8285 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz und das Strafvollzugsgesetz geändert werden (Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010 – Ub-HeimAuf-Nov 2010)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat folgende Schwerpunkte zum Inhalt:

Im Unterbringungsgesetz

-       wird unter Beachtung der verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben, insbesondere des BVG über den Schutz der persönlichen Freiheit, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen das Verhältnismäßigkeitsprinzip im Gesetz verankert und klargestellt, dass bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen ist, ob im Falle einer Aufhebung voraussichtlich in absehbarer Zeit neuerlich Freiheitsbeschränkungen erforderlich würden;

-       wird ein zweites ärztliches Aufnahmezeugnis nur mehr auf Verlangen (bis zum Mittag des folgenden Werktags) erstellt werden müssen;

-       wird die Vertretung der Patienten durch den örtlich zuständigen Verein erfolgen;

-       wird eine Generalklausel zur Kontrolle sonstiger, bisher nicht ausdrücklich im UbG geregelter Rechtsbeschränkungen geschaffen;

-       erfolgen verschiedene terminologische Anpassungen.

 

Im Heimaufenthaltsgesetz

-       wird die Befugnis zur Anordnung von Freiheitsbeschränkungen neu geregelt;

-       wird ausdrücklich festgehalten, dass das Zugangsrecht des Bewohnervertreters nicht von der Meldung einer Freiheitsbeschränkung abhängig ist;

-       wird den Gerichten die Möglichkeit eingeräumt, die Zulässigerklärung einer Freiheitsbeschränkung an die Erfüllung von Auflagen zu knüpfen.

Im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates ist in beiden Gesetzen nun ausdrücklich die Überprüfung einer bereits aufgehobenen Unterbringung bzw. Freiheitsbeschränkung vorgesehen. Weiters werden Anpassungen aufgrund der Reformen des Sachwalterrechts bzw. – im Zusammenhang mit dem UbG – des Außerstreitverfahrens vorgenommen.

Schließlich werden punktuell verfahrensrechtliche Bestimmungen abgeändert; aus Gründen der Rechtseinheit wird dabei so weit wie möglich auf einen Gleichklang zwischen UbG und HeimAufG geachtet.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. März 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Kaltenbacher.

An der Debatte beteiligte sich mit beratender Stimme Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Kaltenbacher gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 03 09

                           Günther Kaltenbacher                                                          Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende