Stenographisches Protokoll
837. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Donnerstag, 18. Dezember 2014
837. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Donnerstag, 18. Dezember 2014
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 18. Dezember 2014: 9.03 – 22.39 Uhr
*****
Ergänzte Tagesordnung
Ergänzung der Tagesordnung ........................................................................................ 42
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird
2. Punkt: Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds
3. Punkt: Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft
4. Punkt: Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert)
5. Punkt: Außen- und Europapolitischer Bericht 2012 der Bundesregierung
6. Punkt: Außen- und Europapolitischer Bericht 2013 der Bundesregierung
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (Strafvollzugsreorganisationsgesetz 2014)
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2014)
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (Gerichtsgebühren-Novelle 2014 – GGN 2014)
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsge-
setz 1997, das SE-Gesetz, das Vereinsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 – RÄG 2014)
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014 – UrhG-Nov 2014)
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Feber 1972 über den Übergang der Zivil- und Strafsachen und die Änderung der Zuständigkeit bei der Auflassung von Bezirksgerichten geändert und das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz aufgehoben wird
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden und eine Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG getroffen wird (Wohnrechtsnovelle 2015 – WRN 2015)
16. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Dr. Dietmar Schmittner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebührenzahlung aufgrund nachträglicher Zurechnung der Kellerabteile zur Wohnnutzfläche
17. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Christian Füller, Dr. Magnus Brunner, LL.M, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und den Schutz von persönlichen Daten
18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden
19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz geändert wird
20. Punkt: ORF-Jahresbericht 2013 gemäß § 7 ORF-Gesetz
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden
22. Punkt: Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel
23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundesbezügegesetz und das Mediengesetz geändert werden
24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (Informationsordnungsgesetz – InfOG) erlassen werden
25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird
26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird
27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz – SVAG)
28. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (16. Novelle zum NVG 1972)
29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Bankwesengesetz geändert werden
30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird
31. Punkt: Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits
32. Punkt: Bericht über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Mittelstandsbericht 2014)
33. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden
34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird (Symbole-Gesetz)
35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden
36. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 geändert wird (PyroTG-Novelle 2014)
37. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014)
38. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz geändert wird
39. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) erlassen und das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010 und das Devisengesetz 2004 geändert werden
40. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und ‑restrukturierungsgesetz aufgehoben wird
41. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1993 geändert wird, BGBl. Nr. 959/1993, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden
42. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert werden
43. Punkt: Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (209/A-BR/2014)
44. Punkt: Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das 1. Halbjahr 2015
*****
Inhalt
Bundesrat
Schlussansprache der Präsidentin Ana Blatnik ....................................................... 16
Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen, den Selbständigen Antrag 209/A-BR/2014 der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird, gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen – Annahme 42, 42
44. Punkt: Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das 1. Halbjahr 2015 ............................................................................................................ 215
Verlesung der vorgesehenen Fassung des Amtlichen Protokolls insbesondere hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 44 dieser Sitzung durch Präsidentin Ana Blatnik ....... 216
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................... 224
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 16
Aktuelle Stunde (31.)
Thema: „Auswirkungen der Bundesheerreform auf die Bundesländer“ ............ 19
Redner/Rednerinnen:
Reinhard Todt ............................................................................................................... 19
Josef Saller ................................................................................................................... 22
Gerhard Dörfler ............................................................................................................ 23
Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................... 25
Bundesminister Mag. Gerald Klug ..................................................................... 27, 39
Michael Lampel ............................................................................................................ 32
Mag. Christian Jachs ................................................................................................... 33
Gerd Krusche ............................................................................................................... 36
Mag. Gerald Zelina ....................................................................................................... 37
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .......................................................................... 42
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 41
Verhandlungen
1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird (364 d.B. und 380 d.B. sowie 9275/BR d.B.) ....... ..... 43
Berichterstatter: Werner Stadler ................................................................................... 43
Redner/Rednerinnen:
Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................... 43
Wolfgang Beer ....................................................................................................... 44, 49
Ing. Bernhard Ebner, MSc ........................................................................................... 45
Christoph Längle .......................................................................................................... 46
Bundesminister Mag. Gerald Klug ............................................................................ 48
Monika Mühlwerth ....................................................................................................... 50
Entschließungsantrag der Bundesräte Christoph Längle, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt der Militärmusik in jedem Bundesland – Ablehnung ...................................................... 46, 50
Entschließungsantrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichische Militärmusik – Annahme (E 242-BR/2014) .................. 49, 51
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 50
2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds (208 d.B. und 295 d.B. sowie 9311/BR d.B.) 51
Berichterstatter: Ing. Eduard Köck ............................................................................... 51
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 51
Gemeinsame Beratung über
3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (200 d.B. sowie 9312/BR d.B.) ............................................................................................................................... 52
Berichterstatter: Josef Saller ........................................................................................ 52
4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert) (201 d.B. sowie 9313/BR d.B.) 52
Berichterstatter: Josef Saller ........................................................................................ 52
Redner/Rednerinnen:
Gottfried Kneifel ........................................................................................................... 52
Stefan Schennach ........................................................................................................ 54
Mag. Reinhard Pisec, BA ............................................................................................ 56
Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................... 58
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 3, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ................ 59
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 4, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ................ 59
Gemeinsame Beratung über
5. Punkt: Außen- und Europapolitischer Bericht 2012 der Bundesregierung (III-532-BR/2014 d.B. sowie 9314/BR d.B.) ................................................................................................................. 59
Berichterstatter: Mag. Christian Jachs ........................................................................ 60
6. Punkt: Außen- und Europapolitischer Bericht 2013 der Bundesregierung (III-533-BR/2014 d.B. sowie 9315/BR d.B.) ................................................................................................................. 59
Berichterstatter: Mag. Christian Jachs ........................................................................ 60
Redner/Rednerinnen:
Gerd Krusche ............................................................................................................... 60
Günther Köberl ............................................................................................................. 62
Mag. Susanne Kurz ...................................................................................................... 65
Efgani Dönmez, PMM .................................................................................................. 67
Edgar Mayer .................................................................................................................. 68
Stefan Schennach ........................................................................................................ 70
Marco Schreuder .......................................................................................................... 73
Bundesminister Sebastian Kurz ................................................................................ 75
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 5, den Bericht III-532-BR/2014 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ........................................................................................................................... 77
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 6, den Bericht III-533-BR/2014 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ........................................................................................................................... 77
7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (371 d.B. und 410 d.B. sowie 9290/BR d.B.) ................................................................................................................. 77
Berichterstatter: Ing. Bernhard Ebner, MSc ................................................................ 77
Redner/Rednerinnen:
Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................... 78
Richard Wilhelm ........................................................................................................... 78
Werner Herbert ............................................................................................................. 79
Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ......................................................... 80
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 80
Gemeinsame Beratung über
8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (Strafvollzugsreorganisationsgesetz 2014) (347 d.B. und 396 d.B. sowie 9303/BR d.B.) 80
Berichterstatter: Werner Stadler ................................................................................... 81
9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (348 d.B. und 397 d.B. sowie 9304/BR d.B.) ................................................................................................................. 80
Berichterstatter: Werner Stadler ................................................................................... 81
10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2014) (353 d.B. und 398 d.B. sowie 9305/BR d.B.) 81
Berichterstatter: Werner Stadler ................................................................................... 81
Redner/Rednerinnen:
Christian Füller ............................................................................................................. 81
Werner Herbert ............................................................................................................. 82
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ............................................................. 83
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 8, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 85
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 9, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 85
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 10, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 85
11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (Gerichtsgebühren-Novelle 2014 – GGN 2014) (366 d.B. und 399 d.B. sowie 9306/BR d.B.) ..................... 85
Berichterstatter: Stefan Schennach ............................................................................. 85
Redner/Rednerinnen:
Mag. Klaus Fürlinger ................................................................................................... 85
Brigitte Bierbauer-Hartinger ....................................................................................... 87
Marco Schreuder .......................................................................................................... 88
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ............................................................. 88
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 89
12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das Vereinsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 – RÄG 2014) (367 d.B. und 400 d.B. sowie 9307/BR d.B.) ...................................................................................................... 90
Berichterstatter: Stefan Schennach ............................................................................. 90
Redner/Rednerinnen:
Ing. Andreas Pum ......................................................................................................... 90
Ilse Fetik ......................................................................................................................... 91
Mag. Reinhard Pisec, BA ............................................................................................ 91
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ............................................................. 92
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 93
13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014 – UrhG-Nov 2014) (368 d.B. und 401 d.B. sowie 9308/BR d.B.) 93
Berichterstatter: Werner Stadler ................................................................................... 93
Redner/Rednerinnen:
Hans-Jörg Jenewein .................................................................................................... 94
Edgar Mayer .................................................................................................................. 94
Ilse Fetik ......................................................................................................................... 95
Marco Schreuder .......................................................................................................... 96
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ............................................................. 97
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 97
14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Feber 1972 über den Übergang der Zivil- und Strafsachen und die Änderung der Zuständigkeit bei der Auflassung von Bezirksgerichten geändert und das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz aufgehoben wird (370 d.B. und 402 d.B. sowie 9309/BR d.B.) 98
Berichterstatter: Stefan Schennach ............................................................................. 98
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 98
15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden und eine Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG getroffen wird (Wohnrechtsnovelle 2015 – WRN 2015) (352 d.B. und 386 d.B. sowie 9310/BR d.B.) ...................................................................................................... 98
Berichterstatter: Stefan Schennach ............................................................................. 98
Redner/Rednerinnen:
Mag. Klaus Fürlinger ................................................................................................... 99
Mag. Daniela Gruber-Pruner ..................................................................................... 100
Marco Schreuder ........................................................................................................ 101
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ........................................................... 102
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 104
16. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Dr. Dietmar Schmittner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebührenzahlung aufgrund nachträglicher Zurechnung der Kellerabteile zur Wohnnutzfläche (208/A(E)-BR/2014 sowie 9297/BR d.B.) 104
Berichterstatter: Michael Lampel ............................................................................... 104
Redner/Rednerinnen:
Gerhard Dörfler .......................................................................................................... 104
Mag. Klaus Fürlinger ................................................................................................. 105
Stefan Schennach ...................................................................................................... 106
Marco Schreuder ........................................................................................................ 107
Annahme des Antrages des Berichterstatters, dem Entschließungsantrag 208/A(E)-BR/2014 keine Zustimmung zu erteilen ................................................................................................ 108
17. Punkt: Entschließungsantrag der Bundesräte Christian Füller, Dr. Magnus Brunner, LL.M, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und den Schutz von persönlichen Daten (207/A(E)-BR/2014 sowie 9270/BR d.B.) .......................................................... 108
Berichterstatter: Christian Füller ................................................................................ 108
Redner/Rednerinnen:
Werner Herbert ........................................................................................................... 108
Christian Füller ........................................................................................................... 110
Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................. 110
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ........................................................... 111
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 9270/BR d.B. beigedruckten Entschließung betreffend die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und den Schutz von persönlichen Daten (E 241-BR/2014) ....................................................................................................................................... 112
18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (372 d.B. und 430 d.B. sowie 9276/BR d.B.) .................................................................................................... 112
Berichterstatter: Josef Saller ...................................................................................... 112
Rednerin:
Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl ........................................................................... 112
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 114
19. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz geändert wird (804/A und 431 d.B. sowie 9277/BR d.B.) ............................................................................................................... 114
Berichterstatter: Ing. Bernhard Ebner, MSc .............................................................. 114
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 114
20. Punkt: ORF-Jahresbericht 2013 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-519-BR/2014 d.B. sowie 9278/BR d.B.) ............................................................................................................................. 114
Berichterstatter: Ing. Bernhard Ebner, MSc .............................................................. 114
Redner/Rednerinnen:
Hans-Jörg Jenewein ......................................................................................... 115, 129
Stefan Schennach ...................................................................................................... 119
Mag. Harald Himmer ......................................................................................... 121, 129
Marco Schreuder ........................................................................................................ 124
Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................... 127
Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-519-BR/2014 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ............................................................................................................................. 130
21. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden (322 d.B. und 376 d.B. sowie 9301/BR d.B.) ............................................................... 130
Berichterstatter: Rene Pfister ..................................................................................... 131
Redner/Rednerinnen:
Monika Mühlwerth ..................................................................................................... 131
Elisabeth Grimling ..................................................................................................... 132
Efgani Dönmez, PMM ................................................................................................ 133
Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................... 134
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 135
22. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel (299 d.B. und 379 d.B. sowie 9302/BR d.B.) ................................. 135
Berichterstatter: Rene Pfister ..................................................................................... 135
Redner:
Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................... 136
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 136
Gemeinsame Beratung über
23. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundesbezügegesetz und das Mediengesetz geändert werden (718/A und 439 d.B. sowie 9279/BR d.B.) ................ 136
Berichterstatter: Franz Perhab .................................................................................... 136
24. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (Informationsordnungsgesetz – InfOG) erlassen werden (720/A und 441 d.B. sowie 9280/BR d.B.) ............................................................................................................... 136
Berichterstatter: Franz Perhab .................................................................................... 136
Redner/Rednerinnen:
Elisabeth Reich ........................................................................................................... 137
Ing. Bernhard Ebner, MSc ......................................................................................... 139
Gerhard Dörfler ................................................................................................. 140, 146
Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................. 142
Reinhard Todt ............................................................................................................. 143
Mag. Klaus Fürlinger ................................................................................................. 144
Günther Novak ........................................................................................................... 145
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 23, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 147
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 24, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 30a B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............................. 147
Gemeinsame Beratung über
25. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (365 d.B. und 414 d.B. sowie 9281/BR d.B.) 148
Berichterstatterin: Ilse Fetik ......................................................................................... 148
26. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (833/A und 447 d.B. sowie 9282/BR d.B.) ... 148
Berichterstatterin: Ilse Fetik ......................................................................................... 148
Redner/Rednerinnen:
Monika Mühlwerth ..................................................................................................... 149
Richard Wilhelm ......................................................................................................... 151
Efgani Dönmez, PMM ................................................................................................ 151
Mag. Ernst Gödl ......................................................................................................... 152
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 154
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 25, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben ................... 155
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 26, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 156
27. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz – SVAG) (321 d.B., 604/A und 417 d.B. sowie 9283/BR d.B.) ..................................................................... 156
Berichterstatter: Richard Wilhelm .............................................................................. 156
Redner/Rednerinnen:
Christoph Längle ........................................................................................................ 156
Rene Pfister ................................................................................................................ 157
Efgani Dönmez, PMM ................................................................................................ 158
Josef Saller ................................................................................................................. 158
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 159
28. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (16. Novelle zum NVG 1972) (794/A und 429 d.B. sowie 9284/BR d.B.) ............................................................................................................... 159
Berichterstatter: Richard Wilhelm .............................................................................. 159
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 159
Gemeinsame Beratung über
29. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Bankwesengesetz geändert werden (323 d.B. und 403 d.B. sowie 9271/BR d.B. und 9285/BR d.B.) ................................................................................. 160
Berichterstatter: Walter Temmel ................................................................................ 160
30. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (273 d.B. und 404 d.B. sowie 9286/BR d.B.) ..... 160
Berichterstatter: Walter Temmel ................................................................................ 160
31. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (272 d.B. und 405 d.B. sowie 9287/BR d.B.) ............................................................................................................................. 160
Berichterstatter: Walter Temmel ................................................................................ 160
Redner/Rednerinnen:
Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................. 161
Christian Poglitsch .................................................................................................... 163
Günther Novak ........................................................................................................... 164
Mag. Reinhard Pisec, BA .......................................................................................... 165
Staatssekretär Dr. Harald Mahrer ............................................................................ 166
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 29, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 166
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 30, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 166
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 31, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 167
32. Punkt: Bericht über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Mittelstandsbericht 2014) (III-536-BR/2014 d.B. sowie 9288/BR d.B.) ....................... 167
Berichterstatter: Walter Temmel ................................................................................ 167
Redner/Rednerinnen:
Mag. Reinhard Pisec, BA .......................................................................................... 167
Franz Perhab ............................................................................................................... 170
Günther Novak ........................................................................................................... 172
Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................. 174
Staatssekretär Dr. Harald Mahrer ............................................................................ 176
Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-536-BR/2014 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ............................................................................................................................. 177
33. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden (369 d.B. und 389 d.B. sowie 9289/BR d.B.) ............................................................................................................... 177
Berichterstatter: Ing. Andreas Pum ............................................................................ 178
Redner/Rednerinnen:
Gerd Krusche ............................................................................................................. 178
Mag. Christian Jachs ................................................................................................. 179
Elisabeth Grimling ..................................................................................................... 181
Ana Blatnik .................................................................................................................. 182
Staatssekretär Dr. Harald Mahrer ............................................................................ 182
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek .......................................................... 183
Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................. 185
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 185
Gemeinsame Beratung über
34. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird (Symbole-Gesetz) (346 d.B. und 412 d.B. sowie 9291/BR d.B.) ................................ 185
Berichterstatter: Mag. Klaus Fürlinger ...................................................................... 186
35. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (351 d.B. und 413 d.B. sowie 9292/BR d.B.) ............................................................................................................... 186
Berichterstatter: Mag. Klaus Fürlinger ...................................................................... 186
Redner/Rednerinnen:
Werner Herbert ........................................................................................................... 186
Gerhard Schödinger .................................................................................................. 188
Christian Füller ........................................................................................................... 188
Efgani Dönmez, PMM ................................................................................................ 190
Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ....................................................... 192
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 34, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 192
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 35, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 193
36. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 geändert wird (PyroTG-Novelle 2014) (349 d.B. und 411 d.B. sowie 9293/BR d.B.) ............................................................................................................................. 193
Berichterstatter: Gerhard Schödinger ....................................................................... 193
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 193
Gemeinsame Beratung über
37. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014) (360 d.B. und 432 d.B. sowie 9272/BR d.B. und 9294/BR d.B.) ............................................................................................................... 193
Berichterstatterin: Ingrid Winkler ................................................................................ 194
38. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz geändert wird (433 d.B.
sowie 9295/BR d.B.) 194
Berichterstatterin: Ingrid Winkler ................................................................................ 194
Redner/Rednerinnen:
Mag. Reinhard Pisec, BA .......................................................................................... 194
Edgar Mayer ................................................................................................................ 195
Efgani Dönmez, PMM ................................................................................................ 196
Michael Lampel .......................................................................................................... 198
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 37, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 199
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 38, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 199
39. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Um-
laufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) erlassen und das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010 und das Devisengesetz 2004 geändert werden (350 d.B. und 435 d.B. sowie 9273/BR d.B. und 9296/BR d.B.) 199
Berichterstatter: Michael Lampel ............................................................................... 199
Redner/Rednerinnen:
Mag. Reinhard Pisec, BA .......................................................................................... 200
Ilse Fetik ....................................................................................................................... 200
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 201
40. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und ‑restrukturierungsgesetz aufgehoben wird (361 d.B. und 437 d.B. sowie 9298/BR d.B.) ............................................................................................................... 201
Berichterstatter: Michael Lampel ............................................................................... 201
Redner/Rednerinnen:
Mag. Reinhard Pisec, BA ....................................................................................... ... 202
Christian Poglitsch .................................................................................................... 203
Ilse Fetik ....................................................................................................................... 203
Marco Schreuder ........................................................................................................ 204
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ........................................................... 205
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 206
Gemeinsame Beratung über
41. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1993 geändert wird, BGBl. Nr. 959/1993, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (362 d.B. und 384 d.B. sowie 9299/BR d.B.) ............................................................................... 206
Berichterstatter: Michael Lampel ............................................................................... 206
42. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert werden (363 d.B. und 385 d.B. sowie 9300/BR d.B.) ......... 206
Berichterstatter: Michael Lampel ............................................................................... 206
Redner/Rednerinnen:
Christoph Längle ........................................................................................................ 207
Sonja Ledl-Rossmann ............................................................................................... 208
Efgani Dönmez, PMM ................................................................................................ 209
Ilse Fetik ....................................................................................................................... 210
Edgar Mayer ................................................................................................................ 211
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ........................................................... 211
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 41, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 212
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 42, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 213
43. Punkt: Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (209/A-BR/2014) ............................................................................................................................. 213
Redner/Rednerinnen:
Marco Schreuder ........................................................................................................ 213
Gottfried Kneifel ......................................................................................................... 214
Reinhard Todt ............................................................................................................. 214
Annahme des Antrages, den Gesetzesvorschlag gemäß Artikel 41 Abs. 1 B-VG dem Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zu unterbreiten ........................................... 214
Eingebracht wurden
Antrag der Bundesräte
Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (209/A-BR/2014)
Anfrage der Bundesräte
Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Strafverfahren N.N. (3057/J-BR/2014)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Gesundheit auf die Anfrage der Bundesräte Josef Saller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Aufnahme einer zahnärztlichen Untersuchung in den Mutter-Kind-Pass (2807/AB-BR/2014 zu 3030/J-BR/2014)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Bundesräte Josef Saller, Kolleginnen und Kollegen betreffend geplante Schließung der Kaserne Tamsweg (2808/AB-BR/2014 zu 3031/J-BR/2014)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Bundesräte Martin Preineder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsparungen bei Truppenteilen und Ausbildungseinrichtungen (2809/AB-BR/2014 zu 3032/J-BR/2014)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Bundesräte Dr. Dietmar Schmittner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Existenzvernichtung für einen Unternehmer (2810/AB-BR/2014 zu 3034/J-BR/2014)
Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr
Präsidentin Ana Blatnik: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 837. Sitzung des Bundesrates.
Das Amtliche Protokoll der 836. Sitzung des Bundesrates vom 4. Dezember 2014 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Adelheid Ebner, Anneliese Junker, Ewald Lindinger, Hermann Brückl und Dietmar Schmittner.
9.03
Präsidentin
Ana Blatnik: Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Spoštovane dame in gospodje! Drage kolegice in kolegi! Als ich
am 1. Ju-
li vom Land Kärnten entsandt wurde, um das Amt einer
Bundesratspräsidentin zu übernehmen, tat ich das nicht, um
Utopien zu entwerfen, nein, ich hatte ein anderes Bild vor Augen. Ich nahm mir
vor, mit dem Bundesrat, mit Ihnen gemeinsam Brücken zu bauen. Ich nahm mir
vor, als Präsidentin der zweiten Kammer des Parlaments etwas zu bewegen.
Ich nahm mir vor, einen Schritt nach vorne zu machen, mit dem Bewusstsein,
dass niemand etwas alleine umzusetzen vermag.
Als ich am 1. Juli mein Amt antrat, tat ich es voll Stolz darauf, die dritte Frau aus Kärnten und die erste Kärntner Slowenin an der Spitze der Länderkammer zu sein. Die Zeit war reif für eine Präsidentin mit mehr als zwei Identitäten, die nicht Enge, sondern Öffnung über die Grenzen hinweg signalisiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe gelernt, dass der Bundesrat eine Außen- und Innenperspektive seines Wirkens entfaltet. Nach innen ist alles mit dem Terminus „zweite Kammer“ gesagt. Nach außen sieht die Sache völlig anders aus.
In der europäischen Zusammenschau betrachtet steigt der Wert der Länderkammer, sobald Mann oder Frau die Grenzen Österreichs überschreitet. Das Warum ist rasch erklärt. Der hierzulande so skeptisch beäugte Föderalismus bildet, verkürzt formuliert, den Kitt, der das Europa der Regionen zusammenhält. Das gilt insbesondere für die Regionen Südosteuropas, die durch eine wechselvolle Geschichte und vielversprechende Zukunft miteinander verbunden sind. Das Europa der Regionen, der föderalen Strukturen gewinnt im gesamteuropäischen Kontext an Bedeutung, weil es am ehesten einem Europa der Bürgerinnen und Bürger nahekommt, denn es ist das Europa gestärkter nationaler und regionaler Parlamente, die in die kleinsten demokratischen Einheiten, nämlich die Gemeinden, hineinwirken.
Genau dort befindet sich der Ort, wo politische Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern am ehesten beginnt. Genau dort befindet sich der Ort, wo Politik nichts Abstraktes mehr ist, sondern Gestalterin der Lebensverhältnisse jedes Menschen innerhalb und außerhalb Österreichs hier und jetzt.
20 Jahre nach der Ratifizierung des EU-Beitrittsvertrages und fünf Jahre nach dem Reformvertrag von Lissabon sind wir, wie ich meine, an einem wichtigen Punkt, nämlich bei folgender Erkenntnis angekommen: Ein starkes Europa der Regionen kann funktionieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich ein paar Beispiele dafür anführen. Während meiner Vorsitzführung habe ich mehrere Staaten Europas – Italien, Norwegen, die Schweiz, Slowenien, Belgien, Bulgarien, Tschechien und zuletzt Montenegro – besucht. Dabei ging es unter anderem um ge-
meinsame Erinnerungs- und Gedenkkultur im Sinne des Mottos meiner Präsidentschaft: „Erinnern, Versöhnen, Zukunft gestalten“. Man denke nur an die Schrecken der Weltkriege.
Am Schauplatz unserer Demokratie, im Hohen Haus, gab es indes eine Premiere. Zum ersten Mal diskutierten drei zweisprachige Jugendliche und Vertreter der mit dem Europäischen Bürgerpreis ausgezeichneten Konsensgruppe über die von der Historikerin Brigitte Entner wissenschaftlich begleitete Wanderausstellung „Zwangsweise Aussiedlung slowenischer Familien aus Kärnten 1942“.
Während meiner Präsidentschaft drehten sich bilaterale Gespräche in erster Linie um Menschen- beziehungsweise Minderheiten- und Frauenrechte, um politische Teilhabe, um Transparenz, Nachhaltigkeit und Vernetzung. So baute etwa Kärnten sein europäisches Netzwerk weiter aus und präsentierte sich am Nationalfeiertag in meinem Beisein eine Delegation der Kärntner Landesregierung sowie des Landtages in Brüssel.
Das Ringen um europäische Solidarität bei der Aufnahme von Flüchtlingen stand wiederum im Mittelpunkt meiner Gespräche mit dem tschechischen Senatspräsidenten Milan Štěch in Prag. Die Notwendigkeit von Versöhnung, Rechtsstaatlichkeit, Infrastruktur und wirtschaftlichem Aufschwung für eine friedliche Zukunft in einem geeinten Europa spiegelte sich in der internationalen Konferenz „Balkan als Chance – Balkan kot moznost“ in Klagenfurt wider.
Dieser Geist des Miteinanders bildet sich in der gemeinsamen grenzüberschreitenden Weiterentwicklung interregionaler Projekte ab. Erlauben Sie mir, auf bestehende Kooperationen mit unseren Nachbarstaaten Slowenien und Italien hinzuweisen, von denen ich mich insbesondere im Rahmen des Besuchs in Ljubljana im Gespräch mit Präsidenten Borut Pahor überzeugen konnte.
Ich denke da etwa an ein seit Jahrzehnten aktives trilaterales Einsatzkommando der Exekutive am Dreiländereck, an gemeinsame Feuerwehreinsätze und gemeinsame sportliche Bewerbe. Ich denke an das Vorzeigeprojekt „Geopark Karawanken“, „Geopark Karavanke“, an dem zahlreiche Kärntner und slowenischen Gemeinden teilnehmen. Ich denke an kulturellen Austausch wie in Form des Projekts rund um den österreichisch-slowenischen Komponisten Hugo Wolf, das St. Paul im Lavanttal mit Slovenj Gradec verband. Und ich bin sehr froh darüber, dass die Bundesräte aus Kärnten, die mich nach Slowenien begleitet haben, diese Kooperation zwischen Slowenien und Kärnten intensivieren und fortsetzen werden.
Wirtschaft und Infrastruktur waren der Politik und ihrer Zeit immer weit voraus, wenn es darum ging, Beziehungen der Länder in der Alpen-Adria-Region beziehungsweise der südosteuropäischen Staaten untereinander und zur EU-Spitze zu festigen. Im Herzen dieses Gefühls voller politischer, sprachlicher, kultureller, wissenschaftlicher und sozioökonomischer Vielfalt liegt Österreich. Unsere Heimat bekommt dadurch ein Geschenk, aber auch eine Verantwortung.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Was vom letzten halben Jahr bleibt, sind keine Utopien, sondern wertvolle Erfahrungen. Aber auch eine traurige Erfahrung war dabei. Wir haben mit Barbara Prammer eine Ausnahmepolitikerin und einen liebenswerten Menschen verloren. Meine Aufgabe gleich zu Beginn meiner Präsidentschaft war, sie zu würdigen. Und ich kann Ihnen sagen, es war für mich nicht leicht.
Was meine Schwerpunkte betrifft, war es mir wirklich immer wichtig, dass die Jugend zu Wort gekommen ist, sei es bei der Konferenz „Balkan als Chance – Balkan kot moznost“, der Wanderausstellung „Zwangsweise Aussiedlung slowenischer Familien aus Kärnten“ oder zuletzt der Enquete „Die duale Ausbildung in Österreich: Gelungene Ausbildung, Vorbild für Europa und Chance für Frauen“.
Es sind die Jugendlichen, die für die Gestaltung unseres gemeinsamen Hauses Europa verantwortlich sind. Es war daher ein besonderes Erlebnis für mich, im Rahmen des Jugendparlaments mit Schülerinnen und Schülern aus Kärnten einerseits und der Demokratiewerkstatt andererseits erfahren zu können, mit welcher Begeisterung Kinder und Jugendliche die Zukunft eines Landes gestalten können.
Zukunft in einem Staat gestalten heißt auch, dass die Zukunft vorrangig vom partizipativen Engagement der Jugend abhängig ist und von der Tatsache, wie interessiert, wie verantwortungsbewusst die jungen Leute mit ihren Rechten und Pflichten umgehen.
Zu den wertvollen Erfahrungen gehören viele inhaltsreiche Sitzungen des EU-Ausschusses der Länderkammer, die ihrem Ruf, die zweitaktivste nach der schwedischen zu sein, wieder in vorbildlicher Weise gerecht geworden ist, denn mir war es sehr wichtig und ein besonderes Anliegen, die Arbeit des EU-Ausschusses in der Öffentlichkeit noch transparenter zu machen.
Dazu gehört auch die erste gemeinsame parteiübergreifende Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden des EU-Ausschusses der Länderkammer und den Fraktionsvorsitzenden der im Bundesrat vertretenen Parteien.
Dazu gehört die Erklärung des EU-Kommissars Johannes Hahn in einer Bundesratssondersitzung anlässlich des Jubiläums „Fünf Jahre EU-Vertrag von Lissabon“ am 2. Dezember 2014, wo ihm von Jugendlichen aus Slowenien und Kärnten zwei Briefe an Europa überreicht worden sind.
Im vergangenen halben Jahr erlebten wir eine Renaissance der bilateralen Beziehungen, vor allem im Alpen-Adria-Raum und mit den Staaten Südosteuropas.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen allen recht herzlich für die Zusammenarbeit bedanken, bei Ihnen, liebe Kollegen und Kolleginnen, bei den Mitgliedern der Präsidiale, bei meiner Vizepräsidentin, bei meinem Vizepräsidenten und bei allen, die mir mit Rat und Tat zur Seite gestanden sind, angefangen von der Tontechnik bis zu den Mitarbeitern, die uns im Foyer vor dem Sitzungsraum unterstützen.
Namentlich möchte ich ein Team besonders hervorheben, und zwar ist das das Team der Bundesratsdirektion unter deiner Leitung, Frau Dr. Susanne Bachmann. Ich danke dir und deinem Team recht herzlich. Nur du und ich wissen, wie toll diese Zusammenarbeit funktioniert hat. (Allgemeiner Beifall.)
Recht herzlich bedanken möchte ich mich aber noch bei der Karla, beim Wolfgang und vor allem auch bei der Claudia. Das sind die drei, die immer im Hintergrund arbeiten, und ich möchte sie nicht vergessen. Liebe Karla, lieber Wolfgang, liebe Claudia, danke, hvala lepa. (Allgemeiner Beifall.)
Ich möchte mich auch bei meiner Sprecherin Mag. Michaela Geisler-Quendler und auch bei Frau Mag. Blümel bedanken, die hauptverantwortlich für die Broschüre, die heute an euch verteilt worden ist, war. Danke, hvala lepa!
Ich möchte in diesem Zusammenhang meiner Nachfolgerin Sonja Zwazl alles erdenklich Gute und viel Erfolg beim Start im Jänner 2015 wünschen. Liebe Sonja, es ist eine Herausforderung, es ist wunderschön, etwas bewegen zu können. Ich wünsche dir wirklich von Herzen alles, alles Liebe. (Allgemeiner Beifall.)
Ich möchte Ihnen zum Schluss ein Zitat Barbara Prammers ans Herz legen: „Bei aller Gegensätzlichkeit der Positionen, bei aller Härte in der politischen Auseinandersetzung, die Demokratie ausmacht, dürfen wir das Verbindende nicht aus den Augen verlieren. Dazu zählen voran die Wahrung der Menschenrechte, Toleranz gegenüber An-
deren und Respekt vor deren Meinungen, Kampf gegen Vorurteile und das Bemühen um Integration.“
(Die Präsidentin setzt ihre Rede in slowenischer Sprache fort.)
Danke. Hvala lepa. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
9.19
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde zum Thema
„Auswirkungen der Bundesheerreform auf die Bundesländer“
mit Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug, den ich hier recht herzlich willkommen heiße. (Allgemeiner Beifall.)
In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt:
Zunächst kommt je ein Redner/eine Rednerin pro Fraktion zu Wort, dessen beziehungsweise deren Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann folgt die Stellungnahme des Herrn Bundesministers, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt wiederum je ein Redner/eine Rednerin der Fraktionen sowie anschließend ein Redebeitrag des Bundesrates ohne Fraktionszugehörigkeit mit einer jeweils 5-minütigen Redezeit. Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme des Herrn Bundesministers erfolgen, die nach Möglichkeit 5 Minuten nicht überschreiten soll.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Todt. Ich mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkonferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.
9.21
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich freue mich, dass unser Bundesminister Gerald Klug zu diesem brisanten Thema informiert.
Bis jetzt, fast am Ende des Jahres 2014, hat sich viel verändert oder unterliegt noch immer Veränderungen, die die Bundesregierung umzusetzen hat. Eines der wesentlichen Themen in diesem Jahr war neben der Diskussion über die Steuerreform auch die Neustrukturierung des österreichischen Bundesheeres. Leider ist diese Neustrukturierung noch nicht abgeschlossen. Ich möchte daher etwas ausholen und auf einige mir wichtige Dinge eingehen, die es notwendig machen, sie einer näheren Betrachtung zu unterziehen.
Erstens: der Grundwehrdienst. Ausgehend vom Auftrag des österreichischen Volkes ist es eine wesentliche Aufgabe, die Wehrpflicht zu erhalten und damit einhergehend auch den Grundwehrdienst zu reformieren. Dies kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht als erledigt angesehen werden. Warum? – Die Planungen des Generalstabes sind so weit gediehen, dass mit der Umsetzung laufend begonnen wird, doch es fehlt ein wesentlicher Bestandteil: die Finanzierung dieses Projekts steht noch immer aus. Hier gilt es meines Erachtens – ein Ersuchen auch an Sie, werte Kolleginnen und Kollegen –, sich gemeinsam starkzumachen, damit unsere Grundwehrdiener auch zeitgemäß ihre Pflicht als Soldatinnen und Soldaten ableisten können. Wir müssen diesen Soldaten und Soldatinnen in Zukunft jene Grundlagen zur Verfügung stellen, damit sie ihre Aufgaben und ihren Auftrag erfüllen und vor allem unsere Bevölkerung im Ernstfall beschützen können.
Zweitens: die personelle Situation. Hier möchte ich zu Beginn meinen Dank an alle Beschäftigten des österreichischen Bundesheeres richten, an die Soldatinnen und Soldaten und an die Offiziere, die diese Organisation hochhalten. Herzlichen Dank für die geleistete Arbeit! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Bundesminister Gerald Klug hat in der Pressekonferenz am 3. Oktober das vom Generalstab ausgearbeitete Strukturpaket vorgestellt. Ich darf nun einige wesentliche Eckpfeiler wiedergeben. Derzeit beschäftigt das Bundesheer 15 690 Soldatinnen und Soldaten in einem Dienstverhältnis, davon sind 1 414 im Ausbildungsdienst und 8 322 Zivilbedienstete. Aufgrund der vergangenen Reformen haben nicht alle Bediensteten einen Arbeitsplatz. Derzeit gibt es 1 041 Personen über dem Stand, die aber in den Arbeitsprozess voll integriert und eingegliedert sind. 251 von ihnen arbeiten bereits auf dem ihnen zugedachten Arbeitsplatz, 88 sind im Schichtdienst für Sicherheitsaufgaben eingesetzt, 702 werden als Personalaushilfe eingesetzt, arbeiten an Projekten beziehungsweise versehen in Vorbereitung auf eine Versetzung bereits in einem anderen Ressort Dienst.
In den letzten Jahren haben rund 300 Mitarbeiter in andere Bereiche des öffentlichen Dienstes gewechselt. Dies muss auf jeden Fall noch intensiviert werden. Im Verteidigungsministerium, bei den Ämtern und Kommanden, wird eine generelle Kürzung der Arbeitsplätze um 15 Prozent vorgenommen. Das bedeutet auf allen Ebenen eine notwendige Reduzierung von Personal und Dienstgraden und Verwendungen. Das ist auch ein wesentlicher, ganz wichtiger Beitrag zur Verwaltungsreform. Dies muss auf jeden Fall aber auch neuerlich nachjustiert werden, denn der Altersschnitt beim österreichischen Bundesheer entspricht sicher nicht jenem einer jungen schlagkräftigen Armee.
Ich danke noch einmal allen Bediensteten des Bundesheeres für die geleistete Arbeit, doch die Armee muss auch für zukünftige Zeiten mit jungen und leistungsfähigen Soldatinnen und Soldaten gerüstet sein, um die künftigen Aufgaben bestens zu erfüllen. Erlauben Sie mir die Feststellung, dass man mit zunehmendem Alter sicher nicht mehr die körperliche Leistungsfähigkeit aufweist, die ein junger Mensch hat. Um diese jungen Kader zum österreichischen Bundesheer zu holen, ist es daher auch notwendig, gerade im Beamtenapparat ein neues Dienstrecht einzufordern. Dies wird aber nicht möglich sein, wenn das jetzige Kader keine entsprechende Möglichkeit bekommt, in anderen Bereichen weiter Dienst zu versehen. Ich höre, dass der Herr Finanzminister 500 weitere Beamte für die Steuerfahndung braucht und das Bundesasylamt ebenfalls Arbeitsplätze ausgeschrieben hat. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, dass da auch Beschäftigte des österreichischen Bundesheeres unterkommen.
Ich kann das aber nur als Tropfen auf den heißen Stein sehen. Derzeit liegt das Volumen der Personalkosten bei weit über 60 Prozent des Gesamtbudgets. Um aus dieser Misere herauszukommen, sind meiner Meinung nach mehrere Möglichkeiten anzudenken und einer raschen Realisierung zuzuführen.
Dazu gehört der Transfer des Personals in andere Ressorts, zum Beispiel in das Innen-, Finanz- und auch Justizministerium. Hier wäre auf jeden Fall eine enge Kooperation aller Ministerien notwendig. Es besteht auch die Möglichkeit der Schaffung einer Arbeitsstiftung, wie es in anderen Bereichen bereits gängige Praxis ist. Weiters sollte ein Ausstiegsszenario für Beamte des österreichischen Bundesheeres erarbeitet werden, wie es auch schon einige Male praktiziert wurde.
Eines darf dabei aber nie vergessen werden: Soziale Härtefälle dürfen für die betroffenen Bediensteten auf keinen Fall entstehen.
Auch die Personengruppe der ehemaligen Zeitsoldaten muss näher betrachtet werden. So gibt es beispielsweise ehemalige Angehörige, denen bei bis zu 12 Jahren Dienst-
zeit nur 30 Beitragsmonate für den Ruhestand angerechnet werden. Es kann nicht sein, werte Kolleginnen und Kollegen, dass dieser Nachteil der Bediensteten weiter besteht. Die Menschen haben ihren Dienst im Rahmen des Auftrags des österreichischen Bundesheeres versehen und ihre Leistungen erbracht und sollen jetzt in ihrem Ruhestand diese Zeiten nicht angerechnet bekommen?! – Ich meine, dass dieser Missstand abzustellen ist. Die Zeitsoldaten haben Anspruch auf soziale Gerechtigkeit.
Drittens: Gerät und Infrastruktur. Das Bundesheer trennt sich von einer großen Anzahl schwerer Waffen. Es werden 106 Artilleriegeschütze, 25 Kampfpanzer, 23 Bergepanzer, 285 Panzerabwehrlenkwaffen und 424 Granatwerfer verwertet. Die generelle Situation im Bereich der Fahrzeugflotte ist nicht erfreulich, doch wird seitens des österreichischen Bundesheeres laufend versucht, altes und ausgedientes Gerät und Fahrzeuge so weit zu ersetzen, dass der Grundauftrag des Bundesheeres jederzeit erfüllt ist. Bei der österreichischen Luftflotte ist es dringend notwendig, ehestens Adaptierungen von Gerät und Software einzuleiten. Bundesminister Klug hat in diesem Zusammenhang öfters die Sonderfinanzierung angesprochen. Dazu braucht es aber auch den Willen des Herrn Finanzministers.
Noch einige Bemerkungen zur Tatsache der Kasernenschließungen: Aus der Grundüberlegung des Strukturpaketes lässt sich ableiten, dass kleinere Kasernen nicht mehr kostenneutral geführt werden können und sogenannte abgetrennte Einheiten zu einem Großverband zusammengeführt werden sollten. Durch den Verkauf dieser Kasernen lassen sich daher auch auf anderer Seite entsprechende Investitionen tätigen, die dem Bundesheer wieder zugutekommen.
Ich möchte noch ganz kurz auf zwei Themen eingehen, welche in den letzten Monaten immer wieder einer medialen Berichterstattung gedient haben. Es ist dies einerseits der Erhalt der Militärmusik und andererseits das Militärgymnasium.
Zur Militärmusik möchte ich feststellen, dass diese sicherlich in der Tradition der Österreicherinnen und Österreicher verhaftet ist, jedoch auf den Grundauftrag des österreichischen Bundesheeres keine Auswirkungen hat. Auch das Militärrealgymnasium hat seine Wurzeln in der Tradition, aber ich meine, dass für das Bildungswesen doch das Bildungsministerium zuständig ist und es in Österreich unterschiedliche Bildungseinrichtungen gibt, die diese Schüler aufnehmen können.
Abschließen möchte ich mit einem klaren Ja zu den notwendigen Einsparungen in allen Bereichen des Bundesheeres. Wir brauchen aber auf jeden Fall eine Sonderfinanzierung im Bereich der Sonderbeschaffung und für die Belange des Katastrophenschutzes. Die von mir aufgezeigten Denkanstöße könnten aber mit einem minimalistischen Heeresbudget nicht umgesetzt werden. Es darf aber auf keinen Fall auf Kosten der Bediensteten gehen, und es sind entsprechende Sozialpakete zu schnüren.
Ich möchte mit einem Zitat von Winston
Churchill enden, der meinte, jedes Land habe eine Armee, entweder die eigene
oder eine fremde. Wir Sozialdemokraten sind für die eigene Armee. (Beifall
bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie der Bundesrä-
tin Reiter.)
9.32
Präsidentin Ana Blatnik: Erlauben Sie mir, jemanden zu begrüßen, der vor allem auch im SPÖ-Klub unverzichtbar war. Liebe Martha Bohrn, schön, dass du dabei bist, herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Saller. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Oberleutnant der Reserve! – Bundesminister Klug – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Bundesrates Saller –: Sehr gut, Sepp, sehr gut! Ich hab es immer gern, wenn sich wer auskennt!)
9.32
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier und zu Hause! Wir sprechen heute zum Thema Auswirkungen der Bundesheerreform auf die Bundesländer. Das Bundesheer ist bei der Bevölkerung geschätzt und gesellschaftlich in jeder Weise integriert. Schützen, wenn andere nicht mehr schützen können, helfen, wenn andere nicht mehr helfen können – daher zuerst ein besonderer Dank an die Truppen, Offiziere, Unteroffiziere, Chargen, Wehrmänner, an alle vom Heer, die tagaus und tagein in verantwortungsvoller Position bereitstehen und nötigenfalls im professionellen Assistenzeinsatz rasche Hilfe für die Sicherheit leisten.
Die Aufgaben des Heeres sind gesetzlich klar umrissen: Schutz der territorialen Unversehrtheit zu Lande und in der Luft, sicherheitspolitischer Assistenzeinsatz, Katastrophenhilfe und internationale Einsätze und dazu natürlich auch ein Beitrag zur heimischen Infrastruktur.
Es geht um die Eckpfeiler für einen klar umrissenen militärstrategischen Fahrplan, aber auch um arbeitsmarktpolitische und regionalwirtschaftliche Überlegungen. Der Katastrophenschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Sicherheitspolitik. Durch eine optimale Vernetzung der örtlichen Sicherheitseinrichtungen mit den übergeordneten Bezirks- und Landesstellen, durch die Anwendung modernster Kommunikationssysteme sowie die Hilfeleistung der Bevölkerung und durch den Einsatz des Bundesheeres gilt es, für den Ernstfall gut gerüstet zu sein.
Sehr geehrter Herr Bundesminister, wie wir wissen, hat sich die Bevölkerung am 20. Jänner 2013 mehrheitlich für ein reformiertes Bundesheer mit allgemeiner Wehrpflicht ausgesprochen. Neben den sicherheitspolitischen Aufgaben erwartet auch die Bevölkerung die Erfüllung der zivilen Aufgaben. Naturkatastrophen haben in letzter Zeit deutlich vor Augen geführt, wie wichtig rasche Hilfe vor Ort ist. Das kann unter anderem nur durch dezentrale Kasernenstandorte sichergestellt werden. Die Regionen dürfen in der Gesamtheit nicht weiter ausgedünnt werden.
Daher muss jetzt mit den Kasernenschließungen Schluss sein. Das ganze Kaputtsparen ist abzulehnen und verhindert jegliche weitere Veränderung und Entwicklung. Wenn man sich die Einsparungen und Umstrukturierungen der Bundesländer genauer ansieht, dann sind diese natürlich sehr verschieden. Man muss natürlich auch feststellen, dass es in den Ländern durch die Umstrukturierungen auch Aufwertungen von Verbänden gibt.
Zu berücksichtigen ist auch, was bisher von einzelnen Bundesländern zur Einsparung geleistet wurde, und das ist doch sehr verschieden.
In meinem Bundesland Salzburg sind zum Beispiel in den letzten Jahren drei Kasernen zugesperrt worden, Glasenbach, Riedenburg- und Struberkaserne sowie der Truppenübungsplatz Aualm – und Salzburg ist ja nicht unbedingt das größte Bundesland. Also wir zum Beispiel haben schon einen riesigen Beitrag geleistet. Allerdings erfüllen die Schließungen von Kasernen in den verschiedenen Bundesländern nicht nur die Landeshauptleute, sondern auch alle Verantwortlichen mit größter Sorge.
Durch den Verkauf von Fahrzeugen und Geräten stellt sich natürlich zusätzlich die Frage: Ist die Mobilität in einem Ernstfall auch wirklich noch gegeben? Die Frage ist legitim. Es gibt ja auch vom Landeshauptmann Dr. Haslauer einen Brief an dich, Herr Minister, wo diese Sorge auch geäußert worden ist. (Bundesminister Klug: Briefe gibt es viele!)
Erlauben Sie mir auch noch, in gebotener Kürze die Situation der Militärmusik anzusprechen. Natürlich lässt sich darüber streiten, ob das eine so wichtige militärstrategische Aufgabe ist. (Bundesminister Klug: Sag deine Meinung!) Aber Tatsache ist, die Militärmusik ist zweifellos ein wichtiges Identitätsmerkmal jedes Bundeslandes.
Durch die hochqualitative Ausbildung der Musiker profitieren im besonderen Maße unsere Musikkapellen. Viele Kapellmeister und Blasmusiker erhalten neben der Ausbildung im Musikum oder in anderen Bildungsstätten beim Bundesheer zusätzliche Fortbildungsmöglichkeiten. Erhalten wir also gemeinsam diesen Standard! Die Kapellen sind immerhin auch ein wichtiger Kulturträger, und da erhebt sich natürlich die Frage, inwieweit das Bundesheer auch mit im Boot sein muss.
Ich stelle abschließend fest, dass die Umstrukturierungen und Veränderungen im Bundesheer notwendig sind. Das geht natürlich auch nicht ohne Einsparungen, und das ist natürlich nicht so einfach. Aber wichtig ist jetzt, dass diese Umstrukturierungen und Einsparungen auch im Einvernehmen mit den Ländern geschehen müssen, so wie uns das Thema heute gestellt worden ist. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
9.38
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dörfler zu Wort. – Bitte.
9.38
Bundesrat Gerhard Dörfler (FPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich mich für deine Arbeit als Präsidentin des österreichischen Bundesrates herzlich bedanken.
Kärnten hat ja seine Konflikte mit dem Nachbarn Slowenien gelöst, und es ist gut so, dass da nachgearbeitet wird und neue Brücken gebaut werden. Ich möchte aber auch festhalten, dass Gedenk- und Opferkultur keine Einbahnstraße ist. Wenn man daran denkt, dass in der Untersteiermark Marburg als deutsche Stadt ausgelöscht wurde, dann wäre es auch notwendig, für diese Vertriebenen entsprechende Gedenk- und Aufarbeitungsprogramme zu starten. Wenn Sie heute durch das slowenische Koroška, sprich slowenische Kärnten, von Marburg nach Kärnten fahren, dann können Sie auf Friedhöfen sehen, dass die alten Teile der Friedhöfe deutschsprachig sind. Nur, man findet heute keinen deutschen Bürger mehr.
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden gerade an den Grenzen Kärntens Zehntausende Menschen von den Tito-Partisanen dahingemetzelt. Ich möchte das nur festhalten. Es gibt keine besseren und keine schlechteren Opfer. Alle sind Opfer, und ich will, dass die Gedenkkultur auch hier entsprechend wahrgenommen wird, nämlich ausgleichend wahrgenommen wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundesminister, Sie haben ein schweres Erbe angetreten. (Bundesrat Stadler: Das ist ungefähr solch ein schwieriges Erbe wie das des Landeshauptmannes in Kärnten!) Ihr Vorgänger war ja kein Verteidigungsminister, der war ein Abrüstungs- und Zusperrminister. Ich hatte bei Ihrem Vorgänger immer das Gefühl, dass er sich, wenn er eine Uniform sieht, am liebsten wegdrehen würde.
Das heißt, Sie haben ein Ressort übernommen und hatten einen Vorgänger, der überhaupt kein Bekenntnis zum Bundesheer abgelegt hat. Es ist ja einmalig in einem Staat wie Österreich, dass der Verteidigungsminister für die Abschaffung der Wehrpflicht war und der Oberbefehlshaber, der Herr Bundespräsident Fischer, für die Wehrpflicht – richtigerweise, möchte ich festhalten – eingetreten ist.
Da sieht man schon, dass das Bundesheer in den letzten Jahren eine politische Führung hatte, die dieses Desaster, das wir heute haben, zugelassen hat. Herr Bundesminister, würde 9/11 heute in Österreich oder irgendwo an den Grenzen Österreichs stattfinden – könnten Sie uns garantieren, dass eine entsprechende Mobilmachung überhaupt möglich wäre? Sind die Tanks der Fahrzeuge überhaupt voll? Man musste vor einigen Wochen lesen, dass wir nicht einmal die Mittel für den Treibstoff der Einsatzfahrzeuge für einen Katastrophenfall oder gar für einen Einsatzfall, an den wir nicht
denken wollen, der in diesem krisenhaften Europa aber kommen kann, haben. Die Ukraine ist uns näher als Dornbirn oder Bregenz. Deswegen ist es notwendig, dass wir ein starkes, vitales Bundesheer haben.
Es ist erstaunlich, dass man in der letzten Zeit Plakate und in österreichischen Zeitungen auch Inserate „Karriere beim Bundesheer“ lesen konnte. Herr Bundesminister, welche Karriere ist denn da gemeint? – Bundesheer-Bedienstete werden in andere Aufgabenbereiche verschoben, um das Bundesheer weiterhin abzurüsten. Die österreichische Bevölkerung hat 2013 ein klares Bekenntnis zur Wehrpflicht, aber auch zu einem starken, vitalen Bundesheer abgelegt. Und derzeit muss man festhalten – und da ist auch die ÖVP am Zug –, es ist ja nett, dass man erklärt, wie das Bundesheer aufzurüsten ist, aber der Finanzminister gibt dem Herrn Verteidigungsminister die nötigen Budgets nicht.
Bedenken wir nur, dass der Fuhrpark 35, 40 Jahre alt ist, dass diese Fahrzeuge keine Einsatztauglichkeit mehr haben – da gibt es Mehrfachkosten allein schon im Treibstoffbereich bei Fahrzeugen, die bis zu 40 Liter Sprit pro 100 Kilometer verbrauchen, was in einem umweltbewussten Österreich ja eigentlich ein völliges Unding ist –, dass im Bereich der Hubschrauber nachzurüsten ist, wenn wir nur an Galtür denken, als Österreich quasi seine Nachbarn darum bitten musste, entsprechendes Flugmaterial nach Österreich zu entleihen, damit in diesem Schneechaos eine Bergung der eingesperrten Menschen überhaupt erst möglich war. Daraufhin gab es die richtige Investition, die Black-Hawk-Hubschrauber wurden angeschafft, aber jetzt schaut es danach aus, dass sie irgendwann nicht mehr flugtauglich sein werden.
Das heißt, es muss mit dem finanziellen Aushungern ein Ende sein. Das ist der Appell an den Finanzminister der ÖVP, damit der Herr Verteidigungsminister die entsprechenden Investitionen auch durchführen kann. Das möchte ich schon auch festhalten. Es reicht nicht aus, immer nur die Forderung zu stellen, dass die entsprechenden Maßnahmen gesetzt werden müssen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitlichen stehen zu einem starken Bundesheer. Herr Bundesminister Klug hat am 16. Oktober nach einer Dringlichen Anfrage der FPÖ auch ausgeführt: „Durch die seit 2008 kontinuierlichen Budgetabschläge und durch über Jahre aufgestaute eklatante Engpässe, zum Beispiel im Bereich der Fahrzeugflotte und unserer Luftfahrzeuge, sind die Auswirkungen unübersehbar.“
Wir würden Sie gerne unterstützen, Herr Minister – gerne würden wir das tun –, aber, wie gesagt, da muss letztendlich auch der entsprechende finanzielle Ausstattungsbereich vorhanden sein.
Zu Kärnten und den Auswirkungen darauf: Herr Bundesminister, ich hätte da einen Vorschlag: Sperren Sie nicht die Kaserne in Bleiburg zu! Erstens ist das zweisprachiges Gebiet, eine Region, die Ihre besondere Aufmerksamkeit verdient; zweitens ist Bleiburg eine Garnisonsstadt, die auch im letzten Jugoslawien-Konflikt – beim Zerbrechen Jugoslawiens – die Hauptfunktion Richtung damals jugoslawischer Grenze in Kärnten innehatte. Legen Sie doch in Klagenfurt oder in Villach, wo Sie mehrere Kasernen haben, Aufgaben zusammen und verlegen Sie Aufgaben verstärkt nach Bleiburg! Erstens muss eine Verteidigung Österreichs an den Landesgrenzen weiterhin gewährleistet sein – das ist extrem wichtig –; zweitens ist es wichtig, dass wir eine Kleinstadt im ländlichen Bereich nicht aushungern – die haben ohnedies entsprechende Abflüsse –, aber meiner Ansicht nach ist es auch sehr wichtig, dass wir die einzige Kaserne im zweisprachigen Kärntner Gebiet erhalten.
Das ist auch ein Bekenntnis gegenüber der Volksgruppe, das ich hier einfordern möchte, und ich darf hier die Wünsche der Bevölkerung an die Regierung weitergeben. In Klagenfurt oder Villach, wo Sie drei oder mehr Kasernen oder kasernenähnliche Infra-
strukturstandorte haben, ist es überhaupt kein Problem, zu optimieren und dafür einen Aufgabenteil nach Bleiburg zu verlegen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zur Militärmusik. Die Militärmusik in Kärnten ist ein hochkarätiges Orchester. Das gehört zum Kulturland Kärnten, und ich meine, dass die Militärmusikorchester zum Kulturland Österreich gehören. Da wäre es einfach notwendig, bevor man irgendwelche Happenings fördert und nächstes Jahr für den Song Contest unmögliche Summen ausgeben wird, dass auch das Kulturressort – Minister Ostermayer ist vielleicht dazu bereit – einen Anteil leistet, dass wir alle Militärmusik-Orchester, die eine hohe Ausbildungsfunktion im Kulturland Österreich haben, auch erhalten können. Ich glaube, es ist eine Verpflichtung, dass der Kulturminister den Verteidigungsminister unterstützt, um diesen hohen Grad an militärischem Kulturgut auch erhalten zu können.
In diesem Sinn, Herr Bundesminister, sind wir Freiheitlichen für ein starkes Bundesheer. Churchill meinte: ein eigenes oder fremdes – falls wir so weitertun, haben wir keines mehr. Und das ist gegen die Verfassung. Das ist ein Verfassungsbruch, sagt Erhard Busek – das ist keine Erfindung der FPÖ! –; ich gebe das wieder, was ein führender Politiker der ÖVP, der die Krisenherde rund um Österreich ausreichend und bestens kennt, sagt.
Das heißt, dass wir ein starkes Bundesheer brauchen. Wir bekennen uns klar dazu. Herr Minister, unsere Unterstützung haben Sie! Sie sind ein Hoffnungsträger – ich sage auch: Ein bisschen schon gewesen. (Bundesrat Stadler: Das waren die Hoffnungen an den Landeshauptmann Dörfler in Kärnten auch!) Das sage ich Ihnen ganz offen. Ich hatte den Eindruck, dass jetzt einer daherkommt, der wenigstens wie ein Soldat ausschaut, eine Körpersprache hat und ein Bekenntnis zum Bundesheer abgelegt hat. Aber in der Zwischenzeit ist es tatsächlich so, dass die Hoffnungen, die ich und unsere Fraktion hatten, leider Gottes nicht realisiert wurden.
Ich wünsche Ihnen viel Energie nicht nur dabei, dass Sie mit Ihrer Tochter erstmals gemeinsam Weihnachten feiern – viel Glück als Jungvater und schöne Weihnachten –, aber das, was wir brauchen, ist ein sicheres Österreich, und dazu ist ein starkes Bundesheer für unser Vaterland unverzichtbar. (Beifall bei der FPÖ.)
9.46
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.
9.47
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Grüß Gott! Sehr geehrte Gäste hier und vor den Bildschirmen! Ich tu mich jetzt ein bisschen schwer mit dem Thema der heutigen Aktuellen Stunde, die mit „Auswirkungen der Bundesheerreform auf die Bundesländer“ betitelt ist. Ich tu mich deswegen ein bisschen schwer damit, die Auswirkungen zu beschreiben, weil es einfach noch keine Reform gibt. Auch meine Vorredner haben die meiste Zeit über Schadensbegrenzung geredet, haben über Systemkonservierung geredet, aber nicht über Reformen.
Herr Minister, vor über zwei Monaten haben Sie Ihre Einsparungsvorschläge bekannt gegeben, und es hieß, dass die Verhandlungen mit der ÖVP noch vor Weihnachten abgeschlossen sein sollten. Dieses Datum ist jetzt in weite Ferne gerückt. Vor ein paar Tagen hat dann sogar unser Herr Bundespräsident ein strafferes Tempo eingefordert, weil nicht allzu viel zu passieren scheint.
Als ich mir die Pressemeldungen der letzten Tage und Wochen auf der Bundesheer-Homepage durchgelesen habe, fand ich immer wieder kleinere Projekte, wie etwa: vermehrt Schießsimulatoren für die Reform des Wehrdienstes oder die jetzige Umsetzung
der Teilstrategie Verteidigungspolitik als Teil der österreichischen Sicherheitsstrategie; aber auch in dieser wird die Wehrdienstreform als erster und wichtigster Zweig gefordert.
Was mir aber fehlt, ist eine weitreichende Reform und nicht nur ein Bündel an Einzelmaßnahmen auf beiden Seiten – auf der Einspar- und auf der Ausgabenseite. Aber genau das ist es zurzeit: Es gibt Ausgaben für punktuelle Aufwertungen einerseits, Einsparungen bei Kasernen, Militärmusik und Struktur andererseits. Die Eurofighter, die immense Kosten verursachen, und auch die Stärkung der Miliz kommen zum Beispiel noch nirgendwo vor. Für mein Bundesland bedeuten Ihre Pläne bis jetzt konkret, dass in Tirol zwei Kasernen geschlossen werden. Das kostet vor Ort Arbeitsplätze, und für die betroffenen Ortschaften Lienz und Vomp ist es natürlich nicht so leicht. Die Militärmusik wird in vielen Bundesländern gestrichen, in Tirol bleibt sie aber erhalten. Ganz objektiv gesehen: Die Tiroler Militärmusik ist einfach sehr gut, und deswegen ist das schon nachvollziehbar.
Der Bundesheer-Homepage entnehme ich auch, dass logistische Leistungen wie Transportleistungen, Materialerhalt, Fahrschulbetrieb regional gepoolt werden, dass das Miliz-Jägerbataillon in Tirol erhalten bleibt und hinsichtlich klarem Auftrag – steht dort – und Regionalbezug gestärkt wird. Genauere Angaben dazu gibt es aber noch nicht. Das sind also die Auswirkungen in meiner Region.
Aber was will die Bevölkerung in den Regionen? – Die Bevölkerung will – das ist schon mehrmals gesagt worden – Sicherheit, die Bevölkerung will Katastrophenschutz und die Bevölkerung will Zivildienst beziehungsweise die Aufrechterhaltung und Erledigung der sozialen Dienste, die jetzt über den Zivildienst abgedeckt werden.
Genau dazu haben wir Grünen uns schon sehr viele Gedanken gemacht. Darum schwenke ich jetzt auf die grüne Bundesheerreform und ihre Auswirkung auf die Bundesländer um. Die grüne Bundesheerreform beginnt nämlich zuerst einmal damit, dass es für die Grundbedürfnisse der ÖsterreicherInnen einfach kein stehendes Heer braucht. Diese Aufgaben des Bundesheeres können durch andere Einheiten viel besser und viel kostengünstiger übernommen werden. Damit besteht auch kein Grund mehr, jungen Männern sechs Monate ihres Lebens wegzunehmen. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) – Ich weiß, ich weiß! Die Bundesheer-Volksbefragung hat die Wehrpflicht im Moment noch einmal verfestigt, obwohl sich die Bevölkerung damit vor allem für Sicherheit, Katastrophenschutz und Zivildiener entschieden hat.
Diesen Wunsch der Bevölkerung nach Sicherheit zu erfüllen, ist vor allem eine Polizeiaufgabe. Österreich ist umringt von befreundeten Staaten, also sind klassische militärische Konflikte in Europa derzeit einfach ausgeschlossen. Auch zwischen uns und der Ukraine liegen einige Staaten, die noch dazu NATO-Mitglieder sind. (Bundesrat Füller: Einer! Die Slowakei!) Also bevor jemand in Österreich einmarschiert, muss schon sehr viel passieren. Daher besteht für die klassische militärische Landesverteidigung im Sinne der Verteidigung von Raum und Boden schlicht und einfach kein Bedarf mehr. Heutzutage sind Massenheere einfach überholt und es ist einfach ein Faktum, dass schon fast alle Staaten in Europa die Wehrpflicht abgeschafft haben. Nur noch Estland, Finnland, Zypern und Griechenland haben Wehrdienstpflicht. Wenn Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien – also große Länder in Europa – ohne Wehrpflicht auskommen, dann ist es für Österreich, denke ich, auch ganz sicher kein Problem. (Bundesrat Mayer: Die Bevölkerung hat entschieden! – Bundesrat Perhab: Wir sind das Volk!)
Wir haben trotzdem bessere Vorschläge. Militär hat heutzutage in dieser Welt vor allem einen sehr, sehr zentralen und sinnvollen Zweck, nämlich die Friedenserhaltung in Krisenregionen. Grundwehrdiener können wir auch nicht in diese Auslandseinsätze schi-
cken. Dafür braucht es spezialisierte BerufssoldatInnen. Teure Waffengattungen wie Artillerie, Panzer, Flugzeuge und so weiter brauchen wir dann auch nicht mehr. (Bundesrat Perhab: Woher willst du das wissen?) – Wir haben Referenten, Herr Kollege!
Der zweite große Wunsch der Bevölkerung ist der Wunsch nach Katastrophenhilfe. Katastrophenhilfe – auch das vergangene Jahr hat es uns wieder gezeigt – ist natürlich immens wichtig, sei es bei Überschwemmungen, bei Lawinen oder bei Bergrutschen. Katastrophenhilfe ist aber eine zivile Aufgabe und kann mit den Kräften, die vom Bundesheer übernommen werden, auskommen. Ich denke da an eine Lösung ähnlich dem Technischen Hilfswerk in Deutschland. Zusätzlich wäre zum Beispiel eine Katastrophenschutzmiliz denkbar, sodass im Ernstfall rund 10 000 Freiwillige zur Verfügung stehen können.
Der dritte große Wunsch der Bevölkerung ist der Wunsch nach Zivildienst beziehungsweise Abdeckung und Erledigung der sozialen Leistungen, die jetzt durch den Zivildienst abgedeckt werden. Würde die Wehrpflicht abgeschafft werden – immer noch eine zentrale Forderung der Grünen –, dann könnte auch der Zivildienst in seiner bisherigen Form nicht mehr zwangsweise aufrechterhalten werden. Wir Grünen haben dafür schon vor Jahren ein Modell entwickelt, demzufolge Freiwillige bei vernünftiger Bezahlung und voller sozialrechtlicher Absicherung – das dürfte auch im Sinne von vielen anderen Fraktionen sein – für zirka ein Jahr in sozialen Bereichen arbeiten. Diese Zeiten sollen dann auch für Ausbildungen – zum Beispiel im Pflegebereich – angerechnet werden können. Im Übrigen – darin sind wir uns auch einig – glaube ich, dass der Einsatz von Zivildienern derzeit oft an Stellen, für welche sie nicht ausreichend qualifiziert sind und für die es wirklich besser qualifiziertes Fachpersonal brauchen würde, erfolgt.
Jetzt kommt sicher auch noch der Einwand, dass das alles viel zu teuer ist. Der Clou: Ein Berufsheer ist dann teurer, wenn die jetzt bestehende Größe angepeilt wird! – Das ist aber weder notwendig noch sinnvoll. Für internationale Friedensmissionen genügen ein paar Tausend SoldatInnen. Setzt man das in einen Vergleich, so sind derzeit im Bereich Landesverteidigung ohne die Grundwehrdiener an die 25 000 Personen beschäftigt, für ein „Bundesheer neu“ nach unseren Vorstellungen genügen aber zirka 6 000 bis 8 000. Daher ist dieses Heer deutlich billiger, und es wird gleichzeitig auch effizienter arbeiten.
Die Auswirkungen – zum Schluss zusammenfassend – einer grünen Bundesheerreform auf die Bundesländer wären also folgende: Weniger Kasernen, weniger Verwaltungsapparat – in Tirol sind wir uns noch nicht ganz sicher, wer dann die Hahnenkamm-Abfahrt präparieren wird, aber das lässt sich auch noch klären –, dafür gäbe es gleich viel Sicherheit wie jetzt, gleich viel Katastrophenhilfe und die weitere Erfüllung der zivilen Dienste – und das alles auch noch effizienter und billiger. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
9.54
Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister für Landesverteidigung und Sport zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Auch seine Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Minister.
9.55
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundesrat! Sehr geehrtes Hohes Haus! Frau Mag. Schreyer, falls ich mit einer allgemeinen Kommentierung beginnen darf, dann möchte ich nur sagen, dass, seitdem ich im März 2013 die ressortpolitische Verantwortlichkeit für die Landesverteidigung übernommen habe – in der ersten kurzen Legislaturperiode und jetzt für die neue Legislaturperiode –, der einzige Wunsch der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem österreichischen Bundesheer jener ist – ich weiß das aus vielen Gesprächen mit der Bevölkerung –, dass
unsere Armee Schutz und Hilfe für unsere Bevölkerung gewährleistet. Das ist das Einzige, was zählt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Mir ist aber natürlich aus meiner politischen Erfahrung in der Länderkammer bewusst, dass heute die besondere Herausforderung darin besteht, das Strukturanpassungspaket ÖBH 2018 mit Ihnen gemeinsam zu diskutieren – wohl wissend, dass die österreichischen Armeeinfrastrukturressourcen personell in allen Bundesländern aufgestellt sind und dass das natürlich in der Länderkammer eine durchaus sportliche Herausforderung ist. (Bundesrat Dörfler: Sie sind ja auch Sportminister!)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich sehr, dass ich heute die Gelegenheit habe, einige wesentliche Eckpunkte der ÖBH-Reform 2018 mit Ihnen gemeinsam zu diskutieren. Da es sich um eine Aktuelle Stunde handelt, ersuche ich auch um Verständnis dafür, dass ich in einzelnen Bereichen etwas ausführlicher werde, weil auch bei den einzelnen Redebeiträgen zum Teil sehr in die Tiefe gegangen wurde. Mir ist es wichtig, Ihnen alle aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Strukturpaket ÖBH 2018 aus meiner Sicht näherzubringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, hatte ich in den letzten Wochen und Monaten durchaus mehrere Aufgabenstellungen, die meines Erachtens für die Entwicklung des österreichischen Bundesheeres von entscheidender Bedeutung waren, gleichzeitig zu bewältigen. Zum einen galt es, dass Strukturanpassungspaket ÖBH 2018 für die Erfüllung der erforderlichen Einsparungsziele auszuarbeiten. Parallel dazu galt es aber auch – entsprechend den Vorgaben aus der Österreichischen Sicherheitsstrategie – die sogenannte Teilstrategie Verteidigungspolitik zu erstellen, um eine klare strategische Richtung für ein zukunftsfähiges Bundesheer über den Zeitraum bis 2018 hinaus zu entwickeln.
Die Ausgangslage kurz skizziert: Durch die seit 2008 – seit 2008 – kontinuierlichen Budgetabschläge und durch über Jahre aufgestaute eklatante Engpässe, zum Beispiel im Bereich der Fahrzeugflotte – Kollege Dörfler hat das angesprochen – und auch der Luftfahrzeuge, sind die Auswirkungen auf unser Bundesheer meines Erachtens unübersehbar. Darüber hinaus wurden dem österreichischen Bundesheer in den letzten zehn Jahren durch verschiedene, auch gesetzliche Maßnahmen rund 2 Milliarden € aus der Substanz herausgezogen – in den letzten zehn Jahren! Ich mache auf diesen Umstand deshalb aufmerksam, weil es da durchaus unterschiedliche politische Verantwortlichkeiten gegeben hat. Die vorherrschende und zu erwartende Ressourcenlage machte daher eine nahezu völlige Streichung der Neuinvestitionen in den Jahren 2014 und 2015 notwendig, was letztlich zu einer signifikanten Leistungsreduktion des österreichischen Bundesheeres führt.
Die Folgerungen daraus sind meines Erachtens, dass wir aufgrund der allgemeinen Budgetlage und des vorgegebenen Personalrahmens einzelne, zum Teil auch schmerzhafte Maßnahmen setzen müssen. Darum ist die Organisation zu verkleinern. Kleine, unwirtschaftliche Kasernen sind zu schließen. Der Anteil von schweren Waffen im österreichischen Bundesheer ist bis 2018 signifikant zu verringern.
In dieser Logik sind, auch bei der Ausbildungsorganisation, die Strukturen an den verringerten Bedarf anzupassen. Im Ministerium, bei den Kommanden und bei den Ämtern wird generell um 15 Prozent gekürzt. Insgesamt werden die Bereiche des Personalaufwandes, des laufenden Betriebes und des sonstigen Aufwandes im Sachbereich im Endausbau um durchschnittlich rund 200 Millionen € reduziert.
Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Detailausführung die Logik des Konzepts ÖBH 2018 erläutern.
Im Einklang mit unserer Verfassung – und im Hinblick darauf bin ich immer sehr vorsichtig, wenn einzelne Kommentierungen ehemaliger Politiker unreflektiert wiederge-
geben werden – wurde im vergangenen Jahr hier im Hohen Haus auf breiter Basis eine neue Österreichische Sicherheitsstrategie verabschiedet. Sie bildet das sicherheitspolitische Mutterdokument und definiert alle wesentlichen Eckpunkte einer zeitgemäßen Strategie.
Des Weiteren wurde im aktuellen Regierungsprogramm im Kapitel Sicherheitspolitik Folgendes ausgeführt:
„Das Bundesheer muss auf der Grundlage der neuen Österreichischen Sicherheitsstrategie, des Wehrdienstberichtes, des Milizsystems und der Immerwährenden Neutralität an die zukünftigen Herausforderungen und Aufgaben angepasst werden.“
Die Österreichische Sicherheitsstrategie sieht darüber hinaus vor, dass – von ihr abgeleitet – auch sogenannte Teilstrategien in jedem Ressort erarbeitet werden. Für den Bereich der Landesverteidigung ist das die Teilstrategie Verteidigungspolitik, welche Ende Oktober dieses Jahres innerhalb der Bundesregierung endverhandelt und nachfolgend durch den Nationalen Sicherheitsrat zur Kenntnis genommen wurde.
Beide Strategiedokumente halten klar fest, dass die aktuellen und absehbaren Rahmenbedingungen für die sicherheitspolitische Ausrichtung Österreichs anders als noch vor 20 Jahren sind. Die Gefahr von konventionellen Angriffen auf Österreich ist demnach auf absehbare Zeit unwahrscheinlich. Die Herausforderungen, Risiken und Bedrohungen sind heute internationaler Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die Flüchtlingsproblematik, Angriffe auf unsere IT-Systeme, Bedrohungen strategischer Infrastruktur und natürlich auch Naturkatastrophen.
Diese neuen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen werden im Strukturpaket ÖBH 2018 natürlich berücksichtigt, denn daran sind die sogenannten militärisch einsatzwahrscheinlichen Aufgabenstellungen geknüpft. – Militärisch einsatzwahrscheinliche Aufgaben sind demnach der Schutz kritischer Infrastruktur wie zum Beispiel des Flughafens Wien-Schwechat, der Wasserversorgungsnetze und Stromversorgungsnetze, die Hilfe bei Naturkatastrophen, die Luftraumüberwachung, Friedenseinsätze im Ausland, das Ausbilden unserer Grundwehrdiener und die Abwehr von Bedrohungen aus dem Cyberraum.
Mir ist wichtig, dass diese militärisch einsatzwahrscheinlichen Aufgaben auf einem zeitgemäßen Stand – insbesondere bei der militärischen Landesverteidigung – sind und auch erfüllt werden. Dazu braucht das österreichische Bundesheer auch die erforderliche Mobilität sowie Führungsfähigkeit, insbesondere aber auch einen angepassten Schutz der Soldatinnen und Soldaten.
An dieser Stelle möchte ich auch noch das Thema Mobilität besonders hervorheben. Es wurde in der Diskussion schon mehrfach angesprochen. – Wir haben auf die Besorgnis der Kommandanten umgehend reagiert und durch die Umschichtung in den letzten Wochen Gelder in der Höhe von 2 Millionen € zur Verbesserung der Situation frei gemacht. Darüber hinaus wurde in meinem Haus ein eigener Mobilitätskoordinator im Generalstab eingesetzt.
Basierend auf diesen Einschätzungen der soeben erläuterten einsatzwahrscheinlichen Aufgaben wird wiederum der Ressourcenbedarf der einzelnen sogenannten militärisch einsatzwahrscheinlichen Waffengattungen abgeleitet: Das sind Infanterie, Spezialeinsatzkräfte wie zum Beispiel auch das Jagdkommando, aber auch die Pioniere – ich freue mich, dass wir erst vor Kurzem neue Fahrzeuge an alle drei Pionierbataillone in Villach, Salzburg und Melk übergeben konnten – und natürlich auch unsere ABC-Abwehrtruppe.
Gleichzeitig erfolgt konsequenterweise eine Redimensionierung der Waffengattungen Panzer, Artillerie und Fliegerabwehr auf einen sogenannten Rekonstruktionskern. Das
heißt, wir reduzieren die weniger militärisch einsatzwahrscheinlichen Bereiche, erhalten aber alle militärischen Waffengattungen: Es verbleibt also auch bei den schweren Waffen ein Kern der Systeme mit einem entsprechenden Wissen.
Sehr geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Weiter gilt selbstverständlich mein Auftrag, die Wehrdienstreform mit dem Ziel eines zeitgemäßen, sinnstiftenden Grundwehrdienstes und eine Ausbildung für die Rekruten und die Milizangehörigen fortzusetzen. Es wurde schon angesprochen: Wir haben uns gemeinsam auf einen neuen Grundwehrdienst verständigt. 180 Einzelmaßnahmen befinden sich jetzt in der Umsetzung.
Ich sage aber dazu: Die finanzielle Bedeckung bedeutet in Summe jährlich 30 Millionen €, und ich kann es nicht oft genug sagen, dass ich 2014 ressortintern in Vorleistung für diese 30 Millionen € gegangen bin und bis dato kein zusätzlicher Euro geflossen ist. Ein In-Vorleistung-Gehen ist 2015 nicht möglich.
Auch die Miliz wird weiterhin eine wichtige Rolle einnehmen und im Rahmen des Konzepts ÖBH 2018 aufgewertet, und zwar durch ein Plus von zwölf Milizkompanien, wofür ein Sonderinvest von rund 26 Millionen € vorgesehen ist. Die Behauptung, dass wir die Miliz nicht stärken, kann ich politisch nicht teilen, ich sage aber gleichzeitig dazu, dass dies nur über den Weg einer Sonderfinanzierung möglich ist.
Die Frage der Kasernenstandorte ist nachvollziehbarerweise in einer Länderkammer eine besonders sensible Angelegenheit. Ich kann das nachvollziehen, grundsätzliche Bemerkungen habe ich dazu gemacht. Trotz der Verkleinerung der Organisation wird größtenteils vermieden, ganze Bataillone aufzulösen und große Garnisonen zu schließen. Vielmehr schließen wir kleine, unwirtschaftliche Standorte und verdichten das Personal und Material an den großen Standorten.
Sie haben die aktive Luftraumüberwachung angesprochen: Das ist eine militärisch einsatzwahrscheinliche Aufgabenstellung. Die Luftraumüberwachung gehört kraft der Neutralität zu den Aufgabenstellungen des österreichischen Bundesheeres, und dafür werden wir auch zusätzliche finanzielle Mittel benötigen.
Die Reduktion der Zahl der Militärmusikkapellen hat zuletzt für eine Diskussion gesorgt. Ich möchte auch diesen Bereich kurz aktiv ansprechen: Wie ich bereits ausgeführt habe, muss das österreichische Bundesheer seit Jahren mit weniger finanziellen Mitteln das Auslangen finden. Das haben wir letztlich gemeinsam zu bewältigen, darum müssen wir zur Stunde jeden Euro mehr als dreimal umdrehen, um in allen Bereichen effizient Steigerungspotenzial zu nutzen. Darum wird auch die Militärmusik verschlankt. Wir beabsichtigen, aus neun Militärmusikkapellen eine große österreichweite Militärmusik zu erstellen. Wir stellen damit sicher, dass bei allen militärischen Veranstaltungen in allen Bundesländern die Militärmusik auch in Zukunft zu hören sein wird!
Ich habe, bevor ich das Strukturanpassungspaket 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt habe, mit allen Landeshauptleuten ein Gespräch geführt. Mir ist völlig bewusst, dass das keine einfachen Gespräche waren, aber ich möchte mich auch in diesem Zusammenhang bei den Landeshauptleuten für ihr grundsätzliches Verständnis für die besonders schwierige Situation des österreichischen Bundesheeres bedanken.
Dass wir die Miliz stärken, habe ich angesprochen. Ich möchte in diesem Zusammenhang zum Schluss noch auf einen wichtigen Aspekt zu sprechen kommen: Geschätzte Damen und Herren! Neben all den angeführten notwendigen Strukturanpassungen braucht es dringend ein Sonderinvest, und zwar im Detail für die Hubschrauberflotte, für die Katastrophenhilfe, für das Nachfolgegerät der Saab 105 zur Luftraumüberwachung, für die Ausrüstung und Stärkung der Miliz, aber auch für die Ausstattung der Truppe mit modernem Gerät. Das ist nicht im Regelbudget abgedeckt, und ich darf Sie einladen, mich in diesem Zusammenhang gemeinsam auch aktiv zu unterstützen!
Jetzt gäbe es im ersten Durchgang noch viel zu sagen. Ich habe mich bemüht, einige Eckpunkte zu skizzieren, und damit ich meine Redezeit nicht überstrapaziere, möchte ich abschließend noch auf den einen oder anderen Aspekt, der in der Debatte bis jetzt angesprochen worden ist, kurz eingehen.
Kollege Dörfler, ich bedanke mich für das klare Bekenntnis der FPÖ, dass eine ausreichende Finanzstruktur für das Heer nötigt ist, darf aber in diesem Zusammenhang sagen: Wenn Sie richtigerweise feststellen, dass wir zum Teil noch veraltete beziehungsweise sehr alte, nämlich bis zu 40 Jahre alte Fahrzeuge im Einsatz haben, möchte ich darauf hinweisen, dass ich vorhin kurz darauf aufmerksam gemacht habe, dass es in dieser Zeitspanne durchaus unterschiedliche politische Verantwortlichkeiten für dieses Ressort gab. Das betrifft mehrere politische Familien. Im Hinblick darauf bedanke ich mich auch für Ihre Einschätzung, wenn Sie sagen, ich habe in diesem Zusammenhang ein schweres Erbe angetreten. Erlauben Sie mir allerdings, zumindest kollegial zu sagen: Es ist durchaus interessant, aus dem Munde eines FPÖ-Politikers, der aus Kärnten kommt, zu hören, dass es ein schweres Erbe im Zusammenhang mit dem Bundesheer gibt! (Heiterkeit, Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)
Das war sehr interessant! Ich muss Ihnen nämlich ganz offen und ehrlich sagen: Ich habe in den letzten Wochen in diesem Zusammenhang viele Gespräche geführt, aber betreffend die Frage der notwendigen finanziellen Ausstattung unseres Bundesheeres würden wir uns in einigen Gesprächen wesentlich leichter tun, wenn wir bestimmte Entwicklungen der FPÖ in Kärnten nicht gemeinsam schultern müssten! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Stadler: Die Wahrheit tut weh!)
Die Kritik der Grünen konnte ich über weite Bereiche nicht nachvollziehen. Ich sage: Der letzte Stand ist, dass wir die Miliz stärken. Ich ersuche, das im Konzept nachzulesen!
Hinsichtlich der Reformen möchte ich bemerken: Strategischer und schlüssiger Schritt für Schritt vorgehen, als zuerst das Mutterdokument Österreichische Sicherheitsstrategie, dann Hausaufgaben, Teilstrategie Verteidigungspolitik, zu machen und dann mit dem Konzept ÖBH 2018 Strukturanpassung vorzunehmen, kann man meines Erachtens nicht!
Frau Kollegin, ganz offen gesagt: Wenn Sie andere Vorstellungen im Zusammenhang mit der Frage „Wehrpflicht ja oder nein“ haben, ist das natürlich Ihr Recht! Mein Auftrag ist der Auftrag aus der österreichischen Bevölkerung, und diese hat sich bei der Volksbefragung zu 60 Prozent klar und deutlich für die Wehrpflicht entschieden.
Damit ich nichts übersehe: Ich möchte sagen, dass in Salzburg eine durchaus eigene Situation besteht. – Ich sehe, dass Josef jetzt da ist, wenn ich das sage. – Wir haben es uns dabei insgesamt nicht leicht gemacht. – Ich betone in diesem Zusammenhang, dass das österreichische Bundesheer gerade den Auftrag hat, Schutz und Hilfe für die österreichische Bevölkerung sicherzustellen, und in Salzburg haben wir die größte Kaserne in ganz Österreich. Darum würden dich viele beneiden! Herzlich willkommen in der Schwarzenberg-Kaserne! In Salzburg haben wir eines von drei Pionierbataillonen für die Katastrophenhilfe stationiert, darum beneiden dich andere Bundesländer sicherlich!
In diesem Zusammenhang betone ich: Wenn wir alle Effizienzsteigerungsmittel und Potenziale nutzen müssen, dann kann ich nicht leichtfertig über unwirtschaftliche Infrastruktur hinwegsehen. Diesen Luxus kann ich mir bedauerlicherweise nicht erlauben! Ich verstehe, dass man sich in der Länderkammer mit dieser Frage beschäftigt, möchte aber festhalten, dass das österreichische Bundesheer keinen regionalpolitischen beziehungsweise regionalentwicklungspolitischen Auftrag hat.
Wenn es diesbezüglich im Konkreten um die Region Lungau oder Pongau geht, dann ersuche ich, landesspezifisch von bundesspezifisch zu trennen! – Aufgabe der Landespolitik ist es meines Erachtens, in dieser Region auch für eine ausreichende Gesundheitsversorgung zu sorgen, und wenn in der Krankenanstalt in Tamsweg die Betten von 140 auf 70 reduziert werden, dann sind in diesem Zusammenhang wesentlich mehr Arbeitsplätze sowie wesentlich mehr gesundheitspolitische Fragestellungen auf der Agenda, als wenn wir eine Kleingarnisonskaserne schließen wollen.
Daher teile ich deine Einschätzung: Das österreichische Bundesheer hilft, wenn andere nicht mehr können, und das soll auch in Zukunft so bleiben! Deshalb schätzt du das als Oberleutnant der Reserve auch richtig ein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
10.15
Präsidentin Ana Blatnik: Ich danke dir, sehr geschätzter Herr Bundesminister, für deine Ausführungen.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Lampel. Ich erteile ihm dieses.
10.16
Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Erst vor wenigen Wochen gab es einen Assistenzeinsatz des österreichischen Bundesheeres im Burgenland. Im Raum Forchtenstein waren aufgrund starker Vereisungen etwa 100 Menschen von der Außenwelt abgeschnitten. Um die Bevölkerung versorgen zu können, hat die Bezirkshauptmannschaft eine Assistenz-Anforderung an das Bundesheer gestellt. Das Bundesheer hat rasch geholfen und das entsprechende Gerät zum Einsatz gebracht. – Das war eine ganz wichtige Hilfestellung, und das ist nur ein Beispiel von vielen, welches zeigt, dass unser Bundesheer bei derartigen Ereignissen und im Katastrophenfall in ganz Österreich immer wieder wichtige Leistungen erbringt und für die Sicherheit der Bevölkerung unverzichtbar ist. Dafür gebührt dem österreichischen Bundesheer, allen Soldatinnen und Soldaten, Dank, Respekt und Anerkennung.
Das österreichische Bundesheer hat speziell für das Burgenland als Grenzregion schon traditionell einen besonders hohen Stellenwert. Wir haben heuer das Jubiläum „25 Jahre Fall des Eisernen Vorhangs“ gefeiert. Dieses historische Ereignis hat unseren Nachbarn Demokratie und Freiheit gebracht, und das Burgenland ist sozusagen von einer Randlage in das Herz Europas gerückt.
Aber große Veränderungen bedeuten immer auch große Herausforderungen, und solche Herausforderungen hat es ganz besonders im Bereich der Sicherheit gegeben. Diese Sicherheit konnte nur durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres zur Sicherung der Grenzen und zur Grenzraumüberwachung gewährleistet werden. Mehr als zwei Jahrzehnte lang war das österreichische Bundesheer ein verlässlicher Partner für die Sicherheit der Menschen im Grenzraum.
Heute steht das österreichische Bundesheer vor anderen großen Herausforderungen. Die größte Herausforderung ist, dass einerseits mehr als 200 Millionen Euro eingespart werden sollen und andererseits die notwendigen militärischen Aufgaben, aber auch Einsätze, zum Beispiel im Katastrophenfall, weiterhin gewährleistet werden müssen.
Der Bundesminister hat gemeinsam mit dem Generalstabschef entsprechend den budgetären Vorgaben ein Strukturpaket vorgelegt, und dieses Strukturpaket beinhaltet si-
cherlich auch schmerzhafte Einschnitte. So hat es zum Beispiel im Burgenland schon in den vergangenen Jahren Einschnitte gegeben: Seit 2007 sind im Burgenland vier Kasernen – nämlich Neusiedl, Oggau, Pinkafeld und Oberwart – geschlossen worden.
Gleichzeitig erfolgte – und das ist als sehr positive Maßnahme hervorzuheben – eine große und wichtige Investition mit dem Ausbau der Kaserne in Güssing. Im März dieses Jahres konnte die modernste Kaserne Europas, in der 750 Soldatinnen und Soldaten sowie Bedienstete des Jägerbataillons 19 untergebracht sind, eröffnet werden. 46,5 Millionen € wurden in diese Musterkaserne investiert. Auch die Investition in die Modernisierung der Benedek-Kaserne in Bruckneudorf ist von großer Bedeutung.
Natürlich ist es aus der Sicht des Burgenlandes bedauerlich, dass die Militärmusik dem Sparvorhaben zum Opfer fallen soll. Positiv ist zu beurteilen – und das hat ja der Herr Bundesminister vorher gesagt –, dass auch in Zukunft der Einsatz der Militärmusik bei allen offiziellen militärischen Anlässen auch im Burgenland gewährleistet ist.
Die Strukturreform ist eine budgetär bedingte Notwendigkeit. Es ist eine große Herausforderung, dass diese Einsparungen und das Konzept „Österreichisches Bundesheer 2018“ nicht zulasten der Sicherheit gehen. Ich bin davon überzeugt, dass der Herr Bundesminister einen Weg verfolgt, der den wichtigsten sicherheitspolitischen Herausforderungen und den geänderten Anforderungen gerecht wird.
Wichtig ist meines Erachtens auch, dass für die Ausbildung der Grundwehrdiener die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, dass auch genug für den Schutz der kritischen Infrastruktur getan werden kann, und insbesondere die Katastrophenhilfe ist ein ganz wichtiges Anliegen. Wir brauchen eine Katastrophenhilfsgarantie. Wir werden das österreichische Bundesheer auch in Zukunft immer wieder im Katastrophenfall brauchen. Die Bevölkerung erwartet sich zu Recht, dass es diese Hilfe auch gibt.
Daher wäre es der falsche Weg, wenn gerade in diesem Bereich gespart wird. Die Sicherheit der Bevölkerung muss uns auch in budgetär schweren Zeiten etwas wert sein. Es müssen die notwendigen Gelder zur Verfügung stehen. Es muss an den richtigen Stellen investiert werden, dann kann das österreichische Bundesheer auch in Zukunft seine Aufgabe bewältigen. Dann ist die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft in hohem Maße gewährleistet.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine kurze Bemerkung zu den Ausführungen von Bundesrat Dörfler machen: Bezüglich der Problematik des Bundesheeres hat ja der Herr Bundesminister gesagt, dass man diese nicht auf seinen Vorgänger zurückführen kann. (Bundesrat Dörfler: Auf wen sonst? Auf wen sonst, Kollege?) Dass Bundesrat Dörfler aber des Weiteren das Aussehen oder die Ableistung eines Grundwehrdienstes mit einem Bundesminister in Zusammenhang bringt, dazu möchte ich nur anmerken: Was macht man dann in Deutschland? (Beifall bei der SPÖ.)
10.22
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Jachs. Ich erteile es ihm.
10.22
Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Bundesrätinnen und Bundesräte! Mit der Bundesheerreform diskutieren wir ein auch für die Zuhörer und die Zuseher in ganz Österreich ganz besonders wichtiges und interessantes Thema.
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie sind Verteidigungsminister, Sie sind aber auch der Sportminister, und es gibt zwischen diesen Bereichen Parallelen: Im österreichischen Bundesheer und im Fußball-Nationalteam geht es um die maximale Verteidigung. Aber es gibt auch einen Unterschied: Im Bundesheer spielen wir derzeit nicht in
Topform, und wir würden uns im Ernstfall wirklich einige Treffer einfangen. Daher appelliere ich an Sie: Wir müssen gemeinsam danach trachten, unser Bundesheer wieder in Höchstform zu bringen.
Das Problem im Bundesheer sind nicht zu viele Reformen. Aus meiner Sicht haben wir noch ein größeres Problem: Es gibt im Bundesheer zu wenige Gespräche. (Bundesrätin Kurz: Und zu wenig Geld!) – Noch schlimmer als wenig Geld sind wenig Gespräche. (Zwischenrufe bei Bundesräten der SPÖ.) Das merkt man, wenn man heute mit den Soldaten und Soldatinnen spricht. (Ruf bei der SPÖ: Das merkt man, wenn man was kaufen will!) Es gilt, den Informationsfluss zu optimieren. Es braucht mehr Gespräche, damit wirklich im gesamten Bundesheer ein Verständnis für Reformbestrebungen erzeugt wird. Nur mit mehr Gesprächen kann man auch wieder eine Aufbruchsstimmung in das österreichische Bundesheer bringen.
Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben 138 Generäle, wir haben 15 000 Mitarbeiter im österreichischen Bundesheer, und ich erwarte mir wirklich persönlich, auch als Bundesrat, dass die Generäle aktiv werden, dass sie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesheer erklären, worum es bei der Reform geht, dass sie ihnen Rede und Antwort stehen, denn es geht darum, dass wieder ein Teamgeist in das Bundesheer hineinkommt, dass man sich identifiziert mit dem österreichischen Bundesheer. Wir brauchen ein Wir-Gefühl und eine Aufbruchsstimmung, denn es geht um so viel: Es geht um ein Stück Sicherheit für Österreich. Diesem Prozess müssen wir uns stellen, diesen Prozess müssen wir auch beschleunigen.
Das führt mich auch zur Thematik Verteidigungsstrategie. Ja, wir haben eine Teilstrategie Verteidigungspolitik. Die wurde erstellt, die wurde gemeinsam formuliert. Das ist eine sehr umsichtige Strategie. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir von der ÖVP es waren, die diese Verteidigungsstrategie einfordern mussten. Sie waren eher der Meinung: Machen wir zuerst die Struktur, und dann erledigen wir die Strategie! – Uns als ÖVP war es wichtig, dass wir in der Bundesheerreformdiskussion sagen: Zuerst brauchen wir eine Strategie, dann beschäftigen wir uns mit der Struktur!
Was Kasernenschließungen betrifft, so sage ich: Vieles, was an Schließungsplänen in den Raum gestellt wurde, lässt sich wirtschaftlich nicht erklären. Es lässt sich nicht erklären, warum wir Kasernen schließen, in die wir in der Vergangenheit viel Geld hineingesteckt haben, Kasernen, in die wir in der Vergangenheit viel Geld investiert haben – in Infrastruktur, in die Gebäudesanierung. Das gilt für Freistadt, das gilt genauso für Horn. Das lässt sich wirtschaftlich nicht erklären! Das lässt sich nur über Gespräche austragen. Nur wenn es ein Bewusstsein für das Gemeinsame, für das große Gemeinsame gibt, dann wird es auch die Bereitschaft geben, dass von der Basis, dass seitens des Bundesheeres, der Mitarbeiter in den Regionen auch solche Schließungen mitgetragen werden.
Daher ist mein Appell in die Richtung, Gespräche zu führen, so wichtig, denn nur so wird sich auch Verständnis für die eine oder andere Kasernenschließung finden und erreichen lassen.
Ich hoffe, dass hier wirklich noch nicht die letzten Worte gesprochen wurden, denn für die betroffenen Regionen, auch für unseren Kasernenstandort in Freistadt geht es um sehr viel. Da geht es um 30, 40 Arbeitsplätze. Die sind ganz, ganz wichtig in den ländlichen Regionen.
Es geht auch darum, dass man Musterkasernen, die eine hervorragende Qualität in der Arbeit leisten, die eine hervorragende Ausbildung anbieten, auch, sage ich einmal, wertschätzt und dass man ihre Leistung auch honoriert. Und die haben einen Platz im österreichischen Bundesheer, denen sollten wir auch ein Stück Zukunft ermöglichen! (Bundesrat Stadler: Das ist wichtig für ganz Österreich!) Das ist es. (Bundesrat Stad-
ler: Strategie! Du hast ja gesagt: Strategie!) Daher muss man auch mit den Menschen reden, vor allem mit den betroffenen Menschen in den Kasernen. (Bundesrat Stadler: Hat dich der Landeshauptmann nicht informiert?)
Was uns auch wichtig ist in Oberösterreich, lieber Kollege, (Bundesrat Stadler: Hat dich der Landeshauptmann nicht informiert? Das ist eh dein Kollege!) – Wir haben da eine gemeinsame Position. Wir alle, sage ich einmal, in ganz Oberösterreich stehen hinter der Tilly-Kaserne in Freistadt. Es gibt diesbezüglich eine gemeinsame Landtagsposition. (Bundesrat Stadler: Eh! Mit dem hat es ja Gespräche gegeben, oder?)
Wir treten gemeinsam ja auch für den Erhalt der Stellungsstraße in Oberösterreich ein. Das ist ein ganz wichtiges Thema für Oberösterreich, Herr Bundesminister. Wir sind ein geburtenstarkes Bundesland. Wir haben rund 8 000 Stellungspflichtige, und es gibt im Landesmilitärkommando Tendenzen und Überlegungen dahin gehend, dass ein Großteil dieser Oberösterreicher künftig die Stellung in anderen Bundesländern absolviert oder dass man die Stellungsstraße überhaupt schließt. Wir haben einen Ärztemangel in den Spitälern. Wir haben gleichzeitig einen Ärztemangel im österreichischen Bundesheer.
Daher haben wir auch gesagt: Lösen wir dieses Problem! Stellen wir uns diesem Problem gemeinsam! Wir haben gesagt, wir bauen gerne mit dem Bundesheer einen Ärzte-Pool auf. Wir werben um Ärzte, niedergelassene Ärzte, Spitalsärzte, die künftig die Stellungstätigkeit übernehmen. Es gibt schon interessierte Ärzte. Das Land hat auch angeboten, dass wir die Untersuchungshonorare pro Tag für diese Ärzte erhöhen.
Daher, Herr Bundesminister: Bitte unterstützen Sie uns, dass wir die Stellungsstraße in Oberösterreich halten können! Schieben Sie bitte auch den Überlegungen im Landesmilitärkommando, Teile in andere Bundesländer abzugeben, dringend einen Riegel vor!
Herr Bundesminister, was mich in den letzten Tagen auch beschäftigt hat, ist das Thema Öffnung der Kasernen für Asylwerber. Ich sage Ihnen, für diesen Vorschlag habe ich persönlich großes Verständnis. Angesichts der großen Notlage ist es sinnvoll und ist es auch aus Sicht der Bevölkerung sehr sinnvoll, dass man leer stehende Kasernen anbietet. Da haben Sie in uns in den Regionen also wirklich Verbündete.
Präsidentin Ana Blatnik: Lieber Herr Bundesrat, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche: Bitte die Redezeit einzuhalten! – Danke.
Bundesrat Mag. Christian Jachs (fortsetzend): Was ich mir aber wünsche: dass man auch die Betroffenen vor Ort, nämlich die Mitarbeiter in den Kasernen darauf vorbereitet, denn die haben neben dem Ausbildungsbetrieb künftig den Betreuungsbetrieb zu organisieren und zu beherbergen. Da wünsche ich mir ebenfalls Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern im österreichischen Bundesheer.
Herr Bundesminister, Sie waren zum Kollegen Dörfler sehr zurückhaltend! Sie haben vom gemeinsamen schweren Erbe gesprochen. Ich würde sagen, da haben wir uns mit dem Hypo-Problem
Präsidentin Ana Blatnik: Lieber Herr Bundesrat, bitte kommen Sie zum Schluss!
Bundesrat Mag. Christian Jachs (fortsetzend): Da bin ich etwas direkter: Ich hoffe, dass wir in den nächsten Jahren mit Gesprächen wieder Schmiermittel finden, dass wir die Bundesheerreform auf Schiene bringen und gemeinsam dem österreichischen Bundesheer und der Bevölkerung ein gutes Stück Zukunft geben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
10.31
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.
10.31
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Darf ich jetzt auch 10 Minuten reden? Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Wertes Publikum zu Hause! Ich war einigermaßen überrascht, als ich das Thema dieser Aktuellen Stunde erfahren habe, nämlich Bundesheerreform. Wo, bitte, gibt es da eine Reform? – Bundesheerzerstörung wäre wahrscheinlich der treffendere Titel für diese Aktuelle Stunde gewesen.
Man hört ja aus der Bevölkerung Stimmen, die einem sagen, sie glauben, in Wirklichkeit handelt es sich um einen Rachefeldzug gegen die Bevölkerung, die für das Bundesheer gestimmt hat. (Bundesrat Stadler: Das ist deine Interpretation, Kollege! Deine Interpretation kannst du nicht umlegen auf die Bevölkerung! Das gelingt dir nicht!)
Über die Auswirkung auf die Bundesländer haben wir ja schon gehört. Direkte Auswirkungen sind Kasernenschließungen – in der Steiermark sind das zwei: die Kirchner-Kaserne in Graz und die Hadik-Kaserne in Fehring. Auch das Thema Militärmusik wurde bereits angesprochen. Neben der bereits erwähnten Identitätsstiftung sind natürlich auch die Imagepflege und der Marketingeffekt der Militärmusik, wenn man das so umschreiben darf, nicht zu unterschätzen, denn die Militärmusik ist ein Sympathieträger in der Bevölkerung. Vielleicht wäre es ja möglich, ein bisschen Geld im Ministerium umzuschichten, bei den Inseraten ein bisschen zu sparen und stattdessen das Geld in die Militärmusik zu investieren.
Auch der Katastrophenschutz hat ja direkte Auswirkungen auf die Bevölkerung. Ich habe schon gehört, dass Assistenzeinsätze nicht stattfinden haben können, obwohl die betreffenden Kräfte bereits parat gestanden sind, weil die Transportkapazität gefehlt hat.
An die Adresse der Grünen: Man kann hier keinen Vergleich mit den freiwilligen Feuerwehren ziehen, denn diese Feuerwehren sind eben Freiwilligenorganisationen. Sie leisten ganz hervorragende Dienste, aber bei länger dauernden Einsätzen geht einer Feuerwehr aus logischen Gründen irgendwann einmal die Luft aus.
Landesverteidigung und Sicherheit sind aber nationale Anliegen und machen nicht an den Grenzen der einzelnen Bundesländer halt. Um auf dieses schöne Schlagwort der „Einsatzwahrscheinlichkeit“ zu sprechen zu kommen: Ich nehme an, Herr Bundesminister, die Einsatzwahrscheinlichkeit wird wahrscheinlich „situationselastisch“ beurteilt werden. Es ist mir schon klar, dass die viel zitierte Panzerschlacht im Marchfeld nicht unbedingt das ist, was unmittelbar bevorstehen dürfte. Aber zum Verkauf von Panzern: 40 Stück, bei denen man mit einem Erlös von 400 000 € pro Stück rechnet, bringen also sage und schreibe nur 16 Millionen €. Und Experten sagen, es wird wahrscheinlich nur die Hälfte werden – also weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Auf der anderen Seite muss man sich allerdings vor Augen halten, dass ein neuer Panzer vergleichbaren Standards ungefähr 6 Millionen € kostet – für das Geld aus dem Verkauf alter Panzer würde ich also wahrscheinlich eineinhalb neue bekommen –, und vor allem auch, dass die Beschaffung eines solchen Systems bis zu 7 Jahre dauert. Da frage ich mich schon – die Grünen sind die Einzigen, die das zu wissen glauben –, ob Sie wissen, Herr Bundesminister, was in 7 Jahren einsatzwahrscheinlich sein wird, angesichts der Situation an unseren Grenzen, angesichts der sich so rasant verschlechternden Sicherheitslage?
Sie haben auch vom Ausbildungsbetrieb gesprochen. Ich zitiere den letzten Bericht der Bundesheerkommission, wo von einem 30-prozentigen Zuwachs an Beschwerden über schlechten Umgang der Vorgesetzten mit den Soldaten die Rede ist. Was glauben Sie, woher das kommt? – Das sind frustrierte Personen im Kaderpersonal, die ihrer Frustration natürlich nicht durch motivierten Umgang mit den Untergebenen Ausdruck verleihen, sondern klarerweise genau das Gegenteil machen. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Eine abschließende Bemerkung noch – das muss ich schon sagen –: Sie sind hier mit der Polemik von der Regierungsbank wieder ein bisschen in Ihre Rolle als ehemaliger Klubobmann zurückgefallen. Der Griss-Bericht scheint offensichtlich noch nicht im Verteidigungsministerium angekommen zu sein. Sie haben mehr oder weniger direkt eine abenteuerliche Behauptung getroffen: Ohne Hypo hätten wir mehr Geld fürs Bundesheer. (Allgemeine Heiterkeit. – Bundesrat Füller: Den Brand legen und dann über die Feuerwehr schimpfen!)
Genauso abenteuerlich, aber genauso berechtigt sage ich: Wir hätten das Geld fürs Bundesheer ja aus den Mitteln der Kommunalkredit und der Volksbanken genommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundesminister, abschließender Satz: Ich bin der Überzeugung, das Bundesheer kann derzeit – vor allem, wenn es nicht gelingt, diese zusätzlichen Finanzmittel, diese Sonderfinanzierungen aufzutreiben – seine verfassungsmäßigen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen. Ich hoffe, dass Sie sich dann Ihrer militärischen Tugenden besinnen und, wenn das nicht mehr gegeben ist, Ihren Rücktritt anbieten. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Stadler: Wow!)
10.37
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Zelina. – Bitte. (Bundesrat Füller: Das wird jetzt wieder eine Offenbarung werden!)
10.37
Bundesrat Mag. Gerald Zelina (STRONACH, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Liebe Zuschauer an den Fernsehgeräten! Zunächst möchte ich Herrn Bundesminister Mag. Klug gratulieren, dass er als einer der wenigen Minister in diesem Land den Mut hat, in seinem Ressort Reformen in Angriff zu nehmen, die auch die Ausgabenseite nicht ungeschoren lassen. Das ist vorbildlich hinsichtlich Verwaltungsreform und Strukturreformen auch in anderen Ressorts.
Österreich steht mit seiner Rekordverschuldung, seiner steigenden Arbeitslosigkeit, seinen rekordhohen Steuer- und Abgabenbelastungen, mit der beginnenden Rezession und den gewaltigen Russlandrisiken in den Bankbilanzen finanziell mit dem Rücken zur Wand.
Österreich ist ein gewaltiger Sanierungsfall, und es wird uns nichts anderes übrig bleiben, als unseren Bürgern die Wahrheit zu sagen und sie auf schwierigere Zeiten vorzubereiten. Unpopuläre Maßnahmen auf der Staatsausgabenseite, die schmerzvoll für uns alle werden, müssen angegangen werden. (Bundesrat Füller: Ich glaube, die Rede hat er schon einmal gehalten!) Wir alle werden unsere Gürtel enger schnallen müssen. Die Alternative ist der Staatsbankrott, der noch drastischere Kürzungen zur Folge hat.
Bei jeder Sanierung gehören zuerst die strategischen Kernaufgabenbereiche definiert und darauf schlanke personelle Strukturen aufgesetzt – so auch beim Bundesheer. Der teuerste Faktor des Heeresbudgets sind die Personalkosten. Die Personalkosten betragen 70 Prozent des gesamten Heeresbudgets, 1,2 Milliarden €.
Unsere Heeresverwaltung ist personell massiv überbesetzt. Das Verhältnis von Verwaltungspersonal zu Rekruten beträgt mittlerweile 1 : 1, das ist im internationalen Vergleich nicht haltbar. Unser Heer hat Tausende Arbeitnehmer durchzufüttern, für die keine Verwendung mehr besteht, die aber aufgrund des Dienstrechtes unkündbar oder unversetzbar sind.
Der Staat ist aufgrund des starren Heeresdienstrechtes gezwungen, Heeresangestellte bis zur Pension zu beschäftigen, obwohl sie ihrer ursprünglichen Tätigkeit ab dem 45. Le-
bensjahr nicht mehr nachkommen können – auf Deutsch: Beim Heer beschäftigen wir Beamte, die 20 Jahre lang nichts mehr zu tun haben. Soldaten über 45 Jahre übernehmen kaum neue Aufgaben, müssen sich einmal am Tag melden oder telefonisch erreichbar sein, und das alles bei vollen Bezügen. Das ist reine Geldverschwendung!
Genau aus diesem Grund sind unsere Steuersätze so hoch: weil wir Unmengen an unproduktivem Personal auf Staatskosten beschäftigen, anstatt mithilfe von niedrigen Steuersätzen produktive Arbeitsplätze in den Betrieben der Privatwirtschaft zu schaffen.
Ein flexibleres Beamtendienstrecht ist dringend notwendig! Wir brauchen kein pragmatisiertes Heer, wir brauchen ein junges Heer. 44 Jahre Durchschnittsalter ist auf jeden Fall zu alt.
Selbst eine sinnvolle Versetzung von Beamten nach ihrer Tätigkeit beim Heer in andere Ministerien, wo sie produktiver wären, wird durch die Beamtengewerkschaft und den ÖAAB verhindert (Zwischenruf des Bundesrates Mayer); die Beamtengewerkschaft und der ÖAAB sind Produktivitätsblockierer und Reformverhinderer! Sie blockieren und verhindern sämtliche sinnvollen Reformen in Richtung schlankerer Staat. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)
Der Versetzungsschutz gehört restlos beseitigt und Bundesheerbeamte dort eingesetzt, wo wirklich Bedarf ist. Beamte ohne sinnvolle Aufgaben gehören auf bürgernutzenbringende Aufgaben auch in anderen Ministerien umgeschult, zum Beispiel im Innenministerium bei der Polizei.
Auch die Zahl unserer Generäle und Offiziere gehört reduziert. Wir haben viel zu viele Häuptlinge und zu wenig Indianer. In der österreichischen Monarchie gab es 200 Generäle für eine Mobilmachungsstärke von 2,4 Millionen Soldaten; ein General kam auf 12 000 Soldaten. Heute haben wir in Österreich keine Monarchie mehr, aber immer noch 200 Generäle, jedoch nur mehr für 16 000 Soldaten. Ein General kommt in Österreich auf 80 Soldaten – das ist völlig überdimensioniert! In Deutschland haben wir einen General auf 1 020 Soldaten.
Das sture föderale Festhalten unserer Landeshauptleute an neun Landesmilitärkommandos ist ebenfalls völlig ineffizient und unproduktiv und eine Verschwendung von Steuermitteln. (Bundesrat Füller: Der Frank hätte das anders gelöst!) Überall in der Republik haben wir diese Doppel- und Neunfachstrukturen, und deswegen sind unsere Verwaltungskosten so hoch. Die neun Militärkommandos gehören zusammengelegt!
Als militärische Kernaufgabenbereiche sehe ich die Auslandseinsätze in der militärischen Friedenssicherung und der internationalen Terrorismusbekämpfung, zweitens im Grenzschutz mit Fokus auf Sicherung der EU-Außengrenzen gegen internationale Flüchtlingsströme und drittens den Infrastrukturschutz. Bei Katstropheneinsätzen wäre zu überlegen, auch die Zivilgesellschaften verstärkt einzubinden oder einige Aufgaben dorthin zu übertragen, also auch an die freiwilligen Feuerwehren und an die ziviltechnischen Hilfsdienste.
Unsere militärische Landesverteidigung muss in Zeiten der EU völlig neu überdacht werden.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Kollege, bitte die Redezeit einzuhalten; sie ist schon vorbei!
Bundesrat Mag. Gerald Zelina (fortsetzend): Unsere heutigen Feinde berauben unser Land und unsere Bürger nicht mehr mit Panzern, Flugzeugen und Bodentruppen, sondern durch Verkauf von Junkbonds und wertlosen Finanzpapieren an unsere Finanzinstitute, Pensionsfonds, Lebensversicherungen und Vorsorgefonds. Derivate und Hebelprodukte werden als Massenvernichtungswaffen zur Entwertung von Währungen, Manipulation von Rohstoffen, Aktienmärkten und Bondmärkten eingesetzt. Regionale Fi-
nanzkrisen und Paniken können jederzeit gezielt und punktgenau durch Kreditfälligstellungen und Verweigerung von weiteren Umschuldungen bewusst verursacht werden.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss! Herr Kollege, Sie haben die Redezeit überschritten, bitte kommen Sie zum Schluss! (Bundesrat Zelina: Ich komme zum Schlusssatz!) – Bitte.
Bundesrat Mag. Gerald Zelina (fortsetzend): Meine Damen und Herren, im aggressiven Finanzbereich sind die wahren heutigen Feinde unseres Landes und unserer Demokratie zu finden. Gegen diese Cyber-, Finanz- und Wirtschaftskriegsraubzüge müssen wir auch im Landesverteidigungsministerium Kompetenzen aufbauen. – Vielen Dank.
10.44
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zur Abgabe einer abschließenden Stellungnahme ist noch einmal der Herr Verteidigungsminister zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
10.45
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich eingangs einmal bei Ihnen allen sehr herzlich bedanken für Ihr Engagement in der politischen Debatte im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des österreichischen Bundesheeres. Ich weiß, uns eint die Sorge um die zukünftige Entwicklung, daher bedanke ich mich an dieser Stelle ganz besonders.
Es ist kein Geheimnis, dass wir uns in einer sehr schwierigen Ausgangslage befinden. Ich habe versucht, bei meinem ersten Statement kurz auf die Vergangenheit einzugehen und speziell die Tatsache besonders herauszustreichen, dass in den letzten zehn Jahren aus der Substanz des österreichischen Bundesheeres 2 Milliarden € durch verschiedenste Maßnahmen herausgezogen wurden.
Das bringt uns 2014 genau in jene Situation, die einige von Ihnen zu Recht auch kritisch reflektiert haben. Ich habe daher besonders darauf aufmerksam gemacht, dass zur Stunde unsere Armee für jene finanziellen Mittel, die uns zur Verfügung stehen, zu breit aufgestellt ist und wir daher die Strukturen straffen müssen.
Zu diesem Zeitpunkt nicken in der Regel noch alle, aber beim zweiten Schritt, wenn es dann um die Frage geht, welche Strukturen wir straffen sollten, versuchen einige – ich sage das jetzt unter Anführungszeichen – „wegzutauchen“: Bei dem anderen straffen, aber bei mir im Idealfall nicht! Und dass natürlich gerade im Bundesrat und damit in der Länderkammer auch die Sorge aus allen Bundesländern zum Ausdruck kommt, haben wir alle heute auch in der politischen Debatte gesehen.
Ich bedanke mich auch, Herr Mag. Zelina, für Ihre Unterstützung, deshalb habe ich das besonders herausgestrichen. Sie haben mit einigen Bemerkungen durchaus treffend angesprochen, mit welchem Widerstand man in diesem Zusammenhang rechnen muss, wenn man einmal eine Strukturanpassung anpackt und eine Reform auf die Beine stellt, die eine derartige Breitenwirkung in allen Bundesländern hat. Deshalb habe ich auch – das sage ich noch einmal –, bevor ich das Konzept in der Öffentlichkeit vorgestellt habe, mit allen Landeshauptleuten ein persönliches Gespräch gesucht. Das war mir wichtig, das entspricht auch meinem Verständnis davon, miteinander partnerschaftlich zu arbeiten.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch zwei, drei Punkte kurz ansprechen.
Punkt eins: Kollege Lampel, ich bedanke mich! Auch ich freue mich natürlich, dass es in Österreich möglich ist, trotz aller Schwierigkeiten die modernste Kaserne Europas zu haben. Selbstverständlich, darauf sind wir im österreichischen Bundesheer auch stolz!
Ich freue mich natürlich auch, dass sie im Burgenland steht, aber die Spreizung im Bereich der Ausstattung der Infrastruktur, Unterkünfte für die Rekruten, Unterkünfte für das Kaderpersonal, Kasernensanierungen et cetera, diese Spreizung ist leider groß, und daher haben wir gerade in diesem Bereich auch noch Aufholbedarf.
Ich habe ein klares und deutliches Bekenntnis zur Reform des Grundwehrdienstes und die fortgesetzte Umsetzung abgegeben – das ist für mich der Auftrag der österreichischen Bevölkerung –, schließlich habe auch ich im Jahr 2013 vier Monate in einer Arbeitsgruppe mit dem Koalitionspartner ein Maßnahmenpaket von 180 Einzelmaßnahmen auf die Beine gestellt, damit der Grundwehrdienst attraktiver und interessanter wird, und habe als Sportminister auch insbesondere den Sport gestärkt.
Daran will ich weiterhin arbeiten und diesen Weg auch konsequent fortsetzen. Ich habe nur darauf aufmerksam gemacht, dass die Realisierung dieses gemeinsamen Projekts in der Umsetzung 30 Millionen € bedeutet, die ich zur Stunde noch nicht habe.
Ich möchte kurz eingehen auf die Frage Topform oder Hochform. – Das ist immer relativ: Als Halbmarathonläufer bin ich gelegentlich auch mit einer Topform zufrieden. An der Hochform arbeiten wir im österreichischen Bundesheer, deshalb haben wir gemeinsam ein Strukturkonzept ÖBH 2018 erarbeitet. Und an dieser Stelle möchte ich, da einige meiner geschätzten Offiziere anwesend sind, eines ganz trocken sagen: Ich lehne ein Ausspielen einzelner Beschäftigungsgruppen beim österreichischen Bundesheer kategorisch ab – kategorisch! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zelina.)
Es leisten die Grundwehrdiener Hervorragendes, es leisten 8 291 Zivilbeschäftigte Hervorragendes und es leistet auch das militärische Personal, 24 688 Personen, Hervorragendes – jeder auf seinem Arbeitsplatz. Ich möchte mich an dieser Stelle auch sehr herzlich bedanken: Weil ein – neben dem Generalstabschef General Othmar Commenda – maßgeblicher Unterstützer und Arbeiter des Projektes ÖBH 2018 heute hier ist, möchte ich mich bei Ihnen, Herr Generalleutnant Leitgeb, sehr, sehr herzlich für die Unterstützung bedanken! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zelina.)
In einer politischen Verantwortlichkeit kommen viele Gespräche, aber in einer politischen Verantwortlichkeit kommt auch der Tag x. Und so gerne ich es mache – der überwiegende Teil von Ihnen kennt mich ja und weiß, dass ich gerne kommuniziere, ich setzte mich auch gerne und lange hin –, aber, geschätzter Kollege Jachs, lieber Christian, ich darf das so sagen, in einer Ressortverantwortlichkeit mit in Summe 32 979 Beschäftigten, mit einem Zwei-Milliarden-Euro-Budget habe ich, wenn der Tag und die Stunde x kommen, von salbungsvollen Worten alleine nichts. (Bundesrätin Kurz: Genau!)
Irgendwann muss gezahlt werden, irgendwann muss der Dienstbetrieb funktionieren, irgendwann muss klar sein, dass wir gemeinsam daran arbeiten, dass sich die österreichische Bevölkerung auch in Zukunft auf Schutz und Hilfe durch das österreichische Bundesheer verlassen kann. Dafür brauchen wir ein „Sonderinvest“, sonst hätten wir die gesamten Vorarbeiten nicht gemacht. Welche Verwendungen der Sonderinvestitionen angedacht sind, habe ich vorhin ja ohnedies kurz skizziert.
Jawohl, wir straffen die Strukturen! Das ist keine leichte Aufgabe. Jawohl, wir sparen im Endausbau rund 200 Millionen € pro Jahr ein – Personal, laufender Sachaufwand. Die Vorgabe ist, mit den Budgetmitteln und mit den erwartbaren Mitteln – Stichwort „Budgetrahmen“ – den laufenden Betrieb funktionieren zu lassen. Aber es bedarf auch eines „Sonderinvests“, und daran arbeiten wir zur Stunde gemeinsam.
Ich sage abschließend, Kollege Krusche, in aller Offenheit: Viel Fachliches habe ich mir nicht notieren können (Bundesrat Herbert: Dann müssen Sie besser aufpassen!) – ich sage das, wie gesagt, in aller Offenheit.
Als Punkt zwei mache ich Sie kollegial auf Folgendes aufmerksam: Im Zusammenhang damit, was in sieben Jahren militärisch einsatzwahrscheinlich ist, warum wir uns gera-
de auf solche Zeitfenster verständigt haben, sage ich ganz offen, dass es eine alte Sicherheitsdoktrin gegeben hat, die von Rekonstruktionskernen und Planungsleitlinien zwischen sechs und zehn Jahren ausgegangen ist. Das ist eine Sicherheitsdoktrin, die die FPÖ mitbeschlossen hat.
Und der dritte Punkt, damit wir die Dinge auch ganz offen ansprechen: Ich hatte in den letzten Wochen überwiegend Budgetgespräche – auch Strukturgespräche, aber überwiegend Budgetgespräche –, und wenn mir meine Kommandanten sagen, dass wir bei der Mobilität in der Truppe Engpässe haben, dann ist es eine Kraftanstrengung, wenn wir zweimal à 700 000 € noch zur Not umschichten, um die Mobilität 2014 aufrechtzuerhalten.
Ich habe im Doppelbudget 2014 und 2015 80 Millionen € Sparvorgabe zu erfüllen, und daher sage ich Ihnen ganz offen eines: Wenn es um die Frage der Reduktion schwerer Waffen geht, ja oder nein, und wenn Sie sagen: Na ja, 16 Millionen €, das ist aber ein überschaubarer Betrag!, dann kann ich, Herr Kollege Krusche, nur antworten: Diesen Luxus kann ich mir schon lange nicht mehr leisten! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)
10.54
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG beziehungsweise gemäß § 23i Abs. 3 zweiter Satz B-VG nicht dem Wirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
(Liste der Anfragebeantwortungen: siehe S. 15)
*****
Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen:
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2014) (345 und 434/NR der Beilagen)
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (719/A, 306/A, 12/A und 440/NR der Beilagen)
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2013 (III-96, III-66 und 381/NR der Beilagen)
*****
Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 23i Abs. 3 2. Satz B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (271 und 383/NR der Beilagen)
*****
Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Tagesordnungspunkte 3 und 4, 5 und 6 , 8 bis 10, 23 und 24, 25 und 26, 29 bis 31, 34 und 35, 37 und 38 sowie 41 und 42 jeweils unter einem zu verhandeln.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Gottfried Kneifel, Reinhardt Todt, Kolleginnen und Kollegen gemäß Artikel 41 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 21 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Gesetzesantrag 209/A-BR/2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird, eingebracht wurde.
Des Weiteren wurde gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Gesetzesantrag ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Ich lasse daher über den Antrag, diesen Gesetzesantrag 209/A-BR/2014 der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhardt Todt, Kolleginnen und Kollegen ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, abstimmen. Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag, den Gesetzesantrag 209/A-BR/2014 der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhardt Todt, Kolleginnen und Kollegen ohne Vorberatung in Verhandlung zu nehmen, ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag, den Antrag 209/A-BR/2014 ohne Vorberatungen durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit angenommen. Es ist auch die notwendige Zweidrittelmehrheit gegeben.
Ich werde daher die Tagesordnung um diesen Gesetzesantrag 209/A-BR/2014 als neugereihten 43. Tagesordnungspunkt in Verhandlung nehmen.
Der bisherige Tagesordnungspunkt 43 wird als 44. Tagesordnungspunkt bezeichnet.
*****
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe diese Verhandlungsgegenstände sowie den Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird, 209/A-BR/2014, auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
1. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird (364 d.B. und 380 d.B. sowie 9275/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu Punkt 1.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Stadler. – Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Werner Stadler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Landesverteidigungsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird.
Der Bericht liegt schriftlich auf, daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.
10.58
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte KollegInnen und Gäste, hier und zu Hause! Ich fange jetzt einmal mit dem Positiven an, dem wir sehr gerne zustimmen würden.
Die Novelle sieht vor, dass nun auch Frauen die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an Milizübungen haben. Uns hat ein bisschen die Zielgruppe, wen das jetzt betrifft, irritiert: Ich habe im Ausschuss erfahren, dass das aktuell 70 bis 80 Frauen betrifft. Das ist eine recht geringe Anzahl, weil die meisten Frauen, die eine Ausbildung haben, die berufliche Laufbahn innerhalb des Bundesheeres einschlagen. Jene Frauen, die betroffen sind, wünschen sich aber im Sinne der Gleichstellung die Möglichkeit zur Teilnahme an Milizübungen generell. – Dem stimmen wir Grünen natürlich gerne zu.
Nicht zustimmen können wir allerdings dem, dass mit Verfassungsbestimmung die Bestellung der Bundesheerkommission neu geregelt werden soll. Die Bundesheerkommission wird mit 1. Jänner 2015 für eine sechsjährige Funktionsperiode neu bestellt.
Bisher hatte die Bundesheerkommission neun Mitglieder, und weil jede im Hauptausschuss vertretene Partei einen Vertreter oder eine Vertreterin entsenden darf, wäre es jetzt wahrscheinlich zu folgender Zusammensetzung gekommen: SPÖ, ÖVP und FPÖ je zwei Mitglieder, Grüne, Team Stronach und NEOS je ein Mitglied. Fällt Ihnen etwas auf? – Ja, genau: Die Regierungsparteien hätten in dieser Zusammensetzung keine Mehrheit mehr in der Bundesheerkommission. Das geht natürlich gar nicht, und darum wird das Wehrgesetz geändert.
Die Bundesheerkommission wird auf elf Personen aufgestockt, sodass ÖVP und SPÖ jetzt um je ein Mitglied mehr haben. Das heißt, die beiden Regierungsparteien haben jetzt doch wieder die Mehrheit, und es läuft alles so weiter, wie es sich in Österreich gehört. Und das Ganze erfolgt auch gleich im Verfassungsrang.
Diese Vorgehensweise halten wir Grünen für demokratiepolitisch höchst bedenklich. Das ist reine Anlassgesetzgebung, und daher stimmen wir dagegen. (Beifall bei den Grünen.)
10.59
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte.
11.00
Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich haben wir ja heute über eine Novelle abzustimmen, aber erlauben Sie mir, noch kurz auf die Ausführungen des Kollegen Jachs einzugehen.
Es ist schon erstaunlich, dass man glaubt, mit Gesprächen alles regeln zu können. Es ist so, wie es auch unser Minister schon gesagt hat: Ein Bediensteter wird nicht wirklich erfreut sein, wenn er am Monatsende ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten hat, aber kein Geld bekommt. Ich kann Herrn Jachs aber auch zustimmen und bitte ihn – da ja der Finanzminister seiner Partei angehört –, mit dem Finanzminister Gespräche zu führen, um mehr Geld für das Bundesheer zu bekommen.
Nun zur vorliegenden Novelle, über die wir heute abstimmen und die im Wesentlichen zwei zentrale Punkte enthält: zum einen die Änderung der Zusammensetzung der Parlamentarischen Bundesheerkommission und zum anderen die Öffnung der freiwilligen Milizübungen für Frauen.
Wir schaffen im Bereich der Miliz eine Verbesserung für die Frauen, indem wir die Erwerbsmöglichkeiten der Frauen im Bereich der Miliztätigkeit jenen der Männer gleichstellen. Es soll damit auch der Anteil der Frauen im Bereich des österreichischen Bundesheeres erhöht werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, mehr Frauen für das Bundesheer anzuwerben, da man ihnen auch die Möglichkeit gibt, eine Karriereplanung zu erstellen.
Im internationalen Vergleich bewegen wir uns mit unserer Frauenquote im Bundesheer leider im unteren Drittel. Die meisten Frauen beim österreichischen Bundesheer finden sich im Sanitätsdienst und im medizinischen Dienst. Da besteht doch noch ein wenig Anpassungsbedarf, und eine weitere Offensive für die Rekrutierung von Frauen ist erforderlich. Nach 16 Jahren haben wir erst 390 Soldatinnen, und ich glaube, wenn wir betreffend Image der Soldatin keine Verbesserung herbeiführen, wird sich da nicht sehr viel ändern.
Der zweite Punkt, über den wir heute abstimmen, ist die Anpassung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission. Sie soll sich an der derzeitigen Mandatsverteilung im Nationalrat orientieren. Kollegin Schreyer hat gesagt, sie ist damit nicht wirklich zufrieden, aber was würde es bedeuten, wenn wir nach d’Hondt vorgehen? – Dann hätten wir eine Kommission, die weit über 20 Mitglieder haben würde. Beschränken wir es auf neun Mitglieder, dann fallen zwei Parteien nach d’Hondt überhaupt aus dieser Berechnung heraus.
Es soll in Zukunft eine flexible Erhöhung der Gesamtzahl der übrigen Mitglieder Praxis sein, um eben jeder der im Parlament vertretenen Parteien einen Sitz in der Bundesheerkommission zu ermöglichen. Die Bundesheerkommission wird zukünftig – wie auch schon jetzt – eine sechsjährige Funktionsperiode haben. Als Vorsitzende, Mitglieder und Ersatzmitglieder können nur – und auch das ist ein Unterschied zur geltenden Rechtslage – Mitglieder des Nationalrates oder Experten aus den Gebieten Landesverteidigung und Menschenrechte nominiert werden.
Die Bundesheerkommission – früher hieß sie Bundesheer-Beschwerdekommission – hat über viele Jahre hinweg sehr gute Arbeit und einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des österreichischen Bundesheeres geleistet. Ich möchte mich heute bei allen Vorsitzenden und Mitgliedern der Bundesheerkommission bedanken. Ganz speziell möchte ich aber – auch deshalb, weil er ein Freund von mir ist – dem langjäh-
rigen Wehrsprecher der SPÖ und auch langjährigen Vorsitzenden der Bundesheerkommission, dem Abgeordneten zum Nationalrat außer Dienst Anton Gaál danken. (Beifall bei der SPÖ.)
11.05
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Ebner. – Bitte.
11.05
Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren daheim vor den Fernsehgeräten! Es geht um das Wehrgesetz.
Erinnern wir uns kurz zurück: Ziemlich genau vor zwei Jahren war die Situation die, dass wir dafür gekämpft haben, dass die Wehrpflicht in Österreich erhalten bleibt. Die einen waren dagegen, wollten ein Berufsheer, und die anderen waren dafür und wollten die Wehrpflicht in der bisherigen Form bestehen lassen, aber an eine Verbesserung koppeln. Weil die Menschen wissen, was das Bundesheer in Österreich leistet, ist die Entscheidung sehr eindeutig ausgefallen, und zwar mit 60 Prozent für den Erhalt der Wehrpflicht.
Die Menschen wissen, was das Bundesheer, wenn es um Sicherheit geht, leistet. Die Menschen wissen, was das Bundesheer, wenn es um Umweltkatastrophen geht, leistet. Ich erinnere nur an die Hochwassereinsätze, von denen sicher jeder noch die Bilder im Kopf hat: Da haben die Soldaten sehr intensiv mitgeholfen. Wir in Niederösterreich waren vor Kurzem erst – der Kollege aus dem Burgenland hat es schon erwähnt – von der überraschend eingetretenen Eisflut sehr stark betroffen, die Niederösterreich und Teile der Buckligen Welt und des Burgenlandes überzogen hat. Auch bei dieser Katastrophe hat das Bundesheer mit Gerät und Mannstärke geholfen.
Die Menschen wissen aber auch, was sie am Bundesheer in gesellschaftlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht haben. Auf der einen Seite ist jede Kaserne für die Region, in der sie steht, ein wirtschaftlicher Faktor – keine Frage! –, und auf der anderen Seite ist das Bundesheer für eine Region auch ein gesellschaftlicher Faktor. Ich denke dabei zum Beispiel an die Angelobungen, die dankenswerterweise auch in den Gemeinden stattfinden, um so das Bundesheer näher zu den Bürgerinnen und Bürgern, zu den Menschen zu bringen.
All das waren Gründe dafür, dass sich die österreichische Bevölkerung zu 60 Prozent für den Erhalt der Wehrpflicht ausgesprochen hat – und seither wird intensiv gearbeitet. Im Juni 2013 ist vom Nationalrat der klare Auftrag ergangen, dass man beim Bundesheer etwas verändern muss.
Auch im Ministerium sind Veränderungen vorgenommen worden, da man auch in der SPÖ vom Berufsheer umgeschwenkt ist und gesagt hat: Okay, wenn die Bevölkerung möchte, dass die Wehrpflicht bleibt, muss man natürlich die Wehrpflicht verbessern! Nun wurden 180 Faktoren definiert, die verbessert gehören, und einige davon sind schon sehr erfolgreich umgesetzt worden. Ich denke da zum Beispiel an die Änderung des Führerscheingesetzes, wodurch sich rund 40 000 junge Menschen in Zukunft den Besuch beim Amtsarzt ersparen. Das ist eine wirklich sehr begrüßenswerte gesetzliche Änderung, die den Menschen auch hilft.
Genau in diese Richtung müssen wir weiterarbeiten! Und da sind diese zwei Punkte, die heute auf der Tagesordnung sind, wichtige Maßnahmen.
Bei dem einen Punkt geht es darum, dass mehr Frauen in der Miliz tätig sind und den Männern gleichgestellt werden; meine Vorredner haben dieses Thema bereits sehr in-
tensiv abgehandelt. Seit 1998 sind auch Frauen beim Bundesheer, und ab jetzt sollen sie auch in der Miliz eingesetzt werden, was sehr zu begrüßen ist. Der Herr Bundesminister hat ja gesagt, er wolle die Miliz stärken, und das begrüße ich. Ich halte das für einen sehr guten Ansatz, und wenn die Miliz gestärkt wird, dann ist es nur logisch, dass auch Frauen Milizübungen leisten können.
Bei dem anderen Punkt geht es um die Parlamentarische Bundesheerkommission. Erst vor Kurzem, und zwar am 16. Dezember, wurde der Bericht der Bundesheerkommission veröffentlicht, in dem leider davon die Rede ist – und das muss man festhalten –, dass es um 30 Prozent mehr Beschwerden gibt. Es sind mittlerweile rund 500 an der Zahl. Ein großer Teil der Beschwerden betrifft das Gerät, die Infrastruktur und die Ausstattung des Bundesheeres – in der heutigen Aktuellen Stunde wurde viel davon gesprochen –, aber der größte Teil der Beschwerden kam von den Rekruten, die keinen Sinn darin sehen, den Wehrdienst abzuleisten, weil die Reformen, die seit zwei Jahren diskutiert werden, zwar umgesetzt werden, aber leider zu langsam. Ich glaube, dass wir genau an diesem Punkt ansetzen müssen: Die Reformen sind gut, aber sie werden leider zurzeit etwas zu langsam umgesetzt!
Ich finde es positiv, dass gerade wir von der Volkspartei mit unserem Wehrsprecher Bernd Schönegger und mit unserer Bundesministerin Hanni Mikl-Leitner dafür gesorgt haben, dass wir die Strategie auch richtig umsetzen, nämlich in der Form, dass man zuerst einmal die Strategie macht, dann von der Sicherheitsstrategie die Teilstrategie ableitet, von dieser Teilstrategie aus dann die Organisationsanalyse macht und sich anschaut, wie man sich aufstellen muss, um die Teilstrategie erfüllen zu können. Und erst dann werden die entsprechenden Maßnahmen gesetzt. Diese Vorgehensweise entspricht eben nicht der, zuerst ein Sparpaket zu präsentieren, das für großen Wirbel und Aufregung sorgt, bevor man noch darüber nachgedacht hat, was eigentlich in der Teilstrategie steht.
Es ist einfach so, dass Menschen nicht wie Kriegsgerät verschoben werden können – Menschen haben einen Arbeitsplatz, sie sind, wie zuvor gesagt wurde, irgendwo beschäftigt. Genau da müssen wir mit der Reform auch ansetzen! Wir müssen schauen: Wo ist es notwendig – aus wirtschaftlicher Sicht, aus regionaler Sicht, aus menschlicher Sicht –, die Strukturen zu erhalten, und wo ist es vielleicht möglich, Strukturen zu verändern, um der Teilstrategie gerecht zu werden? Darum geht es! Die Wehrpflicht ist ein Teil davon (Bundesrat Beer: Das Wehrgesetz!), und die 180 Punkte sind Teile davon.
Vieles ist noch im Fluss, vieles gehört beschleunigt – so wie diese zwei Punkte, die wir heute beschließen werden und die damit abgeschlossen sind –, aber es gibt noch vieles zu tun. In diesem Sinne, Herr Bundesminister: Packen wir es an! (Beifall bei der ÖVP.)
11.12
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Längle. – Bitte.
11.12
Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätztes Präsidium! Werter Herr Minister! Vorneweg bringe ich gleich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Längle, Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt der Militärmusik in jedem Bundesland
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Militärmusik in allen Bundesländern erhalten bleibt.“
*****
Wir haben es in der Debatte zur Aktuellen Stunde gehört, dass die Militärmusik wichtig ist. Gerade im Vorarlberger Landtag haben wir intensiv über dieses Thema diskutiert, und dabei haben sich alle Fraktionen – und das möchte ich schon betonen – ganz klar für den Erhalt aller Militärmusiken ausgesprochen. Alle Fraktionen: die ÖVP, die SPÖ, die Grünen und selbstverständlich wir von der FPÖ.
Vor wenigen Minuten haben wir auch hier in diesem Raum gehört, wie der Herr Kollege Todt, der jetzt leider nicht mehr da ist (Bundesrat Stadler: Der ist schon da! – Bundesrat Todt, von einem anderen Platz aus: Hier bin ich!) – Normal sitzt er da (auf den Sitzplatz des Bundesrates Todt zeigend), oder? (Bundesrat Stadler: Da sitze ich!) – Ja, aber neben Ihnen! Sie wissen schon, wer neben Ihnen sitzt!
Auch Kollege Saller hat gesagt, wie wichtig die Militärmusik ist. Wir haben es ebenso gesagt: Wir möchten noch einmal die Wichtigkeit der Militärmusik betonen!
Das Wehrgesetz ist sicherlich reformbedürftig. Mit dem heutigen Beschluss wird endlich etwas in diese Richtung unternommen. Zu begrüßen ist, dass eine Anpassung der Anzahl der Mitglieder der parlamentarischen Bundesheerkommission an die Mandatsverteilung des Nationalrates erfolgen wird. An dieser Stelle möchte ich ein Lob an die Bundesheerkommission für ihre langjährige gute Arbeit aussprechen.
Ebenso ist positiv zu bewerten, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Milizübungen in Bezug auf Frauen geändert werden und Milizübungen damit nun auch für Frauen zugänglich sind.
Ein zusätzliches Ziel der Änderung des Wehrgesetzes ist es, dass der Frauenanteil in der Einsatzorganisation erhöht wird. Schließlich sollten die gleichen Rechte und Pflichten für Frauen und Männer gelten. Wie viele Wehrpflichtige wissen – und wie sich ehemalige Wehrpflichtige sicherlich noch gut erinnern können –, haben sich unsere Soldaten gerade auch in den letzten Jahren bei Milizübungen, wie auch in vielen anderen Bereichen, ausgezeichnet. Milizübungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Landesverteidigung und zum Schutz der Bevölkerung. Viele Übungen, die vor allem im Bereich Objektschutz durchgeführt wurden – der Herr Minister hat das heute ja bereits erwähnt –, wären ohne eine schlagkräftige Milizkomponente nicht möglich gewesen. Für das Jahr 2014 ist diesbezüglich beispielsweise die Übung „Schutz 2014“ zu nennen, bei der viele Soldaten aus meinem Heimatland Vorarlberg sowie aus Tirol im Einsatz waren.
Mit dieser Gesetzesnovelle schaffen wir für Frauen die Möglichkeit, auch einen wesentlichen Beitrag in diesem Bereich zu leisten. Wünschenswert wäre es, wenn für Milizübungen auch das nötige Geld zur Verfügung stehen würde und dadurch die Übungen in einem ordentlichen und professionellen Rahmen stattfinden könnten. Hier ist die Regierung gefordert, dass die nötigen Mittel bereitgestellt werden und das Bundesheer nicht zu Tode gespart wird.
Gerade in Bezug auf Frauen beim Bundesheer sollten wir uns an den 30. April 1998 erinnern, denn an diesem historischen Tag rückten in der Steiermark die ersten Soldatinnen ein. Heute leisten viele Frauen in den verschiedensten Bereichen ihren Dienst und machen, ebenso wie die Männer, eine gute Arbeit. Es wird sicherlich nicht mehr lange dauern, bis wir die erste Frau General begrüßen können. Es stellt sich hier aber auch die Frage, warum der Zugang zu Milizübungen nicht schon früher ermöglicht wurde. Dies ist ein Versäumnis seitens der Regierung.
Abschließend möchte ich noch das Wort an den Kollegen Zelina richten. Sie haben in Ihren Ausführungen gesagt, dass Soldaten, die 45 Jahre oder älter sind, immer nach Hause gehen und dann nur quasi auf Abruf bereitstehen. Das möchte ich hier klar dementieren und im Gegensatz dazu all jenen Soldatinnen und Soldaten ein großes Lob aussprechen, die älter als 45 Jahre sind und nach wie vor in allen Bereichen einen guten – sogar einen sehr guten! – Dienst leisten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
11.17
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Der von den Bundesräten Längle, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Erhalt der Militärmusik in jedem Bundesland ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Mag. Klug. – Bitte, Herr Minister.
11.17
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Sehr geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte bezugnehmend auf Ihre Ausführungen darauf aufmerksam machen, dass der vorliegende Gesetzesvorschlag, nämlich die Novelle des Wehrgesetzes, letztlich die Umsetzung der Legislativmaßnahmen aus dem Bericht zur Reform des Wehrdienstes vorsieht, im Konkreten Ziffer 13.10.
Der Kernpunkt ist dabei, dass wir die Verbesserung der Situation von Frauen im Bereich der Miliz aktiv in die Hand nehmen und vorantreiben wollen. Wir verbreitern das Angebot der Möglichkeiten bei der Miliz für Frauen. De facto handelt es sich in diesem Zusammenhang um die Schaffung einer zusätzlichen gleichgestellten Erwerbschance für Frauen im Bereich der Miliz beim österreichischen Bundesheer. Wir wollen, dass unsere Armee auch für die Frauen attraktiver wird. Doppelt bitter ist es, wenn das die Grünen dann ablehnen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir noch zwei abschließende Bemerkungen.
Geschätzter Kollege Ebner, bei uns ist das verhältnismäßig einfach: Wenn wir uns auf Regierungsebene mit dem geschätzten Koalitionspartner, der ÖVP, über das Geld einigen können, dann können wir noch schneller den neuen Grundwehrdienst umsetzen! Es wäre nur in der Sprache sportlich – also nun aus der Sicht des Sportministers, denn wir stärken ja auch den Sport, in Bezug auf das Thema Topform oder Hochform, (Bundesrat Ebner: billiger!) – Ich würde Sie nur bitten: Ich kenne das zwar auch aus meiner Vergangenheit mit diesen Zwischenrufen, wenn man aber einen macht, dann sollte er Hand und Fuß haben!
Fakt ist, dass wir uns gemeinsam – ÖVP und SPÖ – darauf verständigt haben, dass wir den Grundwehrdienst attraktiveren! Fakt ist auch, dass das laut einer Bewertung 30 Millionen € kostet und ich 2014 in diesem Zusammenhang aus dem Regelbudget in Vorleistung gegangen bin.
Das ist 2015 nicht mehr möglich, und über genau diese zusätzlichen finanziellen Mittel verhandeln wir zur Stunde. Es hat also nichts mit billig oder weniger billig zu tun, Hard Fact ist: Noch ist das Geld nicht da!
Im Zusammenhang mit den Anmerkungen zum Thema Dienstrecht gibt es einige Punkte, die angesprochen wurden, die aus meiner Sicht korrekt sind. Insbesondere arbeiten wir an einem dem Soldatenberuf adäquaten neuen Dienstrecht. Zeitschienen und Zeitlaufbahnen sind in diesem Zusammenhang angesprochen worden. Es ist meines Erachtens auch nachvollziehbar, dass man, wenn man mit 20, 25 Jahren beim österreichischen Bundesheer zu arbeiten beginnt, in der Zeit bis zur Pensionierung eine ande-
re Verwendung als zu Beginn sucht, weil die Aufgabenstellung als Gruppenkommandant eben im spezifischen Umgang mit jungen Rekruten eine andere ist.
Klar ist aber auch, dass wir an Zeitlaufbahnen arbeiten. Es wurden einige Überlegungen angesprochen, Stichwort: Übertritt in andere öffentliche Bereiche. In diesem Zusammenhang führen wir auch Gespräche mit dem Koalitionspartner und werden sicherlich zu einer guten Lösung kommen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da das heute der letzte Tagesordnungspunkt ist, der mein Ressort betrifft, darf ich Ihnen allen und Ihren Familien frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen. Ich hoffe, dass wir 2015 mindestens ebenso gut zusammenarbeiten werden, wie wir es im Jahr 2014 getan haben. – Alles Gute! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Zelina.)
11.22
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte, Herr Kollege.
11.22
Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Freiheitlichen haben einen Antrag auf Erhalt der wunderbaren Militärmusikkapellen gestellt. Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, dass irgendjemand hier etwas gegen die Militärmusik oder die Militärmusikkapellen hätte.
Ich glaube, wir alle bekennen uns dazu, dass die Militärmusik ein wesentlicher Teil unseres Militärs ist, aber mit diesem Antrag soll der Status quo festgeschrieben werden, es soll keine Möglichkeiten für Veränderungen geben, alles soll so bleiben, wie es ist. Das könnte man dann selbstverständlich auch auf andere Gebiete des österreichischen Bundesheeres übertragen, und das wollen wir nicht.
Daher bringe auch ich einen Entschließungsantrag ein, und zwar:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Wolfgang Beer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichische Militärmusik
Die Österreichische Militärmusik ist ein Aushängeschild des Österreichischen Bundesheeres.
Mit der Aus- und Weiterbildung von jungen Musikerinnen und Musikern im Rahmen der Militärmusik leistet damit das Bundesheer einen Beitrag zur Förderung der allgemeinen kulturellen Volksbildung in Österreich.
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird daher ersucht, sich, so wie in der Vergangenheit, weiter für die Erhaltung des Österreichischen Militärmusikwesens einzusetzen.“
*****
(Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zelina.)
11.24
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Der von den Bundesräten Kneifel, Todt, Beer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Österreichische Militärmusik ist genügend unterstützt und steht demnach auch mit in Verhandlung.
Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Kollegin Mühlwerth. (Bundesrat Stadler: Spielst du jetzt einen Marsch oder was? – Bundesrätin Mühlwerth – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich werde es zumindest versuchen!)
11.24
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Das ist wieder typisch: Eure ewigen Lippenbekenntnisse, und dann kommt diese psychohygienische Parteitaktik, dass, wenn ein Antrag von der Opposition eingebracht wird – es geht, Herr Kollege Beer, nicht um die Präambel, es geht um den Antragstext, das ist immer das Wesentliche, was beschlossen wird –, natürlich flugs ein eigener Antrag eingebracht wird (Bundesrat Schennach: Einen besseren, es geht immer um das Bessere!), denn das geht nicht: Einem Antrag einer Oppositionspartei kann man nicht zustimmen! (Bundesrat Schennach: Ein schlechter Antrag!) Oh nein, das kommt in eurem parteipolitischen Denkschema überhaupt nicht vor.
Der Antrag ist nicht besser, das ist ein Wischi-Waschi-Antrag, nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! (Bundesrat Schennach: So liest das die Opposition!)
Sie wollen den Erhalt der Militärmusik, damit Sie sagen können, ja, wir sind eh auch dafür. Wenn sie dann in den Bundesländern abgeschafft wird und zum Beispiel nur noch in Salzburg und in Wien bestehen bleibt, dann ist das eben ein Pech. Es ist dann aus Ihrer Sichtweise so etwas wie ein Kollateralschaden, nehme ich einmal an. (Bundesrat Todt: Es geht um die Erhaltung des Militärmusikwesens! – Anhaltende Zwischenrufe.)
Ich sage Ihnen, wir sind konkret wie immer. Ihre Regierungspolitik ist ja gekennzeichnet von Wischi-Waschi- und Ich-weiß-nicht-genau-wie-Aktionen. So ist ja Ihre ganze Regierungspolitik, das zieht sich ja durch. Wir Freiheitlichen sind konkret (Heiterkeit und Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ) und sagen: Wir wollen die Militärmusik in allen Bundesländern erhalten. (Bundesrat Stadler: Wir wollen sparen!) Das ist eine konkrete Ansage, mit der können die Bewohner in den Bundesländern etwas anfangen (Bundesrat Stadler: Stimmt!), damit können die Wähler etwas anfangen. Am Ende des Tages werden wir wissen, welche Strategie besser ist. (Beifall bei der FPÖ.)
11.27
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt nun ein Antrag der Bundesräte Längle, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Erhalt der Militärmusik in jedem Bundesland vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Kneifel, Todt, Beer, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Österreichische Militärmusik vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E 242-BR/2014.)
Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds (208 d.B. und 295 d.B. sowie 9311/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen jetzt zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Köck. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Rückholung nicht sinnvoll genutzter Mittel beim Gemeinsamen Rohstofffonds zum Ziel. Ein Rücktritt vom Gemeinsamen Rohstofffonds lässt nach derzeitigem Wissensstand die gänzliche Rückführung der österreichischen Leistungen an das 1. Fenster des Fonds – bar und Schatzscheine sowie Hinfälligkeit des Haftkapitals – erwarten, wobei die Erläuternden Bemerkungen von einem Betrag von 1,538 Millionen, 769 000 davon finanzwirksam, sprechen.
Begründet wird der Rücktritt vor allem mit dem geringen quantitativen Operationsvolumen des Fonds. Auch die aktuellen Reformen lassen keine positive Antwort auf die Frage nach Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit zu.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.
Zur Debatte über diesen und die nächsten Tagesordnungspunkte darf ich sehr herzlich Herrn Außenminister Kurz begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Wortmeldungen zu diesem Punkt liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (200 d.B. sowie 9312/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert) (201 d.B. sowie 9313/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Josef Saller: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte, Herr Kollege.
11.32
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Auf der Tagesordnung stehen zwei Abkommen des Europarates, die zur Debatte stehen. Beim ersten Abkommen geht es um den Wert des Kulturerbes für unsere Gesellschaft, beim zweiten Abkommen geht es um den Schutz des archäologischen Erbes im Rahmen dieses Kulturerbes.
Ich glaube, dass die Kultur insgesamt eine wichtige Klammer für das europäische Bewusstsein und für die europäische Identität ist. Daher ist das, denke ich, eine ganz wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der europäischen Gesinnung, der europäischen Projekte und der europäischen Kulturpolitik insgesamt. Damit können sehr wertvolle Dienste für das Europabewusstsein geleistet werden.
Ganz wichtig ist: Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Und wenn wir diese Standortbestimmung erfolgreich bestehen, tun wir uns wesentlich leichter mit unserer Identität.
Wir dürfen dieses kulturelle Erbe, das auch wesentlich ausstrahlt auf den wirtschaftlichen Bereich, den Tourismus, die Pädagogik, das Museumswesen und so weiter – ich brauche das hier nicht im Detail auszuführen –, nicht verspielen.
Man kann sagen, dass es das Denkmalschutzgesetz aus dem Jahre 1923 gibt. Aber in der Zwischenzeit hat sich so viel verändert, und die Entwicklung ist rasant erfolgt. Wenn Sie über das Land fahren, sehen Sie häufig bei Baustellen oder bei frisch gepflügten Äckern, dass Leute mit Sonden drübergehen und für private Sammlungen nach Münzen suchen und so weiter. Diese Funde sind in den meisten Fällen für ewige Zeiten verloren, verschwunden, sie werden nicht gemeldet, nicht dokumentiert, stehen der Wissenschaft nicht mehr zur Verfügung, das ist unwiederbringlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesen beiden Abkommen, die nach den beiden Städten Valetta und Faro, in denen sie abgeschlossen wurden, benannt sind, soll hier ein neues Fundament gelegt werden.
Wir wissen, dass in Österreich täglich etwa 22,4 Hektar Boden verbraucht werden – täglich!, das muss man sich vorstellen –, das heißt, Boden gepflügt und umgeackert wird, und zwar nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch für Baumaßnahmen, Infrastrukturmaßnahmen, Straßenbau, Bahnbau, öffentliche Einrichtungen et cetera, daher müssen wir uns unserer kulturpolitischen Verantwortung stellen.
Ich glaube, dieses
Abkommen ist der richtige Schritt in die richtige Richtung, und möch-
te das etwas konkretisieren, weil ich meine, dass das auch
uns in den Ländern und in der Länderkammer enorm zu interessieren
hat. Ich mache das an einem Beispiel im Bundesland Oberösterreich fest.
Wir haben vor, im Jahr 2018 eine Landesausstellung unter dem Motto „Welterbe Donaulimes“ auszurichten, bei der der Scheinwerfer auf diese Agenden und auf diese Ereignisse gerichtet wird. Wir haben da natürlich Probleme mit der Unterschutzstellung, weil das einfach nicht geordnet ist, raumordnungsmäßig, naturschutzmäßig nicht entsprechend in den Gesetzen verankert ist. Und wir müssen da von unten beginnen und können nicht von oben etwas draufpfropfen.
Für das Jahr 2020 ist eine Landesausstellung zum Thema Pfahlbauten geplant, ein hochinteressantes Thema. Sie werden öfter in verschiedenen Sendern archäologische Filme sehen – die haben eine ganz hohe Einschaltquote und erregen großes Interesse. Egal, ob sie in Europa gemacht werden oder in Peru, in Lima, in Asien oder anderswo, das schafft Identität.
Ich glaube, dass diese Aktionen und diese Ereignisse hervorragende Botschafter für unser Österreich, für unsere kulturelle Vergangenheit sind, und freue mich, dass diese Abkommen dazu beitragen, dieses Bewusstsein auch in die Breite zu tragen, dass sich Leute beteiligen können an diesem Prozess.
Es gibt zum Beispiel in Oberösterreich den Verein Archaeo Publica, wo Privatleute, Mitglieder der Zivilgesellschaft sich beteiligen können und mithelfen können, dieses Erbe vor den Vorhang zu holen und wissenschaftlich zu bearbeiten.
Ich glaube, das ist ein typisches Beispiel dafür, wo wir Europa greifbar machen können: „Welterbe Donaulimes“ – von Regensburg über Oberösterreich, Niederösterreich, Wien, die Balkanstaaten bis zum Schwarzen Meer. Früher war der Limes eine Militärgrenze, heute haben wir die Chance, aus dieser Militärgrenze ein Friedensdenkmal Europas zu machen, um neue Identität für Europa zu schaffen. Das ist eine Klammer, die uns zusammenhält, die uns auch ein entsprechendes Bewusstsein verschafft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend: Europa muss sich auf das besinnen, was uns zusammenhält, nicht auf das, was uns trennt – das muss man auch im Fokus haben, aber wir sollten den Schwerpunkt auf das legen, was uns zusammenhält.
Europa muss mehr sein als eine ökonomische, eine wirtschaftliche Idee. Europa muss mehr sein als der Euro. Und Europa muss wirklich einen gewissen Möglichkeitssinn entwickeln für diese sensiblen Materien im Bereich der Kultur.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Europa braucht eine eigene kulturelle Identität, die es zusammenhält, und Europa sollte sich anhand dieses kulturellen Erbes gemeinsame Ziele setzen und gemeinsame Projekte vornehmen, weil es uns auch von der Politik her leichter fällt, anhand dieser konkreten Beispiele die europäische Gesinnung entsprechend weiterzuentwickeln.
Aber, das muss auch gesagt sein, Verträge alleine nützen nichts, das ist reines Papier. Da muss man auch Praktisches dazu tun. Ich habe einige Beispiele genannt, Stichwort: Ausstellungen, Stichwort: Bürgerbeteiligung beim archäologischen Erbe. – Das ist, glaube ich, der richtige Weg.
Der Donauraum ist ein weiteres Thema, das uns verbindet. Das ist der richtige Schritt, wenn es darum geht, unser Welterbe auch für den Europagedanken verbindend zu nutzen, und deshalb bedanke ich mich, dass dieses Übereinkommen ratifiziert werden kann. Andere Länder sind uns da schon weit voraus. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
11.40
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nun gelangt Herr Bundesrat Schennach zu Wort. – Bitte.
11.40
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister Kurz! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Diese beiden Übereinkommen des Europarates sind wirklich sehr spannend, weil sie sich auch von einem ganz anderen Ansatz nähern.
Der Europarat ist die Institution für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Nun kommen – Gottfried Kneifel hat es ja schon mit seinen Worten angedeutet – zwei Übereinkommen: eines zum Schutz des archäologischen Erbes und eines über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft. Der Europarat sieht das Weltkulturerbe als einen fundamentalen Bestandteil der menschlichen Entwicklung und damit der demokratischen Entwicklung einer Gesellschaft an. Das ist – sozusagen vom Philosophischen her – ein ganz anderer Begriff, der hier in die Debatte eingebracht wird.
Vor allem betrachtet der Europarat die Teilhabe jedes einzelnen Menschen am kulturellen Erbe als ein Menschenrecht. Das ist ja auch immer wieder eine Debatte, wenn wir zum Beispiel über Mindestsicherung und was alles zur Mindestsicherung gehört reden: dass die Teilnahme am kulturellen Leben etwas ist, was eine Gesellschaft ihren Bürgern und Bürgerinnen zu gewähren und sicherzustellen hat, also auch gegenüber Menschen, die sozial, gesellschaftlich benachteiligt sind.
In diesem Rahmenübereinkommen wird auch festgehalten, dass jeder Mensch das Recht hat, sich mit dem Kulturerbe, unserem gemeinsamen Kulturerbe, zu befassen, allerdings sei dabei auch auf die Rechte und die Freiheiten anderer zu achten. Diese
Notwendigkeit der Achtung der Freiheiten der anderen ist deshalb von besonderer Bedeutung, da der Europarat darauf hinweist, dass das Weltkulturerbe und auch das europäische Kulturerbe eine Möglichkeit ist, einen Dialog zwischen Kulturen, Gesellschaftsstrukturen und Religionen zustande zu bringen.
Insgesamt sagt dieses Rahmenübereinkommen, das sich übrigens – und das finde ich jetzt besonders spannend – auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beruft, dass es eine individuelle und kollektive Verantwortung für die Bewahrung und die Nutzung dessen gibt, was Menschen geschaffen haben.
Das Kulturerbe – und jetzt komme ich zu Gottfried Kneifel zurück, der ja vom Friedenslimes gesprochen hat –, so steht es im Rahmenübereinkommen, ist der Schlüssel für eine friedliche und demokratische Entwicklung. Ich finde das extrem spannend und bin froh darüber, dass wir, als eine Wissensgesellschaft, solche Übereinkommen haben, und dass wir heute – ein, zwei Stunden später – die materiell-rechtlichen Bestimmungen des Internationalen Strafgerichtshofes implementieren. Hier geht es auch – gerade in der Welt von heute – um den Schutz von Kulturgut.
Ich erinnere nur an die unglaubliche Zerstörung durch die Taliban an uraltem Kulturgut und auch durch die IS, die derzeit wichtiges Kulturgut zerstört. Es gilt hier vor allem, nicht nur die Menschen in bewaffneten Konflikten zu schützen, sondern auch das Kulturgut. Dabei geht es auch wieder um die Frage von Toleranz und Respekt.
Kommen wir zum zweiten Übereinkommen, zum Schutz des archäologischen Erbes: Da geht es jetzt nicht um die Debatte, die wir immer wieder haben: Nofretete will nach Hause. Aber es geht schon auch um heimliche und illegale Ausgrabungen. Natürlich kann man sagen, dass in der Zeit, in der die Nofretete ausgegraben worden ist, in erster Linie mehr oder weniger Grabräuber unterwegs waren. Schliemann ist wahrscheinlich der größte davon mit seinen 9 800 Exponaten des sogenannten Troja-Schatzes oder Agamemnon-Schatzes. Heute befindet sich der Schatz in Russland und wird wahrscheinlich für immer dort bleiben, weil man das rechtlich gar nicht mehr irgendwohin zurückführen kann.
Ich finde es sehr spannend, was in Malta gemacht worden ist. In Malta sind vor 7 000 Jahren Menschen gelandet, von denen wir nicht wissen, woher sie gekommen sind. Nach 5 000 Jahren sind sie gegangen und wir wissen nicht, wohin sie gegangen sind. Aber sie haben in der Tiefe des Bodens eine Kultur hinterlassen. Dort befinden sich unglaubliche Tempel, und man ist zu Tränen gerührt, wenn man das sieht. Und jetzt ist ausgerechnet dort diese Konvention geschaffen worden, die besagt – wie auch Gottfried Kneifel schon ausgeführt hat –, dass der Schutz des archäologischen Erbes auch ein Schutz gegen groß angelegte und wachsende Großprojekte in Europa ist.
Ich habe selber, als ich noch in Wien am Bauernmarkt gewohnt habe, eine unglaublich schöne Ausgrabung gesehen. Die ganze Ausgrabung wurde gefilmt, danach wurde ein Haus darauf gebaut und sie wurde weggerissen. Das ist genau der Grund, dass wir für den Schutz dieses Wissens ein staatliches Schutzsystem brauchen, da unser Denkmalschutz nicht immer ausreicht – das hat auch Gottfried Kneifel angesprochen. Oft sind Dinge zwar denkmalgeschützt, aber dann wird das Dach ein bisschen gelockert, damit viel Regen hineinfällt und dann ist irgendwann die Substanz kaputt. Auch das sind wichtige Dinge.
Allerdings sagt diese Konvention, dass heimliche und unwissenschaftliche Ausgrabungen – und die haben wir natürlich immer wieder – von den einzelnen Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, zu verbieten sind.
In diesem Sinne, Herr Minister, freuen wir uns, dass es diese beiden Rahmenübereinkommen gibt, diese Initiative des Europarates und dass Österreich hier aktiv dabei ist. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)
11.47
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.
11.47
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein wirklich sehr interessantes Übereinkommen, das man nur in jedem Sinne unterstützen kann. Es fügt immaterielle und materielle Erinnerungskultur – so möchte ich es nennen – zusammen, und das hat es bis jetzt in dieser Form noch nicht gegeben.
Immateriell, das sind die Menschenrechte, das ist die Rechtsstaatlichkeit, das ist das ganze Postulat der Demokratie. Das Materielle, das ist der archäologische Wert, aber natürlich auch die gesamte Baukultur, in der wir hier, gerade in Wien – im Sinne des Tourismus, wie es tagtäglich gezeigt wird –, leben.
Ich möchte mich vor allem auf die Menschenrechte konzentrieren, weil die Menschenrechte auch Bürgerrechte, auch Freiheitsrechte sind. Was für einen Freiheitlichen extrem wichtig ist, ist die Genesis des Wahlrechts, auch die Genesis darüber, wie der Bürger hier in Europa zu seinen Rechten gekommen ist.
Es hat alles in England begonnen, wie vieles aus England kommt, was mit der Wirtschaft, mit Freiheit, mit Parlamentarismus zu tun hat. Die Gedanken sind dann in die USA, nach Amerika gewandert, wo es zur berühmten Boston Tea Party kam. Heute gibt es auch da die kulturelle Erinnerung an die Tea Party, heute erinnert sich jeder an diesen Namen, denn man hat sich vom Machtanspruch, vom Herrschaftsanspruch des europäischen – damals noch absolutistischen – Zeitalters und praktisch von der Steuerhoheit befreit und sich legendär die Unabhängigkeit geschaffen.
Dieser Gedanke der Freiheitsrechte ist nach Europa gewandert und es kam zur berühmten Französischen Revolution. Die Freiheitsrechte von damals, von 1791, sind heute noch Teil der französischen Verfassung. Die Bewegung ging bis nach Österreich, und das Jahr 1848 war unser Weg zur Freiheit, zur marktwirtschaftlichen Ordnung, zu den Eigentumsrechten, zu den Bürgerrechten.
1867 wurden diese Rechte ins Staatsgrundgesetz aufgenommen und sind heute Teil des Bundes-Verfassungsgesetzes von 1920 und 1929. Dieses Staatsgrundgesetz, diese Freiheitsrechte des Bürgers, diese Mitbestimmungsrechte des Bürgers, worauf sich unsere österreichische Demokratie beruft und worauf sie stolz ist, das ist auch die Entwicklung des Wahlrechts, der Bürgerbeteiligung.
Das ist ein wesentlicher Punkt, denn der Wille des Bürgers muss gehört werden. Der Wille des Bürgers ist deshalb so wichtig, damit man es weiß und man es auch nachverfolgen kann, was mit der kulturellen Tradition, mit dem Erbe unserer Väter geschieht. Das ist das, worauf wir achtgeben müssen, denn das ist der eigentliche Wert, den wir haben.
Diese Sicherung der Bürgerrechte ist ein Punkt, der in Wien – und jetzt komme ich auf das Thema Wien, denn als Wiener Bundesrat darf ich darauf eingehen – in Frage gestellt wird, und zwar durch die rot-grüne Stadtregierung. In Wien haben wir es mit einer Neuformierung der kulturellen Werte in diesem Sinne zu tun, dass auf dieses kulturelle Erbe – welches hier so wunderbar formuliert worden ist, dass es besser gar nicht sein könnte – nicht Rücksicht genommen wird, worauf nicht eingegangen wird. Somit wird auch auf die Rechte des Bürgers nicht eingegangen.
Ich kann mich nicht erinnern, dass in den letzten 20 Jahren ein einziges Bauprojekt in Wien wirklich mit Begeisterung aufgenommen worden wäre. Gerade die UNESCO, die so wichtig ist, die Kommission zur Erhaltung des Weltkulturerbes, weist auf das Unverständnis hier in Wien hin. Warum man hier auf das kulturelle Erbe nicht Rücksicht nimmt, das versteht die Kommission nicht.
Ich darf Ihnen einen Satz des damaligen Vorsitzenden der Kommission zur Erhaltung des Weltkulturerbes von der UNESCO, den er gegenüber der Wiener Stadtregierung Ende der neunziger Jahre geäußert hat, zitieren: Wien wird regiert von einer Stadt der Barbaren. – Zitatende. Man nimmt nicht darauf Rücksicht, und es wird immer ärger und ärger. Das geht so weit, dass sogar auf news.at und in der Zeitschrift „NEWS“ getitelt wird: „So wird Österreichs Erbe zerstört“. Es wird darin über Jugendstilvillen, Barockhäuser und Schlösser berichtet, die nicht saniert, sondern abgerissen werden. In Wien sind in der Nachkriegszeit durch diese Umstände mehr Schäden entstanden als im Zweiten Weltkrieg selber, und das stellen wir in Frage.
Wir wollen ganz besonders die Bürgerrechte gewahrt wissen. Fragen wir doch die Wiener Bürger: Wollen sie das Hochhauskonzept hier im Zentrum Wiens? Wollen sie, dass am Schottentor ein Hochhaus gebaut wird? Wollen sie, dass am Karlsplatz ein Hochhaus gebaut wird? – Da rede ich noch gar nicht vom archäologischen Aspekt, dass man auch in die Tiefe bauen muss, und dass so das kulturelle römische Erbe – auf das du, lieber Kollege Kneifel, so stolz bist – ja mitangetastet wird. (Bundesrat Kneifel: Wir alle!) Denn wenn ich hoch baue, dann muss ich auch in die Tiefe bauen. Genau das muss man hier in Frage stellen. – Nein, wir wollen das nicht!
Mit ganz besonderem Erschrecken muss ich feststellen, dass der Wirtschaftsbund Wien – an ganz vorderster Stelle, die liebe Kollegin Zwazl ist jetzt nicht da, aber vielleicht kann sie mit ihm sprechen – hier mit Begeisterung mitmacht und uns allen sagt: Man muss in Wien in die Höhe bauen. – Nein, müssen wir nicht! Man kann auch in die Breite bauen, aber sicherlich nicht im Zentrum Wiens. Und da wundert es mich sehr, dass die ÖVP in Wien diesem Hochhauskonzept, diesem Masterplan – ja sie in erster Linie – zugestimmt hat und federführend der Wirtschaftsbund Wien. – Nein, das wollen wir von der FPÖ definitiv nicht.
Zu diesem kulturellen Erbe gehören nicht nur Gebäude, sondern es gehören auch der öffentliche Raum, die Parkanlagen, die Gartenanlagen dazu. In Wien wird nur verbaut. Zum Beispiel: Gegen eine Verbauung der Steinhofgründe gab es 80 000 Unterschriften. – Der Stadtregierung ist das egal. Auch das Spital Lainz, eine Grünoase, wird verbaut. Auch der Eislaufplatz des Wiener Eislaufvereines wird verbaut, somit wird der Blick zum Konzerthaus verschwinden. Der Resselpark – ich kann mich selber erinnern – ist nur noch ein Drittel von dem, wie er vor 20 Jahren war. Auf Areale, wie Parkanlagen, öffentliche Räume, darauf wird in Wien nicht Rücksicht genommen.
Du hast es schon erwähnt (in Richtung des Bundesrates Kneifel): Ein Papier ist immer so gut, wie es die Vertragspartner sind. Wir von der Freiheitlichen Partei wissen, dass die Vertragspartner Österreichs – Entschuldigung, wenn ich das der SPÖ und ÖVP sagen darf – schlechte sind. Sie unterschreiben viel. Die Realität sieht leider anders aus. Ich habe mir erlaubt, hier einiges aus der Praxis zu berichten.
Aber um bei Wien zu bleiben, es geht ja weiter: Die Trabrennbahn, die heute ein Freiraum, eine Oase ist – 1873 hat dort die Weltausstellung stattgefunden –, soll auch verbaut werden. Womit? – Sicherlich wieder mit Hochhäusern. Neustift am Walde ist heute ein Graus. Ich bin nicht unbedingt ein Heurigengeher, aber es tut mir leid, wenn ich sehe, dass dort ein Heuriger nach dem anderen niedergerissen wird, und so weiter und so fort.
Was noch dazukommt, und was ich der Wiener Stadtregierung extrem vorwerfe, ist, dass sie auch am Nutzen der Bürger vorbeiprojiziert. Es ist ja nicht so, dass diese Projekte dann angenommen werden – siehe Gasometer, das ist heute eine Geisterstadt.
Dort steht das Wiener Stadt- und Landesarchiv, eine gute Errungenschaft. Dort hätte man ja ohne Weiteres auch das Wien Museum ansiedeln können. Jeder hat damals gesagt: Macht aus diesem Gasometer keine Wohnungen, vor allem kein Einkaufszentrum! Das wird nicht angenommen werden.
Genau so ist es gekommen. Heute ist das eine Geisterstadt, es gibt Bürotürme, gar nicht davon zu sprechen, dass jedes vierte Büro in Wien leer steht. Wer braucht Büros? – Kein Mensch braucht diese Büros.
Nein, wir von der FPÖ wollen dieses Hochhauskonzept definitiv nicht in Wien. Wir lehnen es ab. Wir lehnen es auch definitiv ab, dass der Wirtschaftsbund hier mitmacht. Wir würden uns sehr freuen, wenn es bei der Wirtschaftskammerwahl diesbezüglich zu einem eindeutigen Ergebnis käme.
In diesem Sinne: Es sind zwar gute Übereinkommen, aber keine guten Vertragspartner in Wien. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.55
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.
11.55
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Werte Zuseher und Zuseherinnen an den TV-Geräten! Werte Kollegen und Kolleginnen! Wir stimmen diesen Übereinkommen gerne zu. Wir halten sie für sehr wichtig, sie wurden ja schon entsprechend präsentiert und verteidigt. Dem kann man nur zustimmen.
Das kulturelle Erbe dürfen wir nicht verspielen, aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch auf ein anderes Problem hinzuweisen. Das betrifft nicht die Entwicklung der Stadt Wien, dazu fühle ich mich jetzt nicht berufen zu sprechen, aber Österreich hat 2005, wie alle anderen EU-Staaten auch, das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ratifiziert. Mit diesem Abkommen erhalten sich die Staaten das Recht, ihre Kulturpolitik unabhängig von wirtschaftlichen Abkommen und von Dingen wie Freihandelsintentionen zu gestalten.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die USA dieses Abkommen bis heute nicht unterzeichnet haben. Jetzt wird TTIP verhandelt, aus dem die Kultur nicht generell ausgenommen ist, also der Abbau staatlicher Regulierungen im Bereich der Kultur verhandelt wird. Da stellt sich schon die Frage, inwieweit man zum Beispiel ein archäologisches Erbe gegen entsprechende Investoreninteressen schützen kann. Das spielt natürlich die maßgebliche Rolle, denn wo immer Sie in Wien den Spaten ansetzen, stoßen Sie auf archäologisches Erbe, in Salzburg ist es genauso. In vielen Fällen ist es nicht nur böser Wille, sondern ist es auch Unwissen.
Ich weiß zum Beispiel von einigen Fällen, wo man bei relativ kleinen Bauvorhaben auf eine Römerstraße gestoßen ist. Inwieweit ist es dann möglich, so einen Fund zu schützen? – Also wir sind da schon in einem sehr spannenden und entscheidenden Umfeld und in einer Entwicklung, die es sehr genau zu beobachten gilt.
Übereinkommen wie die vorliegenden stellen hoffentlich, vielleicht einen wirksameren Schutz dar als kein Abkommen. Aber ich glaube, Auseinandersetzungen mit potenten Investoren sind auch in der Zukunft denkbar und wahrscheinlich.
Diese Abkommen sind deshalb auch im Sinne einer Bewusstseinsbildung über den Wert des kulturellen Erbes wichtig. Mein Vorredner, Kollege Kneifel, hat auch schon unterstrichen, wie wichtig diese Bewusstseinsbildung über den Wert des kulturellen Erbes ist und inwieweit das auch die Gesellschaft allgemein beeinflussen kann – eben in Abwägung gegenüber rein ökonomischen Interessen und Werten.
In diesem Sinne stimmen wir Grüne gerne zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)
11.59
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Europäisches Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Ich lasse jetzt über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu geben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Außen- und Europapolitischer Bericht 2012 der Bundesregierung (III-532-BR/2014 d.B. sowie 9314/BR d.B.)
6. Punkt
Außen- und Europapolitischer Bericht 2013 der Bundesregierung (III-533-BR/2014 d.B. sowie 9315/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Jachs. Bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Mag. Christian Jachs: Herr Präsident! Ich berichte über zwei Vorlagen, erstens über den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2012 der Bundesregierung und zweitens über den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2013 der Bundesregierung.
Beide Berichte liegen Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 den Antrag, den Außen- und Europapolitischen Bericht 2012 der Bundesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 den Antrag, den Außen- und Europapolitischen Bericht 2013 der Bundesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.
12.02
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Wertes Publikum zu Hause! Es liegen hier zwei extrem umfangreiche Berichte vor, wobei mir gestattet sei, dass ich auf jenen aus dem Jahr 2012 nicht näher eingehe; das ist ja nun schon Kaffee von vorgestern.
Ich darf Ihnen, Herr Minister, und vor allem Ihren Mitarbeitern für die Vorlage dieses wirklich sehr umfangreichen und informativen Werks danken, allerdings würde ich mir trotz des großen Umfangs in vielen Bereichen eigentlich noch tiefergehende Analysen und Hintergründe und vor allem illusionslosere und realistischere Einschätzungen wünschen.
Zum Thema Syrien heißt es im Bericht 2013, Syrien sei die größte politische Herausforderung des Jahres gewesen. Diese Herausforderung wurde aus derzeitiger Sicht offensichtlich nicht gemeistert, und auch ein Licht am Horizont kann ich nicht erkennen. Wenn es heißt, Wien sei von Anfang an bemüht gewesen, die Tür zu einer politischen Lösung zum Erhalt eines geeinten und pluralistischen Syriens offenzuhalten, so kann man diesen Satz in Anbetracht der aktuellen Lage dort wohl als eher blauäugig bezeichnen – und das gilt insgesamt für die Region im Nahen und Mittleren Osten und im Maghreb.
„In Libyen“, heißt es, „haben die anhaltende fragile Sicherheitslage und die damit einhergehende instabile politische Situation zu einer Verlangsamung im politischen Übergangsprozess der demokratischen Neugestaltung geführt.“ – Das ist ja wohl mehr als durch die rosarote Brille betrachtet! Das ist eigentlich schon Realitätsverweigerung, denn es zeigt sich, dass in diesem Land wohl jede Form einer staatlichen Ordnung fehlt und das Land von Stammeskriegen und Stammesfehden geprägt ist.
Eine neue staatliche Ordnung hat sich allerdings in der von mir angesprochenen Region etabliert, die wir alle aber eigentlich nicht haben wollen. Die erste Terrororganisation hat es geschafft, mit dem Islamischen Staat, IS, eine quasi-staatliche Organisation aufzubauen, und das macht diese Situation besonders gefährlich – auch unter Berück-
sichtigung des Glücksfalls für den IS, dass ihm Mossul in die Hände gefallen ist und er damit im wahrsten Sinn des Wortes reiche Beute machen konnten.
Diese Gruppierung, diese Organisation ist ja als noch weit gefährlicher einzuschätzen als die Taliban, die schreckliche Verbrechen begehen – gerade jetzt ist das Massaker in einer Schule in Pakistan in den Schlagzeilen –, aber weitgehend lokal und weniger miteinander vernetzt in Afghanistan und in Pakistan operieren. Auch die klassische Terrororganisation aus der Vergangenheit Al-Qaida hat sich jetzt schon eher etwas zurückgezogen, wenn man das so sagen darf, und hat gesagt – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, der IS sei ihr zu radikal.
Da besteht natürlich die große Gefahr des Aufsaugens aller radikalen Kräfte von Al-Qaida, von den Taliban durch den IS. Man darf dabei nicht vergessen, dass Pakistan immerhin eine Atommacht ist und die einzige stabilisierende Kraft in diesem Land die starke Armee, die aber eine mehr als zwielichtige Rolle spielt. Unter diesem Gesichtspunkt kann die Lage nicht als sehr beruhigend eingeschätzt werden. (Vizepräsidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)
Ägypten und Jordanien sind eigentlich ebenfalls tickende Zeitbomben, und man muss sich fragen, bis wann auch diese Länder verstärkt dem Terror zum Opfer fallen, denn schließlich ist ja das Ziel des IS, einen Staat aufzubauen, der sich bis über den Maghreb hinaus erstreckt; auch Länder in Afrika, Kenia zum Beispiel, sind mittlerweile von den entsetzlichen Ideen dieses Kalifats bedroht.
Eine Sonderrolle in dieser Region spielt natürlich – sozusagen mitten drinnen – Israel, das sich in einer demografischen Doppelmühle befindet. Der Staat gerät demografisch unter Druck, einerseits durch die stark wachsende arabische Bevölkerung, andererseits aber auch durch die stark und überproportional wachsende, durchaus auch radikale orthodoxe jüdische Bevölkerung. Da kann man auch abschätzen, dass sich die Entwicklung nicht zum Besseren wenden wird.
Und in dieser gesamten Region scheint die EU-Außenpolitik eher konzept- und kraftlos am Gängelband einer chaotischen US-Politik zu hängen. Diese US-Politik, deren stärkster Verbündeter ausgerechnet Saudi-Arabien ist, ist nicht in der Lage, dieses sich immer schneller drehende Karussell wechselnder Unheilallianzen zu verstehen, geschweige denn zu analysieren oder darauf zu reagieren.
Zunehmend hinterfragenswert erscheint auch die Politik der Türkei – immerhin NATO-Partner –, und es ist schon verwunderlich, dass niemand ernsthaft hinterfragt hat, wie es möglich war, dass NATO-Waffen, eindeutig identifizierte NATO-Waffen in die Hände von IS und Terrorristen in Syrien gelangen konnten. Es wäre doch an der Zeit, diesbezüglich Aufklärung zu verlangen.
Generell erscheint ja die Lage in der Türkei eher besorgniserregend; ich hatte aber bereits in der letzten Sitzung Gelegenheit, darüber zu reden, daher nur kurz folgende Schlagworte: Pressefreiheit, Unabhängigkeit der Gerichte – auch das geht eigentlich in die total verkehrte Richtung.
Dieses Hinterherhecheln der Europäischen Union, allen voran Frau Merkel, hinter der US-Politik ist ja auch das Credo in der Ukraine- und in der Russlandpolitik. Ich habe nie gedacht, dass ich einmal der Außenpolitik eines Gerhard Schröder nachtrauern werde. Die Politik ist geprägt von völligem Unverständnis gegenüber der russischen Position. Man muss nicht alles teilen, was Russland tut – das möchte ich hier auch nicht tun –, aber man sollte sich zumindest bemühen, die Motive, die Hintergründe und die Ängste zu verstehen, denn nur dann kann man einen konstruktiven Dialog führen und entsprechend tragfähige Kompromisse finden.
Derzeit befinden wir uns – vor allem Österreich – in einer Lose-lose-Situation beziehungsweise wir haben uns in eine solche manövriert. Nicht nur der Tourismus leidet
darunter, der ja am ehesten in die Schlagzeilen kommt, viel gefährlicher ist die Entwicklung rund um die Raiffeisenbank (Bundesrat Mayer: Außenpolitischer Bericht!) und generell der Industrie, der Wirtschaft und des Handels. Mit dieser Politik manövriert sich Europa zunehmend ins Abseits und vor allem auch in die geopolitische Bedeutungslosigkeit.
Ich habe einen schönen Satz gehört: Pipelines and airlines go East. – Dieser Satz charakterisiert die derzeitige Entwicklung (Zwischenrufe der Bundesräte Mayer und Günther Köberl); die Chinesen, der Ferne Osten, das werden die lachenden Dritten sein. Da würde ich mir eine durchaus pointiertere und eigenständige österreichische Außenpolitik wünschen. Ich weiß schon, dass das im Kontext der europäischen Politik schwer ist, aber ich glaube, Österreich wäre prädestiniert dafür. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.12
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)
12.13
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Kollege Mayer weist mich jetzt schon auf die Redezeit hin. – Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Außenminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich bedanke mich eingangs bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Außenministeriums für die Berichte 2012 und 2013. Auch ich werde schwerpunktmäßig auf den Bericht 2013 eingehen. Ich danke aber auch allen Kolleginnen und Kollegen, die diesen Bericht wirklich gelesen haben. Auf 500 Seiten – der Bericht für 2013 umfasst konkret 493 Seiten – ist umfassend dargestellt, was dieses Haus, gemeint ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, leistet.
Was meine ich damit? – In anderen Ressorts ist es selbstverständlich, dass es Jahr für Jahr Kostensteigerungen um einige hundert Millionen Euro gibt. Das Außenministerium muss mit zirka 400 Millionen € weltweit seine Aufgaben bewältigen. Ein Vergleich dazu: Die Staatsunterstützung für die ÖBB liegt pro Jahr bei zirka 4 Milliarden €, also dem Zehnfachen des gesamten Budgets des Außenministeriums. Vertreter Österreichs schaffen es immer wieder, weit mehr auf der internationalen Ebene zu leisten, als es der Größe unseres Landes entspricht; Herr Kollege Krusche, ich werde darauf auch noch eingehen.
Was ist denn eigentlich die Kernaufgabe der österreichischen Außenpolitik? – Die vorrangige Aufgabe der österreichischen Außenpolitik ist es, die Beziehungen Österreichs zu allen Ländern in der Welt zu pflegen und die Interessen Österreichs in den internationalen und regionalen Organisationen zu vertreten. Österreich unterhält zu 195 Staaten diplomatische Beziehungen. Dienststellen des Ministeriums mit Stand vom 31. Dezember 2013: 80 bilaterale Botschaften, fünf ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen, acht Generalkonsulate, sechs selbständige Kulturforen und eine sonstige Vertretungsbehörde ergeben die runde Summe von hundert Vertretungen.
Ich darf auf einige Bereiche eingehen. Mir imponiert immer wieder besonders dieses weltumspannende Netz als Serviceleistung für Österreicherinnen und Österreicher im Ausland. „Weltweit für Sie da!“, so könnte der Slogan dafür lauten, wie das Außenministerium Österreicher und Österreicherinnen im Jahr 2013 weltweit unterstützt hat. Da geht es vor allem um die Krisenvorsorge und das Krisenmanagement.
Wir wissen, im Jahr 2013 hat es eine Reihe von Krisen gegeben, die auch Österreicherinnen und Österreicher betroffen haben: der Bürgerkrieg in Syrien wurde schon erwähnt; die fünf Monate dauernde terroristische Entführung in Jemen, die Gott sei Dank gut ausgegangen ist; Attentate in Algerien, in Kenia; Auseinandersetzungen in Ägypten; der Wirbelsturm auf den Philippinen; Spannungen in Thailand, auf den Malediven,
auf der koreanischen Halbinsel; konfliktreiche Sicherheitslagen im Süd-Sudan, in Zentralafrika und Libyen, um nur einige zu nennen. Zum Glück, muss man sagen, sind im Zuge dieser Krisen keine österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen zu Tode gekommen beziehungsweise ernsthaft verletzt worden.
Was ist denn ein wichtiger Teil dieses Krisenmanagements? – Das sind die Vorsorgemaßnahmen. Bei krisenhaften Entwicklungen im Ausland besteht zwischen dem Ministerium für Europa, Integration und Äußeres, dem Innenministerium und dem Bundesministerium für Landesverteidigung eine institutionalisierte Zusammenarbeit unter der Leitung des Außenministeriums. Operative Einsätze erfolgten im Entführungsfall in Jemen und in der Krise in Ägypten.
Die stetige Zunahme von Auslandsreisen von Österreicherinnen und Österreichern spiegelt sich auch wider in der rapid steigenden Inanspruchnahme von konsularischer Unterstützung im Falle von Krankheiten, Unglücksfällen und Todesfällen im Ausland. Immer größer wird auch die Zahl der Betreuungs- und Heimsendungsfälle von psychisch erkrankten österreichischen Staatsbürgern sowie von Österreichern ohne Krankenversicherung im Ausland.
Für die österreichischen Staatsbürger im Ausland bietet das Bürgerservice des Ministeriums in enger Zusammenarbeit mit den österreichischen Vertretungsbehörden möglichst zeitnahe Hilfeleistungen. Herr und Frau Österreicher unternahmen 2013 zirka 8,5 Millionen Auslandsurlaubsreisen und 2,1 Millionen Auslandsgeschäftsreisen. Da fällt eine Menge Arbeit an, und unter der berühmten Telefonnummer 0501150-3775 gingen zu Reiseinformationen, allgemeinen Auskunftsersuchen in Spitzenzeiten über 2 000 einzelne Anfragen pro Monat ein, insgesamt waren es rund 16 000.
Ich darf mich auch auf ein Land aus dem Länderbericht, der sehr, sehr umfassend ist, konzentrieren. Wenn in den Weihnachtsfeiertagen jemandem fad ist, dann würde ich diesen Außenpolitischen Bericht durchaus als Lektüre empfehlen; man kann viel daraus lernen, und vieles ist auch sehr, sehr interessant dargestellt.
Da mein Kollege Stefan Schennach nach mir sprechen wird und wir gemeinsam ein Steckenpferd haben, nämlich die Republik Moldau, habe ich mir die Republik Moldau ausgesucht; auf diese möchte ich ein bisschen eingehen. Das das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus dem Jahr 1998 als Rechtsgrundlage der Beziehungen zwischen Moldau und der EU ersetzende Assoziierungsabkommen, das auch ein vertiefendes und umfassendes Freihandelsabkommen beinhaltet, wurde beim dritten Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnius paraphiert.
Im Herbst 2013 verhängte Russland ein Einfuhrverbot für eines der wichtigsten moldauischen Exportprodukte, den Wein – offenbar um Druck auf die Regierung auszuüben. Auch wurde von früheren russischen Politikern gedroht, eine Entscheidung für die EU könnte die Ausweisung der vielen moldauischen Arbeitsmigranten aus Russland zur Folge haben, deren Einkommen für viele Familien im ärmsten Land Europas lebenswichtig ist.
Im Jahr 2014 geriet Moldawien erneut ins Blickfeld der internationalen Politik, da eine Ausweitung des Konflikts in der benachbarten Ukraine noch immer möglich erscheint.
Am 27. Mai hat aber Moldawien dieses Abkommen unterzeichnet, und es wurde auch vom Parlament ratifiziert. Wie wir wissen, hat es Ende November die Parlamentswahlen in Moldawien beziehungsweise in Moldau gegeben, die auch zu keinen wirklich stabilen Verhältnissen geführt haben.
Was die bilateralen Beziehungen zwischen Österreich und Moldau betrifft, so wurden diese in letzter Zeit weiter intensiviert, eine österreichische Botschaft wurde eröffnet. Ich darf das jetzt nur stichwortartig aufzählen. Moldau ist seit 2004 eines der Schwer-
punktländer der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, und seit mehr als 20 Jahren schwelt der Konflikt in Transnistrien. Dieser bleibt weiter ungelöst, das ist eines der Grundprobleme, obwohl es auch Verbesserungen in Form sogenannter Migration Posts oder der Administrative Boundary Line gegeben hat. Damit wird Inhabern von ausländischen Pässen – das trifft auf etwa 300 000 EinwohnerInnen von Transnistrien zu – eine Einreise nach Moldau erleichtert, dort werden sie registriert und können dadurch Verwaltungsstrafen vermeiden.
Dieses ärmste Land Europas ist eines, das von vielen im Angesicht der Krise im großen Nachbarland oft übersehen wird. Ich denke aber, es ist unsere Verpflichtung, dass Österreich diese Bemühungen weiter unterstützt, und diese wird wahrgenommen.
Zum Sitz der internationalen Organisationen in Wien: Es hat insgesamt 7 762 Konferenztage mit rund 150 000 Teilnehmern gegeben. Was das an Wertschöpfung bedeutet, kann sich jeder selbst ausrechnen. Ich denke, es sind etwa 500 Millionen €, die an Wertschöpfung in Österreich entstehen.
Herr Kollege Krusche, Sie haben insofern recht, als wir Teil der Europäischen Union sind und hiermit die Verpflichtung haben, Entscheidungen, die von Staats- und Regierungschefs und von den Außenministerien gemeinsam getroffen werden, auch mitzutragen. Aber – das sollten Sie auch erwähnen, gerade was die Ukraine betrifft – wir haben die Möglichkeit, auch mitzugestalten.
Diese Rolle wird von unserem Außenminister Sebastian Kurz sehr aktiv wahrgenommen, und zwar nicht nur, indem wir während des Europaratsvorsitzes die Ersten waren, die den russischen und den ukrainischen Außenminister zur Zeit des Konflikts an einen Tisch gebracht haben, sondern auch, weil wir innerhalb der Europäischen Union mit vielen anderen – und da darf ich nur den deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier nennen – zu jenen gehören, die stets darauf gedrängt haben, dass es neben den Sanktionen auch den Dialog gibt. Wenn also jemand behauptet, dass wir diejenigen sind, die die amerikanische Politik vertreten, dann ist diese Aussage entweder auf Unwissenheit zurückzuführen, oder jemand sagt hier einfach absichtlich die Unwahrheit.
Österreich steht für den Dialog, das war in der Vergangenheit so, das wird auch in Zukunft so sein, denn gerade in der Konfliktsituation um die Ukraine ist es der einzig langfristige Ausweg aus dieser Krise. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger und richtiger Ansatz, denn wir wissen alle, dass hinter diesem Konflikt vor allem Sicherheitsinteressen – sie wurden schon angesprochen –, aber natürlich vor allem auch Wirtschaftsinteressen Russlands stehen und natürlich auch die Idee, einer europäischen Zollunion, die wir schon lange gehabt haben, jetzt eine eurasische Zollunion als Gegengewicht gegenüberzustellen.
Ganz abschließend darf ich noch sagen, dass sich Verhandlungen und Gespräche doch auszahlen, das sieht man an den heutigen Schlagzeilen: Es gibt eine Annäherung zwischen jenen Ländern, die einst die Welt an den Rand eines Atomkrieges gebracht haben. Wir vernehmen aus den Medien, dass sich die USA und Kuba erstmals auf Gespräche und auf den Austausch von Gefangenen geeinigt haben. Das ist ein Weg, auf dem der Dialog zum Ziel führt.
Vielen, vielen Dank, alles Gute für Ihre Arbeit, Herr Außenminister Kurz. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg, als kleines Land in einer großen Welt, in der es viel zu tun gibt. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
12.24
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Kurz. – Bitte.
12.24
Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Wie wir schon gehört haben, beschäftigen wir uns jetzt mit diesen beiden Berichten aus den Jahren 2012 und 2013. (Die Rednerin hält die Berichte in die Höhe.) Ehrlich gesagt: Als Weihnachtslektüre würde ich sie nicht wirklich sehen, aber dennoch sind darin spannende Kapitel nachzulesen. Ich sehe diese beiden Berichte mehr als wirkliche Informationswerke, als Nachschlagewerke. Man kann zu jedem Thema, zu jedem Kapitel immer wieder feststellen – es gibt ja nicht nur die zwei Berichte aus diesen zwei Jahren, sondern das läuft ja schon Jahrzehnte auf diese Art und Weise –, welche Haltung Österreich zu den einzelnen Themen, die außenpolitisch zu verschiedenen Zeiten wichtig waren, gehabt hat. Und insofern macht es auch keinen Sinn, einzelne Sätze aus dem Zusammenhang zu reißen und zu sagen: Da bin ich jetzt nicht dafür, und da bin ich jetzt irgendwie dagegen.
Insofern verstehe ich jetzt auch nicht ganz, warum die Freiheitlichen wirklich gegen die Berichte sind, denn wie man gegen diese Berichte sein kann, weiß ich nicht genau; noch dazu, da der derzeitige Außenminister in Wirklichkeit ja gar nicht verantwortlich ist für die inhaltliche – sage ich jetzt einmal – Arbeit, die in diesen beiden Jahren geleistet worden ist, da er selbst erst im Dezember 2013 – soweit ich mich richtig erinnere – angelobt worden ist und alle diese Dinge vor seiner Zeit passiert sind. Dies einmal als Einleitung.
Als Einleitung vielleicht auch noch Folgendes: Ich habe mir jetzt noch einmal angeschaut, ob sich diese Berichte irgendwie im inhaltlichen Aufbau unterscheiden, und ich habe herausgefunden, dass es im Jahr 2012 noch ein Kapitel gegeben hat, das es 2013 nicht mehr gibt. Da ist es um die Finanz- und Wirtschaftskrise, das europäische Krisenmanagement und die Rolle, die Österreich in dieser Zeit gespielt hat, gegangen.
Das mag jetzt daran liegen, dass es eine Finanzkrise in dieser Form im Folgejahr nicht mehr gegeben hat, ganz ist sie aber auch nicht verschwunden, das muss man ehrlicherweise sagen. Vielleicht liegt es auch daran, dass Ihr Vorgänger (in Richtung Bundesminister Kurz) auch Finanzminister war und deshalb einen Finanzschwerpunkt gelegt hat, der jetzt nicht mehr vorkommt – seis drum.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein paar Dinge zum Inhalt sagen, gehe jetzt aber nicht konkret auf 2012 und 2013 ein. So interessant die Berichte sind, sie behandeln die Vergangenheit, und zwar doch die weiter zurückliegende, da wir uns jetzt bereits am Ende des Jahres 2014 befinden. Ich schließe mich aber dem Dank meiner Vorredner an, dass diese umfassenden Werke immer vorgelegt werden, hoffe aber, dass es vielleicht trotz des Umfangs gelingen könnte, den nächsten Bericht doch ein bisschen früher fertigzustellen, sodass wir ihn noch während des laufenden Jahres 2015 diskutieren können. Es ist einfach so, dass sich die Zeiten und die Krisen und alles, was auf der Welt passiert, dermaßen schnell verändern, dass es eigentlich wenig Sinn macht, auf die Inhalte einzugehen.
Aber es ist natürlich ein Anlass, um überhaupt über österreichische Außenpolitik und darüber, wie wir unsere Rolle sehen und was sich in den letzten Jahren verändert hat, zu diskutieren, denn es ist schon auch festzustellen: Natürlich hat sich Außenpolitik verändert, insgesamt wesentlich durch den Beitritt zur EU, wodurch sich nicht nur unser Verhältnis zu den Nachbarländern verändert hat, sondern natürlich auch, in Zusammenarbeit mit den anderen EU-Ländern, unsere Haltung beziehungsweise Einstellung zu Ländern wie jenen in Afrika und in Lateinamerika – alle diese Dinge, diese Beziehungen haben sich vertieft.
Klarerweise konzentrieren wir uns mehr auf die Nachbarstaaten, diese sind sozusagen unser unmittelbares Umfeld, befinden wir uns doch im Herzen der EU, im Herzen Europas. Aber wichtig sind uns auch unsere Beziehungen zu den Ländern Südosteuropas.
Österreich unterstützt ja die europäische Perspektive dieser Staaten, auch im Interesse der eigenen regionalen Stabilität, und das ist mit Sicherheit sinnvoll.
Eine besondere Aufgabe haben wir immer darin gesehen, unsere Beziehungen zu den neuen Nachbarstaaten der erweiterten EU zu verfestigen. Wir unterstützen alle Initiativen zur Schaffung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in den Mittelmeerregionen – auch wenn es nicht immer so gelingt, wie wir uns das gerne vorstellen – und auch in den benachbarten Ländern des Nahen und Mittleren Ostens.
Auf Fragen der österreichischen Sicherheitspolitik gehe ich nicht ein, aber ich denke, es ist wichtig, dass wir immer wieder betonen – und ich weiß, dass Sie das auch machen –, dass wir uns für die Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, für die Stärkung der dafür zuständigen Organisationen, für das Verbot von Landminen, Streumunition – alles schreckliche Dinge –, für die Eindämmung von Klein- und Leichtwaffen und natürlich für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus und den Dialog der Zivilisationen einsetzen.
Was Europa betrifft, das uns natürlich am nächsten liegt, so unterhalten wir in allen 48 europäischen Staaten diplomatische Beziehungen und sind mit 39 Botschaften vertreten, 45 dieser europäischen Länder haben auch Vertretungen in Österreich beziehungsweise in Wien.
Auch die klassischen Aufgaben der Botschaften – Kollege Köberl hat diese zuvor erwähnt – haben sich, was die EU-Botschaften betrifft, durch die Europäische Union verändert, weil sie auch Knotenpunkte und eine Art Lobbying-Stelle geworden sind und jetzt andere Aufgaben wahrnehmen, wie sie klassische – sage ich einmal – Vertretungen in Nicht-EU-Ländern in dem Maße nicht wahrnehmen müssen.
Ich gehe jetzt nicht auf die großen Krisen dieser Welt ein, weil darauf andere Rednerinnen und Redner schon eingegangen sind und ich das nicht wiederholen möchte, und ich glaube, dass es wichtig ist, einmal ein, zwei kleine Punkte herauszunehmen, weil ich davon überzeugt bin, dass die großen Krisen der Welt von einem kleinen Land wie Österreich nicht alleine gelöst werden können. Ich nehme an, Sie stimmen mir zu. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) In Zusammenarbeit mit allen. Aber wir leisten ganz konkrete kleine Dinge, mit denen wir wirklich etwas bewegen, diese sind wichtig und bewegen die Welt auch immer ein kleines Stückchen in die richtige Richtung. Dazu zählt für mich – ich lasse jetzt ein Beispiel weg und erwähne nur eines – EU-Twinning. Ich weiß nicht, ob Sie alle wissen, was das ist, ich blicke in die Runde und wenige nicken. EU-Twinning – das ist auch etwas, das wir machen.
Es handelt sich dabei um Verwaltungspartnerschaften und ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die schon ziemlich alt ist, aus dem Jahr 1998, die zur Vorbereitung auf die Erweiterung der Europäischen Union dient. Dabei wird gezielt Verwaltungszusammenarbeit propagiert und gemacht, auch zur Unterstützung der Bewerberländer bei der Stärkung ihrer administrativen und justiziellen Kapazitäten zur Umsetzung der gemeinsamen Rechtsvorschriften. Man darf ja nicht vergessen: Ein Staat, der sozusagen völlig neu mit diesen Beitrittsverhandlungen beginnt, beherrscht diese Dinge bei Weitem nicht so wie Staaten, die schon ewig dabei sind und diese Dinge machen. Wir haben da wirklich sehr, sehr viele Projekte unterstützt, meines Wissens über 300. Das ist so eine kleine Maßnahme, mit der Österreich bei anderen Ländern, die mit der Europäischen Union Beitrittsverhandlungen führen und schlussendlich auch beigetreten sind, einen entscheidenden Schritt der Hilfeleistung setzt.
Aber es geht weit über die Europäische Union hinaus. Wir leisten diese – unter Anführungszeichen – „Dienstleistungen“ auch in Ländern wie Aserbaidschan, Armenien oder auch der Moldau-Region und Ukraine, um nur einige Länder zu nennen. Außerdem machen wir dasselbe auch im Rahmen der Entwicklungshilfe in Ländern, in denen wir Entwicklungshilfe leisten.
Es gibt in diesem Bericht ganz viele Themen, die ich ansprechen könnte. Ich wollte auch noch kurz über die zentraleuropäische Initiative sprechen, bei der wir momentan auch Vorsitzland sind und auf 25 Jahre Geschichte zurückblicken. Das ist auch eine Initiative, die wesentlich dazu beigetragen hat, die Beitrittsmöglichkeiten der Länder zu vereinfachen, und die sich sehr stark für ein Näherrücken, ein Zusammenrücken innerhalb Europas in diesem Bereich, in dieser Region einsetzt.
Ich möchte mich jetzt nur noch einmal für alle 17 oder 18 Kapitel bedanken, die hier vorkommen. Ich hoffe auf einen gleich umfangreichen Bericht über das Jahr 2014, den wir – wie ich schon gesagt habe – vielleicht ein bisschen früher diskutieren können, und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute für unsere Arbeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)
12.34
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
12.34
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen zu Hause vor den Bildschirmen! Sehr geehrter Herr Minister Kurz, dieser Bericht ist sehr umfassend, und da gilt ein großer Dank Ihren MitarbeiterInnen, von der Schreibkraft bis zu den Sektionsleitern, die daran mitgewirkt haben, diesen tollen Bericht zu erarbeiten, darin steckt viel Arbeit. Natürlich kann man nicht überall bis ins kleinste Detail gehen, denn dann hätte der Bericht nicht 500 Seiten, sondern 5 000 Seiten und noch mehr. Aber er ist eine Richtschnur und gibt Orientierung, und man kann auch auf wenigen Seiten nachlesen, was in einem Land gerade aktuell ist und wie sich Österreich zu den Entwicklungen in diesem Land positioniert.
Ich habe mir in diesem umfangreichen Bericht den Bereich der Türkei/EU-Beitrittsverhandlungen detaillierter angesehen. Da gibt es einen sehr fundierten, detaillierten Ansatz, aus dem ersichtlich wird, wo es in der Türkei Probleme gibt. Und das hat sich auch letzten Sonntag gezeigt, als gegen regierungskritische Medien eine groß angelegte Razzia stattgefunden hat, durch die ein Großteil der türkischen Zeitungen und TV-Sender, die nicht bereits vom Staat gekauft worden sind, unter Druck geraten. Dies geschieht, um sie mundtot zu machen, um die wenigen Zeitungen, die es noch gibt, die regierungskritisch eingestellt sind, zum Schweigen zu bringen.
Das ist eine absolut bedenkliche Entwicklung, die die Türkei unter der Regentschaft von Erdoğan und der AKP genommen hat. Es steht außer Zweifel und außer Diskussion, dass dieser Weg sie nicht näher an die EU heranführt, sondern sie noch weiter von der EU entfernt, denn bei uns gibt es demokratische Grundrechte und Grundwerte, die nicht verhandelbar sind, und dazu gehört unter anderem auch die Presse- und Redefreiheit, die von der türkischen Regierung gegenwärtig mit Füßen getreten wird.
Daher ist es aus meiner Sicht und aus Sicht der Grünen umso wichtiger – und ich weiß, dass das jetzt insbesondere bei der freiheitlichen Fraktion auf Kritik stoßen wird –, dass wir die EU-Beitrittsverhandlungen nicht abbrechen, sondern intensivieren, dass neue Kapitel eröffnet werden, um die demokratischen Stimmen in der Türkei zu unterstützen und ihnen nicht die Tür vor der Nase zuzuknallen, denn das wäre ein falsches Signal. (Beifall bei den Grünen.)
Auch die EU hat sich bezüglich dieser Polizeiaktion sehr kritisch gezeigt. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat sich gegen die EU-Kritik anlässlich der Festnahme von Dutzenden Journalisten verwahrt. Die Europäische Union solle sich um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern, hat er abfällig in einem Interview erwähnt. Ihm ist es und „uns ist es“ – mit „uns“ meint er die Türkei – „egal, ob die EU uns aufnimmt oder nicht. Wir konzentrieren uns darauf, unsere nationale Sicherheit zu schützen.“
Wenn man diese Geisteshaltung an den Tag legt, dann erkennt man eines, worauf die Kritiker schon seit Jahren hingewiesen haben: dass der EU-Beitritt unter anderem dazu genutzt wurde, um an das Ziel zu gelangen, die absolute Mehrheit im eigenen Land zu sichern und den Einfluss des Militärs zu schwächen. Die Demokratie wird von Ministerpräsident Erdoğan dazu benutzt, um auf den Zug aufzuspringen, um letztendlich das durchzusetzen, was er selbst für richtig hält. Das, was er für richtig hält, steht im absoluten Widerspruch zu den europäischen Werten. Auch da müssen wir ganz klar Flagge zeigen und keine falsch verstandene Toleranz an den Tag legen.
Es ist auch nicht mehr ganz klar ersichtlich, was Außen- und was Innenpolitik ist, die Grenzen verschwimmen. Wir wissen, dass viele türkische sogenannte NGOs und Vereine in Österreich, in Europa tätig sind, wo Leute – Wirtschaftstreibende, Journalisten, Journalistinnen –, die anders denken und kritische Zugänge haben, auch in Österreich unter Druck gesetzt werden. Auch das müssen wir im Blickpunkt haben, und diesbezüglich sage ich immer: Die Grenzen zwischen der Außen- und der Innenpolitik verschwimmen immer mehr. – So viel in aller Kürze zum Bereich der Türkei.
Eine aktuelle Entwicklung möchte ich noch ansprechen: Das Europäische Parlament hat der Anerkennung Palästinas seine Zustimmung erteilt. Das heißt auch, dass wir in den Nationalstaaten diesbezüglich noch einen Diskussionsprozess vor uns haben werden. Ich bin gespannt, wie dann unsere offizielle Position sein wird und wie sich das letztendlich im nächsten Bericht für 2015 auch wiederfindet.
Eines gehört aber meines Erachtens ganz klar gesagt, bei aller Diplomatie und Neutralität, die wir zutage legen: Wenn wir von Frieden sprechen, dann führt kein Weg an einer Zweistaaten-Lösung vorbei. Die Hamas als Terrororganisation gehört wieder auf die Liste der Terrororganisationen. Da ist dem Europäischen Parlament leider Gottes ein Fehler unterlaufen. Und die Souveränität, das Existenzrecht von Israel darf in keinster Weise in Frage gestellt werden.
Unter diesen Voraussetzungen werden wir uns, werde ich mich sicher hier in diesem Parlament dafür erwärmen und auch dafür stimmen, dass Palästina als eigener Staat anerkannt wird. Aber wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, dann muss man auch eine klare und deutliche Sprache sprechen und darf sich nicht hinter einer Neutralität oder einer Diplomatie verschanzen, die eh in sehr angespannten Zeiten vielleicht noch mehr Spannungen erzeugt. Wir brauchen genau das Gegenteil, wir brauchen Klarheit, wir brauchen mehr Frieden, wir brauchen Politiker und auch religiöse Führer, die trotz der vorhandenen Unterschiede das Verbindende vor das Gemeinsame stellen.
In diesem Sinne möchte ich noch einmal recht herzlichen Dank Ihren Mitarbeitern und auch Ihnen, Herr Minister, aussprechen und wünsche Ihnen für 2015 viel Kraft. Wir werden in noch viel bewegtere Zeiten gehen, und mit vereinten Kräften kann man diesen Weg leichter beschreiten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
12.41
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
12.41
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein herzliches Grüß Gott auch den Zusehern an den Bildschirmen zu Hause! Ich darf die Jahresberichte 2012 und 2013 aus Sicht der Europäischen Union kurz beleuchten, wobei es Ende 2014, das gebe ich schon zu, nicht unbedingt zu viel Sinn macht, es ausführlich zu tun, obwohl die Berichte hervorragend gestaltet sind und in eindrücklicher Weise die großartigen Leistungen in europa- und außenpolitischer Sicht darstellen.
Hier darf ich die Lobesworte vom Kollegen Dönmez unterstreichen und dies auch aus Sicht meiner Fraktion hervorheben und mich dafür bedanken.
Herr Kollege Krusche, wir diskutieren jetzt an die 1 000 Seiten insgesamt, und du verlangst in deiner besonderen Art, Berichte zu kommentieren, dass man da noch mehr in die Tiefe geht. Dann sind es vielleicht 10 000 Seiten. Aber wenn man dann 10 000 Seiten vorlegen würde, würde der Kollege Krusche wahrscheinlich sagen: Ja, man stelle sich einmal vor, wie viel Zeit die in diesem Ministerium aufgewendet haben, um einen so umfassenden Bericht zu machen?! – Also, wie man es macht, ist es nicht recht. (Bundesrat Krusche: Woher willst du wissen, was ich sagen würde?)
Wenn Kollege Köberl gesagt hat, es gibt eine Weihnachtslektüre, dann empfehle ich sie dir wirklich sehr, und ich darf sie dir ans Herz legen. Vielleicht bist du dann im Jänner etwas geläutert, was schwierig ist, aber es ist alles möglich, auch bei dir, lieber Kollege Krusche.
Verantwortlich für diesen Zeitraum war Außenminister Michael Spindelegger bis 16. Dezember 2013, das haben wir auch gehört, und ich sage es auch in aller Deutlichkeit: Man kann zur Person Michael Spindelegger stehen, wie man will, aber er war ein ausgezeichneter Außenminister und hat wesentlich zum Ansehen unseres kleinen Landes Österreich in der Welt beigetragen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
Zum Jahresbericht 2012 einige wenige Anmerkungen. Ein besonderer Schwerpunkt war die Fortsetzung des Europa-Dialogs und die Informationsoffensive „DARUM EUROPA“; auch die Initiative zur Bestellung der EU-Gemeinderätinnen und EU-Gemeinderäte wurde erfolgreich fortgesetzt.
Ein besonderer Höhepunkt – das kann man vielleicht doch noch besser herausstreichen – war die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union als Anerkennung für die historische Rolle der europäischen Einigung für Frieden, Freiheit und Wohlstand in Europa. Diese Auszeichnung zeigt die große Bedeutung, die Europa für den Rest der Welt einnimmt. Die Europäische Union hat sich zu einem Exporteur von Stabilität und Frieden entwickelt, die weit über ihre Grenzen hinaus wirksam ist.
Ein paar Sätze zum Westbalkan, denn der Westbalkan ist immer auch ein Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik. Österreich beteiligt sich hier sehr aktiv am europäischen Krisenmanagement und ist wie gesagt am Balkan stark engagiert. Die Europäische Union bleibt auch der zentrale Reformmotor in dieser Region des Westbalkans. Die im Hinblick auf die EU-Perspektive in den letzten Jahren in Kroatien, Montenegro, Mazedonien, Serbien und Kosovo erzielten Fortschritte tragen wesentlich zur Stabilität in dieser Region bei.
Der mittlerweile am 1. Juli 2013 erfolgte EU-Beitritt Kroatiens hat in eindrucksvoller Weise sichtbar gemacht, wie Kroatien mit einem entschlossenen Reformkurs eine historische Chance genutzt hat, Teil des europäischen Einigungsprozesses zu werden.
Die logische Fortsetzung österreichischen Engagements am Balkan sind unsere Initiativen in der Donau- und Schwarzmeerregion. Die von uns angestoßene EU-Strategie für den Donauraum wird mittlerweile von 14 Staaten, darunter auch einige Nicht-EU-Länder, umgesetzt.
Im Berichtsjahr 2013 gab es weitere positive Entwicklungen am Westbalkan. Unter der Leitung der von der Hohen Vertreterin Catherine Ashton erzielten Einigung zwischen Serbien und Kosovo wurde der Grundstein für eine weitere Normalisierung von bilateralen Beziehungen gelegt.
Ein wichtiges Zeichen unseres Engagements für die Annäherung der Balkanstaaten an die Europäische Union war das Europaforum Wachau 2013, das die Regierungschefs
von Serbien und Kosovo, Ivica Dacić und Hashim Thaci, erstmals in bilateralem Rahmen zusammenführte.
2013 nahm auch eine Entwicklung ihren Ausgang, die die internationale Staatengemeinschaft bis heute sehr intensiv beschäftigt. Im November 2013 gab die ukrainische Regierung bekannt, dass das lange geplante Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union nicht unterzeichnet werde. Dies war der Beginn einer Kette von Ereignissen, die zur illegalen Besetzung der Krim durch Russland und bürgerkriegsähnlichen Zuständen in der Ostukraine geführt haben. Herr Kollege Köberl hat das eindeutig erklärt.
Österreich hat – das ist ein wesentlicher Punkt – am 14. November 2013 den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates übernommen und hat diese Funktion im Laufe dieses Vorsitzes aktiv und intensiv genutzt, um einen Beitrag der Deeskalation in diesem Bereich zu leisten. Wir werden beim Bericht über den Europarat 2014 sicher Möglichkeit haben, den Vorsitz von Österreich entsprechend zu beleuchten. Die österreichischen Abgeordneten bringen insgesamt beim Europarat eine hervorragende Leistung, und auch unser Minister hat im Zuge des Vorsitzes wirklich sehr intensiv versucht, seine Rolle als Vorsitzender in diesen Konfliktsituationen zu nutzen, und dafür, Herr Minister, sei dir auch im Namen des Europarates ein herzliches Dankeschön gesagt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)
Wie gesagt, wir haben dann beim Bericht 2014 ausreichend Platz, die Leistungen des Europarates in den Vordergrund zu rücken. Ich glaube, Kollege Schennach, da sind wir einer Meinung: Unterschätzen wir die Möglichkeiten und die Leistungen des Europarates nicht! Es ist ein hervorragendes Gremium, das auch entsprechende Anerkennung verdient.
Ein besonderer Erfolg gelang Österreich auch im Menschenrechtsbereich mit der Annahme der EU-Leitlinien zur Religionsfreiheit, die auf österreichische Initiative beschlossen wurden. Mit den Leitlinien ist es gelungen, ein transparentes und effektives Instrument zum Schutz von Religionsfreiheit und religiösen Minderheiten im Rahmen der EU-Außenpolitik in Menschenrechtsfragen zu schaffen und die systematische Berücksichtigung dieses Themas sicherzustellen.
Mit der Abhaltung des fünften Globalen Forums der UN-Allianz der Zivilisationen in Anwesenheit des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-moon und von über 1 000 weiteren Teilnehmern und Teilnehmerinnen präsentierte sich Wien als traditioneller „Dialog-Hub“ im Kampf gegen Polarisierung und Extremismus.
Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Außenminister Sebastian Kurz hat wie erwähnt vor einem Jahr das Außenministerium übernommen. Seine Leistungen bewerten die internationalen Medien mit eine Triple A. Österreich genießt höchstes Ansehen in der Europäischen Union und auf der ganzen Welt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Danke und Chapeau, Herr Minister! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
12.49
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
12.50
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich sage es gleich: Ich möchte die Berichte 2013 und 2012 nur streifen, dafür aber die Gelegenheit nützen, ein bisschen mit dem Herrn Minister über Außenpolitik zu diskutieren. Aber zuvor muss ich, so wie schon Edgar Mayer vor mir, eine Bemerkung loswerden. Ich meine, wenn die ein-
zige substanzielle Kritik der FPÖ ist, dass da nichts zu lesen sei, so ist das irgendwie symptomatisch, wenn man auf Seite eins einen Satz hernimmt und den nur zur Hälfte vorträgt:
„Die größte politische Herausforderung 2013 war der blutige Konflikt in Syrien, ...“
Das ist ein Halbsatz, und ohne den zweiten Teil des Satzes: „der mit dem Einsatz chemischer Kampfmittel einen erschreckenden Tiefpunkt erreichte“, kann man keinen Schluss daraus ziehen.
Okay, ich muss ehrlich sagen, als einer der Vorsitzenden der Union für das Mittelmeer war ich nicht ganz glücklich darüber, wie diese chemischen Kampfmittel aus Syrien entsorgt wurden, aber sie wurden entsorgt, und das bringt dieser Satz zum Ausdruck.
Der Kollege hat gesagt, Syrien kommt so wenig vor. Syrien kommt auf den Seiten 1, 56, 57, 86, 92, 93, 129, 133, 134, 160, 173, 174, 175, 185, 189, 198, 199, 206, 208, 217, 225, 227, 228, 229, 230, 243, 263, 330 und 331 vor. Man muss halt in der Lage sein, eine Conclusio daraus zu ziehen, und wenn man das tut, dann weiß man, dass hier zum Beispiel bereits vor der Verstärkung sunnitischer Milizen gewarnt wird, die nämlich den Syrienkonflikt außer Rand und Band bringen, wie wir ja sehen.
Ich möchte, ebenso wie Kollege Mayer, auch von meiner Fraktion, Herr Außenminister, tiefen Respekt ausdrücken, wie Sie den Vorsitz des Ministerkomitees im Europarat „gehandlet“ haben. Das ist nämlich der Unterschied: Da sind auf einer Seite die Europäische Union und das transatlantische Verteidigungsbündnis, die geostrategische Interessen haben, auf der anderen Seite ist der Europarat, der viel größer ist als die Europäische Union. Und dieser Europarat, dem es eigentlich um Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie geht, hat einen Familienkonflikt bekommen, einen Familienkonflikt zwischen zwei Familienmitgliedern, nämlich der Ukraine und Russland.
In dieser Funktion muss man sich einer anderen Sprache bedienen, und das haben Sie getan. Wir haben das auch getan. Hätte ich nicht die grauen Haare schon gehabt, hätte ich sie spätestens als Vorsitzender des Monitoringkomitees des Europarates bekommen.
Und jetzt kommt etwas, was mir besonders wichtig ist, Herr Minister: Gestern hat Barack Obama einen Satz gesagt: „Todos somos americanos“, und hat damit eigentlich die Tür zur Beendigung eines über 50-jährigen Konflikts aufgemacht. Das heißt, heute Morgen ist ein Stück Weltgeschichte geschrieben worden. Und in diesem Sinne könnten wir auch auf Russisch sagen: „my vse evropejcy“, wir alle sind Europa. Wenn wir denken, dass wir Friede und Entwicklung in Europa ohne Russland oder gegen Russland erreichen können, dann irren wir.
Das heißt, wir müssen mit Russland wieder eine Partnerschaft auf Augenhöhe und mit klaren Abmachungen finden. Der frühere Außenminister Genscher hat vor Kurzem einen Appell an die europäischen Staaten gerichtet, was Russland betrifft: Entfeindet euch! – Es kann ja nicht sein, dass wir heute hier sitzen und schauen und sagen: Wow, der Rubel ist um 50 Prozent gefallen, hat 50 Prozent des Wertes eingebüßt! Russland ist nicht etwas Isoliertes, Russland ist Teil Europas, und wir sind auch ein Teil davon. Wir bilden eine verflochtene Gemeinschaft. Mit meinem Bericht im April musste ich damals Russland die Stimmrechte entziehen, aber wir müssen Russland in dieser Gemeinschaft halten, und zwar jetzt im Jänner.
Nur über den Europarat haben 200 Millionen Menschen Zugang zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Wer will die Verantwortung tragen, 200 Millionen Menschen den individuellen und direkten Zugang zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof abzugraben? Ich weiß, in Europa gibt es einen gewissen Revanchismus. Ich habe unlängst gelesen, gehört, Herr Minister, dass auch Sie im Konzert der Außenmi-
nister gesagt haben, die baltischen Staaten legen einen anderen Ton vor und Polen auch, und dass wir im Zentrum Europas, im Europarat, und auch die Staaten des Westbalkans hier in einer anderen Tonlage sprechen, auch in einer versöhnlichen, die eines klar zum Ziel hat: Wir müssen die Rechtsstaatlichkeit und die Souveränität der Ukraine sicherstellen.
Aber, liebe Kollegen und Kolleginnen, das, was die neue Regierung und die neue Mehrheit jetzt in diesen Tagen gemacht hat, das müsst ihr euch einmal für das österreichische Parlament vorstellen: dass die Opposition weder einen Ausschussvorsitz bekommt noch einen Vizepräsidenten, die gibt es einfach nicht mehr in den Strukturen der Werchowna Rada. Im neuen Regierungsprogramm fällt kein Wort von Dezentralisierung, da gibt es kein Angebot, kein Wort in Richtung einer Verfassungsreform. Das heißt, wir müssen die Ukraine ganz auf einen Weg des inneren Ausgleichs führen, gleichzeitig aber auch die Souveränität eines Staates garantieren.
Das muss Europa lernen: Nicht alles darf man durch eine transatlantischen Brille sehen, denn Europa hat ein ganz anderes Verhältnis zu Russland, als es etwa die USA haben oder die transatlantischen Bündnispartner. Deshalb scheint mir von besonderer Wichtigkeit zu sein, jetzt mit Augenmaß zu agieren und nicht im Sinne des Revanchismus. Natürlich können wir uns nicht vorstellen, was es bedeutet hat, einmal Mitglied des Staatsgebiets der früheren Sowjetunion gewesen zu sein, aber so gut geht es den russischen Bürgern und Bürgerinnen zum Beispiel in Lettland auch nicht.
Zurückkommend auf den Bericht. Lieber Efgani Dönmez, ich schätze dich sehr, aber das mit der Hamas war überzogen. Wie immer wir die Hamas und die Hisbollah, die sicher sehr schwierig sind, beurteilen, so genießen sie doch dort, wo sie sind, ein hohes Maß an Vertrauen. Wir müssen sie als Dialogpartner akzeptieren. Für mich waren die Gespräche mit der Hamas bisher immer etwas Seltsames, aber sie haben das Vertrauen der Bevölkerung, und deshalb müssen wir sie einbinden.
Zwei Sätze noch zum Bericht, weil sich Österreich und auch die Präsidentschaft (Bundesrat Schreuder: Sind sie terroristisch, ja oder nein?) – Die Hamas? Unterm Strich kann man das so nicht sagen. Die Hamas ist gewählt, und man kann nicht sagen, dass alle gewählten Mitglieder der Hamas Terroristen sind, das kann man so nicht sagen. (Bundesrat Schreuder: Ich glaub’s nicht!) Es gibt natürlich sehr bedenkliche Teile in der Hamas, das wissen wir, so wie es bedenkliche Teile in der Hisbollah gibt, aber zu sagen, das sind nur Terroristen, die einen Staat regieren, das ist etwas übertrieben, vor allem überzogen.
Eines der wichtigen Dinge war Österreichs Kampf gegen den Menschenhandel, und ich glaube, das war auch ein Teil der Präsidentschaft unseres Außenministers. Man darf ja nicht vergessen: Das Außenamt führt jedes Jahr den sogenannten Anti-Trafficking Day durch. Gerade wurde speziell darauf hingewiesen, dass es weltweit nicht nur 22 Millionen Sklaven gibt, sondern dass 800 000 davon in Europa sind und dass viele davon in diplomatischen Haushalten sind. Hier hat das Außenamt eine besondere Initiative gesetzt.
Zum Schluss möchte ich im Zusammenhang mit dem Außenpolitischen Bericht eines nicht unerwähnt lassen: Alles, was uns heute in doppelter Weise beeindruckt, ist die Flüchtlingstragödie am Mittelmeer. Etwa 200 000 Menschen wurden gerettet, offiziell sind 10 000 in den letzten Jahren ertrunken. Der Bürgermeister von Catania, den ich unlängst bei einem Meeting kennengelernt habe, hat gesagt, die Straße von Sizilien ist mittlerweile ein Massengrab.
Wenn wir jetzt am Jahresende über diesen Bericht diskutieren, sollten wir eines nicht vergessen: Bei all dieser unschönen Kritik und Diskussion, die wir haben – diese Flüchtlingskatastrophe wird wachsen, wird zunehmen. Da werden wir eine europäische Soli-
darität benötigen. Wenn wir gegen Jahresende immer von der Herbergssuche sprechen, so muss ich sagen: Das ist die Herbergssuche von heute.
Staaten wie Jordanien, Türkei oder Libanon haben pro Staat weit über eine Million Flüchtlinge. Es wird eine Herausforderung für Europa sein, die Zehntausenden, die in den nächsten Monaten kommen werden, menschenwürdig aufzunehmen, menschenwürdig zu beherbergen und alles zu tun, damit das Mittelmeer nicht weiterhin ein Massengrab ist.
In diesem Sinn stimmt unsere Fraktion, wie Frau Kollegin Kurz schon gesagt hat, den beiden Berichten sehr gerne zu und bedankt sich beim Außenamt für die tolle Arbeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.01
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster ist Herr Bundesrat Schreuder zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
13.01
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Herr Minister! Erlauben Sie mir, Herr Kollege Schennach, bezüglich dessen, was Sie jetzt über die Hamas gesagt haben, kurz meine Verwunderung kundzutun.
Wenn wir über die Hamas sprechen, sprechen wir von einer Organisation, die auch eine Charta, also eine Art Statut hat, in dem ideologisch dargestellt wird, wofür und viel mehr wogegen die Hamas steht. Und in dieser Charta, Herr Kollege Schennach, steht unter anderem, dass es die heilige Pflicht ist, jeden Juden auf der Welt zu töten. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Das steht in der Hamas-Charta!
Wenn Sie eine Organisation, zu deren Grundideologie gehört, dass grundsätzlich jeder Jude, nämlich weltweit, getötet werden soll, nicht als Terroristen bezeichnen, dann bin ich sehr verwundert. (Bundesrat Schennach: Diesen Paragraphen bekommen wir nicht weg, indem wir sie auf die Liste der Terroristen setzen! Wir müssen sie dazu bringen, den politischen Dialog zu führen!)
Raketen hinüberzuschießen ist für mich auch nicht unbedingt ein nichtterroristischer Akt, Tunnels zu graben und Zivilisten zu töten ist aus meiner Sicht auch kein Akt, den man nicht als Terrorismus bezeichnen könnte, Herr Kollege Schennach.
Aber das war eigentlich nicht das, was ich sagen wollte. Wir haben die Berichte 2012 und 2013 vorliegen. Sie sind Ende 2013 Außenminister geworden, Herr Minister Kurz. Schade, dass wir in dieser Form schon so lange – mir ist das gar nicht aufgefallen – keine außenpolitische Debatte hier hatten. Umso wichtiger ist es, dass die Debatte jetzt stattfindet. Ich bin sehr froh darüber und bedanke mich natürlich für den Bericht. Wir stimmen ihm gerne zu.
Man sieht an diesem Bericht, wenn man ihn mit der aktuellen Diskussion vergleicht, was eigentlich in den letzten Monaten passiert ist. Unfassbar viel ist passiert. In Syrien ging es in den letzten Berichten noch um die Beseitigung der Chemiewaffen. Mittlerweile geht es auch schon um ganz andere Dinge, nämlich um unüberschaubare Fronten, unterschiedliche Gruppierungen, die Unterschiedliches wollen. Viele Menschen, auch ich, wissen gar nicht mehr, wer da jetzt eigentlich wofür ist, wer mit wem verbündet ist und wer gegen wen kämpft.
Am Ende muss man auch sagen, dass damals, als diese Koalition angetreten war, um Assad zu stürzen, eine Chance verpasst worden ist. Damals war noch eine Zivilbevölkerung vorhanden, die mittlerweile massenhaft geflohen ist, sodass sich jetzt Kräfte breitmachen, die nur noch militärisch agieren. Wir alle wissen von diesen schrecklichen Gräueltaten der Terroristen des sogenannten Islamischen Staates – den man eigent-
lich so gar nicht nennen sollte. Das ist quasi so, als ob man einen Staat anerkennen würde, den wir alle so in dieser Form nicht wollen.
Die Lage in Syrien und in der Ukraine, aber auch die heutige Pressekonferenz des russischen Präsidenten zeigen ja, dass wir außenpolitisch gerade in einer sehr heißen Phase sind. Herr Minister, Sie haben vor Kurzem zu Recht vor einem neuen Kalten Krieg gewarnt. Ich sehe das genauso. Ich glaube, wenn wir uns in Positionen einzementieren, kann das dazu führen, dass es noch brutaler wird, in welcher Form auch immer. Ob es bei der verbalen Brutalität bleibt oder ob es auch zu einer physischen Brutalität kommt, wissen wir nicht. In der Ostukraine ist es physische Brutalität.
Gleichzeitig ist es natürlich auch schwierig, wenn merkwürdigerweise weltpolitische Verschwörungstheorien immer stärker in die politischen Diskussionen Eingang finden. Wir erleben das ganz stark in der Türkei – darüber hat sich Efgani Dönmez schon geäußert –, aber auch in Russland. Heute wurde in Russland nämlich davon gesprochen, dass die NATO eine neue Berliner Mauer baut und sozusagen die Geschichte ändert.
Dabei waren es die baltischen Staaten, Polen, Ungarn, Rumänien Bulgarien und so weiter selbst, die in die Europäische Union wollten. Es waren diese Länder, die die Anträge gestellt haben, beizutreten. Es waren nicht, wie es die Russen gerne darstellen, US-Amerikaner, die gesagt haben: Ihr müsstet beitreten. So war es nicht!
Diese Veränderung von Geschichte, dieses Aufbauen von Verschwörungstheorien macht es sehr, sehr schwierig, wieder sachliche Politik zu machen. Ich beneide Sie nicht, Herr Minister. Ich beneide keinen einzigen Außenpolitiker, keine einzige Außenpolitikerin Europas um diese irrsinnig schwierige Aufgabe.
Ich wäre aber kein Grüner, wenn ich nicht den gemeinsamen Kampf gegen den Klimawandel als außenpolitische Komponente betonen wollte; denn „Think global, act local“ ist natürlich innenpolitisch für den gesamten Umweltbereich und für den Kampf gegen den Klimawandel wichtig. Allerdings muss man auch auf globaler Ebene arbeiten.
Gleichzeitig, wenn wir uns die aktuellen Diskussionen, die wir mit Russland führen, anschauen, zeigt sich immer mehr, dass ein langfristiger Ausstieg aus Öl und Gas nicht nur dem Klimawandel nützt, sondern auch ein ganz starkes, außenpolitisches Signal ist. Solange wir von den Gashähnen und den Ölhähnen von Staaten abhängig sind, die Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie nicht unbedingt unterstützen, werden wir uns schwertun, da einzugreifen; weil wir natürlich in allererster Linie schauen müssen, dass unsere Wohnungen im Winter warm sind. De facto ist es so, das ist die reale Tatsache.
Deswegen betone ich sehr oft, dass „Raus aus Öl und Gas“ eben nicht nur eine umweltpolitische, sondern in einem ganz enormen Ausmaß auch eine außenpolitische Frage ist. Hoffen wir alle, dass kein Kalter Krieg kommt, arbeiten wir alle daran, dass es nicht zu neuen Auseinandersetzungen kommt und zu neuen Grenzen, die wir alle so nicht wollen!
Irgendjemand – ich weiß nicht mehr, wer – hat neulich in einer Fernsehsendung gesagt, Russland sei auf jeden Fall ein Land, das man immer per Sie ansprechen muss, weil sie diesen Respekt sozusagen verlangen. Ich finde, man kann den Russinnen und Russen gegenüber diesen Respekt äußern. Man muss, glaube ich, immer aufpassen, dass man die russische Regierung nicht mit der russischen Bevölkerung verwechselt.
Gleichzeitig ist das, was dort geschieht, natürlich besorgniserregend. Daher müssen wir hier eine warnende Stimme sein. In diesem Sinne, Herr Außenminister, wünsche ich so wie mein Kollege Dönmez und auch die anderen Kolleginnen und Kollegen alles Gute dabei.
Es ist eine schwierige Aufgabe. Die Außenpolitik spielt in den letzten Jahren erstaunlich wenig Rolle in der öffentlichen Diskussion. Das hat sich stark geändert. Menschen
sind auch verunsichert. Es ist daher wichtig, da eine Sicherheit, eine Perspektive zu geben, wie wir weltpolitisch zusammenarbeiten wollen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)
13.09
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Kurz zu Wort. – Bitte.
13.10
Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Vielen Dank für die positiven Worte zum Außen- und Europapolitischen Bericht aus den Jahren 2012 und 2013.
Wie einige sehr treffsicher und richtig bemerkt haben, habe ich nur einige wenige Tage im Jahr 2013 aktiv als Außenminister miterleben dürfen. Die Zeit vor Dezember 2013 habe ich als aktiver Beobachter, aber nicht in der Ministertätigkeit mitverfolgen dürfen.
Ich möchte heute diese Möglichkeit nutzen, mich ganz herzlich bei allen Beamtinnen und Beamten zu bedanken, die im Ministerium dafür gesorgt haben, dass wir diesen Bericht so vorfinden, wie wir ihn vor uns liegen haben; ich möchte mich aber auch für all die Arbeit bedanken, die in den Jahren 2012 und 2013 im Ministerium geleistet worden ist.
Der Bericht soll einen sehr breiten Interessentenkreis erreichen, Politiker genauso wie Medienvertreter, Wirtschaftstreibende genauso wie Wissenschafter. In diesem Sinne kann er natürlich nie ganz den Bedürfnissen aller entsprechen. Er wird einigen zu lang und anderen zu kurz sein. Ich kann nur all jenen, die ihn positiv erwähnt haben, danken, möchte aber auch all jenen, die Kritikpunkte haben, die Einladung aussprechen, sich gerne bei mir oder auch bei meinem Team zu melden. Es steht jedes Jahr ein solcher Bericht an, insofern lernen wir natürlich auch gerne dazu und nehmen Verbesserungsvorschläge gerne auf.
Zu den Themen, die angesprochen worden sind, nicht aus den Jahren 2012 und 2013, sondern aus dem Jahr 2014, möchte ich jetzt nicht auf alle eingehen. Ich darf drei Themen ganz kurz hervorstreichen, die angesprochen worden sind und die auch im Moment eine Brisanz haben beziehungsweise thematisiert werden.
Die Anerkennung Palästinas ist, glaube ich, ein Thema, das zu Recht diskutiert wird. Aber ich denke, man muss sich bewusst sein, dass die Anerkennung eines Staates eine einmalige Möglichkeit ist, die man auch nur einmal setzen kann. Sie sollte wohlüberlegt sein, sie sollte kein Schnellschuss sein, und sie kann vor allem nur dann stattfinden, wenn sie rechtlich begründet ist und gleichzeitig Sinn macht, in diesem Fall Sinn im Friedensprozess in Israel und Palästina.
Die große Gefahr, die ich sehe, ist, dass wir im Moment bei einer bloßen Anerkennung ohne einen Fortschritt im Friedensprozess wirklich vor Ort niemandem helfen würden. Insofern ist die österreichische Linie ganz klar: Wir stehen voll und ganz zur Zweistaatenlösung, wir sehen die Zweistaatenlösung als absolutes Ziel für diese Region; aber eine Zweistaatenlösung kann es nur im Einklang mit Friedensverhandlungen geben, nur Zug um Zug auch mit einem Fortschritt in diesem Friedensprozess in Israel. Alles andere würde den Menschen vor Ort nicht helfen und die Realitäten nicht ordentlich abbilden.
Zweites Thema, das ich ansprechen möchte, ist die Situation in der Ukraine. Ich meine, die letzten Wochen – so viel kann man sagen – geben jetzt nicht großartig Hoffnung, aber sie sind insofern ein kleiner positiver Schritt, als der Waffenstillstand im Moment etwas stabiler ist, als das in den letzten Wochen und Monaten der Fall war.
Ein weiterer positiver Schritt aus meiner Sicht ist, dass die Europäische Union ganz klar gesagt hat: Wir nutzen die neue Kommission, die neuen handelnden Akteure, um bewusst in direkte Gespräche mit Russland, aber auch mit der Eurasischen Zollunion zu treten.
Das ist aus meiner Sicht absolut notwendig, denn wir wissen alle, es gibt mehrere Wurzeln in diesem Konflikt: die sicherheitspolitische Frage, NATO-Annäherung der Ukraine, ja oder nein, die Frage, dass Russland wahrscheinlich wenig Interesse daran hat, die Ukraine als Erfolgsbeispiel, auch als demokratisches Erfolgsbeispiel direkt an der russischen Grenze vorzufinden. Das ist ein Bereich, wo es meiner Meinung nach keine Diskussionsbereitschaft geben darf. Ein Land, das sich rechtsstaatlich, demokratisch und positiv entwickeln möchte, hat unsere volle Unterstützung verdient, unabhängig davon, ob das Russland positiv oder negativ sieht.
Dann gibt es den dritten Punkt. Das ist natürlich die Frage: Wie gehen wir mit dem Blockdenken zwischen der Europäischen Union und der Eurasischen Zollunion um? Wie schaffen wir es, auch wirtschaftlich, dieses Spannungsverhältnis aufzulösen, in das Länder wie die Ukraine, Georgien oder auch Moldau Schritt für Schritt hineingeschlittert sind?
Ich glaube, es ist notwendig, über diese Fragen – über die eine Frage können wir nicht diskutieren, aber über die anderen beiden Fragen – auch mit Russland zu diskutieren. Nur wenn wir auch über die Wurzeln dieses Konflikts sprechen, wird es uns gelingen, eine Lösung dieses Konflikts zu finden.
Das ändert aber nichts daran, dass wir klar der Meinung sind, dass Völkerrechtsbruch, dass die russische Aggression zu verurteilen und auch zu sanktionieren ist. Jeder, der sagt, wir hupfen da den Amerikanern nach, der sagt einfach die Unwahrheit.
Die Ukraine ist von Wien so weit entfernt wie Vorarlberg von Wien entfernt ist. Daher, schon allein aufgrund der geographischen Nähe, kann es uns nicht kaltlassen, wenn das Völkerrecht gebrochen wird, die widerrechtliche Annexion der Krim durchgeführt wird und im Osten der Ukraine Separatisten unterstützt werden. Das darf uns nicht kaltlassen, und da darf die Europäische Union und auch Österreich nicht wegsehen.
Das dritte Thema, das ich ansprechen möchte, ist der Kampf gegen den IS-Terror. Syrien ist angesprochen worden. Wir haben eine dramatische Situation in Syrien, es gibt mittlerweile über 190 000 getötete Personen in Syrien. Diese Größenordnungen muss man sich erst einmal vorstellen! Wir haben unzählige Menschen, die vertrieben worden sind, wir haben unfassbar viele Menschen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind.
Die Europäische Union ist Gott sei Dank und meiner Meinung nach vollkommen zu Recht die Institution, die mit Abstand am meisten humanitäre Hilfe leistet. Österreich leistet diese Hilfe auch. Wir haben uns aber darüber hinaus entschlossen, auch als neutrales Land, der internationalen Koalition im Kampf gegen den IS-Terror beizutreten – nicht militärisch, das können wir rechtlich und faktisch nicht, aber mit humanitärer Hilfe für die Opfer und mit politischen Maßnahmen innerhalb unseres Landes. Denn es ist auch ein Beitrag für Syrien und für den Irak, wenn wir dafür sorgen, dass sich nicht noch mehr Menschen aus Europa diesen Terroristen als Foreign Fighters anschließen können.
In diesem Sinne glaube ich, dass wir bei diesem Thema – so ehrlich müssen wir sein – leider Gottes noch viel zu tun haben, innerstaatlich genauso wie außenpolitisch. Es ist ein Thema, das uns noch lange begleiten wird, aber es ist ein Thema, das für uns entscheidend ist; nicht nur weil wir in Syrien und im Irak einen Beitrag leisten müssen, sondern weil diese Terroristen, insbesondere die Foreign Fighters, eine massive Sicherheitsbedrohung für Europa darstellen, sobald sie wieder zu uns zurückkehren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf an dieser Stelle meinen Redebeitrag beenden. Ich darf noch einmal für die Zustimmung zum Bericht für die Jahre 2012 und 2013
danken. Ich darf noch einmal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außenministerium für die großartige Arbeit auch in diesem Jahr danken, wünsche Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Ich nehme an, wir sehen uns in diesem Gremium wieder. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
13.18
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Minister, wir wünschen Ihnen natürlich auch alles Gute, ein friedliches Weihnachtsfest und für 2015 viel Kraft.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmungen über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgen getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2012 der Bundesregierung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2013 der Bundesregierung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Auch dieser Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (371 d.B. und 410 d.B. sowie 9290/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 7. Tagesordnungspunkt, und ich darf Herrn Bundesminister Rupprechter recht herzlich bei uns begrüßen. Herzlich willkommen im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)
Als Berichterstatter wurde mir Herr Bundesrat Ing. Ebner genannt. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Verhinderung des Missbrauchs von Ausgangsstoffen zur Herstellung von Explosivstoffen, die Verhinderung der unrechtmäßigen Herstellung von Explosivstoffen, die Einrichtung einer Meldestelle und die Anpassung der gesetzlichen Regelungen an das EU-Recht zum Ziel.
Ich komme sogleich zur Antragstellung; der schriftliche Bericht liegt ja vor.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. Ich erteile es ihr.
13.21
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte KollegInnen und Gäste hier und zu Hause! Mit diesem Gesetz wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die zur Terrorismusprävention, die natürlich immens wichtig ist, den Handel mit Ausgangsstoffen für Sprengstoffe reglementiert. – So weit, so gut. Ich möchte jetzt gar nicht darauf eingehen, dass die Sinnhaftigkeit des grundsätzlichen Ansatzes dieser EU-Verordnung von vielen Experten generell bezweifelt wird.
Der Grund dafür, warum die Grünen hier ihre Zustimmung nicht geben, ist der, dass wir finden, dass die Umsetzung dieser Verordnung eine Sicherheitsfrage ist, denn es geht dabei rein um die Verhinderung von Terrorismus. Daher gehört das komplett im Innenministerium und nicht im Landwirtschaftsministerium angesiedelt.
Das finden übrigens nicht nur die Grünen, sondern auch das Land Niederösterreich schreibt das so in seiner Stellungnahme. Im Innenministerium wird jetzt nur eine Meldestelle eingerichtet. Das ist die nationale Kontaktstelle, wo verdächtige Transaktionen von den Händlern direkt gemeldet werden können.
Die Aufgabenverteilung ist jetzt aber so, dass dies eben immer im Landwirtschaftsministerium angesiedelt ist und dass die Kontrollaufgaben den Chemikalieninspektoraten der Länder umgehängt werden, die jetzt diese Kontrollaufgaben eben komplett allein übernehmen müssen.
Das bedeutet einerseits einen Mehraufwand für die Chemikalieninspektorate, andererseits ist es auch eine Kompetenzfrage. Das Land Tirol schreibt in seiner Stellungnahme, dass die Chemikalieninspektoren dafür gar nicht ausreichend qualifiziert sind. Es hat hier einfach eine sehr unzweckmäßige Zuweisung der Materien gegeben. Die ohnehin bereits überlasteten Chemikalieninspektoren der Bundesländer werden mit Aufgaben der Sicherheitsverwaltungen zur Terrorismusprävention noch zusätzlich belastet. Daher erfolgt hier unsere Ablehnung. (Beifall bei den Grünen.)
13.23
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wilhelm. Ich erteile es ihm.
13.23
Bundesrat Richard Wilhelm (SPÖ, Steiermark): Werte Präsidentin! Werter Minister! Geschätzte Kolleginnen und geschätzte Kollegen! Eine große Anzahl von Chemikalien wird in Gewerbe, Haushalt und Industrie verwendet, und da gibt es natürlich nichts zu beanstanden.
Probleme zeigen sich jedoch dann, wenn einige Chemikalien in Verbindung mit anderen Stoffen von Personen, die eine kriminelle Absicht haben, selbst hergestellt werden können. Oft reicht eine kleine Menge von verschiedenen Chemikalien schon aus, um Explosivstoffe herzustellen. Jetzt werden Ausgangsstoffe verboten, mit denen Privatpersonen Explosivstoffe herstellen können, wie zum Beispiel Nitromethan, Salpetersäure, Kaliumchlorat, um nur einige zu nennen. Weiters wird die Meldepflicht für Chemikalien wie Hexamin, Schwefelsäure, Aceton und verschiedene mehr eingeführt.
Durch diese Verordnung der EU wird nun ein Verbot erwirkt, wonach ab einer gewissen Konzentration diese Stoffe von Privatpersonen nicht mehr erworben werden
können. Laut EU gibt es jedoch zwei verschiedene Möglichkeiten, die erste wäre ein Genehmigungssystem und die zweite ein Registriersystem. Österreich hat sich für ein Registriersystem entschieden. Wenn zum Beispiel Chemikalien mit höherer Konzentration gekauft werden, etwa in der Apotheke, dann muss sich der Käufer registrieren lassen, wofür das Landwirtschaftsministerium zuständig ist. Da die Meldestelle nunmehr zentral im Bundesministerium für Inneres angesiedelt wird, wird auch das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert.
Des Weiteren ist an die Meldestelle zu melden, wenn es zu verdächtigen Transaktionen mit Chemikalien kommt sowie erhebliche Mengen von Chemikalien gestohlen werden. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
13.25
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.
13.25
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die gegenständliche Regierungsvorlage dient in erster Linie zur Verhinderung der unrechtmäßigen Herstellung von Explosivstoffen. Einerseits sollen mit diesem Gesetz Abgabeverbote und Beschränkungen für den Erwerb solcher grundsätzlich dafür notwendiger Mittel und Stoffe erreicht werden, und zum anderen wird eine Kontaktstelle, eine Meldestelle im Bundeskriminalamt eingerichtet, wo eben eine Meldung im Falle von Transaktionen mit Ausgangsstoffen für die Herstellung explosiver Stoffe erfolgt, die bedenklich zu sein scheinen. Zum anderen wäre dort auch das Abhandenkommen oder ein Diebstahl eines solchen Ausgangsstoffes zu melden.
Kollegin Schreyer, ich stimme mit Ihnen überein, man kann natürlich darüber diskutieren, in welchem Ministerium dieses Gesetz angesiedelt werden sollte. Die Alternative ist aber: Wie würde das ausschauen, wenn man die Umweltagenden, die ja teilweise davon ja auch betroffen sind, die man davon aber trennen müsste, einerseits beim Landwirtschaftsministerium belassen und andererseits die quasi kriminalistischen Aufgaben im Rahmen der Terrorbekämpfung beim BMI ansiedeln würde? Ich denke, das, was da rauskommen würde, wäre wohl eher ein Verwirrspiel von Doppelstrukturen.
Somit sehe ich es als pragmatischeren Weg, das bei einem Ministerium anzusiedeln, nämlich in diesem Fall bei jenem Ministerium, das auch über die personellen Ressourcen verfügt und auch – das darf man ja auch nicht vergessen – über jene Organe, die aufgrund ihrer Kenntnisse über diese Ausgangsstoffe und gefährlichen Stoffe über genügend Vorwissen verfügen, um diesen gesetzlichen Auftrag umzusetzen.
Daher werden wir dieser Regierungsvorlage gerne zustimmen und hoffen, dass dieses Gesetz auch tatsächlich erfüllt, was es verspricht, nämlich eine verbesserte Möglichkeit der Terrorbekämpfung, aber auch – und das darf man halt auch nicht vergessen – einen besseren Verbraucherschutz. Jährlich passieren zahlreiche Unfälle, aber es kommt auch zu gefährlichen Situationen durch eben Manipulation mit gefährlichen Stoffen auch im nicht terroristischen Bereich, wodurch auch viele Privatpersonen zu Schaden kommen. Auch für die Abwehr solcher Gefahren und solcher Vorkommnisse ist dieses Gesetz sinnvoll und notwendig. Daher, wie gesagt, unsere Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
13.28
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Rupprechter. – Bitte, Herr Minister.
13.28
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Hohes Haus! In aller Kürze. Der Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember, der hier diskutiert wird, betrifft das Bundesgesetz, mit dem sowohl das Chemikaliengesetz als auch das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden. Sie haben das ja in der Debatte schon dargelegt.
Der Ausgangspunkt ist die EU-Verordnung Nr. 98/2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, um das Ziel zu erreichen, dass der Verkauf solcher Chemikalien, mit denen Explosivstoffe hergestellt werden können, möglichst eingeschränkt wird, mit dem Ziel, solche Straftaten zu verhindern.
Die Methode bei der Umsetzung der EU-Verordnung gibt einen gewissen Spielraum vor. Wir haben uns bewusst darauf geeinigt, in den Mittelpunkt ein Registrierungssystem mit einer Meldepflicht zu stellen, vor allem für drei gebräuchliche Chemikalien, wie zum Beispiel Wasserstoffperoxid ab einer gewissen Konzentration. Das Wasserstoffperoxid ist zum Beispiel für die Herstellung von Bleichmitteln durchaus handelsüblich.
Es ist selbstverständlich, Frau Bundesrätin, sicherlich auch weiterhin so, dass die sicherheitspolizeilichen Befugnisse bei den Sicherheitsbehörden liegen. Das wurde in der Debatte im Innenausschuss auch klargestellt, dass nicht dem Umweltressort sicherheitspolizeiliche Befugnisse übertragen werden. Das ist sicherlich sinnvoll.
Da, wie vorhin bereits gesagt wurde, die fachliche Expertise über die Chemikalien in meinem Ressort selbstverständlich vorhanden ist, macht diese Kompetenzaufteilung durchaus Sinn und dient auch der Entlastung der Sicherheitsbehörden und ihrer Ausrichtung auf die Kernthemen, die im Innenressort konzentriert sind. Das ist selbstverständlich richtig und sinnvoll. In diesem Sinne darf ich Sie ersuchen, diesem Beschluss Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
13.31
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (Strafvollzugsreorganisationsgesetz 2014) (347 d.B. und 396 d.B. sowie 9303/BR d.B.)
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (348 d.B. und 397 d.B. sowie 9304/BR d.B.)
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2014) (353 d.B. und 398 d.B. sowie 9305/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 10 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Stadler. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Werner Stadler: Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte erstens den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (Strafvollzugsreorganisationsgesetz 2014).
Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden.
Schließlich bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2014).
Alle drei Berichte liegen Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt bei allen drei Vorlagen den Antrag, gegen die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gehen in die Debatte ein.
Zuvor darf ich recht herzlich Herrn Bundesminister Dr. Brandstetter bei uns im Bundesrat begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Füller. Ich erteile es ihm.
13.33
Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen uns heute mit wichtigen Bereichen aus dem Justizwesen auseinander. Ein wesentlicher Teil der heute unter einem Tagesordnungspunkt verhandelten Gegenstände betrifft das Strafvollzugsreorganisationsgesetz. (Präsidentin Blatnik übernimmt wieder den Vorsitz.)
Sie, Herr Bundesminister, sind gerade erst ins Amt gekommen und bereits zu Beginn Ihrer Amtsführung mit einigen sehr schwerwiegenden Vorfällen in einzelnen Justizanstalten konfrontiert worden. Ich möchte betonen und festhalten, dass mir hier Ihr entschlossenes Vorgehen, wie zum Beispiel auch die jetzt erfolgende Auflösung der Vollzugsdirektion und die Wiedereingliederung ihrer Agenden ins Ressort, aber auch Ihre Wortwahl in Interviews zu den Vorfällen durchaus imponiert haben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
Zuallererst möchte ich aber festhalten, dass ein Großteil der Beschäftigten im Strafvollzug gute, qualitativ hochwertige Arbeit verrichtet und sich im Rahmen der Möglich-
keiten dafür einsetzt, gute Voraussetzungen zu schaffen. Sie selbst haben es auch in der letzten Nationalratsdebatte angesprochen und so ausgedrückt: Wir haben sehr große Unterschiede bei der Qualität unserer Anstalten und wir müssen einfach wirklich erreichen, dass wir am Ende dieser großangelegten Reform flächendeckend jenes Höchstmaß an Qualität haben, das wir auch wirklich haben wollen und das unser Strafvollzug insgesamt verdient. Sie haben als Positivbeispiel die Justizanstalt Sonnberg mit der dort verwirklichten Vollbeschäftigung angesprochen. – Dem können wir nur zustimmen.
Ich glaube ebenso, dass die nötigen Reformen nicht in einer Art Hauruck-Aktion und mit ein paar Federstrichen umsetzbar sein werden. Ziel muss es aber sein, mittelfristig zu einer flächendeckend gleichwertigen Qualität in den einzelnen Anstalten zu kommen, und zwar nicht nur deshalb, weil wir einer internationalen Verpflichtung nachkommen müssen, sondern auch deswegen, weil es nicht eine Frage von Glück oder Unglück sein soll, in welcher Justizanstalt jemand, der eine Haftstrafe absitzen muss, diese antreten muss.
Ihre Entscheidung, die Tätigkeit der Vollzugsdirektion und damit die Verantwortung für den Strafvollzug im Ministerium haben zu wollen, halte ich für einen wichtigen Schritt, um kurze Entscheidungswege zu schaffen und straffere Strukturen zu ermöglichen.
Bei den jetzt auch im Tagesordnungspunkt mitdiskutierten Bereichen, bei den Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung 1975 werden durch den vorliegenden Entwurf materiell-rechtliche Bestimmungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes umgesetzt. Im Besonderen geht es um die Tatbestände der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen. Zudem sollen auch das Zweite Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, das Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen und dementsprechend weitere Tatbestände in das Strafgesetzbuch eingefügt werden.
Ein weiterer Punkt, den wir jetzt diskutieren – und es freut mich, dass wir das nach der Diskussion einstimmig beschließen werden –, befasst sich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung in österreichisches Recht. Wir setzen hier einen weiteren Schritt zur Verbesserung des Opferschutzes. Dieser Punkt der Tagesordnung beschäftigt sich auch mit einer wesentlichen Verbesserung im Opferschutz. Diese Richtlinie verfolgt nämlich das Ziel, dass Schutzmaßnahmen zum Schutz von Opfern vor gegen sie gerichtete strafbare Handlungen, wie Betretungs-, Kontakt- oder Näherungsverbote, in Zukunft auch in einem anderen Mitgliedstaat wirken sollen als in jenem, wo sie erlassen wurden.
Der Schutz soll ein potenzielles Opfer, das seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegt, dorthin begleiten, ohne ein solches Betretungs-, Näherungs- oder Kontaktverbot neuerlich vor Ort beantragen zu müssen. Dieser begleitet die Person sozusagen mit. Wir halten das einfach für eine wesentliche Verbesserung.
Wir werden deshalb allen drei Tagesordnungspunkten unsere Unterstützung geben und diesen auch zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.38
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert. Ich erteile ihm dieses.
13.38
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da mein Vorredner sehr ausführlich die Inhalte der drei hier in Rede stehenden Regierungsvorlagen erläutert hat, erspare
ich es mir, auf den Inhalt noch einmal einzugehen. Auch wir werden diesen drei Regierungsvorlagen unsere Zustimmung geben.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zur Auflösung der Vollzugsdirektion und zur Schaffung der neuen Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen. Ich habe hier eine große Genugtuung, dass dieser, wie ich meine, gute organisatorische Schritt von Ihnen, Herr Bundesminister, gesetzt wurde, weil es in der Vergangenheit, insbesondere auch von der Personalvertretung, immer wieder Kritik an der Vollzugsdirektion gab, die oftmals als Staat im Staat gesehen wurde. Ihr Wirken im Bereich des Strafvollzuges, einerseits in der praktischen Ausgestaltung von rechtlichen Vorgaben und andererseits in der Festsetzung der Schritte, die in ihrem Ermessensspielraum gelegen sind, hat doch eine, sagen wir, nachdenkliche Stimmung bei einigen hinterlassen.
Besonders erwähnen möchte ich den Vorfall in Stein, wo es angeblich auf behördliches Verschulden hin zu einer Vernachlässigung eines Gefangenen gekommen ist. Dieser Fall ist geradezu symptomatisch für diese Vollzugsdirektion. Der Überbringer der Nachricht, dass hier ein dringender Handlungsbedarf der Behörde besteht, wird suspendiert, und es erfolgt eine disziplinäre Ahndung, während die eigentlichen Verantwortungsträger, nämlich die Mitglieder der Vollzugsdirektion, die schon Monate zuvor aufgrund medizinischer Expertisen über den Zustand dieses Angehaltenen Bescheid gewusst haben, kommen völlig ungeschoren davon. – So agiert die Vollzugsdirektion. Das war nur ein exemplarischer Punkt, aber es gibt derlei viele, an denen man aus Personalvertretungssicht den Hebel ansetzen könnte, um zu sagen, da gibt es noch viele Ungereimtheiten.
So gesehen erwarte beziehungsweise erhoffe ich mir, dass diese neue Generaldirektion ihre Sache besser machen wird. Ich bin sogar davon überzeugt, dass sie es besser machen wird, denn viel schlechter als die ehemalige Vollzugsdirektion kann man die Anhaltung von und den Umgang mit Häftlingen nicht organisieren – weder inhaltlich noch politisch gesehen. So gesehen freut es mich, dass es hier einen neuen Weg gibt.
Ich entnehme den Unterlagen, die neue Generaldirektion in Ihrem Ressort, Herr Justizminister Brandstetter, soll ja ähnlich gelagert sein wie jene im Innenministerium. Wenn dem so ist, dann sehe ich das sehr positiv. Ich darf hier auch meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass sich mit der Schaffung der neuen Generaldirektion auch das Verhältnis der Bediensteten zum Ressort, aber auch das Verhältnis der Personalvertretung zum Ressort wohl um einiges bessern wird. In diesem Sinne werden wir dieser Regierungsvorlage gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
13.42
Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer Stellungnahme hat sich der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.42
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mir bleibt nach diesen beiden Redebeiträgen eigentlich nur noch, mich sehr herzlich zu bedanken, auch für die Unterstützung, die ich für dieses wirklich große Projekt spüre, das, wie ich immer gesagt habe, von unserem Ressort alleine nicht bewerkstelligt werden kann.
Wir haben jetzt die Chance, mit dieser Unterstützung, die man auch in der Öffentlichkeit spürt, den Strafvollzug in Österreich wirklich mehr oder weniger flächendeckend auf jenes Niveau zu bringen, auf das er gehört – und zwar lückenlos. Man darf nicht vergessen: Österreich ist das einzige europäische Land, das schon im Jahr 1964 die EMRK zur Gänze in den Verfassungsrang übernommen hat. Wir haben da natürlich ge-
rade im Strafvollzug auch internationale Verpflichtungen. Ich denke, es ist ein schönes Ziel, den Strafvollzug gerade in Österreich so umzugestalten, dass wir wirklich wieder ganz vorne sind, auch unter diesem Aspekt. Ich möchte, dass wir gemeinsam – auch mit Ihrer Unterstützung – den Strafvollzug in Österreich so gestalten, dass wir am Ende sagen können: Ja, das, was wir geschaffen haben, ist unserer Republik wirklich würdig!
Wir werden dafür auch die Unterstützung der Länder brauchen. Die ersten Gespräche haben schon stattgefunden. Wir werden auch mit Vertretern des Gesundheitsressorts sprechen müssen. Sie wissen natürlich viel besser als ich: Die Länder – vor allem auch als Krankenanstaltenträger – sind sehr wichtig als Partner, die man einbinden muss. Aber insgesamt glaube ich, dass wir da auf einem guten Weg sind.
Die Reorganisation der Strafvollzugsverwaltung ist ein notwendiger, aber nur erster Schritt dazu – das ist ein mehrjähriges, nachhaltiges Projekt, das wir jetzt begonnen haben –, aber ich bin dankbar für die Unterstützung, die ich hier spüre, und dafür, dass man wirklich überall merkt: Ja, es ist wirklich das Problembewusstsein dafür da! Diesem Themenbereich ist in den letzten Jahrzehnten zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden. Aber andererseits haben wir dadurch jetzt die Möglichkeit, uns wirklich einen Ruck zu geben und den Strafvollzug so zu reformieren, wie er es verdient. – Dafür bin ich dankbar.
Was die anderen legistischen Vorhaben betrifft: Inhaltlich ist schon sehr vieles gesagt worden. Es geht einerseits um die Umsetzung von völkerrechtlichen Vorgaben, Römisches Statut, und es geht auch um ein Detail einer Verbesserung auf der Ebene der Europäischen Union, das gar nicht so unbedeutend ist. Vor allem ist es irgendwie doch typisch für die Europäisierung, auch im Bereich des Rechts, dass eine Schutzanordnung zugunsten einer Person, die in Österreich lebt, dann sozusagen auch europaweit gilt, wo auch immer sich diese Person innerhalb der EU aufhält. Das ist ein schönes Zeichen dafür, dass auch in diesem Bereich die Europäisierung im positiven Sinn voranschreitet.
So gesehen danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterstützung, möchte aber diese Gelegenheit nicht verstreichen lassen, insbesondere im Hinblick auf die jetzt zuletzt erwähnten Gesetzesvorhaben darauf hinzuweisen, dass vor allem auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ressort dafür zu danken ist, dass wir wirklich relativ schnell – das muss man schon auch sagen – legistische Vorhaben präsentieren können, die wir dann auch tatsächlich rasch umsetzen dürfen.
Da gilt meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mein besonderer Dank. Ich fühle mich sonst nicht wohl, denn man darf nicht vergessen, ich werde immer gelobt für unsere legistischen Entwürfe und dafür, dass die so gut sind, und in Wirklichkeit sind sie ja nicht von mir, sondern die Legistik wird natürlich bei uns im Haus von Fachexperten gemacht, die heute auch hier sind. Für den Fall, dass Sie noch inhaltliche Rückfragen haben, stehen sie gerne zur Verfügung: für den Strafrechtsbereich Sektionschef Pilnacek und für den Zivilrechtsbereich Sektionschef Kathrein. Beide sind heute hier, und ihnen gebührt in Wirklichkeit dieses Lob.
Daher auch mein Dank ihnen und auch allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, natürlich auch jenen, die im Strafvollzug tätig sind wie Direktor Schnattler. Also ich kann nur sagen: danke – in jede Richtung. (Allgemeiner Beifall.)
13.46
Präsidentin Ana Blatnik: Ich danke, Herr Bundesminister.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Strafvollzugsreorganisationsgesetz 2014.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (Gerichtsgebühren-Novelle 2014 – GGN 2014) (366 d.B. und 399 d.B. sowie 9306/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Stefan Schennach: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über die Gerichtsgebühren-Novelle 2014, durch die der Zugang zum Gericht gestärkt und der Liegenschaftsverkehr vereinfacht wird.
Der Text liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte.
13.49
Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Grundsätzlich bedarf es nicht allzu vieler Ausführungen zu einer Materie, die hier einstimmig beschlossen werden wird, wobei ich doch zwei Dinge herausgreifen möchte.
Der erste Punkt ist eine wirklich wesentliche Erleichterung, die wir eigentlich schon hatten. Wir kehren zu einem System zurück, bei dem ein Vertragsverfasser, der einen Liegenschaftskauf abwickelt und die persönliche Haftung für den Klienten übernimmt, dass er Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr abführt, und dafür diese Steuern und Gebühren zur Sicherstellung bereits auf ein Fremdgeldkonto bekommt, diese auch in einem an eine Stelle überweisen kann. – Das hatten wir schon, das ist aber leider Gottes einmal nicht legistisch berücksichtigt worden.
Die Folge davon war natürlich relativ herb. Wenn der Käufer seine Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr überweist und dann die vom Gericht noch einmal vorgeschrieben bekommt, dann steht der Schriftenverfasser gleich einmal unter Generalverdacht, die Eintragungsgebühr vielleicht nicht richtig verarbeitet zu haben. Das ist ein Schritt, den wir unbedingt benötigt haben und der auf allen Seiten vieles erleichtern wird, sowohl bei den Gerichten als auch beim Rechtshilfesuchenden und besonders bei Notaren und Anwälten, die mit diesen Transaktionen beschäftigt sind.
Als Nächstes komme ich zum Thema Zugang zum Recht. Zugang zum Recht ist wichtig, und wir alle wissen, und das haben Sie, Herr Minister, auch richtigerweise gesagt, wir sind mit den Gerichtsgebühren, vorsichtig ausgedrückt, am oberen Ende dessen, was möglich ist. Wir müssen beim Zugang zum Recht davon ausgehen, dass es in diesem Land sehr viele Menschen gibt, die keine oder keine ausreichende Rechtsschutzversicherung haben.
Gehen wir von einem durchschnittlich verdienenden Mann aus, vielleicht verdient auch noch seine Frau im Teilzeitbereich. Miteinander bringen sie durchaus genug Geld zusammen, um für ein kleines Reihenhaus zurückzuzahlen. Aber dann gibt es einen Schaden am Dach oder an der Installation, und dann muss er sein Recht durchsetzen und unter Umständen auch das Gericht bemühen. Wenn er dann aber sieht, was er nur für die Einbringung der Klage bezahlen muss, wird er es sich vielleicht überlegen und sein Recht nicht durchsetzen. Da müssen wir auf Gebührenseite so weit kommen, dass das nicht der Fall ist.
Jetzt gehen wir in einem sozial extrem schwierigen Bereich, im Familienrecht, einmal den ersten richtigen Schritt. Das ist ein erster Schritt. Die Familienstreitigkeiten schränken sich ja Gott sei Dank ein wenig ein. Sie, Herr Minister Brandstetter, haben das auch in der letzten Sitzung richtigerweise gesagt: Die Familiengerichtshilfe, die Familienhilfe entwickelt sich zu einem Erfolgsmodell, und wenn sie das tut, werden die Gerichte weniger damit befasst sein.
Aber man muss bei Besuchsrechtsanträgen aufpassen: Wenn zum Beispiel Minderjährige versuchen, ihre Rechte bei Gericht durchzusetzen, dann darf das nicht daran scheitern, dass vorher irgendwelche Gebühren zu bezahlen sind. Daher geht dieser Schritt in die richtige Richtung. Was war denn dann das nächste Problem? – Wenn es gar nicht anders geht, dann kommt die Verfahrenshilfe, die aber mittlerweile auch dahin gehend in eine gewisse Bürokratie ausartet, dass man dann alle zwei Jahre vom Gericht einen Brief mit der Frage bekommt, ob man mittlerweile genug verdient, um das nachzahlen zu können. Hier könnte man in der Bürokratieersparnis in der Justizverwaltung auch einiges tun. Ich glaube, das sollte zeitlich begrenzt sein und nicht dann über mehrere Jahre hinweg in mehreren Etappen immer wieder abgefragt werden.
Zum Schluss will ich sagen, dass dieses Gesetz, was die Gerichtsgebühren betrifft, ein erster richtiger Schritt sein muss. Ich nenne da nur auch in Anlehnung an die Diskussion im Justizausschuss das Stichwort Grundbucheintragungsgebühren. Bei dieser Gebühr muss man auch einmal darüber nachdenken, ob Wert und Gegenwert zwischen Leistung des Staates und Zahlungspflicht des Transaktionsdurchführers und des Grundstückskäufers in einem angemessenen Verhältnis stehen. Darüber werden wir diskutie-
ren müssen, das sind Dinge, die wir zukünftig ins Auge fassen müssen. Diesen ersten guten Schritt zur Reform von Gerichtsgebühren gehen wir heute ohnehin einstimmig. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
13.53
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Bierbauer-Hartinger. – Bitte.
13.54
Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon mein Kollege Mag. Fürlinger darf auch ich Bezug nehmen auf den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden, also die Gerichtsgebühren-Novelle 2014.
Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2014 bis 2018 ist die Evaluierung der Gerichtsgebühren festgeschrieben, und in dieser Gesetzesvorlage sind dahin gehend wesentliche Änderungen enthalten. Wie sind nun aus der Sicht der SPÖ die Schwerpunkte dieser Novelle? – Wir sehen hier positive Aspekte in Bezug auf den leichteren Zugang zum Recht, die diesen Beschluss eigentlich unstrittig machen. Ich möchte wie auch schon Kollege Fürlinger nur ganz kurz auf die Eckpunkte eingehen.
Der Gebührenerleichterung im Pflegschaftsverfahren und dem Entfall der Gebühren für Minderjährige bei Verfahren im Familienrecht liegen sozialpolitische Erwägungen zugrunde, die die Schwächeren der Bevölkerung, nämlich die Kinder, betreffen, die jetzt die Möglichkeit haben, vom Entfall der Gebühren Gebrauch zu machen, wenn sie ihr Recht vor Gericht erstreiten müssen. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Artikel 27 der UNO-Kinderrechtskonvention. Weder Entscheidungen über die Genehmigung von Rechtshandlungen minderjähriger Pflegebefohlener noch die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung minderjähriger Pflegebefohlener im Rahmen der Vermögensverwaltung sollten gebührenpflichtig sein.
Die allgemeinen Gebührenerleichterungen und -befreiungen betreffen insbesondere auch Verfahren über die Personensorge und hier die Verfahren betreffend das Kontakt-, Vertretungs- und Äußerungsrecht. Wenn man bedenkt, dass man sich bei einem Antrag beim Familiengericht für das strittige Besuchsrecht beim eigenen Kind 128 € erspart, dann sieht man, wie wichtig diese Evaluierung ist.
Die Verwaltungsvereinfachung im Liegenschaftsverkehr durch die Zusammenlegung der Entrichtung der Grundbucheintragungsgebühren mit der Grunderwerbsteuer hat Kollege Fürlinger ebenfalls schon erwähnt. Auch dies stand im Fokus dieser Novelle. Unsere Fraktion wird daher der Gesetzesnovelle ihre Zustimmung erteilen.
Da ich sehe, dass meine Redezeit noch nicht zu Ende ist und das meine letzte Rede heute, also in diesem Jahr – ihr braucht euch nicht zu schrecken (allgemeine Heiterkeit) oder zu freuen, wie Ihr wollt! – ist, möchte ich das zum Anlass nehmen, Ihnen, Herr Bundesminister, und euch ein schönes, hoffentlich friedvolles Weihnachtsfest zu wünschen. Mich haben nämlich so wie viele andere Österreicher auch einige Bazillen erwischt, darum werde ich nach der Sitzung auf einen Händedruck verzichten, denn sonst geht es euch wie mir. Also einen guten Rutsch ins Neue Jahr, und wir sehen uns hoffentlich gesund 2015! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der Grünen.)
13.57
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
13.58
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Für Weihnachtswünsche ist es mir jetzt noch ein bisschen zu früh. Ich denke, wir sitzen heute noch ein bisschen länger beieinander.
Zu den Gerichtsgebühren: Wir werden dem Gesetz natürlich gerne zustimmen. Wir sind natürlich auch froh, dass vor allem für Kinder und besachwaltete Personen die Gebühren niedriger werden. Das finden wir sehr erfreulich.
Ich möchte nur darauf hinweisen, aber Sie kennen das wahrscheinlich schon, weil es im Nationalrat auch schon diskutiert worden ist, dass Österreich bezüglich der Gerichtsgebühren ein extremes Hochpreisland ist. Jetzt kann man das so oder so sehen, das ist mir schon klar. Das Positive ist, dass sich das Gerichtssystem selbst finanziert, weil durch die Gerichtsgebühren 108 Prozent der Kosten hereinkommen. In diesem Sinne kann man das positiv sehen. Das Negative ist natürlich, dass der Zugang zum Recht eine grunddemokratische Frage ist und auch dementsprechend leistbar für die Menschen sein muss.
Ich möchte darauf hinweisen, dass Österreich, wenn es um die absoluten Zahlen geht, also nicht auf die Bevölkerungszahl gerechnet, in diesem Bereich an zweiter Stelle in Europa liegt. Das heißt, dass Großbritannien, Italien, Spanien, also Länder mit viel mehr Einwohnern und Einwohnerinnen, weniger über die Gerichtsgebühren einnehmen als Österreich. Nur Deutschland nimmt mehr ein, aber die haben ja auch 80 Millionen Einwohner. Das heißt, der Durchschnitt des Grades der Finanzierung durch die Gerichtsgebühren europaweit beträgt 21 Prozent, in Österreich sind es, wie gesagt, 108 Prozent. Das sollte uns noch einmal zu denken geben, ob wir bei den Gerichtsgebühren nicht noch ein paar Schritte weitergehen sollten.
Mir ist schon klar, dass es hier auch Personalnot gibt, dass wir mehr RichterInnen brauchen, dass wir mehr StaatsanwältInnen brauchen und dass das alles Geld kostet. Das weiß ich alles. Dreht man bei einer Schraube, muss man auch bei einer anderen drehen – auch das ist mir klar –, aber ich denke mir, dass das unser Signal ist und wir zustimmen, weil wir den Schritt richtig finden. Wir hoffen und wir wünschen uns weitere Maßnahmen, dass auch arme Leute sich nicht aus Kostengründen überlegen müssen, ob sie vor Gericht gehen oder nicht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.00
Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.00
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich habe jetzt inhaltlich dem, was vorweg gesagt wurde, wenig hinzuzufügen, ich möchte aber ganz bewusst auf die Kritik, die auch im Nationalrat schon geäußert wurde, eingehen.
Vielleicht beginne ich mit einer kurzen Klarstellung. Grundsätzlich ist es ja nichts Schlechtes, wenn sich staatliche Systeme selbst finanzieren können, aber dieser Wert von 108 Prozent Kostendeckung ist wirklich nicht ganz verlässlich, und zwar aus folgendem Grund: Er ist missverständlich. Wenn man nur die Gerichtsgebühren betrachtet, dann kann man zu diesem Ergebnis kommen, man darf aber nicht vergessen, dass wir im Bereich der Justiz viele, viele Aufgaben finanzieren müssen – insbesondere auch Aufgaben wie etwa im Bereich der heute bereits erwähnten Familiengerichtshilfe, im Rahmen unserer Präventionsmodelle, die sehr erfolgreich laufen, aber natürlich auch solche im gesamten Bereich des Strafvollzugs –, und würde ich jetzt die unmittelbar von der Justiz zwingend zu erbringenden Leistungen und deren Kosten in Abzug bringen, dann wären wir bei einem Kostendeckungsgrad von rund 70 Prozent. Das ist – glaube ich – auch international herzeigbar und grundsätzlich nichts Schlechtes.
In einem Punkt muss ich selbstverständlich konzedieren, dass man in Zukunft nachdenken muss. Ich habe auch immer gesagt, dass wir – letztlich auch aus juristischen Gründen – an der Obergrenze sind, denn eine Gebühr ist eine Gebühr. Das darf nicht zu einer Steuer entarten, denn das wäre Etikettenschwindel. Eine Gebühr braucht grundsätzlich eine Adäquanz von Leistung und Gegenleistung. Daher ist mir auch klar, dass wir da aufpassen müssen, dass wir mit unseren Gebühren keine Grenze überschreiten, was uns letztlich den Vorwurf eintragen könnte, dass das eigentlich schon eine versteckte Steuer und keine Gebühr ist.
Da muss man so ehrlich sein und, falls man die Finanzierung eben nicht anders bewerkstelligen kann, sagen, dass man es halt aus dem Budget finanzieren muss, so wie in den Ländern, die gerade erwähnt wurden, mit einem so geringen Kostendeckungsbeitrag oder so geringen Gerichtsgebühren von rund 20 Prozent. Dort wird der Rest der Justizaufgaben aus dem Budget finanziert – nicht so wie bei uns.
Ich glaube, dass das System, dass man hier wirklich versucht, eine entsprechende Kostendeckung zu erreichen, im Grunde ein sehr gutes ist. Aber bei den Gebühren selbst müssen wir darauf achten, dass wir nicht in Bereiche vorstoßen, die letztlich nicht mehr vertretbar sind. Ganz besonders wichtig ist – da gebe ich dem Herrn Bundesrat Schreuder absolut recht –, dass wir speziell dafür sorgen müssen, dass es für die Schwachen Erleichterungen gibt. – Keine Frage! (Beifall des Bundesrates Schreuder.) – Das ist für mich keine Frage.
Das Recht ist den Schwächsten verpflichtet – die brauchen es auch am meisten –, und daher ist es ganz wichtig, dass wir gerade in diesem Bereich – ich habe eine große Freude empfunden, als es möglich war, das letztlich auch budgetär zu bewältigen – Erleichterungen schaffen, und zwar nicht nur für die Minderjährigen, nicht nur im Bereich der Wahrnehmung von Besuchsrechten und sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten, nein, auch im Bereich der Sachwalterschaft. Auch dort brauchen wir Erleichterungen. Das heißt, wir müssen nicht nur für die ganz Jungen, sondern auch für die Älteren etwas tun. Der Bereich der Sachwalterschaft wird uns in der nächsten Zeit verstärkt beschäftigen. Es braucht einiges an Änderungen, um die Verhältnisse für die Betroffenen zu verbessern.
So gesehen möchte ich am Ende nur noch ein Versprechen abgeben, was diese Gebühren und diese Entlastungen, die wir jetzt mithilfe des Finanzressorts ermöglichen konnten, betrifft: Das ist für mich nicht das Ende der Fahnenstange. Nein! Mir ist bewusst, dass wir auch weiter daran denken müssen, die Gebührenstruktur zu verbessern – selbstverständlich auch zugunsten der Schwächeren. Dieser Prozess muss weitergehen. Es werden aber auch die Aufgabenstellungen innerhalb der Justiz weiterhin durchaus größer werden. Auch das muss man sehen.
Ich denke, dass wir insgesamt auf einem guten Weg sind, aber die Reformen – auch im Bereich der Verwaltungsvereinfachung, Stichwort Zusammenlegung, Eintragungsgebühr, Grunderwerbsteuer – müssen weitergeführt werden. Ich sehe hier wirklich noch Potenzial für weitere Verbesserungen. So gesehen sind wir alle im Haus der Meinung, dass wir da erst am Anfang sind. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dörfler.)
14.05
Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um
ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das Vereinsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 – RÄG 2014) (367 d.B. und 400 d.B. sowie 9307/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Stefan Schennach: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014, mit dem unter anderem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktien-, das GmbH-, das Genossenschafts-, Vereins- und Einkommensteuergesetz geändert werden.
Der Text liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragsstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage vom 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Pum. Ich erteile ihm dieses.
14.06
Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Meine Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Die Eingriffe in die und letztlich Änderungen der Finanzgebarung stellen natürlich immer wieder besondere Herausforderungen dar. Ich glaube, dass gerade das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz im Wesentlichen eine klare Zielsetzung hat, nämlich zum einen Verwaltungsvereinfachung, zum anderen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und nicht zuletzt auch die Deregulierung des Steuersystems.
Das alles ist natürlich durch Ziele festgelegt. Es geht immer wieder um den internationalen Vergleich, der an vorderster Stelle steht – nicht zuletzt die Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen. Es geht aber auch um die Erhöhung der Corporate Social Responsibility oder, einfach gesagt, um die Verantwortung gegenüber Generationen, um die soziale Moral, die von Unternehmen international natürlich immer wieder eingefordert wird und auch notwendig ist. Es geht um die Entlastung von Unternehmen, um die Annäherung an die Steuerbilanz und nicht zuletzt auch um die Verbesserung der Aussagekraft der Abschlüsse.
Ich möchte meinen Schwerpunkt im Speziellen auf einen Bereich, der davon betroffen ist, legen, nämlich auf die Klein- und Mittelunternehmen, die natürlich einen wesentlichen Platz in der Wirtschaft einnehmen und die – wie ich behaupte – das Rückgrat unserer Wirtschaft darstellen. Sie sollen vor allem durch die Vollharmonisierung der Angaben profitieren. Anstelle des bisher gewählten Top-down-Ansatzes mit Anhangbestimmungen für große Unternehmen und partiellen Ausnahmen für Mittel- und Klein-
unternehmen werden nun die Anhangangaben nach einem Bottom-up-Ansatz kodifiziert, sodass die Ausgangspunkte für die Regelung der Unternehmen nun neu festgelegt sind. Das heißt im Klartext, dass diese 24 Anhänge nunmehr auf 14 reduziert werden.
Auch eine Erhöhung der Schwellenwerte bringt natürlich vor allem für kleinere Unternehmen und kleinere Gruppen eine Erleichterung.
Schließlich wird dieser Entwurf auch Erleichterungen für Kleinstunternehmen bringen, da es zu einer Entschärfung des Verfahrens zur Erlassung von Zwangsstrafen bei nicht zeitgerechter Offenlegung der Rechnungsunterlagen kommt.
Es gibt viele Bereiche, die davon auch betroffen sind und jetzt im Detail nicht erläutert werden können, weil es die Zeit nicht erlaubt, aber ich glaube, dass diese Änderungen sehr positiv zu bewerten sind, und daher erhalten sie auch meine volle Unterstützung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Schreyer.)
14.09
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Fetik. – Bitte.
14.10
Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Ich bin da völlig der Meinung meines Vorredners, dass ein ganz wesentliches Ziel die Vollharmonisierung der Angaben für kleine Unternehmen darstellt – vor allem hinsichtlich Vereinfachung und Reduktion von Aufgaben.
Weiters ist eben die bessere Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene unerlässlich.
Die vorgesehene erhöhte Berichtspflicht über Zahlungen an staatliche Stellen trifft nur sehr große Unternehmen, die in wenigen Sektoren tätig sind, ist aber ein wesentlicher Beitrag für mehr Transparenz und daher zu unterstützen.
Über diese EU-rechtlichen Anpassungen hinaus werden auch Modernisierungen einzelner Vorschriften des Bilanzrechts vorgeschlagen, weil dieses seit 1990 nicht mehr umfassend reformiert worden ist, aber die Aussagekraft und internationale Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen zu verbessern ist. Dabei sind viele Vorschläge einer Expertengruppe unter Einbeziehung der interessierten Kreise eingeflossen.
Im UGB-Bereich sind die Arbeiten, die mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2010 begonnen wurden, somit abgeschlossen. Wünschenswert wäre aber die Prüfung, ob die Bewertung in der Unternehmensbilanz mit irgendwelchen Konsequenzen auch für das Steuerrecht anerkannt werden könnte.
Ich möchte im Namen der SPÖ-Fraktion anmerken, dass wir diesem Antrag zustimmen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.11
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Pisec. Ich erteile es ihm.
14.12
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Für den Fall, dass es um Klein- und Mittelbetriebe geht, sind wir immer dafür – das ist keine Frage –, deswegen ist der Ausgangspunkt des Gesetzes sicherlich ein guter, aber es geht uns nicht weit genug. Ich möchte kurz erklären, warum. Die Schwellenwerte, um wirtschaftsprü-
fungspflichtig zu sein, werden um ein paar wenige Prozentpunkte hinaufgesetzt – die Bilanzsumme von 4,84 Millionen € auf 5 Millionen € und die Umsatzerlöse von 9,6 Millionen auf 10 Millionen €.
Eine Wirtschaftsprüfung kostet bekanntlich Geld, und Familienunternehmen brauchen das nicht unbedingt, weil sie das eigene Unternehmen eigentlich sehr gut kennen. Diese Schwellenwerterhöhung müsste eigentlich viel höher sein, weil dieser alte Schwellenwert, der jetzt erhöht wird, noch aus der Schilling-Zeit stammt und schon lange nicht nachjustiert worden ist – so ungefähr wie die kalte Progression in Österreich. Es wäre vielleicht ein Ansatzpunkt, das viel höher anzusetzen.
Und der dritte Punkt – das darf ich erwähnen – ist die Beschäftigtenanzahl. Man muss ja von den drei Kriterien zwei erfüllen, damit man wirtschaftsprüfungspflichtig ist und die Genehmigung erhält. Die Beschäftigtenanzahl ist mit 50 festgelegt. Also wenn man von den drei Kriterien zwei erfüllt, hat man die Pflicht. Es gibt aber viele Familienunternehmen, die höchstens eine Beschäftigtenzahl von zwei, drei oder fünf, sechs Personen haben und wirtschaftsprüfungspflichtig sind, weil die Umsatz- und die Bilanzsumme so hoch sind. Und das – meine ich – ist nicht notwendig.
Man sollte darüber nachdenken, ob man das dritte Kriterium einzieht und dass man, falls es weniger als fünf – oder sagen wir einmal zehn – Mitarbeiter sind, trotzdem nicht wirtschaftsprüfungspflichtig sein muss, weil es in einem Familienunternehmen eben nicht notwendig ist und weil das Geschäft eh das gleiche ist. Falls sich der Umsatz oder die Bilanzsumme bei geringer Beschäftigungszahl erhöhen, wäre das meiner Meinung nach nicht notwendig.
Damit erspart man Familienunternehmen viel Geld und auch Steuerberater, die eh genug zu tun haben und nicht unbedingt die Wirtschaftsprüfungspflicht bei diesen Familienunternehmen übernehmen wollen. Das ist meine Ansicht dazu.
Was die Klein- und Mittelbetriebe betrifft, würde es uns noch ein Anliegen sein, dass Einzelunternehmen die Wahlmöglichkeit bekommen, entweder in die Körperschaftsverrechnung zu gehen oder in der Einkommensteuer zu verbleiben. Bei der Einkommensteuer liegt der Spitzensatz bekanntlich bei 50 Prozent und bei der KÖSt für den Fall, dass man den Gewinn entnimmt, liegt er bei 43,75 Prozent. Das ist doch eine Ungerechtigkeit gegenüber den Einzelunternehmen. Deswegen sollte man eine Wahlmöglichkeit haben, entweder dieses Modell zu nutzen oder jenes. Das haben wir auch als Antrag in der Wirtschaftskammer eingebracht und das wurde auch – das darf ich sagen – gemeinsam mit dem Wirtschaftsbund beschlossen.
Ein weiterer Punkt – vielleicht ganz zum Ende noch – ist dieser Mindest-SVA-Beitrag von in etwa 2 270 € und die Mindest-KÖSt von 1 070 €, die ein Unternehmen auf jeden Fall zu bezahlen hat, auch wenn es null Umsatz macht – definitiv null. Dass die Belastung am Anfang schon viel zu hoch ist, ist mit ein Grund dafür, dass es in Österreich so wenig Neugründungen gibt.
Das gilt es zu bedenken, das wäre eine Verbesserung für Klein- und Mittelbetriebe, die wir uns als Ergänzung zu diesem Gesetz wünschen würden. Nichtsdestotrotz ist es ein gutes Gesetz, aber man könnte sicherlich weiter gehen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesräte Grimling und Zelina.)
14.15
Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
14.15
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Ja, ich denke auch, dass dieses Gesetzes-
vorhaben natürlich ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist und wirklich nur Erleichterungen in einem Ausmaß, das eben jetzt möglich war, bringt. Das Sympathische an diesem Gesetz ist meiner Meinung nach, dass es auch ein Gesetz für die Kleinen, in diesem Fall für die kleinsten unserer Unternehmen, ist.
Ich habe mir unsere Berechnungen noch einmal ausgedruckt. Laut unseren Berechnungen werden von diesen Erleichterungen zirka 115 000 Kleinstunternehmen in Österreich profitieren und die Entlastung wird hochgerechnet rund 10 Millionen € ausmachen; also das ist schon – glaube ich – ein nennenswerter Betrag, den wir hier als Erleichterung schaffen können.
Ich möchte darüber hinaus nicht unerwähnt lassen, dass wir auch im Bereich dieser Zwangsstrafverfügungen für den Fall einer verspäteten Abgabe der Bilanz am Firmengericht ganz bewusst eine Erleichterung für diese Kleinunternehmen schaffen wollten. Momentan ist es immer noch so, dass eine – wenn auch nur um wenige Tage – verspätete Abgabe der Bilanz dazu führt, dass eine Strafe von 700 € gegen die Gesellschaft und gegen den Geschäftsführer verhängt wird. Wir glauben, das muss bei den Kleinstunternehmen wirklich nicht sein. Wir haben also diese Strafen jetzt entsprechend reduziert und vor allem auch Möglichkeiten einer Stundung und einer Teilzahlung geschaffen. Ich glaube, auch das ist ein gutes Beispiel dafür, dass diese Erleichterungen und Entlastungen den Kleinstunternehmen zugutekommen sollen.
Die Anregungen des Herrn Bundesrates Pisec müsste man genau genommen – sie sind durchaus diskussionswürdig – an den Herrn Finanzminister weiterreichen, denn speziell Ihre steuerrechtlichen Anregungen fallen in sein Ressort, dafür wäre ich nicht zuständig. So erfreulich diese Neuerungen auch wären, das müsste man mit ihm diskutieren. Heute wird die Möglichkeit dazu aber nicht bestehen, denn ich werde Kollegen Schelling heute nämlich vertreten. Jetzt könnte man natürlich sagen, dass das eine Chance ist und wir uns heute auf wesentliche Ihrer steuerrechtlichen Forderungen einigen könnten, aber das traue ich mich dann doch nicht. (Allgemeine Heiterkeit.) – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Pisec und Zelina.)
14.18
Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014 – UrhG-Nov 2014) (368 d.B. und 401 d.B. sowie 9308/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 13. Tagesordnungspunkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Stadler. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Werner Stadler: Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Justizausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jenewein. Ich erteile es ihm.
14.19
Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie wir schon vom Berichterstatter gehört haben, geht es darum, Vervielfältigungsrechte und Zurverfügungstellungsrechte an verwaisten Werken – also jenen Werken, welchen man derzeit keinen Urheber zuweisen kann – öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen zur Verfügung zu stellen.
Damit haben wir ein bisschen ein Problem, und zwar weniger mit dem Gesetz an sich, das ja auf einer EU-Richtlinie beruht – prinzipiell ist es ja gut, Werke, deren Urheberrechtsgeber man nicht kennt, wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen –, sondern damit, dass es eine Beschränkung auf den öffentlich-rechtlichen Raum, sprich auf öffentlich-rechtliche Rundfunkeinrichtungen gibt. Wir haben in Österreich Gott sei Dank mittlerweile – wir waren damit eines der letzten Länder in Europa – kein Rundfunkmonopol mehr. Gott sei Dank gibt es in diesem Land eben auch private Anbieter, Gott sei Dank gibt es in diesem Land auch sehr qualitätvolle Anbieter, und wir sehen eine krasse Disharmonie, auch auf dem öffentlichen Markt, zwischen öffentlich-rechtlich und privatrechtlich.
Das ist der Grund, warum wir diesem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen werden.
Die genaue Begründung, warum wir mit dem öffentlich-rechtlichen Unternehmer, der ja da betroffen ist, ein Problem haben, werden wir unter einem der nächsten Tagesordnungspunkte zu erörtern haben, denn wir haben ja heute noch den ORF-Bericht 2013 auf dem Programm, zu dem ich ebenfalls als Redner gemeldet bin. Ich freue mich schon auf diese Auseinandersetzung auch über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
14.21
Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.
14.21
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ein herzliches Grüß Gott auch den ZuseherInnen an den Bildschirmen zu Hause! Kollege Jenewein hat völlig richtig ausgeführt, dass wir hier eine EU-Richtlinie umsetzen. Das geht aber sozusagen Hand in Hand – denn das österreichische Urheberrecht ist natürlich auch in die Jahre gekommen – mit einer Klärung hin zu einem modernen Urheberrecht, die durch diese Gesetzesänderung betreffend die verwaisten Werke ebenfalls erfolgt.
Dazu vielleicht auch die Definition, was ein „verwaistes Werk“ bedeutet: Ein verwaistes Werk ist ein Werk, dessen Rechtsinhaber auch durch eine sorgfältige Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden konnte. – Das klingt kryptisch, bringt aber doch auch eine Vereinfachung, was die rechtliche Situation bei diesen verwaisten Beständen betrifft.
Deshalb sollten mit Rechtsgültigkeit dieses Gesetzes alle öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen und Archive die Möglichkeit haben, solche verwaisten Werke dann auch in der Öffentlichkeit präsentieren zu können. Das gilt auch für das Internet.
Natürlich gilt diese Rechtslage auch für den öffentlich-rechtlichen Bereich. Lieber Kollege Jenewein, ich hätte schon gerne gewusst, was, gerade auf diesen Punkt bezogen, was die öffentlich-rechtliche Situation anbelangt, dein Kritik- und Ansatzpunkt ist. Dass das mit dem ORF-Bericht verquickt wird, kann ich verstehen, da gibt es ja durchaus Animositäten. – Aber lassen wir das einmal beiseite!
Es muss nach dieser EU-Richtlinie natürlich von diesem sogenannten verwaisten Werk auch der Urheber gesucht werden, und das mit entsprechender Nachhaltigkeit und entsprechender Gültigkeit. Wenn er ausfindig gemacht wird, dann muss das in einer europaweiten Datenbank dieser verwaisten Werke abgespeichert werden. Dadurch ist auch gewährleistet, dass das im EU-Raum einheitlich geregelt wird.
Wenn sich dann wider Erwarten doch so ein Urheberrechtsinhaber meldet, kann er – und das ist auch wichtig – über die Datenbank seinen Status geltend machen und das auch entsprechend abändern.
Es gab dazu auch schon höchstgerichtliche Entscheidungen, aber auch solche des EuGH, weil es in Bezug auf diese Vergütungsansprüche, glaube ich, noch gewisse Unwägbarkeiten gibt. Aber ich glaube, Herr Minister, man ist auf gutem Weg, dies zu lösen, damit die Urheber schlussendlich dann zu „ihrem Geld“ – unter Anführungszeichen – kommen. Es war, auch ohne dass man das jetzt regeln konnte, diese EU-Richtlinie umzusetzen, weil wir, glaube ich, damit unbedingt auch noch innerhalb der Frist sein wollten. Das ist auch ein entscheidender Punkt.
Wir sind also der Auffassung, dass mit dem vorliegenden Gesetz ein weiter Raum für die Nutzung von Kulturgütern verschiedenster Art – wie Bücher, Fotos und vor allem auch Musik – möglich ist und das im Rahmen der EU möglich und geregelt ist und somit auch ein moderner Zugang zum europäischen Kulturgut für alle gewährleistet ist. Wir stimmen deshalb auch gerne zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.24
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Fetik. Ich erteile ihr dieses.
14.25
Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es wieder „nur“ – unter Anführungszeichen – um einen kleinen Schritt zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, aber nicht um die notwendigen, wichtigen, großen Reformschritte.
Da wird das Jahr 2015 sicher spannende Diskussionen und Verhandlungen erfordern, um unter anderem die Richtlinie zum Thema Verwertungsgesellschaften fristgerecht bis April 2016 umsetzen zu können und vor allem um zum Beispiel das Thema Festplattenabgabe einer – was zugegebenermaßen sehr schwierig ist – interessenpolitisch gut ausbalancierten und modernen technischen Entwicklungen Rechnung tragenden Regelung zuführen zu können.
Die SPÖ-Fraktion unterstützt den vorliegenden Gesetzentwurf über zulässige Formen der Nutzung sogenannter verwaister Werke und Vereinfachung der Rechteklärung, insbesondere der besonderen Rahmenbedingungen für im Gemeinwohl Tätige – mit allen Schwierigkeiten der Definition.
Gerade im Urheberrecht bin ich ganz ausnahmsweise – und ich denke, wahrscheinlich nur in diesem einen Fall – der Meinung eines FPÖ-Mitglieds des Europäischen Parlaments, wenn es darum geht, dass dieses Mitglied – ich zitiere es – dieser Regelung auf EU-Ebene zugestimmt hat, weil es um eine Rechtssicherheit über Grenzen einzelner Mitgliedstaaten hinaus geht. Daher bin ich sehr gespannt, wie Ihre Mandatare heute in
diesem Kontext bei dieser Beschlussfassung abstimmen werden. Die SPÖ-Fraktion, wie gesagt, stimmt zu. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.27
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. Ich erteile es ihm.
14.27
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich mache es ganz kurz: Wir stimmen der Regierungsvorlage zu. Manche der Probleme, die wir in dem Gesetz sehen, sind ja nicht im Gesetz, sondern in der EU-Richtlinie – die man allerdings eben umsetzen muss. So ist das Spiel.
Die kleinen Fußangeln, so nenne ich sie einmal, oder die Probleme, die wir gesehen haben, liegen zum Beispiel in Fragen wie: Was sind eigentlich zum Gemeinwohl verpflichtete Institutionen? Wir haben das im Ausschuss – wo Ihre Kollegen und Kolleginnen sind – auch diskutiert, weil sich für uns auch die Frage stellt: Was ist mit privaten Festivals oder beispielsweise mit Archiven – es gibt ja nicht nur öffentliche Institutionen, es gibt auch private Institutionen; ich habe das Beispiel einer Schellacksammlung genannt –, wenn man das zur Verfügung stellen möchte?
Aber grundsätzlich ist es natürlich zu begrüßen, dass verwaiste Werke nicht für alle Ewigkeit in irgendwelchen Schubladen verstauben, sondern dass sie auch wirklich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Allerdings sind natürlich die Rahmenbedingungen nicht gerade die einfachsten: Man muss herausfinden, ob nicht doch noch irgendwo ein Anspruch besteht, und das Rechercheergebnis sehr lange, nämlich sieben Jahre lang, aufbewahren. Und wenn dann ein Anspruch besteht, dann muss man es wieder herunternehmen und riskiert möglicherweise auch noch ein Rechtsverfahren.
Also ich bin gespannt, wie viele Leute das in Anspruch nehmen. Ich finde es grundsätzlich aber, wie gesagt, vollkommen richtig – das sage ich auch als Vinylsammler. Es gibt da teilweise schöne Werke, die niemand mehr kennt, die man aber auch nicht im Internet veröffentlichen darf, denn es gibt immer noch einen Urheber. Es ist schade, dass das bei manchen Werken einfach nicht bekannt ist und niemand Zugang dazu hat.
Grundsätzlich war diese Novelle natürlich auch ein Anlass, noch einmal nachzufragen, wie es denn nun mit der großen Reform des Urheberrechts aussieht, die dem digitalen Zeitalter auch tatsächlich entspricht, die einerseits Kunstschaffende schützt, gleichzeitig aber auch die digitale Weiterverarbeitung und das Entstehen neuer Kunstwerke, auch manchmal auf Basis alter Kunstwerke, ermöglicht. Das ist nun einmal eine Basis, die wir in der gesamten Kunstgeschichte haben – auch Rubens hat in seinen Gemälden schon Figuren gehabt, die ein anderer Maler ein paar Jahre davor woanders gemalt hat.
So gesehen sollten wir hier auch einerseits eben die Grundlage für die Abgeltung für Künstler und Künstlerinnen schaffen, auf der anderen Seite aber auch eine Regelung dahin gehend treffen, dass Weiterverarbeitung auch vorhandener Kunst möglich sein soll. Früher nannte man es eben „ein Motiv ikonographisch verwenden“, heute nennt man es Remix oder Coverversion, aber im Grunde genommen ist es dasselbe. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.29
Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.30
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren im Bundesrat! Es ist richtig, dass es sich hier um eine reine Richtlinienumsetzung handelt, mit der wir jetzt gerade noch rechtzeitig sind – das muss man auch sagen. Wir haben ja eine gewisse Frist zu wahren. Das gelingt uns mit dieser Umsetzung.
Dann ist es natürlich wichtig, sich dessen bewusst zu sein, dass der Entscheidungsspielraum, den man hat – das gilt für mich genauso wie für den Nationalrat und natürlich auch für den Bundesrat –, durch die Richtlinie und deren Umsetzung determiniert ist. Es geht hier um die Richtlinie 2012/28/EU. Ich möchte Ihnen ganz konkret – als Antwort auf die Ausführungen des Herrn Bundesrats Jenewein – nur einen Satz aus dieser Richtlinie zitieren, der lautet:
„Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Diese Richtlinie betrifft bestimmte Formen der Nutzung verwaister Werke durch öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen und Museen sowie Archive, im Bereich des Film- oder Tonerbes tätige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten,“ – also diese Einschränkung auf öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten steht ausdrücklich hier drinnen – „die in den Mitgliedstaaten ihren Sitz haben, um die Ziele im Zusammenhang mit ihren im Gemeinwohl liegenden Aufgaben zu erreichen.“
Das heißt, die Vorgabe, an die wir alle letztlich gebunden sind, lautet: Es geht darum, dass man verwaiste Werke der Öffentlichkeit zugänglich machen soll und machen will, das aber durch öffentliche Einrichtungen. Es ist ganz klar, diese Einschränkung haben wir hier.
Ich kann daher gar nicht darüber hinausgehen. Insofern wäre es schade, Herr Kollege Jenewein, wenn Sie dem nicht zustimmen könnten, weil die Vorgabe eben schon diese Einschränkung auf öffentliche Einrichtungen beinhaltet. Die privaten Einrichtungen sind hier nicht wirklich mitberücksichtigt worden. Das mag man bedauern, aber das müsste man auf europäischer Ebene thematisieren, wenn man sich mit Kritik an der Richtlinie beschäftigt. Grundsätzlich haben wir diesen Spielraum auch in seinen Möglichkeiten wahrzunehmen, und die Möglichkeiten sind eingeschränkt auf öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Man kann es in dieser Richtlinie selbst nachlesen.
Wie Herr Bundesrat Schreuder schon gesagt hat: Eigentlich ist es schade, dass viele Schätze, viele vielleicht verwaiste Werke, die keiner mehr kennt, in privaten Einrichtungen vorhanden sind. Die kann man dann gar nicht so leicht zugänglich machen. (Bundesrat Schreuder: Aber die Richtlinie ...!) – Das ist richtig, ja, aber es hindert uns ja nichts daran, wenigstens dort, wo wir das tun können, diesen Zustand zu verbessern.
Ich habe Ihre Ausführungen, lieber Herr Bundesrat Schreuder, eigentlich als Einladung an mich verstanden, Ihre Schallplattensammlung zu besichtigen. Ich lade Sie umgekehrt ein, meine zu besichtigen. (Allgemeine Heiterkeit.) Das können wir machen und vielleicht die eine oder andere Platte gemeinsam abspielen. Dazu brauchen wir weder eine EU-Richtlinie noch sonst irgendwas. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.33
Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
14. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Feber 1972 über den Übergang der Zivil- und Strafsachen und die Änderung der Zuständigkeit bei der Auflassung von Bezirksgerichten geändert und das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz aufgehoben wird (370 d.B. und 402 d.B. sowie 9309/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
Berichterstatter Stefan Schennach: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Feber 1972 über den Übergang der Zivil- und Strafsachen und die Änderung der Zuständigkeit bei der Auflassung von Bezirksgerichten geändert und das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz aufgehoben wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden und eine Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG getroffen wird (Wohnrechtsnovelle 2015 – WRN 2015) (352 d.B. und 386 d.B. sowie 9310/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist wiederum Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Stefan Schennach: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden und eine Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG getroffen wird (Wohnrechtsnovelle 2015 – WRN 2015).
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte.
14.36
Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Präsidium! Der Oberste Gerichtshof hat zum Wohnungseigentumsgesetz einen Spruch gefällt, dass Zubehör – also so etwas wie Garagen, Stellplätze, Kellerabteile –, je nachdem, wann es erworben und gekauft worden ist, extra im Grundbuch eingetragen werden muss, damit die exklusive Nutzung an diesem Teil auch jenem zufällt, der die Wohnung gekauft hat.
Es ist dies eine einfache technische Reparatur des Gesetzes, die durch höchstrichterliche Judikatur notwendig geworden ist. Ich sage als Mitglied des Standes der freien Berufe der Anwälte, spreche auch für die Notare, dass die Werdung dieser Gesetzesreparatur kein Ruhmesblatt ist, weil ich der Meinung bin, dass selbst dann, wenn inhaltliche Korrekturen in anderen korrespondierenden Gesetzen vielleicht notwendig sind, diese nicht zur conditio sine qua non für eine einfache Gesetzesreparatur gemacht werden dürfen. Das geschieht meiner Meinung nach – und das sage ich dazu – auf dem Rücken und zu Lasten der Rechtssicherheit und zu Lasten einer erklecklichen Anzahl von Miteigentümern und Miteigentümerinnen von Wohnungseigentumsobjekten.
Wir wissen, Herr Minister, das liegt nicht in Ihrem Bereich. Sie waren im März 2014 mit der Novellierung und dieser technischen, eigentlich einfachen gesetzlichen Reparatur fertig. Ich denke, wenn eine Frist droht, die in diesem Fall November 2014 war, muss man seitens des Gesetzgebers über gewisse Dinge hinwegsteigen und höchstrichterliche Judikatur umsetzen. Das gebietet einerseits der Respekt gegenüber dem Spruch des Höchstgerichtes, aber auch die Verpflichtung, Rechtssicherheit zu schaffen und nicht eigene politische Ziele zu Lasten eines erklecklichen Anteils von Bewohnern durchzusetzen.
Ich möchte unabhängig davon festhalten: Ich glaube, dass dieser Teil der Wärmeaufbereitung, wie er jetzt geregelt ist, nicht völlig falsch ist, zumindest einmal ein bisschen Teilklarheit schafft. Ich glaube persönlich – ich bin ein, zwei Wetten eingegangen –, dass wir auch diese Regelung irgendwann einmal in den nächsten fünf Jahren, vielleicht sieben Jahren an höchster Stelle der Judikatur wiedersehen werden, und wir werden dort auch wieder belehrt werden, wie der eine oder andere Begriff auszulegen ist. Aber seis drum, schaffen wir sozusagen auch den Rechtsfrieden beziehungsweise den vermeintlichen Rechtsfrieden zu diesem Thema!
Es ist dabei auch immer ein wenig „leistbares Wohnen“ die Überschrift gewesen. Ich möchte dazu zwei, drei Sätze verlieren, weil ich nicht glaube – und das ist statistisch auch nicht belegbar –, dass nur dadurch, dass wir jetzt die Therme zu einem großen Teil in die Zahlungsverpflichtung des Vermieters verlegen, das Wohnen viel leistbarer wird. Es sind aus meiner Sicht auch nicht einmal so sehr die Mieten in den Städten, wobei ja hauptsächlich die Städte selbst auf dem Weg über Immobilientöchter Vermieter sind, die das Wohnen, aber auch das Kaufen teilweise schwer leistbar machen.
Beim Kaufen von Liegenschaften sind das die Grunderwerbsteuer, die „viel gerühmten“ Gebühren, die wir heute auch schon diskutiert haben, und beim Mieten – ich muss dazusagen, als Schriftenverfasser, als Vertragsverfasser sehe ich ja, wenn ich die Betriebskosten hineinschreibe, welche Sprünge die Betriebskosten in den letzten fünf bis zehn Jahren durchgemacht haben – sind es die Betriebskosten, die die Miete, aber auch das Wohnungseigentum, tatsächlich teuer machen.
Ich kann das nur für meine Heimatstadt Linz angeben, wo alleine über Energie wie Fernwärme in den letzten fünf Jahren 30 Prozent Erhöhung stattgefunden hat. – Das
muss man aber auch irgendwann einmal betriebswirtschaftlich argumentieren, das fehlt jedoch vollkommen.
Oder aber folgendes Beispiel: Notwendig wie nichts anderes ist sicherlich die Müllabfuhr, aber warum muss diese in acht Jahren um 20 Prozent oder mehr teurer werden?! Das schlägt sich natürlich durch, ebenso wie teurer werdende Versicherungspolizzen und so weiter und so fort! Daran kann man sehen, in welchem Missverhältnis sich indexangepasste Mieten zu völlig frei kalkulierten Betriebskosten und öffentlichen Gebühren, städtischen Gebühren in meiner Heimatstadt, in Linz, befinden.
Daher glaube ich nicht, dass wir leistbares Wohnen über diese Novelle erreichen werden. Ich würde mir natürlich wünschen, dass diejenigen, die glauben, dass das doch so ist, recht behalten. – In diesem Sinne stimmen wir dieser Novelle allerdings selbstverständlich gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)
14.41
Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. Ich erteile ihr dieses.
14.41
Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen! Wohnen ist aktuell ein großes Thema, wir haben es jetzt gerade gehört, nicht erst, seitdem seit 2005 die Mieten überproportional im Steigen sind. Eine Arbeiterkammer-Studie belegt das auch und sagt, dass 90 Prozent der Mietverträge falsch beziehungsweise zu hoch angesetzt sind. Wie viele Menschen davon betroffen sind, zeigt sich, wenn man bedenkt, dass 40 Prozent aller Rechtsverhältnisse in Österreich Mietwohnungen betreffen, und im städtischen Bereich sind es sogar 75 Prozent.
Noch eine Zahl zur Veranschaulichung der Brisanz dieses Themas: 2012 haben im Schnitt 50 Prozent der MieterInnen in Österreich rund 41 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Miete aufgewendet. Das zeigt eine Erhebung der Oesterreichischen Nationalbank.
Wenn man sich nun dem Thema Wohnen widmet, dann ist man mit einem Dschungel an Gesetzen, Bestimmungen und Urteilen konfrontiert; das hat in den letzten Jahren große Verunsicherung und Unklarheit gebracht, und zwar sowohl aufseiten der MieterInnen, aber auch aufseiten der VermieterInnen. Das geltende Mietrechtsgesetz zeichnet sich nach zahlreichen Gesetzesnovellen durch eine hohe Zerklüftung aus.
Betroffen sind in diesem Zusammenhang drei Gesetzesmaterien: das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz. Man merkt schon: Es handelt sich hier um eine Gesetzesmaterie, die ohne juristisches Vorwissen kaum zu durchblicken ist.
Zusätzlich zu dieser Komplexität des Themas gab es in den vergangenen Jahren zur Frage speziell der Erhaltung der Warmwasserbereitungsanlagen unterschiedlichste Urteile und Rechtsprechungen des OGH. Unter anderem wurde in einem solchen Urteil formuliert, dass diese Fragen rund um das Mietrechtsgesetz und die Erhaltung der Warmwasserbereitungsanlagen nicht länger durch die Judikatur zu lösen sind, sondern eben eine gesetzliche Lösung brauchen. Es war also höchste Zeit, diesbezüglich eine Vereinfachung und eine Transparenz zumindest in diesen Teilbereichen – ich stimme Kollegen Fürlinger zu, dass das noch nicht die Lösung aller Probleme ist, aber zumindest in diesen Teilbereichen – zu schaffen.
Übrigens beziehen wir uns mit der vorliegenden Novelle auf einen wichtigen Bereich im Regierungsübereinkommen. Es war höchste Zeit, dass dies jetzt angegangen wurde.
Bei der vorliegenden Wohnrechtsnovelle handelt es sich also um ein Bundesgesetz, mit dem diese untragbare Situation und diese Unklarheit geändert werden. Konkret handelt es sich, mein Vorredner hat es schon angeschnitten, um eine Regelung über die Heizthermenerhaltung, und da werden nun sehr klar die VermieterInnen in die Pflicht genommen. Sie sind ab jetzt zuständig für die Erhaltung und die Reparatur dieser Aufbereitungsgeräte; die Wartung obliegt weiterhin den MieterInnen.
In Fragen des Zubehör-Wohnungseigentums geht es darum, dass eine bestehende Situation, nämlich die Praxis der Gerichte, dieses Zubehör bei der Begründung von Wohnungseigentum nicht im Grundbuch einzutragen, nun legalisiert wird. Ehrlicherweise muss man eben sagen, beide Punkte sind eine Vorablösung, wir finden, eine universelle Reform des Mietrechts ist dringend notwendig.
Nur ein paar Sätze dazu: Die Sozialdemokratische Partei hat sich zu diesem Thema, zu einer großen Reform des Mietrechts, bereits Gedanken gemacht und Entwürfe vorgelegt. Es geht darum, ein vereinheitlichtes, sehr transparentes System zu schaffen, das allen Rechtssicherheit bringt. Unter anderem fordern wir darin eine Basismiete in der Höhe von 5,50 € zuzüglich Zuschläge, wenn es um eine bessere Lage, eine optimale oder eine doch bessere Ausstattung geht, eine höhere Energieeffizienz und so weiter, beziehungsweise gibt es auch entsprechende Abschläge, wenn das Gegenteil der Fall ist. Dadurch wird gesetzlich geregelt, wie hoch eine Miete schlussendlich sein kann, und das wiederum bringt eben Transparenz, Rechtssicherheit und kann auch steigenden Mieten, die nicht gerechtfertigt sind, Einhalt gebieten.
Es gibt seit Neuestem, das ist für die MieterInnen sehr interessant, auch eine Mietberechnungs-App, die man sich aufs Handy laden kann, mit der man sich die Miete, die berechtigt ist, ausrechnen kann.
Insofern begrüßen wir diese Novelle, die ja dann auch schon mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten wird, weil sie eine Entlastung und Rechtssicherheit für die MieterInnen bringen wird, und das ist gut so. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.46
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Schreuder zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Brandstetter in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Bundesrates Schreuder. – Bundesrat Schreuder – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich erzähle Ihnen nachher, was meine teuerste ist, ja? – Es ist Udo Jürgens auf Japanisch!)
14.47
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt die Wohnrechtsnovelle, und ich glaube, es ist für die Zuschauer, die via ORF zuschauen, vielleicht ganz interessant, dass diese Regelungen, die wir heute beschließen, auch rückwirkend gelten. Das heißt, wenn jemand von den Zuschauern und Zuschauerinnen in den letzten 30 Jahren Kosten beim Austausch einer Therme hatte, dann sollte er oder sie den Antrag stellen, dass der Vermieter das bezahlen soll.
Die Geschichte ist schon so – und ich möchte jetzt noch einmal an den Wahlkampf im vorigen Jahr erinnern –: Wohnen, wie viel das Wohnen kostet und wie viel Menschen für das Wohnen ausgeben, war eines der Hauptthemen im Wahlkampf. Was wir jetzt haben, ist eine kleine Novelle, ich nenne es einmal so, aber keine Neuordnung des Mietrechts, der Frage, wie viel die Österreicherinnen und Österreicher die Miete kostet, insbesondere in den Ballungszentren, das muss man ja auch ganz deutlich sagen.
Wir erleben jetzt in Österreich das, was auch international passiert: Manche Regionen dünnen aus, und die Menschen ziehen weg. Man kann erstaunlicherweise gar nicht einmal sehr weit von Wien sehr günstig Häuser kaufen, sehr billig, und die werden im-
mer billiger. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Na ja, also nördlich von Hollabrunn oder so kann man das relativ günstig machen (Bundesrat Kneifel: Da musst du aber jeden Tag 60 Kilometer fahren!), wenn man allerdings in Wien eine Wohnung oder sogar ein Haus kaufen will, ist das tatsächlich nur noch mehr für sehr gut Verdienende und Vermögende leistbar. (Bundesrat Schennach: Und was ist mit Salzburg und Linz?) Das ist in allen Ballungszentren so, ob das nun Innsbruck ist, ob das Graz ist, ob das Salzburg ist. Das ist überall so!
Das heißt, wir haben einfach wirklich das Problem – vielleicht ausgenommen von schönen Grundstücken am See irgendwo im Salzkammergut oder so, das ist schon klar (Bundesrat Kneifel: Kitzbühel auch!) –, dass es da eine ganz starke Verschiebung in die Städte hinein gibt. Für die Städte ist das natürlich eine große Herausforderung. Man muss sich einmal vorstellen, dass Wien um die Einwohnerzahl von Graz wächst und was das bedeutet! Es gibt sehr viele, unter anderem auch die FPÖ, die behaupten, das lasse sich nur mit Neubau regeln. – Das stimmt natürlich auch nicht, denn das funktioniert nur, wenn genug Leerstand vorhanden ist, damit das dann wieder marktkonform funktioniert. Das heißt, wir brauchen auch eine Regelung im Mietrecht – das ist ganz entscheidend! –, damit das funktioniert.
Wir alle kennen das: Es gibt Menschen, die verdienen zu zweit 2 000 € netto im Monat und müssen 1 000 € – sogar mehr als 1 000 €! – nur fürs Wohnen ausgeben. Und wenn wir schon – zum Beispiel im Zusammenhang mit der Steuerreform – über die Entlastung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen reden, dann ist das natürlich auch eine Frage, denn wenn von dem, was man hat, so viel in die Miete hineingeht und kaum etwas zum Leben übrig bleibt, ist das auch Geld, das nicht ausgegeben wird, das in dem Sinne der Wirtschaft nicht mehr zur Verfügung steht, das für Konsum nicht mehr zur Verfügung steht. Das ist ein Problem, das wir dringend angehen sollten.
Es ist zwar erfreulich, dass gemäß dieser Wohnrechtsnovelle Heizthermen oder Warmwasserboiler jetzt vom Vermieter bezahlt werden müssen, aber das ist natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, so möchte ich das schon nennen, zumal uns in manchem Bereich da natürlich auch noch eine gewisse Rechtssicherheit fehlt, also zum Beispiel was Herde betrifft oder Kühlschränke oder Klimaanlagen, um nur einige Beispiele zu nennen und auf diese Novelle einzugehen.
Wie gesagt, ich erinnere daran, dass sowohl die ÖVP als auch die SPÖ im Wahlkampf versprochen haben, die hohen Wohnkosten zu senken und Lösungen anzubieten. Das ist noch nicht die Lösung! Wir warten darauf, und es warten viele Österreicherinnen und Österreicher darauf. Eigentlich ist es schon traurig, dass wir jetzt, da es die Regierung ein Jahr gibt, diesbezüglich noch keine Novelle vorliegen haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.51
Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.51
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich möchte betreffend dieses Gesetzesvorhaben nur eine kleine Korrektur zu dem anbringen, was Herr Bundesrat Schreuder gesagt hat. (Bundesrat Schreuder: Die 30 Jahre, oder?) – Ja. Ich hoffe, das ändert nichts an der Gültigkeit der Einladung, die ich gerne wahrnehmen möchte. (Heiterkeit.)
Nein, das mit der Rückwirkung wurde klargestellt: Es gibt da keine Rückwirkung. Ich verweise auf Seite 2 des Berichts des Bautenausschusses. Sie finden das ausdrücklich im vorletzten Absatz. Es wurde klargestellt, dass es keine Rückwirkung geben wird und diese Neuerungen eben nur auf neu abgeschlossene Sachverhalte Anwendung finden.
Ich kann es Ihnen gerne zeigen! Sie finden es hier (der Redner hält einen Ausdruck der entsprechenden Seite in Richtung Bundesrat Schreuder), das wurde entsprechend klargestellt. (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.) Vielleicht gab es ursprünglich einmal einen Entwurf, in dem das anders war, ich kann es jetzt nicht sagen, aber Tatsache ist, die Rückwirkung wird es nicht geben.
Gegenstand dieses Gesetzes sind aber auch zwei Dinge, die man nicht gering schätzen sollte.
Zum einen ist eigentlich ganz klar, dass das Zubehör zum Wohnungseigentum natürlich auch automatisch mit dem Wohnungseigentum mitveräußert werden sollte, ohne dass es dafür einer separaten Grundbucheintragung bedarf. Das war aufgrund der Judikatur strittig geworden, aber das ist eindeutig klargestellt. Das ist eine Vereinfachung, eine wirklich notwendige Rechtssicherheit, die wir damit schaffen, von der der Bürger etwas hat. In diesem Fall hat er doppelt etwas davon, weil ihm der Wegfall einer sonst nötigen separaten Grundbucheintragung natürlich auch entsprechende Gebühren spart, das möchte ich bei dieser Gelegenheit schon auch gesagt haben. Das ist tatsächlich ein wichtiger Punkt, der vielen, die das betrifft, auch wirklich effektiv Vorteile bringt.
Der zweite Punkt ist die sogenannte Thermenregelung. – Ja, auch das schafft Rechtssicherheit für den Bürger. Auch da gab es Unklarheiten, und auch da, meine ich, macht es Sinn, dass wir damit eine klare Regelung haben, die darauf hinausläuft, dass für die Funktionsfähigkeit und die Instandsetzung von Heizgeräten, die mitvermietet worden sind, der Vermieter zuständig sein soll. Auch das ist etwas, das eigentlich schon jahrelang gewünscht wurde beziehungsweise jahrelang als unklare Situation bekrittelt wurde, und das haben wir jetzt geschafft. – Um diese beiden Dinge ging es.
Ich möchte aber natürlich schon auch kurz auf die Bemerkungen zum Thema Wohnrecht an sich eingehen. Nur in aller Kürze: Ich meine, das, was Herr Bundesrat Schreuder angesprochen hat, ist natürlich zentral eine politische Frage. Es braucht für ein neues Wohnrecht – und vor allem für die Dinge, die Sie angesprochen haben – einen politischen Grundkonsens, den wir noch nicht haben, daher sind wir in diesem Bereich auch aus der Sicht unseres Ressorts mit einer Novellierung des Wohnrechts an sich – und das wäre wirklich auch aus juristisch-technischen Gründen erforderlich – noch nicht so weit, wie wir es gerne wären.
Ich sage Ihnen eines ganz offen: Wir haben letztlich dank meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im heurigen Jahr 17 Gesetzesvorhaben durchgebracht – einige davon auch einstimmig, was mich besonders freut; das habe ich nur mithilfe des wirklich großartigen Teams, das hinter mir steht, geschafft –, aber ich gestehe Ihnen, es gab zwei Vorhaben, bei denen ich persönlich nicht so weit gekommen bin, wie ich gerne gekommen wäre: Das eine ist die Schaffung eines neuen Wohnrechts im umfassenden Sinn, und das andere ist meine Absicht gewesen, wirklich nachhaltig abzunehmen. (Allgemeine Heiterkeit.)
Beides habe ich nicht geschafft – ja das sind die beiden Vorhaben, an denen ich ein wenig knabbere –, aber ich sage Ihnen ganz offen, für beide Vorhaben gilt: Es war beim besten Willen nicht möglich (neuerliche allgemeine Heiterkeit), aber ich gebe nicht auf! (Bundesrat Schreuder: Wo ein Wille, da ein Weg!) – So ist es! Ich gebe nicht auf. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Längle.)
14.55
Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Entschließungsantrag der Bundesräte Dr. Dietmar Schmittner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebührenzahlung aufgrund nachträglicher Zurechnung der Kellerabteile zur Wohnnutzfläche (208/A(E)-BR/2014 sowie 9297/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 16. Tagesordnungspunkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Entschließungsantrag der Bundesräte Dr. Dietmar Schmittner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebührenzahlung auf Grund nachträglicher Zurechnung der Kellerabteile zur Wohnnutzfläche.
Der Antrag liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem Entschließungsantrag keine Zustimmung zu erteilen.
Präsidentin Ana Blatnik: Danke vielmals für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dörfler. Ich erteile ihm dieses.
14.57
Bundesrat Gerhard Dörfler (FPÖ, Kärnten): Geschätzter Herr Bundesminister! Betreffend das Abnehmen kann ich Sie trösten: Es geht mir ähnlich. Aber meine Frau sagt immer, von einem guten Menschen kann nie genug da sein. Das wird Ihre wohl auch sagen, nehme ich an.
Und das Zweite: Auch ich hätte einen Musikwunsch. Falls Sie „Die Möwe Jonathan“ von Neil Diamond in Ihrer Sammlung haben, dann würde ich Sie gerne einmal besuchen. – Aber nun zu den Fakten.
In unserem Entschließungsantrag geht es um ernste Dinge: Es geht wieder einmal darum, dass eine Gruppe von Bürgern unserer Republik, die selbst Leistungsträger sind, abgezockt werden soll, nämlich die Häuslbauer. Und beim leidvollen Weg eines Häuslbauers muss man sich überhaupt einmal fragen, was von einem Euro einmal zum Investieren übrig bleibt, wenn er all seine Steuern gezahlt hat.
Zuerst einmal Netto von Brutto; dann legt man das Geld auf das Sparbuch, dort zahlt man Zinsertragsteuer. Als Nächstes kommt dann, dass man irgendwann das Geld hat, um sich ein Grundstück zu kaufen, und dann zahlt man Grunderwerbsteuer. Das Nächste sind dann die Anschlussgebühren – Strom, Wasser, Kanal und unter Umständen Sonstiges –, dafür zahlt man die Gebühren plus Steuern.
Dann baut man endlich einmal und bekommt eine Wohnbauförderung, aber davon kann man ohnehin nur 80 Prozent nutzen, denn 20 Prozent kriegt der Staat sofort in Form der Mehrwertsteuer zurück.
Dann brauchst du einen Kredit von irgendeiner österreichischen Bank. Falls du einen bekommst, zahlst du die Eintragungsgebühren für die Kreditsicherstellung.
Dann zahlst du die Grundsteuer und darfst dein Grundstück pachten.
Und jetzt wird es dann brisant. In Salzburg gibt es folgende Situation – die „Salzburger Nachrichten“ berichten am 7. November 2014 unter dem Titel „Hausbesitzer müssen nun für Keller zahlen“ darüber –: Wenn Hausbesitzer einen Keller verputzen, wenn sie ihn verfliesen oder einen ordentlichen Boden verlegen, weil sie dort einfach Müll lagern, Heizmaterial lagern, vielleicht Getränke lagern oder sonst etwas beziehungsweise einen Kühlschrank haben oder auch – was weiß ich – Obst und Gemüse, falls das noch gesund ist, lagern, dann wird nach einer Kontrolle trotzdem die Eintragungsgebühr verlangt.
Ich muss sagen, dafür habe ich überhaupt kein Verständnis! Man bestraft wieder einmal diejenigen, die selbst – und jeder, der einmal ein Haus gebaut hat, ich habe das auch getan, weiß das – nicht nur Steuerleistungsträger sind, die Lasten auf sich nehmen, Verantwortung für sich selbst übernehmen und nicht ihr Wohnbedürfnis und ihr Lebensumfeld der öffentlichen Hand übertragen, sondern selbst die Verantwortung übernehmen. Und demjenigen, der dann noch ein sauberes Haus haben will, der das verputzt und einen ordentlichen, sauberen Boden hat, das dem Wohnraum zuzurechnen, das halte ich für kühn, nicht fair und nicht gerecht.
Natürlich, eines ist klar: Richtlinien sind einzuhalten! Das ist auch für uns Freiheitliche die Messlatte. Dass dann, wenn sich jemand nachträglich tatsächlich Wohnraum schafft, selbstverständlich Eintragungsgebühren zu zahlen sind, ist klar. Aber wenn, wie die „Salzburger Nachrichten“ berichten, 4 000 bis 8 000 € an Strafzahlungen zu leisten sind, weil man sich einen Keller mit entsprechender Qualität und Sauberkeit, vielleicht noch durch eigener Hände Arbeit, errichtet hat, dann muss ich sagen: Das ist ein Umgang mit Menschen in Österreich, der aus meiner Sicht abzulehnen ist! (Vizepräsident Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Ich bin verwundert, dass die SPÖ, die die Partei der Häuslbauer ist – das ist die Tradition dieser Partei, und das ist gut so –, diesen Entschließungsantrag nicht unterstützt. Dass ihn aber auch die ÖVP, die immer für den Mittelstand als fleißige und unabhängige Bevölkerungsgruppe eintritt, nicht unterstützt, ist mehr als bedauerlich. Die Häuslbauer werden sich bei Ihnen dafür nicht bedanken! (Beifall bei der FPÖ.)
15.00
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mag. Fürlinger zu Wort. – Bitte.
15.01
Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich will mich zu dem Antrag kurz fassen, möchte aber noch einmal das sagen, was im Ausschuss schon gesagt worden ist: Es ist völlig klar – und das ist heute schon mehrmals betont worden –, dass man über gewisse Gebühren und ihre Höhe wird diskutieren müssen. Aber – und Kollege Dörfler hat das selber richtigerweise gesagt – es gibt Regeln. In diesem Fall hat es vorher Regeln gegeben.
Grundsätzlich ist es beim geförderten Wohnbau mit einer Grenze von 130 Quadratmetern Wohnfläche so, dass der Staat durch seine Fördermittel bei der Wohnraumbeschaffung hilft. Aber er sagt gleichzeitig: Du hast die 130 Quadratmeter Wohnfläche und nicht mehr! Wir wissen selbstverständlich – und manchmal ist auch ein Bedarf da –, dass diese Flächen vom Konsumenten da oder dort großzügig ausgelegt werden und er sich letztlich in einem gewissen Zeitraum Zusatzwohnraum schafft. Man kann darüber diskutieren (Bundesrat Dörfler lacht.) – Ich weiß, ich nehme es vorweg, ich repliziere auf das höfliche Lächeln: Man kann darüber diskutieren, was Wohnraum ist.
Nur: Ein Verwaltungsgerichtshof muss Kriterien schaffen. Ob diese Kriterien gut sind oder nicht, ist für uns beide wurscht, weil wir einen Eid auf die Republik und auf die
Verfassung geschworen haben, daher: Roma locuta, causa finita! Wir können das, was der Verwaltungsgerichtshof judiziert und definiert hat, nicht aufheben und anders machen. Das geht nicht! Da sind wir einer Meinung. Ob es streng ist oder nicht, ist eine andere Frage.
Fakt ist: Wenn der Verwaltungsgerichtshof sagt, es ist Wohnfläche, wenn ich in einem Keller einen Bodenbelag mache, wenn ich in einem Keller Gegenstände lagere, die ich üblicherweise sonst in einer Wohnung lagere, und damit Wohnraumentlastung schaffe, dann haben wir uns diesem höchstrichterlichen Erkenntnis zu unterwerfen – dann sind es eben nicht mehr 130 Quadratmeter, sondern mehr!
Wenn man nach erfolgter eingehender Belehrung durch den Wohnbauträger weiß, dass man in den ersten fünf Jahren die 130 Quadratmeter nicht sprengen soll, so sollte man doch in der Lage sein, diese Regel samt der damit einhergehenden Verjährungsfrist im Auge zu behalten, bevor man dem Expansionsdrang nachgibt. (Bundesrat Dörfler: Du redest am Thema vorbei!) Nein, das glaube ich nicht! (Bundesrat Dörfler: Du redest am Thema vorbei! Die verwenden den Keller nicht zum Wohnen!)
Noch einmal: Wenn sie ihn nicht zum Wohnen nutzen, Herr Kollege Dörfler, dann wird ihnen auch die Gebührenvorschreibung nicht drohen. Ganz einfach! Wenn sie den Keller aber nutzen im Sinne der Kriterien, die geschaffen worden sind, dann wird die Gebührenvorschreibung drohen. Das ist nicht am Thema vorbei! Wer den Keller nach den Kriterien des Verwaltungsgerichtshofes nicht als Wohnraum nutzt, zahlt nicht. Wer ihn nach den Kriterien des Verwaltungsgerichtshofes nutzt, wird zahlen, und zwar innerhalb der 5-Jahres-Frist.
Daher noch einmal: Expansionsdrang in den ersten fünf Jahren eindämmen! Belehrung des Wohnbauträgers, der einem die geförderte Wohnung verschafft, ernst nehmen! Danach sind die Dinge leichter möglich. Und im Übrigen können wir immer über die Gebühren trefflich miteinander diskutieren. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
15.04
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Kollege.
15.04
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Justizminister! Jetzt schaue ich mich ganz kurz um, aber ich sehe niemanden von den Bustouristen, die für heute vom Antragsteller angekündigt wurden. Der Antragsteller hat gesagt, ein Bus voll von Geschädigten aus Salzburg wird heute bei dieser Sitzung dabei sein, aber dem ist nicht so. – Macht nichts. (Heiterkeit.)
Um dort anzusetzen (Zwischenruf des Bundesrates Dörfler.) Wir hatten einige Erkenntnisse zu diesem Thema! – Keine von den drei Fraktionen, die das abgelehnt haben, ist dafür, dass Häuslbauer oder -bauerinnen unnötig sekkiert werden. Aber der Verwaltungsgerichtshof geht da sehr strikt vor und sagt: Es gibt da klare Regeln!
Ich war in Wien in meinem Bezirk 19 Jahre lang Mitglied im Bauausschuss, ich kenne die Augenzwinkereien, die Argumente mit den umgelegten Wänden, und, und, und. Deshalb verstehe ich auch, dass es strikte Regeln geben muss. Aber, Herr Kollege Dörfler, Sie haben hier vorhin am Rednerpult von allen Häuslbauern gesprochen. Also man muss schon einmal sagen, wie es sich wirklich verhält, und zwar: Das betrifft einmal nicht die mit einer Wohnfläche unter 130 Quadratmeter. Aber das betrifft auch nicht die, die in einer größeren Familie leben und weniger als 150 Quadratmeter Wohnfläche haben. In diesen beiden Fällen sind die Eintragungen gebührenfrei.
Und bei der nachträglichen Anrechnung sind andere Kriterien anzuwenden, wenn es darum geht, ob die Verfliesung eines Kellers allein schon ausreicht, um als Wohnraum
angesehen zu werden, oder ob man nachschauen muss, ob da noch ein Wasseranschluss oder ein Heizungsanschluss vorhanden ist. Ich sage Ihnen: Ich habe im Rahmen meiner Tätigkeit im Bauausschuss Keller kennengelernt, da schauen Sie nur so, was ein Keller für eine Musik spielt. – Apropos Musik.
Wenn ich jetzt diesen Entschließungsantrag hernehme, dann muss ich sagen: Ich schätze die „Salzburger Nachrichten“ als ein Qualitätsmedium, aber in einem Entschließungsantrag wiederzugeben, was die „Salzburger Nachrichten“ schreiben, und uns dann das hier zu präsentieren, und dann das hineinzuschreiben, was der Kollege Fürlinger gesagt hat, nämlich, dass man fünf Jahre lang warten muss, das aber dann als Enteignung darzustellen, als Nutzungsverbot – also, wo sind wir denn?
Klar ist: Ein Keller ist ein Keller! Jetzt wissen wir schon, dass Sie mit Ihrer Frau nicht streiten, aber im Falle, dass Sie mit Ihrer Frau streiten würden, könnten Sie, wie wir jetzt wissen, eine Nacht in Ihrem Holzkeller verbringen. Die Frage ist: Haben Sie auch noch eine Heizung, oder müssen Sie außer Haus waschen gehen? Also wir müssen da einfach schauen, wie die Fakten sind. Ich glaube, der Herr Justizminister kennt die Problematik. (Zwischenruf des Bundesrates Herbert.)
Ich habe gehört, dass es die letzten Fälle – bei denen in Salzburg scheint es ein Revisor zu sein, das wissen wir nicht genau, aber das Justizministerium wird sich darum kümmern – vor 15 Jahren in Vorarlberg und vor einigen Jahren in Leoben gegeben hat, wo das zum Thema gemacht worden ist.
Fest steht: Es gibt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, wo das strikt geregelt ist. Der gehen wir nach! Aber es soll niemand dadurch belästigt werden, denn es betrifft, bitte, nicht die Häuslbauerinnen und -bauer von ganz Österreich. Also niemand muss sich fürchten, dass, wie es hier steht, vor Weihnachten riesige Rechnungen kommen. (Beifall bei der SPÖ.)
15.08
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
15.08
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe den Antrag, wie ich es schon im Ausschuss gesagt habe, ich kann gut nachvollziehen, warum man ihn stellt – auch aufgrund der Berichterstattung in den „Salzburger Nachrichten“ –, aber ich halte den Bundesrat als Ort, wo man das zur Sprache bringt, für ganz falsch. Denn: Wenn es so ist, dass das Land Salzburg Keller, die nicht als Wohnraum benutzt werden, als Wohnraum anrechnet, dann liegt das Problem beim Land Salzburg, dann darf man den Antrag meiner Meinung nach nicht hier stellen, sondern muss das im Salzburger Landtag tun. Ich sehe wirklich keine andere Möglichkeit. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Fest steht: Die Regelung ist völlig klar. Sie ist für mich auch nachvollziehbar. Wenn man 130 Quadratmeter Wohnfläche als Grenze hat und man Wohnbauförderung kassiert, und dann baut man den Keller aus (Bundesrätin Mühlwerth: Darum geht es nicht!), und dort wird dann ein Spielzimmer und vielleicht noch ein Schlafzimmer oder ein Gästezimmer eingerichtet, dann hat man die Quadratmeteranzahl der Wohnfläche erhöht. Punkt. (Bundesrätin Mühlwerth: Dann ist es auch in Ordnung!)
Aber wenn es tatsächlich so ist, dass Keller als Wohnraum definiert worden sind von Leuten, die vom Land Salzburg kontrolliert haben, es aber gar kein Wohnraum ist, dann sollte man aus meiner Sicht mit dem Land Salzburg reden und nicht mit dem Bundesrat. Deswegen muss ich leider diesen Antrag ablehnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ. – Bundesrätin Kurz: Ja, wir auch! Passt!)
15.09
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Da der Justizausschuss mit Stimmenmehrheit beschlossen hat, dem Antrag keine Zustimmung zu erteilen, ersuche ich jetzt jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Annahme des gegenständlichen Entschließungsantrages keine Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Nichtannahme des gegenständlichen Entschließungsantrages ist somit angenommen.
Entschließungsantrag der Bundesräte Christian Füller, Dr. Magnus Brunner, LL.M, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und den Schutz von persönlichen Daten (207/A(E)-BR/2014 sowie 9270/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Bierbauer-Hartinger. – Bitte um den Bericht.
Frau Bundesrätin Bierbauer-Hartinger ist nicht im Saal. Der Ausschussvorsitzende, Christian Füller, hilft uns aus.
Berichterstatter Christian Füller: Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Entschließungsantrag der Bundesräte Christian Füller, Dr. Magnus Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und den Schutz von persönlichen Daten.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke dem Ausschussvorsitzenden für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Herbert. – Bitte, Herr Kollege.
15.12
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entschließungsantrag betreffend die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und den Schutz von persönlichen Daten, wie es im Betreff dazu heißt, ist in mehrfacher Hinsicht interessant.
Zum einen soll – das wurde uns im Ausschuss so mitgeteilt – quasi eine Europäische Staatsanwaltschaft, die über den nationalen Staatsanwaltschaften steht, eingerichtet werden, die finanziellen Nachteilen der EU entgegenwirken soll, und zwar in erster Linie dem Förderbetrug. So weit, so gut. Es wurde aber im Ausschuss auf Nachfrage auch bestätigt, dass diese Europäische Staatsanwaltschaft in weiterer Folge auch für andere rechtliche Dinge quasi über den nationalen Staatsanwaltschaften und deren Kompetenz stehen soll und andere Aufgaben erfüllen soll.
Das heißt: Was hier vordergründig so dargestellt wird, als ob es nur den Zweck erfüllen soll, den Förderbetrug innerhalb der EU abzustellen und durch gebündelte Maßnah-
men beziehungsweise durch eine gebündelte Behörde finanzielle Nachteile innerhalb der EU – Stichwort: Förderbetrug – zu verhindern, ist eigentlich – und das war die Quintessenz dieser Ausschusssitzung! – der erste Schritt zur Schaffung einer „Superstaatsanwaltschaft“ für die EU oder im Rahmen der EU.
Das ist ein Schritt, der mir so gar nicht gefällt. Meiner Meinung nach gibt es einige hoheitsrechtliche Grundsätze, die ein Staat als Souverän jedenfalls behalten sollte, und dazu gehört – neben dem Anspruch auf Sicherheit, auf Schutz, auf Versorgung und Gesundheit – auch der Anspruch darauf, die Hoheit über die Gerichtsbarkeit und die staatsanwaltschaftlichen Dinge zu haben. Denn wenn sich die EU als übergeordnete Instanz jetzt auch noch um die staatsanwaltschaftlichen Belange kümmert, dann können wir die Gerichtsbarkeit in Österreich – und auch Sie, Herr Bundesminister! – im weitesten Sinne gleich abschaffen. (Bundesrat Mayer: Na, aber bitte! – Bundesrat Perhab: So ein Blödsinn! – Bundesrat Füller: Bitte!)
Diesen Weg einzuschlagen, würde Folgendes bedeuten: Die EU schafft an, welche strafrechtlichen Verfahren zu beschreiten sind, und die staatlichen Justizstellen, Gerichte, Erhebungsbehörden hätten dem dann Folge zu leisten. Das kann es nicht sein! Das kann es deshalb nicht sein, weil wir – und ich stehe dafür und auch meine Fraktion steht dafür – die eigenstaatliche Souveränität für unsere österreichischen Agenden noch immer hier in Österreich haben sollten. (Heiterkeit bei der ÖVP.) – Sie waren nicht dabei im Ausschuss, Kollege Mayer. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Du warst nicht dabei! (Bundesrat Mayer: Wir haben das geprüft, und die EU hat das geprüft! – Bundesrat Füller: Das ist in unserem Interesse!) – Kollege Füller war dabei; da wurde das nicht in Abrede gestellt!
Es wurde nicht in Abrede gestellt, und der damalige Behördenvertreter hat sogar gesagt: Das kann man so sehen, das ist wohl der logische Schritt in diese Richtung! (Bundesrat Füller: Na komm!)
Noch etwas gefällt mir nicht an dieser Entwicklung, die vorgeblich sanft und unterschwellig ist, aber in ihrer Wirkung doch fatal und nachteilig für Österreich sein kann, nämlich: In diesem Entschließungsantragstext heißt es, der Respekt der fundamentalen Grundrechte solle sichergestellt und die europäischen Werte sollen gesichert werden. Wenn ich annehme, dass es bei diesen fundamentalen Grundwerten um den Schutz von persönlichen Daten geht – der Datenschutz wird ja in der Überschrift dieses Antrags angeführt, auch wenn er dann im weiteren Text überhaupt nicht mehr vorkommt –, und wenn ich mir ansehe, wie die EU bisher mit Datenschutz und dem Schutz persönlicher Daten umgegangen ist – Stichworte: Vorratsdatenspeicherung, Fluggastdatenabkommen mit den USA, SWIFT-Abkommen –, dann wird mir bei dieser Vorstellung unwohl! Denn das würde bedeuten, dass die EU als Oberdatenschutzbehörde, im Rahmen dieser staatsanwaltschaftlichen Superbehörde, die Datenschutzagenden der Österreicherinnen und Österreicher bestimmen kann! Das ist, nehme ich an, nicht Ihre Vorstellung von der EU und meine schon gar nicht! (Bundesrat Füller: Nein, bitte!)
Und einmal mehr bestätigt sich – quasi als Déjà-vu-Erlebnis – unser kritischer Zugang gegenüber der EU und dem Machtstreben, das aus diesem Bereich kommt, zum Nachteil der österreichischen Bevölkerung! (Bundesrat Kneifel: Na, da übertreibst du!)
Aus diesem Grund wird es Sie wenig überraschen, aber ich sage es Ihnen trotzdem: Wir werden diesen Entschließungsantrag wohl ablehnen! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
15.18
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Füller zu Wort. – Bitte.
15.18
Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich nur kurz zu Wort melden, weil ich glaube, dass im Entschließungsantrag ohnehin alles Wesentliche zum Ausdruck kommt. Wir haben mit dem Kollegen Magnus Brunner einen Entschließungsantrag formuliert, da wir der Überzeugung sind, dass das Vorhaben, eine Europäische Staatsanwaltschaft zu schaffen, die sich mit der Bekämpfung von Fördermissbrauch innerhalb des EU-Haushaltes beschäftigen soll und die auch Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union bekämpfen soll, gerade im Interesse von Nettozahler-Ländern, wie auch Österreich eines ist, sein muss.
Wesentlich ist natürlich eine effiziente Struktur dieser Behörde. Im Entwurf selbst ist die Rede von einem Europäischen Staatsanwalt und vier bis fünf Stellvertretern sowie einer Verbindungs-Staatsanwaltschaft, einem Verbindungs-Staatsanwalt in jedem EU-Mitgliedsland, das einen solchen namhaft machen kann. Es soll keine weitere große EU-Behörde geschaffen werden. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Wichtig ist auch aus österreichischer Sicht, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten auf höchstem datenschutzrechtlichen Niveau ablaufen soll und nicht nach unten revidiert werden darf. Das ist uns in diesem Zusammenhang besonders wichtig.
Kollege Herbert, ich weiß, du hast im Ausschuss auch über Begrifflichkeiten diskutiert, wie zum Beispiel den Schutz persönlicher Daten oder die Respektierung der fundamentalen Grundrechte.
Ich halte das, wenn ich ehrlich bin, nur für eine Diskussion über ein paar Begrifflichkeiten. Inhaltlich habe ich im Ausschuss von dir nicht viel gehört, was dagegen sprechen würde, und das Argument der Eigenstaatlichkeit Österreichs, die hier aufgegeben werden soll, ist dir anscheinend erst gestern eingefallen. Davon war im Ausschuss nicht wirklich die Rede, Herr Kollege.
Letztendlich ist die Stoßrichtung klar. Ich denke, dass eine wohlwollende Meinung auch der zweiten Parlamentskammer, des Bundesrates, nur eine Unterstützung bei der Umsetzung dieses Anliegens sein kann. Wir wollen ein Instrument haben, das Missbrauch von Fördergeldern effizient bekämpft, und bei diesem Anliegen möchten wir die österreichische Linie tatkräftig unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.20
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Kollegin.
15.21
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte KollegInnen! Werte Gäste hier und zu Hause! Die Grünen stimmen diesem Entschließungsantrag sehr gerne zu. Eine Europäische Staatsanwaltschaft könnte die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden auf EU-Ebene wirklich sehr verbessern, um grenzüberschreitende Fälle von Betrug und Korruption mit EU-Mitteln aufzudecken. Was es für uns begleitend dazu auf alle Fälle braucht, sind EU-weit hohe Standards für die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten im Strafverfahren, und das ist in diesem aktuellen Vorschlag auch so vorgesehen.
Es kommen dem Beschuldigten alle Verfahrensrechte zu, die ihm auch durch die Verträge und die EU-Grundrechtecharta eingeräumt werden. Für Ermittlungen soll das Recht des jeweiligen Staates gelten, in dem die Ermittlungen durchgeführt werden.
Die Intention dieses Entschließungsantrages geht jetzt auch in diese Richtung. Insofern können wir dem Antrag sehr gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
15.22
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte, Herr Minister.
15.22
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Lieber Herr Bundesminister Ostermayer! Liebe Frau Staatssekretärin Steßl! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich möchte mich da jetzt ganz, ganz kurz fassen und Ihnen nur auf wenige Sätze beschränkt sagen, dass die Befürchtungen des Herrn Bundesrats Werner wirklich überzogen sind, und zwar aus folgendem Grund: Man darf nicht vergessen, dass wir innerhalb der Europäischen Union natürlich – auch gerade, was die Europäische Staatsanwaltschaft betrifft – in den Justizministerräten schon seit Langem Diskussionen haben. Erst vor zwei Wochen haben wir in Brüssel auch wieder insgesamt über diesen Bereich diskutiert. Ja, es tut sich etwas mehr in Richtung Vereinheitlichung. Es geht letztlich – und das ist das Ziel, und nichts anderes – um die effizientere Bekämpfung der Kriminalität auf europäischer Ebene, insbesondere in Bereichen, die eben grenzüberschreitende Kriminalität darstellen. Das ist unser gemeinsames Ziel, und in diesem Bereich kommen wir auch voran.
Die Befürchtung, dass jetzt die innerstaatliche Staatsanwaltschaft durch eine Europäische Staatsanwaltschaft in irgendeiner Form beeinträchtigt oder verdrängt werden könnte, ist wirklich nicht begründet. Ich habe den Eindruck, Herr Bundesrat, Sie haben da – wie beim Schattenboxen – Gespenster heraufbeschworen, um diese dann bekämpfen zu können. Ich kann Ihnen aber versichern, und das ist wirklich eine rein sachliche Information aus den jüngsten Diskussionen im Justizministerrat in Brüssel, wir sind auf einem guten Weg.
Ich freue mich über diesen Entschließungsantrag, weil er auch die pro-europäische Haltung meines Hauses unterstützt, und diese pro-europäische Haltung, das möchte ich bei dieser Gelegenheit auch sagen, macht Sinn und zahlt sich auch aus.
Wir haben vor 14 Tagen, als wir innerhalb der Justizministerinnen und Justizminister auch über die Europäische Staatsanwaltschaft und über vieles andere diskutiert haben, einen sehr netten Termin am Abend gehabt. Kollegin Válková, Justizministerin in Prag, und Kollegin Jourová, sie ist die neue Justizkommissarin, also wenn Sie so wollen, Justizministerin der Europäischen Union, haben der Einladung unserer Botschaft Folge geleistet. Wir haben einen schönen Abend verbracht mit der neuen Justizkommissarin Jourová und auch mit den Kollegen aus Slowenien und Kroatien.
Was ich damit sagen möchte, ist, dass es Sinn macht, auch auf europäischer Ebene mit den Kolleginnen und Kollegen Kontakt zu suchen und Kontakt zu halten. Sie werden lachen, morgen wird es hier in Wien ein Justizministertreffen geben, das es in dieser Form noch nie gegeben hat. Ich habe dazu die Kolleginnen und Kollegen aus der Tschechischen Republik, aus der Slowakei, aus Slowenien, aus Ungarn und aus Rumänien eingeladen, es kommen alle. Wir werden morgen Nachmittag auch beim Herrn Bundespräsidenten sein. Das freut mich, und ich wollte es Ihnen sagen, als Beleg dafür, dass wir hier wirklich sehr, sehr weit sind, wenn es darum geht, unsere gemeinsamen Interessen – und wir kleineren Staaten haben ja gemeinsame Interessen – auch wirklich gemeinsam und damit effektiv zu vertreten.
Es braucht niemand Sorge zu haben, dass die Interessen kleinerer Staaten unter die Räder kommen, ganz im Gegenteil, wir haben, letztlich auch durch die gemeinsame kulturelle Vergangenheit, eine gemeinsame Interessenlage, die wir auch pflegen. Das ist schön so, und daher freue ich mich auch sehr über diesen Entschließungsantrag, weil er pro-europäisch ist. Ich bin felsenfest überzeugt davon, dass das gut ist und Sinn macht. Danke daher für den Antrag. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zelina.)
15.25
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Annahme der gegenständlichen Entschließung die Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Annahme der gegenständlichen Entschließung ist somit angenommen. (E 241/BR-2014.)
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (372 d.B. und 430 d.B. sowie 9276/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Josef Saller: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt darf ich sehr herzlich Herrn Bundesminister Ostermayer und Frau Staatssekretärin Steßl begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Steßl. – Bitte.
15.27
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl: Herr Präsident! Da sich niemand von den Damen und Herren Bundesräten zu Wort gemeldet hat, aber ich der Meinung bin, dass es – auch aufgrund der medialen Lage, die heute durch die gesamte Thematik des Vorrückungsstichtages entstanden ist –, doch wichtig ist, informiere ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil die gesamte Thematik eine sehr, sehr komplexe ist.
Der Europäische Gerichtshof hat am 11. November 2014 in der Rechtssache Schmitzer beschieden, dass das Gehaltssystem des Bundes altersdiskriminierend sei. Konkret geht es bei diesem Urteil um die Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr.
Wie Sie ja wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir im Gehaltssystem des Bundes grundsätzlich Biennalsprünge, das heißt, man steigt in einer bestimmten Stufe ein und hat dann mit den Jahren die Gehaltssprünge. Allerdings sieht das Gesetz auch eine Anrechnung von bestimmten Vordienstzeiten vor. Bei einem Studium beispielsweise ist das natürlich einfacher als bei anderen Berufsgruppen, die im
öffentlichen Dienst arbeiten, wie beispielsweise PolizistInnen oder auch Soldatinnen und Soldaten. Da ist es natürlich schwierig, eine Anrechnung von Vordienstzeiten vorzunehmen.
Die alte Rechtslage wurde ebenfalls vom Europäischen Gerichtshof als altersdiskriminierend befunden. Daraufhin wurde im Nationalrat eine Regierungsvorlage eingebracht, die sozialpartnerschaftlich verhandelt wurde, die natürlich auch bestimmte Kriterien erfüllt hat.
Einerseits wollte man einen zu überbordenden Verwaltungsaufwand vermeiden, andererseits wollte man damals aber natürlich auch eine budgetschonende Lösung erarbeiten, und so hat man sich mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst darauf geeinigt, dass man für die Bediensteten im öffentlichen Dienst pauschal eine Anrechnung von drei Jahren macht – es gibt also auch für keinen Bediensteten einen Verlust –, zieht aber dann den Biennalsprung auf – statt drei – fünf Jahre hinaus.
Dieses System hat der Europäische Gerichtshof jetzt in einem Vorabentscheidungsverfahren als altersdiskriminierend bezeichnet. Wir erwarten ja dann auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes und sind gerade dabei, selbstverständlich ein komplett neues System zu erarbeiten, damit wir eine EU-rechtskonforme Lösung im Ministerrat beschließen können und dann dem Hohen Haus vorlegen können.
In der öffentlichen Diskussion wird oft über sehr, sehr hohe Beträge gesprochen, und es wird auch immer wieder gesagt, dass beispielsweise die deutsche Regelung ja vor dem EuGH gehalten hat, warum aber jetzt die österreichische Regelung nicht gehalten hat. Dazu muss man wissen, dass die Deutschen in derselben Rechtslage auch vor dem Europäischen Gerichtshof gestanden sind, nämlich mit einem Gehaltssystem, das altersdiskriminierend sei. Der einzige Unterschied ist, dass die deutsche Regelung nicht das Optionenrecht kennt, wie es die österreichische Regelung vorsieht. In Österreich konnte bis dato der Bedienstete per Antrag eben auch eine Anrechnung seiner Vordienstzeiten erreichen, was in Deutschland nicht vorgesehen war. Und gerade dieses Optionenwahlrecht hat der Europäische Gerichtshof auch in seiner Entscheidung kritisiert.
Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt nun ein Verjährungsverzicht der österreichischen Bundesregierung vor. Dieser soll für die Bediensteten eine Sicherstellung bieten, bis wir die Neuregelung erarbeitet haben, gemeinsam mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst.
Ich kann Ihnen versichern – ich bin jetzt seit drei Monaten für den öffentlichen Dienst zuständig, und das Urteil ist am 11. November veröffentlicht worden –, dass ich sofort alle Maßnahmen veranlasst habe, um das Urteil zu analysieren. Wir befinden uns bereits in Verhandlungen mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, damit wir so schnell und so rasch wie möglich hier einerseits Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst erreichen können, andererseits aber auch, was genauso wichtig ist, eine budgetschonende Lösung erarbeiten. Und deswegen ist in die Verhandlungen mit der Gewerkschaft auch das Finanzministerium involviert, es verhandelt die Lösungen mit.
In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es wichtig, dass wir so rasch wie möglich diese Lösung erarbeiten, und ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Verjährungsverzicht. – Danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Längle.)
15.33
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz geändert wird (804/A und 431 d.B. sowie 9277/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 19. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Ebner. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Es ist niemand dazu zu Wort gemeldet.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
ORF-Jahresbericht 2013 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-519-BR/2014 d.B. sowie 9278/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Damit kommen wir zum 20. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Ebner. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Ing. Bernhard Ebner, MSc: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den ORF-Jahresbericht 2013 gemäß § 7 ORF-Gesetz.
Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2013. Er ist in mehrere Kapitel unterteilt, enthält alle Fernsehprogramme, daher auch ORF III, den neuen Sender, wo heute auch die Bundesratssitzung übertragen wird, ORF Sport +, die Radioprogramme und so weiter. Es ist ein sehr detaillierter, ein sehr ausführlicher und guter Bericht.
Ich komme sogleich zur Antragstellung.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 den Antrag, den ORF-Jahresbericht 2013 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-519-BR/2014 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen sogleich in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jenewein. – Bitte, Herr Kollege.
15.36
Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Ich weiß nicht, was das immer ist, ich gehe zum Rednerpult und es kommt der Zwischenruf, aber es macht nichts. (Bundesrat Mayer: etwas schuldig!) – Ich bin etwas schuldig, das habe ich nicht vergessen und das werde ich selbstverständlich auch nachliefern. Am Ende meiner Ausführungen wird sich das hoffentlich erhellt haben.
Der Berichterstatter hat es erwähnt, wir diskutieren jetzt den ORF-Jahresbericht 2013. Wir haben jetzt Ende Dezember 2014. Mein Wunsch auch an dieses Haus ist, dass wir diese Berichte künftig zeitnäher – ich spreche ja gar nicht von zeitnahe – diskutieren, denn dann würden wir jetzt nicht darüber debattieren, was vielleicht im Jänner 2013 war. Das würde zur Effizienzsteigerung hier im eigenen Haus beitragen.
Aber unabhängig davon – das wollte ich nur eingangs erwähnen –: Der Bericht hat 194 Seiten, 14 Kapitel, 56 Tabellen, und es wird gleich am Anfang erklärt, dass gemäß §§ 3 bis 5 ORF-Gesetz der öffentlich-rechtliche Kernauftrag erfüllt wurde. Das steht gleich am Anfang dieses Berichtes.
Dann werden die Reichweiten aufgeschlüsselt (Bundesrat Schennach: Ist ja gut so, oder?) – Herr Kollege, horchen Sie zu, da können Sie etwas lernen! (Bundesrat Schennach: Das bezweifle ich!); man sollte nie den Tag vor dem Abend loben –, und zwar: ORF eins und ORF 2 werden in Prozenten angegeben, ORF III und ORF Sport + aber in Realwerten. (Vizepräsidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)
Da stellt man sich natürlich die Frage: Warum ist denn das so? – Vielleicht ist es auch deswegen so, weil bei den relativ neuen Sendern, wie ORF III und auch dem Spartenkanal ORF Sport +, die Reichweite, wie zum Beispiel bei ORF Sport + mit 1,9 Prozent, eher bescheiden ist. Wir sprechen hier von der Tageshöchstreichweite. Das heißt, man kann davon ausgehen, dass diese Reichweite nicht den ganzen Tag bei 1,9 Prozent liegt. Schauen wir uns das genauer an: PULS4 liegt bei 3,8 Prozent, ATV bei 3,4 Prozent, ServusTV bei 1,7 Prozent Reichweite. Tageshöchstreichweite von ORF Sport +: 1,9 Prozent.
Ich muss sagen, dass ich diesen Sender teilweise durchaus schätze, denn wenn ich mir zum 27. Mal das Finale zwischen Horst Skoff und Thomas Muster bei der CA-Tennis-Trophy im Jahre 1988 anschaue, bei dem ich selbst dabei war, denke ich mir: Mein Gott, das war im Jahr 1988. Was war damals? Wir haben heute schon darüber gesprochen, damals gab es noch die Berliner Mauer. – Immer wieder wird das wiederholt.
Oder: 1984: Niki Lauda gewinnt den Formel-1-Grand-Prix in der Steiermark. (Ruf: 1978!) – Nein, das war 1984, da war ich zehn Jahre alt.
Aber die Frage ist doch: Ist es wirklich notwendig, sich dafür einen eigenen Spartensender zu halten? Wäre es mit den heutigen technischen Möglichkeiten nicht möglich,
das zum Beispiel mittels Online-Stream zu lösen? Muss ich mir dafür wirklich diese Infrastruktur leisten? Und muss ich tatsächlich gerade dann, wenn es wieder einmal um Spitzenleistungen geht, wenn in einem Sender Schifahren, im nächsten Sender Fußball gebracht wird, eben wieder das Finale zwischen Horst Skoff und Thomas Muster aus dem Jahr 1988 senden?
Es ist die Gewichtung nicht unbedingt so, wie man sie sich vorstellt. Das ist meine Kritik – ich hoffe, dass Sie mir diese auch zugestehen –, wo wir eben schon den ersten Kritikpunkt am Bericht haben, das nennt sich, zumindest in der Betriebswirtschaftslehre spricht man von: Bilanzkontinuität. Wenn man das eine in Prozenten und das andere in Realzahlen angibt, dann werden Sie zumindest bei einer Prüfung Punkteabzüge dafür bekommen. – Aber gut, gehen wir weiter.
Am 16. Dezember – also vor ein paar Tagen, das ist noch nicht so lange her – gab es einen Rechnungshof-Rohbericht. Warum erwähne ich den? Wir reden ja vom ORF-Bericht 2013. Ich erwähne ihn deswegen, weil in diesem Rechnungshof-Rohbericht durchaus interessante Kritikpunkte, die im ORF-Bericht 2013 ausgespart werden, enthalten sind, zum Beispiel die Budgetüberschreitungen in den einzelnen Landesstudios. Das wird für das Jahr 2013 im 194 Seiten starken Werk des ORF nicht erwähnt. Das ist mein zweiter Kritikpunkt, wo ich sage: Dieser Bericht ist unvollständig.
Wenn man über den ORF berichtet, muss man natürlich seine Vorzüge in den Vordergrund stellen. Das stellt überhaupt niemand in Frage. Aber ich muss mir von einer öffentlich-rechtlich Einrichtung wie dem ORF auch erwarten können, dass so viel Selbstreflexion möglich ist, dass man auch jene Punkte anspricht und diese auch kritisch beleuchtet, indem man sagt: Hier ist etwas nicht optimal gelaufen, da werden wir uns in Zukunft darum kümmern!
Ich glaube, dass das ebenfalls eine Notwendigkeit wäre, wenn es um die Frage der Qualitätssicherung geht. Der ORF leistet sich jährlich um 300 000 € Qualitätssicherung. Das ist per se nichts Schlechtes, wenn man davon ausgeht, dass dadurch das Programm besser wird. Es ist jetzt eine rein subjektive Wahrnehmung: Wie messe ich, ob das Programm besser wird? – Im Normalfall natürlich auch an den Reichweiten; nicht nur, aber das ist ein wichtiger Indikator, selbstverständlich an den Reichweiten. (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.)
Na doch, selbstverständlich, und zwar bei jenen Reichweiten – ich rede nicht vom Spartenkanal, ich rede auch nicht von ORF III, da können Sie es nicht an Reichweiten messen –, an jenem Programm, wo man zum Beispiel im direkten Konkurrenzverhältnis mit jenen Privatsendern steht, wo das Programm nahezu nicht unterscheidbar ist. Der einzige Unterschied ist, dass die 27. Wiederholung der amerikanischen Fernsehserie nicht von Werbung unterbrochen wird. Das ist der einzige Unterschied, sonst haben Sie, wenn Sie sich das Fernsehprogramm, auch von heute, hernehmen, von der Früh bis zum späten Nachmittag Wiederholungen, Wiederholungen, Wiederholungen, meistens von billigen amerikanischen Serien. Und da können Sie es sehr wohl nach Reichweiten messen.
Nicht zuletzt ist ORF eins ja auch mit 12,4 Prozent Reichweite nicht so stark wie zum Beispiel ORF 2, wo selbstverständlich ein anderer Auftrag vorherrscht und ein anderes Programm gemacht wird. Aber auch darauf wird im ORF-Jahresbericht nicht Bezug genommen, was leider Gottes auch die Objektivität dieses Berichts sehr in Frage stellt.
Ich möchte noch auf eine andere Form der Qualitätssicherung Bezug nehmen, steht ebenfalls nicht im Bericht, tangiert aber das Jahr 2013. Das ist die Qualitätssicherung in der Kantine, wo wir gelesen haben, dass sich der ORF die Altenburg Unternehmensberatung aus Düsseldorf kommen lässt. Der ORF sagt zwar nicht, was das kostet, aber es ist ganz wichtig, dass eine Unternehmensberatung aus Düsseldorf kommt, um für die Qualitätssicherung in der ORF-Kantine zu sorgen.
Da schreibt ORF-Direktor Grasl am Freitag, dem 28. November, in einem E-Mail an seine Mitarbeiter: Ich hoffe, Sie haben bereits Veränderungen bemerkt. – Er meint aber nicht das ORF-Programm an sich, sondern er meint die Kantine, er meint, ob das Essen in der Kantine besser oder schlechter geworden sei. Ich sage Ihnen, wahrscheinlich hätte man sich das sparen können, wenn man zum Beispiel ORF-Chef Wrabetz vertraglich dazu verpflichten würde, zumindest einmal die Woche in der Kantine zu essen, dann wüsste er nämlich, ob die Suppe versalzen ist oder nicht. Und wir würden uns wahrscheinlich auch die Spesenabrechnungen aus dem Hotel Imperial, wo Herr Wrabetz gerne speist, ersparen.
Das ist nämlich auch ein Punkt, der hier angesprochen werden muss, das hat jetzt nicht direkt etwas mit dem ORF-Jahresbericht zu tun, aber mit dem ORF. Wir als Gesetzgeber sollten uns auch einmal etwas überlegen. Wir als Parlament, als Mandatare, als Abgeordnete, als Mitglieder des Bundesrates, wir sind diejenigen, die für Transparenz eintreten, wir sind diejenigen, die sagen: Ja, wir bekennen uns zu einer umfassenden Transparenz, wir legen offen, wer was verdient! Da gibt es eine Gehaltspyramide. Wer hat Nebeneinkünfte? Von wem wird jemand bezahlt? – Das ist ein ganz ein wichtiger Punkt.
Ich glaube auch, dass das in Zeiten, in denen Transparenz ein ganz wesentlicher Indikator ist, wie ernst ein Unternehmen zu nehmen ist, wichtig ist. Das betrifft all jene Unternehmen, die ebenfalls von öffentlichen Mitteln finanziert werden. Da spreche ich auch den ORF an, da spreche ich bewusst den ORF an. – Das waren aber noch keine 9 Minuten. – Ich bin der Meinung, dass all jene Verträge, die ebenfalls mit öffentlichen Mitteln bezahlt werden, transparent gemacht werden sollen.
Ich bin auch der Meinung, dass es notwendig ist, eine Gesetzesänderung, auch im ORF-Gesetz zu machen, wo wir diese vertraglichen Verpflichtungen und auch die Verpflichtungen gegenüber den einzelnen Redakteuren transparent machen. Auch die Pensionsregelungen; es wäre doch einmal hochinteressant zu wissen, was denn die einzelnen Leute, die mit öffentlichen Mitteln bezahlt werden, für Pensionsregelungen haben.
Das wäre überhaupt kein Problem. Sie werden ja mit öffentlichen Mitteln bezahlt. Selbstverständlich: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wer Transparenz von der einen Seite einfordert, muss das auch von der anderen Seite einfordern. Und das ist auch gerechtfertigt. Ich bin der Ansicht, dass es notwendig ist, im Sinne der Psychohygiene, auch für dieses Haus, die Transparenz, die wir uns selbst verordnet haben, auch gegenüber anderen einzufordern. (Beifall bei der FPÖ.)
Ein weiterer Punkt, der im Zuge dieses ORF-Jahresberichts unsere Kritik findet, ist: Wir wissen, dass der ORF gesetzlich zur ausgewogenen Berichterstattung verpflichtet ist. Das wissen wir. Wir wissen aber auch, dass es MediaWatch-Analysen gibt, die über Monate hindurch, über Jahre hindurch immer wieder das Gegenteil von dem beweisen, was eigentlich gesetzlicher Auftrag ist. Das wird dann zwar berichtet, zumindest in den Printmedien, der ORF selbst ist aber eher nicht von diesen Berichterstattungen tangiert.
Ich habe mir, weil wir ja das Jahr 2013 besprechen, die Zahlen der MediaWatch-Analyse des Jahres 2013 über die ausgewogene Berichterstattung in den Informationssendungen, in den wichtigsten Informationssendungen des ORF herausgeschrieben. Da haben wir zum Beispiel die „ZiB 1“. Da ist die SPÖ mit 37 Prozent vertreten, dann kommt die ÖVP mit 33,8 Prozent, dann kommen die Freiheitlichen mit 9,5 Prozent und auch die Grünen mit 9,5 Prozent. Die kleinen Parteien, die nicht in dieser Kammer vertreten sind – Entschuldigung, das Team Stronach habe ich vergessen, herauszuschreiben (Heiterkeit) –, habe ich jetzt weggelassen, sind aber vernachlässigbar. Ich kann es
aber gerne nachliefern beziehungsweise können Sie es gerne über Ihren Laptop selbst abrufen.
Bei der „ZiB 2“ schaut das Verhältnis umgekehrt aus. Da führt auf einmal die ÖVP, nämlich mit 35,2 Prozent. Die SPÖ hat nur noch 31,1 Prozent, die FPÖ 7,7 Prozent und die Grünen haben 9,5 Prozent. Das bleibt unverändert. Und bei der „ZiB 24“ ist das Verhältnis 25, 26, 13 und 19 Prozent.
Wenn ich das zusammenrechne, dann kommt die Regierung auf 70,8 Prozent Berichterstattung, die Opposition auf 29,2 Prozent Berichterstattung. Nur Information, nur politische Information! (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Das mag sein, dass Sie der Meinung sind, dass Sie mehr arbeiten. Das kann schon richtig sein. Ich will das auch gar nicht werten, weil das immer eine subjektive Wahrnehmung ist. Ich werde das wahrscheinlich deutlich anders sehen, als Sie das sehen, Herr Kollege.
Der Punkt ist aber ein ganz anderer! Der Punkt ist der, dass es eine gesetzliche Verpflichtung gibt. Wenn Sie sich diese Zahlen anschauen – die sind nicht von uns, sondern die veröffentlicht die APA, ich glaube nicht, dass die APA da irgendetwas Böses oder etwas Falsches schreibt, ich glaube der APA in diesem Fall schon –, dann merken Sie, dass hier eindeutig keine ausgewogene Berichterstattung gegeben ist. Und damit muss man feststellen, dass dieser Bericht inhaltlich falsch ist. So schließt sich der Kreis, denn ich habe bereits in meinen Eingangsworten gesagt, gleich im ersten Absatz des Berichts bekennt sich der ORF dazu und stellt fest, dass er selbstverständlich den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt hat. Aber alleine diese MediaWatch-Analyse beweist, dass der Bericht inhaltlich falsch ist. Daher werden wir ihn auch nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist ganz klar.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas sagen – von wegen Objektivität! Ich denke, dass Objektivität am besten dann zum Tragen kommt, wenn die Protagonisten – in diesem Fall habe ich Ihnen ja gerade die Zahlen der MediaWatch-Analyse dargebracht – selbst zu Wort kommen. Wir haben im österreichischen Bundesrat seit dem Jahr 2011 ORF-Übertragungen. Das hat eine Zeitlang gut funktioniert, dann hat man sich vonseiten des ORF gedacht: Wir suchen uns jetzt aus, wer da übertragen wird, ob übertragen wird, ob nicht übertragen wird!
Natürlich steht es dem ORF zu, sich das selbst auszusuchen. Das stelle ich gar nicht in Frage. In Frage stelle ich vielmehr, ob diese Vorgangsweise für das Haus akzeptabel ist, denn meiner Meinung nach wäre es sogar notwendig, dass der ORF auch die Landtagssitzungen, und zwar in den Bundesländern überträgt.
Ich denke, dass das durchaus ins Programmschema hineinpassen würde, da müsste man halt eine amerikanische Serie weglassen. So what? Das kann passieren. Auf der einen Seite hätte man die Möglichkeit, auch die Landespolitik in die Haushalte der Bundesländer zu bringen. Das wäre einmal eine Innovation. Aber auf der anderen Seite bei der Information so weit zu kürzen, dass man sagt: Na ja, die Übertragung der Bundesratssitzung, brauchen wir denn die wirklich? Lassen wir die einfach weg! – Ich sage Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das ist genau das Sittenbild, wie teilweise gearbeitet und gedacht wird! Und da braucht man sich nicht zu wundern, dass natürlich auch Seherzahlen verlorengehen.
Da braucht man sich auch nicht zu wundern, dass wir – jetzt bin ich zurück bei dir, weil ich ja heute bei meinem ersten Redebeitrag versprochen habe, dass ich darauf eingehen werde – sagen, dass es nicht sein kann, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk diesbezüglich besser gestellt wird oder gegenüber privatrechtlichen Institutionen bevorzugt behandelt wird. Ich darf nur an die letzten Wahlauseinandersetzungen auf Bundesebene, an die Nationalratswahlen erinnern, und zwar 2013 und auch 2008.
Die besten Wahlkampfkonfrontationen und -auseinandersetzungen, muss ich leider jetzt sagen, hat nicht der öffentlich-rechtliche ORF gemacht, sondern diese wurden von Pri-
vatsendern gemacht, und zwar besser nicht im Sinne von qualitativ besser, sondern besser ganz einfach deshalb, weil man wesentlich mehr Zeit hatte, weil man sich auch wesentlich mehr Zeit gelassen hat und weil offenbar auch mehr Zeit zur Verfügung stand.
Daher bin ich der Meinung, dass politische Diskussionen heute bei so manchem Privatsender weit besser aufgehoben sind als beim ORF. Diese nehmen sich nämlich noch die Zeit, da wird wirklich noch nach Meinung und Gegenmeinung gerungen. Da muss man nicht in 40, 45 Minuten alles durchpeitschen, nach dem Motto, man lädt sechs Leute ein, damit jedem Genüge getan ist, und im Endeffekt kommt jeder nur 4,5 Minuten zu Wort. Das kann es auch nicht sein, da steht nämlich der ganze Aufwand gar nicht dafür.
Abschließend und zusammenfassend möchte ich sagen: Dieser Bericht ist unvollständig. Die Selbstreflexion ist überhaupt nicht gegeben, es wird nicht auf die Prüfung durch den Rechnungshof eingegangen. Er ist inhaltlich falsch, weil die mangelnde Objektivität überhaupt nicht beleuchtet wird, und alleine die fehlerhafte Aufschlüsselung der Reichweiten in Realzahlen auf der einen Seite und in Prozentzahlen auf der anderen Seite zeigt, dass hier keine Kontinuität in der Berichterstattung gegeben ist.
Deswegen werden wir diesen Bericht auch inhaltlich ablehnen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
15.52
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 10 Minuten vereinbart haben. Ich bitte darum, diese, wenn es geht, einzuhalten. – Bitte.
15.52
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Was soll ich nach so einem Vorredner tun? – Ich werde mich jetzt nicht daran beteiligen, zu sagen, was mir bei dem einen oder anderen Programm von diversen Sendern gefällt oder nicht, nämlich zwischen den tapferen privaten und dem öffentlich-rechtlichen.
Es geht hier um einen Bericht des ORF über das Jahr 2013. Dieser liegt, anders als der Vorredner gesagt hat, in einer wirklich umfangreichen Darstellung vor und zeigt, dass – und deshalb wundere ich mich über die Ablehnung, ich habe das auch schon im Ausschuss gesagt – die Versorgung des Bundesgebietes zwischen 98 und 99 Prozent liegt; das ist nahezu die volle Abdeckung des Bundesgebietes in allen Bereichen, sowohl im Radiobereich als auch im TV-Bereich, auch beim Internetauftritt. Er zeigt weiters auf, dass die vielen Töchter des ORF budgetär rundum saniert sind und dass es ein positives Geschäftsergebnis gibt.
Der Bericht wird ja seitens der FPÖ abgelehnt, weil er nicht objektiv sei. Es wurden hier Radiotests (Bundesrat Jenewein: Unvollständig!) – Oder unvollständig. Na, nicht objektiv ist, glaube ich auch (Bundesrat Jenewein: Nein, ich habe gesagt „unvollständig“!) – Ja, was immer Sie gesagt haben, es geht jetzt (Bundesrat Jenewein: Was immer Sie daherplappern!) – Na, Frau Präsidentin, ich weiß jetzt nicht, ob das so durchgeht.
Der Radiotest sagt: Ö3 2,8 Millionen Zuhörerinnen und Zuhörer, die Regionalsender 2,4 Millionen, Ö1 680 000, FM4 270 000. Das ist schon allerhand, das sollte man sehr wertschätzen.
Etwas Neues ist, dass die TVthek des ORF zugänglich ist, etwas, was wir immer gesagt haben: Ein öffentlich-rechtlicher Sender muss auch ein Archiv des Wissens für die
Bevölkerung zur Verfügung stellen. Es gab im Jahre 2013 nicht weniger als 17,7 Millionen Abrufe aus den Archiven des ORF. Das ist eine unglaubliche Leistung. Ich glaube, diese Leistung kann man gar nicht hoch genug für eine Wissensgesellschaft bezeichnen.
Auch wenn noch nicht alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes gefallen sind: In diesem Bericht wird auch die weitere Durchdringung beim Internetauftritt und beim Teletext aufgelistet.
Und nun zu dem, wofür der ORF als unique in the world steht, nämlich dass der ORF das Humanitarian Broadcasting im Grunde mit „Nachbar in Not“ und „Licht ins Dunkel“ begründet hat. Im Jahre 2013 gab es neben „Licht ins Dunkel“, an dem einmal 1,2 und einmal insgesamt drei Millionen Zuseher und Zuseherinnen mit 5,5 Millionen € an Spenden teilgenommen haben, auch – ich erinnere an die Debatte vor wenigen Stunden – „Nachbar in Not“ zur Taifunhilfe und „Nachbar in Not“ zur Flüchtlingshilfe Syrien.
Etwas, was uns besonders wichtig ist, ist die hohe Akzeptanz der Sendung mit den Volksanwälten.
Ganz wichtig sind Initiativen Gehörlose betreffend. Aber ein öffentlich-rechtlicher Sender hat auch der Verfassung gerecht zu werden. In der Verfassung sind auch die Volksgruppen verankert. Das heißt, es gibt sowohl im Fernsehen als auch im Radio entsprechende Volksgruppensendungen, und zwar in Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Ungarisch und auch für Roma.
Insofern ist das ein toller Leistungsbericht eines öffentlich-rechtlichen Senders, dem bewusst ist, dass er auch einen öffentlich-rechtlichen Auftrag hat; ich sage noch einmal: 17,7 Millionen Videoabrufe.
Ich möchte diese Sendung (Heiterkeit), diese Diskussion (Bundesrat Himmer: Talk-Show!) – Wir sind beim Sender. – Ich möchte auch eine Sorge zum Ausdruck bringen, eine zutiefst begründete Sorge. Ihr kennt alle die Werbung des erfolgreichsten europäischen Kultursenders: „Ö1 gehört gehört“. Ich möchte diese jetzt umändern und sagen, „Ö1 gehört geschützt“, und zwar in aller Dramatik sage ich das. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
Ich tue jetzt etwas vom Rednerpult aus, was man sonst vielleicht nicht tut, aber ich bringe euch jetzt einen offenen Brief der gesamten Belegschaft von Ö1 zur Kenntnis:
Ö1 produziert nicht alleine Content, der über beliebige Abspielwege abgesetzt werden kann, Ö1 produziert zunächst und vor allem ein Hörfunkprogramm, ein unverwechselbares einzigartiges Programm, das in Österreich täglich 650 000 – laut Radiotest 680 000 – Hörer und Hörerinnen erreicht und das den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF wie kein zweites Vollprogramm erfüllt.
Ö1 hat innerhalb der ORF-Radioflotte die höchsten Werte bei den Attributen Vertrauen, Prestige, Qualität und Tradition. Ö1 spielt daher nicht nur als demokratiepolitische Streitmacht und als Element der Aufklärung eine wesentliche Rolle im Staate Österreich, Ö1 ist nicht nur eines der Flaggschiffe in der Senderflotte des ORF, Ö1 ist darüber hinaus ein wesentlicher Faktor im Zuge der Debatten um die Gebührenlegitimation des ORF.
Darüber hinaus gilt Ö1 mit seiner Tagesreichweite von 8,6 Prozent als das erfolgreichste Kulturprogramm Europas. Dies alles wäre nicht möglich, wenn Ö1 allein Content produzierte; eine Anhäufung von Wissen, Expertise und Erfahrung genügt nicht, um ein erfolgreiches Radioprogramm zu gestalten. Nach dem gegenwärtigen Informationsstand soll Ö1 nun im Zuge der Konsolidierung der ORF-Standorte und gemäß des Strategieplans 2020 Teil eines Kultur-, Wissenschafts- und Religionsclusters werden und damit – mein Einschub – seine Senderidentität verlieren.
Vorauszuschicken ist, Ö1 wehrt sich nicht gegen produktive Nachbarschaftsverhältnisse, gegen den Austausch von Ideen, gegen Kooperationen und gegen die Nutzung von Synergien, allerdings wollen wir festhalten, auch im neuen multimedialen ORF wird Ö1 ein eigenständiges Radioprogramm und eine Marke für Qualitätssendungen sein, egal, in welcher Form in Zukunft Radio gespielt und gehört wird. Das erfordert aber die Beibehaltung einer spezifischen Senderidentität, einen engen, auch baulichen Zusammenhalt des Senders, eine eigenständige Programmplanung, die nicht von einer zentralen multimedial agierenden Instanz vorgegeben ist. Das alles schien vor Monaten noch gegeben.
„Doch seit Kurzem scheint alles anders zu sein. In einem anlässlich der Designkonferenz zum Multimedialen Newsroom Ende Oktober vorgelegten Papier ist Ö1 als eigenständige Entität – ganz im Gegensatz zu FM4, Ö3 und dem Landesstudio Wien – bereits verschwunden.“
Insofern sage ich: Ö1 gehört geschützt! Ö1 ist das Besondere, um das uns die ganze Welt beneidet, ist wahrscheinlich im Segment Kultursender nicht nur Europas erfolgreichster Sender, sondern kann sich in der gesamten Welt sehen lassen, und deshalb appelliere ich von hier aus: Belassen wir die eigene Senderidentität des Ö1 so, wie sie ist, denn so hat sie das Vertrauen der Österreicher! Ich ersuche auch dich, lieber Herr Medienminister, in diesem Zusammenhang alles zu tun, damit Ö1 auch künftig eine eigene Senderidentität hat. – Ich danke fürs Zuhören! (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)
16.01
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zur Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Himmer. – Bitte.
16.02
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja bereits einiges gesagt worden, es ist ein sehr umfangreicher Bericht, der hier vorliegt. Ich denke, wir sind uns alle einig darüber, dass uns allen der Österreichische Rundfunk ein wichtiges Anliegen ist, dass er eine wichtige Institution in dieser Republik ist, dass er eine Institution ist, die auch Qualität bringt. Ob man mit der politischen Berichterstattung immer einverstanden ist, ist eine andere Frage. Die Sendung „Volksanwalt“ wurde angesprochen. Ich möchte unterstreichen, dass ich auch die Online-Berichterstattung für hochqualitativ halte, ich selber bin eigentlich immer auf „ORF On“ online.
Ich finde es sehr wichtig, dass wir diese Debatte hier führen, weil Medien, die der Öffentlichkeit gehören, natürlich auch einer entsprechenden Kontrolle zu unterliegen haben. Es ist immer so leicht und so schön gesagt, dass wir eine objektive Berichterstattung brauchen – das ist für mich schon einmal deswegen schwierig, weil kein Objekt die Berichterstattung macht –, dass wir eine ausgewogene und faire Berichterstattung haben wollen. Das ist etwas, was schon per definitionem nicht immer gelingen kann, daher ist es aber umso wichtiger, dass man auch hier im Parlament sagen kann, dass man eine andere Meinung hat.
So finde ich zum Beispiel die Analyse des Kollegen Jenewein durchaus legitim, wenn er hier die Prozentsätze darstellt, darstellt, in welchem Ausmaß die Regierung vorkommt und in welchem Ausmaß die Oppositionsparteien vorkommen. Gleichzeitig wissen wir, es ist nicht immer unbedingt lustig, wenn man genannt wird; es gibt ja nicht nur die positive Berichterstattung. Wenn es zwei Monate einen Schwerpunkt zu Kärnten gibt, dann muss das fürs Image von Kärnten nicht unbedingt von Vorteil sein; auch da gibt es natürlich unterschiedliche Ereignisse.
Ich schließe mich aber zum Beispiel der hier geäußerten Forderung nach Transparenz an: Es gibt eigentlich keinen Grund, warum nicht die Managergehälter veröffentlicht wer-
den sollten. (Beifall bei Bundesräten der FPÖ sowie des Bundesrates Zelina.) Dafür sehe ich überhaupt keinen Grund, und ich muss auch ganz offen sagen, mich hätte es gar nicht gewundert, wenn das nicht ohnehin schon irgendwo der Fall wäre, denn wenn ein börsennotiertes Unternehmen einen Jahresbericht herausgibt, werden auch die Vorstandsvergütungen entsprechend transparent gemacht. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum das beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht der Fall sein sollte.
Mir ist es auch besonders wichtig, dass wir uns hier klarmachen, dass die Medien eine sehr wichtige Rolle spielen, dass sie aber natürlich auch Meinung bilden und dass wir in einer Welt leben, in der sich dieses Bild ständig verändert. Wir alle wissen, dass wir früher nur zwei Sender gesehen haben, und jetzt gibt es eben die Konkurrenz mit sehr vielen Privatsendern. Wir wissen, dass wir früher noch auf dem iPad Nachrichtensendungen angeschaut haben, in der Zwischenzeit geht das auf dem Smartphone. Also da ist schon sehr vieles in Bewegung, und der ORF ist natürlich herausgefordert, sich den neuen Zeiten zu stellen.
Weil Kollege Schennach hier einen Brief von den Ö1-Kollegen – „Kollegen“ sage ich; ich bin in dem Sinn kein Kollege, weil ich nicht beim ORF arbeite –, von den Ö1-Mitarbeitern verlesen hat, möchte ich Folgendes sagen: Ich würde das nicht unreflektiert 1 : 1 übernehmen, wenn ich mich als Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft als kleiner Micky Maus-Eigentümervertreter fühle, denn natürlich hat sich auch in der Medienwelt sehr viel verändert. Beim Österreichischen Rundfunk recherchiert die Radio-Redaktion, recherchiert die Fernseh-Redaktion, und die Online-Redaktion macht auch etwas. Ich finde es manchmal lustig, wenn es in dem einen Medium heißt, dass das Wetter schön wird, und im anderen, dass es schlecht bleibt, aber das ist sicherlich nicht der Grund dafür, dass ein zentraler Newsroom entscheidend ist. Grundsätzlich kann man sich dem aber nicht verschließen, dass man beim Sammeln der Informationen für Fernsehen, Radio und Internet Synergien zu heben hat; das ist für mich überhaupt keine Frage. Da muss man dann eben sehr feinfühlig von Identitäten unterscheiden.
Mir ist es auch wichtig, dass Liebhaber von klassischer Musik klassische Musik hören können und dass diese Qualität im Angebot abgedeckt wird. Wenn es aber heißt: Wir woll’n zusammenbleib’n, weil’s schon immer so super war beim Ö1; wir hab’n unser Gebäude g’habt, und da is mei Büro und mei Sekretärin und mei Programm und mei Recherche, und des mach i so, wie i’s immer g’macht hab’!, dann verstehe ich das zwar, weil es viele Menschen gibt, die das, was ihnen gut gefällt, gerne so lange machen, wie sie es machen können, aber das muss nicht unbedingt das sein, was in der Gegenwart gefordert ist.
Daher: ein deutliches Ja, was bei Ö1 die kulturelle Identität betrifft; was unmittelbare Forderungen betrifft, wie sich Organisationsstrukturen abzubilden haben, wäre ich einmal – ohne mich genauer damit befasst zu haben – vorsichtig.
Wenn wir über die Rolle von Medien sprechen, möchte ich schon auch Folgendes sagen – und das ist keine Retourschelte à la: Medien kritisieren die Politiker, tun wir als Politiker einmal die Medien kritisieren! –: Betreffend Hypo müssen sich die Bürger ja sehr viel anhören – über Untersuchungsausschüsse und in Diskussionen im Fernsehen, und jetzt im Nachhinein sind natürlich alle unwahrscheinlich klug –, aber das, was damals alles passiert ist, diese Haftungen, die man eingegangen ist, hätte auch einer von diesen tollen Aufdeckerjournalisten, von denen es in diesem Land so viele gibt, aufgreifen können. Das hat niemand aufgegriffen. Das hat ja auch in einem transparenten Rahmen stattgefunden, so eine Landtagssitzung ist ja keine Geheimsitzung, die Unterlagen sind nicht geheim, und so weiter. Also da hätten viele Politiker mit mehr Aufmerksamkeit etwas zum „Erben“ gehabt, im Sinne dessen, dass sie das verhindern, aber es hätten natürlich auch Aufdeckerjournalisten mit wirtschaftlichem Hausverstand
die Chance gehabt, darauf hinzuweisen, dass man da vielleicht in eine Richtung unterwegs ist, die nicht so hervorragend ist.
Genau an diesem Punkt möchte ich eigentlich ein ganz lautes Plädoyer dafür abgeben, wie wichtig es ist, dass die Diskussionen, die wir hier im parlamentarischen Raum führen, übertragen werden. Es ist heute bereits von Kollegen angesprochen worden, dass beginnend mit 2011 die Bundesratssitzungen übertragen worden sind. Das finde ich auch absolut der Zeit angemessen und auch dem Umstand, dass wir mit ORF III einen Sender haben, der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Möglichkeit gibt, seinem Auftrag gerecht zu werden, insbesondere vor dem Hintergrund einer fairen Berichterstattung. Kollege Jenewein und andere haben angesprochen, dass immer die, die besser davonkommen, ein bisschen zufriedener sind.
Wenn wir davon sprechen, dass der ORF objektiv ist: Ich sage, ja, er bemüht sich. Gleichzeitig sind es Subjekte, die dort tätig sind, die ihre Freunde haben, Leute, die sie besser leiden können, Leute, die sie weniger gut leiden können, komischerweise kommen manche öfters vor, manche kommen weniger oft vor – das wird immer so sein. Kollege Schreuder wird dem entgegenhalten, es kommen eben die spannenderen Persönlichkeiten öfter vor, und damit hat er wahrscheinlich auch nicht unrecht, weil es in Diskussionen eben oft wirklich interessanter ist, „bunte“ Persönlichkeiten einzuladen, als jene, die besonders gut die Parteimeinung sagen können. Das alles verstehe ich, ich möchte daher aber auch Folgendes sagen: Die fairste Form der Information der Bürger ist, dass sie sich anschauen können, wenn hier ein Redner nach dem anderen, von den unterschiedlichen Parteien, hinausgeht und seine Meinung sagt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ, bei Bundesräten der FPÖ sowie der Bundesräte Dönmez und Zelina.)
Aus diesem Grund haben wir – das ist ja auch kein Geheimnis – in der Präsidiale des Bundesrates die Debatte über diesen §-7-Bericht zwei Mal von der Tagesordnung abgesetzt, weil wir – und ich schaue tief in die Kamera – diesen ORF-Bericht auch vor dem ORF diskutieren wollen. Es ist mir auch ein Anliegen zu sagen: Ich denke, bei einem Gebührenaufkommen von 615 Millionen € bewegen sich die geschätzten Kosten von 300 000 bis 360 000 € pro Jahr für die Übertragungen der Sitzungen des Bundesrates, der zweiten Kammer des Parlaments – man kalkuliert mit etwa 30 000 € pro Übertragung –, in einer Dimension, die nicht nur darstellbar, sondern absolut gerechtfertigt ist. Es entspricht auch den modernen Zeiten, dass der Bürger dieses Informationsrecht betreffend den Gesetzgebungsprozess hat. Und es ist überhaupt nicht einzusehen, dass dieser Prozess anders interpretiert wird.
Ich glaube, wenn wir als Gesetzgeber einen Auftrag formulieren und sagen, das sei ein öffentlich-rechtlicher Auftrag, und dann dabei herauskommt, dass man die Bundesratssitzungen vielleicht überträgt, dann haben wir als Gesetzgeber den Auftrag möglicherweise nicht präzise genug formuliert. Darüber sollten wir vielleicht auch einmal selbstkritisch nachdenken.
Abschließend: Wir reden von einem sehr wichtigen Unternehmen in diesem Land, das immerhin einen Jahresumsatz von weit über 900 Millionen € hat und, wie gesagt, 650 Millionen € davon aus den Gebühren bekommt. Bei den Gebühren gab es einen Anstieg, während die Werbeeinnahmen zurückgegangen sind; aber immerhin hat der ORF im Jahr 2013 positiv bilanziert.
Ich will meine Rede daher auch positiv abschließen: Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass uns das Fortkommen und der Erfolg des ORF sehr wichtig sind. Man könnte dem ORF eigentlich sogar schon zum Song-Contest-Sieg vom letzten Jahr gratulieren, wozu er ja auch ein bisschen etwas beigetragen hat, aber das kommt erst im nächstjährigen Bericht, weil das ja 2014 passiert ist und wir jetzt den Bericht für 2013 diskutieren; also das müssen wir uns noch aufheben.
Ich denke, wir sollten gemeinsam hier festhalten, dass uns die Demokratie in diesem Land sehr wichtig ist und dass die parlamentarische Debatte aus Rede und Gegenrede das Zentralste ist, wo der Bürger auch ein absolutes Informationsrecht hat. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ, bei Bundesräten der FPÖ sowie der Bundesräte Dönmez und Zelina.)
16.15
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
16.15
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zum letzten Punkt kommen, weil sich jeder Bundesrat und jede Bundesrätin als Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft natürlich wünscht, dass die Bürgerinnen und Bürger das auch mitbekommen, was man hier so arbeitet. Abgesehen davon bin ich deswegen unter anderem auch schon lange der Meinung, dass Ausschüsse öffentlich sein sollten, nebenbei bemerkt.
Es stimmt, natürlich sollten wir diesen Wunsch äußern und müssen wir diesen Wunsch auch äußern, denn man kann das tatsächlich als öffentlich-rechtlichen Auftrag sehen. Gleichzeitig sind wir nicht diejenigen, die in die redaktionelle Unabhängigkeit eingreifen sollten und eingreifen dürfen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Nein, nein, das werfe ich auch niemandem vor, sollte das jetzt falsch verstanden worden sein! Das werfe ich jetzt niemandem vor, das hat auch niemand getan, aber ich will zu bedenken geben, dass man da sehr aufpassen muss, denn man darf natürlich nicht in die redaktionelle Unabhängigkeit eines öffentlich-rechtlichen Nachrichtensenders – ORF III ist ein Kultur- und Nachrichtensender – eingreifen.
Ich will jetzt gar nicht selfish sein – im Sinne von: alle Bundesratssitzungen und alle Bundesrats-Enqueten gehören übertragen –, aber wenn man schon der Meinung ist, dass die Sitzungen aller gesetzgebenden Körperschaften, die auf nationaler Ebene von Bedeutung sind, im ORF zu übertragen sind, dann sollte man darüber nachdenken, ob man das nicht auch in ein Gesetz fließen lässt; Herr Kollege, da bin ich aber auch eher skeptisch, denn da ist mir die Freiwilligkeit immer lieber. Dazu gehört aber natürlich nicht nur der Bundesrat, sondern auch das Europäische Parlament, das ja noch immer von sehr vielen Menschen ein bisschen als das Ausland wahrgenommen wird, obwohl dort genau die Themen verhandelt werden, die jeden Bürger und jede Bürgerin direkt betreffen. Das würde natürlich in gleicher Form dazugehören.
Aber jetzt zum ORF-Bericht: Es ist ja jetzt schon sehr viel gesagt worden, und ich kenne diese Diskussion über die ORF-Berichte. Da gibt es eine Kritik an irgendwelchen Serien oder so, wie wir es von Kollegen Jenewein in seiner Rede gehört haben. Ich glaube nicht, dass wir hier, in einer gesetzgebenden Körperschaft, einzelne Serien oder das Programm an sich kritisieren sollten – das machen schon eher die Zuschauer und Zuschauerinnen, würde ich meinen –, sondern es geht darum, ob das ORF-Gesetz, ob der öffentlich-rechtliche Auftrag erfüllt ist, ob jene Transparenz herrscht, die man sich dabei wünschen würde.
Der Bericht wird uns ja dafür zur Verfügung gestellt, damit wir das bewerten können, und da gebe ich Kollegen Jenewein und Kollegen Himmer durchaus recht. Ich bin auch der Meinung, dass da mehr Transparenz absolut notwendig wäre, und mir fehlt bis zu einem gewissen Grad das Verständnis dafür, dass gewisse Kosten nicht transparent dargestellt werden, zum Beispiel, welche Firmen womit beauftragt werden, was das Ergebnis war, und auch, ob es vielleicht Ersparnisse gibt; es kann ja auch ein positiver Effekt sein. (Zwischenruf des Bundesrates Jenewein.) – Da müsste man das halt darstellen, das sehe ich auch so.
Natürlich bin ich auch der Meinung – aber das gilt überhaupt für alle staatlichen Unternehmungen, auch für öffentlich-rechtliche Unternehmungen, dazu gehören meines Erachtens im Übrigen auch die Museen und die Theater –, dass die Managergehälter und Managerinnengehälter, die es ja zum Glück auch schon gibt, transparent dargestellt werden, denn das ist Steuergeld, und der Steuerzahler und die Steuerzahlerin haben schon das Recht, zu erfahren, wie viel wir an Managergehältern bezahlen. Man kann so hohe Gehälter oft durchaus auch argumentieren, denn wenn man die besten Köpfe will – und ich will die besten Köpfe in unseren Museen und Theatern und auch im ORF –, dann hat das ja durchaus seine Berechtigung.
Ich habe vorhin darüber gesprochen, dass wir Politiker und Politikerinnen sozusagen nicht in die redaktionelle Freiheit eingreifen sollten, und dazu möchte ich hier schon auch betonen, dass eines der Grundprobleme im ORF nach wie vor die parteipolitische Vereinnahmung des gesamten Betriebs ist. Manchmal, wenn ich durch Österreich reise, sehe ich mir „Bundesland heute“ an – ich sehe ja meistens „Wien heute“; dank des digitalen Fernsehens hätte ich die Möglichkeit, die anderen Sendungen auch zu sehen, aber man kann sich nicht alle Bundesländer-Magazine gleichzeitig anschauen –, und wenn ich in irgendeinem Bundesland um 19 Uhr die Berichterstattung aus den einzelnen Bundesländern sehe, dann halte ich es immer für dringend notwendig, dass der parteipolitische Einfluss aus dem ORF verschwindet. (Zwischenrufe der Bundesräte Brunner und Mayer), denn das ist geradezu eine Hofberichterstattung, die mich manchmal schon sehr irritiert. Gleichzeitig wissen wir auch, dass der Stiftungsrat immer noch in größtem Maße parteipolitisch besetzt ist.
Es gibt bei öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiostationen in unseren europäischen Nachbarländern sehr viele gute Beispiele dafür, wie man das handhaben kann. Ich glaube, es wäre eine sehr sinnvolle Maßnahme, wenn sich die Parteipolitik in erhöhtem Ausmaß aus diesen Bereichen zurückziehen würde und man einfach dem ORF-Gesetz den rechtlichen Rahmen vorgeben lässt. Davon bin ich überzeugt.
Es ist schon, und ich möchte auch nicht allzu sehr wiederholen, die humanitäre Arbeit des ORF genannt worden, gerade vor Weihnachten. Wir haben jetzt wieder sehr viel „Licht ins Dunkel“-Aktionen, die uns bevorstehen. Ich möchte auch betonen, dass ich die Hilfe für Menschen mit Behinderungen natürlich sehr gut finde, obwohl ich persönlich es immer schöner fände, würden wir die Selbstbestimmtheit, Barrierefreiheit und das selbstbestimmte Leben von Behinderten stärker in den Vordergrund rücken und nicht Menschen, die sich darstellen, um zu zeigen, wie gut sie sind, während Menschen mit Behinderungen eher, wie soll ich sagen, als hilflose Opfer dargestellt werden. Damit habe ich manchmal ein Problem.
Aber selbstverständlich sind „Licht ins Dunkel“ und andere Hilfsaktionen seitens des ORF ausgesprochen positiv zu nennen, und natürlich werden auch viele Gelder von „Licht ins Dunkel“ wertvoll eingesetzt, das sind wertvolle Einnahmen für viele Organisationen – das soll nicht falsch verstanden werden. Aber ich glaube, dass die Darstellung von Menschen mit Behinderungen mit mehr Selbstbestimmtheit noch mehr helfen würde, in dem Fall den Betroffenen. (Ruf bei der ÖVP: Aber Geld !)
Wir schimpfen ja gerne über den ORF, aber wenn man die Zahlen liest, muss man auch ganz offen sagen: Es gibt sehr viele öffentlich-rechtliche Institutionen in Europa, die würden sich alle zehn Finger abschlecken, hätten sie die Zahlen, die der ORF in Österreich hat, wenn man bedenkt, dass die Reichweite in Österreich immer noch rund 48,5 Prozent ausmacht. (Bundesrat Schennach: Ist nicht schlecht!) Ich glaube, das gibt es im europäischen Raum fast in keinem Land – ich wüsste jetzt nicht, in welchem Land, vielleicht gibt es Länder, in denen es noch mehr ist, aber ich kenne ad hoc jetzt keines, in dem die Reichweiten dermaßen hoch sind.
Dazu kann man natürlich die Frage stellen, ob der ORF, und das sollten wir offen diskutieren, tatsächlich auch all das abdecken soll, was er derzeit abdeckt. Ö3 und ORF eins werden natürlich immer als Beispiele genannt von typisch privaten (Bundesrat Schennach: Ö1? Privat?) – Nein! ORF eins und Ö3! Sollte ich Ö1 gesagt haben, Entschuldigung, dann war das ein Versprecher. Das sind schon eindeutig Sender, die auch das machen, was private Sender in einem erheblichen Ausmaß machen.
Allerdings, das muss man auch sagen, wenn der ORF nach wie vor, und das wurde auch vom Kollegen Jenewein so genannt, mit Reichweiten gemessen wird und wenn die Quoten und die Reichweiten immer noch sozusagen die heilige Kuh und das Nonplusultra der Medienlandschaft sind, wonach man alles misst, dann hat es der ORF auch ein bisschen schwer. Da, muss ich sagen, verstehe ich den ORF auch bis zu einem gewissen Grad, weil der Gradmesser einfach so ist.
Man muss auch sagen: Das Fernsehen wurde von öffentlich-rechtlichen Stationen in Europa gegründet. Im Nachkriegseuropa waren es die öffentlich-rechtlichen Institutionen, die das Fernsehen sozusagen massentauglich gemacht haben. Die Privaten kamen später und in Österreich besonders spät, das wissen wir auch, was natürlich immer noch eine gewisse Marktverschiebung zur Folge hat. Und Unterhaltung war auch immer Teil dieses Programms. Ich habe ja ein relativ entspanntes Verhältnis zu Unterhaltung, ich finde, Menschen haben auch das Recht auf Unterhaltung, auch in einem öffentlich-rechtlichen Kanal. (Bundesrat Schennach: Das ist auch Sendeauftrag!) – Das ist auch ein Sendeauftrag, und so gesehen sehe ich das ganz gelassen, dass man sich auch unterhalten darf – ich finde das in Ordnung.
Die größte Herausforderung, das sei hier schon auch gesagt, das wurde auch schon genannt, ist, dass sich das Archiv ausgeweitet hat, und das habe ich mit Freuden vernommen. Ich bin ja oft hier gestanden und habe gesagt: BBC ist ein Beispiel. Es wäre so ein Schatz auch für Forscher und Forscherinnen und für interessierte Menschen, wenn man das Archiv nutzen könnte. Man stelle sich vor, es gäbe alle „Zeit im Bild“-Sendungen aller Zeiten digital verfügbar, und man könnte nach Stichworten ganz schnell finden: Was hat Kreisky 1972 zu diesem oder jenem Thema gesagt? Das würde ich mir noch vermehrt wünschen. Ich weiß, das ist eine kostenintensive Geschichte. Aber genau das halte ich tatsächlich für einen öffentlich-rechtlichen Auftrag von ganz besonderem Ausmaß.
Der ORF hat 2015 große Herausforderungen vor sich, und es ist kein Geheimnis, dass ich ein großer Fan des Eurovision Song Contest bin. Natürlich wünsche ich dem ORF einen großen Erfolg, weil es ja auch in unser aller Interesse ist, dass hier ein sehr weltoffenes, fröhliches, freundliches, tolerantes und respektvolles Österreich international präsentiert werden kann, das finden wir auch sehr schön. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) In diesem Sinne hoffe ich natürlich auch, dass der ORF ganz intensiv über die Zukunft der Medien überhaupt nachdenkt.
Wir sollten nicht vergessen: Als die Zeitungen erfunden wurden, waren es die AristokratInnen, die dachten: Jetzt haben wir ein Problem. Als dann die Radios kamen, haben die Zeitungen gesagt: Jetzt haben wir ein Problem, jetzt werden wir abgeschafft. Als dann das Fernsehen kam, haben die Radios und die Zeitungen gesagt: Jetzt haben wir ein Problem, jetzt schaffen die uns ab. Als das Internet kam, haben das Fernsehen, das Radio und die Zeitungen gesagt: Jetzt haben wir ein Problem, und wir werden abgeschafft. (Zwischenruf des Bundesrates Novak.)
Leichter macht es der diverse Markt und diese Diversifizierung des Marktes für keinen der Player, auch nicht für das Internet, nebenbei bemerkt. Aber die Herausforderungen sind natürlich enorm, weil sich auch das Konsumverhalten in ganz enormem Maße verändert, denn jetzt reden wir nicht nur vom Internet, sondern jetzt gibt es auch den Un-
terschied zwischen On-Demand-Fernsehen und linearem Fernsehen. Das heißt, ich entscheide, wann ich eine Serie schaue, dann sehe ich, aha, jetzt ist etwas live im Fernsehen, und ich schaue es live.
Da verändert sich das Konsumverhalten gerade dramatisch, denn gerade Serien, glaube ich, gehören nicht unbedingt zur Zukunft des linearen Fernsehens, weil Menschen immer häufiger dann Serien und Folgen schauen wollen, wenn sie gerade Lust haben. Und wenn sie gerade fünf Folgen hintereinander schauen wollen, dann schauen sie fünf Folgen hintereinander. Ich glaube, es ist wichtig, dass der ORF hier mitdenkt, sich auf die Zukunft vorbereitet und dass diese Inhalte, wie die ORF TVthek das schon macht, verfügbar sind – ich verstehe diese 7-Tage-Beschränkung immer noch nicht, das gebe ich auch offen zu. (Bundesrat Schennach: Das ist rechtlich!) Das ist rechtlich so, ich weiß, aber das sollten wir vielleicht auch einmal reparieren.
Ich sage, die Generation Netflix wächst heran, das gesamte Verhalten ändert sich dramatisch. Die Diversifizierung setzt sich enorm fort, und darauf eine Antwort zu finden ist gerade für ein öffentlich-rechtliches Medienunternehmen – und das ist der ORF mittlerweile, das ist nicht mehr Fernsehen und Radio allein, sondern ein Medienunternehmen – wichtig, ganz besonders, wenn es darum geht, dass es öffentlich-rechtlich bleibt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Schennach.)
16.28
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Ostermayer. – Bitte, Herr Minister.
16.28
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Wir reden über den ORF-Jahresbericht nach § 7 des ORF-Gesetzes. Da steht: „Der Österreichische Rundfunk hat bis zum 31. März eines jeden Jahres dem Bundeskanzler und der Regulierungsbehörde einen Bericht über die Erfüllung der Aufträge nach den §§ 3 bis 5 und über die Durchführung des der §§ 11 und 12 im vorangegangenen Kalenderjahr zu erstellen.“ – Und so weiter.
Es ist eine Maßnahme der Transparenz, die gesetzt wurde. Wir haben in der Novelle 2010 noch etwas Zweites gemacht, wir haben damals etwas, das, glaube ich, auch ungefähr 10 Jahre lang diskutiert wurde, nämlich eine unabhängige Regulierungsbehörde zu schaffen, dann mit verfassungsrechtlicher Mehrheit geschafft. Diese Regulierungsbehörde hat die Aufgabe, einerseits den Jahresbericht entgegenzunehmen, so wie auch der Bundeskanzler, und andererseits zu schauen, ob die verschiedenen Bereiche angeführt sind.
Wir haben den Katalog im Jahr 2010 erweitert, etwa auf den Bereich der Spartenprogramme, also Sport-, Info- und Kulturspartenprogramm, auf den Bereich Fernsehprogramm für europäisches Publikum, auf Onlineangebot, auf Förderung europäischer Werke.
Das Ganze ist eingebettet in eine schon viele Jahrzehnte bestehende verfassungsrechtliche Bestimmung, dass der ORF unabhängig zu sein hat und verfassungsrechtlich unabhängig ist. Wir alle – Sie, ich – sind an diese verfassungsrechtlichen Bestimmungen genauso gebunden wie an die gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn jetzt verlangt wird, dass der Jahresbericht bestimmte Dinge, die auch ein Rechnungshof-Rohbericht oder Ähnliches angeführt hat, anführt, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen, dann muss man die Forderung stellen, dass man das Gesetz ändert. Aber auf Basis des jetzigen Gesetzes sind eben jene Dinge, die unter § 7 stehen, zu berichten, und wenn man das Bekenntnis abgegeben hat, dass man sich an die Ge-
setze halten will, halte ich es für eine gewisse Inkonsistenz, den Bericht abzulehnen, weil man mehr wünscht als gesetzlich vorgesehen. (Bundesrat Jenewein: Die Begründung ist konsistent! Es sind drei Punkte, warum ich den Bericht ablehne! – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Ich komme schon noch zu den anderen Punkten, keine Sorge.
Der zweite Punkt, den Sie angeführt haben, ist die Frage der Objektivität. Wenn Sie der Auffassung sind, dass dieses Gebot der Objektivität nicht eingehalten wird, dann können Sie auch eine Überprüfung veranlassen. Aber ein parlamentarisches Gremium ist nicht dazu da, das abzusprechen – kritisieren können Sie alles –, sondern dazu ist auch diese Behörde, die verfassungsrechtlich unabhängig ist und 2010 geschaffen wurde, da. (Weiterer Zwischenruf des Bundesrates Jenewein.)
Der dritte Punkt ist die Frage MediaWatch. Zieht man MediaWatch sozusagen als Messinstrument heran, ob Objektivität gegeben ist, dann ist das eine komplette Fehleinschätzung dieses Instruments. MediaWatch bildet Zeit ab, wie lange über eine bestimmte Partei, wie lange über dieses und jenes berichtet wurde. Es sagt gar nichts aus über den Inhalt (Bundesrat Jenewein: Doch auch! Das wird aufgeschlüsselt!), daher kann es auch nichts über die Objektivität aussagen. Es ist ausschließlich ein quantitatives Messinstrument. Ob berichtet wird beziehungsweise ob Journalisten und Journalistinnen berichten oder nicht, liegt in deren Verantwortung, und wenn man der Meinung ist, dass diese Verantwortung nicht wahrgenommen wird, dann kann man dagegen, wie gesagt, bei dieser Behörde etwas unternehmen und es überprüfen lassen.
Aber daraus abzuleiten, ob etwas objektiv oder nicht objektiv ist, ob eine Partei öfter oder weniger oft vorgekommen ist – das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Im Übrigen – es gab einen Zwischenruf – hat es ja auch damit zu tun, wer was sagt, ob etwas Berichtenswertes gesagt wird, und diese Entscheidung ist natürlich eine Entscheidung des Unternehmens, aber wie gesagt rechtsstaatlich überprüfbar.
Ansonsten teile ich einiges davon, was Kollege Schreuder gesagt hat, auch dass täglich quasi eine Volksabstimmung durch das Publikum stattfindet, ob man sich Sendungen anschaut oder Sendungen nicht anschaut. Sie haben aber einen Punkt erwähnt, der würde mich schon im Detail interessieren; ich meine, Politik ist konkret: Sie haben gesagt, es gibt in Nachbarländern gute Beispiele zu der Zusammensetzung von Gremien.
Ich habe etliche Sitzungen in einem Arbeitskreis organisiert, bei dem Professor Berka, Ingrid Deltenre, die Chefin der European Broadcasting Union, Roger de Weck vom Schweizerischen Fernsehen und Ulrich Wilhelm vom Bayerischen Rundfunk dabei waren und in den Vertreter aller politischen Parteien, die in der letzten Legislaturperiode im Nationalrat gesessen sind, eingeladen waren, um sich anzuhören – neben dem Ergebnis, dass der ORF im europäischen Vergleich der Öffentlich-rechtlichen sehr gut dasteht –, wie ein optimales Gremium, Aufsichtsgremium oder Aufsichtsgremien, meistens sind es auch in anderen Ländern zwei, ausschauen kann.
Typisch ist, dass es in den meisten Ländern kleinere Aufsichtsräte, Stiftungsräte, größere Publikumsräte gibt. Das ist in der Schweiz so, das ist in Deutschland so, in vielen anderen Ländern auch. Aber das Ergebnis hat schon gezeigt, dass in öffentlich-rechtlichen Unternehmen als Abbildung der repräsentativen Demokratie mehr oder weniger Politiker und Politikerinnen sitzen, manchmal aktive Politiker wie beim Modell in Deutschland, oft ehemalige Politiker. Das System, das wir haben, das, wenn ich mich richtig erinnere, 2000 geschaffen wurde, ist eines der politikfernsten, jedenfalls fern von aktiver Politik in der jetzigen Situation. Wir haben länger diskutiert, konnten uns damals auch nicht einigen, wie ein anderes, besseres Beschickungsmodell ausschauen könnte.
Eines befürworte ich aber jedenfalls nicht: das Modell der Selbsterneuerung, das von euch auch einmal vorgeschlagen wurde, denn da haben wir alle miteinander bei der
ÖIAG gewisse Erfahrungen gemacht, und da besteht, glaube ich, ein relativ breiter Konsens, dass das nicht die ideale Form war und dass das daher zu reparieren ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
16.36
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Jenewein. – Bitte.
16.36
Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, nichts liegt mir ferner, als Sie zu kritisieren, aber ich muss es leider tun.
Sie haben leider Gottes nicht ganz richtig gesagt, dass MediaWatch nur die Redezeit der Parteien widerspiegelt und sonst nichts, auch nicht die Themen. Ich darf Ihnen zur Kenntnis bringen, aber nicht nur Ihnen, sondern auch dem Hohen Haus, dass das nicht der Fall ist. Es werden auch die Themen der Parteien abgefragt, und so finden wir zum Beispiel im Jahr 2013 – nehmen wir vielleicht eine Partei her, die nicht in diesem Gremium, in der Zweiten Kammer, vertreten ist, zum Beispiel die Partei NEOS (Bundesminister Ostermayer: Das ist etwas anderes! Es geht um die Frage, ob Objektivität abgebildet wird!) – Jetzt bin ich am Wort, Herr Bundesminister! (Bundesminister Ostermayer: Sie haben auch zwischengerufen!)
38,2 Prozent der Berichterstattung waren zum Beispiel über die Budgetlücke, Beiträge der Vertreter von der Partei NEOS über die Budgetlücke. Das waren 38 Prozent. Der stärkste Wert bei der FPÖ war in Bezug auf die Wahlniederlage der FPÖ in Niederösterreich und Kärnten, darauf hat der ORF eben die höchste Gewichtung gelegt. Darum geht es eigentlich auch, wenn wir über Objektivität sprechen, wie gewichtet wird.
Ich habe zuerst gesagt (Bundesrat Stadler: Das hat er eh gesagt! Hast nicht aufgepasst?) – Nein, das hat er nicht gesagt, er hat gesagt, die Themen werden nicht abgefragt (Bundesminister Ostermayer: Das habe ich nicht gesagt!), aber vielleicht sind Sie auch ein Opfer der Bildungspolitik. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Ich sehe vielmehr das Problem, Herr Bundesminister, (Bundesrat Stadler: Jetzt musst aber aufpassen!) – Nein, ich muss überhaupt nicht aufpassen, ich stehe hier am Rednerpult und habe das Wort, und Sie sollten mir zuhören! – Das Problem, das ich beim ORF sehe und das zuvor bei meinem Redebeitrag auch zum Ausdruck gekommen ist, ist, dass man hier einen Bericht vorlegt und sagt: Das sind die Daten, die Fakten, die stimmen ja, warum lehnt ihr das ab?
Die stellt ja kein Mensch infrage. Was ich vielmehr infrage stelle, ist, dass in dem Bericht nicht die gesamte Bandbreite erwähnt wird, sondern das alles nach dem Motto „Ein jeder Greißler lobt seine Ware“ abgehandelt wird, und die andere Seite wird nicht beleuchtet. Das ist genau der Grund, warum wir sagen: Nein, das lehnen wir ab! Es kann nicht sein, dass bei einem Betrieb, und wir haben es heute schon gehört, der sich über Gebühren von 600 Millionen € finanziert, nur die Jubelmeldungen zu hören sind und alles andere ausgeblendet wird. Das kann nicht sein, und darum lehnen wir diesen Bericht ab. (Beifall bei der FPÖ.)
16.38
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Himmer. – Bitte.
16.38
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Ich möchte noch einmal Bezug nehmen auf den Vorschlag von parteiunabhängigen Gremien im ORF, den Kollege Schreuder da ventiliert hat.
Ich habe zuvor schon gesagt: Ich denke, eine richtig tolle Objektivität ist schwierig, wenn Subjekte Berichterstattung machen, auch bei bestem Bemühen. Es kann nur Kontrolle geben. Was ich für besonders gefährlich halte und weswegen ich im Zweifel immer dafür bin, dass die Parteien vertreten sind, ist, dass dann Personen auch noch diesen Nimbus umgehängt bekommen, dass sie objektiv seien, und dass man sagt: Es gibt Parteienvertreter, und dann gibt es den Objektiven. Der ist schon per se so etwas wie ein Richter, der sich niemandem gegenüber rechtfertigen muss, der aber natürlich auch ein Mensch ist, der vielleicht eher den Jenewein oder vielleicht doch eher den Schreuder oder doch eher den Füller leiden kann, aber der dann zusätzlich ein Pickerl am Kopf hat, das sagt: Er ist objektiv!
Daher glaube ich, dass auch Kontrolle bei den Medien wichtig ist. Die ganze Politik lebt von Checks und Balances. Und daher ist mir das ganz wichtig zu sagen, es kann nicht so sein, dass man, wenn man länger bei einem Unternehmen ist Das haben Sie bei jedem Unternehmen oder auch in der Politik, egal, von welcher Partei: Wenn ein Bürgermeister lang Bürgermeister ist, verwechselt er sich manchmal mit der Stadt und sieht sich als die einzige Institution. Das soll sogar schon bei Landeshauptleuten vorgekommen sein. (Bundesrat Mayer: Wo ist das? Wo ist das?)
So ähnliche Ereignisse spielen sich auch bei Unternehmen ab. Wenn einer der Vorstandsvorsitzende ist, wenn einer der Generaldirektor oder meinetwegen der Chef von Ö1 ist, was auch immer: Man hat immer eine starke Neigung, dass man dort, wo man selber die Dinge unter Kontrolle hat, sie unter Kontrolle haben möchte. Und das ist ja auch legitim. Aber es muss eine Kontrolle geben.
Es gelingt uns hier im Parlament, Debatten wie diese abzuführen. Warum gelingt uns das? Weil wir eine Geschäftsordnung haben, wo das alles geregelt ist, wann wer zu Wort kommt, wann es genug ist, wann abgestimmt wird, et cetera. Und genauso muss es auch bei einem Unternehmen, das im Eigentum der öffentlichen Hand ist, wie das beim Österreichischen Rundfunk der Fall ist, selbstverständlich eine Kontrolle geben.
Ist die Kontrolle durch die Parteien super und immer gut? – Nein, aber ich schließe mich da, sofern ich jetzt den Herrn Bundesminister nicht falsch interpretiere, dem Herrn Bundesminister an, dass ich sage, es liegt zumindest kein besseres System, kein besserer Vorschlag am Tisch, als dass es uns als Parteien auch beim ORF gelingen muss, uns dort miteinander so kultiviert auseinanderzusetzen, um zu Regelungen zu kommen, die dafür sorgen, dass dieser Rundfunk eine weitgehend faire Berichterstattung zustande bringen kann. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
16.42
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden (322 d.B. und 376 d.B. sowie 9301/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister. – Bitte um den
Bericht.
Berichterstatter Rene Pfister: Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden.
Dieser enthält die Verbesserung der sozialen Absicherung der selbständigen Künstlerinnen und Künstler durch erleichterten Zugang zu den Zuschüssen des Künstler-Sozialversicherungsfonds zu ihren Beiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung, die Verbesserung der sozialen Absicherung der selbständigen und unselbständigen Künstlerinnen und Künstler durch Gewährung von Beihilfen und – ganz wichtig – die Gewährung von Beihilfen an selbständige und unselbständige Künstlerinnen und Künstler in Notfällen und auch die Einbindung von Künstlerorganisationen bei den Entscheidungen über die Gewährung von Beihilfen durch den Künstler-Sozialversicherungsfonds.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt daher den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.
16.44
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer zu Hause! Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir seinerzeit der Einführung eines Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes zugestimmt. Wir haben aber in der Zwischenzeit auch erleben müssen, bei vielen Evaluierungen und Anpassungen, dass wir zum Beispiel bei der Familienbeihilfe kaum Erhöhungen haben oder zum Teil auch Materien haben, wo wir gar keine haben, etwa beim Kinderbetreuungsgeld. Bei den Pensionen ist es sehr unterschiedlich, manchmal gar nichts, dann ein bisschen was. Auf jeden Fall keine automatische Inflationsanpassung in all diesen Bereichen. (Vizepräsident Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Vier Tagesordnungspunkte weiter wollen Sie heute eine weitere Erschwernis beim Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 beschließen, und hier beim Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz wollen Sie Erschwernisse beseitigen. Jetzt ist grundsätzlich nichts dagegen zu sagen, den Künstlern auch im Rahmen einer Sozialversicherung zu helfen, das finde ich ja durchaus in Ordnung. Es ist halt nur in Zeiten wie diesen, wo man anderen Bevölkerungsgruppen sagt, dass man leider kein Geld für sie hat, und wo hinten und vorne alles nicht passt, wirklich schwer zu verstehen für den einzelnen Bürger, dass ausgerechnet die Künstler, bei aller Wertschätzung ihnen gegenüber, jetzt mehrere Hemmnisse beseitigt bekommen.
Man braucht ja nur einen Unternehmer heute herzunehmen. Wir haben heute schon über diese Einzelunternehmer gesprochen, die es ja auch sehr schwer haben. Es gibt aber auch genügend Kleinstunternehmer, die es gerade in Zeiten der Finanzkrise schwer hatten, die auch kreativ sein müssen. Es wird ja hier im Gesetz darauf Bezug genommen, dass die Künstler, ohne sich dem Zeitgeist zu unterwerfen – da kann man schon sagen, na ja –, künstlerisch tätig sind, kreativ sind, schöpferisch tätig sind, und das aus Eigenem heraus, ohne sich einem Modetrend unterwerfen zu wollen, und deswegen sollen sie auch abgesichert sein. – So weit, so gut.
Es ist aber so, zumindest sehen wir das so, dass ein Künstler nicht nur um seiner selbst willen Kunst schafft, sondern natürlich auch schauen wird, dass er diese Kunst verkaufen kann, dass er Interesse dafür findet. Da gibt es halt welche, die finden mehr Interesse, andere finden kein Interesse oder kaum Interesse. Da sage ich Ihnen, ja, das ist halt so. Und daher der Vergleich mit dem Unternehmer, der ja in gewisser Wei-
se auch kreativ sein muss, wenn auch anders, weil ja sein Hauptaugenmerk darauf ausgerichtet ist, Gewinne zu machen, aber der muss trotzdem schauen, dass er auf dem Markt bleiben kann, er muss sich etwas überlegen, damit er nicht vom Markt gefegt wird. Und der hat es auch nicht immer leicht.
Gerade in der Finanzkrise hat sich das bei Klein- und Mittelbetrieben, die keine Kredite mehr bekommen haben, sehr stark gezeigt, wie schwierig es für sie war zu überleben. Sie haben zum Teil weniger verdient als ihre Angestellten, haben aber trotzdem versucht, diese zu halten. Und dann kommt die Gewerbliche Sozialversicherung und sagt, das ist mir eigentlich ziemlich egal, du zahlst trotzdem deine Sozialversicherungsbeiträge. Und nur in den seltensten Fällen wird da eine Ausnahme gemacht, dass man die Zahlung stundet, geschweige denn den Beitrag herabsetzt.
Also dem dann zu erklären, bei den Künstlern sehen wir das anders, denn der kann halt leider seine Kunst nicht vermarkten, und daher müssen wir ihm jetzt helfen, das wird wirklich schwierig sein, sage ich Ihnen. Und ich finde es auch ungerecht. Wir reden immer von Gerechtigkeit allen Bevölkerungsgruppen gegenüber, dann sollten wir das auch so halten, das auch tatsächlich so machen und nicht hergehen und sagen, ja, für eine Bevölkerungsgruppe haben wir schon ein bisschen mehr Geld, aber für andere haben wir das nicht.
Wir haben ja, weil wir das auch als so problematisch ansehen, nicht zum ersten Mal im Nationalrat einen Antrag auf Absetzbarkeit von privatem Kunst- und Kultursponsoring eingebracht, weil wir sagen, Kunst ist – Ja, was ist Kunst? Jeder hat einen anderen Begriff davon, jedem gefällt etwas anderes, jeden spricht etwas anderes an. Da will ich gar nicht sagen, was gut und was schlecht ist, das möge jeder für sich selber entscheiden und bewerten. Es gibt immer Leute, denen etwas gefällt und die auch bereit sind, dafür Geld auszugeben. Und wir haben immer gesagt, die Absetzbarkeit eines privaten Kunst- und Kultursponsorings fänden wir wesentlich sinnvoller, weil es auch den Künstler aus einer Abhängigkeit herausholt.
Der Begriff vom „Staatskünstler“ – unter Anführungszeichen – ist in Österreich nicht ganz so ungerechtfertigt, wie vielleicht der eine oder andere von Ihnen meinen möchte. Und um diese Abhängigkeiten aufzubrechen, treten wir dafür ein, Kultursponsoring steuerlich absetzbar zu machen. Leider hat dieser Antrag von uns noch nie eine Mehrheit gefunden. In anderen Ländern funktioniert das nämlich wunderbar, und wir glauben, dass damit den Künstlern tatsächlich mehr geholfen wäre, als wenn der Staat sie am Gängelband führt und sagt, was gut und was richtig ist. Wir sehen das ja immer wieder bei den Personenkomitees, wo sich dann plötzlich alle Künstler vereinigen und für eine Partei votieren – es ist immer eine der beiden Regierungsparteien – oder für ganz was Ausgefranstes, ganz was Neues, das natürlich auch.
Wir halten das für falsch. Wir haben daher einen anderen Zugang, was die Absicherung der Künstler anbelangt, und werden diesem Gesetz daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
16.50
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte, Frau Kollegin.
16.50
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden, verfolgt das Ziel, die soziale Absicherung der selbständigen Künstlerinnen und Künstler deutlich zu verbessern. Der Zugang zu den Zuschüssen des Künstler-Sozialversicherungsfonds zu den Beiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung und die
Gewährung von Beihilfen in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen sollen erleichtert werden.
Die Karrieren von Künstlerinnen und Künstlern sind oft durch einen Verlauf gekennzeichnet, der mit anderen beruflichen Tätigkeiten kaum vergleichbar ist. Zum Teil haben Künstlerinnen und Künstler keinen Anspruch auf Beitragszuschüsse, weil sie durch ihre Einkünfte – das sind ihre Einnahmen abzüglich ihrer Aufwendungen – die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen. Derzeit werden nämlich nur die Einkünfte aus ihrer künstlerischen Tätigkeit bei der Berechnung der Mindesteinkünfte herangezogen. In Zukunft sollen aber auch Einkünfte aus künstlerischen Nebentätigkeiten wie Kunstvermittlung und -interpretation miteinbezogen werden.
Es erscheint sachlich gerechtfertigt, die Einnahmen aus diesen künstlerischen Nebentätigkeiten bei der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Beitragszuschuss mit zu berücksichtigen, da diese sogenannten Nebentätigkeiten oft die Basis für weiteres künstlerisches Wirken sind oder eben ein Teil der Existenzgrundlage.
Manchmal entstehen im Karriereverlauf von Künstlerinnen und Künstlern auch Zeiten ohne Einkommen. In diesen Zeiten können Notfälle, wie zum Beispiel eine schwere Krankheit, eintreten, die hohe finanzielle Aufwendungen erfordern. Für diese Fälle wird ein neuer Unterstützungsfonds eingerichtet. Mit dieser Novellierung kann eine weitere Verbesserung der sozialen Absicherung der Künstlerinnen und Künstler umgesetzt werden.
Meine Fraktion wird diesem Bundesgesetz die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
16.53
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dönmez zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.
16.53
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden dieser Novellierung zustimmen, weil sie eine Verbesserung für die KünstlerInnen darstellt, auch wenn diese Verbesserungen für die KünstlerInnen immer sehr spät und schrittweise und in kleinen Portionen kommen. Aber es ist trotzdem eine Verbesserung.
Sehr geehrte Frau Kollegin Mühlwerth, ich halte wenig bis gar nichts davon, die einen gegen die anderen auszuspielen. Ich weiß, die Wirtschaftstreibenden haben sehr schwere Rahmenbedingungen, insbesondere die EPUs, da bin ich vollkommen bei Ihnen. Auch Künstler und Künstlerinnen haben sehr schwere Rahmenbedingungen. Aber eines muss man wirklich immer wieder betonen: Wer macht denn diese Rahmenbedingungen? – Das ist die Politik, das sind wir.
Wir sagen, wie die Rahmenbedingungen auszusehen haben. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Wir sind aber auch diejenigen, die sich dann, wenn es um Preisverleihungen und so weiter geht, zu Recht stolz hinstellen – insbesondere der geschätzte Herr Minister – und unseren Sportlern und Sportlerinnen des Jahres gratulieren oder den Künstlern und Künstlerinnen, die die Preise abräumen. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)
Aber man muss auch immer eines dazusagen: Es sind einige wenige, die von der sportlichen Leistung ihren Lebensunterhalt bestreiten können, und das dann meistens auch gar nicht schlecht. Auch bei den Künstlern und Künstlerinnen ist es ja nicht so, dass sie wenig verdienen, wenn sie erfolgreich sind. Aber die meisten – dazu gab es im Jahr 2008 eine Studie – verdienen weniger als 700 € im Monat. Im mittleren Einkommensschnitt sind es 1 000 €. Das ist doch sehr, sehr wenig. Und das gerade in
Österreich, der Kulturnation – wir sind doch stolz auf Kokoschka, auf Klimt, auf einen Oliver Dorfer, erfolgreiche Künstler, die weltweit Bekanntheit erreicht haben. Aber es gibt eben viele, viele andere, die nicht diese Möglichkeiten und Chancen erhalten haben, und da sind wir schon als Gesellschaft, als Politik gefragt, auch für diese solche Rahmenbedingungen zu schaffen, dass auch sie zumindest ein Existenzminimum haben.
Darum gibt es auch schon seit jeher den Vorschlag meines Kollegen aus dem Nationalrat, Wolfgang Zinggl, für die KünstlerInnen, für die Kunstschaffenden eine Art Mindestsicherung zu installieren, damit zumindest die Existenzgrundlage abgesichert ist. In diesem Sinne ist dieses Gesetz, diese Novellierung ein kleiner, aber wichtiger und wesentlicher Schritt, und deswegen werden wir dem auch unsere Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)
16.56
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Ostermayer. – Bitte, Herr Minister.
16.56
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Frau Mühlwerth, ich bin Ihnen für eines dankbar, nämlich für die Ehrlichkeit, mit der Sie argumentiert haben. Im Nationalrat haben sich der Abgeordnete Riemer und der Abgeordnete Dr. Franz noch gegen Subventionen, gegen Förderungen im Kunstbereich ausgesprochen, mit dem „Argument“, es würde dadurch die Freiheit der Kunst und die Freiheit der Künstler gefährdet werden.
Ich habe das nicht ganz nachvollziehen können, weil ich nicht die Position vertrete, dass alles nur durch Mäzenatentum erfolgen soll, sondern meine, dass es auch Aufgabe der öffentlichen Hand ist, dass Kunst und Kultur unterstützt werden. Nur unter diesen Voraussetzungen können wir das hohe Niveau halten, für das wir international anerkannt sind und das dazu führt, dass viele Touristen zu uns kommen, dass Leistungen erbracht werden, die vielleicht im Moment nicht in aller Breite anerkannt werden, aber langfristig Wirkung haben. Nur so können wir das erreichen.
Innovation trägt eben auch – das gilt im Kunstbereich, das gilt im Grundlagenforschungsbereich – die Eigenschaft in sich, dass nicht alles sofort verwertbar ist, ökonomisch umsetzbar ist, dass es nicht sofort marktgängig ist, dass es nicht sofort verkauft werden kann, sondern dass es oft lange Durststrecken gibt. Die Künstler, die Herr Dönmez aufgezählt hat, Kokoschka, Klimt, Schiele, die waren zu ihrer Zeit gar nicht in aller Breite anerkannt, sondern erst im Laufe der Zeit ist die hohe Qualität, auch die Avantgarde, die sie dargestellt haben, anerkannt worden. Mittlerweile erzielen sie Höchstpreise – die bräuchten solche Förderungen nicht mehr. Aber die, die jetzt Innovation leisten, die, die jetzt bereit sind, auch unter zum Teil sehr dürftigen Lebensumständen zu arbeiten, denen wollen wir helfen – und das übrigens in einer Art und Weise, die nicht einmal budgetbelastend ist; das war ein ganz wesentlicher Punkt, auf den wir geachtet haben.
Es hat einige Zeit gedauert, wir waren eigentlich im April schon sehr weit mit dem Entwurf. Es war einige Überzeugungsarbeit nötig, ich bin auch Präsident Leitl dankbar, der dann in einem abschließenden Gespräch mitgeholfen hat, sozusagen den Knopf zu lösen. Auch wenn ich von den einzelnen Künstlerinnen und Künstlern nicht autorisiert wurde, kann ich Ihnen, glaube ich, auch in deren Namen danken, Ihnen allen, die zustimmen.
Ich danke auch allen, die an der Erstellung dieser Gesetzesnovelle mitgewirkt haben, und ich hoffe, dass wir eine ähnlich breite Zustimmung bekommen werden, wie wir sie beim Filmförderungsgesetz gehabt haben, wie wir sie beim Film/Fernseh-Abkommen mit dem ORF-Gesetz gehabt haben – übrigens beides Gesetze, die auch im Bereich der Filmwirtschaft, im Bereich der Regisseure, Regisseurinnen und so weiter hohe Anerkennung genießen.
Ich war am Wochenende in Riga bei der Verleihung des Europäischen Filmpreises, ich war heute bei der Pressekonferenz für den Österreichischen Filmpreis. Die Leistungen, die mittlerweile erbracht werden, sind international hoch anerkannt. Es wundern sich viele Nationen, wie ein so kleines Land, das wir mit 8 Millionen Einwohnern sind, so erfolgreich sein kann. (Vizepräsidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)
Damit meine ich nicht nur Oscar-Nominierungen und Oscar-Gewinne, die es in den letzten Jahren gegeben hat, sondern wir haben es geschafft, wieder dort anzuschließen, wo wir vor dem Zweiten Weltkrieg waren. Aufgrund des Nationalsozialismus mussten viele Menschen emigrieren, die dann höchst erfolgreich in Amerika wurden – Billy Wilder, Eric Pleskow und Otto Preminger oder Preminger (der Redner spricht den Namen zuerst deutsch, dann englisch aus), wie er dann genannt wurde, und viele weitere. Wir haben es geschafft, an diese große Filmtradition wieder anzuknüpfen.
Auch dort gibt es Menschen, die lange Durststrecken durchleiden müssen, kann man durchaus sagen. Was wir hier machen, ist, dass wir diese ganz spezifischen Besonderheiten, die es beim Schaffen von Kunst gibt, abzubilden und zu unterstützen versuchen, damit diese Menschen sich die soziale Absicherung für die Zukunft leisten können.
Ich danke Ihnen allen, wenn Sie dem Gesetz zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
17.01
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Es liegen dazu keine Wortmeldungen mehr vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel (299 d.B. und 379 d.B. sowie 9302/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister. – Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Rene Pfister: Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel.
Nur kurz zum Inhalt: Das Abkommen sieht keine eigenen Zuteilungsmechanismen vor, sodass das jeweilige nationale Förderungsrecht unberührt bleibt. Den unterschiedlichen Voraussetzungen in den Ländern der Vertragsparteien entsprechend werden die Beteiligungen von Gemeinschaftsproduzenten anhand von finanziellen, künstlerischen und technischen Beiträgen definiert.
Zum besseren Funktionieren dieses Abkommens soll eine Gemischte Kommission beitragen, der neben Vertretern der Regierungen der Vertragsparteien auch Vertreter von betroffenen Berufsorganisationen angehören.
Der Ausschuss stellt daher den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Minister? – Bitte.
17.03
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Ich sage jetzt nichts mehr dazu. Ich glaube, es ist niemand zu Wort gemeldet.
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! – Danke schön. (Allgemeine Heiterkeit und Beifall.)
17.03
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke, Herr Minister. Wir wünschen Ihnen natürlich auch frohe Weihnachten, ein paar ruhige Tage und alles Gute für 2015.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundesbezügegesetz und das Mediengesetz geändert werden (718/A und 439 d.B. sowie 9279/BR d.B.)
24. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (Informationsordnungsgesetz – InfOG) erlassen werden (720/A und 441 d.B. sowie 9280/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zu den Punkten 23 und 24 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Franz Perhab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für
Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundesbezügegesetz und das Mediengesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe den zweiten Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus, nämlich über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (Informationsordnungsgesetz – InfOG) erlassen werden.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 30a B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.
Als Erste ist Frau Bundesrätin Reich zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
17.06
Bundesrätin Elisabeth Reich (SPÖ, Oberösterreich): Geschätztes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Mit einer breiten und verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS wurde die Reform der Untersuchungsausschüsse, in deren Mittelpunkt die Einsetzung dieses Kontrollinstruments als Minderheitsrecht steht, beschlossen.
Für diese Neuerungen waren umfassende Gesetzesänderungen notwendig. Die Novelle zum Geschäftsordnungsgesetz braucht eine endgültige Beschlussfassung. Auch das Bundes-Verfassungsgesetz und die Folgegesetze müssen novelliert werden. Neu erlassen wird auch das Informationsordnungsgesetz.
Nun zu den wichtigsten Details, meine Damen und Herren: Ein Viertel der Abgeordneten, das sind 46, kann in Zukunft die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erzwingen.
Auch in diesem Ausschuss wird das Minderheitsrecht gewährleistet werden, etwa bei der Anforderung von Beweismitteln oder bei der Ladung von Auskunftspersonen. Damit wird einer jahrelangen Forderung der parlamentarischen Opposition Rechnung getragen und ein Kontrollinstrument für die Parlamentsminderheit eröffnet, das es außer in Deutschland in keinem europäischen Land gibt.
Die Regierungsparteien wiederum haben dieses Minderheitsrecht mit einer umfassenden Verfahrensreform verknüpft, um vor allem die Rechte der Auskunftspersonen besser zu schützen. Man will damit verhindern, dass Untersuchungsausschüsse zu einem öffentlichen Tribunal ausarten.
Verfahrensanwälte und Verfahrensanwältinnen werden nun für den entsprechenden Schutz der Grund- und Persönlichkeitsrechte sorgen. VerfahrensrichterInnen unterstüt-
zen den oder die vorsitzführende NationalratspräsidentIn beziehungsweise seine oder ihre StellvertreterInnen bei der Leitung der Untersuchungsausschüsse.
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet bei Unstimmigkeiten, etwa im Hinblick auf die angeforderten Beweismittel, auf die Ladung von Auskunftspersonen oder im Falle der Klassifizierung von Unterlagen.
VolksanwältInnen wiederum sind als parlamentarische Schiedsstelle aufgrund eines Verlangens eines Viertels der Ausschussmitglieder aufgerufen, über die Rechtmäßigkeit der Feststellung hinsichtlich der Unzulässigkeit einer Frage zu entscheiden.
Infolge der Erfahrungen mit den letzten Untersuchungsausschüssen wird zudem eine Bestimmung aufgenommen, wonach die Befragungen von Auskunftspersonen in der Regel nicht länger als drei Stunden dauern sollen und nach längstens vier Stunden vom Vorsitzenden für beendet zu erklären sind.
Sollten Auskunftspersonen eine Ladung nicht befolgen oder eine Aussage ungerechtfertigterweise verweigern, so können durch das Bundesverwaltungsgericht Beugestrafen verhängt werden.
Auch geschwärzte Akten gaben immer wieder Anlass zu heftiger Kritik. Das neue Informationsordnungsgesetz schafft nun allgemein sowohl für den Nationalrat als auch für uns im Bundesrat geltende umfassende Regelungen, wie mit vertraulichen beziehungsweise geheimen Informationen umzugehen ist, die dem Parlament übermittelt werden.
Das hat auch Auswirkungen auf die Immunität der Abgeordneten, denn bei Verleumdung und Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird auch die berufliche Immunität eingeschränkt.
Die Anzahl der Untersuchungsausschüsse wird insofern begrenzt, als Abgeordnete, die ein Verlangen auf Einsetzung eines Ausschusses unterstützt haben, bis zur Beendigung der Tätigkeit dieses Ausschusses kein weiteres derartiges Verlangen unterschreiben dürfen.
Die Beweisaufnahme wird grundsätzlich auf zwölf Monate beschränkt. Im Bedarfsfall kann der Untersuchungsausschuss allerdings auf bis zu 20 Monate verlängert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange und intensive Verhandlungen engagierter Abgeordneter brachten diese bahnbrechende Einigung und eine wertvolle Stärkung des österreichischen Parlamentarismus. Die konstruktive Arbeit der ParlamentarierInnen über Parteigrenzen hinweg, die Unterstützung der jeweiligen KlubexpertInnen und der JuristInnen der Parlamentsdirektion müssen heute ganz besonders hervorgehoben werden.
Mit diesem großen Schritt erhält das österreichische Parlament ein neues Selbstbewusstsein, eine neue Verantwortungskultur, und damit ist es meiner Meinung nach gelungen, dieses Parlament auch zu stärken. Wir können also von einem historischen Beschluss für die österreichische Demokratie sprechen.
Es ist ein Beispiel für modernen Parlamentarismus, dass fünf Parteien einen gemeinsamen Beschluss gefasst haben – das Team Stronach hat sich da leider wieder ausgeklinkt.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind überzeugt, dass diese Reform ein wesentlicher Schritt für eine zukunftsweisende Demokratieentwicklung ist, dass sie ein Beitrag zur Verbesserung der politischen Kultur ist, dass sie die Glaubwürdigkeit der PolitikerInnen in der österreichischen Bevölkerung stärkt und dass sie in Folge auch insgesamt für das Ansehen der österreichischen Politik nur gewinnbringend sein wird.
Mit dieser Reform setzen wir einen Schritt zu einem modernen, starken, selbstbewussten Parlament, das der österreichischen Politik und umso mehr der österreichi-
schen Bevölkerung, den Menschen dient. Wir von der SPÖ-Fraktion freuen uns über diesen von unseren KollegInnen hart erarbeiteten gemeinsamen Beschluss und stimmen gerne zu. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
17.11
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster ist Herr Bundesrat Ebner zu Wort gemeldet. – Bitte.
17.12
Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Es ist jetzt inhaltlich bereits alles gesagt, was das Gesetz umfasst. Ich möchte nur noch auf ein paar Punkte eingehen, denn es ist bereits sehr ausführlich und umfassend berichtet worden.
In der Geschichte der Zweiten Republik gab es bisher laut Homepage des Parlaments in Summe 18 Untersuchungsausschüsse. Vielleicht kann sich der eine oder andere noch an die drei intensivsten Untersuchungsausschüsse erinnern.
Der erste dieser drei fand im Jahr 1980 statt und befasste sich mit dem Bau des AKH – immerhin 42 Sitzungen; der zweite dieser drei fand im Jahre 2006 statt und befasste sich mit der Beschaffung von Kampfflugzeugen – mit 48 Sitzungen; und 2011 fand jener zur Klärung von Korruptionsvorwürfen statt – 53 Sitzungen. Man sieht also, in der kürzeren Vergangenheit wurden es immer mehr Sitzungen und die Diskussionen immer länger.
Es hat aber auch Untersuchungsausschüsse zu anderen Vorfällen gegeben. Ich möchte nur an einige erinnern: 1988 und 1989 ging es um den Fall „Lucona“, 1971 und 1972 ging es um die UNO-City, und in Summe waren es, wie gesagt, 18 Untersuchungsausschüsse, die eingerichtet wurden.
Klar ist eines: Bei Unklarheiten, bei irgendwelchen Vorwürfen muss es auf der einen Seite eine rechtliche und auf der anderen Seite eine politische Verantwortung geben, die aufgeklärt gehört. Für das Rechtliche gibt es die Gesetze, betreffend das Politische macht das entweder am Wahltag der Wähler oder eben der Untersuchungsausschuss.
Für uns in der Volkspartei stehen drei Punkte fest, was die Grundsätze betrifft. Der erste Grundsatz ist: Das Parlament muss Kontrollmöglichkeiten über die Geschäftsführung einer Bundesregierung haben.
Der zweite Punkt: Untersuchungsausschüsse dienen als Instrument der Kontrolle und der Wahrheitsfindung, sie sind unerlässlich, sind aber, und das ist wichtig, kein Instrument einer staatlichen Rechtsprechung.
Drittens: Zur Wahrheitsfindung müssen Untersuchungsausschüsse auch entsprechende Sanktionierungsmöglichkeiten haben.
Es sind uns aber auch drei weitere Punkte wichtig, die meiner Meinung nach in der Vergangenheit nicht immer ganz erfüllt wurden, aber in Zukunft hoffentlich erfüllt werden. Es geht um das Vorgehen in einem Untersuchungsausschuss. Untersuchungsausschüsse sind keine Tribunale, die aus parteipolitischen Gründen verunglimpfen, beschuldigen oder gar vernadern können.
Untersuchungsausschüsse sollen ergebnisorientiert arbeiten und keine Effekt- oder Aufmerksamkeitshascherei zum Ziel haben.
Der dritte Punkt: Untersuchungsausschüsse dürfen keine Grundsätze unseres Rechtsstaates wie Grund- und Persönlichkeitsrechte außer Kraft setzen.
All diese Rahmenbedingungen wollte man erfüllen in den bereits zitierten harten Verhandlungen, die sehr, sehr intensiv geführt wurden, wobei ich mich bei allen bedanken
möchte, die daran mitgewirkt haben, dass dieses Gesetz zustande gekommen ist. Man hat versucht, diese Grundsätze einzuarbeiten, und das ist, wie wir vorher schon gehört haben, sehr gut gelungen.
Wir als ÖVP werden daher natürlich diesem Antrag zustimmen. Ich bedanke mich nochmals bei allen, die daran mitgewirkt haben, dass das zustande gekommen ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass in Zukunft die Kontrolle im Hohen Haus dementsprechend passieren wird. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.15
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster ist Herr Bundesrat Dörfler zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
17.15
Bundesrat Gerhard Dörfler (FPÖ, Kärnten): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit war überreif, endlich zu ermöglichen, dass eine Minderheit im Parlament das Recht hat, U-Ausschüsse zu verlangen. Ich sage gleich dazu, dass es letztlich auch einen Missbrauch von U-Ausschüssen gegeben hat. Ich darf nur an den „Oberstaatsanwalt“ Pilz erinnern, der einen Kontrahenten gehabt hat, Stefan Petzner, sodass sich Pilz und Petzner bei einem Untersuchungsausschuss sozusagen täglich die Schlagzeilen streitig gemacht haben. – Das ist nicht Aufgabe eines Untersuchungsausschusses.
Aber ganz so freiwillig ist die Schaffung dieses Minderheitsrechtes wohl nicht gewesen. Sonst hätte es nicht jahrelang gedauert. Tatsache ist nämlich, dass nun endlich eine Lösung vorliegt, welche einige Parteien schriftlich vereinbart haben, die schon 2010 hätte erledigt werden sollen, die aber erst 2014 in die Zielgerade kommt. Interessanterweise hat es den größten Finanzskandal der Zweiten Republik gebraucht, damit es endlich möglich wurde.
Ich darf auch festhalten, dass es einen massiven Druck der Bürgerinnen und Bürger gegeben hat. Die Bürgerinitiative, die im Jahr 2014 die meisten Unterschriften erzielte, war mit 209 000 Unterschriften jene von Roland Düringer betreffend Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Hypo Alpe-Adria. Damit hat Roland Düringer, als Künstler ja nicht ganz unbekannt, erstmals eine sehr politische Rolle eingenommen, und ich bin froh, dass einer der bekanntesten Künstler Österreichs sich für diese Sache eingesetzt hat, sodass es zu diesem Votum gekommen ist.
Auch das schriftlich unterbreitete Anliegen an den Nationalrat, das mit 54 000 Unterschriften den zweiten Platz erzielte, und auch jenes auf Platz 5 mit 14 000 Unterschriften beschäftigten sich mit diesem Thema.
Es ist aber hochinteressant, dass gerade dieser kommende Untersuchungsausschuss de facto einen Voruntersuchungs-Ausschussergebnis-Bericht hat. Vor nicht allzu langer Zeit hat es heftige Kritik daran gegeben, dass der damalige Vizekanzler Spindelegger die Frau Professor Griss beauftragt hat, quasi als Untersuchungsausschuss zu agieren.
Wie viele andere verbeuge ich mich vor dieser Frau. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Es hat Kritik von Grün und durchaus auch von Blau gegeben, weil man gemeint hat, das sei ein Ablenkungsmanöver. Aber Frau Professor Griss hat es bestens verstanden, ein Ablenkungsmanöver überhaupt nicht zuzulassen. Und gestern hat mir ein Journalist, der sich das Ergebnis des Griss-Berichtes genau angeschaut hat, gesagt: Herr Dörfler, Sie haben ja bereits am 24. Juli im Bundesrat in Wahrheit den Griss-Bericht schon vorab geliefert. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Herr Kollege Fürlinger! Wo ist der Herr Kollege Fürlinger? Der will heute nicht hier sein. Die ÖVP hat ja ein bisschen ein Problem. Ich zitiere aus dem Protokoll dieser Rede
des Kollegen Fürlinger, der jetzt eigentlich hier sein sollte. Da hat es zweimal „Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ“ gegeben und dann noch „Beifall bei ÖVP und SPÖ“.
Ich möchte aber festhalten, dass sich die Sache in den letzten Wochen ziemlich gedreht hat und darf einmal grundsätzlich die Schlagzeilen, die auf den Griss-Bericht gefolgt sind, vorlesen: „Hypo Alpe Adria: Schweres Versagen der Koalition“, „Hypo: Ein Debakel mit System“, „Bei der Hypo hat kollektives Versagen einen Milliardenschaden angerichtet“. – Das ist nicht meine Erfindung, das schreibt „Der Standard“. (Bundesrat Mayer: Wo steht die Bank überhaupt? Die steht in Kärnten!) – Herr Kollege aus Vorarlberg, zuhören, ich höre dir auch zu, ja? (Weitere Zwischenrufe des Bundesrates Mayer.)
Weitere Schlagzeilen: „() Hypo: Keiner will’s gewesen sein“ (Bundesrat Stadler: Das ist jetzt treffend!), „Unschätzbarer Dienst der politischen Hygiene“. – Zitatende. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Die Aufgeregtheit der ÖVP ist ja verständlich, denn jetzt kommen wir zu einem, der führend dieses System vertreten hat: Von der Hoffnung bleibt die Heta. Es war einmal ein Finanzminister der ÖVP, der für dieses Debakel führend verantwortlich ist: Sepp Pröll. (Bundesrat Mayer: Wer hat das Geld verschleudert, wer?)
Weitere Schlagzeilen: „Beinharte Abrechnung mit dem Versagen bei der Hypo“, „Regierung will Verstaatlichung rückgängig machen“. – Warum will man denn rückgängig machen, was man 2009 verursacht hat? So könnte ich Ihnen noch seitenweise Berichte bringen, die auf dem Bericht von Professor Griss aufbauen.
Für die ÖVP ist das augenscheinlich der größte Betriebsunfall, den ihr Kollege Spindelegger hinterlassen hat, nämlich ein Bericht, der klipp und klar aufzeigt ... Immer wieder wurde das Bild Haider in die Welt gesetzt: Ja, Haider hat mit Peter Kaiser, mit der Frau Prettner, mit dem Herrn Holub, mit dem Herrn Ragger und mit dem Herrn Köfer (Bundesrat Stadler: Und Dörfler!) eine Haftungsbeschluss-Gesetzgebung herbeigeführt – ich habe schon erklärt, ich war nie dabei, das ist der Unterschied –, aber er hat dieses angezündete Haus nach München verkauft, und es war weg. (Bundesrat Füller: Jetzt wird es schon peinlich!)
Und jetzt muss ich schon sagen, wer von euch den Griss-Bericht gelesen hat, der sollte endlich einmal, wie es ja auch der Herr Vizekanzler getan hat ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Warum entschuldigt sich Mitterlehner? – eine Frage an die ÖVP –, weil sein Vorgänger und seine Vorgängerin alles verbockt haben, weil erst durch die sogenannte Notverstaatlichung ohne Not Milliardenschäden dem österreichischen Steuerzahler umgehängt wurden, weil ... (Bundesrat Kneifel: Wer hat denn in Kärnten regiert?)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dörfler, wir sind beim Tagesordnungspunkt Bundes-Verfassungsgesetz. Ich würde Sie bitten, zu diesem Tagesordnungspunkt zurückzukehren. – Danke.
Bundesrat Gerhard Dörfler (fortsetzend): Sie sollten mir nur genau zuhören. (Weitere Zwischenrufe.) Frau Vorsitzende, Sie werden mir nicht erklären, was ich zu sagen habe!
Faktum ist, dass der Griss-Bericht klipp und klar aufzählt, dass ein Versagen zu Milliardenschäden geführt hat. Allein schon, dass die Bayern eine Insolvenz ausgeschlossen haben und damit klar ist, dass die Notverstaatlichung nie eine Notwendigkeit gewesen ist, dass sehr wohl Finanzminister Fahrenschon mit dem Finanzminister Pröll bereits im November telefonisch Gespräche geführt hat und dass letztendlich bis zum 13. Dezember das Land Kärnten nicht einmal eingeladen wurde, am Beginn an diesen Gesprächen teilzunehmen (Bundesrat Kneifel: Wer hat die Haftungen beschlossen?) Von uns wollte man ja ohnedies nur 1,2 Milliarden €, und auch das hat der Griss-Bericht bestätigt ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Der Herr Kaiser, der Herr Holub, die Frau Prettner, der Herr Tauschitz, der Herr Hueter, der heutige Klubobmann der ÖVP ... (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Und es hat auch ein Ende gegeben. (Bundesrat Kneifel: Das war der Anfang!) Das Ende war der Verkauf der Hypo an die Bayern. Und ich zitiere – und jetzt sollte man mir zuhören –, was Frau Professor Dr. Griss da auch schreibt. Genau zuhören, bitte, genau zuhören, damit die Aufregung sich wieder ein bissel legt! (Bundesrat Todt: Sage es endlich, damit wir es wissen!) Gut, du bist einer, der wenigstens zuhört.
Also noch einmal: zu den Haftungen: „Das Land Kärnten haftete seit Gründung der Bank als Ausfallsbürge für die Verbindlichkeiten“ dieser Bank ... (Bundesrat Stadler: Ist das Teil des Verfassungsgesetzes, was du jetzt sagst?) Ausfallsbürge! Wenn du dich auskennst, dann weißt du, dass eine Ausfallsbürgschaft bedeutet, wenn alle Zahler ausfallen, dann ist am Ende einer dran. So. Es hätte bedeutet: Wäre die Hypo in Konkurs geschickt worden, was laut Finanzminister Fahrenschon die Bayern grundsätzlich zu hundert Prozent ausgeschlossen haben, dann hätte als Nächste die Bayerische Landesbank pleitegehen müssen, dann der Freistaat Bayern – und jetzt erklärt mir, wie Bayern pleitegeht! –, dann wäre Kärnten drangekommen.
Das Problem ist, dass man diese Bank sozusagen nach Österreich zurückgeholt hat, völlig unvorbereitet, dass die Nationalbank noch 2008, damit es 1,5 Milliarden Partizipationskapital gegeben hat, eine Erfindung gemacht und zwischen gesund und nicht gesund unterschieden hat, damit man 2008 noch schnell 1,5 Milliarden hineinblasen konnte. Aber da hat es einen Profi gegeben, einen gewissen Herrn Pinkl, der angeblich dem Hochadel der ÖVP angehört hat – er kommt aus Niederösterreich wie der Herr Strasser, der hat eine besondere politische Schule –, und es war so, dass dieser Herr Pinkl nur ...
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Kollege Dörfler, ich würde Sie wirklich bitten, zur Sache zu sprechen. Wir reden über die künftigen (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) Kollege Perhab, wir reden über die künftigen Untersuchungsausschüsse und nicht über die vergangenen.
Bitte, zur Sache!
Bundesrat Gerhard Dörfler (fortsetzend): Ich habe nicht nur über die Griss-Kommission gesprochen, sondern ich habe davon gesprochen, dass es – das ist zur Sache – beim Hypo-Skandal, den die Bundesregierung zu verantworten hat (ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP) – noch einmal: den die Bundesregierung zu verantworten hat –, auf Druck von 210 000 Bürgern dazu gekommen ist, dass endlich die Blockade aufgehoben wird, dass die Minderheit das Recht hat, U-Ausschüsse einzufordern. Und das wird noch ein ziemliches Drama werden für die ÖVP, ganz besonders für die ÖVP und auch für die SPÖ, weil der tatsächliche Untersuchungsausschuss dann aufbauend auf dem Griss-Bericht keine Ausreden mehr finden wird. Das System wird Gesichter bekommen. Das Gesicht heißt Pröll. Das Gesicht heißt Schieder. Das Gesicht heißt Nowotny und andere. Und das gefällt halt den Schwarzen nicht so wirklich.
In diesem Sinne: Schön, dass es ein neues Gesetz zu U-Ausschüssen gibt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
17.25
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Bundesrätin Reiter. – Bitte.
17.25
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Aber vor allem werte Zuseher und Zuseherinnen, die Sie diese Debatte verfolgen! Es geht hier nicht um die Hypo, es geht hier nicht um den Griss-Bericht, beides hat mit diesem Tagesordnungspunkt nichts zu tun (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP) – außer vielleicht, wenn man das Wort
bedenkt: Eine Idee zu einem falschen Zeitpunkt, für die die Zeit nicht reif ist, ist chancenlos. Wenn die Zeit reif ist, dann kommt sie und kann auch nicht mehr verhindert werden. Aber das ist schon sehr weit hergeholt.
Und ich möchte zu dieser Gesetzesmaterie, die ja schon sehr genau vorgestellt und auch präsentiert wurde, gar nicht viel sagen, außer für die Zuhörerinnen und Zuhörer eben vielleicht noch dies: Es ist heute auch eine Verfassungsbestimmung zu beschließen. Der zentrale Punkt ist, der Nationalrat kann durch Beschluss Untersuchungsausschüsse einsetzen. Das war schon bisher so. Aber jetzt ist darüber hinaus auf Verlangen eines Viertels seiner Mitglieder ein Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das heißt: ist einzusetzen.
Dieses Minderheitsrecht gibt es in Salzburg schon länger, und die Erfahrungen sind gut damit. Jetzt gibt es das eben auch hier – fast hundert Jahre nach dem deutschen Parlament, wo es dieses Minderheitsrecht seit 1919 gibt, und auch 28 Jahre nach Einzug der Grünen ins österreichische Parlament, wo das bereits bei den ersten Verhandlungen und Gesprächen ein wichtiges Anliegen der Grünen gewesen ist.
Die Endarbeiten – also eine lange Geschichte, lange Forderungen – sind jetzt vergleichsweise schnell gegangen, das muss man ausdrücklich, denke ich, festhalten, dank der Chefverhandler der Regierungsparteien, dank der Kooperation, die da im Parlament stattgefunden hat, dank auch der Parlamentsdirektion, die in wirklich rascher und sehr effektiver Weise die Legistik aufbereitet hat. Und das ist ja aufgrund der Ausstattung mit Personal, also der Größe des legistischen Dienstes, der der Parlamentsdirektion im Vergleich zu Ministerbüros und Regierungsbüros zur Verfügung steht, nicht selbstverständlich. Aber vielleicht – das wäre demokratiepolitisch wünschenswert – geht die Entwicklung mit einem selbstbewussten Parlament auch in die Richtung, dass der legistische Dienst, der dem Parlament zur Verfügung steht, aufgewertet wird.
Wir hoffen jetzt tatsächlich und nach solchen Redebeiträgen auch noch immer, dass es hier tatsächlich zu einem Neuanfang kommt, nämlich mit einem ehrlichen Interesse aller Beteiligten an Aufklärung, an Transparenz und vor allem an der Klärung von politischen Verantwortlichkeiten, und dass sich damit die politische Kultur zum Besseren entwickelt. Die Bewährungsprobe für dieses Gesetz wird der Hypo-Untersuchungsausschuss sein. Es ist zu hoffen, dass die Regierungsparteien die Opposition nicht zwingen werden, fortwährend Verfahren beim Verfassungsgerichtshof zu führen, sondern dass das Interesse der Regierungsparteien an Aufklärung ehrlich gemeint ist und diese daher mit ihnen und nicht gegen sie erreicht wird.
Weiters ist zu hoffen, dass damit dieses Gesetz und das Parlament diese Bewährungsprobe bestehen und so das Vertrauen in die Politik gestärkt oder wieder gestärkt wird und auch das Vertrauen in die Demokratie wieder wächst und gestärkt wird. Das ist eine Chance. Wir hoffen, dass sie nicht ungenützt verstreicht, sondern entsprechend genutzt wird. Aber wir stimmen diesem Gesetz sehr gerne zu, und ich hoffe auf konstruktive Zusammenarbeit, so wie sie bei der Entstehung dieses Gesetzes in den letzten Wochen und Monaten erfolgt ist. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
17.30
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. Ich erteile es ihm.
17.31
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube ganz einfach, dass das, was wir heute beschließen werden, ein Sieg für die Demokratie ist. Und ich kann mich nur dir (in Richtung Bun-
desrätin Reiter) anschließen: Du hast hier eine ausgezeichnete Rede für die Demokratie gehalten. Danke für deine Rede! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
Und vielleicht noch zwei Sätze zu den Ausführungen des Kollegen Dörfler. Es gab in Kärnten einen Untersuchungsausschuss. In dem Bericht steht eindeutig, wessen Schuld dieses Hypo-Desaster ist, Herr Kollege Dörfler. Auch wenn es weitere Untersuchungsmaßnahmen geben wird: Schuld sind Haider und die FPÖ. Damit das klar ist! Das steht da drinnen. Damit es auch ausgesprochen ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Wenn es weitere Untersuchungsmaßnahmen geben wird, was ja die Opposition bereits angekündigt hat – und dazu gibt es jetzt das Recht einer Minderheit, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen –, dann wird dieser Untersuchungsausschuss arbeiten und die Vorgänge untersuchen. Das können wir dem überlassen. Aber ich bin froh, dass wir hier einen Sieg der Demokratie erreicht haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
17.32
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Fürlinger. Ich erteile es ihm.
17.32
Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Ich schließe mich dem an, was mein Vorredner gesagt hat. Es ist eine Frage der Qualität der Demokratie, diese Dinge zu ermöglichen. Und es ist eine Frage des Stils und der Qualität, ob ich hier herausgehe und so eine Verfassungsänderung für eine völlig sachfremde Diskussion in einer emotionalen Situation missbrauche und Beschuldigungen austeile, die unhaltbar sind. Das sind die gleiche Qualität und der gleiche Stil, mit denen ihr Kärnten regiert habt. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Das ist Cäsaren-Wahn; „moral hazard“ nennt es die Griss-Kommission in ihrem Bericht. Da steht es drin: „moral hazard“. Wir tun – ist eh wurscht, wer es zahlt. Das steht da drinnen! Das habt ihr (in Richtung FPÖ) gemacht!
2007, lieber Gerhard Dörfler, hat diese Hypo-Landesbank 23 Milliarden an Haftungen gehabt. 2007! – Da war noch lange keine Rede von irgendeiner Verstaatlichung, von irgendetwas anderem. Ihr habt euch dort bedient wie die Wilden, habt euch die Taschen vollgestopft und das Land zugepflastert mit Wohltaten und habt gesagt, ganz egal (Zwischenrufe bei der FPÖ), Herr Haider und wir, wir werden in Südosteuropa auch noch weiter regieren. Das waren doch in Wirklichkeit eure Intentionen. Und es war euch ganz egal, wer das zahlt. Und wenn es schiefgeht, so wie es schiefgeht, bleibt es am österreichischen Steuerzahler hängen.
Und dann kommt ihr her und glaubt, ihr könnt euch da abputzen. Leute, da muss ich euch wirklich sagen: Das ist eine Frage von Niveau, von Qualitäten, aber auch Charakter! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Es ist sinnlos, bei der Debatte um diese Verfassungsänderung in Details dieses Skandals einzusteigen. Es wird noch genug darüber geben. Und es wird vieles beleuchtet werden. Aber dass einerseits in dem Augenblick, in dem es schon kracht, unter deiner (in Richtung Bundesrat Dörfler) Landeshauptmannschaft schnell noch 109 Millionen herausgezogen werden, wo es schon an allen Ecken und Enden kracht, und gesagt wird, das verwenden wir auch noch, sicher ist sicher, was wir haben an Beute, nehmen wir mit (Ironische Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.) – Ja, kurz vorher, weil sicher ist sicher und es ist wurscht, weil nachher haben wir nichts mehr.
Und zum Zweiten sich dann noch 2009 bei Herrn Bundesfinanzminister Pröll öffentlich zu bedanken und sich heute hier herauszustellen und selbigen anzunageln und zu sa-
gen, er ist schuld daran, das ist schon ein ordentliches Stück Chuzpe! Und da muss ich dir ganz ehrlich sagen: Das ist dieses Hauses nicht würdig! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Das Einzige, was von euch (in Richtung FPÖ) einmal erwartet wird, ist, und da könnt ihr Charakter zeigen, dass ihr euch einmal hinstellt und sagt: Es tut uns leid, wir haben uns verkalkuliert, wir haben versagt und wir entschuldigen uns bei der österreichischen Bevölkerung. Das ist es, was von euch erwartet wird, und nicht, da herauszugehen und zu versuchen, andere anzumalen und denen das umzuhängen, und das noch dazu in einer Debatte über eine wesentliche Änderung unserer Verfassung. Ich erwarte von euch einmal eine Entschuldigung und nicht dauernd nur anpatzen. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
17.35
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Novak. Ich erteile es ihm.
17.36
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich wäre ein schlechter Kärntner, wenn ich jetzt nicht herausgegangen wäre, um Gerhard Dörfler als Kollegen schon ein paar Worte mit auf den Weg zu geben.
Was die politische Verantwortung anlangt, steht das ja wohl hundertprozentig fest. Jahrelang wurde diese Hypo-Bank von einer Partei als „Handkasse“ betrachtet. Das Hypo-Debakel ist leider Gottes mit dem verstorbenen Landeshauptmann Jörg Haider verknüpft, der die Landeshaftungen – und ich habe mir das aufgeschrieben – seit 1990 sukzessive erhöht hat und zudem nicht der besonderen Sorgfaltspflicht bezüglich der Kärntner Landeshaftungen für die Bank nachgekommen ist.
Lieber Gerhard, ich habe schon einmal hier heraußen gesagt: Ihr Freiheitlichen in Kärnten müsstet normalerweise mit dem Büßergewand durch Kärnten ziehen, bei jedem einzelnen Kärntner müsstet ihr euch entschuldigen, und dann über die Grenzen hinaus durch ganz Österreich. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Nur eine kleine Replik, weil es ja zu diesem Untersuchungsausschuss kommen wird, und es ist ja auch das Thema dieses Punktes. Ein kleiner Blick zurück: 1994 war die Bilanzsumme dieser Bank bei 2,18 Milliarden – das muss man sich vorstellen! Ab 1998 wurden dann Haftungsprovisionen an das Land gezahlt bis 1999. In diesem Jahr – Landeshauptmann war Jörg Haider – gab es eine knappe Verdoppelung der Bilanzsumme auf 4 Milliarden. Dann ist es rasch vorangegangen. 2000 lag die Bilanzsumme bei 5,4 Milliarden, 2001 waren es 7,6 Milliarden. Und dann der große Sprung um 40 Prozent.
Die Haftungen standen nicht in den Haushaltsplänen. Bis zum Jahr 2002 fanden sich die Summen auch nicht in den Rechnungsabschlüssen. Also man sieht, wie die Situation des Finanzreferates in Kärnten ausgeschaut hat.
Anfragen zu diesem Thema wurden von Pfeifenberger, dem damaligen Finanzreferenten, ebenso wenig beantwortet wie von dessen Nachfolger als Finanzreferent Jörg Haider. Dabei spielte es keine Rolle, ob da Landespolitiker oder Journalisten als Fragesteller auftraten. Die mantraartig gegebene Antwort war, es sei ein gutes Geschäft für das Land. Ich meine, das muss man sich aufschreiben, denn sonst merkt man sich das nicht: „Es sei ein ‚gutes Geschäft‘ für das Land, denn die Bank zahle ja Provisionen.“ Das war die entsprechende Aussage.
Ich möchte Sie jetzt nicht mit weiteren Zahlen langweilen. Aber wir haben jetzt eine Finanzreferentin, die damals die SPÖ-Vorsitzende von Kärnten war, und zwar Dr. Gaby
Schaunig, jetzt Landeshauptmann-Stellvertreterin. Sie hat immer gewarnt. Du (in Richtung Bundesrat Dörfler) hast versucht, Dr. Kaiser als jetzigen Landeshauptmann und jene Landesräte mit hineinzuziehen, die damals für die Sozialdemokratische Partei in Kärnten zuständig waren. Die Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Gaby Schaunig hat gewarnt, a) vor den Swap-Verlusten und b) anlässlich der Abberufung des Vorstandes. Sie hat immer gesagt, Kulterer muss abberufen werden, sie hat diesen Vorschlag gemacht. Sie war gegen eine Rochade in Vorstand und Aufsichtsrat. Das hat man alles vergessen! Sie hat gewarnt vor Tilo Berlin als Vorstand, gewarnt vor dem Verkauf an die Bayerische Landesbank.
Sie wurde als Aufsichtsratsmitglied mehrmals kritisiert und mehrmals geklagt, weil sie diese Dinge aus dem Aufsichtsrat an die Öffentlichkeit gebracht hat. – Wir wissen ja, dass man das als Aufsichtsrat nicht tun sollte oder darf. Sie wurde schlussendlich von Petzner als „Quakente“ bezeichnet und öffentlich beleidigt.
Wer hat recht gehabt? – Sie hat recht gehabt. Wir sind da, wo wir sind. Gott sei Dank gibt es diesen Untersuchungsausschuss, und es wird sich dann zeigen, was alles passiert ist. Das ist nur eine kleiner Replik, was Kärnten anbelangt.
Was weiter passiert ist 2009, wo du dann mit ins Spiel gekommen bist in dieser Situation, das wird sich dann alles zeigen. Aber ich glaube, man sollte gewisse Dinge schon richtigstellen. Die Sozialdemokraten waren bei diesem Debakel in Kärnten sicher nicht mit dabei, das waren die Freiheitlichen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.40
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dörfler. – Bitte.
17.41
Bundesrat Gerhard Dörfler (FPÖ, Kärnten): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Günther Novak, es ist nicht gut, wenn man hier in Wien etwas anderes sagt, als man in Kärnten vertreten hat.
Ich möchte noch einmal klar festhalten – Günther Novak hat es schon gesagt –: Es ist für uns alle nicht befriedigend. Faktum ist, dass am 22. April (Zwischenruf des Bundesrates Bock.) – ich habe dir auch zugehört, Günther – (Bundesrat Bock: Das hab ich gesagt!), am 22. April 2004 die Landeshaftungen für die Hypo Alpe-Adria im Kärntner Landtag beschlossen wurden, und das interessanterweise einstimmig von allen Abgeordneten und allen Parteien. Das ist nun einmal so. Du kannst die Protokolle lesen.
Der heutige Landeshauptmann Peter Kaiser, die heutige Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner, der heutige Landesrat und damals noch der SPÖ angehörende Gerhard Köfer, der heutige Landesrat – auch ein Freiheitlicher hat mitgestimmt – Christian Ragger, der heutige Klubobmann der SPÖ Herwig Seiser, der heutige Klubobmann der ÖVP Ferdinand Hueter hat mitgestimmt; das heißt, es haben alle mitgestimmt, wie auch von den Grünen der nunmehrige Landesrat Rolf Holub sowie die heutige Klubobfrau der Grünen Barbara Lesjak. Daran gibt es nichts zu deuten.
Und an die ÖVP: Das Eigentum des Landes Kärnten, die Beteiligungseigentümerschaft hat die Kärntner Landesholding gehalten.
Wer war dort Vorsitzender des Aufsichtsrates? – Ein gewisser Dr. Josef Martinz. Damit wir gleich einmal Klartext sprechen, wenn man immer versucht, die politische Gesamtverantwortung zu verdrehen. (Bundesrat Perhab: Wo ist er?) – Wo er ist, das wisst Ihr am besten! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich will damit nur sagen, wir alle sind froh, dass es diese neue Gesetzgebung im Verfassungsrang gibt und dass es neue Qualitäten in Untersuchungsausschüssen in Ös-
terreich geben wird. Umso wichtiger wird es sein, dass es erstmals nicht gelingen wird, dass man einen Untersuchungsausschuss parteipolitisch wird deuten können.
Faktum ist – und das wollte ich heute sagen –, dass Frau Professor Griss mit ihrem Expertenteam erstmals eine Vorarbeit geleistet hat, an der man nicht wird vorbei können. (Bundesrat Mayer: Die haben aber Sie kritisiert!) – Ich habe überhaupt niemanden kritisiert, Herr Kollege! (Bundesrat Mayer: Die haben Sie am meisten kritisiert!) – Ich habe überhaupt niemanden kritisiert. Ich habe die Frau Professor Griss gelobt.
Das ist das Entscheidende. Es wird den politischen Verantwortungsträgern in Kärnten und deren Sprachrohr in Wien nicht gelingen, sozusagen einen Alleinschuldigen dafür herbeizuführen. Das ist damit eindeutig und klar.
Ich freue mich heute schon auf die spannenden Diskussionen, die wir sicher auch hier im Plenum dazu noch führen werden, weil dieser Untersuchungsausschuss eine völlig neue Qualität haben wird, weil es eine Betroffenheit der Bürger gibt, weil man Milliardenschäden, die durch den Hypo-Verkauf an die Bayern im Jahr 2007 weg waren, wieder nach Österreich zurückgeholt und damit dem Steuerzahler aufgebürdet hat. Das sind einfach die Fakten, die müssen wir alle aushalten. Es ist bedauerlich, dass es dieses Problem gibt.
Es gibt übrigens auch ein Problem Volksbanken, es gibt ein Problem Kommunalkredit. Und wenn man die aktuelle Berichterstattung der nationalen und besonders internationalen Medien verfolgt, so hoffen wir nicht, dass die EU-Sanktionen Russland so weit in die Knie zwingen, dass wieder österreichische Steuerzahler für Milliardenschäden, die andere Banken dort aushaften haben, zur Rechnung gezogen werden.
Das ist ja unser Problem! Das kleine Österreich ist overbanked, und wir haben uns in dieser Frage speziell in Osteuropa viel zu viel zugetraut und haben heute Sorgen, dass wir morgen schon die nächsten Probleme vor der Tür haben. (Bundesrat Todt: Die haben Rückstellungen!) Hoffen wir, dass dieser Untersuchungsausschuss dazu beitragen wird, dass es derartige Vorgänge in Österreich nie mehr geben wird! (Beifall bei der FPÖ.)
17.44
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Es liegen dazu keine Wortmeldungen mehr vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates erlassen wird.
Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 30a der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 30a B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich noch einmal die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (365 d.B. und 414 d.B. sowie 9281/BR d.B.)
26. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (833/A und 447 d.B. sowie 9282/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zu den Punkten 25 und 26 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Fetik. Ich bitte um die Berichterstattung.
Davor darf ich recht herzlich Herrn Bundesminister Rudolf Hundstorfer bei uns begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Berichterstatterin Ilse Fetik: Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen! Ich möchte darüber berichten, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zuerst einmal den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, in Behandlung genommen hat.
Das Ergebnis dieser Beratungen hat dazu geführt, dass der Ausschuss den Antrag stellt, dass der Bundesrat beschließen möge, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, mit der nachfolgend angeführten Begründung Einspruch zu erheben.
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2014 den im Antrag dargestellten Gesetzesbeschluss gefasst. In seiner Sitzung am 11. Dezember hat der Nationalrat ebenfalls einen Beschluss betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, 833/A und 447 d. B., gefasst. Diese beiden Beschlüsse sind inhaltsident.
Da die Erlassung von zwei gleichlautenden Gesetzesnovellen weder rechtlich noch praktisch sinnvoll erscheint, geht der Ausschuss in diesem Fall unpräjudiziell und unabhängig davon, welche Umstände zu dem doppelten Gesetzesbeschluss des Natio-
nalrates geführt haben, einstimmig davon aus, dass der später gefasste Gesetzesbeschluss des Nationalrates den wahren Willen des Nationalrates darstellt.
Noch einmal: Aus diesem Grund wird daher der Antrag gestellt, gegen den genannten Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 Einspruch zu erheben.
Weiters möchte ich gerne darüber informieren, dass sich der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auch damit auseinandergesetzt hat, über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, zu beraten.
Ich möchte jetzt nicht inhaltlich darauf eingehen. Er liegt Ihnen vor. Nach Beratung dieser Vorlage, auch in der Ausschusssitzung am 16. Dezember, möchte der Ausschuss mit Stimmenmehrheit den Antrag stellen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
*****
Jetzt habe ich noch einen Berichtspunkt: Ich möchte darüber informieren, dass der Titel des zitierten Berichtes des Ausschusses korrigiert werden muss. Es wurde nämlich irrtümlich nur das Wort Bundespflegegesetz zitiert und nicht Bundespflegegeldgesetz, und das soll entsprechend berichtigt werden, sodass der Titel des zitierten Berichtes richtig heißen soll:
„Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird.“
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke, Frau Kollegin, für diese umfassende Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.
17.51
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Es zeigt sich schon, das ist ein Gesetz, das von Pannen begleitet wird.
Für den Feueralarm, für den vermeintlichen oder tatsächlichen, kann der Minister nichts. Sehr wohl kann er aber etwas für das Gesetz. Dieses Gesetz zeigt auch in seiner Ausformung diese Pleiten, die mit dem ganzen Abstimmungsprozedere und der Neufassung des Gesetzes einhergehen. Das hat schon einen gewissen Symbolcharakter, wie dieses Gesetz ausschaut.
Es ist nämlich schon das zweite Mal seit 2011, dass der Zugang zum Pflegegeld in den Stufen 1 und 2 erschwert wird.
Das heißt, es ist eine Kürzung. Eine Kürzung für all jene, die diese Stufen in Anspruch nehmen müssen und in Anspruch nehmen möchten.
Die Freibeträge sind seit 1988 nicht erhöht worden. Dieses Gesetz hat jetzt ab 2015 eine neuerliche Kürzung zur Folge, obwohl auch hier seit der Einführung keine Erhöhungen stattgefunden haben.
Das heißt, auf dem Rücken derer, die das dringend brauchen, wird es ausgetragen, dass wir immer weniger zu geben bereit sind.
Das ist nämlich ein dramatischer Wertverlust über die Jahre seit seiner Einführung. Wir haben das in anderen Bereichen auch, wo es auch schon dramatisch genug ist. Ich
glaube aber trotzdem, dass es hier noch dramatischer ist, vor allem, wenn man sich anschaut, dass mehr als 50 Prozent aller Pflegegeldbezieher in der Stufe 1 und in der Stufe 2 sind.
Die Zuerkennungsraten sind ja auch sehr niedrig. 2014 wurden bei der Stufe 1 42 Prozent zuerkannt und bei der Stufe 2 nur 31 Prozent. Also bei der Stufe 2 sind es ein Drittel und bei der Stufe 1 nicht einmal die Hälfte, die zuerkannt worden sind – obwohl die Leute das sicher gebraucht hätten.
Wir glauben, dass das Sparen am falschen Ort ist. Wir geben für die Langzeitpflege rund 1,3 Prozent des BIP aus. Das ist weniger als in vielen anderen Ländern. Dabei können wir noch froh sein, dass eine Mehrzahl der zu Pflegenden zu Hause von den Familienangehörigen gepflegt wird, denn wenn all diese Menschen Pflege von außen bräuchten, dann würde das Budget wirklich explodieren, so wie es immer prognostiziert wird – was ich auch für eine gewisse Art der Panikmache halte –, also wenn wir diese Angehörigen, die ihre Lieben zu Hause aufopfernd pflegen, nicht hätten, dann wäre die Lage wirklich dramatisch. Daher glaube ich auch, dass es so wichtig ist, in den Stufen 1 und 2 den Leuten auch dieses Pflegegeld zu geben und nicht Zahl der Stunden, die für diese Pflege veranschlagt wird, zu erhöhen.
Warum sind wir in dieser Bredouille? – Weil es seit Jahrzehnten auch ressortübergreifend – es ist ja nicht nur das Sozialministerium betroffen, sondern sehr wohl auch das Gesundheitsministerium – keine wirkliche Gesundheitsreform gegeben hat.
Es gibt genügend Vorschläge von Gesundheitsexperten. Es gibt genügend Vorschläge seitens aller Oppositionsparteien, die aber immer reflexartig zurückgewiesen werden, weil sie ja nicht von ihnen selber sind. Statt dass man hergeht und sich alle Vorschläge hernimmt und anschaut und sich fragt: Was könnte denn brauchbar sein, was könnten wir anwenden und wie könnten wir es anwenden?, und dann sagt: Reden wir miteinander, setzen wir uns an einen Tisch und schauen wir, dass wir eine Reform aus einem Guss schaffen!, passiert zwar nicht nichts, aber es ist ein gewisses Stückwerk, bei dem Sie sich Schritt für Schritt vorantasten, ein Stückwerk, bei dem Sie hoffen, dass es jetzt eine Zeit lang hält. Und dann hält es natürlich irgendwann nicht mehr.
Das ist aber schon bei der Beschlussfassung abzusehen. Dann machen Sie wieder den nächsten Schritt und fangen neu an. Sie machen fünf Schritte zurück, um dann zwei Schritte wieder nach vorne zu machen.
Ich glaube, dass das der völlig falsche Weg ist. Nehmen wir etwa das Beispiel her, dass Tausende Menschen in Akutbetten versorgt werden, weil einfach die Struktur in der Geriatrie, weil die Struktur in der Langzeitpflege nicht funktioniert und endlich aus einem Guss gemacht gehört. Und genau das passiert nicht!
Wie gesagt, die Vorschläge liegen vor. Und wenn Sie schon die Oppositionsparteien negieren wollen, nehmen Sie doch vielleicht einmal die Vorschläge der Gesundheitsexperten. Da ist auch einiges enthalten, das durchaus brauchbar und anwendbar wäre.
Ich glaube, in einem sind wir uns, bei aller Unterschiedlichkeit der Bewertung, einig: dass wir in Österreich eine hochwertige Pflege haben wollen, dass die Menschen darauf vertrauen könnens sollen, dass sie eine Pflege, wenn sie sie brauchen, auch tatsächlich in einer guten Qualität bekommen werden, und dass die meisten Menschen zu Hause bleiben wollen. Die meisten Menschen wollen zuhause in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und nicht ins Heim abgeschoben werden.
Ich glaube, wenigstens das eint uns, dass wir das alle wollen, dass das möglich sein soll. Dazu müssen wir aber Geld in die Hand nehmen, und dazu brauchen wir ein gutes Konzept, das es uns auch möglich macht, diesen berechtigten Wünschen der Menschen Rechnung zu tragen.
Da das aber nicht der Fall ist, bleibt uns nichts anderes übrig, als diesem Pflegegeldgesetz unsere Zustimmung zu verweigern. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)
17.57
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wilhelm. Ich erteile es ihm.
17.57
Bundesrat Richard Wilhelm (SPÖ, Steiermark): Werte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundespflegegeldgesetz hat das Ziel, Pflegegeld für pflegebedürftige Menschen zu gewähren sowie diesen Menschen Mehraufwendungen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen zu ermöglichen.
Wir haben jetzt aber in Österreich die Situation, dass Menschen mit Pflegebedarf aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr werden.
Im August haben wir rund 455 000 Personen gehabt, die Pflegegeld bezogen haben, und das sind rund 5,3 Prozent der österreichischen Bevölkerung.
Allein in den Jahren 2013 und 2014 wurde 130 000 Menschen das Pflegegeld zuerkannt. Aber in der Praxis schaut es so aus, dass professionelle Hilfe oder Dienste in den unteren Pflegestufen – und da spreche ich die Pflegestufen 1 und 2 an – kaum angenommen werden. Es sind maximal 15 Prozent, die diesen Dienst in Anspruch nehmen.
Die Änderung sieht nun vor, dass sich in der Stufe 1 die Stundenzahl von 60 auf 65 ändert und bei der Stufe 2 von 85 Stunden auf 95 Stunden angehoben wird. Das gilt jedoch nur für Ansuchen ab dem 1. Jänner 2015. Für bestehende Pflegegeldbezieher gibt es jetzt keine Änderung.
Auf der anderen Seite wird das Pflegegeld für alle Stufen ab 2016 um 2 Prozent erhöht. Das bedeutet eine Erhöhung um durchschnittlich 110 € pro Bezieher im Jahr. Die Summe der Erhöhung wird sich bei zirka 50 Millionen € bewegen und kommt aber dann direkt bei den Pflegegeldbeziehern an.
Eine weitere Verbesserung ist geschaffen worden, nämlich: Die Anrechnung für die Pension bekommen nun auch Eltern, die ihr behindertes Kind pflegen. Das heißt, für diese Eltern zahlt dann die öffentliche Hand die Beiträge.
Weiters wurde bei der Qualitätssicherung festgestellt, dass Angehörige oft mit der neuen Situation hinsichtlich der Pflege überfordert sind. Auch da wird nun entgegengewirkt, und zwar werden Unterstützungsmaßnahmen wie Informationen und Beratung angeboten.
Der Bereich Pflege, werte Kolleginnen und Kollegen, wird sich in Zukunft immer mehr weiterentwickeln. Das ist ein Thema, das uns immer begleiten wird. Es ist jeder von uns direkt oder indirekt davon betroffen oder wird es einmal sein.
Ich sehe da keinen erheblich erschwerten Zugang, sondern im internationalen Vergleich ist die Schwelle weiterhin sehr niedrig, und es ist eine sozial verträgliche Änderung, um dieses Vorzeigemodell weiterzuentwickeln und aufrechtzuerhalten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
18.00
Präsidentin Ana Blatnik (den Vorsitz übernehmend): Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
18.00
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich ganz kurz
fassen, weil viele der Argumente, die ich anführen wollte, schon Frau Kollegin Mühlwerth angeführt hat. Das einzig Positive an dem Entwurf ist die Erhöhung des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2016 um 2 Prozent in allen Stufen. Zynisch sind jedoch der Zeitplan – gespart wird nämlich ab 2015, erhöht erst ab 2016 – sowie die Finanzierung.
Die Anhebung ist durch Kürzungen bei Stufe 1 und Stufe 2 ausfinanziert, das heißt, die Erhöhung wird auf Kosten jener Menschen finanziert, die hilfs- und pflegebedürftig sind und dennoch künftig keinen beziehungsweise nur mehr einen geringeren Zuschuss bekommen.
2016 bleibt sogar ein Überschuss von 7,6 Millionen € übrig. Ich verstehe das, in Zeiten des angespannten Budgets braucht man jeden Euro. Aber wenn ich mich dann an den Tagesordnungspunkt erinnere, den wir vorher diskutiert haben, und wir – die Politikerinnen und die Politiker, aber auch die ZuseherInnen zu Hause, die ÖsterreicherInnen als Steuerzahler – mitbekommen, wie viel Geld anderweitig wo versenkt wird, dann ist es doch auch eine Frage der Wertigkeit, und wir Grünen werden sicher nicht unsere Zustimmung erteilen, wenn auf Kosten der Hilfs- und Schutzbedürftigen in diesem Land gespart werden soll. Da gibt es von uns ein klares Nein. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.01
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Gödl. – Bitte.
18.02
Bundesrat Mag. Ernst Gödl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Eigentlich wäre ich aus zeitökonomischen Gründen fast versucht gewesen, auf meine Wortmeldung zu verzichten, aber ich denke, man kann einige Dinge so nicht stehen lassen, vor allem das, was die Kollegin Mühlwerth von der Freiheitlichen Partei gesagt hat.
Dieses Thema – die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes – war ja bereits im Nationalrat eine heiß diskutierte Sache, und wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass die Pflege in Zukunft eine der größten Herausforderungen für alle zivilisierten Länder sein wird. Im selben Atemzug muss erwähnt werden, dass es ja besonders erfreulich ist, wie es heute in den Medien zu lesen war, dass die Lebenserwartung zum Glück weltweit – mit einigen wenigen Ausnahmen – steigt, und zwar in den letzten 20 Jahren insgesamt um sechs Jahre, so auch bei uns.
Natürlich steht mit der höheren Lebenserwartung in Zusammenhang, dass wir auch das Thema Pflege ganz genau im Auge behalten müssen. Pflege ist zum Glück längstens keine rein private Angelegenheit mehr, sondern sie ist in einen, so wage ich zu behaupten, sehr gut funktionierenden Sozialstaat eingebettet. Wie schon Kollege Wilhelm gesagt hat, 455 000 Menschen beziehen Pflegegeld. Da kann man wirklich nicht davon sprechen – ich sage das auch in Richtung der Grünen –, dass das irgendetwas Unsoziales ist. Wenn 20 Prozent der über 60-Jährigen in Österreich Pflegegeld beziehen, dann ist das schon ein gutes System, und ich glaube, das kann man auch als solches würdigen.
Und wenn man die Länderhaushalte anschaut – ich spreche da zum Beispiel für den steirischen Haushalt und als Bürgermeister auch für die Gemeindehaushalte –, dann muss man sagen: Wir haben da oft innerhalb von wenigen Jahren Zuwachsraten im zweistelligen Bereich! Da ist es dann schon etwas zu wenig, so zu tun, als sei Österreich unsozial, als würde Österreich in diesem Bereich nichts für die Bürgerinnen und Bürger tun. – Nein, es ist viel mehr: 2,9 Milliarden € gibt der Bund jährlich dafür aus, und 1,5 Milliarden € kommen noch aus den Ländern und den Gemeinden dazu, und
das ist ja bitte nicht nichts, sondern das ist sehr viel! (Bundesrat Dönmez: Das hat ja keiner infrage gestellt!)
Das Pflegegeld in dieser Ausprägung, nämlich auch als Rechtsanspruch, wurde erst Anfang der neunziger Jahre – ich glaube 1992 oder 1993 – eingeführt, in Ablösung des Hilflosenzuschusses, auf den es ja keinen Rechtsanspruch gegeben hat. Es entwickelt sich da also in Österreich vieles weiter, und zwar sehr gut. Natürlich ist es das Primat der Opposition, Dinge zu hinterfragen, zu kritisieren und auch abzulehnen, keine Frage, das gehört ja auch dazu, aber die Aufgabe von jenen, die das Land vorwärtsbringen wollen, die regieren und regieren müssen, ist es, Systeme abzusichern. Da ist es eben zu wenig, einfach nur Halbwahrheiten oder angenehme Unwahrheiten zu verbreiten.
Natürlich, es gibt unangenehme Wahrheiten: Die unangenehme Wahrheit ist, dass dieses System, in dem immer mehr zu Pflegende in unserer Gesellschaft zu finden sind, natürlich auch für die Zukunft abgesichert und deshalb auch weiterentwickelt werden muss. Wir haben ein paar rechtsstaatliche Prinzipien wie zum Beispiel den Vertrauensschutz. Alle, die jetzt schon die Zusicherung in der Pflegestufe 1 und 2 haben, nämlich auch mit den 60 Stunden und 85 Stunden bei der Einstufung, für die bleibt es ja auch dabei. Es geht also nur um die zukünftigen Fälle.
Die unangenehme Wahrheit ist, dass man damit auch Kosten dämpfen will. Das ist ja keine Frage, und das soll man auch nicht schönreden. Das ist die Aufgabe von Parteien, die regieren: die Systeme für die Zukunft abzusichern. Und es ist eben zu wenig, nur zu fordern, aber gar nicht zu sagen, wie man das alles finanzieren kann. (Bundesrätin Mühlwerth: Vielleicht machen wir einmal eine Strukturreform!) Gerade wenn wir uns die Pflege anschauen, Frau Mühlwerth, dann sehen wir ja, dass sie auf drei große wesentliche Säulen aufgebaut ist.
Die erste ist einmal das Pflegegeld, wo diejenigen, die Pflegebedarf haben, Anspruch auf eine Leistung in einer der sieben Stufen haben.
Das zweite Säule ist die Pflege und Betreuung durch Angehörige, und wie richtig gesagt wurde, wollen zum Glück 80 Prozent zu Hause gepflegt werden (Bundesrat Mühlwerth: Gott sei Dank!), wenn es geht im Familienverband. Für den Fall, dass es im Familienverband nicht geht, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren ebenfalls viel getan, man denke an die 24-Stunden-Betreuung. Das ist ja nicht nichts, sondern da ist ja vieles geschehen! Da hat sich ja der Sozialstaat wesentlich weiterentwickelt (Zwischenrufe der Bundesräte Dönmez und Mühlwerth), und es ist unsere Aufgabe, das so zu gestalten, dass es auch für die Zukunft abgesichert wird.
Die dritte Säule, der dritte große Bereich – das ist vor allem auch in den Gemeinden ganz wesentlich – sind natürlich die sozialen Dienste, also die Unterstützung mit mobilen Diensten. Auch das hat sich, so denke ich, in den Ländern prächtig entwickelt. Ich kann da auch für die Steiermark sprechen. Wo es notwendig ist, gibt es auch die zugegebenermaßen teuerste Form der Pflege, nämlich die stationäre Einrichtung.
Mit diesen Säulen sind wir, glaube ich, sehr, sehr gut aufgestellt. Wenn man dann noch alle Nebenaspekte dazu betrachtet, nämlich den Ausbau der Familienhospizkarenz, die Versicherungsleistung für die pflegenden Angehörigen oder auch die Pensionsabsicherung für die pflegenden Angehörigen, dann sieht man: Da ist sehr, sehr viel geschehen, und das muss hier auch gesagt werden. Deswegen bin ich trotzdem der Meinung, man muss zu diesem Thema etwas sagen, man darf das nicht so stehen lassen, wie Sie es hier gebracht haben, nämlich den Blick auch bei diesem Gesetz einzig auf den Aspekt zu reduzieren, der – ja, es stimmt – kostendämpfend wirken soll, nämlich den erschwerten Zugang zu Pflegestufe 1 und 2, aber gleichzeitig nicht auszudrücken, was an guten Dingen in diesem Pflegegeldgesetz beschlossen wird, nämlich auch der Aus-
bau der Informations- und Beratungsangebote für pflegende Angehörige, die sich ja oft, gerade bei schweren Pflegefällen, in psychischen Ausnahmesituationen befinden. – Auch da greift dieses Gesetz ein.
Ganz wichtig ist es auch, das Online-Informationsangebot für die Pflege zu verbessern, weil, wie schon gesagt, 80 Prozent der Pflegearbeit zu Hause geleistet wird und da alle Unterstützungsmöglichkeiten enthalten sind, von der psychologischen Unterstützung über die sozialen Dienste bis hin zur Informationsunterstützung. Das alles ist ja in diesem Gesetz drinnen, und da stimmen Sie jetzt dagegen! Das muss auch allen Zuhörerinnen und Zuhörern zu Hause vor den Bildschirmen gesagt werden. (Bundesrätin Mühlwerth: Wenn man alles vermantscht ...!)
Das ist eben die unangenehme Wahrheit für euch jetzt hier: dass ihr gegen ein Gesetz stimmt, das im Wesentlichen vieles verbessert! Da seid ihr, liebe Grüne, ganz besonders angesprochen, und auch die Freiheitlichen, aber da haben wir immer unsere eigenen Diskussionen, auch in diesem Haus.
Wenn Österreich im Verhältnis doppelt so viele Pflegegeldbezieher hat wie Deutschland, dann kann das österreichische System nicht so schlecht sein. Ich glaube auch, dass wir mit diesem Gesetz einige wichtige Schritte gehen und einige Bereiche weiterentwickeln, und das ist zum Glück am Ende des Tages die angenehme Wahrheit für die Österreicherinnen und Österreicher: dass es nämlich in Summe besser wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
18.09
Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.
18.09
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat schon fast alles gesagt. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich möchte aber noch ein paar Dinge ergänzen. Wir geben nicht weniger Geld aus, sondern wir geben weniger mehr aus.
Was Sie hier tun, ist, nur eine Seite der Medaille zu betrachten, nämlich das Pflegegeld per se. Wir haben alleine in der 24-Stunden-Betreuung eine 18-prozentige Steigerung zu verzeichnen, die derzeit in drei Bundesländern stattfindet. – Am wenigsten in Wien: Warum ist das so? – Weil es in Wien aufgrund der durchschnittlichen Wohnungsgröße gar nicht die Möglichkeit gibt, dass jemand für eine 24-Stunden-Betreuung einzieht. Demzufolge ist Wien bei der „24er“ das Schlusslicht von ganz Österreich. Wir haben jedoch Steigerungen in Vorarlberg, im Burgenland und auch in Oberösterreich zu verzeichnen.
Weiters: Wir sozialversichern die Angehörigen, und das ist ja kein Programm, das sich im Nirwana befindet, sondern alleine 40 Millionen € pro Jahr werden für die sozialversicherungsrechtliche Absicherung jener pflegenden Angehörigen aufgewendet, die noch im arbeitsfähigen Alter sind und ausgestiegen sind, um Angehörige zu pflegen.
Wir werden am Ende des Jahres – in wenigen Tagen ist es ja so weit – 2 100 Leute in Pflegekarenz gehabt haben. Das ist ein Projekt, das am 1. Jänner ganz neu begonnen hat, und über das Jahr gerechnet werden das 2 100 Personen in Anspruch genommen haben. Wir haben dabei noch eine „kleine“ Herausforderung, nämlich 140 000 Gutachten pro Jahr – für 70 000 neue Bezieher und 70 000, die im System sind, aber ihre Einstufung verändern wollen. Und diese 140 000 Gutachten muss erstens jemand erstellen, und zweitens zahlen wir dafür 26 Millionen € – nur an Kosten für die Gutachten. Das müssen Sie bitte auch dazuzählen, wenn Sie vom Pflegegeld reden!
Was Sie auch noch dazuzählen müssen, wenn Sie vom Pflegegeld reden, ist das, was wir pflegenden Angehörigen auch anbieten, nämlich die sogenannte Ersatzpflege, da-
mit pflegende Angehörige ein bisschen aussteigen können. Diese Ersatzpflege verursacht alleine beim Bund die „Kleinigkeit“ an Kosten von circa 11 Millionen €.
Das heißt, summa summarum sind das alles Beträge, die zum Pflegegeld dazugehören. Wenn man nur die Geldleistung per se hernimmt, Herr Abgeordneter, dann stimmt die Rechnung, aber für mich ist das nur eine Seite der Medaille, weil man den Pflegefonds auch noch mitrechnen muss, und, und, und. Dem zufolge komme ich auf eine ganz andere Gesamtrechnung. Wie gesagt, wir geben nicht weniger aus, sondern wir geben mehr aus, wir geben nur etwas weniger mehr aus. Das ist eine Maßnahme, die auch sozial verträglich ist, weil es, so denke ich, sozial verträglich und machbar ist, dass 6 000 Menschen pro Jahr etwas später ins System hineinkommen werden.
Meine Damen und Herren der Freiheitlichen, ich weiß, Sie kommen immer mit dem Anliegen: Wir brauchen ein Gesamtkonzept! – Ich hätte nur eine Bitte an Sie: Wenn dann in einem Akutspital wirklich eine Veränderung stattfindet, dann stehen Sie nicht in der ersten Reihe derjenigen, die dagegen sind, sondern halten Sie einmal mit! (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Schauen wir nach Köflach! In Köflach wird eine Geburtshilfliche Abteilung zugesperrt, die nur mehr 200 Geburten hatte, weit weg von allen internationalen Standards.
Natürlich weckt das Emotionen, das ist ja gar keine Frage, aber die Ersten, die in der Reihe gestanden sind und gefordert haben, dass das ja nicht geschehen darf, waren Sie von den Freiheitlichen – Sie und niemand anderer! (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Ich war ja dort. Schauen Sie, das ist ja der Unterschied zu Ihnen: Ich bin ja bei den Menschen und Sie nicht! (Bundesrat Jenewein: Darum verlieren Sie auch die Wahlen! Weil Sie bei den Menschen sind!) – Nein, wir verlieren keine Wahlen. Wissen Sie, man kann den Populismus auch übertreiben! (Bundesrat Jenewein: Man kann auch Wahlen verlieren!) – Man kann den Populismus übertreiben, und all diejenigen, die den Populismus übertreiben, gehen auch den Bach hinunter, da mache ich mir keine Sorgen. (Bundesrat Jenewein: Sollten Sie aber!) Was ich hier wirklich will, ist Folgendes: Stehen Sie auch dann dazu, wenn es um unangenehme Entscheidungen geht!
Natürlich sind Sperren von Akuthäusern keine angenehmen Entscheidungen, ist ja gar keine Frage. Aber dann stehen Sie dazu, denn nur dann ist nämlich das verwirklichbar, von dem Sie dauernd meinen, dass man es verwirklichen kann, nämlich alle Kosten gemeinsam zu sehen. Wenn man das macht, kann man das tun. Wenn man aber die Maßnahmen ständig blockiert, dann kann man das nicht tun. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zelina.)
18.14
Präsidentin Ana Blatnik: Danke, Herr Bundesminister.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates mit der dem Ausschussbericht beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz – SVAG) (321 d.B., 604/A und 417 d.B. sowie 9283/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 27.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Richard Wilhelm: Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz – SVAG), liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Längle. – Bitte.
18.16
Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Liebe Zuseher! Geschätztes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Diese Gesetzesänderungen im Bereich der Sozialversicherung stellen leider nur eine Reparatur dar. Zwar muss betont werden, dass teilweise durchaus auch gute Ansätze zu erkennen sind, aber es gibt leider doch auch negative. Gerade bei Reha-Geld-Beziehern und bei der Pensionskommission wird dies deutlich. Dies sind auch die Hauptgründe, warum wir von der FPÖ-Fraktion dieser Gesetzesänderung ablehnend gegenüberstehen.
Durchaus positiv zu bewerten ist die Schaffung der Möglichkeit zur Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes. Dies stellt selbstverständlich für die betroffenen Personen eine Verbesserung dar. Gerade auch bei schwerstbehinderten Kindern, die eine noch intensivere Betreuung benötigen, ist die Möglichkeit zur Selbstversicherung besonders wichtig.
Nicht ganz verständlich ist der Unterschied zwischen einem behinderten Kind und einem pflegebedürftigen nahen Verwandten. Bei der Pflege eines behinderten Kindes wird der tatsächliche Zeitraum berücksichtigt, bei einem nahen Verwandten hingegen
nur ein Jahr. Wünschenswert wäre, wenn die Regierung die Regelungen aus § 18a ASVG auch auf den § 18b ausweiten würde. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.18
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Pfister. – Bitte.
18.18
Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute mit dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz eine sehr große Zahl an Adaptierungen. Der gegenständliche Gesetzesantrag enthält vor allem auch Klarstellungen hinsichtlich des Rehabilitationsgeldes und der Kontoerstgutschrift sowie auch, wie schon von meinem Vorredner erwähnt, die Selbstversicherung.
Ich darf noch einmal auf das Thema Angleichung der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung bei der Pflege eines behinderten Kindes an jene der Pflege naher Angehöriger, wie zum Beispiel der Pflege der Eltern, eingehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können diesem Punkt heute sehr wohl zustimmen. Personen, die die Aufgabe übernehmen, ihre behinderten Kinder selbst zu betreuen, leisten in vielen Fällen Übermenschliches. Oft kommt es zur gänzlichen Beanspruchung eines Elternteils, daher können auch viele Eltern keiner Erwerbstätigkeit nachkommen.
Bisher war es so, dass die Pflege eines behinderten Kindes für die Pension weniger wert war als die Pflege eines nahen Angehörigen. Diesen für viele Menschen unverständlichen Unterschied beseitigen wir mit der heutigen Änderung. Die Form der freiwilligen Versicherung bietet Frauen und Männern, die sich der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen, die kostenlose Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen bei der Pensionsversicherungsanstalt zu versichern.
Geändert wird in diesem Zusammenhang auch die Ausübung der Erwerbstätigkeit neben der Pflege, ohne die Möglichkeit zur Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zu verlieren. Das, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt bei der Gleichstellung der Selbstversicherung bei der Betreuung und der Pflege eines Angehörigen und der Pflege eines behinderten Kindes.
Ein weiterer Punkt, der für mich auch ganz wichtig ist, ist die Berufsunfähigkeit. Wenn heute jemand eine befristete Berufsunfähigkeit zuerkannt bekommt, kann es sein, dass er mit rund 600 € auskommen muss. Das war vor der Einführung des Reha-Geldes so und das ist jetzt so – neu ist allerdings, dass es bei gleicher Krankheit möglicherweise Reha-Geld oder Umschulungsgeld gibt und es für diese Personengruppe eine Ausgleichszulage geben kann.
Ich denke, wir sollten schon auch berücksichtigen, wie das zustande kommt. Vorher war es so, dass man die Menschen, die nicht in der Lage waren zu arbeiten, aber durchaus Potenzial gehabt hätten, sich etwas zu verändern, für eine befristete Zeit einfach in Berufsunfähigkeit geschickt hat. Heute ist es so, dass wir mit dieser Änderung diese Damen und Herren, diese Kolleginnen und Kollegen an der Hand nehmen und mit ihnen auch etwas machen. Wir versuchen mit dieser Änderung, den Menschen eine Zukunft zu geben, indem wir sagen: Es gibt eine Möglichkeit mit einer Umschulung oder auch mit einer Rehabilitation. All das ist natürlich etwas anderes als das, was wir vorher gemacht haben, als man sie einfach in Berufsunfähigkeit geschickt hat. Wir packen dieses Problem aktiv an und versuchen, es auch zu lösen.
Was wir auch gemacht haben, ist die Folge – und das ist eine ganz wichtige Errungenschaft in dieser Änderung –, dass jetzt bis zu 60 Monate Rehabilitations- bezie-
hungsweise Umschulungszeiten für den Berufsschutz herangezogen werden und das auch berücksichtigt wird.
Auch bei der Selbstversicherung in der Unfallversicherung für die Bauern und Landwirte werden einige Begriffe modernisiert, sodass auch Pflegekinder und LebensgefährtInnen und so weiter berücksichtigt werden.
Alles in allem diverse Klarstellungen, und ich darf dir, lieber Herr Bundesminister, von dieser Stelle aus recht, recht herzlich für diese hervorragende Arbeit im Sozialministerium danken und dich ersuchen, für all die tollen Gesetzesvorschläge, die das ganze Jahr 2014 aus dem Sozialministerium gekommen und im Nationalrat und natürlich dann auch hier im Bundesrat beschlossen wurden, den Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen im Ministerium weiterzugeben. Das ist genau der richtige Weg, den es im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher einzuschlagen gilt. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Zelina.)
18.22
Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
18.22
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Positiv zu erwähnen ist, dass zum Beispiel die Regelung herausgenommen worden ist, dass PensionistInnen, wenn sie länger als zwei Monate im Ausland sind, sich sozusagen bei der Versicherung, bei der PVA, abmelden müssen. Mit dieser Abmeldung ist auch einhergegangen, dass sie einige der Leistungen verloren hätten. Das wurde herausgenommen, und das ist positiv anzumerken.
Was wir eher negativ betrachten und weshalb wir auch nicht unsere Zustimmung erteilen werden, ist, dass das Rehabilitationsgeld ruhend gestellt wird, wenn den Anordnungen der Krankenkasse nicht Folge geleistet wird. Das verschärft aus unserer Sicht die Maßnahmen für RehabilitationsgeldbezieherInnen, und das werden wahrscheinlich nicht wenige sein; ich denke, es werden einige Tausende Menschen davon betroffen sein. Deswegen werden wir dem unsere Zustimmung nicht erteilen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Längle.)
18.23
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.
18.24
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hause und vor den Bildschirmen! Das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz beinhaltet mehrere Detailänderungen, die in der Gesamtheit als sehr positiv zu bewerten sind. Einige davon möchte ich kurz hervorheben.
Besonders wichtig ist die Verbesserung bei der Anrechnung der Pflegejahre. Den Fokus auf pflegende Angehörige zu richten ist geradezu eine Verpflichtung, wenn wir wissen, dass ein großer Teil der Pflege in den Familien erfolgt. Bestmögliche Absicherung und bestmögliche Unterstützung müssen daher an erster Stelle stehen, insbesondere die Anpassung der Beitragsgrundlage für die Selbstversicherung an die geltende Beitragsgrundlage bei der Pflege naher Angehöriger. Es sind immerhin zirka 3 500 Väter und Mütter betroffen.
Weiters gibt es keine Meldepflicht für Pensionisten bei Auslandsreisen. Derzeit ruhen ja die Pensionsansprüche, wenn ein Pensionist mehr als zwei Monate im Ausland ist, außer es gibt die Zustimmung der Versicherungsanstalt oder bereits ein Übereinkommen mit dem betreffenden Land. Also keine Meldepflicht, das ist auch neu.
Änderungen gibt es auch beim Bauern-Sozialversicherungsgesetz, auch diese sind zu begrüßen. Der Personenkreis zur Selbstversicherung bei der Unfallversicherung wird erweitert. Lebensgefährten oder Lebensgefährtinnen, die im Betrieb tätig sind und mitarbeiten, sind jetzt auch mit dabei. – Ich glaube, das ist auch eine gute Sache.
Auch die Änderungen bei der Gewerblichen Sozialversicherung sind zu begrüßen. Es geht um eine flexiblere Gestaltungsmöglichkeit bei Unternehmerinnen und Unternehmern. So können ab 2016 Selbständige die Beitragsgrundlage hinaufsetzen lassen.
Diese Liste ließe sich fortsetzen.
Alles in allem ist dieses Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz eine sinnvolle und gute Sache – dir, Herr Minister, und deinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen herzlichen Dank dafür! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
18.26
Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (16. Novelle zum NVG 1972) (794/A und 429 d.B. sowie 9284/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 28. Tagesordnungspunkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Richard Wilhelm: Werte Präsidentin! Werter Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (16. Novelle zum NVG 1972), liegt in schriftlicher Form auf.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Danke vielmals, Herr Bundesrat, für die Berichterstattung.
Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
29. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Bankwesengesetz geändert werden (323 d.B. und 403 d.B. sowie 9271/BR d.B. und 9285/BR d.B.)
30. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (273 d.B. und 404 d.B. sowie 9286/BR d.B.)
31. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (272 d.B. und 405 d.B. sowie 9287/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zu den Punkten 29 bis 31.
Bevor der Herr Berichterstatter den Bericht bringt, möchte ich mich von Herrn Bundesminister Hundstorfer verabschieden und ihm alles, alles Gute für Weihnachten und vor allem viel, viel Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr wünschen. (Allgemeiner Beifall. – Bundesminister Hundstorfer: Danke! Ebenfalls alles Gute!)
Ich begrüße weiters Herrn Staatssekretär Mahrer recht herzlich. (Allgemeiner Beifall.)
Jetzt bitte ich Herrn Bundesrat Temmel um die Berichte.
Berichterstatter Walter Temmel: Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Bankwesengesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme deshalb gleich zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird. Dieser liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme deshalb gleich zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Drittens: Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme deshalb gleich zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Reiter. Ich erteile es ihr.
18.31
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Und alle, die noch vor den Fernsehgeräten zusehen! Mir erschließt sich der innere Zusammenhang dieser drei Anträge, die wir jetzt gemeinsam behandeln, nicht wirklich. Wir Grünen werden sie auch unterschiedlich abstimmen, und aus diesem Grund spreche ich jetzt als Erste von diesem Rednerpult aus – eine völlig neue Erfahrung –, und das heißt, ich kann nicht an die doch immer sehr gründlichen Erklärungen der Gesetzesmaterien der Vorredner anschließen. Ich möchte einen Punkt nach dem anderen behandeln, um unser Abstimmungsverhalten und unsere Einstellung zu diesen Gesetzesmaterien zu erläutern.
Die Einführung von GISA, dem GewerbeInformationsSystem Austria, wird von uns unterstützt. Es soll 14 dezentrale Register ablösen. Damit soll es eine bundeseinheitliche Datenführung geben und sollen auch für die Unternehmen verschiedene E-Government-Funktionen angeboten werden. Es sollen damit Standards für die Gewerbeverfahren im Berufszugangsrecht geschaffen werden, wodurch die Gewerbeprozesse vereinheitlicht und vereinfacht werden sollen. – Eine wichtige Forderung, die sich auch aus dem Mittelstandsbericht ergibt und bezüglich derer zu hoffen ist, dass das auch tatsächlich so kommen wird. Das heißt, es wird bundesweit die Möglichkeit bestehen, Gewerbeanmeldungen und weitere Anzeigen nach einheitlichen Standards elektronisch einzubringen.
Möge es gelingen! Es ist nicht per se sozusagen eine Verbesserung, weil es ja schon an vielen Stellen möglich ist, online zu arbeiten und diese Prozesse online abzuwickeln. In Wien, glaube ich, sind es 28 verschiedene Prozesse im Bereich Gewerbe, in denen es möglich ist, das schon elektronisch zu machen. Also es besteht Hoffnung, dass es nicht zu einem Rückschritt kommt und das für bestimmte Bereiche wieder nicht mehr möglich ist, sondern dass es tatsächlich zu einer Standardisierung, Vereinheitlichung und damit auch zu einem Fortschritt für die Unternehmen kommt.
Aber es bleibt trotzdem weiterhin einiges zu tun. Frau Wirtschaftskammerpräsidentin Zwazl ist jetzt leider nicht im Saal, trotzdem möchte ich sagen, für kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere auch für EPUs, ist die Gewerbeordnung in vielen Bereichen nach wie vor ein Mühlstein um den Hals. Eine Entrümpelung muss unserer Meinung nach nach wie vor auch ein wichtiges Ziel sein. Es könnte zum Beispiel für das Jahr 2015 der Mut aufgebracht werden, Nageldesignern das Lackieren von Fußnägeln zu ermöglichen und ähnliche Regelungen zu schaffen. Also dort, wo es um Leib und Leben geht, ja – aber so wenig wie möglich, so viel wie nötig.
Auch im Bereich Gebietsschutz sollte der Wettbewerb nur im Bereich der Daseinsvorsorge, Gesundheit und grundlegender Infrastruktur hintanstehen, aber ob zum Beispiel Notare oder andere Berufe die schützende Hand des österreichischen Staates in diesem Bereich brauchen, diese Frage, denke ich, sollte doch gestellt werden. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Ich bin überzeugt davon, dass da einiges möglich ist, ohne den sicheren Rahmen für die duale Ausbildung zum Beispiel zu gefährden, wie gestern auch in der Enquete diskutiert worden ist, und dass auch trotzdem die so wichtige Diversität erhalten bleibt und erhalten werden kann. Das habe ich als Lehre aus der gestrigen Enquete mitgenommen. Es ändern sich einfach die Berufsbilder so dramatisch schnell, dass situationselastisch – um dieses schreckliche Wort zu benutzen (Heiterkeit) – reagiert werden
muss, dass es, wie ich glaube, immer wieder notwendig sein wird, auch entsprechend nachzujustieren, um Neugründungen und mehr zu ermöglichen als derzeit. Und das betrifft eben auch diese Register.
Wir stimmen auch dem Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird, zu. Damit wird zum Teil auch eine Forderung aus dem Mittelstandsbericht erfüllt. Im Ausschuss war zu hören, dass es im nächsten Jahr eine große Novelle geben soll, die im Sinne einer Entbürokratisierung in diesem Bereich durchgeführt wird und die auch zu Erleichterungen und Verbesserungen für die Unternehmen führen soll. Möge das gelingen!
Es wird vielleicht auch eine Evaluierung nötig sein, ob hier Haftungsfragen schlagend werden, wenn zum Beispiel Eichamts-Mitarbeiter bei Wartungsarbeiten Geräte beschädigen und Ähnliches, wer die Kosten nun wirklich trägt. Ich glaube nicht, dass das wirklich abschließend geklärt ist.
Die technischen Entwicklungen in diesem ganzen Bereich müssen vor allem dazu genutzt werden, die Verwaltung, die Administration zu vereinfachen, die Transparenz und die Kommunikation zu verbessern, um eben der Wirtschaft ein schnelles Reagieren auf die vielfältigen Entwicklungen und auch das Ausprobieren in vielen Bereichen zu ermöglichen.
Zum Handelsabkommen mit Kamerun: Unsere kritische Haltung gegenüber Handelsabkommen, die erstens intransparent verhandelt werden, ohne Einbindung der Parlamente verhandelt werden und die in ihren Auswirkungen die demokratischen Handlungsspielräume eines Staates dramatisch einschränken können, ist bekannt. Trotzdem haben wir in unserer letzten Sitzung, glaube ich, einem Abkommen mit einigen CARIFORUM-Staaten und der Elfenbeinküste zugestimmt. Dem vorliegenden Abkommen versagen wir allerdings unsere Zustimmung, und ich möchte das im Folgenden kurz begründen.
Wir versuchen wirklich, uns jedes Abkommen genau anzuschauen, weil die Staaten, die jetzt laufend mit der EU Abkommen schließen – übrigens auf sehr massiven Druck auch vonseiten der EU –, sehr verschiedene Voraussetzungen mitbringen. Das Problem, das wir in diesem Fall sehen, ist, dass Kamerun nur ganz knapp über dem Niveau eines LDC-Staates, eines Least Developed Countries, liegt, andererseits aber von LDC-Staaten umgeben ist, die keine Anstalten machen, mit der EU Abkommen zu verhandeln. Das heißt, dieses Abkommen wird isoliert Kamerun betreffen, aber nicht eine Region, was anzustreben ist. Das ist der Unterschied zum Abkommen mit der Elfenbeinküste, bei dem wirklich zu erwarten ist, dass es sich um ein Übergangsabkommen handelt, wohingegen in diesem Fall jetzt weit und breit keine Nachfolgeregelung für die ganze Region in Sicht ist.
Das heißt, es hat sicher geringe bis gar keine positive regionale Wirkung, könnte aber andererseits dazu führen, dass Kamerun zu einem Einfallstor für Waren aus der EU in der ganzen Region wird, dass hier also sozusagen ein Tor aufgeht, wodurch diese Staaten keine Schutzmöglichkeiten mehr für ihre lokale Wirtschaft haben, um Konzernen und ihren Interessen wirklich etwas entgegenzusetzen.
Kamerun kann zwar weiterhin Zölle auf Lebensmittel verhängen, kann also sozusagen die Ernährungssituation, wenn es diese gefährdet sieht, zu schützen versuchen, aber man muss sich, denke ich, diesen Warenkatalog, der sehr umfangreich ist, mit den Ausnahmebestimmungen genau anschauen. So kann sich Kamerun zum Beispiel nicht gegen Saatgutimporte wehren. Für Monsanto wird das Tor zu Kamerun also weit geöffnet.
Kamerun ist – im Gegensatz zur Elfenbeinküste – nicht exportorientiert, und es ist so, dass sich dieses Land zu 75 Prozent öffnen muss, wie gesagt, auch noch bei einem Ausnahmenkatalog, über den man diskutieren kann und sollte.
Die Intransparenz bei den vorgesehenen Schiedsgerichtsverfahren ist gerade in diesem Abkommen sehr hoch. Man bleibt weit zum Beispiel hinter den Standards, die in CETA verhandelt werden, zurück. Das heißt, auch das liefert diesen Staat mit einem sicher eher schwach entwickelten Rechtssystem solchen Schiedsgerichtsverfahren unserer Meinung nach hilflos aus.
In diesen Verhandlungen wird auch nichts über nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte oder Ähnliches festgelegt oder ist Teil dieses Abkommens.
Aus diesen Gründen lehnen wir dieses Handelsübereinkommen ab und stimmen in diesem Punkt dagegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.41
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Poglitsch. Ich erteile es ihm.
18.42
Bundesrat Christian Poglitsch (ÖVP, Kärnten): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Reiter hat etwas völlig Richtiges in ihren Ausführungen gesagt, nämlich dass das GISA, das neue Informationssystem, gerade die KMUs betrifft. Dazu möchte ich schon ein paar Sätze sagen, damit wir auch wissen, welch wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftswelt die KMUs bei uns in Österreich sind. Es sind immerhin 99,6 Prozent aller Betriebe in Österreich KMUs, und diese schultern zwei Drittel aller Arbeitsplätze und auch zwei Drittel der Bruttowertschöpfung.
Das zeigt schon, wie wesentlich und wichtig es ist, dass wir gerade diesen KMUs das Wirtschaften, das Arbeiten in ihren Betrieben erleichtern, und GISA, dieses Gesetz und diese Änderung sind genau die richtigen Schritte in die richtige Richtung. Denn wir wissen aus den von den Betrieben, speziell den vielen kleinen Familienbetrieben, den kleinen und mittelständischen Unternehmen berichteten Erfahrungen ganz genau, dass es die Bürokratie, die ausufernde Bürokratie ist, die sie stört und die sie am Wirtschaften und am eigentlichen Arbeiten hindert. Hier setzen wir genau den richtigen Schritt, nämlich gerade für die, die neu anfangen, für die Jungunternehmer, die ein neues Gewerbe anmelden.
Das sind in Österreich jedes Jahr immerhin 21 000. Zählt man die 7 000 Übergaben dazu, wo ja auch der Junge oft den elterlichen Betrieb übernimmt, sind es 28 000 Unternehmen, die dadurch gleich einmal im ersten Moment entlastet werden, nicht nur bürokratisch, sondern auch finanziell. Ich habe mir das genau durchgelesen: Es ist immerhin eine Kostenersparnis von 30 Millionen € in diesem Bereich für die Wirtschaft. Und ich glaube, dieses Geld ist in Investitionen zur Sicherung der Arbeitsplätze besser angelegt, als wenn es in der Bürokratie versickert.
Ebenso ist es mit dem Maß- und Eichgesetz. Es hat da gewisse Ausuferungen gegeben. Die Frau Präsidentin hat das letzte Mal das Beispiel mit der Kanne gebracht, wo die Kanne 12 € kostet und die Überprüfung 58 €. So etwas darf nicht passieren, so etwas gehört repariert. Das Maß- und Eichgesetz wird daher dementsprechend repariert, und ich glaube, das wollen wir alle: dass es in die richtige Richtung geht für eine gute Zukunft unserer Betriebe.
Aber ich sage auch ganz offen, das darf und wird auch nicht das Ende der Fahnenstange sein, denn wir müssen speziell im Bereich Bürokratie unseren Betrieben eine neue Richtung geben. Ich sage auch – ich habe das das letzte Mal schon festgehalten –, es gibt hier teilweise Ausuferungen, so wie bei uns am Faaker See im Fall eines Betriebes, der ein Saunahaus errichten will, wo sich die Behörde nicht entscheiden kann, welche Behörde eigentlich zuständig ist, und das vier Jahre verzögert – vier Jahre verzögert! – und dort damit eine Investition von 800 000 € nicht ermöglicht.
Das zeigt, wie Bürokratie ausufern kann. Deswegen, glaube ich, ist dieses Gesetz der richtige Schritt in die richtige Richtung. Danke unserem Bundesminister Reinhold Mitterlehner, dass er das angegriffen hat! Ich glaube, es werden noch weitere goldrichtige Schritte kommen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
18.45
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Novak. Ich erteile es ihm.
18.45
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Reiter hat ja vorher schon vieles gesagt, und mein Kollege Poglitsch hat gleich den Mittelstandsbericht mit eingeflochten, also über die KMU gesprochen. – Perfekt! Ich kann nur sagen, lieber Kollege, ich kann in diesem Bereich eigentlich nur zustimmen. Wenn man bei der Gewerbeordnung das verändert, was im Gesetz drinnen steht, also 14 verschiedene Gewerberegister zusammenfasst, die österreichweit bestanden haben, und dann diese Zusammenschau der gesammelten Daten in dieses GISA, das GewerbeInformationsSystem Austria, einfließen lässt, dann ist das eine wesentliche Erleichterung für die Gewerbebetriebe.
Dass in weiterer Folge dann eine Transaktionsplattform für Gewerbeanmeldungen geboten wird, ist auch eine wesentliche Erleichterung. Da muss man dazusagen – und Kollege Poglitsch hat das auch gesagt –: Wenn diese tagesaktuellen Daten mit eingeführt werden können, sodass man nicht versuchen muss, das über schwierige Wege in weiterer Folge zu kommunizieren, dann gibt es eine Entbürokratisierung. Und das ist bei diesen beiden Gesetzen, glaube ich, auch in den Vordergrund zu stellen: dass eine Entbürokratisierung zu erwarten ist und ein wesentlicher Schritt hin zu einer Verwaltungsvereinfachung geschieht, die von der Bundesregierung ja so oft gefordert wird.
Zum Thema Maß- und Eichgesetz: Wenn diese Einsparungen beim Einsatz von Messgeräten für Elektrizität, Wasser, thermische Energie kommen und die Eichpflicht bei den Eisenbahnen entfällt, weil es dort schon eine EU-Regelung gibt, dann glaube ich auch, dass das positiv für die Unternehmer sein wird und dass diese beiden Gesetzesänderungen für Klein- und Mittelbetriebe wieder eine Entbürokratisierung bedeuten. Das ist aus meiner Sicht das Wort, das bei diesen Gesetzen im Vordergrund steht, und ich glaube, das tut den kleinen Betrieben, den KMU und allen, die sich damit beschäftigen, einfach gut.
Zum letzten Punkt, dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits. Diesbezüglich sind leider die Verhandlungen mit der EU ins Stocken geraten, und es sind keine Fortschritte absehbar. Es soll daher mit Kamerun ein Übergangsabkommen geschlossen werden, wodurch diesem Land ein bevorzugter Zugang zum EU-Markt ermöglicht wird. Dieses Übergangsabkommen sollte seine Gültigkeit bis zum Zustandekommen – dann in weiterer Folge – des Abkommens mit der EU und der damit verbundenen Möglichkeiten behalten.
Dieses Übergangsabkommen – das muss man auch dazusagen – wird also nicht, wie teilweise befürchtet, den Interessen der Großkonzerne in die Hände spielen. Es soll vielmehr der nachhaltigen regionalen Entwicklung, der Ernährungssicherheit, der Stärkung der Umwelt- und der arbeitsrechtlichen Standards sowie der Entwicklungszusammenarbeit Kameruns dienen.
Daher findet dieses Übergangsabkommen auch unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
18.49
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. Ich erteile es ihm.
18.49
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mit dem für mich schönsten Gesetz beginnen, nämlich mit jenem, das Afrika betrifft. Afrika wird manchmal „the lost continent“ genannt – leider –, und es wäre für eine gemeinsame europäische Außenpolitik wichtig, sich nicht permanent mit der Ostukraine zu beschäftigen, sondern sich einmal mit dem afrikanischen Kontinent zu beschäftigen, denn das ist jener Kontinent, der die größte demographische Entwicklung aufweist und der auch Substanz und Potenzial hat.
Dieses Gesetz ist deshalb extrem wichtig – eher für Afrika als für Europa natürlich, denn so viele Waren aus Kamerun, die nach Europa wandern, exportiert werden, wird es nicht geben –, damit dort einmal ein ordnungspolitischer Rahmen aufgebaut wird, der ein Fundament hat, damit europäische Produkte dorthin kommen können, importiert werden können und einmal eine Ökonomie – Ökonomie in unserem Sinn kann man das ohnedies nicht nennen, aber zumindest im afrikanischen Sinn – auf die Beine gestellt werden könnte, die auch Konstanz hat und nicht immer von irgendwelchen Potentaten à la Simbabwe abgelöst werden kann. – Also das wäre wichtig.
Und es wäre auch deshalb wichtig für Europa, dort endlich einmal Fuß zu fassen und sich mit dem afrikanischen Kontinent zu beschäftigen, um den Chinesen Einhalt zu gebieten, die dort äußerst präsent sind. Und wer die Geschäftsmethoden der Chinesen kennt – die sind nicht zimperlich –, der weiß, es werden dort immer Abhängigkeiten geschaffen. Da hätte eine gemeinsame europäische Außenpolitik einmal einen Sinn, da könnte sich die EU einmal positiv einbringen – anstatt sich immer mit der Ostukraine zu beschäftigen.
Zum Thema GISA, dieses zentrale Register: Ja, die bürokratischen Erleichterungen sind natürlich vorhanden, aber sie halten sich in Grenzen. Im Zeitalter der Digitalität, im 21. Jahrhundert ist es eine Selbstverständlichkeit, dass das endlich umgesetzt wird. Das ist sicherlich sinnvoll, keine Frage.
Ich möchte jetzt zu dem von meiner Kollegin Reiter angesprochenen Thema kommen. Vollkommen richtig, eine Entrümpelung der Gewerbeordnung gehört angedacht, aber es gehört auch eine Entrümpelung bei den Fachgruppen angedacht. Das ist auch wesentlich. Und dieses GISA ist ja auch deswegen – wenn ich das vielleicht noch vorher erwähnen darf – wichtig, damit einmal bekannt ist, wer überhaupt einen Gewerbeschein besitzt; denn das ist ja in der Wählerevidenzliste der Wirtschaftskammer – das zeigt sich jetzt bei den Wahlen – nicht transparent und entspricht überhaupt nicht der Realität. Insofern ist es wichtig, dass die Wirtschaftskammer ihr gesamtes Wählerevidenzprogramm entsorgt, sich diesem GISA anschließt und das einfach übernimmt. Das ist sicherlich ein Sinn dieses Systems, und das sollte man in der Wirtschaftskammer machen, denn es zeigt sich, wie gesagt, jetzt ganz besonders, dass da vieles nicht stimmt.
Jetzt zum Thema Entrümpelung: Die Fachgruppen bei der Kammer sollen entrümpelt werden, denn es kann ja nicht sein, dass zum Beispiel in Wien ein Unternehmen, ein Seilbahnunternehmen, eine einzige Fachgruppe bildet und dann gleich ein einziges Mandat bildet. Also das ist doch irgendwie – skurril würde ich nicht sagen – einfach lachhaft.
Zweites Beispiel: Es gibt dann eine zweite Fachgruppe Schienenbahnen mit 33 Mitgliedern und sechs zugeteilten Mandaten. Auch das ist eine Lachnummer. Im Bereich Außenhandel – ich meine, Österreich ist ein Exportland – gibt es über 3 000 Exportfirmen allein in Wien, und die haben insgesamt nur 20 zu vergebende Mandate. Also zählt
eine Stimme dieser Schienenbahnen bei einer demokratischen Wahl hundertmal mehr als eine Stimme im Außenhandel. Das ist doch eine dermaßene Farce, sodass dieses ganze Wahlsystem eigentlich sowieso hinterfragt werden könnte.
Zusammengefasst: Es ist sicherlich ein gutes Gesetz, in erster Linie im Hinblick auf Afrika. Und dabei möchte ich es auch belassen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.53
Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.
18.53
Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Vielen herzlichen Dank. Es sind nahezu alle relevanten Punkte in den vorangegangenen Redebeiträgen schon angesprochen worden. Das Stichwort Ordnungspolitik ist jetzt zum Schluss gefallen. Ich glaube, das ist auch das richtige Stichwort in diesem Zusammenhang. Die Bundesregierung hat sich ja konsequenterweise dazu verpflichtet, weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen nach der Schladminger Klausur vorzuschlagen und anzugehen. Sowohl die Einführung des GISA-Systems als auch die Vereinfachungen im Bereich Maß- und Eichgesetz sind zwei solche Maßnahmen – Sie haben sie ja mehrheitlich begrüßt.
Ich möchte mich da inhaltlich gar nicht mehr dazu äußern und nur darauf hinweisen, dass im gewerberechtlichen Bereich natürlich das Register schon einen sehr großen Wurf darstellt. Mir erschließt sich jetzt nicht ganz der Zusammenhang zwischen der Wirtschaftskammerwahl und dem Register, aber man ist immer wieder verwundert, was man in Debatten so hört. Nichtsdestotrotz, das System ist tatsächlich, glaube ich, ein sehr gutes, wir können sehr stolz darauf sein.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses für die vorbereitende Legistik und die guten Abstimmungsarbeiten bedanken.
Was das Übergangsabkommen für das eigentliche Wirtschaftsabkommen betrifft: Sie wissen, wie die Ratifikationsprozesse sind, wir haben uns schon beim letzten Mal darüber unterhalten, was die anderen Abkommen betrifft. Ich finde es aber trotzdem sehr gut, dass es debattiert wird und in dieser Form umgesetzt wird, und bedanke mich in dieser Form für Ihre mehrheitliche Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
18.55
Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Bankwesengesetz geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Bericht über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Mittelstandsbericht 2014) (III-536-BR/2014 d.B. sowie 9288/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 32. Tagesordnungspunkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Temmel. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Walter Temmel: Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Bericht über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Mittelstandsbericht 2014) liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme deshalb gleich zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 den Antrag, den Bericht über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Mittelstandsbericht 2014) zur Kenntnis zu nehmen.
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Pisec. Ich erteile es ihm.
18.58
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Ich möchte mich bei dir einmal bedanken, dass du meinen slowenischen Namen richtig aussprichst. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe mir erlaubt, diesen Bericht etwas großzügiger zu lesen, damit ich mir nicht wieder den Vorwurf des Herrn Vizekanzlers einheimse, ich kritisiere den Bericht zu sehr. Auf jeden Fall weiß ich, dass es eine Heidenarbeit war, diese fast 300 Seiten zusammenzustellen. Dafür sicherlich meine Gratulation an jene Dame, die auch im Ausschuss war, die dafür die Verantwortung trägt; wie gesagt, Respekt vor dieser Leistung!
Trotzdem kann man nicht über alles hinwegsehen, und manches sollte doch erwähnt werden. – Aber um zu den Leistungen zurückzukommen: Ich weiß auch, dass der Bericht von verschiedenen Autoren geschrieben wird – das ist sicherlich schwierig –, und dass am Schluss wahrscheinlich das Lektorat fehlt. Das führt dann natürlich dazu, dass sich – wie soll man sagen? – verschiedene Widersprüche ergeben. Aber darüber sei, wie gesagt, hinweggesehen.
Besonders der Autor von Kapitel 1 hat mir sehr gefallen, denn er hat sich auch mit der Methodik beschäftigt – das ist bis jetzt überhaupt noch nicht vorgekommen. Er hat nämlich erstens gesagt: Nein, er verwendet die Statistiken der Statistik Austria und nicht die Statistiken der Wirtschaftskammer, weil diese einfach nicht brauchbar sind.
Und zweitens hat sich dieser Autor auch damit auseinandergesetzt, was ein Unternehmen ist. Ein Unternehmen hat nämlich nicht, wie die Wirtschaftskammer immer sagt, einfach jemand, der einen Gewerbeschein hat – und den Gewerbeschein kann ich mir um die Ecke kaufen, und wenn ich hundert Gewerbescheine habe, habe ich hundert Stimmen und habe dann hundert Unternehmen –, nein, ein Unternehmen ist – und mein Respekt vor dieser Definition! – ökonomisch gesehen dann ein Unternehmen, wenn es mehr als 10 000 € Umsatz hat. Damit ist nämlich ein Zeichen gesetzt, dass dieses Unternehmen wirklich etwas tut und man nicht nur am Papier einen Gewerbeschein hat. Das ist ganz toll gemacht worden!
Der Autor von Kapitel 1 hat auch den Mut gehabt, anzusprechen, dass die Arbeitslosigkeit noch höher ist als ausgewiesen, weil diejenigen, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, auch dazugezählt werden müssten. Die Arbeitslosigkeit ist also eigentlich höher als angegeben.
Der Autor hat auch richtigerweise gesagt, dass Österreich im Feld der Neugründungen fast an unterster Stelle ist, weil eben die Rahmenbedingungen nicht so sind, wie sie eigentlich sein sollten.
Das mit der Statistik habe ich schon gesagt. Die Fußnoten wurden auch gesetzt. Das Lektorat, das habe ich zuvor erwähnt, hat offensichtlich vergessen, den Anmerkungsapparat anzuführen. Das schaut jetzt ein bisschen komisch aus, sollte aber gemacht werden.
Nun zu den Sachen, die nicht drinnen stehen und die mir aufgefallen sind. (Heiterkeit bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Mayer: Okay?!)
Sie werden zwar als Ein-Personen-Unternehmen definiert, juristisch ist aber das Wort Einzelunternehmer besser, denn de jure ist das ein Einzelunternehmer, der sehr wohl Mitarbeiter hat, die mitarbeiten, die er sich aber nicht leisten kann. (Bundesrätin Zwazl: Was?!) Und da, wenn ich das erwähnen darf, ist im Mittelstandsbericht 2010 sehr wohl drinnen gestanden, dass 79 Prozent der Einzelunternehmer deswegen Einzelunternehmer sind, weil sie sich eben aufgrund der hohen Lohnzusatzkosten keinen Mitarbeiter leisten können. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Das steht diesmal nicht drinnen. Ich glaube nicht, dass sich das geändert hat, es entspricht aber den Tatsachen.
Dass Einzelunternehmer oft mehr Freizeit haben wollen im Sinne davon, dass sie sich um die eigenen Kinder kümmern müssen beziehungsweise sie freiwillig eine Teilzeitarbeit annehmen, glaube ich nicht ganz. Da gefällt mir das Argument aus dem Mittelstandsbericht 2010 besser, und ich glaube, das entspricht auch mehr der Realität.
Was mir noch aufgefallen ist, ist meiner Meinung nach ein Übersetzungsfehler beim Small Business Act. Da steht nämlich als Punkt eins auf Deutsch „Unternehmerische Initiative“. Auf Englisch steht da „is rewarded“, also dass sich ein Unternehmer besser entfalten kann und Unternehmertum belohnt wird. – Das Wort „belohnt“ ist wichtig, das steckt in Initiative nicht drinnen.
Unternehmertum wird belohnt, und was ist eine Belohnung? – Wenn er die Gewinne, die er schafft, wenn er die Umsätze, die er mit seinem ganzen Team, mit seinen Mitarbeitern erreicht, auch behalten darf und weiter investieren kann. Das ist der berühmte ordnungspolitische Rahmen, der im Small Business Act im Englischen sehr wohl gemeint ist, im Deutschen aber komischerweise wegfällt. Daher ist der zweite Teil des Mittelstandsberichts inhaltlich nicht ganz entsprechend, was den Punkt eins des Small Business Act betrifft. Das wollte ich nur erwähnen. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Deswegen darf man sich auch nicht wundern, dass auf den gesamten 300 Seiten die Abgabenquote, die Steuerquote nicht vorkommt. Das gebe ich nur zu bedenken.
Interessant ist auch die aktuelle wirtschaftliche Lage. Die sieht nämlich nicht ganz so aus, wie es drinnen steht, denn im dritten Quartal – und das wissen Sie sicher, sehr geehrter Herr Staatssekretär – sind wir in Österreich mit minus 0,1 Prozent in eine Rezession geschlittert. Das ist einmal recht saftig, recht ordentlich.
Was vom WIFO mit 1,4 Prozent, 1,5 Prozent oder 1,6 Prozent prognostiziert wird, entspricht einfach nicht der Realität. Das wissen eigentlich die meisten, nicht aber die Bundesregierung, die sich immer gerne auf dieses WIFO beruft, sich darauf bezieht, weil man weiß, dass man sich dort die Prognosen mehr oder minder – überspitzt gesagt – kaufen kann. Besser wäre, man nimmt einfach die Prognosen von Deutschland, man nimmt einfach die Prognosen der Schweiz, denn die stimmen meistens, und zieht für den Wert von Österreich einen Prozentpunkt ab, denn dann ist man auf dem österreichischen Niveau, das hier die Wirtschaft hat. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.)
Auffallend ist noch, dass die GmbH light, die auf 10 000 € Stammkapital fokussiert war, vergessen wurde. Die hat es nämlich sehr wohl gegeben, und zwar von 2013 bis zum Abgabenänderungsgesetz im Februar 2014. Daher ist es nicht richtig, dass es eine Leistung ist, dass diese GmbH light, diese jetzt verwaschene GmbH light, Aktualität hat. Die hat sie nicht, das ist nämlich eine Verschlechterung des bereits Beschlossenen. Dadurch ist auch die Mindest-KöSt nicht mehr 500 €, wie angegeben, sondern auf 1 750 € hinaufgesetzt worden. Das geht in diesem Bericht unter.
Interessant ist, hier auch festzustellen – wobei ich natürlich zugeben muss, dass ich den Bericht gerne gelesen habe; es ist nicht so, dass ich das jetzt nur kritisch hinterfragt habe, aber das ist auch für mich neu –, dass 36 Prozent der Unternehmen Verluste hinnehmen müssen. Das ist gewaltig! 36 Prozent aller österreichischen Unternehmen nehmen Verluste hin, und 26 Prozent der Betriebe haben ein negatives Eigenkapital. – Auch das war für mich neu.
Das ist besonders neu, interessant und eigentlich in einem gewissen Sinn auch tragisch, und gerade deswegen ist es wichtig, dass man sich mit Steuermodellen auseinandersetzt – aber nicht mit Steuermodellen im Sinne des Abcashens von Unternehmen für das Budget, sondern im Sinne von Lenkungseffekten, indem man jenen Unternehmen, die jetzt Verluste machen – im Zuge dieser Rezession wird das noch ärger werden –, die Möglichkeit gibt, die Verluste, die sie jetzt haben – in der Vergangenheit müssen sie ja Gewinne gemacht haben, sonst würden sie nicht mehr existieren –, rücktragmäßig steuerfrei ausgleichen zu können, saldieren zu können und auch für den nicht entnommenen Gewinn eine gewisse Steuerfreiheit zu schaffen.
Das sind wesentliche Instrumente, damit wir von den 26 Prozent – das ist enorm! – Betrieben mit negativem Eigenkapital wegkommen und vor allem von der Fremdfinanzierung bei den Banken, denn den Banken geht es nicht gut. Die Russlandkrise wird erst zeigen, wie das mit den Banken weitergeht, weswegen eine Fremdfinanzierung leider, leider immer schwerer wird. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)
Daher ist eine Gewinnthesaurierung, eine Innenfinanzierung mit den eigenen Gewinnen so weit es möglich ist am besten. Das sollte man in den nächsten Monaten mit berücksichtigen, vor allem bei diesem Steuerkonzept, das jetzt kommen sollte. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer. – Bundesrat Schennach: Das scheint ein sehr informativer Bericht zu sein! Warum lehnen Sie ihn dann ab?) – Das kommt noch.
Die Kammer kommt auch vor, nämlich auf Seite 90, und zwar im Zusammenhang mit den Neuen Selbständigen, die keinen Gewerbeschein benötigen – das ist etwas ganz Feines, das auch sehr zu begrüßen ist – und damit nicht Zwangsmitglieder der Wirtschaftskammer sind, was noch mehr zu begrüßen ist. (Bundesrat Schennach: Und er lehnt ihn ab!)
Von 2000 bis 2013 – das steht bitte im Bericht drinnen, ich lese das nur vor – ist die Zahl der Selbständigen um 50 Prozent gestiegen. Das heißt, auch das Budget der Kam-
mer ist damit um 50 Prozent gestiegen. (Bundesrätin Zwazl: Geh bitte! Ist doch gar nicht ...! – Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Daher wäre es auch an der Zeit, diesen Reichtum der Kammer endlich einmal den Unternehmen wieder zurückzugeben, die ja offensichtlich mit irrsinnigen Verlusten zu kämpfen haben (Bundesrätin Zwazl: 36 € im Jahr auf ...!), indem die so reiche Kammer die Kammerbeiträge senkt und ihnen die Rücklagen zurückgibt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Zwazl: 36 € ist Grundumlage von den Ein-Personen-Unternehmen! Was willst du denn da zurückgeben?)
Die Kammer soll nicht für sich selber da sein, sondern für die Unternehmer, und daher sollte sie diesen das Geld zurückgeben. Die Kammer ist reicher als (in Richtung Bundesrätin Zwazl) du wahrscheinlich glaubst, zumindest die Wiener Kammer. (Bundesrätin Zwazl: Warum redest du nie bei der Vollversammlung, bitte?) Deine Kammer ist in Niederösterreich. (Bundesrätin Zwazl: Warum gehst du nicht einmal in die Vollversammlung und redest dort, wo es hingehört, bitte? Weil dort kennen sich die Leute aus! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ein paar aktuelle Daten noch zur österreichischen Makroökonomie. Die Gewinnquote sinkt rapide von 30,8 auf 26,8. Das Bruttoregionalprodukt in Wien – jetzt sind wir wieder beim Thema Wien –, und das war das einzige Bundesland, wo das passiert ist, ist 2013 gesunken. In allen anderen Bundesländern ist es gestiegen, in Vorarlberg sogar um fast 3 Prozent; in Wien: minus 0,1 Prozent. Das ist der erste Schritt in die Rezession.
Präsidentin Ana Blatnik: Herr Bundesrat! Bitte zum Schluss kommen, die Zeit ist überschritten!
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (fortsetzend): Zusammengefasst: Wie der Herr Vizekanzler einmal gesagt, kann man einen Bericht nur zur Kenntnis nehmen. Man kann ihn natürlich positiv bewerten oder negativ bewerten (Bundesrat Schennach: Ja, aber Sie haben einen Erkenntnisgewinn gehabt!); ich habe ihn analysiert, interpretiert und dargestellt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schennach: Sie haben doch einen Erkenntnisgewinn gehabt!)
19.09
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Perhab zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.
19.09
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein bisschen Pech habe ich schon, dass ich immer nach dem Herrn Kollegen Pisec dran bin. (Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.) Ich wollte mich eigentlich mit dem Mittelstandsbericht beschäftigen, aber die 10 Minuten werden sich, so glaube ich, auf 5 Minuten reduzieren.
Herr Kollege Pisec, ich meine, ich weiß schon, dass wir uns demnächst im Wirtschaftskammerwahlkampf befinden – wir sagen ja nicht Kampf, sondern Bewerb; Sie sind ein Mitbewerber –, und ich denke, dass jene Vereinigung, die du in Wien vertrittst, einer größeren Öffentlichkeit gar nicht bekannt ist. Vielleicht darf ich sie kurz vorstellen. (Bundesrat Schennach: Nein! – Bundesrätin Mühlwerth: Das ist eine trügerische Hoffnung!)
Das ist die sogenannte Mittelstandsvereinigung der FPÖ Wien. Die gibt es in ganz Österreich nicht, nur in Wien, und sie ist eine Absplitterung des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender. (Bundesrätin Mühlwerth: Na und?) – Also ich weiß nicht, wie das in Wien ist, Frau Kollegin Mühlwerth. Vielleicht gibt es auch noch eine dritte, denn die NEOS treten in Wien ja auch als UNOS an. Ich freue mich schon auf diese Auseinandersetzung! (Bundesrat Schennach: Das ist wie bei der ÖVP in Tirol!)
Meine persönliche Wahrnehmung bei dir (in Richtung Bundesrat Pisec) ist immer, dass du ja eigentlich mehr in den Räumlichkeiten der Industriellenvereinigung als in jenen
der Wirtschaftskammer verkehrst, denn du kennst die Wirtschaftskammer nach deinen Ausführungen, die du hier gemacht hast, gar nicht. (Bundesrat Pisec: Leider besser als du glaubst!)
Dir ist entgangen, dass wir vor zehn Jahren eine der größten Strukturreformen in einer öffentlichen Institution in Österreich gemacht haben. Dir ist entgangen, dass wir als einzige öffentliche Körperschaft in Österreich die Grundumlagen um 30 Prozent gesenkt und trotzdem eine solide Finanzierung zusammengebracht haben. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Dir ist entgangen, dass wir die Fachgruppen von 126 auf 79 reduziert haben – und wenn es da ein paar Wiener Spezialitäten gibt, dann liegt es an euch, auch diese zu reformieren. Das steht dir ja zu, du musst einfach ein paar Anträge im Wirtschaftsparlament einbringen.
Ich denke aber, summa summarum kann man sagen, dass die Wirtschaftskammer kein Selbstzweck ist, sondern sie ist das Unternehmen der Unternehmer, und ich glaube, die überwiegende Mehrheit dieser Unternehmer steht hinter dieser Wirtschaftskammer. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Und da du dauernd von der „Zwangsmitgliedschaft“ sprichst, frage ich mich, ob deine Kinder in eine Pflichtschule oder in eine Zwangsschule gehen. (Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.) Ich glaube, alleine das ist schon einmal von der Wortwahl her für diese Thematik bezeichnend. Nachdem wir ... (Bundesrat Pisec: ... freie Schulwahl! Freie Wahl, aber welcher Verband hat Vertreter ...?) – Ja Schulwahl, aber es gibt die Schulpflicht, es gibt in Österreich die Schulpflicht. Es gibt auch eine Pflichtversicherung. Und es gibt eine Pflichtmitgliedschaft, die inzwischen sogar verfassungsrechtlich abgesichert ist, und das ist gut so (Bundesrat Pisec: Das ist ein gutes Beispiel!), denn im europäischen Vergleich sind jene Systeme, jene Sozialpartnersysteme, die mit Pflichtmitgliedschaften operieren, bei Weitem effizienter als jene mit freien Kammern. (Bundesrat Pisec: Industriellenvereinigung wäre gar nicht so schlecht!)
Ein Wort noch zur Liberalisierung der Gewerbeordnung, und da muss ich auch Sie, Frau Kollegin Reiter, ansprechen. Also, nach Ihren Ausführungen wollte ich Ihnen schon ein Mitgliedsformular des Wirtschaftsbundes geben; Ihre Ausführungen über die Gewerbeordnung, Kleinunternehmer entlasten – wunderbar! Nur, ich sehe die Kehrseite, die andere Seite der Medaille. Woher kommen denn die bürokratischen Belastungen der Unternehmer in Österreich? – Von Vorschlägen aus Ihrem Bereich!
Ich denke an den Umweltbereich, an eine Betriebsanlagengenehmigung – und da sind die Grünen schon da. Da sind sie da, und da kann es gar nicht genug Verordnungen und Gesetze geben, bis eine Betriebsstätte genehmigt wird und, und, und. Das klafft extrem weit auseinander: hier schöne Worte zu finden, aber in Wirklichkeit bei Unternehmensgründungen ein großer Hemmschuh zu sein. Dabei brauche ich aber gar nicht anzusprechen, was heute in Österreich bei einem Wasserkraftwerk zu passieren hat, wenn man um eines ansucht. Sie sind also weit, weit, weit entfernt von einer Wirtschaftsfreundlichkeit. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)
Ich möchte nur ein Beispiel aus meiner Branche anführen: Wir es haben geschafft, bei vielen Dingen zu entlasten, sie in der Gewerbeordnung zu vereinfachen, auch im Tourismus, im Ablauf bei Betriebsstättengenehmigungen, und trotzdem sind wir immer in einem Abwehrkampf, jetzt zum Beispiel wieder betreffend das Gesundheitsministerium und die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nämlich der Allergenkennzeichnungsrichtlinie.
Was glauben Sie, was da jetzt in den Betrieben los ist? – Speisekarten auszeichnen auf 14 Allergene, für wen eigentlich? – Für vielleicht 5 Prozent der österreichischen Bevölkerung, das ist eine Minderheit, die davon betroffen ist. (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.) Ich denke, das ist eine Minderheit, und der Aufwand ist ein hundertfacher, führt aber wahrscheinlich gar nicht zum Ziel.
Wir haben wenigstens erkämpft, dass wir auch mündlich informieren dürfen, dass wir ein Jahr straffrei sind, während Beratung vor Bestrafung geht. Das haben wir Gott sei Dank in der Wirtschaftskammer erkämpft! Man muss sich aber den Strafrahmen von 3 000 € bis 50 000 € vorstellen. Welcher von den Klein- und Mittelbetrieben, weil wir heute hier den Mittelstandsbericht vorliegen haben, soll denn das zahlen, wenn da einer straffällig wird – ob vorsätzlich oder nicht vorsätzlich? Der kann seinen Betrieb sowieso gleich zusperren und zum Insolvenzrichter gehen.
Also das ist ein Beispiel dafür, dass wir uns auf der einen Seite schon bemühen sollten, zu entlasten, zu vereinfachen, aber auf der anderen Seite durch eine Gesetzgebung, die nicht nur hier, sondern auch in Brüssel entsteht, natürlich immer für Praktikabilität, um Umsetzungsmethoden und so weiter kämpfen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Wort noch zum Bericht, der für mich sehr wichtig ist, beispielsweise betreffend die Finanzierung der Klein- und Mittelbetriebe. Aus meiner Branche kann ich nur berichten, dass die ÖHT, die Österreichische Hotel- und Tourismusbank, unsere Ansprechpartnerbank, im heurigen Jahr mehr Mittel zur Verfügung hat, als sie überhaupt ausgeben konnte.
Warum? – Das hat nur indirekt etwas mit der Kreditklemme, dafür aber mit den neuen Sicherheiten zu tun. Fakt ist, dass die ÖHT 70 Prozent mehr Anträge gehabt hat, die in Richtung Besicherung der Betriebe gehen, weil sich die Hausbanken, die die Auszahlstellen sind, über die ÖHT noch einmal extra rückversichern, und nicht in Richtung Liquidität. Liquidität ist bei diesem Zinsniveau natürlich vorhanden, das ist bei dem Euribor kein großes Problem.
Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, Österreich und wir alle müssen, was den Mittelstand betrifft, umdenken und mit dem Mittelstand angemessen umgehen, denn die Leistungskraft des Mittelstandes wird unserem Land nur dann erhalten bleiben, wenn die Rahmenbedingungen für ihn nachhaltig verbessert werden.
Der Mittelstand sind wir alle, ob Arbeitnehmer oder Unternehmer! Das sind wir alle, die wir durch Leistung, durch unsere Leistung etwas für uns, für unsere Familien, unsere Unternehmen und unser Land bewegen wollen. Der Mittelstand ist nicht das Problem, er ist die Lösung für die Zukunft unserer Wirtschaft und Gesellschaft in Österreich.
Schauen wir, dass es ihm gut geht! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Schennach: Also ganz Österreich verbindet sich nicht ...!)
19.16
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Novak zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses. (Bundesrat Schennach – zu dem sich zum Rednerpult begebenden Bundesrat Novak –: Günther, erklär ihm, dass wir nicht alle Mittelstand sind! – Bundesrat Novak – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ob ich das erklären kann?)
19.16
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei Franz Perhab merkt man halt, das ist ein „g’standener“ Unternehmer, und das ist auch gut so.
Ich habe mir die 250 Seiten dieses Mittelstandberichtes angeschaut – ich denke, das haben alle getan, die hier herinnen sitzen –, und ich kann dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, also Ihnen (in Richtung Staatssekretär Mahrer), für dieses gebundene Werk nur danken, denn es ist wahnsinnig übersichtlich. Wenn sich jemand damit beschäftigt, kann er sehr viel daraus herausholen, sehr viel daraus lernen. Ich kann nur eines dazu sagen: Es ist sehr, sehr viel Interessantes drinnen.
Ich werde jetzt einmal versuchen, das aus der Sicht eines Sozialdemokraten darzustellen, denn vorher ist es sehr stark um die Wirtschaftskammer und andere Vereinigungen gegangen. Das ist im Grunde genommen nicht meine Welt, weil ich ja über 20 Jahre lang ein Touristiker war. Ich möchte die Zahlen noch einmal wiederholen, die Kollege Poglitsch vorhin so überflogen hat.
Ich glaube, es ist schon sehr eindrucksvoll, was diese Menschen, diese Familienbetriebe in Österreich leisten. Aus dem Bericht ergibt sich, dass 314 000 kleine und mittlere Unternehmen mehr als 99 Prozent der Unternehmer der marktorientierten Wirtschaft in Österreich entsprechen. Mit ihrer Bedeutung für die Ausbildung, die Beschäftigung, für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bilden sie das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft. Ich glaube, das muss man ganz klar und stark betonen: Sie bilden das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft!
Mehr als zwei Drittel aller in Österreich Beschäftigten sind in kleinen und mittleren Betrieben beschäftigt, das sind 1,9 Millionen Erwerbstätige. Außerdem werden rund 68 000 Lehrlinge ausgebildet.
Es ist schade – das ist ganz klar in Zeiten wie diesen, in denen wir eine Rezession haben –, dass die Zahl der Lehrlinge – ich weiß nicht, inwieweit Sie das verfolgt haben – von 120 000 Lehrlingen zurückgegangen ist auf 103 000. Da müssen wir sicher eingreifen!
Ich denke, noch eine andere Zahl sollte man festhalten: Im Jahr 2012 erzielten die Klein- und Mittelbetriebe Umsatzerlöse von mehr als 450 Milliarden € netto beziehungsweise eine Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten von fast 108 Milliarden €. Das spiegeln dann in weiterer Folge auch die Warenausfuhren wider. Im Jahr 2012 tätigten mehr als 40 000 österreichische Klein- und Mittelbetriebe Warenausfuhren in einer Höhe von knapp 59 Milliarden €.
Warum sage ich das? – Weil wir einen Sonderbundesrat gehabt haben, wo Kommissar Hahn berichtet hat, dass wir in Europa 23 Millionen KMUs haben – zum Vergleich dazu unsere Zahl: 314 000 kleine und mittlere Betriebe –, und wenn wir die Chance hätten, bei jedem dieser Unternehmen einen Mitarbeiter von den 26 Millionen Arbeitslosen unterzubringen, dann hätten wir keine Arbeitslosen. Es geht dabei um die Wertschöpfung all dieser Unternehmen. Damit will ich vor allem sagen, dass die EU notwendig ist für jeden Einzelnen, weil jeder vierte Arbeitsplatz von Waren, die wir in Europa ausführen, abhängig ist.
Der Bericht gibt auch einen guten Überblick über die Vielfältigkeit der österreichischen KMUs. So sind rund 115 000 Unternehmen beziehungsweise 37 Prozent aller Unternehmen der marktorientierten Wirtschaft Einzelunternehmer. Diese Einpersonenunternehmen oder EPUs, wie man sie bezeichnet, müssen wir ganz deutlich in das Schaufenster beziehungsweise in die Auslage stellen, weil diese in wissenschaftlichen, technischen Bereichen und vor allem auch freiberuflichen Dienstleistungen aktiv sind.
95 Prozent der österreichischen Unternehmen sind Familienunternehmen, die sich vor allem durch nachhaltiges Handeln und Stabilität auszeichnen. Es wurde aber auch von der Forschung festgestellt, dass sich mehr als die Hälfte der österreichischen Unternehmen im sogenannten Unternehmenslebenszyklus befinden. Viele dieser Unternehmen befinden sich, weil ein Großteil im touristischen Bereich tätig ist, in der sogenannten Reifephase. Sie müssen jetzt nachsetzen und nachlegen, damit sie nicht in die Erosionsphase fallen. Sie haben mit einem weiteren Problem zu kämpfen: Es sind, glaube ich, an die 45 000 kleine und mittlere Betriebe, die in den nächsten fünf bis zehn Jahren die Nachfolge regeln müssen. Es steht also eine wahnsinnig große Herausforderung für diese Betriebe für die Zukunft an.
Im Gesamtjahr 2013 ist das BIP real um 0,2 Prozent gestiegen. Das ist die schwächste jährliche Wachstumsrate seit dem Krisenjahr 2009. Wir bewegen uns schwierigeren wirt-
schaftlichen Zeiten zu, aber wir haben die Vergangenheit geschafft, wir werden auch die Zukunft meistern.
Es ist auch – ich glaube, vom Kollegen Perhab – die finanzielle Situation der Klein- und Mittelbetriebe angesprochen worden. Sie sind bei der Finanzierung der Bankkredite in besonderem Maße auf Hilfe angewiesen. Das gestaltet sich in Zeiten wie diesen ein bisschen schwieriger, weil die Kreditbedingungen der Banken teilweise verschärft worden sind, sodass man versucht, sich über Crowdfunding zu finanzieren. Basel III hat auch nicht dazu beigetragen, dass das in Zukunft leichter zu bewältigen ist. Das Kreditvolumen österreichischer Banken hat sich rückläufig entwickelt, aber das hat man schon voraussehen können. (Beifall des Bundesrates Schreuder.)
Als förderlich erwiesen haben sich dabei die Finanzierungsmöglichkeiten für die touristischen Betriebe, zum Beispiel durch die Österreichische Hoteltreuhand. Die ÖHT- und die ERP-Kredite werden zu 99 Prozent an jene Betriebe vergeben, die im touristischen Bereich tätig sind. Im Jahr 2012 konnten – ich möchte das ein bisschen vergleichen – 951 Förderfälle mit einem Kredithaftungsvolumen von 209 Millionen € positiv erledigt werden, während es im Jahr darauf nur 707 Förderfälle mit dem gleichen Haftungsvolumen waren.
Es hat gestern eine Aussendung des Wirtschaftsministers gegeben, die ich im Internet gelesen habe, und demnach war 2013 das generierte Investitionsvolumen so wie zwei Jahre davor 707 Millionen €. Damit ist es um 70 Millionen € zurückgegangen. 2014 hat man das wieder eingeholt. Es sind jetzt 683 Millionen €, die von der ÖHT für Stützungen ausgezahlt werden. Das bedeutet 2 300 Arbeitsplätze zusätzlich. Ganz wichtig für die kleinen Betriebe sind auch die ERP-Kredite, die zinsgestützten Begünstigungen. Die haben ein Rekordhoch von 75,6 Millionen € erreicht. Die werden verwendet für Verbesserung und Qualitätsoffensive, für Mitarbeiter und alles, was dazugehört.
Zum Schluss kommend möchte noch das Thema Small Business Act, SBA, ganz kurz ansprechen. Die aktuelle Leistungsüberprüfung auf Basis des SBA der EU stellt Österreich diesbezüglich ein sehr gutes Zeugnis aus. So macht der europäische Vergleich deutlich, dass Österreich bei der Umsetzung des SBA meist den EU-Durchschnitt übertrifft und damit eines der wettbewerbsfähigsten Profile aufweist.
Es gibt natürlich auch Dinge, die kritisch zu betrachten sind. So wurde in der Leistungsüberprüfung angemerkt, dass die Bewertung der öffentlichen Verwaltung nach wie vor unterdurchschnittlich ausfällt und die in Österreich herrschende Überbürokratisierung sich negativ auswirkt. Also da sind wir wieder bei dem, was wir heute schon besprochen haben.
Wir werden auf jeden Fall diesem Bericht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
19.26
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.
19.26
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Es ist schon viel über diesen Bericht gesagt worden, deshalb werde ich mich wirklich kurz fassen. Ich fand ihn sehr interessant, sehr informativ und auch gut aufbereitet. Ich fand auch gut das Erstellen der SBA-Profile aus dem Small Business Act heraus nach den zehn Grundsätzen. Damit haben wir auch ein Instrument dafür, einen europäischen Vergleich anzustellen und damit sehr gut zu sehen oder zumindest Anhaltspunkte dafür zu bekommen, wo die österreichische Wirtschaft liegt, wo der mittelständische Bereich liegt. Das fand ich sehr informativ und auch sehr positiv. Damit können wir sehen, dass wir eigentlich fast überall über dem europäischen Durchschnitt liegen, und das ist, denke ich, für die österreichische Wirtschaft, für
die KMUs, für den Mittelstandsbereich sehr gut. Das stimmt einen optimistisch. Und das kann, denke ich, auch als Lob für die österreichische Wirtschaft in diesem Bereich verstanden werden.
Ein Punkt, der problematisch ist, ist die niedrige Neugründungsquote. Daher sollte man genau schauen, wo man da tätig werden muss. Die Hälfte der Neugründungen sind EPUs. Der EPU-Bereich ist ein sehr spezifischer Bereich mit sehr spezifischen Problemen. Auf diesen Bereich muss man wirklich großes Augenmerk richten. Und da würde ich mir wünschen, dass das noch ausführlicher und spezifischer im Bericht dargestellt wird, dass mehr darauf Rücksicht genommen wird.
Der andere wichtige Bereich, der auch schon angesprochen wurde, ist der Nachfolgebereich: dass eben 27 Prozent aller KMUs im Zeitraum von 2014 bis 2023 vor der Herausforderung stehen, NachfolgerInnen zu finden. Auch das ist ein wichtiger Bereich, in dem es gilt, genauer hinzuschauen und sich entsprechende Maßnahmen zu überlegen.
Ich finde es großartig, dass neun von zehn Betrieben ihren Beschäftigten betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen anbieten. Das ist ein hoher Prozentsatz, und das finde ich wirklich großartig.
Es geht aus dem Bericht auch hervor, dass trotz eines guten Umfelds die Österreicher im europäischen Vergleich seltener bereit sind, in die Selbständigkeit zu gehen. Liegt das am österreichischen Charakter oder was auch immer? Oder müsste am Umfeld noch etwas geändert werden, um die Bereitschaft zu heben und um Ermutigung zu geben, in die Selbständigkeit zu gehen? Aber vielleicht liegt es wirklich am österreichischen Charakter? Aber das glaube ich nicht. Ich glaube nicht, dass wir das in den Genen haben, weil die Performance der Menschen, die in die Selbständigkeit gegangen sind und die in diesem Bereich arbeiten, ja wieder überdurchschnittlich gut ist.
Wichtig finde ich es auch, dass es inzwischen gelungen ist, mit einer zweiten Chance die Lage der KMUs zu verbessern, also dann, wenn es schiefgeht, sozusagen die Türen offen zu halten und diesen Menschen eine zweite Chance zu geben, und dass man sich zu einer Vorfahrt für KMUs bekennt, das heißt, dass man staatliche Maßnahmen daraufhin überprüft, wie KMU-tauglich sie sind. (Vizepräsident Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Ein wichtiger Punkt im Bereich der öffentlichen Verwaltung ist das öffentliche Beschaffungswesen. Da ist es zwar zu Verbesserungen gekommen, da das Problem ja offensichtlich ist, aber da sind die KMUs nach wie vor unterrepräsentiert. Da gilt es weiter dranzubleiben.
Der Zugang zu Normen ist zwar verbessert worden, ist aber nach wie vor für die KMUs nicht optimal. KMUs sind überdurchschnittlich innovativ, daher bedarf es da eben maßgeschneiderter Förderungsmaßnahmen. Man arbeitet zwar daran, aber ich halte das auch für einen Bereich, wo Verbesserungen nach wie vor ganz wichtig sind.
Herr Kollege Perhab! Der Bereich Umwelt – das ist nicht etwas, was sich mit KMUs oder mittelständischen Unternehmen oder EPUs schlägt, sondern das ist ein ganz wichtiger Bereich für die KMUs! Es geht aus dem Bericht auch hervor, dass KMUs grüne Produkte anbieten, dass sie Maßnahmen setzen im Bereich der Ressourceneffizienz, dass sie sich auch im Bereich Corporate Social Responsibility engagieren, selbst als KMUs, obwohl man sagt, das sei eigentlich schwierig, dass es ihnen aber nicht gelingt, das auch in Marketingkonzepten umzusetzen und entsprechend zu nützen.
Der grüne Bereich, das Green Business, ist kein Hemmschuh für diese Wirtschaft, sondern eine Chance. Es ist wichtig, gerade das den KMUs auch entsprechend mitzuteilen, das heißt, die KMUs in die Lage zu versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln und nicht als Problem zu sehen. (Bundesrat Mayer: Situationselastisch!)
Das halte ich für die weitere Entwicklung unserer Wirtschaft für ganz zentral und für ganz wichtig, und in diesem Rahmen möchte ich das auch entsprechend diskutiert haben. Ich glaube, dass das für die Entwicklung auch wirklich wichtig ist. (Beifall bei den Grünen.)
Es ist eigentlich überraschend, dass aus dem Bericht auch hervorgeht, dass die KMUs in Österreich, was die Steuer betrifft, im Schnitt 166 Stunden im Jahr brauchen, um das zu erledigen, während der EU-Durchschnitt bei 193 Stunden liegt. Da liegen wir also deutlich besser als der EU-Durchschnitt. Die Zahl der Steuerzahlungen konnte seit 2011 von 22 auf 12 reduziert werden. Beides sind wichtige Schritte in Richtung Entbürokratisierung und Erleichterung für die Unternehmen.
Es finden immer noch etwas mehr als die Hälfte der Unternehmen, dass die Komplexität der Verwaltung ein Problem darstellt, und 54 Prozent sehen in sich rasch ändernden Rechtsvorschriften auch ein Problem. Also auch das, denke ich, ist etwas, was man im Auge behalten muss, auch wenn es darum geht, mit Open Government und mit One-Stop-Shops und so weiter zu agieren. Da muss man in Weiterbildung und Information investieren, um die Unternehmen entsprechend mitzunehmen.
Ich glaube, dass der Bericht etwas ist, das nicht versteckt werden muss. Wir stimmen dem Bericht gerne zu, der, wie gesagt, äußerst interessant zu lesen ist und der unserer mittelständischen Wirtschaft ein sehr gutes Zeugnis ausstellt.
Wir werden, wie gesagt, dem Bericht gerne zustimmen. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
19.35
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Mahrer. – Bitte, Herr Staatssekretär.
19.35
Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer: Herr Präsident! Werte Bundesrätinnen und Bundesräte! Der Mittelstandsbericht ist tatsächlich nicht nur ein gewichtiger Bericht mit vielen Seiten, sondern er ist tatsächlich gewichtig, was die Aussagekraft seines Inhalts betrifft. Und ich möchte diese Gelegenheit nützen, nicht nur ein Danke für die Erstellung an das Haus zu sagen, sondern auch ein Danke denjenigen zu sagen, die dafür sorgen, dass so ein Bericht überhaupt gemacht werden kann, nämlich denjenigen, die Tag für Tag draußen gemeinschaftlich einen wunderbaren Job für unser Land machen, und das sind über 313 000 Unternehmerinnen und Unternehmer mit fast 2 Millionen Beschäftigten, davon fast 70 000 Lehrlingen. Denen ist hier Danke zu sagen, denn sie sind tatsächlich das Rückgrat des österreichischen Wohlstandes. Und das ist eigentlich die Kernaussage dieses Berichtes. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der FPÖ.)
Bei dieser Gelegenheit muss man sich eigentlich auch bei allen Fraktionen bedanken, die das erkennen, die mit ihrer Zustimmung diesen Menschen ihren Dank aussprechen, ihre Anerkennung aussprechen. Das kann man in einer wirtschaftlich problematischen Situation wie dieser gar nicht oft genug sagen, denn das Danke ist eine Art Vertrauensbeweis einer in diesen Tagen vielfach kritisierten Politik, und dieser Vertrauensbeweis sollte auch gerechtfertigt sein.
Wenn wir uns jetzt fragen: Was ist in dieser schwierigen Situation herauszulesen?, so können wir sagen: Wenn man sich die Small Business Act-Indikatoren ansieht und die auch richtig liest – in der englischen Übersetzung wird nicht nur von Reward gesprochen, sondern die gesamte Kategorie betrifft den Bereich unternehmerische Initiative –, so sieht man, dass wir im Grunde genommen sehr gut abschneiden. Aber obwohl wir im europäischen Vergleich sehr gut abschneiden, müssen wir uns trotzdem an der Na-
se nehmen und sagen, da ist noch sehr viel Luft nach oben, und gerade in einer wirtschaftlich problematischen Situation müssen wir jetzt Handlungsfähigkeit zeigen, und zwar nationale Handlungsfähigkeit im Sinne eines nationalen Schulterschlusses.
Da gibt es zwei Kriterien, die wir – und das ist schon angesprochen worden – besonders angehen müssen, nämlich weiter im Bereich der Bürokratie dranzubleiben, weiter zu schauen, dass wir da Entlastungen für die Unternehmerinnen und Unternehmer und damit auch für alle Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer schaffen, aber auch, wie von Ihnen angesprochen, sicherzustellen, dass es neue Gründungen gibt, die wiederum neue Jobs schaffen. Denn eines wissen wir ganz genau: Neue Jobs schaffen wir nicht hier im Parlament, neue Jobs werden draußen geschaffen! Und da gibt es die Empfehlungen des Rates für Forschung und Technologieentwicklung, der sagt: Mehr Ausgründungen im Bereich der Universitäten! Das ist ein Schwerpunkt, den wir im nächsten Jahr setzen werden. Weiters: die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen. Angesprochen worden ist Crowdfunding – ganz, ganz wichtig. Dazu haben wir jetzt eigentlich eine fertige Gesetzesvorlage und hoffen, mit dem Koalitionspartner in den nächsten Wochen sehr, sehr zügig zu Potte zu kommen und das auch vorlegen zu können, damit sich vor allem kleine und mittlere Betriebe wesentlich besser refinanzieren und finanzieren können, vor allem im Bereich der Gründungen.
Aber auch im Bereich der AWS werden wir im nächsten Jahr aktive Schritte bei der Wirtschaftsförderung setzen. Es ist notwendig, die bestehenden Programme zu evaluieren, damit das in einer wirtschaftlich problematischen Situation noch schneller und noch einfacher geht. Und auch die Banken werden gefordert sein, da etwas zu tun. Damit sich das Geld im Kreislauf bewegt, damit die Unternehmen investieren können, sind jetzt die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Zu den wirtschaftlichen Prognosen, die auch angesprochen worden sind, ist zu sagen: Die Situation ist durchaus angespannt, die ist durchaus kritisch zu sehen. Daher werden wir gemeinschaftlich gefordert sein, zügig und entschlossen zu handeln. Im nächsten Jahr kann man dann vielleicht erfolgreich darüber berichten, was wir getan haben.
Ein Bericht allein ist zu wenig. Ein Bericht ist eine Ex-post-Betrachtung. Auf diesen hier können wir gemeinschaftlich alle in Österreich stolz sein. Aber umso wichtiger wird es sein, im nächsten Jahr gemeinsam mit dem Hohen Haus, mit Nationalrat und Bundesrat, zügig notwendige Schritte auf Gesetzesebene einzuleiten.
Crowdfunding möchte ich ganz speziell ansprechen, da gibt es einen großen Druck von draußen, vom Markt her, dass wir da in die Gänge kommen, um nämlich für die Vielzahl an Beschäftigten und für die Unternehmen die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit es in der Republik wieder aufwärts geht. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.39
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden (369 d.B. und 389 d.B. sowie 9289/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 33. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Pum. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ing. Andreas Pum: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden.
Der Inhalt des Gesetzesbeschlusses ist Ihnen bekannt; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt darf ich Frau Bundesminister Heinisch-Hosek sehr herzlich begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.
19.41
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir haben es bei dieser Novelle mit einem Sammelsurium von einzelnen Bestimmungen zu tun, von denen einige durchaus positiv zu bewerten sind, wie beispielsweise die Einsichtsmöglichkeit in Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle, die verbesserte Vereinbarkeit von Studium und Beruf, die Möglichkeit der Einwerbung von Vermögenswerten für die Angehörigen der Universität und vor allem auch die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen.
Wesentliche Probleme werden mit diesem Gesetz allerdings nicht gelöst. Da ist natürlich in erster Linie das Problem der Finanzierung. Und da haben wir vor allem immer die Kritik anzubringen betreffend die Lücke, die klafft im Zusammenhang mit den Kosten für die ausländischen Studierenden. Wir haben immerhin nur 18 600 Österreicher, die im Ausland studieren, während 76 600 Ausländer in Österreich studieren. Da ergibt sich also ein Delta von zirka 58 000 Studenten, und das verursacht sozusagen einen Überhang an Kosten von zirka 600 Millionen €.
Ich weiß schon, dass das ein bisschen eine Milchmädchenrechnung ist, aber grundsätzlich ist zu sagen, dass uns da doch nicht unerhebliche Kosten entstehen. Ich meine damit nicht die Studenten aus Ecuador, Sri Lanka oder Somalia, sondern in erster Linie die Deutschen, die bei uns Medizin studieren und von denen 80 Prozent nicht in Österreich verbleiben, sondern wieder zurückgehen. Es wäre dringend erforderlich, diesbezüglich auf EU-Ebene eine Lösung zu finden für eine Gegenfinanzierung, damit der Kostendruck gemildert werden kann.
Ein Kritikpunkt dieser Vorlage ist die Wiedereinführung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die ja Ende März des heurigen Jahres ausgelaufen ist. Da gibt es jetzt sozusagen eine Studienjahrgeneration, die davon nicht betroffen war, jetzt wird diese Phase wieder eingeführt. Evaluiert werden soll im nächsten Jahr. Also da ist schon einiges an Inkonsistenz und Planlosigkeit zu erkennen. Außerdem ist die völlig unterschiedliche Gestaltung dieser Phase je nach Standort durchaus hinterfragenswert. Der Spielraum geht von 0,5 bis 30 ECTS; 30 entspricht in etwa einem Semester.
Das, was uns an dieser Vorlage am meisten stört, ist die Quotenregelung von 50 Prozent für alle universitären Kollegialorgane. Es dürfte ja niemandem verborgen geblie-
ben sein, dass die Freiheitlichen generell keine Freude mit Quoten haben, aber auf universitärer Ebene sind solche Regelungen besonders kontraproduktiv. Einerseits beklagen wir, dass unsere Universitäten im internationalen Vergleich und in den Rankings eher abfallen als sich verbessern, und andererseits führen wir solche Regelungen ein, die der Sache nicht dienlich sind.
Meine Damen und Herren, auf universitärer Ebene hat als einziges Kriterium und Auswahlkriterium Exzellenz und Qualität zu gelten, Quoten haben da überhaupt nichts verloren, im Gegenteil, würde ich sagen, sie sind sogar eher diskriminierend und von den meisten Frauen, gerade an den Universitäten, gar nicht gewollt. Es gibt Universitäten, an denen es nur sehr wenige Frauen gibt, und ich glaube, keine Frau will dann in den Ruf kommen, eine Quotenfrau zu sein.
Ich darf hier das Beispiel der Montanuniversität in Leoben anführen. Wir haben Gott sei Dank das Glück, eine hervorragende Vizerektorin zu haben, die garantiert keiner Quotenregelung für dieses Amt bedarf, sondern aufgrund ihrer Fähigkeiten eine hervorragende Rektorin abgibt.
Aber schauen wir uns das Kollegium an: Unter den Vertretern der Professoren ist keine einzige Frau. Und warum? – Nicht deshalb, weil wir in Leoben so frauenfeindlich sind, sondern ganz einfach deshalb, weil es sie nicht gibt. Es gibt im ganzen Universitätskollegium, glaube ich, nur zwei Frauen. Und warum ist das so? – Man darf ja nicht vergessen, dass jene, die jetzt Professoren werden, vor 10 bis 30 Jahren studiert haben, also zu einer Zeit, als gerade bei den montanistischen Wissenschaften der Frauenanteil noch extrem gering war. Es war halt einmal nicht so beliebt, wie es damals noch geheißen hat, Bergwesen, Erdölwesen oder Hüttenwesen zu studieren. Jetzt haben wir zwar Gott sei Dank eine Steigerung, aber der Frauenanteil an den Studierenden liegt noch immer unter 25 Prozent. Es geht schleppend nach oben, hauptsächlich durch neue Studienrichtungen. Bei den Erstsemestrigen liegen wir gerade einmal bei 27 Prozent Frauenanteil.
Und da ist eine solche Quotenregelung natürlich schon zu hinterfragen, denn logischerweise gibt es – rein statistisch – überall dort, wo es mehr gibt, auch mehr Gute. Umgekehrt gilt die Regelung ja auch nicht. Es gibt Studien, wo es wesentlich mehr Frauen gibt, aber dort ist das umgekehrt kein Problem. Also da gibt es auch keine Männerquote. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Ganz besonders stutzig gemacht hat mich die Aussage von Herrn Kollegen Schennach im Ausschuss, der gemeint hat, man müsste eigentlich überhaupt eine Quote für die Professoren, also für deren Berufung einführen. Das halte ich für eine gefährliche Drohung und für nicht im Sinne einer positiven Entwicklung für Wissenschaft und Forschung.
Die Besten sollen zum Zug kommen – das darf das einzige Kriterium sein. Und das ist einer der wesentlichen Gründe, dass wir dieser Vorlage nicht zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
19.49
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Jachs. – Bitte, Herr Kollege.
19.49
Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich möchte es ja gar nicht verhehlen: Der erste Teil der Rede des Kollegen Krusche hat mir sehr gut gefallen. Da war er überaus sachlich, hat die Novelle gelobt, hat die Pluspunkte und die positiven Seiten herausgestrichen. Aber wirklich schmunzeln musste ich bei den Themen – bei den Negativpunkten aus
Sicht der freiheitlichen Fraktion – Frauenquote und Anteil der Medizinstudenten aus Deutschland.
Lieber Kollege Krusche, offensichtlich haben Sie und Ihre Fraktion ein großes Problem mit der Quote (Bundesrat Krusche: Weil sie nicht zielführend ist!), denn bei neun Bundesräten stellt Ihre Fraktion nur eine Frau. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Also es ist wirklich hoch an der Zeit, liebe Kollegen der FPÖ-Fraktion, dass auch Sie an der Quote arbeiten. Frau Kollegin Mühlwerth, sage ich Ihnen, ist eine ganz starke Mandatarin und eine wirklich sehr positive Kraft bei uns im Bundesrat.
Was mich auch verwundert, ist, dass Sie den hohen Anteil an Medizinstudenten kritisieren, die aus Deutschland kommen. Bisher war es ja immer ein Markenzeichen unserer Universitäten, dass sie international sind. (Bundesrat Krusche: Deshalb haben wir einen Ärztemangel!) – Moment! Herr Kollege Krusche, schauen Sie nicht nur auf die Absolventenquote (Bundesrätin Mühlwerth: O ja!) und darauf, wohin die Ärzte dann gehen, denn es gibt auch eine zweite Statistik, eine zweite Seite der Bilanz: Entlang der gemeinsamen Grenze mit Deutschland bekommen wir auch viele ausgebildete Ärzte, die bei uns den Hausarzt, den Gemeindearzt machen oder in Kur- und Gesundheitsanstalten, in Krankenhäusern arbeiten.
Österreich wird für Mediziner aus Deutschland Gott sei Dank immer interessanter. Viele kommen nach der Ausbildung in Österreich über eine kurze Berufsausbildung in Deutschland wieder zurück nach Österreich.
Worum es mir geht, ist: Schauen wir uns die Zahlen im Gesamtüberblick an. Da gibt es wirklich, sage ich, einen guten Austausch unter den Medizinern zwischen Deutschland und Österreich, ja, da haben wir sogar einen leichten Überschuss.
Und dass wir die Novelle heute beschließen, das hat ja einen Grund: Es geht um die PädagogInnenbildung Neu. Und das ist in Wirklichkeit der große Wurf in der Bildungsreform. Ja, mit der LehrerInnen- und PädagogInnenbildung Neu heben wir die Lehrerausbildung auf ein völlig neues Niveau, das höchstmögliche Niveau, das unsere Pädagogischen Hochschulen und die Universitäten auch schultern können.
Das ist also ein großer Wurf, und daher novellieren wir jetzt auch beide Gesetze. Beide Regierungsmitglieder sind hier anwesend, um auch diesen Schulterschluss zu dokumentieren.
Worum geht es? – Es geht um die Kooperationsklausel. Die Pädagogischen Hochschulen haben ein anderes rechtliches Fundament als die Universitäten. Bestimmungen aus dem Universitätsgesetz werden in das Hochschulgesetz übernommen. In Zukunft gibt es Studienkommissionen auch an den Pädagogischen Hochschulen und werden Curricula erlassen, die dann wirklich diese gemeinsame Lehrer-/Lehrerinnenausbildung ermöglichen. (Bundesrätin Mühlwerth: Nur die Quote und die Gesamtschule, und alles wird besser!) – Nein, überhaupt nicht! Das, was wir wollen, ist mehr, nämlich mehr an Qualität, die bestmögliche Ausbildung, die bestmögliche Schule für unsere Kinder. Damit erleichtern wir den beiden Bildungseinrichtungen auch die LehrerInnenausbildung. Die Arbeit wird ihnen erleichtert. Wir sind da auf dem richtigen Weg. Die heutige Novellierung ist ein großer Schritt in diese Richtung.
Das, was mich freut, sind nicht nur die Bonuspunkte, die Kollege Krusche erwähnt hat, die möchte ich ja gar nicht wiederholen, sondern auch, dass wir nicht nur ein besseres System, sondern in Zukunft auch mehr Geld haben. Unser Bundesminister Mitterlehner hat angekündigt, neben dem System kommt künftig auch mehr Geld in das System. In der Zeit von 2016 bis 2018 stehen unseren Universitäten zusätzlich 600 Millionen € zur Verfügung, damit sie auch, sage ich einmal, die Zukunftsaufgabe, die bestmögliche Ausbildung für unsere Jugend zu garantieren, bewerkstelligen können.
Daher stimmen wir, stimmt unsere Fraktion der Novelle aus ganzem Herzen sehr gerne zu. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
19.54
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte, Frau Kollegin.
19.54
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Mahrer! Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Inneres, auch herzlich willkommen! Ich sehe diesen Gesetzentwurf, diese Novellierung wirklich, wie es mein Vorredner gesagt hat, als Meilenstein an und möchte versuchen, auf die sachliche Ebene zurückzukommen, was ja Kollege Jachs auch schon versucht hat.
Zum vorliegenden Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, möchte ich Folgendes kurz ausführen: Dieses Gesetzeswerk enthält zwei verschiedene Regelungsbereiche, aber mit teilweise übergreifenden Kooperationsbestimmungen.
Zum Hochschulgesetz 2005: Wir alle wissen, dass im Zusammenhang mit der laufenden Diskussion um eine Neugestaltung unseres Bildungswesens die Ausbildung künftiger Pädagoginnen und Pädagogen ein bildungspolitisches Kernprojekt darstellt. Das Bundesrahmengesetz zur Neugestaltung der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen wurde bereits 2013 beschlossen.
Die aktuelle Novelle zum Hochschulgesetz enthält nun die Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Pädagogischen Hochschulen und den Universitäten und die organisatorische Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen.
Die Aufgaben der Organe der Pädagogischen Hochschulen sollen im Sinne der aktuellen Anforderungen angepasst werden. Das Rektorat soll im Hinblick auf seine Verantwortung im Bereich der Planung und Steuerung gestärkt und ein Hochschulkollegium eingeführt werden, das in wichtigen Belangen, zum Beispiel Satzung, Organisationsplan, zu befassen sein soll.
Die bisherige Studienkommission soll mit ihren Aufgaben in diesem Kollegialorgan aufgehen.
Zum Universitätsgesetz 2002: Für die Novelle sind notwendige rechtliche Klarstellungen und gesellschaftliche Veränderungen ausschlaggebend. Auszugsweise möchte ich auf folgende Kernpunkte hinweisen:
die Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten im Bereich der Lehramtsstudien wird auch in diesem Gesetz festgeschrieben;
Verankerung der Vereinbarkeit von Studium und Beruf, das hat auch mein Vorredner schon gesagt, für alle Universitätsangehörigen mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige;
Rechtsklarheit zur Studieneingangs- und Orientierungsphase;
Festlegung eines mindestens 50-prozentigen Frauenanteils bei der Zusammensetzung von Kollegialorganen sowie Einführung eines Gleichstellungsplanes zusätzlich zum Frauenförderungsplan;
Rahmenbedingungen für Bauvorhaben und für die Immobilienbewirtschaftung der Universitäten.
Neben einer Reihe von weiteren Verbesserungen werden zahlreiche terminologische Anpassungen vorgenommen.
Alles in allem handelt es sich hierbei um ein umfassendes Gesetzesvorhaben, das einerseits die Durchlässigkeit der unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gewährleistet und andererseits Teilbereiche des Universitätsrechts umfassend weiterentwickelt. Meine Fraktion wird hiezu sehr gerne ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.58
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Präsidentin Blatnik. – Bitte, Frau Kollegin.
19.58
Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek! Liebe Frau Bundesministerin Mikl-Leitner! Herr Staatssekretär Mahrer! Quote ist kontraproduktiv – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Was heißt das? – Eine Quotenregelung ist kontraproduktiv, obwohl sehr viele Statistiken besagen, dass ein Betrieb erfolgreicher ist, wenn Frauen und Männer in diesem Betrieb arbeiten. Aber: Quote ist kontraproduktiv.
Man kann über Quoten streiten, aber dort, wo die Quote gesetzlich verankert ist, stimmt das Resultat. Ich möchte das vielleicht noch mit einem Satz bekräftigen: Wenn man die Quote will, dann sucht man einen Weg. Wenn man die Quote nicht will, dann sucht man Ausreden, Herr Krusche! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Lieber Herr Krusche, ja, ich bin Ihrer Meinung, es geht um Qualität, aber wussten Sie, dass Frauen mindestens so gut ausgebildet sind wie Männer? Wussten Sie, dass es mehr Maturantinnen gibt? Und wussten Sie, dass mehr Frauen Universitätsabschlüsse haben als Männer? – Auch das ist Faktum. (Bundesrat Krusche: Aber nicht überall, habe ich versucht zu erklären!) Man kann es belächeln, ja, das macht ihr – ich mache das nicht, denn die Quote gibt den Frauen die Chance, bei gleicher Qualifikation die Stelle zu bekommen.
Und dann sage ich noch etwas, was mir auch wichtig ist: Es geht nicht um Bevorzugung, es geht um Gleichstellung. Ich setze mich auch für die Männerquote ein, wenn es um Sozialberufe geht, wenn es um mehr Volksschullehrer und wenn es um mehr Kindergärtner geht. Da bin ich auch für die Männerquote. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Bundesrat Krusche: So einfach !) – So einfach ist es. (Bundesrat Krusche: Nein, eben nicht!) Anscheinend wollen Sie es nicht. Dann sagen Sie es klar und deutlich, ich distanziere mich davon! (Zwischenruf des Bundesrates Jenewein.) Denn auch wir Frauen haben das Recht und die Pflicht, in einer Gesellschaft mitzutun, überall dort, wo wir es wollen. Wir wollen es, und wir haben genug Frauen. (Bundesrat Krusche: Das Recht spricht Ihnen auch niemand ab!) Das, was Sie sagen, sind leider Gottes nur Ausreden! (Bundesrat Jenewein: Nein, wir wollen es nicht!) – Dobro, danke! Wenn das Ihre Art ist, dann nehme ich zur Kenntnis, dass die FPÖ gegen die Frauen ist. (Bundesrat Jenewein: Wir wollen keine Quote!) Das will ich hier klar und deutlich sagen. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)
Danke, hvala. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Bundesrat Jenewein: Das verstehe ich nicht!)
20.02
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Mahrer. – Bitte, Herr Staatssekretär.
20.02
Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen auf der
Regierungsbank! Es wird heute hier sehr heiß diskutiert. Inhaltlich ist nahezu alles zu den Gesetzen gesagt worden. Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek möchte ich nicht vorgreifen; ich habe gesehen, sie hat sich auch zu Wort gemeldet.
Daher gehe ich auf einen Punkt ein, der mir persönlich sehr wichtig ist, nämlich diese europafeindlichen Aussagen, was unsere Studierenden und in Wirklichkeit unseren gesamteuropäischen Forschungsraum betrifft. Sie müssen schon begreifen, wir leben in einer kleinen, offenen Volkswirtschaft, die ohne Exportmärkte nicht überleben kann. Wir brauchen Kooperation und Konkurrenz auf den Märkten; die brauchen wir nicht nur auf den Wirtschaftsmärkten, die brauchen wir auch im Hochschul-, Wissenschafts- und Forschungsbereich.
Für mich – das sage ich aus tiefer Überzeugung heraus – gilt daher auch, dass die ausländischen Studierenden in diesem Land höchst willkommen sind (Bundesrat Krusche: Ja eh! Das habe ich eh gesagt! Ich will sie nicht rausschmeißen!), denn diese bunte Diversität ist etwas, was wir begrüßen. Der Austausch zwischen den Studierenden ist etwas sehr Befruchtendes, denn das trägt dann noch mehr Früchte bei den Forschungskooperationen. Schauen Sie sich an, wie bunt zusammengesetzt in der Zwischenzeit unsere Forschungsteams sind, wie erfolgreich Europa auch jetzt schon im gesamten Bereich der unterschiedlichen Forschungsrahmenprogramme zu wirken beginnt, wenn es um Innovation geht, die wir dann erfolgreich in Produkte und Dienstleistungen umsetzen können. Auch das neue Rahmenprogramm betreffend Horizon 2020 trägt da schon Früchte. Österreich ist da ganz besonders erfolgreich.
Da geht es um Vernetzungseffekte mit anderen Ländern, mit unterschiedlichen Industrien (Bundesrat Krusche: Ich habe ausdrücklich differenziert!), das heißt, das Zusammenarbeiten wird für uns immer wichtiger. Als kleine, offene Volkswirtschaft sind wir überlebensabhängig davon.
Also reden wir das nicht schlecht, sagen wir da nicht immer mit einem Schlenker, das brauchen wir nicht, die deutschen Studenten und tralala! – Wir leben von der Vernetzung. (Bundesrätin Mühlwerth: .. darf man aber trotzdem sagen!) – Sagen dürfen Sie alles, Sie sollen aber auch unsere Überzeugung hören, dass wir in einem gemeinsamen Europa leben. Das ist ein gutes Europa, auch für die Wissenschaft und Forschung. Auch wenn Sie anderer Meinung sind, wir stehen zu dem. (Bundesrat Jenewein: Wir auch!) – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
20.04
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesminister Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Minister.
20.04
Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Frau Kollegin! Herr Kollege! Hoher Bundesrat! Es ist wirklich nahezu alles schon gesagt worden, ich möchte nur die Gelegenheit ergreifen, vielleicht den Letztstand zu berichten, dass das, was heute, das Hochschulgesetz betreffend, beschlossen wird, ja sehr langer, guter und intensiver Vorarbeiten bedurft hat, die jetzt abgeschlossen sind.
Wir haben in Österreich vier Cluster gebildet, wo sich Pädagogische Hochschulen mit Universitäten schon in fast allen Bereichen gefunden haben. Es gibt im Osten noch den einen oder anderen Nachjustierungsbedarf, was die Diskussion und den Stand der Diskussion anlangt, aber grundsätzlich – das wurde auch von Bundesräten heute schon gesagt – geht es doch darum, dass wir, aufbauend auf ein neues Dienstrecht, aufbauend auf die Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen auf Bachelor- und Master-Niveau, hier auch die Kooperationsklauseln zwischen diesen beiden Rechtsinstituten schaffen müssen und wollen, damit Kooperationsverträge abgeschlossen werden können.
Seit zweieinhalb Jahren arbeiten die Institutionen in den Clustern, seit über einem Jahr arbeiten unsere beiden Ressorts mit der ÖH, mit den Rektoraten, mit den Hochschulräten, also mit allen, die betroffen sind, sehr eng zusammen, um das, was heute vorliegt, vorbringen zu können, um eine gute Grundlage zu bieten, damit Studierende Rechtssicherheit haben, wo sie inskribieren können und wo und wie dann ihr Studium anerkannt und angerechnet wird. Dazu war es notwendig, die Gesetze aus 2005 betreffend Pädagogische Hochschulen jetzt zu novellieren, und – das wurde auch schon gesagt – auch die Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen wurde gleich mitgenommen.
Dabei geht es um eine Weiterentwicklung der Rektorate, eine Stärkung des Kollegiums. Wichtige Belange der Hochschulen sind umfasst, wie die Satzungen und die Curricula, dass da eben ein gewichtiges Wort auch vom Kollegium mitgeredet wird. Der Hochschulrat wird bei Beratung und Kontrolle neue Aufgaben wahrnehmen. Ich glaube, dass für die Dauer der Funktionsperiode von den Institutsleitungen selbst klargestellt werden kann, dass das Anforderungsprofil der Rektorinnen und Rektoren erweitert und die Verwaltungsdirektion zu einer Rektoratsdirektion ausgebaut wird.
Das heißt, all das sind Schritte in eine Richtung, wo wir sagen, für unsere Kinder wollen wir ganz einfach gut und gleich ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen. Zum Teil müssen wir jetzt zur Kenntnis nehmen, sehr geehrte Damen und Herren, dass in einer Klasse AHS-Lehrerinnen und -Lehrer mit NMS-Lehrern und -Lehrerinnen zu unterschiedlichen Bedingungen arbeiten; das soll in einigen wenigen Jahren der Vergangenheit angehören. Wir wollen alle auf gleichem Niveau bezahlen, denn auch das Dienstrecht geht ja in diese Richtung: höhere Einstiegsgehälter, dann abflachende Gehaltskurve. Dazu gehört auch, dass die Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt werden.
Ich freue mich, sagen zu können, dass wir natürlich nur die besten Frauen sowie die besten Köpfe, wie heute gesagt wurde, in diesen Bereichen wollen. Damit aber die besten Frauen zum Zug kommen, braucht es Quotenregelungen, denn sonst würden sie sehr gerne und sehr leicht an den Rand gedrängt werden. Wir sehen das Gegenbeispiel bei den staatsnahen Unternehmen, wo wir uns bis zum Jahr 2018 35 Prozent Frauenanteil in den Aufsichtsräten vorgenommen haben. Wir sind jetzt, im Jahr 2014, schon fast beim Erfüllen dieses Ziels, das heißt, diese Frauen, die man nicht suchen muss, muss man einladen, in diversen Gremien mitzuarbeiten. Und wenn es nicht freiwillig geht, dann über Selbstverpflichtungen oder Quotenregelungen. Dass diese Mittel wirken, sieht man anhand der Aufsichtsratsfunktionen in staatsnahen Unternehmen. Dort sind die Ergebnisse gut, dort passt alles, weil auch die besten Frauen in diesen Gremien sitzen.
Abschließend, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich mich für ein spannendes, abwechslungsreiches Bildungsjahr mit Ihnen gemeinsam bedanken. Es war sehr geprägt und sehr durchwachsen von Aufs und Abs, so würde ich das sehen; ich glaube, Sie sehen das genauso. Dinge, die geschehen sind, die nicht vorhersehbar waren, wollen wir in Zukunft vermeiden. Wir werden morgen mit der Bundes-Reifeprüfungskommission zusammensitzen, um noch letzte Fragen betreffend die Reifeprüfung an den AHS-Standorten auszuräumen.
Ich denke, dass es notwendig ist, auch verunsicherte SchülerInnen-VertreterInnen jetzt noch einmal einzuladen. Sie kommen ja morgen, heute sind sie bei einem Flashmob vor dem Ressort gelegen, morgen werden sie zum Teil im Ressort an dieser Sitzung teilnehmen. Wir werden sicherlich gute Gespräche führen, sodass hier Zweifel ausgeräumt werden können, das Vertrauen zurückgewonnen wird, das vielleicht von dem einen oder anderen Schülervertreter nicht mehr gegeben ist.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass im Jahr 2015 als Kalenderjahr, also als Schuljahr, die Matura- und Reifeprüfungsabläufe gut gelingen mögen und dass das nächste Jahr auch ein positives Bildungsjahr im Sinne unserer Zusammenarbeit werden wird. Davon sind wir zutiefst überzeugt. Wenn wir uns wiedersehen, nachdem ich Ihnen jetzt frohe Weihnachten gewünscht habe – das tue ich hiemit –, glaube ich, dass wir gemeinsam in ein gutes neues Jahr starten können. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
20.09
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Oder doch?
Bitte, Frau Bundesrätin Mag. Schreyer.
20.10
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Guten Tag, Frau Ministerin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Entschuldigung, ich war jetzt wegen der Aussagen des Herrn Krusche noch durch den Wind, ja entsetzt.
Ich muss mich auch noch einmal ganz kurz zu den Quotenaussagen melden. „I don‘t like quotas, but I like what quotas do“, das ist einer der berühmtesten Aussprüche von Viviane Reding, der Ex-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission.
Kollegin Blatnik hat schon einige Studien zitiert. Eine Studie aus Norwegen, wo es schon lange Quoten gibt, zeigt eben, dass Frauen, die aufgrund der Quote in Vorständen drinnen sind, im Durchschnitt viel höher und nicht viel niedriger ausgebildet sind und höher qualifiziert sind. Also die Frage, dass Frauen – egal wie – unqualifiziert als Quotenfrauen irgendwo hineinkommen, stellt sich nicht.
Sie haben die Montanuniversität zitiert. Es sind aber nicht nur technische Studienrichtungen, sondern auch in den meisten anderen Studienrichtungen – obwohl es dort genug Frauen gäbe – sind kaum Frauen in Führungspositionen vertreten.
Ich bin im Wissenschaftsthema nicht ganz so drinnen. Es gibt in Österreich kaum Rektorinnen. Mir fällt im Moment gerade eine ein. (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Sechs!) – Sind es sechs? Super. Zur der Zeit, als ich noch studiert habe, war es, glaube ich, damals gar keine.
Quote ist einfach gleich Chancengleichheit. Das patriarchalische System in Österreich ist zwar im Wandel, wir sind aber nach wie vor einfach noch nicht bei der Gleichstellung angekommen. Quoten machen einen Riesenschritt in die richtige Richtung aus. Und ich hoffe, dass das auch die FPÖ irgendwann einmal so sehen wird. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
20.12
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat
und anderer Gruppierungen verboten wird (Symbole-Gesetz) (346 d.B. und 412 d.B. sowie 9291/BR d.B.)
35. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (351 d.B. und 413 d.B. sowie 9292/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 34 und 35.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Ich bringe die Berichte des Ausschusses für innere Angelegenheiten. Die Berichte liegen Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Zu Tagesordnungspunkt 34:
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zu Tagesordnungspunkt 35:
Auch hier stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Sie ist zuvor schon zu uns gestoßen, aber ich darf jetzt zu diesen Tagesordnungspunkten und zum nächsten sehr herzlich Frau Bundesminister Mag. Mikl-Leitner bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.
20.14
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Zugang der FPÖ zu den beiden nun hier unter diesem Tagesordnungspunkt behandelten Regierungsvorlagen ist durchwachsen. (Bundesrat Füller: Schon wieder!)
Zum einen werden wir dem Symbole-Gesetz zustimmen. Wir denken, dass das Verbot der Verwendung von Symbolen beziehungsweise vergleichbarer Darstellungen der Gruppe „Islamischer Staat“, Al-Kaida sowie von Teil- oder Nachfolgeorganisationen dieser Gruppierungen einen sinnvollen und notwendigen Schritt im internationalen Kampf gegen den Terrorismus darstellt; wenngleich ich schon ein bisschen Kritik üben möchte, dass es wohl nur ein sehr kleiner, zaghafter Schritt ist, wie wir in diesem internationalen Kampf gegen den Terrorismus in Österreich, gerade gegen diese Gruppierungen, die ja bekanntermaßen große Kriegsverbrechen und Gräueltaten verübt haben und großes Leid über die Menschen in den Kriegsgebieten gebracht haben, vorgehen.
Ich hätte mir vielleicht etwas mehr Mut, etwas mehr Durchschlagskraft und null Toleranz erwartet. Das wäre der richtige Zugang gewesen, denn dort, wo Kriegsverbrechen stattfinden, ist für diejenigen, die diese verüben, in unserer Gesellschaft kein Platz, und das sollte auch nicht in irgendeiner Art und Weise beschönigt werden. Daher hätte ich mir erwartet, dass man hier eine richtig harte Gangart wählt – so wie Deutschland; dort
lebt man das vor. Dort gibt es schlagkräftigere Bestimmungen. Aber es ist natürlich ein Anfang, den wir honorieren wollen und der noch immer besser ist als der derzeitige Zustand. Daher wäre es ein Zugang, den wir auch wählen, wenngleich es auch seinen Reiz gehabt hätte, diese Bestimmungen in einem gemeinsamen Verbotsgesetz subsumiert zu sehen.
Nichtsdestotrotz: Wir wollen diesen ersten Schritt mitgehen und werden unsere Zustimmung zu diesem Symbole-Gesetz nicht verweigern.
Anders sieht das beim Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden sollen, aus. Wie man da den rechtlich praktikablen Zugang für die Exekutivbeamten schaffen möchte, einen Minderjährigen zu überprüfen, ob dessen Grenzübertritt mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten erfolgt, wenn er von sich aus behauptet, sich nicht einer Terrormiliz anschließen zu wollen, sondern einfach sagt, ich fahre in die Türkei auf Urlaub oder wohin auch immer, also da bin ich schon gespannt, wie man sich diesbezüglich einen rechtlichen Spielraum verschaffen möchte, um diese gesetzlichen Bestimmungen auch tatsächlich schlagkräftig zur Anwendung bringen zu können.
Ich denke, das wird die Zukunft zeigen. Aber auch da hätte man durchaus praktikablere Bestimmungen wählen können, die auch nachhaltige Bestimmungen für die Exekutive beinhalten hätten können, wenn ein unmittelbarer Verdacht vorliegt und nicht nur eine bloße Vermutung, sondern ein wirklicher Beweis erbracht wird, dass man eben auf diesen Sachbeweis nicht unbedingt warten muss. Es ist ja nicht anzunehmen, dass sich jeder 16-Jährige oder jeder Minderjährige von sich aus gegenüber den Exekutivorganen als Angehöriger oder als Anschlusswilliger einer Terrormiliz bekennen wird. Also so gesehen wird das eine interessante Umsetzung werden.
Auch die Frage, wie man mit dem Entziehungstatbestand umgeht, ist nicht ganz klar. Ich spreche hier den § 33 des Staatsbürgerschaftsgesetzes an, der ja vorsieht, dass man einem Staatsbürger, der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an einer Kampfhandlung im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konflikts teilnimmt, die Staatsbürgerschaft entziehen kann, sofern er nicht staatenlos wird.
Auch das wird ein interessanter Ansatz sein, wie man hier praktisch vorgehen wird wollen. Es gibt ja im § 32 die Generalbestimmung, wo es heißt: Jedem, der in einer fremden Armee dient, ist sowieso die Staatsbürgerschaft zu entziehen – egal, ob er staatenlos wird oder nicht. Im § 33 macht man nunmehr diese Ausnahme. – Auch ein interessanter Ansatz.
Ich denke, es wäre klug und sinnvoll gewesen, im Sinne einer nachvollziehbaren Bestimmung, aber auch im Sinne einer effizienten Vorgehensweise hier keine Ausnahme zu schaffen und vor allem keine Unterschiedlichkeiten zu schaffen. Ich glaube, auch da wird es höchst schwierig sein, dieses Recht praktisch umzusetzen.
Die Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer im Begutachtungsverfahren gibt meinen Bedenken durchaus recht, denn darin ist davon die Rede, dass viele Detailfragen ungelöst sind und dass es höchst fraglich ist, wie die Beweisführung bei diesen Delikten tatsächlich erfolgen wird.
In diesem Sinne werden wir dem Symbole-Gesetz gerne unsere Zustimmung geben; jenem Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert werden, leider nicht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
20.20
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schödinger. – Bitte.
20.20
Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Frau Minister! Der Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird, ist ein Zeichen dafür, dass unsere Regierung, unsere Frau Innenminister auf die aufgetretenen Probleme rasch und effizient reagiert hat.
Es ist mir schon klar, dass für die FPÖ all das, was wir beschließen und was wir hier unternehmen, immer zu wenig oder zu viel ist. Ich denke, in diesem Punkt haben wir den ersten Schritt gemacht, indem wir die Verwendung dieser Symbole unter Strafe gestellt haben. (Bundesrätin Mühlwerth: Wir stimmen aber zu! Ist Ihnen das entgangen?) – Ich weiß, dass Sie zustimmen, ich habe es nicht überhört, aber in der Rede war trotzdem jede Menge Kritik, und dazu möchte ich schon anmerken, dass es ein wirklich schneller erster Schritt war, mit dem wir dem Problem Rechnung getragen haben.
Ich glaube, dass das ein Zeichen dafür ist, dass wir diesen Umtrieben betreffend den Islamischen Staat, dem Anwerben unserer Jugend etwas entgegensetzen – nicht nur mit dem Symbole-Gesetz, sondern auch mit der Änderung des Grenzkontrollgesetzes und des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Ich bin der Meinung, dass wir da mit den besorgten Eltern der gefährdeten Jugendlichen Hand in Hand gehen.
Wenn kritisiert wird, dass man nicht weiß, wie man das umsetzen soll, dann frage ich schon, wer da bei der Polizei ist. Im Gesetz steht nämlich definitiv drinnen, dass mit Befehls- und Zwangsgewalt gemäß § 50 SPG vorgegangen werden kann. Im Zeitalter von Handys ist das Kontaktieren der Eltern meiner Meinung nach nicht wirklich ein großes Problem, und ich weiß – ich habe jahrelang an der Grenze gearbeitet –, was möglich ist und was nicht möglich ist. (Zwischenruf des Bundesrates Herbert.)
Daher meine ich, dass das fadenscheinige Ausreden sind, um wieder gegen irgendetwas zu sein, und nicht wirklich fundierte Kritik.
Es wäre ja nicht die FPÖ, wenn Sie nicht mit solchen Argumenten kommen würden. Ich würde Ihnen dazu raten (Zwischenruf des Bundesrates Herbert), sich die rechtliche Konstellation einmal zur Gänze anzusehen und nicht nur in den Raum zu stellen, dass das alles nicht funktioniert. Ich weiß natürlich auch, dass wir gewisse Paragraphen im Strafrecht hätten verschärfen können, zum Beispiel den Verhetzungsparagraphen. Da hätte es eventuell ein Problem gegeben, weil vielleicht die Möglichkeit bestehen würde, dass dann viele FPÖ-Funktionäre ständig vor Gericht stehen. (Zwischenruf des Bundesrates Herbert.) Deswegen denke ich, dass es besser ist, dass wir so angefangen haben, wie wir es getan haben. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist eine Frechheit! Das ist wirklich !)
Ich bin der Meinung, dass wir da die richtigen Schritte setzen. Wir, die Regierung und auch unsere Frau Innenminister haben in diesem Punkt sehr, sehr rasch reagiert und auch wirklich relativ schnell ein entsprechendes Gesetz vorgelegt, dem wir natürlich gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
20.24
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Füller. – Bitte.
20.24
Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr
Präsident! Geschätz-
te Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, bei
aller Rede- und Meinungsfreiheit muss auch in Österreich der radikale
Islamismus und der damit
verbundene Terrorismus ohne Kompromisse und mit allen Mitteln, die der Rechtsstaat zulässt, bekämpft werden. Ich glaube, darüber sind wir alle hier im Haus uns einig.
Tagtäglich werden wir insbesondere aus dem syrischen Kriegsgebiet mit schrecklichen Kriegsverbrechen konfrontiert. Wer Mord, Totschlag, Folter oder Vertreibung gut findet, unterstützt oder damit sympathisiert, der darf auch keine Toleranz erwarten. Umso erschreckender ist es, dass an die 160 Österreicherinnen und Österreicher beziehungsweise aus Österreich kommende Personen aktiv an diesem Bürgerkrieg, an diesen Kriegshandlungen teilnehmen oder teilgenommen haben; einige sind bereits wieder in Österreich eingereist oder auch im Kriegsgebiet ums Leben gekommen.
Mit der Einführung des Symbole-Gesetzes soll bestimmten terroristischen Gruppierungen, insbesondere den Gruppierungen Islamischer Staat und Al-Kaida, die Verwendung ihrer Symbole zu Werbezwecken verwehrt werden. Kollege Schreuder hat es heute schon angesprochen: Bei der Verwendung des Begriffes „Islamischer Staat“ schwingt ja beinahe eine Aufwertung mit. Man hat es da in Wirklichkeit mit einer reinen Terrororganisation zu tun, die temporär irgendwelche Gebiete besetzt und dort die Bevölkerung massakriert, aber diese Bezeichnung würde fast eine Aufwertung bedeuten.
Aufgrund grundrechtlicher Überlegungen kann jedoch nur die Verwendung bestimmter Symbole für verfassungswidrige Zwecke in spezifischem Kontext mit der Anwendung von Gewalt verboten werden, nicht jedoch deren Verwendung als reine religiöse Symbolik. Besonders bei Symbolen, die dem radikalen Islam zugerechnet werden, muss man sehr genau aufpassen, weil es sich dabei zum Teil einfach um Textpassagen aus dem Koran handelt; diese per se verbieten zu wollen wäre ja irgendwie widersinnig.
Ebenfalls im Zusammenhang mit der Bekämpfung des radikalen Islamismus sollen das Grenzkontroll- und das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert werden. Einerseits soll durch die Ergänzung im Grenzkontrollgesetz verhindert werden, dass Jugendliche ohne Zustimmung ihrer Obsorgeberechtigten aus Österreich ausreisen, um an kriegerischen Handlungen im Ausland teilzunehmen oder diese zu unterstützen. Wenn ein Grenzkontrollorgan begründeten Zweifel am Vorliegen einer solchen Zustimmung hat, kann es die Ausreise verweigern und den Pass entziehen.
Andererseits soll durch einen neuen Tatbestand im Staatsbürgerschaftsgesetz die Möglichkeit geschaffen werden, die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn Personen freiwillig außerhalb Österreichs aktiv an Kampfhandlungen im Rahmen eines bewaffneten Konflikts teilnehmen. Es sind nicht so wenige Personen, die davon betroffen wären, etwa im Falle von Doppelstaatsbürgerschaften, die entstehen, wenn jemand bereits die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen hat und später – was eigentlich ja nicht zulässig ist – jene seines ursprünglichen Heimatlandes wieder angenommen hat. Hat eine Person nur die österreichische Staatsbürgerschaft, gilt dies nicht, um – und da sind wir mittlerweile ja durch das Völkerrecht verpflichtet – Staatenlosigkeit zu verhindern.
Ich stelle folgende Frage an Kollegen Herbert: Was würden wir mit einem Staatenlosen tun, wenn wir ihm sozusagen die letzte Möglichkeit entziehen würden? – In Wirklichkeit führt sich diese Diskussion ad absurdum, denke ich.
Bisher war der Verlust der Staatsbürgerschaft auf den Fall des freiwilligen Eintritts in den Militärdienst eines fremden Staates, zum Beispiel bei der französischen Fremdenlegion, beschränkt. Wir müssen uns aber auch die Tatsache vor Augen führen, dass man diesen Bereich aufgrund der zunehmend asymmetrisch – wie es immer wieder heißt – geführten Auseinandersetzungen, zum Beispiel in Bürgerkriegen, auch auf andere Ebenen ausdehnen muss, etwa auf die Teilnahme an Kampfhandlungen im Rahmen von Milizen, paramilitärischen Organisationen und so weiter oder – wie es im Gesetzestext formuliert ist – „für eine () bewaffnete Gruppe“.
Wir werden diesen beiden Anträgen zustimmen, weil wir der Überzeugung sind, dass das wichtige, richtige und vernünftige Gesetzesänderungen sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
20.29
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
20.29
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Das Symbole-Gesetz ist bei uns ja historisch gewachsen. Nach den Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges wurde der politische Entschluss gefasst, dass alles, was diese Ideologie verherrlicht und ihrer Verbreitung dient, unter Strafe gestellt wird.
Der Kampf gegen Rechtsextremismus ist absolut wichtig und richtig, aber in der Gesellschaft hat sich seit 1945 einiges getan, und wenn man den Kampf gegen Rechtsextremismus ernst meint, dann muss man auch beim islamischen und beim islamistischen Extremismus, Fundamentalismus ganz genau hinschauen und die entsprechenden Symbole auch unter Strafe stellen. Insofern geht dieses Gesetz in die richtige Richtung und ist absolut begrüßenswert.
Kollege Füller hat es schon angemerkt: Es ist natürlich ein bisschen schwierig, weil diese extremistischen Gruppierungen die Religion missbrauchen und instrumentalisieren, gewisse Passagen herauspicken und diese sozusagen als ihr Symbol verwenden. Da gibt es Anmerkungen betreffend Religionsfreiheit, und so weiter; das hast du schon ausgeführt, darauf brauche ich nicht mehr näher einzugehen.
Dass derartige Symbole in der Öffentlichkeit bei uns nichts zu suchen haben, dass unsere Behörden die Möglichkeiten an die Hand bekommen sollen, um gegen diese Kräfte vorzugehen, die hier in Österreich, von Österreich aus, von Europa aus diese Ideologie, diese Geisteshaltung verbreiten und auf Seelenfang gehen, steht für mich außer Zweifel. Da gehören unsere Behörden mit den entsprechenden Mitteln und Ressourcen – personell und finanziell – ausgestattet.
Da gibt es sicher einige Hürden, auch wenn der politische Wille gegeben ist. Es ist ja nicht so, dass man irgendwo einen – bitte verstehen Sie das jetzt nicht falsch! – Hilfsarbeiter abzieht und woanders einteilt, ihm zwei, drei Handgriffe zeigt und er das dann machen kann, sondern da braucht man ein komplexes Verständnis, da braucht man auch interkulturelles Fachwissen und Sprachkompetenzen – und das macht es uns auch so schwierig.
Im Endeffekt – Hand aufs Herz! – sind wir auf die Informationen von anderen Geheimdiensten angewiesen, um diesen Seelenfängern und diesen Extremisten auf die Schliche zu kommen und ihnen das Handwerk legen zu können. Insofern ist es wichtig und richtig, dass wir die Informationen, die das BVT speichern darf
Ich möchte jetzt in aller Klarheit und für das Protokoll explizit Folgendes festhalten, denn ich glaube, ich habe mich da in der Vergangenheit nicht ganz präzise ausgedrückt: Ich meine damit nicht die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung. Was ich damit meine, ist die Speicherung der Daten seitens des BVT. Die BeamtInnen brauchen mehr Zeit, denn wir haben in diesen Kriegsländern, in diesen Krisengebieten de facto keine Vertretungsbehörden, wir haben keine Kontaktbeamten, und da braucht es einfach mehr Zeit, um gesicherte Informationen zu bekommen. – Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt betrifft die Staatsbürgerschaft, da werden wir unsere Zustimmung nicht erteilen, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens ist es in der Praxis irrelevant, weil das nicht einmal eine Handvoll Leute betreffen wird. Zweitens ist es – wie Kollege
Füller schon angemerkt hat – de facto rechtlich nicht möglich, weil man jemanden nicht staatenlos machen kann.
Das hört sich jetzt vielleicht ganz hart an, aber wenn jemand in den Krisengebieten erschossen wird, dann haben wir ein Problem weniger. Jenen Menschen, die hingehen und merken, dass das absolut nicht ihren Vorstellungen entspricht, dass das, was dort passiert, unmenschlich ist, dass das Gräueltaten sind, die dann eine andere Sichtweise haben und gerädert und geläutert wieder zurückkommen, sollten wir nicht die Türe vor der Nase zuknallen.
Wir haben mit dieser Hotline einen ersten Schritt in diese Richtung gesetzt, wir bieten Familien, Angehörigen und Betroffenen eine Anlaufstelle an, das ist erst vor Kurzem angelaufen. Bis jetzt hat es nach den mir vorliegenden Informationen in etwa 70 bis 80 Kontakte gegeben; das ist nicht wenig.
Ich bin dafür, dass wir eine vorausschauende Politik betreiben; jeder weiß, welchen Zugang ich zu diesen Leuten und zu dieser Geisteshaltung habe. Wenn wir Menschen, die in diesen Kriegsgebieten waren, die gesehen haben, was dort passiert, und wieder zurückkommen, wieder aufnehmen, reintegrieren, resozialisieren können, dann ist das eigentlich die beste Waffe im Kampf gegen diese Ideologie. Deshalb halte ich es für absolut kontraproduktiv, wenn wir diesen Personen die Staatsbürgerschaft entziehen, denn de facto betrifft es sehr wenige Menschen und diese sind dann staatenlos. Das Problem ist ja damit nicht aus der Welt, sie sind ja trotzdem da.
Ich denke, mit der Hotline, mit Angeboten, mit Resozialisierungsprogrammen können wir diese Leute im Kampf gegen diese Geisteshaltung einsetzen, wenn wir eben eine vorausschauende Politik betreiben.
Was die Minderjährigen betrifft: Ehrlich gesagt halte ich das für in der Praxis eher schwierig zu handhaben. Vernünftiger wäre es meiner Meinung nach, sehr geehrte Frau Ministerin, wenn unsere Behörden mehr zusammenarbeiten würden. Wir haben ja super arbeitende Behörden, aber das, was bei uns fehlt – und nicht nur in diesem Bereich –, ist die Zusammenarbeit, ist der Austausch. Da gibt es meines Erachtens noch viel Potenzial, und es wäre begrüßenswert, wenn sich zum Beispiel die Aufenthaltsbehörde, das BVT und das Landesamt für Verfassungsschutz austauschen; die kennen ja ihre Pappenheimer, die wissen, wer die gefährdeten Kandidaten und Kandidatinnen sind.
Wir alle sind für Terrorismusbekämpfung und für den Schutz unserer StaatsbürgerInnen, und wir alle – ich glaube, da sind wir uns einig – sind dagegen, dass unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung BürgerInnenrechte ausgehöhlt werden und ein Überwachungsstaat installiert wird. Das wollen wir nicht. Wir kennen die Hotspots, und da haben wir die entsprechenden Institutionen, wie etwa den Verfassungsschutz. Es wäre angemessen und sehr hilfreich, wenn es da eine bessere Zusammenarbeit, eine Verzahnung gäbe. Entweder entzieht man solchen Leuten gleich den Reisepass, damit sie nicht reisen können – nicht erst dann, wenn sie schon am Flughafen am Schalter stehen und die Menschen in der Schlange hinter ihnen ungeduldiger werden; da kann man im Vorfeld schon einiges machen, wenn die Behörden besser zusammenarbeiten würden –, oder man erreicht, dass solch Geistes Kinder keinen Aufenthaltstitel beziehungsweise die Staatsbürgerschaft nicht verliehen bekommen.
Wir brauchen nicht immer neue Gesetze. Es reicht das, was wir haben, aber es gibt Verbesserungsbedarf in der Kooperation und im Austausch.
In diesem Sinne: Dem Symbole-Gesetz werden wir unsere Zustimmung erteilen, der Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes werden wir unsere Zustimmung aus den genannten Gründen nicht erteilen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
20.37
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Mag. Mikl-Leitner. – Bitte.
20.37
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Ja, es ist Faktum, dass immer wieder junge Menschen aus Österreich nach Syrien in den Kampf ziehen, und ja, all diese Personen stehen zu Recht im Fokus des Staatsschutzes. Dass seitens des Staatsschutzes sehr gut gearbeitet wird, ist durch den Zugriff vor etwa zwei Wochen belegt und unterstreicht wohl auch, dass wir mit voller Härte gegen mutmaßliche Dschihadisten vorgehen, vor allem, dass sich mutmaßliche Dschihadisten bei uns in keiner Weise sicher fühlen können.
Letztendlich ist dieser Zugriff auch als Zeichen dafür zu werten, dass wir weiterhin mit null Toleranz gegen Dschihadismus vorgehen werden. Dass dem so ist, wird auch unterstrichen durch ganz konkrete Maßnahmen wie das Terrorsymbolgesetz, die Novelle zum Grenzkontrollgesetz und die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Ich denke, das alles sind Maßnahmen, die wir gut überlegt und auch umfassend diskutiert haben.
Ich glaube aber auch, dass es darüber hinaus ganz wichtig ist, noch weitere Maßnahmen zu setzen, vor allem im Bereich der Neuen Medien, speziell der Onlinemedien. Wir wissen ganz genau, dass gerade die IS-Terroristen Onlinemedien nutzen, um junge Menschen für den Dschihad zu begeistern, um sie zu radikalisieren, um sie vor allem auch zu motivieren, in den Dschihad zu gehen. Dem müssen wir entgegenwirken, zum einen dadurch, dass wir Gegennarrative schaffen, zum anderen dadurch, dass wir Maßnahmen setzten, Gewaltvideos aus dem Netz zu entfernen. Aus diesem Grund werden wir Anfang nächsten Jahres einen One-Stop-Shop im BVT installieren, wo es darum geht, derartige gewalttätige Inhalte beziehungsweise Aufrufe, in den Dschihad zu gehen, rechtzeitig zu erkennen und diese dann gemeinsam mit den Anbietern – im Speziellen mit YouTube und Google – aus dem Netz zu nehmen.
Dieses Phänomen des Dschihadismus wird uns zweifelsohne leider in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren begleiten.
Wenn wir uns aber im internationalen oder im europäischen Vergleich anschauen, wie wir da vor allem gesetzlich und seitens der Behörden aufgestellt sind, können wir sagen: Ja, wir sind gut aufgestellt, haben vor allem auch eine der strengsten Gesetzgebungen, wenn nicht überhaupt die strengste Gesetzgebung. Was mir ganz persönlich wichtig ist, ist, gerade in diesem Bereich sehr sorgsam zu sein, aber vor allem keine Panik zu verbreiten.
Ich sage allen ein herzliches Danke, die bei dieser Gesetzeswerdung mitgearbeitet haben. Unseren Expertinnen und Experten ein Danke für diese Vorarbeit und Ihnen seitens des Bundesrates, die sich dazu entschließen, dem Gesetz zuzustimmen, sage ich ein ganz herzliches Danke, es ist einfach ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen den Dschihadismus. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
20.40
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 geändert wird (PyroTG-Novelle 2014) (349 d.B. und 411 d.B. sowie 9293/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 36. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schödinger. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Gerhard Schödinger: Hohes Präsidium! Frau Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 geändert wird.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung. Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 –2. AbgÄG 2014) (360 d.B. und 432 d.B. sowie 9272/BR d.B. und 9294/BR d.B.)
38. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz geändert wird (433 d.B. sowie 9295/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 37 und 38 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Winkler. – Bitte.
Berichterstatterin Ingrid Winkler: Herr Bundesminister! Werte Kollegen des Bundesrates! Ich darf die zwei Berichte des Finanzausschusses bringen.
Der erste Bericht befasst sich mit dem Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Der nächste Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz geändert wird.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichte.
Zur Debatte über den Tagesordnungspunkt darf ich den Herrn Bundesminister Dr. Brandstetter wieder bei uns begrüßen.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.
20.45
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Von diesem Gesetzeskonvolut möchte ich ein Gesetz herausnehmen, nämlich Art. 16 des Tabakmonopolgesetzes, wo es nach dem neuen Gesetzesvorschlag heißt, dass nikotinhaltige und nicht-nikotinhaltige E-Zigaretten als Monopolartikel definiert werden und nur mehr durch Tabaktrafikanten an Konsumenten abgegeben werden dürfen.
Der Standpunkt der freiheitlichen Trafikanten beziehungsweise der FPÖ lautet wie folgt: Wir vertreten den Standpunkt, dass nikotinhaltige E-Zigarettenprodukte von den Trafikanten vertrieben werden sollen. Ausgesuchten Fachhändlern im E-Zigaretten-Bereich soll unter der Einhaltung ebenso strenger Gesundheits- und Jugendschutzregelungen
der Vertrieb der E-Zigaretten weiterhin erlaubt sein; und gleichzeitig soll der Internethandel für E-Zigaretten mit Nikotin verboten werden. Also zusammengefasst: Nur die nicht-nikotinhaltigen Produkte sollen diese ausgesuchten Fachhändler vertreiben, das sollte getrennt werden.
Ergänzend dazu: Im Ausschuss wurde gesagt, der Hintergrund, warum man das Ganze den Trafikanten zuordnen möchte, sei jener, die Nahversorgung, die Existenz der Trafikanten in Zukunft zu gewährleisten. Also wenn es um die Nahversorgung geht, würde mir etwas Besseres einfallen: Einfach die Steuer senken, denn auf diesen Tabakprodukten ist 75 Prozent Steueranteil drauf. Da hilft man den Nahversorgern schnell und sofort, besser als über so einen komplizierten Umweg – daher unser Argument.
Ergänzend dazu möchte ich etwas Interessantes berichten, was in den letzten Monaten passiert ist. Japan Tobacco ist ja der Nachfolger des ehemaligen Monopolisten Austria Tabak, und diese müssen seit 2008 in einen Strukturfonds Geld einzahlen, bis jetzt an die 70 Millionen €. Und dieser Strukturfonds wurde nach Meinung von Japan Tobacco zweckentfremdet, also dass das Geld nicht für die Trafikanten, denen es eigentlich zugeordnet werden sollte, helfend in Notfällen zur Verfügung steht, sondern es wurde, so ist der Vorwurf von Japan Tobacco, zum Stopfen des Budgetlochs verwendet. Deswegen sind sie zum Verfassungsgerichtshof gegangen, weil diese Industrie sich das zu Recht nicht gefallen lässt. Die sind stark genug, die sind potent genug, die sind mächtig genug, um gegen die österreichische Bundesregierung vorzugehen.
Das wäre ein interessantes Modell für dieses amerikanisch-europäische Handelsabkommen. Wenn man die österreichische Perspektive miteinfließen lässt, würde mir das ganz gut gefallen, wäre das ein amerikanischer Konzern, da zu einem Schiedsgericht zu gehen, dass dieser Konzern recht bekommt – denn in diesem Fall hat Japan Tobacco absolut recht: keine Zweckentfremdung von Steuermitteln! Das ist ein super Beispiel, das gefällt mir.
In diesem Sinne können wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen, weil wir aufseiten der Trafikanten sind und nicht aufseiten der die Steuerzahler schröpfenden Bundesregierung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.49
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
20.49
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Musikwunsch, Herr Minister, für meine Rede ist vielleicht „Driving Home for Christmas“. Es ist so langsam an der Zeit, dass wir uns auch mit den Reden etwas kürzer fassen, und sie sollen vor allem auch sinnvoller sein. Ich werde mich deshalb auch nicht zum Tabakgesetz äußern, denn meine Fraktion hat da ohnehin eine andere Meinung, die ist akkordiert und, denke ich, auch die richtige Meinung.
Ich werde zum 2. Abgabenänderungsgesetz einige Bemerkungen machen, denn da geht es einfach darum, die Wettbewerbsfähigkeit durch eine einfache, schlanke und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems zu verbessern.
Das ist, glaube ich, eher das Essenzielle an diesen zwei Tagesordnungspunkten. Wir werden also mit diesem Abgabenänderungsgesetz nicht nur, was die österreichische Rechtslage anbelangt, etwas verbessern, sondern vor allem auch die EU- Rechtslage, und zwar im Bereich der Finanzstrafsachen. Da geht es auch um internationale Amts- und Rechtshilfe, hauptsächlich aber auch um Informations- und Datenaustauschange-
legenheiten. Es ist einfach von großer Wichtigkeit, gewerbsmäßigen Betrug, Abgabenhinterziehung oder Schmuggel und Abgabenhehlerei mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist folgender: Österreich beschließt weitere Maßnahmen gegen die Verschiebung von Gewinnen von Multikonzernen in Steueroasen oder Niedrigsteuerländer. Dies bedeutet Folgendes: Es gibt ja ein Abzugsverbot für Zinsen und Gebühren in beschränkter Größenordnung bei der empfangenden Gesellschaft, und – wie wir im Finanzausschuss gehört haben und auch sehr gut informiert wurden, bei dieser ja nicht einfachen Materie – diese Maßnahmen werden auch auf sogenannte Rückerstattungsmodelle ausgeweitet. Ich hoffe, ich habe das auch richtig weitergegeben.
Die Luxemburg-Steueraffäre ist ja noch in unser aller Ohr. Ich denke, es ist auch wichtig, dass diese Konzerne dort Steuern zahlen, wo sie die Wertschöpfung einfahren und vor allem wo sie auch die Infrastruktur beanspruchen. Ich erspare mir jetzt in Anbetracht der noch ausstehenden Redner und der langen Tagesordnung die Aufzählung dieser Großkonzerne.
Dabei sind wir in Europa noch lange nicht da, wo wir eigentlich hinwollen, dass nämlich so wie zum Beispiel unsere KMUs, die brav ihre Steuern zahlen, auch die multinationalen Konzerne nicht irgendwohin mit ihren Gewinnen abfahren, sondern dort, wo sie die Wertschöpfung erzielen, auch entsprechend Steuern zahlen. Wir haben ja auch schon diese Mehrwertsteuerdiskussion geführt, die nicht in diesem Umfang beziehungsweise überhaupt nicht dort ankommt, wo sie ankommen soll, und das ist beim österreichischen Fiskus.
Das ist auch eine besondere Facette, und da ist die EU in hohem Maße gefordert, entsprechende Maßnahmen oder Richtlinien umzusetzen, damit die Nationalstaaten Möglichkeiten haben, multinationale Konzerne auch zum Zahlen von Steuern zu – unter Anführungszeichen – „zwingen“.
Abschließend in aller Kürze: Das ist eine wichtige Adaptierung im Steuerrecht, national und im Rahmen der EU. Wir werden gerne zustimmen. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall bei der SPÖ.)
20.52
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
20.53
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde meinen Redebeitrag primär auf das Tabakgesetz fokussieren, weil ich es, im Gegensatz zu dir, Kollege Mayer, schon als relevant und wichtig erachte, dass das erwähnt wird, da wir mit diesem Gesetz, das ihr heute beschließen werdet, de facto vielen, vielen UnternehmerInnen den Todesstoß versetzen, die ihre Existenzgrundlage dadurch verlieren werden.
Warum sage ich das in dieser Deutlichkeit? – Es gab in den letzten Jahren eine Entwicklung, wo einige Unternehmer und Unternehmerinnen die Idee hatten, E-Zigaretten auf den Markt zu bringen, die, bevor sie das Produkt an den Konsumenten bringen, auch eine umfangreiche Beratung mitangeboten haben – denn wenn jemand mit dem Rauchen aufhören möchte, so muss man wesentliche Faktoren berücksichtigen.
Wie viel hat er geraucht? Welche Marke hat er geraucht? Wie ist sein gesundheitlicher Zustand? Wie schaut es mit den ärztlichen Befunden und so weiter aus? Und da hatten die Unternehmer und Unternehmerinnen eine innovative Idee. Sie haben dieses Gerät entwickelt. (Der Redner zeigt eine E-Zigarette.) Dieses Gerät ist auch eine E-Zigarette, aber sie funktioniert etwas anders als jene, die von der Tabakindustrie produziert wird
und über die Trafiken erhältlich ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Du kannst dann gerne einmal anziehen, Kollege, ich bin nicht gierig.
In dieses Produkt, im Unterschied zum Produkt der Tabakindustrie, wird hier eine Flüssigkeit eingefüllt. (Der Redner demonstriert das von ihm beschriebene Prozedere.) Diese Flüssigkeit ist bis vor Kurzem eben noch frei erhältlich gewesen. Es gibt sie mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen en masse und auch mit unterschiedlichem Nikotingehalt. Das heißt, dieses Produkt war für starke Raucher eine extreme Hilfe und Unterstützung, um sie bei der Reduzierung des Zigarettenkonsums zu begleiten oder eben zu unterstützen, aufzuhören.
Ich habe auch von vielen Betroffenen E-Mails zugeschickt bekommen und sie gefragt, ob ich sie namentlich zitieren darf. Viele haben ja gesagt.
Ein Peter Korinek, geboren 1967, hat mir gesagt, dass er seit seinem 16. Lebensjahr eine Packung am Tag raucht, dass er ganz schwere gesundheitliche Probleme bekommen hat, Atembeschwerden, Herzstolpern und so weiter, und dass er unterschiedliche Nikotinentwöhnprogramme probiert hat und 2014 auf dieses Produkt gestoßen ist. Und seitdem er dieses Produkt hat, wofür er eine Beratungszeit von mindestens 40 bis 45 Minuten in Anspruch genommen hat, ist er umgestiegen. Dieses Produkt hat ihm geholfen, seinen Zigarettenkonsum zu reduzieren. Andere haben geschrieben, dass sie sogar komplett aufgehört haben.
Und jetzt geht man her und macht einen ganz genialen Schachzug, mit einer Art Bauernschläue. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Man verleibt sich das Produkt ein, gibt diese Liquide unter das Monopol der Tabakindustrie, dass diese den einzigen Gegner, den sie haben, der ihnen gefährlich werden könnte, ausschalten können. Das ist etwas, was sehr skurril ist.
Was noch skurriler ist, ist, dass jemand, der von der Tabakindustrie angestellt und bezahlt wird, wie zum Beispiel Dr. Koreska, gleichzeitig in der Monopolverwaltung als stellvertretender Leiter tätig ist. Und das ist für jene, die ihren Beruf aufgegeben haben, um mit diesem Produkt am Markt erfolgreich zu sein, der Todesstoß. Wenn wir jetzt diese Flüssigkeit unter die Monopolverwaltung der Tabakindustrie geben, dann bedeutet das für sie das Aus. Das ist wie bei der Nespresso Kapselmaschine, das Geschäft machen sie nicht mit der Maschine, die sie verkaufen, sondern mit den Kapseln. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.)
Wir gehen jetzt her und entziehen ihnen die einzige Einnahmequelle, denn der Hauptumsatz für diese Händler waren diese Liquide, nicht das technische Gerät. Die Liquide machten 70 Prozent des Umsatzes aus. Und mit diesem Gesetz versetzen wir ihnen jetzt den Todesstoß, und das ist meines Erachtens nicht unterstützenswert.
Auch die Vertreiber dieses Gerätes haben sich an die Jugendschutzbestimmungen gehalten, die haben niemandem, der unter 16 ist, dieses Produkt verkauft. Aber im Gegensatz zu diesem Gerät können die Trafikanten jenes (der Redner zeigt eine andere E-Zigarette) verkaufen. Da gibt es nur vier Stück Filter, die mit Nikotin versorgt werden, und dieser Teil ist herkömmlich verwendbar.
Man braucht auch nicht mit dem Argument zu kommen, dass jetzt die Trafikanten mehr Gewinnspannen haben und das als Unterstützung sehen sollen. – Nein, denn die Gewinnspannen sind vorgegeben, das Produkt ist vorgegeben und so weiter. Das, was jetzt tatsächlich mit diesem Gesetz passiert, ist, dass innovative Selbständige, das sind in etwa 50 bis 170 Ein-Personen-Unternehmen, die viel Geld in dieses Produkt gesteckt haben, ihrer Existenzgrundlage beraubt werden.
Ich möchte mich nicht daran beteiligen, denen den Todesstoß zu versetzen und sie ihrer Existenzgrundlage zu berauben – abgesehen von dieser ganz skurrilen Konstella-
tion bei der Tabakindustrie, wo jemand angestellt und noch stellvertretender Leiter in der Monopolverwaltung ist, die dann solche Gesetze mitinitiiert. Diese Konstellation ist äußerst skurril, und daher werden wir Grüne dem Tabakgesetz unsere Zustimmung nicht erteilen. – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)
20.59
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte.
21.00
Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Wir diskutieren heute eine Gesetzesmaterie mit dem Titel „2. Abgabenänderungsgesetz 2014“. Wer Gewinne macht und aufgrund von irgendwelchen Szenarien, Verschiebungen, Scheinmeldungen, fingierten Rechnungen oder Ähnlichem keine Steuern, keine Abgaben zahlt, wie auch Anfang Juli in den Medien über einen Paradefall der organisierten Abgabenkriminalität berichtet wurde, betreibt Steuerbetrug, betreibt Abgabenkriminalität. Und dieser Steuerbetrug, geschätzte Damen und Herren, gehört intensiv bekämpft – sowohl national als auch international.
Der Inhalt des 2. Abgabenänderungsgesetzes betrifft unter anderem diese Bekämpfung des Steuerbetrugs. Durch dieses Gesetz, durch diesen grenzüberschreitenden Informationsaustausch, wie er dann möglich ist, wird ein weiterer Schritt für die Verbesserung bei der Bekämpfung der Abgabenkriminalität, des Steuerbetrugs gesetzt. Bessere europaweite Kooperation der europäischen Finanzbehörden, wie dies auch vom EU-Finanzstrafbehörden-Zusammenarbeitsgesetz angepeilt wird, ist zur wirksamen Bekämpfung von Steuerbetrug erforderlich
Des Weiteren werden unter diesem Tagesordnungspunkt auch verschiedene andere administrative Materiengesetze behandelt, wie zum Beispiel die Änderungen im Einkommensteuergesetz oder auch Anpassungen des Körperschaftsteuergesetzes.
Außerdem wird unter diesem Punkt – und das war ja bei meinen Vorrednern schon zu erkennen – auch das Tabakmonopolgesetz beziehungsweise Tabakgesetz diskutiert. Seit Jahren erlebt diese E-Zigarette, wie es mein Vorredner vorgezeigt hat, in den USA einen Boom, welcher sich mit den üblichen Verspätungen nun auch in Europa schnell verbreitet hat. „Verdampfen statt verbrennen“ lautet das Motto der Hersteller, gerichtet an Raucher, die ihrem Laster mit Hilfe von E-Zigaretten ein Ende setzen wollen. Doch ob diese E-Zigaretten, die nicht selten weder Tabak noch Nikotin enthalten, tatsächlich eine gesunde oder gesündere Alternative zum klassischen Glimmstängel sind, ist höchst fraglich. Denn über die Aromaessenzen, die über eine integrierte Heizspirale verdampfen und für das Geschmacks- und Geruchserlebnis sorgen, ist relativ wenig bekannt. Viele Medien haben auch geschrieben: Die E-Zigarette – neues Übel oder Alternative zu Tabak?
Auch wenn die Anbieter von E-Zigaretten es oft suggerieren wollen, die elektrische Zigarette ist keinesfalls als gesund einzustufen, wohl schon eher als das geringere Übel im Vergleich zu Tabakzigaretten. Und wirklich repräsentative Tests oder auch Studien über die Langzeitwirkung von E-Zigaretten liegen jedoch noch nicht vor.
Meine geschätzten Damen und Herren! Es wird genügend Leute geben, die sagen, sie steigen auf die E-Zigarette um. Ich kann nur sagen, ich habe es auch ausprobiert, also ich würde nie umsteigen auf diese E-Zigarette. Mir ist die normale Zigarette noch lieber. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Bravoruf des Bundesrates Stadler.)
Geschätzte Damen und Herren, jetzt komme ich zu den Rauchern. Ein wichtiger Punkt im Tabakgesetz für die Konsumenten von Zigaretten ist auch, dass es ab 2016 nur mehr
zwei Packungsgrößen für Zigaretten, nämlich eine 20er- und eine 25er-Packung, geben wird. Damit ist eine leichtere Vergleichbarkeit der Preise möglich. (Präsidentin Blatnik übernimmt wieder den Vorsitz.)
Meine Partei wird diesen Gesetzesbeschlüssen auf jeden Fall zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
21.04
Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein 2. Abgabenänderungsgesetz 2014.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) erlassen und das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010 und das Devisengesetz 2004 geändert werden (350 d.B. und 435 d.B. sowie 9273/BR d.B. und 9296/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 39. Tagesordnungspunkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Michael Lampel: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen erlassen und das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010 und das Devisengesetz 2004 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte in.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Pisec. Ich erteile es ihm.
21.07
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehe gleich in medias res und komme zur Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite, die vielleicht besser genannt werden kann: Durchschnittsrendite aller gehandelten Staatsanleihen, denn darauf kommt es an.
Warum heißt das so? Warum wird das errechnet? – Weil es dafür keinen Markt gibt. Staatsanleihen sind praktisch das Produkt, mit dem sich der Staat refinanziert. Österreich mit diesen bekanntlich extrem hohen Staatsschulden von 260 Milliarden € muss jedes Jahr zig Milliarden Anleihenstückelungen begeben, emittieren. Die werden am Markt im Tenderverfahren von den Banken und von Fondsgesellschaften aufgesaugt. Warum aufgesaugt? – Weil Staatsanleihen nicht dem Basel-III-Kriterium unterliegen. Das heißt, sie müssen nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden. Daher sind sie so beliebt, werden aber nicht gehandelt, weil sie eigentlich uninteressant sind, weil sie am Boden liegen und wenig Substanz haben. Sie sind ganz niedrig verzinst, und Renditen sind schwer einzufahren, weil die EZB ja diese Niedrigzinspolitik, dieses Quantitative Easing verfolgt. Das ist der Hintergedanke.
Dieses Gesetz ist trotzdem ein Austriakum, weil diese Sekundärmarktrendite eigentlich international nicht üblich ist, die gibt es gar nicht. Das Wort gibt es auch nicht. Daher ist es kein Wunder, wenn man sich verhaspelt, weil es nicht en vogue ist. International ist der LIBOR für Geldmarktsätze null bis ein Jahr gültig und darüber hinaus die Kapitalmarktsätze. Und so wird ein Kredit, so wird eine Rendite errechnet. Das ist international üblich und auch vergleichbar. Was hier herauskommt ist ja dann nicht mehr vergleichbar. Es ist auch nicht ganz klar, warum ein auslaufendes Produkt – und das ist es, das ist die Sekundärmarktrendite – überhaupt noch von der Oesterreichischen Kontrollbank zur Oesterreichischen Nationalbank verlagert wird. Mir kommt dieses Gesetz irgendwie so vor, als ob man krampfhaft versucht, der Oesterreichischen Nationalbank jetzt Kompetenzen zuzuschanzen, um diese riesengroße Mitarbeiteranzahl zu rechtfertigen, denn die Geldpolitik ist ja der Oesterreichischen Nationalbank (Bundesrat Mayer: Du hast im Ausschuss nicht zugehört, Herr Kollege!)
Ich weiß, Geldpolitik ist ein schwieriges Thema für dich. Aber lass es dir erzählen! (Bundesrat Mayer: Du hast im Ausschuss nicht zugehört! Die Experten haben hier etwas ganz anderes gesagt!) – Du hast gefragt, was die Rendite ist. Ich habe das ganz klar argumentiert. Das sind alte Verträge. Die Sekundärmarktrendite gibt es nicht mehr. Aber du kannst dich da gerne von Banken und vom Finanzmarkt beraten lassen, aber die Antworten kann ich dir jetzt schon geben. Ich glaube, die Antwort hat dir im Ausschuss auch jeder gegeben, und du hast es so akzeptiert. Ein Widerspruch war von dir im Ausschuss nicht zu hören. Jetzt äußerst du vielleicht einen, weil du glaubst, es kommt coram publico gut an. – Nein, es kommt nicht gut an!
Staatsanleihen sind sicherlich eine Notwendigkeit, aber es gehört hier eine internationale Regelung her, wie es üblich ist. Das ist hier nicht der Fall, und daher lehnen wir dieses Gesetz auch ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.09
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Fetik. Ich erteile ihr dieses.
21.10
Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Frau Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme gleich Bezug auf die Ausführungen meines Vorredner. Ich habe hier eine völlig andere Meinung. Im vorliegenden Gesetz wird unter anderem einerseits die für die Berechnung zuständige Stelle – aus meiner Sicht sinnvollerweise –
von der Oesterreichischen Kontrollbank auf die Oesterreichische Nationalbank geändert, und andererseits ist die bisher nicht mehr praxistaugliche Sekundärmarktrenditeberechnung abzulösen und durch eine Umlaufgewichtete Durchschnittsrenditeberechnung zu ersetzen, wobei diese neue Berechnungsmethodik sehr wohl auch den Diskussionen auf EU-Ebene bezüglich einer für 2015 geplanten Benchmark-Verordnung Rechnung trägt.
Wir brauchen diese Beschlussfassung für jene bestehenden Verträge, wie zum Beispiel Kreditverträge, wie zum Beispiel in- und ausländische Bankenanleihen, die nach wie vor auf die SMR referenzieren, und wir brauchen natürlich auch für bestimmte Emittentengruppen eine überleitende Korrekturfaktorenregelung. Das ist hier beinhaltet.
Dass in neuen Verträgen nicht mehr auf abgeleitete Referenzwerte Bezug genommen werden soll, sondern nur mehr auf Indikatoren, die internationalen Finanzmarktusancen entsprechen, und zwar mit dem Ziel der Erhöhung und der Vergleichbarkeit, ist evident und ist vorgesehen.
In diesem Sinne möchte ich für meine Fraktion bekanntgeben, dass wir dieser Regelung zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
21.12
Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz aufgehoben wird (361 d.B. und 437 d.B. sowie 9298/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 40. Tagesordnungspunkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Michael Lampel: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Bundesrat! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz aufgehoben wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Pisec. Ich erteile ihm dieses.
21.14
Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz ist eigentlich nicht so schlecht. Wir von der FPÖ haben lange darauf gewartet, dass endlich dieses Abwicklungsgesetz kommt, dass Banken, die auf dem Markt nicht reüssieren, auch vom Markt genommen werden. Das ist ein ganz entscheidendes Gesetz und gibt es in den USA schon seit 2010 mit dem Dodd-Frank Act, der praktisch die Vorgabe dafür war, dass nach der Finanzkrise 2008, ausgehend von Lehman Brothers, ohne jetzt darauf weiter einzugehen, die Banken restrukturiert werden müssen. Das ist ein entscheidendes Faktum.
Warum können wir hier nicht mitmachen? – Weil es uns zu lange dauert. Und dass es ein Bail-in-Verfahren ist, das heißt, dass die Banken selber für ihre Verspekulationen, für ihre Missstände aufkommen müssen, ist hier nicht ganz garantiert. Die Abwicklung dauert zu lange, und das Abwicklungsgesetz, aufgrund dessen die Banken ja erst die Abwicklungsstruktur vorlegen müssen, wie das passieren wird, wenn die Bank sich selbst abwickeln muss, muss erst vorgelegt werden. Dieses Gesetz ist ja noch gar nicht fertig, wir müssen erst sehen, wie die Banken das selbst bewerten. Daher ist es einfach zu wenig, es müsste schneller gehen, es müsste, wenn eine Bank es nicht schafft, sofort die Insolvenz eingeleitet werden können, die Bank sofort abgewickelt werden können, wie es in den USA gang und gäbe ist. Dort sind seit der Finanzkrise über 500 Banken vom Markt genommen worden, in Europa wenige bis kaum, in Österreich noch keine einzige.
Das ist der Hintergrund, warum wir dieses Gesetz ablehnen – abgesehen davon kommt es viele, viele Jahre zu spät. Die Finanzkrise war bekanntlich 2008, jetzt haben wir 2014, und daher ist dieses Gesetz einfach ungenügend.
Aus aktuellem Anlass: die Russlandkrise; das wurde heute schon angesprochen. Man kann nur hoffen, dass die österreichischen Banken da nicht zum Handkuss kommen, denn wir brauchen die Banken, die Banken sind uns wichtig. Die Banken sind uns Unternehmern für die Fremdfinanzierung extrem wichtig, als Kapitalgeber, als Darlehens-, als Kreditgeber. Sonst kann man sein Geschäft, sonst kann man das Working Capital nicht finanzieren.
Das Net Exposure in Russland alleine beträgt bei den österreichischen Banken insgesamt 30 Milliarden €. Wer die Verwerfungen in den letzten Tagen, gestern und vorgestern mitverfolgt hat, wird wissen, dass in Russland richtig die Panik ausgebrochen ist: Rubelverfall, Börsenverfall, Panik der Investoren, die Russland verlassen. Dort wird es zu massiven Bankenzusammenbrüchen kommen. In Russland gibt es über 1 000 Banken, und dort wird mit 100 Prozent eine extreme Bankenkonsolidierung stattfinden, wie das bereits 1998 der Fall war. Nur: Die Russen sind Missstände gewöhnt, die Russen sind Engpässe gewöhnt aus ihrer Geschichte, aber wir Europäer werden uns schwertun, und ich hoffe nur, im Sinne unserer Klein- und Mittelbetriebe, im Sinne unserer Wirtschaft, dass wir hier zurande kommen, vor allem dass die österreichischen Banken das überleben, denn 30 Milliarden € Ausfall können wir sicherlich nicht stemmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.17
Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Poglitsch. Ich erteile ihm dieses.
21.17
Bundesrat Christian Poglitsch (ÖVP, Kärnten): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe es ein bisschen anders als der Kollege Pisec. Ich glaube, dass das ein sehr, sehr gutes Gesetz ist, denn eines muss uns schon klar sein: Das, was in den letzten Jahren auch in Österreich mit den Banken passiert ist – die Finanzkrise ist nicht ganz spurlos an uns vorbeigegangen, und wir haben ja heute schon einmal über die Hypo diskutiert –, so etwas darf oder sollte nie wieder passieren, nämlich dass der Steuerzahler für etwas haftet, was in den Banken verhaut worden ist, und deswegen sagen wir, dass das ein gutes Gesetz ist.
Zukünftig sollen ja die Banken in der Abwicklung ohne öffentliche Mittel auskommen, und ich glaube, das ist auch richtig so, denn das ist auch bei uns in den Unternehmungen so: Wenn ich heute einen Betrieb in den Konkurs führe, dann muss ich auch schauen, wie ich über die Runden komme, und dann hilft mir auch nicht der Staat. Ich glaube, dass das bei den Banken auch ein sehr wichtiger Aspekt ist und den Steuerzahler auch dementsprechend entlastet.
Eines möchte ich schon noch dazusagen: Es ist das Gesetz natürlich immer nur so gut, wie man es dann anwendet, und da muss ich schon fragen, wo eigentlich die Finanzmarktaufsicht war. Es hat ja schon so ein ähnliches Gesetz gegeben, vielleicht nicht so ausgeweitet, aber: Wo war sie eigentlich, als im Land Kärnten die Haftungen auf 23 Milliarden € ausgeweitet worden sind? Wo war sie denn, als die Wandelschuldverschreibung mit 500 Millionen im Jahr 2005 gezeichnet worden ist, wo wir bei Gott nicht dabei waren?!
Es gab ja damals eine „Chianti-Koalition“, das weiß Kollege Dörfler. Das war eigentlich der Grund, warum es dann auch zu den Verkaufsverhandlungen gekommen ist, weil durch die eingetretenen Swap-Verluste ein Börsengang eigentlich gar nicht mehr möglich war. Dann hat man die ersten Verkaufsverhandlungen aufgenommen, dann ist dieser Verkauf eigentlich erst gekommen. Diese ganze Misere ist eigentlich aus diesen Swap-Verlusten und aus der Wandelschuldverschreibung entstanden, und da frage ich mich schon: Wo war da die Finanzmarktaufsicht, um das zu verhindern?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir von der ÖVP sehen dieses Gesetz äußerst positiv. Wir glauben nur, dass man dieses Werkzeug auch richtig bedienen muss. Und wir werden sehr wohl darauf achtgeben, wie das in Zukunft in dieser Republik passiert. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
21.20
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste hat sich Frau Bundesrätin Fetik zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.
21.20
Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder werden wir zu Recht mit Gesetzesvorlagen befasst, die den Rahmen für die Tätigkeit und für die wirksame Kontrolle des Finanzwesens und der Kapitalmarktregulierung schaffen.
Bedauerlicherweise sind es Anlassfälle, die die Diskussion dominieren. Nicht bedacht wird, dass mit dieser Polemik jenen nationalen und internationalen Instituten, die das Vertrauen ihrer Kunden rechtfertigen, eine ordnungsgemäße, sorgfältige Geschäftsgebarung machen und eine wichtige Rolle im Rahmen der Volkswirtschaft ausfüllen, verantwortungslos geschadet wird.
Ich wünsche mir weniger Polemik und stattdessen mehr Sensibilität, die in einem Geschäftsbereich erforderlich ist, in dem das Produkt und die Dienstleistung Vertrauen ist und in dem zunehmend jene internationalen Unternehmen tätig sind, die Bankgeschäfte erfüllen, aber keine Banken sind. Ich denke da zum Beispiel an die Auswertung im digitalen Bereich, Apple, Google und so weiter, die da tätig sind.
Mit dem vorliegenden Gesetz werden weitere Schritte zur Umsetzung der Europäischen Bankenunion gesetzt. Es geht dabei unter anderem darum, dass auf Basis jährlich zu aktualisierender Pläne, die systemrelevante Institutionen hauptsächlich erstellen müssen, und durch erweiterte Kontroll- und vor allem frühe Eingriffsmöglichkeiten zu einem frühen Zeitpunkt Insolvenzen vermieden werden sollen. Das ist hier das Ziel, und ich denke, das ist auch richtig, damit Kunden geschützt, Steuerzahler nicht unnötig belastet werden und die Stabilität und Vertrauenswürdigkeit des Finanzwesens gewährleistet bleibt.
Damit wird auch ein Gesetz abgeschafft, nämlich das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz aufgehoben, das wenig Wirksamkeit in der oben angeführten Zielsetzung, aber höhere Abwicklungsaufwände für die Institute mit sich gebracht hat.
Erhöhte Eigenmittelunterlegung, Abwicklungsfonds, EQR, Stresstests, Bankensteuer und so weiter sind viele Auflagen, die enormen Druck auf Kosten und Personal auslösen, die aber natürlich auch Einfluss auf die Kreditvergabe haben.
Wichtig ist aus meiner Sicht auch die eingeschränkte Möglichkeit des Zugriffs auf Ratings von Ratingagenturen.
Schlussendlich möchte ich noch erwähnen: Ich hoffe, dass die Finanzmarktaufsicht möglichst bald von der ihr im Rahmen dieses Gesetzwerdungsbündels eingeräumten Verordnungsermächtigung für eine vereinfachte Nachweisbestimmung bei Sparvereinen Gebrauch macht.
In diesem Sinne möchte ich für unsere Fraktion mitteilen, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
21.23
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Schreuder zur Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
21.23
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Im Grunde genommen beschließen wir heute etwas sehr Großes und Wichtiges. Auch wenn man dagegen stimmen mag, sind wir uns, glaube ich, alle einig, dass eine Insolvenzregelung für Banken dringend notwendig ist.
Ich kann mich auch an viele Reden hier im Haus erinnern, in denen daran erinnert wurde – nicht nur von unserer Fraktion, das muss ich auch fairerweise sagen. Umso besser, dass das jetzt kommt.
Allerdings hätten wir uns vieles erspart, wenn wir dieses Gesetz schon viele Jahre gehabt hätten. Denn selbstverständlich muss es bei Banken so gehen, dass nicht zuerst der Steuerzahler und die Steuerzahlerin dran ist. So einfach ist es. So schwierig war es offenbar, das in ein Gesetz zu gießen.
Schade, dass man nicht früher draufgekommen ist, dass es notwendig ist, dass immer zuerst die Gläubiger und die Großgläubiger dran sind, wie bei jeder Insolvenz auch, und nicht die Steuerzahler von Anfang an einspringen können, nur weil sich eine Industrie so mächtig gemacht hat, dass sie unverzichtbar geworden ist.
Selbstverständlich – das wissen wir alle – kann es zu Momenten kommen, dass etwas zu retten ist. Wir wissen, dass es auch mit diesem Gesetz nicht so sein wird, dass ein Steuerzahler und eine Steuerzahlerin grundsätzlich nie mehr etwas zahlen werden.
Es ist wichtig, dass diese EU-Richtlinie kam, es ist wichtig, dass wir sie umsetzen. Aber ich betone schon einmal – und das haben sehr viele Politikerinnen und Politiker in diesem Land, vor allem von den Grünen, immer wieder gesagt, schon viele Jahre –: Wir brauchen ein Abwicklungsrecht für die Banken, und man hätte natürlich nationalstaatlich früher vorgehen können.
Sei’s drum, wir werden dem zustimmen. Es ist wichtig, dass es endlich geschieht. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
21.25
Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Brandstetter. – Bitte.
21.26
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich werde mich entsprechend kurz fassen, denn ich weiß, es ist spät. Trotzdem möchte ich Ihnen sagen, dass ich heute unbegrenzt Zeit habe und zur Verfügung stehe. Ich sage das vor allem deshalb, weil dies immer, wenn ich das sage, der Beschleunigung der Debatten dient. (Allgemeine Heiterkeit.) Ich weiß nicht, warum das so ist. Ich habe jedenfalls unbegrenzt Zeit.
Lassen Sie mich zu diesem Thema mit einem Zitat von Albert Einstein beginnen, der einmal gemeint hat:
„Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.“
Dieses Gesetz kommt jetzt, Gott sei Dank. Wir brauchen es dringend. Ich kann mich eigentlich nur dem anschließen, was auch zuletzt gesagt wurde.
Aber eigentlich möchte ich nur auf einen Punkt hinweisen, der sofort deutlich macht, warum wir dieses Gesetz in dieser Form brauchen. Wir haben ein gut funktionierendes Insolvenzrecht in Österreich, wirklich. Jedem ist klar, dass es ganz normale Unternehmen gibt in Österreich, Durchschnittsunternehmen, für die dieses Insolvenzrecht bestens geeignet ist. Es ist aber auch jedem klar, dass Banken als Unternehmen eine ganz besondere volkswirtschaftliche Bedeutung haben. Das ist etwas Spezielles und braucht spezielle Regelungen.
In der konkreten Auswirkung sieht man es am besten daran, dass wir jetzt in Zukunft mit diesem speziellen Bankeninsolvenzrecht einen ganz entscheidenden Unterschied haben werden: Da werden dann nicht mehr Insolvenzrichter diese Verfahren abwickeln müssen, sondern das wird Sache der FMA sein, die natürlich für diese Zwecke auch eine entsprechende Unabhängigkeit haben wird.
Das heißt, wir werden Spezialisten für die Abwicklung von Banken haben. Das ist das Neue. Da kann man es sich auch bildlich vorstellen. Das ist dann nicht mehr der Konkursrichter vom Gericht, sondern das ist wirklich ein Spezialteam der FMA, das dafür zuständig sein wird. Daran sieht man am besten, was sich hier künftig ändern wird.
Die zweite, ganz entscheidende Änderung ist natürlich bemerkenswert, nämlich dass wir in Zukunft auf Basis dieser Richtlinie der Europäischen Union – die wir bis Ende dieses Jahres umzusetzen haben, deshalb war es ja hoch an der Zeit – eine angeordnete Gläubigerbeteiligung bei der Abwicklung von Banken haben werden, nämlich im Interesse der Steuerzahler nach geordneten Regeln, die jetzt europaweit einheitlich sein werden, und das macht absolut Sinn.
So gesehen kann ich wirklich nur sagen: Ich habe mich eigentlich sehr gefreut darüber, dass dieses Gesetz jetzt kommen wird. Es macht absolut Sinn, es ist etwas Spezielles
für einen speziellen Problembereich, nämlich jenen der Banken. So gesehen kann man dem eigentlich nur zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
21.28
Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1993 geändert wird, BGBl. Nr. 959/1993, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (362 d.B. und 384 d.B. sowie 9299/BR d.B.)
42. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert werden (363 d.B. und 385 d.B. sowie 9300/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 41 und 42.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Michael Lampel: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Bundesrat! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1993 geändert wird, BGBl. Nr. 959/1993, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme zum zweiten Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Längle. Ich erteile ihm dieses.
21.31
Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Werter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätztes Präsidium! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nein, Herr Kollege, ich singe kein Weihnachtslied. (Heiterkeit und Rufe bei der ÖVP: Schade!)
Ich habe mir gedacht, dass ich vielleicht auch zur Hypo etwas sage, dann ist vielleicht auch die Aufmerksamkeit bei der ÖVP größer. Aber das erspare ich mir jetzt.
Der Finanzausgleich ist sicherlich eine diffizile Sache, da er die Aufteilung der Finanzmittel des Staates, insbesondere auch Steuern und Abgaben, zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften wie Bund, Ländern und Gemeinden regelt. Es sollte uns gelingen, dass die Finanzkomponenten zwischen Bund und Ländern unkomplizierter werden. Handlungsbedarf sehe ich vor allem im Bereich Gesundheit, aber auch bei der Bildung.
Ein bereits lang vorhandener Wunsch seitens der FPÖ ist es, dass die direkte Demokratie gestärkt wird. In diesem Zusammenhang wäre es durchaus möglich, dass den Ländern auch eine gewisse Steuerhoheit übertragen wird. Gerade auch die Nachbarn meines Heimatlandes Vorarlberg leben die direkte Demokratie vorbildlich vor. Mit der Stärkung der direkten Demokratie könnte die Politik dem Volk mehr Gewicht geben und es in Entscheidungsprozesse besser mit einbeziehen. Seitens der FPÖ-Fraktion stehen wir voll und ganz hinter dem Modell der direkten Demokratie.
Gutheiße ich den Bau der Umfahrung Feldkirch-Süd. Eine Verkehrsentlastung für die Bürgerinnen und Bürger im Großraum Feldkirch ist zwingend notwendig. Schließlich ist die Bärenkreuzung in Feldkirch eine der meist befahrenen Stellen in ganz Vorarlberg. Hier muss eine Entlastung endlich schnellstens verwirklicht werden.
Die vorgesehenen acht Halbjahresraten an das Land Vorarlberg in der Höhe von knapp 40 Millionen € am Ertrag der Umsatzsteuer sind etwas Positives, wohl auch bei einem Baubeginn nach 2016. Obwohl vorweg ein Teil der knapp 40 Millionen € unberührt bleibt, ist doch das Geld inflationsbedingt zu einem späteren Zeitpunkt weniger wert. Hier ist in Vorarlberg die schwarz-grüne Koalition schon gefordert, endlich Schwung in Bezug auf die Entlastung in Feldkirch zu bringen.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch ein Zitat, welches auf der Homepage der Grünen in Vorarlberg zu finden ist, vortragen.
Zitat: „Wir fordern: Ausbau des hochrangigen Straßennetzes stoppen.“ – Zitat Ende.
Offensichtlich sind Ihnen die Bürgerinnen und Bürger in Feldkirch und der Geldfluss seitens des Bundes an das Land Vorarlberg nicht wichtig. Hier ist auch der Koalitionspartner ÖVP gefordert – wie bereits erwähnt –, endlich etwas in diese Richtung zu unternehmen.
Ich hoffe, dass sich der Finanzausgleich und die ganze Situation, vor allem bei den eingangs erwähnten Problemen wie Gesundheit und Bildung, positiv entwickeln werden.
Wir von der FPÖ stimmen dieser Änderung des Finanzausgleichgesetzes nicht zu. –Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.35
Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Bundesrätin Ledl-Rossmann. Ich erteile es ihr.
21.35
Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beide Tagesordnungspunkte hängen ja mit der Verlängerung des Finanzausgleiches zusammen – eine Vereinbarung, die von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam beschlossen ist, sodass sie eben auch Zeit haben, an diesem Thema für eine Reform und eine neue Aufgabenorientierung zu arbeiten.
Ich werde jetzt nicht allgemein über den Finanzausgleich referieren oder sämtliche Projekte und Themen aus meinem Bundesland aufzählen, sondern ich beschränke mich wirklich auf die zwei Punkte, die auf der Tagesordnung stehen, nämlich die angeführten Änderungen, die zu beschließen sind. Und Herr Längle als mein Vorredner – wenn er kurz aufpassen würde; macht er nicht, egal –, mich hätte jetzt eigentlich interessiert, was das wirkliche Argument dafür ist, dass die FPÖ diesen beiden Änderungspunkten – (in Richtung Bundesrat Längle) ah, doch! – nicht zustimmt. Die Erklärung dazu hat mir jetzt gefehlt. Und ich möchte sie jetzt schon noch einmal herausstreichen.
Wenn Sie bei diesen zwei Tagesordnungspunkten dagegen stimmen, dann stimmen Sie manchen bundesgesetzlichen Änderungen, die einfach notwendig für diese Verlängerung des Finanzausgleichs sind, auch nicht zu, aber Sie stimmen unter anderem auch dagegen, dass die Länder jeweils 10 Millionen € zusätzlich bekommen für die Landesverwaltungsgerichtshöfe und für die Datentransparenzbank für zwei Jahre, 2015 und 2016. Weiters stimmen Sie dagegen, dass weitere zweckgebundene Zuwendungen für den Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung und der sprachlichen Frühförderung bereitgestellt werden. Und bei Punkt 42 stimmen Sie unter anderem auch dagegen, dass die Förderung der 24-Stunden-Betreuung weitergeführt wird. (Bundesrat Krusche: Wir können nichts dafür, wenn ihr immer Kraut und Rüben mischt!)
Ich möchte das bloß noch einmal herausstreichen, denn ich stelle immer wieder fest, dass gerade vonseiten der FPÖ die Argumente und das Abstimmungsverhalten für mich persönlich oft nicht zusammenpassen, gerade auch bei so einem wichtigen Thema wie der Pflege. Ich habe das das letzte Mal schon angemerkt. Heute hat Frau Mühlwerth festgehalten, wie wichtig es ist, dass man Geld für die Pflege in die Hand nimmt. Ich habe es letztes Mal schon erwähnt. Die FPÖ hat dagegen gestimmt, den Pflegefonds zu verlängern – Geld, das für die Länder für diesen Bereich wirklich unglaublich wichtig ist.
Das letzte Mal haben Sie einen Bericht über den Vollzug des Pflegegeldes der vergangenen Jahre nicht zur Kenntnis genommen mit der Argumentation, dass das Pflegegeld geändert wird. Das hat man aber erst heute beschlossen.
Gerade was die 24-Stunden-Betreuung betrifft, wurde heute von Kollegin Mühlwerth hier ja festgehalten, wie wichtig es ist, dass Menschen so lange als möglich zu Hause betreut werden. Da ist die 24-Stunden-Betreuung zweifelsohne ein sehr wichtiges Instrument dafür. Und wenn Sie da heute dagegen stimmen, heißt das für mich schlicht und ergreifend, Sie wollen diese Förderung nicht fortführen. Es steht nämlich nichts anderes in dieser Gesetzesänderung, als dass die Förderung, wie sie ausgemacht ist, die Kostenaufteilung zwischen Bund und Land, am 31. Dezember 2014 auslaufen würde. Heute lautet der Beschluss, dass sie an die Verlängerung des Finanzausgleiches angepasst wird und somit die Förderungen den Menschen auch in Zukunft zugutekommen.
Also da fehlt mir wirklich oft das Verständnis. Es ist für mich nicht immer ganz schlüssig – muss es vielleicht nicht sein –, aber zwischendurch habe ich einfach den Eindruck, egal, ob Sonne oder Regen, die FPÖ ist dagegen. Das ist für mich das Hauptargument. (Heiterkeit und Beifall bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
Aber es gibt ja jetzt noch die Chance, zwei reden ja noch. Vielleicht überlegt sich das die FPÖ, ob sie gerade bei diesen wichtigen Themen mitgeht. (Bundesrat Jenewein: Die Koalition ist auch dagegen!) Für mich und für unsere Partei ist klar, dass wir diesen notwendigen Gesetzesänderungen zustimmen, weil es uns einfach unglaublich wichtig ist, dass diese zusätzlichen Mittel den Ländern zugutekommen: für die Kinderbetreuung, für die Sprachförderung und vor allem dafür, dass die 24-Stunden-Betreuung für die Menschen, die sie brauchen, auch in Zukunft gesichert ist. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
21.39
Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile ihm dieses.
21.40
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte noch eine kurze Anmerkung zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt machen. Erlauben Sie mir das ganz kurz! Es hat so den Eindruck erweckt, als ob ich ein Vertreter der Tabakindustrie oder sonst etwas wäre. (Bundesrat Todt: War gut beworben!) – Nein, ich konsumiere nicht, ich habe auch keine Beteiligungen an den Produkten, die ich in den Händen gehalten habe. Mir ist es um die Sache gegangen.
Aber jetzt zum eigentlichen Tagesordnungspunkt: Vor sieben Jahren, am 10. Oktober 2007, wurde im Paktum zum Finanzausgleich, der eben jetzt gilt, festgehalten, dass es bis Ende 2010 zu einer grundsätzlichen Reform des Finanzausgleiches kommen soll. Mittlerweile haben wir 2014. Was ist geschehen? – Nichts! Genau: Neun Jahre ohne Strukturreformen bei großem Reformbedarf im Finanzausgleich; da haben wir eigentlich nichts erreicht.
Es ist viel die Rede von der Verwaltungsreform. Das steht ja meistens für Föderalismusreform, aber es tut sich halt wenig bis gar nichts. Es zeigt sich ganz offensichtlich, dass die Beteiligten entweder nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, strategisch zu denken. Es zeigt aber auch, dass wir in einem föderalen System in Wirklichkeit einen Kompromiss aus 1920 verwalten, wo wir uns von Zeit zu Zeit mit Artikel-15a-Vereinbarungen irgendwie drüberwurschteln.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass Reformen von föderalen Strukturen immer dann erfolgreich sind, wenn es eine Gesprächsbereitschaft gibt. Und diese Gesprächsbereitschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist in unzureichendem Ausmaß gegeben. Zwischen den Finanzausgleichspartnern herrscht Misstrauen.
Die zweite Voraussetzung ist, dass es darum gehen muss, den Föderalismus mit dem Finanzausgleich zu verknüpfen. Es muss aber auch darum gehen, nicht nur die Verteilung der Einnahmen zu betrachten, sondern es müssen die Einnahmen auch konkret mit Aufgaben verknüpft werden. Und wenn Aufgaben konkret mit Einnahmen verknüpft werden, so bedeutet das, dass auch Ziele formuliert werden müssen.
Was ich mir vorrangig vom Finanzausgleich und von der Föderalismusreform erwarte, sind jetzt nicht die großen Würfe, aber ich glaube, dass wir im Prozess hier dennoch zu Änderungen kommen werden. Ich erwarte mir in drei großen Bereichen Änderungen: erstens einmal im Hinblick auf die Aufgabenorientierung, aber nicht in Bausch und Bogen, sondern in konkreter Abhängigkeit von Bedarf, Überversorgung und Unterversor-
gung und dergleichen mehr. Zweitens müssen wir in unserem Land endlich einmal über die Stärkung der Steuerautonomie im Sinne von Good Governance diskutieren. Da haben wir einen großen Nachholbedarf.
Das Dritte, worüber wir uns noch Gedanken machen müssen, ist die Reduktion der Komplexität bei den Transfers, dass diese Transferverflechtungen kaum mehr durchschaubar sind. Man weiß gar nicht mehr, welche Gelder wohin gehen, aus welcher Tasche man etwas herauszieht und wohin man es gibt. Auch das gehört angegangen.
Erlauben Sie mir noch ganz kurz, weil es am heutigen Tag mein letzter Redebeitrag ist, Ihnen allen und Ihren Liebsten schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr zu wünschen! Ich freue mich auf das neue Jahr, wenn wir einander in neuer Frische wiedersehen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
21.43
Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Fetik. Ich erteile ihr dieses.
21.44
Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Frau Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich annehme, geplanterweise die letzte Rednerin zu sein (Zwischenrufe.) – Dann bin ich das nicht. Ich bedanke mich aber trotzdem bei Bundesrätin Ledl-Rossmann für den politischen Wetterbericht, der sehr gut zugespitzt und aufgezeigt hat, was passiert, wenn man diesen Gesetzesvorschlägen nicht zustimmt. Das habe ich sehr gut gefunden.
Ich möchte mich aber trotzdem eben gegen Ende dieser Sitzung vorausblickend mit den nächsten Gesprächen beschäftigen, wo die Erwartungshaltung hinsichtlich der Ergebnisse der Verhandlungen zu der unverzichtbaren Steuerreform, die, nehme ich an, im März vorgelegt werden, der unterschiedlichen Interessengruppen naturgemäß sehr groß ist. Jeder möchte die eigenen Schmerzen durch Einschnitte in Kompetenzen und Mittel möglichst klein halten und sieht den Veränderungsspielraum nach dem Florianiprinzip tendenziell bei den anderen Gruppen viel größer.
Auch wenn ich mit der Einschätzung von Herrn Bundesrat Zelina, der leider nicht mehr da ist, nicht übereinstimme, dass Österreich ein gewaltiger Sanierungsfall sei und vor dem Staatsbankrott stehen würde, meine ich doch, dass es ohne Einsparungen wohl nicht gehen wird. Weit und breit ist kaum Wirtschaftswachstum zu erwarten. Die Investitionsfreudigkeit der Unternehmen ist äußerst gering. Die Arbeitslosigkeit einzudämmen ist Schwerpunkt und zentrale Aufgabe. Die Leistungen der Gemeinden müssen finanziert werden. Alle sprechen von Verwaltungsvereinfachung, über Einsparungserfordernisse in der Verwaltung. Diskutiert wird über eine mögliche Umstellung, da stimme ich mit meinem Vorredner durchaus überein, auch Aufgabenorientierung ist wichtig. Ebenso ist es notwendig, Raum und Mittel für die Finanzierung der Aufgabenerbringung zu geben.
Darum geht es bei den Gesprächen um den Finanzausgleich. Es geht nicht nur um eine Harmonisierung des Rechnungswesens von Bund, Ländern und Gemeinden, sondern es geht auch um aussagekräftige Planungsdaten und um eine gute Balance von Effizienz und Effektivität bei der zentralen oder dezentralen Aufgabenerbringung, die nur dann möglich ist, wenn auch über die notwendigen Mittel entschieden werden kann.
Eine grundlegende Reform ist erstrebenswert. Mein Wunsch an Christkind, Weihnachtsmann oder woran immer jemand glauben möge sind eine konstruktive Debatte und gute Ergebnisse. Die SPÖ-Fraktion wird den vorliegenden Gesetzentwürfen zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
21.47
Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Jenewein – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Bundesrates Mayer –: Wünscht du uns jetzt auch schöne Weihnachten? – Bundesrat Mayer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Künstliche Verlängerung kurz vor Weihnachten!)
21.47
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Kollege Längle, ganz kurz zum Finanzausgleich und zur Fortschreibung des Finanzausgleiches: Selbstverständlich sind wir für die Umfahrung Feldkirch, für die Tunnelspinne. Die Vorarlberger ÖVP tut alles dafür. Die Feldkircher ÖVP tut alles dafür. Deiner Aufforderung, uns in diese Richtung zu bewegen, haben wir schon längst, ja schon vor Jahrzehnten entsprochen.
Wir haben gestern und heute mit den Anrainer-Anhörungsverfahren begonnen. Wir sind dabei, die UVP voranzutreiben. Also uns da auszurichten, dass wir tätig werden sollen, ist so, wie wenn man eine offene Türe einschlagen würde.
Der Finanzausgleich hat die gleiche Summe wie in den Jahren zuvor. Da sind auch 200 Millionen € zusätzliche Finanzierung für die Spitäler dabei, von Vorarlberg aus, damals noch mit Finanzminister Molterer ausverhandelt. Das wird fortgeschrieben. Wir brauchen das in dieser Dimension auch. Weiters gibt es ein Plus von 10 Millionen € für die Ausstattung der Verwaltungsgerichte, was natürlich auch in einem Schritt mit einer Adaptierung der Gerichtsbarkeit erfolgte – längst von der EU gefordert und umgesetzt.
Herr Kollege Längle, wenn wir jetzt dem Finanzausgleich nicht zustimmen, dann bekommen wir auch kein zusätzliches Geld. Dieses zusätzliche Geld, das in die Länder fließt, brauchen wir unter anderem, um die Feldkircher Umfahrung und die Tunnelspinne zu finanzieren. Wenn jetzt die FPÖ dagegen stimmt, dann stimmt sie auch gegen die Vorarlberger Projekte. (Bundesrat Jenewein: Der Koalitionspartner stimmt auch dagegen!) Ich würde mir gut überlegen, ob ich dafür oder dagegen stimme. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
21.49
Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
21.49
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Eine Frage vorweg: Wie viel Redezeit habe ich? (Allgemeine Heiterkeit. – Präsidentin Blatnik: Genug!) – Frau Präsidentin, ich danke für die Freiheit!
Meine Damen und Herren Bundesräte, man soll nicht alle Freiheiten wirklich immer hundertprozentig nützen, das habe ich auch nicht vor. Aber ich möchte vor allem im Anschluss an das, was Herr Bundesrat Dönmez gesagt hat, schon auf einen Punkt speziell hinweisen, nämlich zum Thema Finanzausgleich.
Ich glaube, Herr Kollege Dönmez, dass Sie da vor allem eine wichtige Innovation ein wenig unterschätzen. Ich meine, was soll man machen? – Die Bundesregierung entwickelt immer wieder Innovationen, die einfach zu wenig beachtet werden, und so auch hier. Es gibt hier einen ganz wichtigen, entscheidenden Punkt, auf den ich hinweisen möchte. Es geht darum, dass unser Finanzminister eine ganz neue und – aus meiner Sicht – hervorragende Idee gehabt hat; nämlich die Idee, dass eine der wesentlichen Zielsetzungen des Finanzausgleichs der Zukunft darin liegen soll, dass es ein aufgabenorientierter Finanzausgleich sein soll und keiner, der einfach nur an irgendwelchen Prozentsätzen hängt.
Schlussfolgerung daraus ist, dass in Zukunft im Rahmen des Finanzausgleichs eben die Zuständigkeiten und die Verantwortlichkeiten zusammengebracht werden sollen.
Beispiel – das zitiere ich jetzt – Lehrer, Beispiel – das füge ich jetzt hinzu und knüpfe an das an, was ich schon heute Vormittag gesagt habe – Strafvollzug: Jawohl, das ist ein ganz wichtiger Punkt, dass man sich jetzt einfach Vorgaben macht, die inhaltlicher Natur sind, und danach den Finanzausgleich orientiert. Das ist wirklich etwas ganz Neues und aus meiner Sicht auch durchaus Sinnvolles.
Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang auch den weiteren Fahrplan, so wie er mir vorliegt, bekannt geben.
Es soll bereits für den künftigen Finanzausgleich, also ab 2017, im März 2015 ein Kick-off-Meeting geben. Die Vorbereitungen dazu sind schon angelaufen. Wichtig ist, dass nach diesem Kick-off-Meeting im März bis Ende 2015 auf Expertenebene die inhaltlichen Meilensteine fixiert werden sollen, um eben dann rechtzeitig für den künftigen Finanzausgleich die Verhandlungen aufnehmen zu können.
Das ist für mich das Neue, das ist das Innovative, und das ist auch das, was ich heute schon einmal erwähnt habe, dass wir einfach im Rahmen des Finanzausgleichs herangehen können, auch die jeweiligen Kompetenzträger zusammenzuführen. Wie ich schon gesagt habe, gerade im Strafvollzug, und da kann ich es unmittelbar beurteilen, ist es ganz wichtig, dass man auch die Länder im Rahmen ihrer Kompetenzen einbindet.
Es gibt so viele Bereiche, wo uns das einfach immer wieder begegnet, diese Überschneidungen der Kompetenzen. Ich habe es in meinem Bereich so oft: die Jugendwohlfahrt zum Beispiel und die Jugendgerichtshilfe. Da gibt es so viele Beispiele, und da ist es ganz wichtig, dass man den Finanzausgleich jetzt auch als Instrument begreift, wo man inhaltliche Schwerpunkte setzen kann und wo man wirklich auch versuchen kann, über den Finanzausgleich einen gerechten Ausgleich für die jeweiligen Kosten, die im Rahmen dieser Aufgabenstellungen entstehen, zu schaffen.
Das ist das Neue, das ist etwas Innovatives, das ist eine Idee von Hans Jörg Schelling, und das gefällt mir wahnsinnig gut. Daher möchte ich das schon auch betont haben.
Im Übrigen beschränke ich mich hier auch darauf, Ihnen allen schöne Weihnachten zu wünschen. Ich habe übrigens noch ein kleines Weihnachtsgeschenk für Herrn Kollegen Schreuder; das hat er auch verdient.
Das kleine Weihnachtsgeschenk besteht darin, dass ich Ihnen hier und heute als Vertreter des Finanzministers verspreche, dass ich mich mit voller Kraft dafür einsetzen werde, dass der Mehrwertsteuersatz für Vinylschallplatten nicht erhöht wird. – Danke. (Heiterkeit und allgemeiner Beifall. – Bundesrat Schreuder erhebt sich und verneigt sich in Richtung Bundesminister Brandstetter.)
21.53
Präsidentin Ana Blatnik: Herr Minister, ich bedanke mich recht herzlich für die gute Zeiteinteilung und auch für die humorvollen Einlagen, die die Diskussion sehr belebt haben. – Danke vielmals. (Allgemeiner Beifall.)
Auch wir wünschen Ihnen wirklich alles Gute im neuen Jahr, viel Gesundheit und vor allem friedliche Weihnachten! (Allgemeiner Beifall.)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (209/A-BR/2014)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum neu gereihten 43. Tagesordnungspunkt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schreuder. Ich erteile ihm dieses.
21.55
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Eines hat sich wieder bewahrheitet an diesem heutigen Tag: Vinylsammler san kane besn Menschen net! Das ist ganz wichtig zu sagen. Und sie haben das bessere Ohr; das kommt auch noch dazu.
Ich weiß, dass jetzt schon eine friedliche Stimmung herrscht, als eine Mischung aus friedlicher Weihnachtsstimmung und Lagerkoller würde ich das bezeichnen.
Ich werde mich also ganz kurz halten, zumal dieses Gesetz ja auch wieder einmal sozusagen zurückkommt. Ich will nur erklären, warum wir das Gesetz an sich ablehnen, obwohl es ursprünglich eine sehr gute Intention gab, nämlich die EU-Richtlinien zur sogenannten Solvency, also quasi ein Basel III-Abkommen, wenn man so will, für Versicherungen. Wir wissen alle, dass Versicherungen mittlerweile mehr machen als nur zu versichern. Eigentlich ist das, was sie an anderen Dingen machen, schon viel mehr geworden als das Versicherungsgeschäft an sich. So gesehen war es auch richtig und wichtig, hier eine neue Regelung zu finden.
Allerdings ist es in diesem Fall – das ist das, was wir kritisieren und was wir auch an europäischen Gesetzgebungsprozessen oft kritisieren – ganz dramatisch ausgefallen. Es gab eine ausgezeichnete Vorlage der Europäischen Kommission. Es war vom Europaparlament abgesegnet, und die Lobbyistinnen und Lobbyisten setzen immer dort an, wo das schwächste Glied ist, wo sie zugreifen können. In dem Fall waren es die Nationalstaaten. Ich brauche nur City of London zu sagen – und wir alle wissen, was ich meine.
Es ist tatsächlich so, ein wirklich guter Experte auf dem Gebiet, Sven Giegold, hat das ausgerechnet: Die Versicherungen ersparen sich allein durch die hunderten Veränderungen durch den Rat einen über dreistelligen Milliardenbetrag; das dadurch, wie diese ursprünglich gute Richtlinie verwässert worden ist.
Natürlich ist die Idee, wenn man redaktionell am Gesetz etwas ändern muss, richtig. Mehr will ich dazu auch nicht sagen, ich will ja die friedliche Stimmung nicht trüben.
Auch von meiner Seite wünsche ich daher allen, die in den nächsten Tagen feiern – egal, ob sie Chanukka feiern, egal, ob sie Weihnachten feiern, egal, ob sie friedliche und gottlose Tage verbringen –, schöne Tage. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
21.58
Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kneifel. Ich erteile ihm dieses.
21.58
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, dass oft mit unterschiedlicher Bewertung über die Länderkammer und den Bundesrat diskutiert wird – in der Öffentlichkeit, in den Medien und anderswo – und dass der Bundesrat oft als verlängerte Werkbank des Nationalrates bezeichnet wird. Ich glaube, wir legen heute einen Beweis dafür vor, dass dem nicht so ist.
Wir haben einen eigenen Gesetzesantrag eingebracht und in der Präsidiale diese Vorgangsweise einstimmig besprochen. Wir reparieren ein Gesetz, das im Nationalrat offensichtlich einen redaktionellen Mangel hatte. Es geht um die Geldwäschemeldestelle, um das Verwertungsverbot von Meldungen an die Geldwäschemeldestelle und die Weitergabe dieser Informationen an die Finanzbehörden, damit diese Vergehen entsprechend geahndet und verfolgt werden können.
Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Angelegenheit in Zeiten, wo wir knappe Eingänge und knappe Mittel zur Verfügung haben. Um die Bedürfnisse der Bevölkerung zufriedenzustellen, müssen wir jeden einzelnen Euro eintreiben und einholen. Dieser Reparatur dient dieser eigenständige Gesetzesantrag des Bundesrates.
Ich glaube, wir haben damit auch den Beweis erbracht, dass wir keine Betonierer sind, dass wir keine Blockierer sind, dass wir vielmehr Reparierer sind.
Und mit diesen besten Grüßen aus der Reparaturwerkstatt Länderkammer, Bundesrat, wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! (Allgemeiner Beifall.)
22.00
Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Todt. Ich erteile ihm dieses.
22.00
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Ich mache es noch kürzer. Ich wünsche euch allen schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr! (Allgemeiner Beifall.)
22.01
Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Gesetzesantrag 209/A-BR/2014 der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen, der Bundesrat wolle gemäß Artikel 41 Abs. 1 B-VG dem Nationalrat den gegenständlichen Gesetzesvorschlag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreiten, ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der vorliegende Gesetzesantrag 209/A-BR/2014 der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen ist somit angenommen.
44. Punkt
Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das 1. Halbjahr 2015
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 44. Punkt der Tagesordnung.
Da mit 1. Jänner 2015 der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Niederösterreich übergeht und gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die an erster Stelle entsendete Vertreterin dieses Bundeslandes, Frau Sonja Zwazl, zum Vorsitz berufen ist, sind die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.
Wahl der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten
Präsidentin Ana Blatnik: Ich werde die Wahl der Vizepräsidentin beziehungsweise des Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.
Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl der ersten zu wählenden Vizepräsidentin des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hierfür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt mir ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrätin Inge Posch-Gruska lautet.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt.
Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Ich nehme die Wahl an und danke für das Vertrauen. (Allgemeiner Beifall.)
Präsidentin Ana Blatnik: Ich gratuliere, Frau Vizepräsidentin, recht herzlich!
Wir kommen nunmehr zur Wahl des zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hierfür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt dazu ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Mag. Harald Himmer lautet.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Ich bedanke mich sehr herzlich und nehme die Wahl an. (Allgemeiner Beifall.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir kommen nun zur Wahl der Schriftführer/innen.
Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Ana Blatnik, Josef Saller, Ewald Lindinger und Anneliese Junker für das erste Halbjahr 2015 zu Schriftführerinnen beziehungsweise Schriftführern des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich diese Wahl unter einem vor. – Einwand wird nicht erhoben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.
(Bundesrätin Junker sowie die Bundesräte Saller und Lindinger nehmen die Wahl an.)
Auch ich nehme die Wahl gerne an und danke für das Vertrauen.
Wahl der Ordner/innen
Präsidentin Ana Blatnik: Wir kommen zur Wahl der Ordner/innen.
Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Ferdinand Tiefnig, Werner Stadler, Gerd Krusche und Mag. Nicole Schreyer für das erste Halbjahr 2015 zu Ordnern beziehungsweise zur Ordnerin des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor. – Es wird kein Einwand erhoben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.
(Bundesrätin Mag. Schreyer sowie die Bundesräte Tiefnig, Stadler und Krusche nehmen die Wahl an.)
Wir gratulieren Ihnen allen herzlich. (Allgemeiner Beifall.)
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Ana Blatnik: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll, insbesondere hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 44, zu verlesen, damit insbesondere dieser entsprechende Teil sowie der restliche Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussausfertigung ermöglicht werden.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil sowie den restlichen Teil des Amtlichen Protokolls.
„Die Sitzung beginnt mit einer Aktuellen Stunde zum Thema ‚Auswirkungen der Bundesheerreform auf die Bundesländer‘ (Bundesminister für Landesverteidigung und Sport).
Im Einlauf befindet sich ein Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2014) (345 und 434/NR der Beilagen),
ein Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (719/A, 306/A, 12/A und 440/NR der Beilagen),
und ein Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2013 (III-96, III-66 und 381/NR der Beilagen).
Im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG unterliegen diese Beschlüsse des Nationalrates nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung ist daher nicht vorgesehen.
Im Einlauf befindet sich weiters ein Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (271 und 383/NR der Beilagen).
Im Sinne des Art. 23i Abs. 3 2. Satz B-VG unterliegt dieser Beschluss des Nationalrates nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung ist daher nicht vorgesehen.
Es liegt der Selbständige Antrag 209/A-BR/2014 der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird, vor (Beilage B).
Es wird beantragt, diesen Gesetzesantrag 209/A-BR/2014 gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Der Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen (Beilage B), den gegenständlichen Gesetzesantrag 209/A-BR/2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird, ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, wird mit Stimmeneinhelligkeit (d.h. mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit) angenommen.
Die Präsidentin ergänzt daher die
Tagesordnung um den Selbständigen Antrag 209/A-BR/2014 als neugereihten 43. Tagesordnungspunkt. Der bisherige
Tagesordnungs-
punkt 43 wird somit
Tagesordnungspunkt 44.
Gegen den Vorschlag der Präsidentin, die Tagesordnungspunkte 3 und 4, 5 und 6, 8 bis 10, 23 und 24, 25 und 26, 29 bis 31, 34 und 35, 37 und 38 sowie 41 und 42 jeweils unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.
TO-Punkt 1: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird (364 d.B. und 380 d.B. sowie 9275/BR d.B.)
Die Bundesräte Christoph Längle, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
Die Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA ein.
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 2: Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds (208 d.B. und 295 d.B. sowie 9311/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 3: Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (200 d.B. sowie 9312/BR d.B.)
TO-Punkt 4: Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert) (201 d.B. sowie 9313/BR d.B.)
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 3: Berichterstattung: Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit), 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Zu TO-Punkt 4: Berichterstattung: Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit), 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 5: Außen- und Europapolitischer Bericht 2012 der Bundesregierung (III-532-BR/2014 d.B. sowie 9314/BR d.B.)
TO-Punkt 6: Außen- und Europapolitischer Bericht 2013 der Bundesregierung (III-533-BR/2014 d.B. sowie 9315/BR d.B.)
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 5: Berichterstattung: Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Zu TO-Punkt 6: Berichterstattung: Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 7: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (371 d.B. und 410 d.B. sowie 9290/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 8: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (Strafvollzugsreorganisationsgesetz 2014) (347 d.B. und 396 d.B. sowie 9303/BR d.B.)
TO-Punkt 9: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (348 d.B. und 397 d.B. sowie 9304/BR d.B.)
TO-Punkt 10: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2014) (353 d.B. und 398 d.B. sowie 9305/BR d.B.)
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 8: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Zu TO-Punkt 9: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Zu TO-Punkt 10: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben,
wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 11: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (Gerichtsgebühren-Novelle 2014 – GGN 2014) (366 d.B. und 399 d.B. sowie 9306/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 12: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das Vereinsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 – RÄG 2014) (367 d.B. und 400 d.B. sowie 9307/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 13: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014 – UrhG-Nov 2014) (368 d.B. und 401 d.B. sowie 9308/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 14: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Feber 1972 über den Übergang der Zivil- und Strafsachen und die Änderung der Zuständigkeit bei der Auflassung von Bezirksgerichten geändert und das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz aufgehoben wird (370 d.B. und 402 d.B. sowie 9309/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 15: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden und eine Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG getroffen wird (Wohnrechtsnovelle 2015 – WRN 2015) (352 d.B. und 386 d.B. sowie 9310/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 16: Entschließungsantrag der Bundesräte Dr. Dietmar Schmittner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebührenzahlung auf Grund nachträglicher Zurechnung der Kellerabteile zur Wohnnutzfläche (208/A(E)-BR/2014 sowie 9297/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, dem gegenständlichen Entschließungsantrag keine Zustimmung zu erteilen, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 17: Entschließungsantrag der Bundesräte Christian Füller, Dr. Magnus Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und den Schutz von persönlichen Daten (207/A(E)-BR/2014 sowie 9270/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, dem gegenständlichen Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 18: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (372 d.B. und 430 d.B. sowie 9276/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 19: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz geändert wird (804/A und 431 d.B. sowie 9277/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 20: ORF-Jahresbericht 2013 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-519-BR/2014 d.B. sowie 9278/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 21: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden (322 d.B. und 376 d.B. sowie 9301/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 22: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel (299 d.B. und 379 d.B. sowie 9302/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 23: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundesbezügegesetz und das Mediengesetz geändert werden (718/A und 439 d.B. sowie 9279/BR d.B.)
TO-Punkt 24: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (Informationsordnungsgesetz - InfOG) erlassen werden (720/A und 441 d.B. sowie 9280/BR d.B.)
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 23: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Zu TO-Punkt 24: Berichterstattung: Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit), 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates nach Art. 30a B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.
TO-Punkt 25: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (365 d.B. und 414 d.B. sowie 9281/BR d.B.)
TO-Punkt 26: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (833/A und 447 d.B. sowie 9282/BR d.B.)
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 25: Berichterstattung: Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates mit der dem Ausschussbericht beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Zu TO-Punkt 26: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 27: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz – SVAG) (321 d.B., 604/A und 417 d.B. sowie 9283/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 28: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (16. Novelle zum NVG 1972) (794/A und 429 d.B. sowie 9284/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 29: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Bankwesengesetz geändert werden (323 d.B. und 403 d.B. sowie 9271/BR d.B. und 9285/BR d.B.)
TO-Punkt 30: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (273 d.B. und 404 d.B. sowie 9286/BR d.B.)
TO-Punkt 31: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (272 d.B. und 405 d.B. sowie 9287/BR d.B.)
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 29: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Zu TO-Punkt 30: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Zu TO-Punkt 31: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 32: Bericht über die Situation der
kleinen und mittleren Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft (Mittelstandsbericht 2014) (III-536-BR/2014 d.B.
sowie 9288/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 33: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden (369 d.B. und 389 d.B. sowie 9289/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 34: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird (Symbole-Gesetz) (346 d.B. und 412 d.B. sowie 9291/BR d.B.)
TO-Punkt 35: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (351 d.B. und 413 d.B. sowie 9292/BR d.B.)
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 34: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
Zu TO-Punkt 35: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 36: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 geändert wird (PyroTG-Novelle 2014) (349 d.B. und 411 d.B. sowie 9293/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).
TO-Punkt 37: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014) (360 d.B. und 432 d.B. sowie 9272/BR d.B. und 9294/BR d.B.)
TO-Punkt 38: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz geändert wird (433 d.B. sowie 9295/BR d.B.)
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 37: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Zu TO-Punkt 38: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit). TO-Punkt 39: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) erlassen und das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010 und das Devisengesetz 2004 geändert werden (350 d.B. und 435 d.B. sowie 9273/BR d.B. und 9296/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 40: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbe-
hördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und ‑restrukturierungsgesetz aufgehoben wird (361 d.B. und 437 d.B. sowie 9298/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 41: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1993 geändert wird, BGBl. Nr. 959/1993, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (362 d.B. und 384 d.B. sowie 9299/BR d.B.)
TO-Punkt 42: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert werden (363 d.B. und 385 d.B. sowie 9300/BR d.B.)
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 41: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Zu TO-Punkt 42: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 43: Gesetzesantrag 209/A-BR/2014 der Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird
Abstimmung: Der Antrag, der Bundesrat wolle gemäß Artikel 41 Absatz 1 B-VG dem Nationalrat den angeschlossenen Gesetzesvorschlag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreiten, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
TO-Punkt 44:
Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das 1. Halbjahr 2015
Es liegen die Wahlvorschläge vor, Bundesrätin Inge POSCH-GRUSKA als erste zu wählende Vizepräsidentin des Bundesrates und Bundesrat Mag. Harald HIMMER und als zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates (Beilage XLIV/1 und 2) sowie
Bundesrätin Ana BLATNIK, Bundesrat Josef SALLER, Bundesrat Ewald LINDINGER sowie Bundesrätin Anneliese JUNKER zu Schriftführerinnen bzw. zu Schriftführern des Bundesrates (Beilagen XLIV/3 und 4) sowie
Bundesrat Ferdinand TIEFNIG, Bundesrat Werner STADLER, Bundesrat Gerd KRUSCHE und Bundesrätin Mag.a Nicole SCHREYER zu Ordnern bzw. zur Ordnerin des Bundesrates für das 1. Halbjahr 2015 (Beilagen XLIV/5,3,6 und 7) zu wählen.
Abstimmungen:
Die Wahl von Bundesrätin Inge POSCH-GRUSKA als erste zu wählende Vizepräsidentin des Bundesrates erfolgt mit Stimmeneinhelligkeit.
Die Wahl von Bundesrat Mag. Harald HIMMER als zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates erfolgt mit Stimmeneinhelligkeit.
Die Wahlvorschläge, Bundesrätin Ana BLATNIK, Bundesrat Josef SALLER, Bundesrat Ewald LINDINGER sowie Bundesrätin Anneliese JUNKER zu Schriftführerinnen bzw. zu Schriftführern des Bundesrates zu wählen, werden mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Die Wahlvorschläge, Bundesrat Ferdinand TIEFNIG, Bundesrat Werner STADLER, Bundesrat Gerd KRUSCHE und Bundesrätin Mag.a Nicole SCHREYER zu Ordnern bzw. zur Ordnerin des Bundesrates für das 1. Halbjahr 2015 zu wählen, werden mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Es liegt ein schriftliches Verlangen von 5 Mitgliedern des Bundesrates gemäß § 64 Abs 2 GO-BR vor, das Amtliche Protokoll zu verlesen (Beilage C).“
*****
Es liegt bitte ein Übertragungsfehler vor, deswegen wiederhole ich die Verlesung zu Tagesordnungspunkt 1:
„TO-Punkt 1: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird (364 d.B. und 380 d.B. sowie 9275/BR d.B.)
Die Bundesräte Christoph Längle, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
Die Bundesräte Gottfried Kneifel, Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA ein.
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/2 EA wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
*****
(Bundesrätin Mühlwerth: Und jetzt bitte noch einmal auf Slowenisch! – Allgemeine Heiterkeit.) – Auf Slowenisch? – Aber gerne. Mach ich doch ganz gern! (Bundesrat Schennach: Eine slowenische Zusammenfassung hätte ich schon gern!)
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils sowie des restlichen Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Damit gelten insbesondere dieser Teil des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 44 sowie der restliche Teil des Amtlichen Protokolls gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Präsidentin Ana Blatnik: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung eine Anfrage, 3057/J-BR/2014, eingebracht wurde.
*****
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 5. Februar, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 3. Februar 2015, ab 14 Uhr vorgesehen.
*****
Ich möchte mich bei euch allen noch einmal recht herzlich für die Zusammenarbeit, für das Miteinander bedanken. Es hat mir sehr viele Freude, sehr viel Spaß gemacht. Ich möchte euch wirklich besinnliche friedliche Weihnachten wünschen, viel Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr.
(Präsidentin Blatnik setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)
Wenn noch mehr Slowenisch gefragt ist, dann bin ich gerne bereit, das auch auf Slowenisch vorzulesen, denn ich habe Zeit. – Danke. Hvala lepa. (Allgemeiner Beifall.)
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 22.39 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |