526 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmmmmmmmm


Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (366 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 1982 geändert wird

Das Energielenkungsgesetz 1982 wurde - wie auch die übrigen sogenannten Wirtschaftslenkungsgesetze - bis zum 31. Dezember 1996 befristet erlassen und läuft mit diesem Termin aus. Das genannte Gesetz hat bereits zum Zeitpunkt des Beitrittes Österreichs zur EU mit 1. Jänner 1995 allen Erfordernissen der EU entsprochen, sodaß eine Novellierung zu diesem Termin nicht erforderlich war.

Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes um zwei Jahre bis 31. Dezember 1998.

Weiters erfolgt die Verankerung einer Regelung, daß dringliche Rechte im Falle von Lenkungsmaßnahmen insoweit erlöschen, als diese mit dem Zweck der gesetzten Maßnahme im Widerspruch stehen. Das Recht eines allfälligen Pfandgläubigers erstreckt sich in diesem Fall auch auf die Entschädigungsforderung, sofern der zur Leistung der Entschädigungszahlung Verpflichtete vom Bestehen des Pfandrechts Kenntnis erlangt.

Eine Zustimmung des Bundesrates ist gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG erforderlich.

Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 4. Dezember 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage, deren Z 1 eine Verfassungsbestimmung enthält, einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (366 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 12 04

Helmut Dietachmayr Ingrid Tichy-Schreder

Berichterstatter Obfrau