1279/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. STADLER und Kollegen haben
am 03. 0ktober 1996 unter der Nr . 1313/J an den Bundesminister
für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Schändung des jüdischen Friedhofs in Eisenstadt" gerichtet , die
folgenden Wortlaut hat :
1 . ) Wurden im Zuge der Hausdurchsuchungen bei Christian Anderle
Beweismittel sichergestellt , die seine Täterschaft bei der
Friedhofsschändung ausreichend belegen?
Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt sind den zuständigen Behör-
den Anhaltspunkte bekannt , wonach Anderle der (Haupt-)Täter
der Friedhofsschändung ist?
2. ) Warum wurden durch Ihr Ministerium keinerlei Bemühungen
unternommen , angesichts der hohen Strafdrohung nach dem
Verbotsgesetz die Verhaftung des mutmaßlichen Haupttäters
Anderle wegen evidenter Fluchtgefahr zu erwirken?
3. ) Wie war es möglich , daß Anderle als ausgeforschter Täter
der Friedhofsschändung ins Ausland abtauchen konnte , wie
dies bereits in früheren spektakulären Straftaten der
Fall war (Beispiel : Ebergassing - Bassam Al Taher) ?
4. ) Besteht gegen Anderle ein internationaler Haftbefehl?
Wenn ja , seit wann?
5. ) Seit wann ist den Sicherheitsbehörden der in der Zeitschrift
NEWS , Ausgabe 34/96 , im Faksimile abgedruckte Brief des
Franz Radl über die angebliche Unterwanderung des RfJ be-
kannt?
6.) Ist es denkbar, daß dieser Brief Radls lediglich dazu dient,
nach dem ersten gezielten Kopromittierungsmanöver durch die
Causa "Friedhofsschändung/Köhler" für das zweite derartige
Manöver gegen die FPÖ wiederum für Freisorüche der Täter das
gezielte "Alibi" hinsichtlich der inneren Tatseite zu lie
fern?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu Frage 2:
Gegen Wilhelm Christian ANDERLE und Wolfgang TUMSITS wurde auf-
grund von Ermittlungen im Zusammenhang mit der Briefbombenserie V
vom Dezember 1995 am 09.02.1996 bei der Staatsanwaltschaft beim
Landesgericht Wiener Neustadt Anzeige wegen Verdachtes der .Schän-
dung des neuen jüdischen Friedhofes in Eisenstadt sowie der Her-
stellung und Verbreitung des rechtsextremen Druckwerkes "Albus
9/11", erstattet. Die weiteren Veranlassungen oblagen den Ju-
stizbehörden.
Zu Frage 3:
Wilhelm Christian ANDERLE befand sich zum Zeitpunkt der Erlassung
des Haftbefehles gegen ihn durch das zuständige Gericht bereits
im Ausland.
Zu Frage 4:
Ja, seit dem 25.07.1996.
Zu Fraqe 5:
Seit einer am 15.12.1993 über richterlichen Auftrag im Zusammen-
hang mit den Ermittlungen zur Briefbombenserie I in der Zelle des
Gottfried KÜSSEL in der JVA Krems/Stein durchgeführten Hausdurch-
suchung.
Zu Frage 6 :
Zu dieser rein soekulativen Beurteilung kann ich aus der Sicht
der Sicherheitsbehörden keine Äußerung abgeben.