1279/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. STADLER und Kollegen haben

 

am 03. 0ktober 1996 unter der Nr . 1313/J an den Bundesminister

 

für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

 

"Schändung des jüdischen Friedhofs in Eisenstadt" gerichtet , die

 

folgenden Wortlaut hat :

 

1 . ) Wurden im Zuge der Hausdurchsuchungen bei Christian Anderle

Beweismittel sichergestellt , die seine Täterschaft bei der

Friedhofsschändung ausreichend belegen?

Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt sind den zuständigen Behör-

den Anhaltspunkte bekannt , wonach Anderle der (Haupt-)Täter

der Friedhofsschändung ist?

 

2. ) Warum wurden durch Ihr Ministerium keinerlei Bemühungen

unternommen , angesichts der hohen Strafdrohung nach dem

Verbotsgesetz die Verhaftung des mutmaßlichen Haupttäters

Anderle wegen evidenter Fluchtgefahr zu erwirken?

 

3. ) Wie war es möglich , daß Anderle als ausgeforschter Täter

der Friedhofsschändung ins Ausland abtauchen konnte , wie

dies bereits in früheren spektakulären Straftaten der

Fall war (Beispiel : Ebergassing - Bassam Al Taher) ?

 

4. ) Besteht gegen Anderle ein internationaler Haftbefehl?

Wenn ja , seit wann?

 

5. ) Seit wann ist den Sicherheitsbehörden der in der Zeitschrift

NEWS , Ausgabe 34/96 , im Faksimile abgedruckte Brief des

Franz Radl über die angebliche Unterwanderung des RfJ be-

kannt?

 

6.) Ist es denkbar, daß dieser Brief Radls lediglich dazu dient,

nach dem ersten gezielten Kopromittierungsmanöver durch die

Causa "Friedhofsschändung/Köhler" für das zweite derartige

Manöver gegen die FPÖ wiederum für Freisorüche der Täter das

gezielte "Alibi" hinsichtlich der inneren Tatseite zu lie

fern?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Nein.

 

Zu Frage 2:

 

Gegen Wilhelm Christian ANDERLE und Wolfgang TUMSITS wurde auf-

grund von Ermittlungen im Zusammenhang mit der Briefbombenserie V

vom Dezember 1995 am 09.02.1996 bei der Staatsanwaltschaft beim

Landesgericht Wiener Neustadt Anzeige wegen Verdachtes der .Schän-

dung des neuen jüdischen Friedhofes in Eisenstadt sowie der Her-

stellung und Verbreitung des rechtsextremen Druckwerkes "Albus

9/11", erstattet. Die weiteren Veranlassungen oblagen den Ju-

stizbehörden.

 

Zu Frage 3:

 

Wilhelm Christian ANDERLE befand sich zum Zeitpunkt der Erlassung

des Haftbefehles gegen ihn durch das zuständige Gericht bereits

im Ausland.

 

Zu Frage 4:

 

Ja, seit dem 25.07.1996.

 

Zu Fraqe 5:

 

Seit einer am 15.12.1993 über richterlichen Auftrag im Zusammen-

 

hang mit den Ermittlungen zur Briefbombenserie I in der Zelle des

Gottfried KÜSSEL in der JVA Krems/Stein durchgeführten Hausdurch-

suchung.

 

Zu Frage 6 :

 

Zu dieser rein soekulativen Beurteilung kann ich aus der Sicht

der Sicherheitsbehörden keine Äußerung abgeben.