Straffreiheit eines Schwangerschaftsabbruches (804/AB)

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek zu der schriftlichen Anfrage (949/J) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Straffreiheit eines Schwangerschaftsabbruches (nach der Dreimonatsfrist bei Gefahr, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde)

Beantwortet durch

Dr. Nikolaus Michalek (A)

Bundesministerium für Justiz

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