528 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmmmmmmmm

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (335 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend ergänzende Schutzzertifikate (Schutzzertifikatsgesetz 1996 – SchZG 1996)


Bei der Anwendung dieses Gesetzes hat sich gezeigt, daß einige Bestimmungen den Erfordernissen der Praxis nicht voll Rechnung tragen. Da sich auch die Erlassung zusätzlicher Bestimmungen als notwendig herausgestellt hat, wurde aus Gründen der Rechtssicherheit und der besseren Übersichtlichkeit von einer Novellierung des Schutzzertifikatsgesetzes Abstand genommen und statt dessen der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes der Vorzug gegeben.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG, wonach die Gesetzgebung und Vollziehung des Patentwesens, das auch die Angelegenheiten ergänzender Schutzzertifikate umfaßt, Bundessache ist.

Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 4. Dezember 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Dkfm. Dr. Günter Puttinger sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (335 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 12 04

                               Rudolf Parnigoni                                                          Ingrid Tichy-Schreder

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau