Parlament Österreich

 

 

 

IV-78 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

Donnerstag, 18. September 2014

 


Beratungen des EU-Ausschusses

des Bundesrates

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

 

 

 

Donnerstag, 18. September 2014

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Tagesordnung

 

 

 

1.         COM (2014) 344 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke

(29822/EU XXV.GP)

 

2.         COM (2014) 397 final

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

(32514/EU XXV.GP)

 

3.         COM (2014) 5 final

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union

(11953/EU XXV.GP)

 

Hingewiesen wird auf eine einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d B-VG vom 2. Juni 2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats wurde zunächst ein Richtlinienvorschlag zur Vereinheitlichung des Rechtsrahmens zur Nutzung hochauflösender Satellitendaten diskutiert. Verschärfungen in den Regelungen zur unionsweiten Abfallpolitik standen in Folge zur Debatte, wozu der Ausschuss eine begründete Stellungnahme beschloss. Abschließend befassten sich die MandatarInnen mit Bestimmungen für den Handel mit Zuchttieren.

 

 

 

Als Auskunftspersonen nahmen an der Sitzung teil

 

§  Mag. Andreas Reichhardt (BMVIT)

§  Mag. Andrea Kleinsasser (BMVIT)

§  Mag. Mag. Evelyn Wolfslehner (BMLFUW)

§  DI Dr. Konrad Blaas (BMLFUW)

§  Mag. Axel Steinsberg (WKO)

§  Mag. Julia Grahammer (WKO)

§  Ing. Andreas Graf (LK)

 

 

Ausschussvorsitzender Bundesratspräsident Edgar Mayer berichtete eingangs über

die eingelangten Stellungnahmen bzw. EU-Dokumente:

 

 

Seitens der Bundesländer sind folgende Dokumente eingelangt:

 

§  Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Vorschlag für eine RL über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke (heute als TOP 1 auf der Tagesordnung).

 

§  (Anmerkung zum heutigen TOP 2 (Abfallbewirtschaftung): Die EU-Ausschüsse des NÖ Landtags sowie des Wiener Landtags treten heute (18.9.) parallel zu unserer Sitzung zusammen, um jeweils Stellungnahmen an den Bundesrat zu beschließen.  Eine gemeinsame Länderstellungnahme ebenfalls zu dieser Thematik befindet sich in Ausarbeitung.)

 

 

Seitens der Kommission ist

 

§  Seit dem letzten EU-Ausschuss ein Antwortschreiben auf die begründete Stellungnahme zur Verordnung über ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen eingegangen.

 

 

Seit dem letzten Ausschuss sind weiters unter anderem folgende Vorschläge der Kommission für Gesetzgebungsakte eingegangen:

 

§  Vorschlag für eine Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

 

§  Vorschlag für eine Verordnung über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/167/EWG des Rates

 

 

Hochauflösende Satellitendaten (HRSD)

 

"Google Earth" darf nicht unbegrenzt Daten natürlicher Personen vermarkten. Das war  zusammengefasst die Position im EU-Ausschuss des Bundesrats zu einem Richtlinienvorschlag über die leichtere kommerzielle Nutzung von Daten aus Erdbeobachtungssystemen. Befürchtet wurde vor allem, mit EU-weit vereinheitlichten Regelungen zur Nutzung hochauflösender Satellitenbilder könnte allzu leicht gegen die Datenschutzrechte natürlicher Personen verstoßen werden. Unklar waren zudem die finanziellen Folgen für die Mitgliedsstaaten, sollte nur noch die Verwendung einheitlich definierter Satellitendaten für öffentliche Dienste wie Stadtvermessung zulässig sein. Die Ausschussmitglieder einigten sich, ihre Bedenken bei der nächsten Sitzung in einer Mitteilung an Brüssel kundzutun.

 

Welche Erfolge die Mitwirkung an der Subsidiaritätskontrolle von EU-Legislativvorschlägen zeitigt, berichtete eingangs Bundesrat Stefan Schennach (S/W). Bei einer Tagung der nationalen EU- und Justizausschüsse in Paris sei gestern die Ablehnung des Kommissionsvorschlags, die Gründung von Einpersonen–GmbH mit nur einem Euro Stammkapital zu ermöglichen, breit mitgetragen worden, so Schennach. Der EU-Ausschuss der Länderkammer hatte dazu heuer im Mai eine Subsidiaritätsrüge beschlossen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 498)

 

Der Markt für Satellitenbilder birgt großes Wachstumspotential, beruhen doch zahlreiche moderne Informationsdienste, beispielsweise digitale Stadtpläne, auf Daten von Erdbeobachtungssatelliten. Im Rahmen ihrer Raumfahrtpolitik möchte die Europäische Union nun unionsweit eine einheitliche rechtliche Grundlage für die zivile Nutzung hochauflösender Satellitendaten (HRSD) schaffen. Derzeit, merkt die Kommission in ihrem Richtlinienvorschlag an, bestünden nämlich unter den Mitgliedsländern unterschiedliche Rechtsvorschriften für kommerzielle Tätigkeiten, bei denen HRSD genutzt werden. Das behindere oftmals den freien Datenverkehr zwischen den Ländern im Binnenmarkt.

 

Insbesondere die technische Definition und Kontrolle von hochauflösenden Satellitendaten gelte es zu harmonisieren, so die Kommission, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen, die im Unionsraum mit diesen Daten arbeiten, zu verbessern. Gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Datenanbieter würden so Fuß fassen. Jeder Mitgliedsstaat sollte außerdem eine zuständige Behörde als Kontaktstelle benennen. Daten, die für Sicherheits- und Verteidigungszwecke gesammelt werden, fallen allerdings nicht unter die Bestimmungen. Das EU-Erdbeobachtungsprogramm Copernicus zur Erhebung von Umwelt- und Klimadaten, an dem Österreich maßgeblich beteiligt ist, umfasst der Richtlinienvorschlag ebenfalls nicht.

 

Unter anderem schlägt die Kommission einheitliche Überprüfungs- und Genehmigungsverfahren vor, die jeder Mitgliedsstaat durchzuführen hat, wenn HRSD von einem Erdbeobachtungssystem auf seinem Hoheitsgebiet generiert werden. Die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes im Zusammenhang mit öffentlich zugänglichen Daten finde aber keinen Niederschlag im Richtlinienentwurf, stieß sich Bundesrat Stefan Schennach an der Vorlage. Anzuregen sei in diesem Zusammenhang, den Nationalstaaten die Möglichkeit zur Begrenzung der Datenverbreitung einzuräumen.

 

Grünen-Mandatar Marco Schreuder (G/W) befand genauso, angesichts der rapiden technischen Weiterentwicklung müsse man unbedingt Vorsorge zum Schutz von Personendaten treffen. Er vermisste ein klares Mitsprache-, Konsultations- und Beschwerderecht der Mitgliedsländer im Kommissionsentwurf. Zustimmung in ihrer Kritik fanden die Bundesräte beim Experten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektionschef Andreas Reichhardt. Tatsächlich sei der Datenschutz natürlicher Personen im Richtlinienvorschlag nicht gewährleistet. Das Ministerium habe daher die interministerielle Gruppe für Österreichische Weltraumpolitik beauftragt, die Folgen einer Umsetzung des Kommissionsvorschlags eingehend abzuklären, gerade auch hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta der EU, der Sanktionsmöglichkeiten und der Definition von sensiblen Daten.

 

EU-Mitglieder wie Österreich, die selbst keine hochauflösenden Erdbeobachtungsdaten besitzen oder generieren bzw. wo kein HRSD-Datenanbieter ansässig ist, seien generell nur angehalten, die HRSD-Definition zu übernehmen und die entsprechende Kontaktstelle einzurichten, erläuterte Sektionschef Reichhardt weiter. Vorrangig betroffen von der Neuregelung wären große europäische Staaten wie Frankreich, Italien oder Deutschland, tatsächliche Player also am Markt für HRSD.

 

In Anlehnung an eine Stellungnahme der Wiener Landesregierung zum Richtlinienvorschlag warnte Bundesrat Schennach überdies vor finanziellem Mehraufwand und qualitativen Verschlechterungen im verfügbaren Datenmaterial, falls die Richtlinie unverändert implementiert wird. Sicherzustellen sei daher, dass Länder nicht neue Luftbilder ankaufen müssen, wenn ihre eigenen nicht den EU-Kriterien entsprechen. Landeshauptstädte wie Graz, Linz oder die Bundeshauptstadt Wien etwa verfügen bereits über hochwertige digitale Kartenwerke, sollten also nicht gezwungen werden, anderes Datenmaterial von womöglich geringerer Qualität teuer zu erwerben.

 

Kritik am Richtlinienvorschlag kommt derzeit auch aus mehreren EU-Staaten, informierte Reichhardt. Nach der ersten Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Raumfahrt zur Thematik am 26. Juni dieses Jahres würden die Beratungen darüber ab 29. September in einem straffen Zeitplan fortgesetzt. Einen Fortschrittsbericht beziehungsweise eventuell eine Einigung über die Materie könnte es zum EU-Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit im Dezember geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abfallpolitik

 

Die Bemühungen der EU um eine verbesserte unionsweite Abfallpolitik werden zwar grundsätzlich begrüßt, dennoch sehen die Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrats den vorliegenden diesbezüglichen Richtlinienvorschlag sehr kritisch. Aus diesem Grund wurde im Ausschuss eine Subsidiaritätsrüge beschlossen, in der die Bundesrätinnen und Bundesräte feststellen, das Vorhaben sei mit dem Subsidiaritätsprinzip und mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Auch die Landtage von Wien und Niederösterreich haben massive Bedenken gegen die EU-Intentionen geäußert und ebenfalls ablehnende Stellungnahmen ihrer EU-Ausschüsse übermittelt.  

 

Vor allem halten es die Bundesrätinnen und Bundesräte nicht für sinnvoll, die derzeit festgelegten Ziele weiter hinauf zu setzen, wenn zwei Drittel der Mitgliedstaaten diese noch immer verfehlen. Der unterschiedliche Stand in der Abfallwirtschaft behindere einen fairen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten, hält die Stellungnahme fest, vorrangiges Ziel müsse es daher sein, eine vollständige Umsetzung und Erfüllung der bisherigen Regelungen sicherzustellen. Im Ausschuss wurde auch die optimistische volkswirtschaftliche Darstellung in Zweifel gezogen, zumal in Österreich durch die derzeitige Recyclingquote im Bereich des Haushaltsabfalls zwar Arbeitsplätze entstanden sind, die Kosten für die Abfallwirtschaft sich seit 1995 jedoch mehr verdreifacht haben.

 

Kritisch sehen die LändervertreterInnen ferner die gleichzeitige Änderung von vier zusammenhängenden Parametern, nämlich die Definitionen, die Recyclingziele, die Deponieverbote und Deponiequote sowie die Berechnungsmethoden. Die Auswirkungen seien nicht nachvollziehbar, da sowohl die Bezugsbasis wie auch die Berechnungsmethode geändert werden sollen. Es gebe keine Abschätzung, wie sich die neuen Definitionen und die neue Berechnung auf die jetzigen Recyclingziele und die derzeitige Erfüllung in den Mitgliedsstaaten auswirkt, wird argumentiert.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich daher dafür aus, die Recyclingziele realistisch zu setzen und die Basis für die Berechnung dieser Ziele klar zu definieren und zu vereinheitlichen. Die Ziele müssten für alle Mitgliedsstaaten in der vorgegebenen Zeit umsetzbar sein, so die begründete Stellungnahme (Subsidiaritätsrüge), die Reduktion der Deponiemenge sei mit realistischen Zielen festzulegen und zu einer aussagekräftigen Basis in Bezug zu stellen.

 

Die Beschlussfassung der begründeten Stellungnahme erfolgte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ. Die Ablehnung der Grünen sei nicht auf inhaltliche Gründe zurückzuführen, wie Marco Schreuder (G/W) seine Haltung erläuterte, sondern, weil er keine ausreichende Gelegenheit hatte, den kurz vorher vorgelegten Antrag genau zu prüfen. Dass es in diesem Bereich einen hohen Handlungsbedarf gibt, stehe außer Zweifel, betonte Schreuder.  

 

Der Ausschuss teilt damit auch die Bedenken des Umweltressorts. Dessen Vertreterin unterstrich insbesondere die Notwendigkeit, alle Mitgliedstaaten auf ein einheitliches realistisches Niveau heranzuführen, wobei der Schwerpunkt auf ein qualitativ hochwertiges Recycling gelegt werden sollte. Die erweiterte Herstellerverantwortung geht für sie zu weit, auch die große Zahl der delegierten Rechtsakte hält sie für ein Problem.

 

Die Wirtschaftskammer machte geltend, dass das Abfallrecht für die Betriebe viel Bürokratie und Kosten verursache und dass der von der EU vorgelegte Vorschlag an zu vielen Schrauben auf einmal drehe. Der Interessensvertretung geht die Herstellerverantwortung ebenfalls zu weit. Man könne auch nicht alles recyceln was recycelbar ist, meinte der Vertreter der Kammer und forderte allgemein ein ausbalanciertes Maß im Abfallrecht ein.

 

Der Grund für die Initiative der Kommission, die Ressourceneffizienz zu erhöhen und damit auch Impulse zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft zu setzen, liegt in der Tatsache, dass zurzeit beträchtliche Mengen potentieller Sekundärrohstoffe verlorengehen, die sich in Abfallströmen befinden. So fielen im Jahr 2011 in der EU insgesamt rund 2,5 Milliarden Tonnen Abfälle an. Von den in der Union angefallenen Siedlungsabfällen wurde beispielsweise nur ein begrenzter Anteil (40 %) recycelt, der Rest wurde in Deponien verbracht (37 %) oder verbrannt (23 %), während etwa 500 Millionen Tonnen davon auf andere Weise hätten recycelt oder wiederverwendet werden können, heißt es in der Begründung des Richtlinienentwurfs. Die Weiterentwicklung der Abfallpolitik könne beträchtliche Vorteile durch nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu verhältnismäßig geringen Kosten mit sich bringen und gleichzeitig zur Verbesserung der Umwelt beitragen. Außerdem gibt es große Unterschiede bei der Abfallbewirtschaftung innerhalb der EU-Mitgliedsländer.

 

Der Kommission geht es daher darum, Abfälle weitaus mehr als bisher zu vermeiden und eine umfassende Strategie zur Bekämpfung unnötiger Lebensmittelabfälle zu gewährleisten. Das Aufkommen von Lebensmittelabfällen soll bis 2025 um 30 % verringert werden. Für Verpackungsabfälle wird eine Wiederverwertung bis 2030 von 80% angestrebt. Zusätzlich sieht der Vorschlag sukzessive Deponierungsverbote für recyclingfähige Materialien vor, die energetische Verwertung soll auf nicht recycelbare Materialien und die Deponierung auf nicht verwertbare Abfälle begrenzt werden. Die Experten des Umweltministeriums machen jedoch darauf aufmerksam, dass derzeit noch völlig unklar ist, welche Abfälle vom Verbot umfasst sind, außerdem sei die vorgesehene Mengenbegrenzung nicht nachvollziehbar.

 

Ferner sollen die Begriffsdefinitionen angeglichen und die Berichtspflichten vereinfacht werden. Österreich nimmt insbesondere Anstoß an so manchen Begriffsdefinitionen, da sie als ungeeignet empfunden werden. Das Ministerium nennt beispielsweise die Definitionen für "Siedlungsabfälle", "Verfüllung" oder "kleine Betriebe".

 

In der Diskussion bekräftigten die Ausschussmitglieder, die in der begründeten Stellungnahme festgehaltenen Kritikpunkte. So meinten etwa Sonja Zwazl (V/N), Franz Perhab (V/St) und Stefan Schennach (S/W) hinsichtlich der bestehenden Kluft unter den Mitgliedsstaaten was die Erreichung der bereits jetzt geltenden Anforderungen betrifft, die Schere würde weiter aufgehen, sollten die Ziele zum jetzigen Zeitpunkt angehoben werden. Erste Voraussetzung für die Erhöhung wäre, dass alle Mitgliedstaaten die Durchschnittswerte erfüllen, sagte Perhab. Für Zwazl besteht die Notwendigkeit, anderen Staaten etwa durch einen verbesserten Technologietransfer unter die Arme zu greifen. Hier werde von Österreich bereits viel unternommen, erfuhr sie aus dem Ministerium.

 

Zwazl gab auch zu bedenken, dass man die Verantwortung nicht nur auf die Wirtschaft, abwälzen könne, sondern hier auch die Bürgerinnen und Bürger ihren Teil dazu beitragen müssten. Dem stimmten Monika Mühlwerth (F/W), Stefan Schennach (S/W) und Marco Schreuder (G/W) durchaus zu, sie meinten jedoch, dass man vor allem bei der Müllvermeidung ansetzen müsse und dass hier die Wirtschaft aufgefordert sei, über die Verpackungspraktiken nachzudenken. Die MandatarInnen hinterfragten auch die Regelungen zum Ablaufdatum von Lebensmitteln und riefen zu mehr Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung auf. Lebensmittel seien kostbar und die heutzutage weggeworfene Menge an nicht verdorbenen Lebensmitteln sei äußerst bedenklich. Die Expertin des Umweltressorts informierte in diesem Zusammenhang die Ausschussmitglieder, dass gemeinsam mit dem in dieser Frage federführenden Gesundheitsressort Änderungen bei der Regelung des Ablaufdatums geplant seien.

 

Schennach thematisierte zudem das Pfandsystem und führte Deutschland als positives Beispiel an. "Deponieren heißt, die Wertschöpfung aus dem Müll nicht zu erkennen", fasste er zusammen. Er sei daher grundsätzlich froh, dass sich die EU über die Abfallproblematik Gedanken macht, die genaue Ausgestaltung sei jedoch national und regional zu betrachten.

Tierzucht

 

Auf ebenfalls kritische Resonanz fiel der Vorschlag zum EU-Tierzuchtrecht. Die geplante Zusammenführung der derzeit etwas zersplitterten Rechtsgrundlagen in einer Verordnung, die dann in den Mitgliedstaaten direkt gilt, wurde zwar positiv bewertet, die inhaltliche Ausgestaltung des Entwurfs stieß jedoch auf Ablehnung. Einmal mehr wandten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte gegen die vorgesehen Fülle an delegierten Rechtsakten, wodurch Änderungen ohne die Mitwirkung der Mitgliedsstaaten möglich wären. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) nahm in diesem Zusammenhang sogar das Wort "unerträglich" in den Mund, Stefan Schennach (S/W) sprach von einem "Exzess". Man kam daher im Ausschuss überein, für die nächste Sitzung eine Mitteilung an die Kommission vorzubereiten, die auf der Stellungnahme der Bundesländer aufbaut und sich auf die wesentlichen Kritikpunkte konzentriert. Man war sich einig, dass auch in diesem Fall das Prinzip der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzt wird.

 

Geht es nach der Kommission, sollen alle tierzuchtrechtlichen Bestimmungen für Rinder, Schweine, Pferde, Schafe und Ziegen zusammengefasst werden. Der Entwurf bündelt daher auf weite Strecken schon bisher geltende Rechtsbestimmungen, Neuregelungen gibt es hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Zuchtorganisationen und Züchtern und der grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Zuchtorganisationen. Diese Vorschläge werden ebenso kritisiert wie die Kontrollbestimmungen, die sowohl vom Landwirtschaftsressort als auch von den Ausschussmitgliedern als zu detailliert und damit überschießend empfunden werden.  

 

Auch das Fehlen einer juristischen Definition des Begriffs "Rasse" und das Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten der Züchter und jenen der Zuchtorganisationen sieht man innerstaatlich noch als ein großes Manko. Das wurde auch von Martin Preineder (V/N) unterstrichen. Er machte auch darauf aufmerksam, dass die Leistungsmerkmale für manche österreichische Rinderrassen nicht anwendbar sind. Seitens des Landwirtschaftsressorts wurde darauf hingewiesen, dass es für gefährdete Rassen erleichterte Bedingungen geben soll. In Österreich würden diese seit 1995 sehr erfolgreich gefördert.

 

Sowohl Preineder als auch der Vertreter der Landwirtschaftskammer warfen ein, dass die Initiative der EU auch deshalb problematisch sei, da sie zu sehr in die Zuständigkeiten der Länder greife und sich darin die föderale österreichische Rechtsstruktur nicht wieder finde.

 

Die von Monika Mühlwerth (F/W) und Stefan Schennach (S/W) aufgeworfene Frage, inwieweit der Handel mit Zuchttieren durch die Handelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) berührt werden, konnte zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf begründete Stellungnahme wurde vom Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ mehrheitlich angenommen:

 

 

ANTRAG AUF BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME

Gemäß Art 23g Abs 1 B-VG

 

der Bundesräte Mayer, Schennach,

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend COM (2014) 397 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

(32514/EU, XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am

18. September 2014 zu TOP 2

 

I.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates kann gemäß §13a GO-BR in einer begründeten Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG iVm Art. 6 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit darlegen, warum ein Entwurf eines Legislativvorhabens der Europäischen Union mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist. Diese Stellungnahme muss binnen acht Wochen nach Vorliegen des Entwurfes in allen Sprachfassungen erfolgen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Begründete Stellungnahme gemäß Art 23g Abs 1 B-VG

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates wolle beschließen:

 

A. Begründete Stellungnahme

 

Das gegenständliche Vorhaben ist mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar.

 

 

B. Begründung

 

Grundsätzlich werden die im gegenständlichen Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission verfolgten Ziele der Ressourceneffizienz und der Verbesserung der Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union, begrüßt. Es wird auch befürwortet, dass sämtliche Mitgliedstaaten der EU auf ein einheitliches Niveau geführt werden sollen.

 

Österreich hat einen hohen Standard in der Abfallbewirtschaftung erreicht und ist dabei, diesen laufend zu evaluieren und punktuell zu verbessern. Der Umgang mit Abfällen ist in der fünfstufigen Abfallhierarchie der EU eindeutig geregelt. Einige Mitgliedstaaten, auch Österreich, setzen diese Festlegungen effizient, kostengünstig und wirksam um. Zwei Drittel der Mitgliedstaaten verfehlen die gegenwärtig festgelegten Ziele betreffend Hausmüll, manche Staaten auch betreffend Verpackungsabfall. Dem gegenüber beweisen zahlreiche Staaten, dass sie die gegenwärtig auf EU-Ebene festgelegten Ziele sogar übererfüllen. Österreich erfüllt jedenfalls die derzeit festgelegten Recyclingquoten.

 

Mit den in der neuerlichen Änderung der gegenständlichen Richtlinien vorgeschlagenen höheren Recyclingzielen und der Überarbeitung bestehender Richtlinien soll laut EU-Kommission ein Umbau von einer Linear – zu einer Kreislaufwirtschaft vollzogen werden. Der Wirtschaft in der EU gehen laut Vorschlag noch immer enorme Mengen an Sekundärrohstoffen verloren. Nur etwa 36 % davon werden recycelt, die verbleibenden Mengen werden deponiert oder verbrannt.

 

Mit den gegenständlichen Entwürfen schlägt die Kommission unter anderem Regelungen für die Erhöhung der Recyclingraten für Haushaltsabfall (70 % bis 2030), Verpackungsabfälle (80 % bis 2030), Bioabfall und diverse Metalle vor. Die neuen Zielvorgaben erfordern finanzielle und personelle Ressourcen in beträchtlichem Umfang. Ob diese angemessen sind, hängt insbesondere davon ab, inwiefern bisherige Zielvorgaben bereits eingehalten werden und mit welchen Mitteln dieser Zielerreichungsgrad erreicht wurde. Die äußerst optimistischen volkswirtschaftlichen Darstellungen in den Erwägungen, dass durch noch höhere Zielvorgaben mehr Arbeitsplätze geschaffen werden und ein Mehrwert für die Volkswirtschaft entstehen wird, wird in Frage gestellt, zumal in Österreich durch die derzeitige Recyclingquote im Bereich des Haushaltsabfalls zwar Arbeitsplätze entstanden sind, die Kosten für die Abfallwirtschaft sich seit 1995 im Gegenzug aber mehr als verdreifacht haben. Es erscheint wenig plausibel, dass bei weiterer Erhöhung der Recyclingraten die volkswirtschaftlichen Kosten plötzlich wieder sinken werden.

 

Es gibt keinen transnationalen Aspekt für eine EU-Regelung. Die aktuelle Zielverfehlung vieler EU-Staaten ist offenkundig ein regionales Problem, das entsprechend des Subsidiaritätsprinzips von den betroffenen Mitgliedstaaten zu lösen wäre. Wieso aktuelle Zielvorgaben nicht genügen und inwieweit diese nicht von allen Mitgliedstaaten erreicht werden, wird in den Erwägungen nicht ausreichend dargestellt. Dies ist jedoch ein wesentlicher Punkt hinsichtlich der Erhöhung bestehender Ziele.

 

Statt der Vorgabe neuer bzw. erhöhter Zielvorgaben wäre zunächst die Überwachung der Einhaltung der bestehenden Ziele erforderlich. Solange die bestehenden Ziele nicht von allen Mitgliedstaaten nachweislich erreicht werden, ist eine Erhöhung der Zielvorgabe nicht notwendig. Erst danach sollten neue Ziele vorgegeben werden. Aktuell bestehen trotz geltender einheitlicher Normen innerhalb der Europäischen Union teilweise große Unterschiede hinsichtlich der Abfallbewirtschaftung (Recyclingraten, Deponiequoten etc.). Der unterschiedliche Stand in der Abfallwirtschaft behindert einen fairen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten. Eine Erhöhung lässt befürchten, dass die Differenz zwischen der Erfüllung und der Nichterfüllung der Zielquoten innerhalb der Union noch größer werden. Vorrangiges Ziel muss es daher sein, eine vollständige Umsetzung und Erfüllung der bisherigen Regelungen sicherzustellen.

 

Kritisch zu sehen ist weiters die gleichzeitige Änderung von 4 zusammenhängenden Parametern: Definitionen in den Richtlinien Vorschlägen, Recyclingziele, Deponieverbote/Deponiequote und Berechnungsmethoden.

 

Dadurch sind die Auswirkungen nicht nachvollziehbar, da sowohl die Bezugsbasis wie auch die Berechnungsmethode geändert wurden. Im Impact Assessment wird darauf kaum und nicht nachvollziehbar Bezug genommen. Es gibt keine Abschätzung, wie sich die neuen Definitionen und die neue Berechnung auf die jetzigen Recyclingziele und die derzeitige Erfüllung in den MS auswirkt.

 

Es sollten daher die Entwürfe so abgeändert werden, dass

 

§  die Herstellerverantwortung mit dem Erreichen der legalen Verpackungs- und Verwertungsziele limitiert wird-die Recyclingziele sollten realistisch gesetzt werden, die Basis für die Berechnung dieser Ziele soll klar definiert und einheitlich sein

§  die Ziele müssen für alle Mitgliedstaaten in der vorgegebenen Zeit umsetzbar sein

 

§  die Reduktion der Deponiemenge ist mit realistischen Ziele festzulegen und zu einer aussagekräftigen Basis in Bezug zu stellen

 

§  der Fokus soll auf eine qualitativ hochwertige Sammlung gelegt werden.

 

Vorbehalte bestehen im Übrigen gegenüber der Weite an delegierten Befugnissen und Durchführungsakten, die der Kommission zukommen sollen.

 

Die konkret vorgeschlagenen Maßnahmen für den Bereich des Haushaltsabfalles, des Verpackungsabfalles und der Mülltrennung widersprechen den Prinzipien von

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

 

 

II.

 

Der EU-Ausschuss des Bundesrates beschließt, diese Stellungnahme gemäß § 34 Abs. 6 GO-BR als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung anzuschließen. Weiteres wird die Präsidentin des Bundesrates ersucht, diese Stellungnahme an die gemäß §13b Abs. 9 GO-BR vorgesehenen EmpfängerInnen sowie an die österreichische Bundesregierung, an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an den Ausschuss der Regionen und an die COSAC bzw. IPEX zu übermitteln.