525 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmmmmmmmm


Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (346 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird

Das Versorgungssicherungsgesetz 1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 836/1995, tritt mit 31. Dezember 1996 außer Kraft, falls es nicht weiter verlängert wird.

Als Hauptgründe für eine Beibehaltung dieses Gesetzes sind anzuführen:

a) Konnex zu Energielenkungsgesetz und Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, für deren Aufrechterhaltung zum Teil internationale Verpflichtungen bestehen;

b) Möglichkeit von europaweiten bzw. weltweiten Verknappungserscheinungen (vor der ersten Energiekrise und vor Tschernobyl waren die damit verbundenen Verknappungserscheinungen auch nicht vorstellbar);

c) Notwendigkeit für ein gesetzliches Instrumentarium, um allfällige von der EU beschlossene Lenkungsmaßnahmen umsetzen zu können.

Das Versorgungssicherungsgesetz 1992 und seine Vorgängergesetze wurde - genauso wie die anderen Wirtschaftslenkungsgesetze im engeren Sinn und die agrarischen Marktordnungsgesetze - bisher immer nur befristet verlängert. Die immer wiederkehrende Befristung der Kompetenzbestimmungen des Paketes der Wirtschaftslenkungsgesetze hat vor allem historische Gründe, die in einem engen Konnex mit der Agrarmarktordnung auf der einen und den Preisgesetzen auf der anderen Seite stehen.

Die Zustimmung des Bundesrates ist gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG erforderlich.

Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 4. Dezember 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage, deren Z 1 eine Verfassungsbestimmung enthält, einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (346 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 12 04

Mag. Franz Steindl Ingrid Tichy-Schreder

Berichterstatter Obfrau