisten statt, die ihren Unmut über die momentane Situation bei der Exekutive ausdrücken werden. Und wenn wir einmal so weit sind, dass die Exekutive auf die Straße geht, weil sie mit den eigenen dienstlichen Rahmenbedingungen unzufrieden ist, weil die Beamten sagen, sie können ihrem Job nicht mehr nachkommen, weil sie sagen, sie haben zu viel Verwaltungstätigkeit, weil sie sagen, sie werden ausgeblutet und bekommen die erforderliche Ausstattung und Ausrüstung einfach nicht zur Verfügung gestellt, weil das Geld anderweitig verwendet wird, dann sollte das uns allen zu denken geben.
Ich fordere Sie, Frau Bundesministerin, daher auf: Hören Sie auf diesen Hilfeschrei unserer Polizistinnen und Polizisten und trachten Sie danach, dass jene Arbeitsbedingungen, aber auch jene soziale Zufriedenheit bei unseren Polizistinnen und Polizisten einkehren, dass diese ihren Job wieder ordentlich machen können und damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei und in die Tätigkeit der Polizei wieder steigt – was notwendig ist, und zwar trotz der redlichen Bemühungen unserer Polizistinnen und Polizisten, aber aufgrund der Rahmenbedingungen, die Sie und Ihr Kabinett unseren Exekutivbeamten leider vorgeben – und die Polizistinnen und Polizisten ihre Aufgaben wieder würdig und entsprechend erfüllen können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
15.07
Präsident Michael Lampel: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mikl-Leitner. Ich erteile es ihr.
15.07
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Ich sage Ihnen ganz offen und ehrlich, als ich dem Herrn Bundesrat Herbert zugehört habe, habe ich nicht gewusst, von welchem Land er spricht. (Ruf bei der ÖVP: Von der Ukraine!) Ich war verwundert darüber, wie er die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten immer wieder schlechtredet (Bundesrat Herbert: Nicht schlechtredet! Nicht schlechtredet!), und ich sage Ihnen jetzt wieder einmal: Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten einen hervorragenden Job (Bundes-
rat Herbert: Genau!), leisten Großartiges, und das schlägt sich auch in der Kriminalstatistik nieder, Herr Bundesrat. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich weiß, dass Sie die Statistik schon damals, als wir den Sicherheitsbericht diskutiert haben, nicht richtig lesen konnten, deswegen darf ich noch einmal die tolle Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten laut Kriminalstatistik hervorheben, in der es ganz klar heißt: Hatten wir vor zehn Jahren mehr als 640 000 Delikte zu verzeichnen, sind es jetzt 540 000 (Bundesrat Krusche: Trotz widriger Bedingungen!), das heißt, um mehr als 100 000 weniger als vor zehn Jahren. – Bitte notieren! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
Aber man soll ja nicht undankbar sein: Danke, dass ich die Möglichkeit habe, diese Anfragebesprechung hier vorzunehmen, um auf das eine oder andere noch im Detail einzugehen, was das Projekt „Moderne Polizei“ betrifft.
Sie alle wissen ganz genau, dass ich von der ersten Minute an klar gesagt habe, dass bei diesem Projekt „Moderne Polizei“ die Anzahl der in den Polizeiinspektionen arbeitenden Polizistinnen und Polizisten gleich bleibt. Das heißt, die Anzahl bleibt im Bezirk, in der Region gleich. Ich habe immer darauf hingewiesen, dass sämtliche Planstellen, egal ob E2b oder E2a, innerhalb der Bezirks- und Stadtpolizeikommanden bleiben. – Das habe ich von der ersten Minute an gesagt, und da hat sich auch bis zum heutigen Tag nichts daran geändert.
Mir ist einfach wichtig, dass die Polizistinnen und Polizisten im Bezirk bleiben. Warum? – Weil es mir wichtig ist, dass die bekannten Gesichter, zu denen die Bevölkerung natürlich größtes Vertrauen aufgebaut hat, bleiben und weiterhin erste Ansprechstelle sind.
Und ja, Sie haben recht: Wir haben Zusammenlegungen vorgenommen, 138 an der Zahl, quer durch Österreich, vom Westen bis hin zum Osten. Dem Kollegen aus Kärnten sei gesagt: In Kärnten ist es nach wie vor so, dass es dort die nach dem Burgenland dichteste Dienststellenstruktur gibt und dass dort auch die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten gleich geblieben ist. So gilt das auch in Mallnitz, wo weiterhin die Planstellen vollständig sind, wo es aber selbstverständlich, wie überall, auch zu Zuteilungen wie beispielsweise zur Cobra kommen kann – was ja nicht heißt, dass das nicht der Sicherheit des Bezirkes zugutekommt, sondern was selbstverständlich auch ein Beitrag zur Sicherheit ist.
Ich lade Sie aber auch ein, mit der Frau Landespolizeidirektorin Kontakt aufzunehmen, damit sie Ihren speziellen Bezirk mit Ihnen im Detail durchgeht, damit Sie auch die Zahlen, Fakten und Daten am Tisch haben. Ich bitte Sie höflichst, von diesem Angebot auch Gebrauch zu machen!
Aber ich darf generell zu den Zusammenlegungen zurückkommen. Es braucht ja keiner zu glauben, dass wir das aus Jux und Tollerei gemacht haben, weil es so lustig ist. – Nein, wir haben es gemacht, weil es notwendig ist! Weil unsere internen Experten, weil die externen Experten sagen – und vor allem, weil auch der Rechnungshof sagt –, dass es einfach mehr Schlagkraft seitens der Polizeiinspektionen braucht und dass das nur durch größere Einheiten möglich ist.
Sie wissen ganz genau, dass von dieser Zusammenlegung in erster Linie kleine Dienststellen betroffen waren, in erster Linie solche mit einer Besetzung von bis zu zehn Mann. Das heißt, es waren schwerpunktmäßig Vier-Mann-, Fünf-Mann-, Sechs-Mann-Dienststellen, bei denen wir diese Zusammenlegungen vorgenommen haben.
Ich brauche Ihnen nicht zu sagen – vor allem Polizisten wie Herr Herbert wissen das –, dass man für eine Rundumbetreuung einer Polizeiinspektion mindestens fünf Mann beziehungsweise Frauen braucht, dass aber, gerade wenn es um so kleine Dienststellen
geht, da kein einziger auf Urlaub sein darf, auf Weiterbildung sein darf, krank sein darf oder sonstiges. Also deswegen diese Notwendigkeit, wie auch zur Eigensicherung.
Wir wissen, dass wir gerade bei der kleinen Dienststellenstruktur, bei den kleinen Vier-, Fünf-, Sechs-Mann-Dienststellen immer die Problematik der Eigensicherung hatten. Ich sage Ihnen ganz offen und ehrlich, mir ist es ganz, ganz wichtig, dass unsere Polizistinnen und Polizisten nach ihrem Dienst wieder gesund und unversehrt nach Hause kommen, und gerade diese neue Struktur führt dazu, dass es uns gelingt, die Eigensicherung zu erhöhen. Das heißt, das liegt im ureigenen Interesse jedes einzelnen Polizisten und auch jeder einzelnen Polizistin.
Ich sage Ihnen auch, Herr Bundesrat, weil ... – Wo ist er denn überhaupt, der Herr Herbert? (In Richtung des Bundesrates Herbert, der sich nicht auf seinem Sitzplatz befindet:) Ach, da hinten. Herr Herbert, hören Sie mir wenigstens zu! Wenn Sie diese Anfragebesprechung schon wollen, dann hören Sie bitte auch einmal zu (Beifall bei ÖVP und SPÖ), denn sonst brauchen wir das nicht zu machen. (Bundesrätin Mühlwerth: Sie brauchen aber auch nicht den Oberlehrer ...! – Bundesrat Jenewein: Aber dozieren brauchen Sie da nicht!) – Aber ich betrachte es als Zeichen der Wertschätzung und des Respekts gegenüber den Bundesräten, zuzuhören, und diesen Respekt und diese Wertschätzung erwarte ich mir auch von den Bundesräten mir gegenüber. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Um aber darauf zu kommen, dass Sie den 11. Juni angesprochen haben und dass da offenbar Polizistinnen und Polizisten demonstrieren. – Jeder weiß, dass ich zu den Personalvertretern – egal, welcher Fraktion – immer gute Kontakte habe, dass es bei mir immer offene Türen und offene Ohren gibt, wenn es darum geht, Dinge anzusprechen, um sie zu lösen, aber nicht, um einfach nur permanent zu kritisieren, sondern gemeinsam nach Lösungen zu suchen, und da haben wir auch noch immer Lösungen gefunden. Und gerade diese Reform „Moderne Polizei“ ist im Interesse unserer Polizistinnen und Polizisten und im Interesse der Sicherheit unserer Bevölkerung. – Lassen Sie mich aber fortfahren!
Ja, die zusammengelegten und größeren Dienststellen sind unter Umständen durch die Dienststellenstrukturanpassung auch neu zu bewerten – überhaupt keine Frage, das ist einfach ein Faktum. Sie wissen aber auch, Herr Bundesrat – und das sollten gerade Sie als Polizist am besten wissen –, dass sich die Anzahl und die Wertigkeit der E2a-Planstellen nach der bestehenden Richtlinie für die Organisation und Geschäftsordnung der Polizeiinspektionen als auch Geschäftsordnung der Fachinspektionen ergibt respektive diese auch ersichtlich ist aufgrund des Bewertungs- und Zuordnungskataloges des Bundeskanzleramtes. Das wissen Sie haargenau und das habe ich Ihnen auch so beantwortet. (Zwischenruf des Bundesrates Herbert.)
Sie wissen aber auch, dass gerade durch die Zusammenführung durch diese Richtlinie zur Bewertung der E2a-Planstellen ein Überhang entstehen kann, dass diese Bediensteten aber natürlich auch weiterhin auf der zusammengeführten Dienststelle verwendet werden. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Herbert.) Das heißt – darum geht es mir, und das ist ja hoffentlich auch Ihnen als Kollege wichtig –, dass den Polizistinnen und Polizisten dadurch natürlich kein Gehalt entgeht, dass sie keinen Gehaltsverlust haben, dass der Gesetzgeber, dieses Hohe Haus hier, selbstverständlich auch dafür gesorgt hat, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen.
Sie wissen haargenau, dass es sich da um die Wahrungsbestimmungen handelt und dass ... (Bundesrat Herbert: Drei Jahre!) – Ja, drei Jahre! Sie wissen ganz genau, dass es innerhalb dieser drei Jahre und auch nach diesen drei Jahren die Möglichkeit gibt, das zu verlängern. (Bundesrat Herbert: Aber das müssen Sie verordnen!) Ich bin aber fest davon überzeugt, dass wir innerhalb dieser drei Jahre sehr viele Perspektiven für unsere Kolleginnen und Kollegen eröffnen, denn, Herr Bundesrat, Sie wissen, dass
wir ganz intensiv an der Fach- und Führungskarriere arbeiten. Und auch das tun wir wieder nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil wir wissen, dass sich Kriminalität verändert, weil wir wissen, dass wir nicht nur Generalisten brauchen, sondern auch Spezialisten.
Gerade durch dieses Spezialistentum werden sich auch sehr viele Perspektiven für unsere Kolleginnen und Kollegen ergeben, und dann haben wir die Chance, dass Spezialisten direkt vor Ort in den einzelnen Regionen und den einzelnen Bezirken sind, weil sich eben die Kriminalität verändert hat. Das sollten (in Richtung des Bundesrates Herbert) Sie, wenn Sie schon nicht draußen sind, dann zumindest aufgrund der Kriminalstatistik wissen. (Bundesrat Herbert: Woher wissen Sie, dass ich nicht draußen bin? ... 40 Prozent ...!)
Das heißt, wir haben hier auch Perspektiven für unsere Kolleginnen und Kollegen gewählt, wir haben, Herr Bundesrat, auch von der ersten Minute an gesagt – das ist ja auch einer der Gründe, warum wir diese Reform machen –, dass wir es in dieser Regierungsperiode noch schaffen, 1 200 Spezialisten in den verschiedensten Bereichen auszubilden, sei es im Bereich der Cyberkriminalität, sei es im fremdenpolizeilichen, sei es im verkehrspolizeilichen Bereich. Es wird in den verschiedensten Bereichen zu einer Spezialisierung kommen, die selbstverständlich auch mit der entsprechenden Bewertung einhergeht.
Und gerade mit dieser Reform „Moderne Polizei“, durch die auf der einen Seite die Dienststellenstruktur, auf der anderen Seite die Spezialisierung möglich ist, sind wir gut gewappnet für die kommenden Herausforderungen.
Da sage ich als Verantwortungsträgerin des Innenresorts auch ein ganz klares Ja zur Veränderung. Ja!, auch wenn es da und dort Erklärungsbedarf gibt, auch wenn es da und dort die eine oder andere Irritation gibt, aber ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Projekt „Moderne Polizei“ wichtig und notwendig ist und dass es vor allem auch höchst professionell umgesetzt wird.
Und ich sage hier auch eines ganz klar: Wer sachorientiert arbeitet, kann nur ein ganz klares Ja zu dieser Reform „Moderne Polizei“ abgeben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.19
Präsident Michael Lampel: Als Nächste hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
15.19
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Minister, eines fällt mir bei Ihnen heute leider nicht zum ersten Mal auf: Sie hören oft Dinge, die gar nicht gesagt worden sind, und wenn dann doch etwas bei Ihnen ankommt, wird das uminterpretiert.
Mein Kollege Herbert hat die Arbeit der Polizisten überhaupt nicht schlechtgeredet, das würde ihm auch tatsächlich schlecht anstehen, wo er doch selbst Polizist ist. Niemand von meiner Fraktion würde jemals die Arbeit der Polizisten klein- oder schlechtreden. Ganz im Gegenteil! Wir sind froh, dass es die Polizisten gibt, wir sind froh, dass sie diese Arbeit für uns leisten, und das oft unter erschwerten Bedingungen.
Daher die Bitte, unterstellen Sie meinem Kollegen nicht ständig – Sie haben das beim Sicherheitsbericht auch schon gemacht –, dass er die Polizeiarbeit schlechtredet, denn das stimmt einfach nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Selbstverständlich haben Sie, wenn eine Reform geplant wird, das Recht – es ist Ihr gutes Recht als Ressortchefin, so etwas in Anspruch zu nehmen –, Experten einzusetzen. Aber ich höre heute den ganzen Tag schon, wie wichtig die Experten sind, sodass
ich mir dann immer die Frage stelle, wo eigentlich der politische Wille bleibt. Da könnte man gleich eine Expertenregierung einsetzen, die uns regiert, aber wir haben gewählte Vertreter, und da erwarte ich mir, dass diese Entscheidungen treffen und etwas umsetzen, selbst wenn es mir nicht gefällt. Das ist eben das Thema der Demokratie, dass einer, wenn er die Macht hat, etwas umzusetzen, das auch tun soll. Und das macht er dann natürlich in dem Sinn, wie er es für richtig hält. Aber ich erwarte mir jedenfalls immer einen politischen Willen und weniger, dass wir gebannt auf Experten schauen und meinen, alles, was die sagen, sei gut und richtig und alles andere falsch.
Ja, Sie haben selbstverständlich das Recht, eine Polizeireform in Angriff zu nehmen. Aber wir als Opposition haben natürlich auch das Recht, diese zu hinterfragen. Ich bin für das Sparen, ja, ich verstehe das, wir sagen ja auch immer, dass gespart werden muss, dass Sie bei den Strukturen sparen müssen, da man nicht ständig die Steuern erhöhen kann, aber die Frage ist tatsächlich, wo gespart wird.
Da geht es auch um die Sicherheit, und dazu sage ich Ihnen jetzt als Bundesrätin, aber auch als Frau: Für mich ist es schwierig, jetzt kein Wachzimmer mehr auf meinem Weg zu haben. Ich war zwar Gott sei Dank in den letzten 40 Jahren nicht gefährdet, aber ich hatte schon einmal als junges Mädchen eine Situation, als mir einer mit dem Auto nachgefahren ist, und ich muss Ihnen sagen, damals war ich wirklich heilfroh, dass auf meinem Weg ein Wachzimmer war, denn ich habe mir gedacht, wenn der jetzt nicht bald wegfährt, dann kann ich wenigstens dort hineingehen und fühle mich sicher. – Viele Frauen, vor allem sind es Frauen, haben sicherlich schon eine ähnliche Situation erlebt.
Daher ist das Schließen von Wachzimmern natürlich ein Diskussionspunkt. In Wien zum Beispiel, das weiß ich, sollen frequentierte Wachzimmer wie beispielsweise im ersten Bezirk geschlossen werden. Das finde ich nicht gut. Wenn ich sage, jenes auf der Neuwaldegger Straße kann man einsparen, weil dort einmal im Jahr zwei Leute hinkommen, dann wird das jeder verstehen. Aber wenn wirklich frequentierte Wachzimmer geschlossen werden, wo bleibt dann die gefühlte Sicherheit der Bevölkerung, die man nicht unterschätzen sollte?
Man kann nicht alles nur mit dem Rechenschieber und auf einem Blatt Papier ausrechnen und sagen, dass das schon so passt.
Zum Wachzimmer Am Hof möchte ich anmerken, dass dort 40 systemisierte Polizisten waren. Anwesend waren, soweit ich das weiß, zwischen 20 und 30 Polizisten, aber nicht fünf oder sechs. Also irgendetwas scheint da mit Ihren Zahlen nicht zu stimmen.
Der Herr Kollege hat einmal kurz zwischengerufen, dass die Kriminalität zurückgegangen ist. – Das stimmt, in einigen Bereichen ist es tatsächlich so, aber die Zahl der Einbrüche in Wohnungen und Wohnhäuser ist im Jahr 2013 wieder um 7,1 Prozent wieder angestiegen. Die Aufklärungsrate ist natürlich nach wie vor mager, sie beträgt 5,8 Prozent, weil es ja meistens ausländische Täter sind, wie ich der Polizeiseite entnehme, vornehmlich Rumänen, Serben und Albaner.
Dasselbe gilt beim Kfz-Diebstahl. Auch da hat es in den letzten Jahren einen Tiefststand gegeben, aber 2013 ist die Zahl wieder angestiegen. Auch die Mehrzahl der Kfz-Diebstähle wird von Ausländern begangen, Polen, Ungarn, Litauer, Serben und Tschechen.
Und auch bei der Cyberkriminalität hat es einen leichten Anstieg gegeben – das ist auch eine schwierige Geschichte; da sind die Kriminellen immer schneller als jeder Polizeiapparat, die sind der Polizei immer voraus, da kann man nichts machen, oder man müsste sich ganz besonders anstrengen. Ich unterstelle Ihnen ja nicht, dass Sie sich nicht anstrengen, aber das sind halt auch Tatsachen.
Zu den Polizeidienststellen: Sie sagen, die Polizisten bleiben ja trotzdem, auch wenn die Wachzimmer geschlossen werden, und sollen mehr auf die Straße gehen. – Ich sage Ihnen, ich wohne im 7. Bezirk, ich sehe keinen oder nur wenige Polizisten – keinen, das wäre jetzt übertrieben, aber ich sehe nur wenige Polizisten. Im 7. Bezirk geht es jetzt in erster Linie nicht darum, dass man überfallen oder beraubt wird, das ist nicht so das Thema, sondern darum – wissen Sie, was im 7. Bezirk wirklich ein Thema ist? –, dass die Fahrradfahrer auf dem Gehsteig unterwegs sind und dort total unbekümmert und rücksichtslos dahinfahren. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich habe noch nie einen Polizisten gesehen, der dort einmal einen solchen Radfahrer heruntergefangen und ihm gesagt hätte: Das ist verboten! – Wenn man zu einem solchen Radfahrer etwas sagt, dann kriegt man ja ein ordentlich freches Mundwerk entgegnet und kann froh sein, wenn der einem nicht über die Zehen fährt. Das ist jetzt nur ein kleiner Aspekt, aber trotzdem. Wir wissen auch, wie viele Unfälle es mit Radfahrern gibt. Hier vermisse ich Polizisten.
Kollege Herbert hat es ja angesprochen: Im Bundesvoranschlag sind 1 000 Planstellen budgetiert – 1 000 Planstellen sind nicht gleich 1 000 Polizisten, da werden wieder einige woanders eingesetzt werden. Im Jahr 2011 gab es ja schon eine Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Wien, im Rahmen derer 1 000 Polizisten mehr versprochen wurden. Die fehlen uns aber bis heute noch, die sind nicht angekommen.
Bei der Schließung Ende Februar 2014 sind diese 1 000 Polizisten wieder aufgetaucht, und jetzt sind 1 000 Planstellen – fängt auch mit „P“ an, aber ist trotzdem nicht gleich 1 000 Polizisten – im Bundesvoranschlag.
Das sind halt Dinge, die uns – aber nicht nur uns, wir haben es ja auch vom Kärntner Kollegen der SPÖ gehört – Sorge bereiten, aber auch der Bevölkerung insgesamt. Und die können wir nicht beruhigen, indem wir sagen, wir sind eh so gut und wir machen das alles toll, denn jeder Greißler lobt seine Ware – Sie als verantwortliche Ministerin werden natürlich nicht sagen, dass es vielleicht doch nicht so gut ist –, aber wir als Opposition dürfen schon die Finger in die Wunde legen, und wir erwarten uns, dass darüber nicht nur mit uns gesprochen wird, sondern dass da auch tatsächlich Änderungen stattfinden. (Beifall bei der FPÖ.)
15.27
Präsident Michael Lampel: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Perhab. Ich erteile es ihm.
15.27
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja ganz einfach, heute hier eins und eins zusammenzuzählen: Kollege Werner Herbert hat dieses Verlangen heute zur Herbeizitierung der Frau Bundesminister genützt, und zwar wegen angeblich mangelhafter Anfragebeantwortung, die aber in schriftlicher Form sehr ausführlich erfolgt ist.
Der Hintergrund ist: Um 10 Uhr Vormittag gab es bereits eine APA-Meldung des Kollegen Herbert, in die er all das verpackt hat, was er jetzt die Frau Ministerin wieder gefragt hat. Sie haben also schon vorher gewusst, was Sie die Ministerin fragen werden und was die Antworten darauf sein werden. All das steht schon dort drinnen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Hintergrund ist, dass der Herr Bundesvorsitzende der FPÖ-Gewerkschaft Werner Herbert wieder einmal ins Rampenlicht möchte. Das ist, glaube ich, der tiefere Hintergrund. Ich weiß nicht, sind schon wieder Personalvertretungswahlen im Anmarsch? (Bundesrat Jenewein: Ja, im Herbst, und die werden sie gewinnen!) Aber ich denke, um die Sache selbst ist es euch von der FPÖ heute überhaupt nicht gegangen. Überhaupt nicht! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Denn wenn Sie sich mit dem Konzept „Moderne Polizei“ und mit der Strategie INNEN.SICHER. auch nur ein bisschen auseinandersetzen würden, dann müssten Sie wohl zur Kenntnis nehmen, dass da sehr gute Konsequenzen, Vorschläge und Umsetzungsabsichten vorhanden sind. Oder sollen wir die Strukturen jahrhundertelang gleich lassen, obwohl sich die Herausforderungen gänzlich geändert haben?
Ich selbst habe auch in meiner Region für eine Polizeidienststelle gekämpft, für einen Fünfer-Posten. (Ruf bei der FPÖ: Na geh!) Wir haben 700 000 Nächtigungen. Ich habe aber schlussendlich die Argumente des Generaldirektors für öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler, nicht verneinen können. (Bundesrätin Mühlwerth: Du hast dich nicht durchsetzen können!) Es ist für uns ein hartes Brot, dass wir ab 1. Juli den Polizeidienstposten in der Ramsau nicht mehr haben, aber die Argumente waren eben stichhaltig.
Einen Fünfer-Posten kann man nicht 24 Stunden durchgehend dienstmäßig führen. Inzwischen brauchen wir in der Nacht eine Doppelstreife, und da musste schon einer von Schladming rauffahren, um den einzigen Beamten, der in der Nacht in der Ramsau Dienst hatte, zu unterstützen.
Also nächster Schritt: Sieben Kilometer entfernt, in Schladming, haben wir eine neue Polizeidienststelle, in Zukunft mit 22 Beamten – die sind flexibler, besser einsetzbar und für die Mitarbeiter, für die Polizisten selbst ist es planbarer, was Urlaub, Krankenstand und solche Dinge betrifft.
Da wir gerade bei der Bürokratie sind: Es läuft in den kommenden Monaten diese Untersuchung: Weniger Bürokratie heißt, dass sich die Polizistinnen und Polizisten besser auf ihre polizeilichen Kernaufgaben konzentrieren sollen. Wir wissen, dass in einer kleinen Polizeiinspektion – jetzt hören Sie zu, Herr Kollege! – ein gut ausgebildeter Polizist rund 1 700 Stunden für Verwaltungstätigkeiten aufwenden muss, bekräftigt Kogler. (Zwischenruf des Bundesrates Herbert.)
Bei zwei kleinen Polizeiinspektionen fallen allein durch den Verwaltungsaufwand 3 400 Stunden an. Hiezu kommen pro Polizeiinspektion knapp 9 000 Stunden für den Bereitschaftsdienst in der Dienststelle. – Wenn man diese Stunden anderweitig verwendet, für die Kernaufgaben, dann kommen wir in eine Win-win-Situation: Wir haben operationsfähigere Dienststellen und flexiblere Einsatzzeiten für die Polizisten und Polizistinnen, und ich erhoffe mir dadurch auch mehr Effizienz.
Dass man das der örtlichen Bevölkerung natürlich auch kommunizieren und erklären muss und dass das im ersten Moment nicht auf Freude stößt, ist auch keine Frage – das habe ich selbst erlebt. Aber summa summarum werden sich die Menschen nicht nur daran gewöhnen, sondern auch zur Kenntnis nehmen, dass die Polizei effizienter wird, weil sie durch größere Dienststellen einfach einsatzfähiger wird.
Das haben wir in anderen Bereichen ja auch – nicht zur Freude aller. Bei der Verwaltungsreform, bei den Verwaltungsgerichten oder Bezirksgerichten haben wir die gleiche Diskussion gehabt. Seit zwei Jahren höre ich keine Kritik mehr, weil wir kleine Bezirksgerichte zugesperrt haben. Nichts mehr, ist weg. Die Bevölkerung ist ja reifer, und die Bewohner sehen das durchaus anders, wenn die Polemik wegfällt.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, insbesondere von der FPÖ: in Zukunft mehr Sachlichkeit im Sinne der Arbeit der Polizistinnen und Polizisten. Nicht jeder Reformvorschlag ist ein schlechter Vorschlag. Seid einmal so ehrlich und stimmt einmal einem vernünftigen Reformvorschlag zu, der mit allen Personalvertretungen – auch mit eurer – abgesprochen und mit den Landespolizeidirektionen akkordierte wurde. Ich glaube, es wäre höchst an der Zeit, dass ihr da auch einmal zustimmt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
15.32
Präsident Michael Lampel: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Füller. Ich erteile es ihm.
15.32
Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich führt die Polizeireform zu sehr vielen Diskussionen und Debatten. Ich verstehe auch die Befürchtungen, die da in der Bevölkerung vorhanden sind, die Emotionen, die da auch mitspielen.
Mir ist auch völlig bewusst, dass durch die Polizeireform und die damit einhergehende Schließung von Polizeiinspektionen geplante Karriereverläufe infrage gestellt werden und dass dies für die Betroffenen sehr unerfreulich ist.
Das Wichtigste dabei ist, dass man sich der Debatte stellt und den Menschen seine Vorhaben erklärt.
Wir diskutieren ja jetzt auch eine Anfragebeantwortung seitens des Innenministeriums. Ob die Beantwortung dieser Anfrage auch wirklich in ausreichendem Maße erfolgt ist – ich habe es auch durchgelesen und durchgeschaut –, kann meines Erachtens durchaus ein bisschen angezweifelt werden. Da kann man sich, glaube ich, noch verbessern, was die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen anlangt. (Beifall des Bundesrates Taucher.)
Aus vielen Gesprächen weiß ich, welche Aufwendungen, welcher Arbeitseinsatz den für die Beantwortung zuständigen Beamtinnen und Beamten, Mitarbeitern in den abgefragten Dienststellen oder unterschiedlichen Ressorts bis hinunter auf Bezirksebene abverlangt werden, wenn es darum geht, Anfragen von Abgeordneten des Nationalrates oder Mitgliedern des Bundesrates zu beantworten beziehungsweise dafür Zahlen, Daten und Fakten zu erheben. Das Recht von Mandataren, parlamentarische Anfragen zu stellen, ist eines der wichtigsten Rechte, die Abgeordnete, die Bundesrätinnen und Bundesräte als Instrument haben, um ihre Tätigkeit der Kontrolle der Bundesregierung ausüben zu können.
Ich weiß schon, dass es hier im Haus auch Kolleginnen und Kollegen gibt, die dieses parlamentarische Recht eines Abgeordneten auch sehr weit ausreizen, dennoch – diese Diskussion hatten wir ja bereits und wurde auch schon angestoßen – darf es unter keinen Umständen auch nur zu irgendeiner Aufweichung oder Einschränkung dieses Interpellationsrechts von Abgeordneten kommen. Dem muss man unbedingt eine Absage erteilen; es hat ja schon Anflüge von Diskussionen auch in diese Richtung gegeben.
Wenn ich mir die gegenständliche Anfragebeantwortung jetzt allerdings genauer anschaue, überkommt mich schon auch das Gefühl, dass dieses Recht hie und da nicht wirklich ernst genommen wird. Wäre ich der Einbringer dieser parlamentarischen Anfrage, würde mich die Beantwortung der Fragen 2 bis 13 in einem – das wurde ja schon angesprochen – eher schlanken Siebenzeiler mit sehr allgemeiner Formulierung ebenfalls dazu motivieren, hier eine Debatte zu verlangen.
Ich möchte abschließend an Sie alle appellieren, parlamentarische Anfragen nicht als Frotzelei zu sehen, sondern als wichtiges demokratisches Instrument. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der FPÖ.)
15.35
Präsident Michael Lampel: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner. Ich erteile es ihr.
15.35
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich möchte nur festhalten, dass die Anfragebeantwortung über fünf Seiten umfasst, und ich glaube, wenn man das im Detail liest, so werden dadurch alle Fragen beantwortet. Das ist selbstverständlich Ihr Recht, und wir versuchen, das dementsprechend zu beantworten. Das ist uns auch ganz wichtig.
Ich möchte ganz kurz auf das Image unserer Polizistinnen und Polizisten eingehen. Sie wissen, dass es keine andere Berufsgruppe gibt, die so viel Vertrauen seitens der Bevölkerung genießt. Deswegen überlegen wir uns auch bei jeder Maßnahme, die wir setzen, ob dadurch das Vertrauen nicht beeinträchtigt wird. Und gerade all diese Maßnahmen im Rahmen der Reform „Moderne Polizei“ dienen dazu, das Vertrauen noch mehr zu stärken.
Welche Intention hätte ich als Ministerin, dieses Vertrauen gegenüber den Polizistinnen und Polizisten seitens der Bevölkerung zu schwächen? – Nein, wir wollen es mit derartigen Maßnahmen natürlich weiter stärken. Aber ich gebe schon zu: Da braucht es sehr viel Mut seitens der Ministerin, vor allem auch seitens der Führungskräfte, seitens der Landespolizeidirektionen, weil ich natürlich weiß, dass es kein Leichtes ist, die Gespräche mit den Bürgermeistern zu führen – so, wie es der Kollege eben getan hat. Ich verstehe schon, dass seitens der Bürgermeister die Polizeiinspektionen verteidigt werden, denn keiner hat Freude damit, wenn er seine Polizeiinspektion verliert. Aber jeder, der die Argumente kennt und diesen Argumenten folgen kann, weiß, dass diese Reform Sinn macht und zu mehr Sicherheit führt und dass diese Reform kein Sparprogramm, sondern ein reines Sicherheitsprogramm ist.
Ich möchte nur noch auf Folgendes eingehen, weil das auch gefallen ist: 1 000 Polizistinnen und Polizisten bis Ende 2018 mehr. Es waren harte Verhandlungen, es waren schwierige Verhandlungen, aber diese 1 000 Polizistinnen und Polizisten mehr sind ein klares Bekenntnis der Bundesregierung, des Kanzlers und des Vizekanzlers, hier ein Signal in Richtung Sicherheit zu setzen. Und von der ersten Minute an habe ich kommuniziert, dass diese 1 000 Polizistinnen und Polizisten wie folgt aufgeteilt sind: 500 Planstellen direkt im unmittelbaren Polizeibereich; 200 Ausbildungsplanstellen, um da die Lücke zu schließen, denn Sie wissen, dass jeder Schüler auf einer Planstelle sitzt, und mit diesen 200 Planstellen schließen wir die Lücke; und 300 Planstellen haben wir im Sinne des Mobilitätsmanagements, wo andere Beamtinnen und Beamte seitens der unterschiedlichsten Ministerien, also auch Post und Telekom, die Möglichkeit und die Chance haben, zum Polizisten zu werden oder in der Verwaltung tätig zu sein.
Und ich brauche beides: sowohl die Exekutive als auch die Verwaltung, denn das eine funktioniert ohne das andere nicht. Deswegen glaube ich, dass diese 1 000 Planstellen mehr in dieser Konstellation Sinn machen und auch bei der Bewerkstelligung all unserer Aufgaben helfen.
Herr Bundesrat Herbert, selbstverständlich sind wir gerne bereit, die Fragen noch weiter zu erörtern. Ich lade Sie gerne zu mir ins Ministerium zu einem Extratermin ein, um noch das eine oder andere zu besprechen. Aber ich halte Sie doch für so einen Fachmann, dass Sie das eine oder andere vielleicht nachlesen oder nachdenken. Und: Personalvertretungswahl ist im Herbst – aber nicht hier im Bundesrat. (Beifall bei der ÖVP.)
15.40
Präsident Michael Lampel: Ich danke der Frau Bundesministerin für die Stellungnahme.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Michael Lampel: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll, insbesondere hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 6 über die Beschlüsse des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2014 und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, beziehungsweise ein Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert wird, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden, und ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, sowie über den Selbständigen Antrag 197/A-BR/2014 der Bunderäte Michael Lampel, Mag. Harald Himmer, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der GO-BR zum Thema „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ zu verlesen, damit insbesondere dieser entsprechende Teil sowie der restliche Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussausfertigung ermöglicht werden.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil sowie den restlichen Teil des Amtlichen Protokolls:
„Beginn 9 Uhr
Tagesordnung siehe Beilage/A.
Die Sitzung beginnt mit einer Fragestunde. Zum Aufruf gelangen Fragen an den Bundesminister für Gesundheit.
Im Einlauf befindet sich ein Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (52 und 137/NR der Beilagen).
Im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG unterliegt dieser Beschluss des Nationalrates nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung ist daher nicht vorgesehen.
Der Präsident gibt das Einlangen eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union bekannt.
Der Wortlaut dieses Schreibens wird als Mitteilung des Präsidenten des Bundesrates gemäß § 41 Abs. 1 GO-BR dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen.
Es liegt der Selbständige Antrag 197/A-BR/2014 der Bundesräte Michael Lampel, Mag. Harald Himmer, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der GO-BR zum Thema „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“ (Beilage B) vor.
Es wird beantragt, den Selbständigen Antrag 197/A-BR/2014 gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Der Antrag der Bundesräte Michael Lampel,
Mag. Harald Himmer, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen
und Kollegen (Beilage B), den gegenständlichen An-
trag 197/A-BR/2014 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete
gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne
Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, wird mit Stimmeneinhelligkeit
(d.h. mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit) angenommen.
Der Präsident ergänzt daher die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag 197/A-BR/2014 als 6. Punkt der Tagesordnung.
Gegen den Vorschlag des Präsidenten, die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.
Die Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen stellen das Verlangen gemäß § 60 Abs. 2 GO-BR auf Besprechung der Anfragebeantwortung 2756/AB-BR/2014 zu 2981/J-BR/2014 der Bundesministerin für Inneres (Beilage C).
TO-Punkt 1:
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2014 (53 d.B. und 130 d.B. sowie 9183/BR d.B. und 9184/BR d.B.)
TO-Punkt 2:
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (126 d.B. und 131 d.B. sowie 9185/BR d.B.)
TO-Punkt 3:
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert wird (101 d.B. und 132 d.B. sowie 9186/BR d.B.)
Die Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
Die Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA ein.
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 1:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA wird abgelehnt.
Zu TO-Punkt 2:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Zu TO-Punkt 3:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 4:
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (100 d.B. und 129 d.B. sowie 9187/BR d.B.)
Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 5:
Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2014) (99 d.B. und 134 d.B. sowie 9188/BR d.B.)
Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 6:
Antrag 197/A-BR/2014 der Bundesräte Michael Lampel, Mag. Harald Himmer, Monika Mühlwerth, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der GO-BR zum Thema „Der Bundesrat – Status und Entwicklungspotenziale“
Abstimmung:
Der Antrag auf Abhaltung der gegenständlichen Enquete wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Um 14.50 Uhr Durchführung der Besprechung der
schriftlichen Anfragebeantwort-
ung 2756/AB-BR/2014 zu 2981/J-BR/2014 (Beilage C).
Es liegt ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates gemäß § 64 Abs. 2 GO-BR vor, das Amtliche Protokoll insbesondere hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 6 zu verlesen (Beilage D).“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles sowie die restlichen Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Damit gilt insbesondere der Teil des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 6 sowie der restlichen Teile des Amtlichen Protokolls gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Präsident Michael Lampel: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt sechs Anfragen, 3008/J bis 3013/J, eingebracht wurden.
Weiters teile ich mit, dass ein Selbständiger Antrag 198/A-BR/2014 der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen gemäß Art. 41 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 21 GO-BR betreffend Schaffung von Schwerarbeiterregelungen für Exekutivbedienstete, der dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zugewiesen wurde, eingebracht wurde.
Überdies wurde auch ein Selbständiger Entschließungsantrag 199/A(E)-BR/2014 der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringend notwendige Maßnahmen für die Exekutive – sofortige deutliche Erhöhung und künftige automatische Valorisierung des Steuerfreibetrages im § 68 Abs. 1 EStG eingebracht, welcher dem Finanzausschuss zugewiesen wurde.
*****
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 26. Juni 2014, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 24. Juni 2014, ab 14 Uhr, vorgesehen.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 15.50 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |