Parlament Österreich

 

 

 

IV-51 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 27. März 2012

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Dienstag, 27. März 2012

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Tagesordnung

 

 

 

1.    COM (2011) 876 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik

(71621/EU XXIV.GP)

 

Hingewiesen wird auf die Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 3 B-VG des Landtages von Niederösterreich vom 8. März 2012 zu COM (2011) 876 final.

 

 

2.    KOM (2011) 934 endg.

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union

(69483/EU XXIV.GP)

 

 

3.    KOM (2011) 885 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Energiefahrplan 2050

(67435/EU XXIV.GP)

 

Hingewiesen wird auf die gemeinsame Stellungnahme der Länder gemäß Art. 23d B-VG vom 1. März 2012 zu KOM (2011) 885.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats beschloss in seiner Sitzung vom 27. März 2012 einstimmig drei Anträge auf Mitteilung an die EU-Institutionen, in denen kritisch zu der geplanten Richtlinie hinsichtlich prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik, zum Vorschlag für ein Katastrophenschutzverfahren in der Union sowie zum Entwurf für einen Europäischen Energiefahrplan 2050 Stellung genommen wird.

 

Im Hinblick auf die Pläne zum Katastrophenschutzverfahren stellen die Bundesrätinnen und Bundesräte sogar fest, dass die gegenständlichen Vorhaben nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip zu vereinbaren sind. Wie Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) betonte, hätte man in diesem Fall sogar eine begründete Stellungnahme, das heißt eine Subsidiaritätsrüge, einer Mitteilung vorgezogen, die Stellungnahmen der Bundesländer seien aber zu spät eingelangt. Man werde daher in Zukunft die Zusammenarbeit mit den EU-Ausschüssen der Landtage noch effizienter gestalten müssen, kündigte er unter Zustimmung der anderen Ausschussmitglieder an. Vor allem sollten sich die Bundesländer früher mit den einzelnen Materien befassen, so der übereinstimmende Tenor im Ausschuss, damit der Bundesrat entsprechend und zeitgerecht reagieren kann.

 

Die Pläne für die neuen Qualitätskriterien für die Gewässer enthalten nach Ansicht der Länderkammer überbordende Maßnahmen, obgleich Bundesrat Edgar Mayer (V/V) in Übereinstimmung mit den anderen Mitgliedern eine EU-weite Vorgangsweise angesichts grenzüberschreitender Wasserverschmutzung für erforderlich hält. Was die Mitteilung in Bezug auf den Energiefahrplan 2050 betrifft, so stellte Mayer fest, es sei notwendig, die Standpunkte dazu in einem möglichst frühen Stadium der Verhandlungen auf EU-Ebene vorzulegen. 

 

 

 

 

Am Beginn der Sitzung berichtete Ausschussobmann Edgar Mayer über Dokumente sowie über, die seit der letzten Sitzung eingegangen sind. Dabei handelt es sich um:

 

Stellungnahmen der Bundesländer

 

·         einen Vorschlag des Landes Steiermark für eine Einheitliche Länderstellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Beschluss über ein Katastrophenschutzverfahren der Union;

 

·         eine Stellungnahme des Wiener Landtags gem. Art. 23g Abs. 3 B-VG zum selben Vorschlag der Kommission;

·          

Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte

 

·         einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union;

 

·         einen Vorschlag für einen Beschluss über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft;

 

·         einen Vorschlag für einen Beschluss über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft;

 

·         einen Vorschlag für eine Verordnung zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer.

Wasserpolitik - Qualitätsnormen für Gewässer

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrats nahm nach einer ersten Diskussion am 14. März 2012 die Beratungen über den Richtlinienentwurf zur Wasserpolitik wieder auf. Mit dem gegenständlichen Vorschlag sollen neue Umweltqualitätsnormen beziehungsweise Grenzwerte festgeschrieben werden. Der Kommissionsvorschlag sieht die Aufnahme von fünfzehn neuen Stoffen in die Liste der prioritären Stoffe vor, für sieben Stoffe sollen die Umweltqualitätsnormen geändert werden. Die Mitglieder des Bundesrats anerkannten unisono die Notwendigkeit zur stetigen Verbesserung der Wasserqualität und der ständigen Modernisierung des dafür rechtlich erforderlichen Rahmens. Sie befürchten aber, dass die Kosten für die Untersuchung, die Verwaltung sowie das Monitoring der Daten massiv ansteigen und damit zu einer massiven Belastung der Städte und Gemeinden werden könnten. Dazu kämen zusätzliche Reinigungsmaßnahmen, die weitere Mittel erforderlich machen würden, wobei es den Bundesrätinnen und Bundesräten mehr als fraglich erscheint, inwieweit dieser Mehraufwand gerechtfertigt ist.

 

Der Antrag auf Mitteilung, in der diese Bedenken geäußert werden, passierte den Ausschuss einstimmig. Der EU-Ausschuss des niederösterreichischen Landtags hatte im Vorfeld den Bundesrat aufgefordert, eine begründete Stellungnahme abzugeben. Dies wurde im Rahmen der Debatte von Bundesrat Martin Preineder (V/N) nochmals unterstrichen. Aufgrund der späten Stellungnahmen aus anderen Bundesländern beschließe man heute aber nur eine Mitteilung an die EU-Institution, erläuterte Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V).

 

Die Auffassung der Bundesrätinnen und Bundesräte wurde auch vom Experten des Lebensministeriums, Robert Frenz, geteilt. In den Ratsgruppen werde selbstverständlich keine Fundamentalopposition geübt, sicherte er zu, sollten die vorliegenden Bestimmungen jedoch umgesetzt werden, würden in Österreich die Grenzwerte in den Gewässern, auch in Gebirgsbächen, flächendeckend überschritten. Die geschätzten Mehrkosten bezifferte er mit 18 € pro Einwohner und Jahr. Von österreichischer Seite sei man daher bemüht, einige Stoffe zunächst einmal auf die Beobachtungsliste zu setzen.

 

Diese Vorgangsweise wurde auch von Bundesrat Stefan Schennach (S/W) unterstützt, der die Richtlinie prinzipiell begrüßte und meinte, dass aus einer Liste von 2000 Stoffen lediglich 15 ausgewählt worden seien, weshalb man seitens der EU ohnehin vorsichtig vorgehe. Dem entgegnete der Experte des Ministeriums, Handlungsbedarf sei unabhängig von der Anzahl der in die Liste aufgenommenen Stoffe gegeben. Er stimmte Schennach insofern zu, als dieser vor allem auf das Problem der Hormonpräparate, die über die Menschen in das Wasser gelangen, hinwies. Unvermeidlich seien auch die ubiquitären Stoffe, die über den Niederschlag in das Grundwasser gelangen. Der Vertreter der Wirtschaftskammer Richard Guhsl machte darauf aufmerksam, dass es bei dieser Richtlinie nicht nur um Industriechemikalien gehe, sondern um Stoffe, die im täglichen Leben emittiert werden, wie zum Beispiel Schmerzmittel aber auch Kleidungsstoffe. Seiner Meinung nach haben die bisherigen Qualitätskriterien ausgereicht.

 

Für Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) sind vor allem toxische Stoffe ausschlaggebend, weshalb sie, genauso wie Bundesrätin Juliane Lugsteiner (S/N) dafür plädierte, die Verursacher - in diesem Fall die pharmazeutische Industrie - zur Verantwortung zu ziehen.

 

 

 

 

 

 

Katastrophenschutzverfahren in EU

 

 

Hinsichtlich des Vorschlags zu einem Katastrophenschutzverfahren der Union waren sich die Bundesrätinnen und Bundesräte einig, dass das gegenständliche Vorhaben mit dem Subsidiaritätsprinzip unvereinbar ist. Im entsprechenden, einstimmig angenommenen Antrag auf Mitteilung wenden sie sich jedoch nicht grundsätzlich gegen Bemühungen, Katastrophenschutzmaßnahmen innerhalb der Union besser zu koordinieren, da dies Leben retten und Schäden minimieren kann. Sie machen jedoch darauf aufmerksam, dass der Vorschlag der Kommission Maßnahmen erfasst, die aufgrund der österreichischen Bundesverfassung in die Kompetenz der Länder fallen.

 

Kernpunkte der Pläne sind Vorgaben zur Erstellung und Übermittlung von Risikomanagementplänen durch die einzelnen Mitgliedstaaten, der Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten und ihrer Organisation sowie haushaltsrechtliche Vorkehrungen und Bestimmungen über Durchführungsrechtsakte. Die Vertreterinnen und Vertreter der Länderkammer halten es zwar für notwendig, dass die Mitgliedstaaten über entsprechende Risikomanagementpläne verfügen, es sei aber überflüssig, diese von der Kommission sammeln zu lassen. Darüber hinaus lehnen sie verpflichtende Vorgaben für die Ausgestaltung der Risikomanagementpläne ab, da die lokalen Gegebenheiten sehr unterschiedlich sind. Sie vertreten auch die Auffassung, dass eine europäische Notfallabwehrkapazität über eine koordinierende und unterstützende Rolle der Union hinaus geht. Das gleiche gelte für das Recht der Kommission, Kapazitätsziele festzulegen und Qualitätsstandards vorzuschreiben. Die Möglichkeit von Durchführungsrechtsakten umgeht nach Ansicht des Ausschusses das in den Verträgen festgelegte institutionelle Gleichgewicht und nimmt den nationalen Parlamenten die ihnen zukommenden Möglichkeiten der Subsidiaritätskontrolle.

 

Die Notwendigkeit, bei den einzelnen Risikomanagementplänen die unterschiedlichen geographischen Strukturen in den Mitgliedsländern zu berücksichtigen, wurde explizit von den Bundesräten Stefan Schennach (S/W) und Edgar Mayer (V/V) bekräftigt. Die Pläne könnten daher nicht vereinheitlicht werden. Ins gleiche Horn stießen die Bundesrätinnen Monika Mühlwerth (F/W) und Elisabeth Kerschbaum (G/N), die meinten, in erster Linie gehe es bei den Risikomanagementplänen um eine bessere Koordination innerhalb der EU. Die in der Diskussion geäußerten Bedenken wurden auch von der Expertin des Innenministeriums, Karin Zettelmann, geteilt, die jedoch darauf hinwies, dass der juridische Dienst des Rats dies anders sieht. Gleichzeitig informierte sie den Ausschuss, dass fast alle Mitgliedstaaten ähnliche Probleme mit dem nun vorliegenden Dokument haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energiefahrplan 2050

 

 

Ebenfalls einstimmig passierte ein Antrag auf Mitteilung den Ausschuss, in dem sich die Länderkammer kritisch mit dem Vorschlag zu einem Energiefahrplan 2050 auseinandersetzt.

 

Die EU-Kommission will mit ihrem Vorhaben die Ziele für ein CO2-armes Energiesystem bis 2050 erreichen und die Versorgungssicherheit Europas verbessern. Die nationalen Energiepolitiken sollen demnach aufeinander abgestimmt werden. In sieben verschiedenen Szenarien werden darin mögliche Wege aufgezeigt, wie die Reduktion der CO2-Emmissionen um 80% erreicht werden kann, wobei die Kommission keinem Szenario eine Präferenz gibt. In ihren Schlussfolgerungen hält sie jedoch fest, dass Strom eine steigende Bedeutung haben wird, dafür aber das komplette Erzeugungssystem umstrukturiert werden müsse. Die Strompreise werden nach Berechnungen der Kommission aufgrund hoher Kapital- und Investitionskosten steigen, die Kernkraft werde auch weiterhin einen erheblichen Beitrag zum Umwandlungsprozess leisten, insbesondere wenn Carbon Capture Storage (CCS) verspätet eingeführt wird, hält die Kommission fest.

 

Daran knüpft auch die Kritik des Bundesrats an, der einmal mehr der Kernenergie als einer Energiegewinnung zur Reduzierung von CO2 eine strikte Absage erteilt. In ihrem Antrag halten die Ausschussmitglieder fest, dass die hohen Kosten für die Lagerung von nuklearen Abfällen und der hohe finanzielle Aufwand für die Haftung bei Kernenergieunfällen ausgeblendet würden. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte sei die Atomenergie eine teure und hoch subventionierte Energieform. Um die CO2-Ziele bis zum Jahr 2050 zu erreichen, sind aus österreichischer Sicht eine verbesserte Energieeffizienz, Energiesparen und ein höherer Anteil erneuerbarer Energien notwendig, konstatieren sie. Ebenso abgelehnt wird die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid, Österreich habe deshalb im Dezember des Vorjahrs ein gesetzliches Verbot dieses Verfahrens erlassen.

 

Die Bundesrätinnen und Bundesräte fordern daher in ihrem Antrag auf Mitteilung, den europa- und weltweiten Verzicht auf die Nutzung von Kernenergie zu fördern und den Verzicht auf die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid zu unterstützen. Außerdem soll die Energieeffizienz in allen wesentlichen Sektoren konsequent gesteigert und die erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Die Ausschussmitglieder verlangen weiters die langfristige Absicherung der Energieversorgung durch ausreichende Infrastruktur für Transport und Speicher. Sie plädieren auch dafür, den Energieverbrauch möglichst gering zu halten, die eigenen Energieressourcen zu schützen, die Abhängigkeit von ausländischen Energieerzeugern zu senken, den Energieverbrauch unter der Wirtschaftswachstumsrate zu stabilisieren und strengere Kriterien für Stresstests zu erwirken.

 

Die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums, Sylvia Knittel, wies darauf hin, dass Österreich mit seiner Sicht der Kernenergie in Europa alleine dastehe und man sich daher im Energieministerrat um möglichst neutrale Formulierungen bemühe, um die Nuklearenergie als Low Carbon Energie auszuschließen. Die Kommission gehe aber davon aus, dass bis 2050 keine neuen Atomkraftwerke dazukommen werden. Dem gegenüber meinten Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) sowie Bundesrat Stefan Schennach (S/W), dass Planungen für neue Atomkraftwerke weitergehen würden. Was das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid betrifft, so sei Österreich für andere Mitgliedsländer ein Vorbild, sagte Bundesrat Schennach, er wisse von einigen nationalen Parlamenten, dass es hier massiven Widerstand gegen dieses Verfahren gebe. Jedenfalls seien die einzelstaatlichen Verbote von der EU anzuerkennen, wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig (V/O) seitens des Ministeriums bestätigt.

 

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) schlug darüber hinaus vor, innerhalb der COSAC einen Antrag zu den erneuerbaren Energien zu initiieren.

 

Bedenken gegen den Energiefahrplan wurden vom Experten der Wirtschaftskammer, Stephan Schwarzer,  geäußert. Dieser meinte, die angepeilte CO2-Reduzierung sei nur mit Energieformen zu erreichen, die man eigentlich nicht haben möchte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Anträge auf Mitteilung wurden jeweils einstimmig beschlossen:

 

 

 

 

ANTRAG

 

 

betreffend

COM (2011) 876 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 27. März 2012.

 

 

 

I. Antrag auf Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß §13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission als Adressatin sowie an

·         das Europäische Parlament und den Rat,

·         den Ausschuss der Regionen, den Wirtschafts- und Sozialausschuss,

·         COSAC bzw. IPEX und

·         das zuständige Mitglied der Bundesregierung

als weitere EmpfängerInnen zu übermitteln.

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

"Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs. 4 B-VG

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat die genannte Vorlage in öffentlicher Sitzung beraten und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Der Bundesrat bekennt sich zur stetigen Verbesserung der europäischen Wasserqualität und zur fortlaufenden Modernisierung des dafür erforderlichen rechtlichen Rahmens. Der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Stoffen im Wasser sowie der Umwelt und der Ökosysteme vor negativen Auswirkungen durch gefährliche Abwässer hat oberste Priorität.

 

Mit dem gegenständlichen Vorschlag sollen maßgebliche Änderungen bei Schadstoffgruppen (Erweiterung der Gruppen sowie Verschärfung von Grenzwerten) vorgenommen werden. Laut Vorschlag der Europäischen Kommission sollen 15 neue Stoffe in die Liste der prioritären Stoffe aufgenommen, weiters soll es nach Vorschlag der Kommission auch eine Änderung von Umweltqualitätsnormen für sieben Stoffe geben. Hinsichtlich einiger gefährlicher, prioritärer Stoffe ist anzumerken, dass es sich zum Teil um Stoffe handelt, die schon seit langem verboten sind, aber dennoch in der Umwelt immer noch nachweisbar sind. Dadurch werden gewisse, vor allem besonders niedrig angesetzte Grenzwerte, ohne dass diese Stoffe heute noch verwendet werden, überschritten. Ein Hinweis auf diesen Umstand muss laut Vorschlag in den entsprechenden Prüfberichten vorgenommen werden.

 

Der Bundesrat befürchtet, dass die Kosten für die Untersuchung, die Verwaltung sowie das Monitoring der Daten massiv ansteigen werden, nicht zuletzt auch durch die erhöhte Frequenz der Untersuchungen. Zahlreiche zusätzliche Reinigungsmaßnahmen und Adaptierungen von Anlagen könnten notwendig werden, um den Anforderungen des Vorschlags überhaupt entsprechen zu können, sollte er in dieser Form beschlossen werden.

 

Inwieweit dieser Mehraufwand berechtigt ist und tatsächlich auch zu einer Verbesserung der Werte führt, ist aus heutiger Sicht mehr als fraglich. Die Kommission sollte daher deutlich darlegen und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen untermauern, welche Maßnahmen sie für geeignet hält, um die entsprechenden Ziele des Vorschlags zu erreichen und insbesondere zu belegen, dass der Aufwand nicht unverhältnismäßig zum Output ist.

 

Ganz grundsätzlich wird auch auf Artikel 5 EUV verwiesen, nach dem die Europäische Union nur tätig werden kann, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind."

 

 

II.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates geht davon aus, dass das zuständige Mitglied der Bundesregierung bei den Verhandlungen und Abstimmungen betreffend das vorliegende Vorhaben im Rat in Übereinstimmung mit der vorstehenden Mitteilung vorgeht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANTRAG

 

 

betreffend      

 

KOM (2011) 934 endg. Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (69483/EU, XXIV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 27. März 2012.

 

 

 

I. Antrag auf Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß §13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission als Adressatin sowie an

·         das Europäische Parlament und den Rat,

·         den Ausschuss der Regionen, den Wirtschafts- und Sozialausschuss,

·         COSAC bzw. IPEX und

·         das zuständige Mitglied der Bundesregierung

als weitere EmpfängerInnen zu übermitteln.

 

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

"Mitteilung gemäß Art. 23 f Abs. 4 B-VG

 

Die Europäische Kommission hat am 20.12.2011 ihren Vorschlag für einen Beschluss über das Katstrophenschutzverfahren der Union vorgelegt und den nationalen Parlamenten zugeleitet. Der Vorschlag ist auf Art. 196 AEUV gestützt, der eine unterstützende und koordinierende Kompetenz der Union in diesem Bereich vorsieht. Kernpunkte des Vorschlags sind das Erfordernis der Erstellung und Übermittlung von Risikomanagementplänen, der Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten und ihre Organisation sowie haushaltsrechtliche Vorkehrungen und Bestimmungen über Durchführungsrechtsakte.

 

Der Bundesrat begrüßt dem Grunde nach die Initiative der Europäischen Kommission in diesem Bereich, da eine bessere Koordinierung der Katastrophenschutzmaßnahmen dazu beitragen kann, Leben zu retten und Schäden zu minimieren. In bestimmten Katastrophen der vergangenen Jahre hat sich überdies gezeigt, dass Mängel in den Koordinierungsmaßnahmen auf europäischer Ebene bestehen, die es zu beheben gilt. Der Bundesrat betont jedoch die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten, Vorkehrungen für Katastrophenfälle  zu treffen. Diese Verantwortung kann durch europäische Aktivitäten nicht ersetzt werden.

 

Maßnahmen, die vom gegenständlichen Vorhaben erfasst werden, sind auf Grund der österreichischen Bundesverfassung dem selbständigen Wirkungsbereich der Bundesländer zuzuordnen. Der Bundesrat hat daher die österreichischen Landtage um ihre Stellungnahme gebeten und kommt nach deren Erwägung zum Schluss, dass bestimmte Teile des gegenständlichen Vorhabens das dem Subsidiaritätsprinzip innewohnende Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzen.

 

Im Speziellen sind folgende Bestimmungen überschießend:

 

·         Risikomanagementpläne: Auch wenn es notwendig ist, dass alle Mitgliedstaaten über entsprechende Risikomanagementpläne verfügen, so ist es überflüssig, diese von der Kommission sammeln zu lassen. Überdies betont der Vorschlag selbst die Bedeutung lokaler Gegebenheiten für diese Pläne, die daher auch nur auf lokaler und regionaler Ebene bewertet werden können. Es sind daher auch verpflichtende Vorgaben für die Ausgestaltung von Risikomanagementplänen abzulehnen. Der Austausch von Best-Practice-Beispielen wird jedoch begrüßt.

 

·         Europäische Notfallabwehrkapazität: Der Aufbau eigener Notfallkapazitäten geht über eine koordinierende und unterstützende Rolle hinaus und steht der Union auf Grund der Verträge somit auch nicht zu. Ebenso verhält es sich mit dem vorgeschlagenen Recht der Kommission, Kapazitätsziele festzulegen und Qualitätsstandards festzusetzen, der Möglichkeit, Kapazitäten binnen 12 Stunden abzurufen sowie mit der Schaffung von Logistikkapazitäten. Eine solche Ausweitung an Tätigkeiten der Union besteht ansonsten nur im Bereich der EU-Grenzschutzagentur Frontex und geht daher deutlich über die unterstützende Kompetenz der Union hinaus. Daran ändert auch der grundsätzlich freiwillige Charakter der Beteiligung der Mitgliedstaaten nichts.

 

·         Durchführungsrechtsakte: Der Bundesrat betont zum wiederholten Male, dass der Bereich, in dem Durchführungsrechtsakte zur Anwendung kommen dürfen, nicht ohne Grund vertraglich eng eingeschränkt wurden. Die Möglichkeit von Durchführungsrechtsakten umgeht das in den Verträgen festgelegte institutionelle Gleichgewicht und nimmt den nationalen Parlamenten die ihnen nach den Verträgen zukommenden Möglichkeiten, insbesondere jene im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle. Durchführungsrechtsakte haben daher nur äußerst zurückhaltend, in genau definierten Fällen und mit entsprechenden inhaltlichen Vorgaben durch den Basisrechtsakt zur Anwendung zu kommen.

 

Zusammenfassend stellt der Bundesrat fest, dass das gegenständliche Vorhaben mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist."

 

 

II.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates geht davon aus, dass das zuständige Mitglied der Bundesregierung bei den Verhandlungen und Abstimmungen betreffend das vorliegende Vorhaben im Rat in Übereinstimmung mit der vorstehenden Mitteilung vorgeht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANTRAG

 

 

betreffend

 

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Energiefahrplan 2050 (67435/EU, XXIV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 27.03.2012.

 

 

 

I. Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

Der Präsident des Bundesrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 13b Abs. 9 GO-BR an die Europäische Kommission als Adressatin sowie an

·         das Europäische Parlament und den Rat,

·         den Ausschuss der Regionen, den Wirtschafts- und Sozialausschuss,

·         COSAC bzw. IPEX und

·         das zuständige Mitglied der Bundesregierung

als weitere EmpfängerInnen zu übermitteln.

 

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

"Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat die genannte Vorlage in öffentlicher Sitzung beraten und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Mit dem von der Kommission vorgestellten Energiefahrplan 2050, der den gesamten Energiesektor betrifft, sollen die Ziele für ein CO2-armes Energiesystem bis 2050 erreicht und dabei die Versorgungssicherheit Europas verbessert werden. Die geplanten nationalen Energiepolitiken sollen innerhalb eines breiter gefassten Rahmens gemeinsam aufeinander abgestimmt werden. Um die CO2 Ziele im Jahr 2050 zu erreichen, sind aus österreichischer Sicht eine verbesserte Energieeffizienz, Energiesparen und ein höherer Anteil erneuerbarer Energien notwendig.

 

Einer der vier von der Kommission genannten Hauptdekarbonisierungswege ist die Kernenergie - dies ist aus österreichischer Sicht strikt ablehnend zu betrachten. Die  Atomenergie ist keine sichere und nachhaltige Energiequelle - dies wurde erst wieder vergangenen März durch die drastischen Ereignisse in Japan/Fukushima bewiesen. Die Kernenergie wird im Energiefahrplan 2050 als günstige und umweltschutztechnisch sinnvolle Variante dargestellt. Hier ist jedoch festzuhalten, dass die hohen Kosten für die Lagerung von nuklearen Abfällen und der hohe finanzielle Aufwand für die Haftung für Kernenergieunfälle ausgeblendet werden. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte handelt es sich bei der Atomenergie um eine teure und hoch subventionierte Energieform, die anderen Energiegewinnungsmethoden nicht vorzuziehen ist. Die einzige Antwort auf die Gefahren, die die Nuklearenergie mit sich bringt, bildet sowohl ein vollständiger Verzicht auf die Nutzung von Atomenergie zur Energieerzeugung als auch als Option für den Klimaschutz. Österreich fordert auf europäischer und internationaler Ebene schon seit langem und mit Nachdruck solch einen Verzicht.

 

Gleiches gilt für die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid. Erst im Dezember wurde in Österreich ein Bundesgesetz über das Verbot dieses Verfahrens erlassen (BGBL Nr. 144/2011). Diese Methode ist ökologisch nicht nachhaltig und aus österreichischer Sicht kein vertretbarer Weg um CO2-Werte zu reduzieren. Der Fokus sollte daher auf den zwei anderen von der Europäischen Kommission genannten Hauptwegen der Dekarbonisierung liegen: Energieeffizienz und Erneuerbare Energien.

 

Solange ein Ausstieg aus der Atomenergie und ein Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid auf europäischer jedoch noch nicht verwirklicht sind, gilt es in Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen die höchsten Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

 

Der Ausbau "erneuerbarer Energien" hat in Österreich enorme Bedeutung für die nationale Eigenversorgung und Stärkung der Energieversorgungssicherheit, schafft neue Arbeitsplätze, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und ist zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele eine Notwendigkeit.

 

Der Energieverbrauch muss möglichst gering gehalten, die eigenen Energieressourcen müssen sorgsam genützt und ausgebaut, notwendige Importe müssen durch Diversifikation gesichert und ausreichende Infrastrukturen müssen für Transport und Speicherung zur Verfügung gestellt werden.

 

Auch mit einer ambitionierten Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem engagierten Ausbau der Erneuerbaren Energien kann die EU ihre Klimaschutzziele auch ohne der Nutzung von Atomenergie erreichen, die Abhängigkeit von Energieimporten drastisch vermindern und Wirtschaft und Beschäftigung einen kräftigen Schub geben.

 

Abschließend können folgende Forderungen des Bundesrates an die Europäische Kommission festgehalten werden. Diese möge die folgenden Punkte bestmöglich unterstützen:

 

·         Förderung eines europa- und weltweiten Verzichts auf die Nutzung von Kernenergie

·         Unterstützung des Verzichts auf die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid

·         Konsequente Steigerung der Energieeffizienz in allen wesentlichen Sektoren

·         Einsatz für verbindliche Energieeffizienzziele auf europäischer Ebene

·         Ausbau der "Erneuerbaren Energien" in der Stromerzeugung, im Wärmebereich und im Verkehrsbereich

·         Langfristige Sicherstellung der Energieversorgung durch ausreichende Infrastruktur für Transport und Speicher

·         Energieverbrauch möglichst gering zu halten, die eigenen Energieressourcen sorgsam zu schützen bzw. auszubauen und die notwendigen Importe durch Diversifikation zu sichern

·         Abhängigkeit von ausländischen Energieerzeugern zu senken, sowie den Energieverbrauch unter der Wirtschaftswachstumsrate zu stabilisieren

·         Strenge Kriterien für "Stresstests", die auch bei Nichteinhaltung die Schließung von Kernkraftwerken erwirken können"

 

 

 

II.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates geht davon aus, dass das zuständige Mitglied der Bundesregierung bei den Verhandlungen und Abstimmungen betreffend das vorliegende Vorhaben im Rat in Übereinstimmung mit der vorstehenden Mitteilung vorgeht.