8724 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat eine haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen, die durch Bahn-Investitionen in den Finanzjahren 2013 bis 2017 entstehen, in Höhe von 26,672 Mrd. €, zum Inhalt. Im Zusammenhang mit den Zuschussverträgen gemäß Bundesbahngesetz wird die Begründung von Vorbelastungen für den Zeitraum 2013 bis 2017 in der Höhe von 6,211 Mrd. € geregelt. Insgesamt ergibt das eine Summe von 32,883 Mrd. €. Für Investitionen ab 2018 bedarf es einer neuerlichen gesetzlichen Ermächtigung.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Mai 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Zehentner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, Edgar Mayer, Dr. Angelika Winzig, Sonja Zwazl, Georg Keuschnigg und Ewald Lindinger sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Zehentner gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Mai 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 05 02

                               Robert Zehentner                                                                  Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender