530 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmmmmmmmm


Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Antrag [312/A(E)] der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Georg Oberhaidinger und Genossen betreffend Nachfolgeregelung zur Förderung erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeugung

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Georg Oberhaidinger und Genossen haben am 30. Oktober 1996 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

"Den Empfehlungen der Wissenschafter der Klimaschutzkonferenz von Toronto im Jahre 1988 folgend, hat sich die österreichische Bundesregierung 1989 zu einer 20%igen Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahre 2005 verpflichtet. Für Österreich bedeutet dies eine Absenkung der CO2-Emissionen um 13,75 Millionen Tonnen auf 45,15 Millionen Tonnen.

Zur Erreichung dieses Zieles kommt neben Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beim Energieeinsatz vor allem der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energiequellen große Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere für den Bereich der direkten Wärmegewinnung. Aber auch bei der Stromerzeugung, wo Österreich durch das große genutzte Potential an Wasserkraft bereits jetzt über einen hohen Anteil an erneuerbaren Energieträgern verfügt, besteht ein CO2-Reduktionspotential von bis zu 1,1 Millionen Tonnen durch die mögliche Substitution temporär eingesetzter fossiler Energieträger.

Moderne Technologien für die Nutzung der erneuerbaren Energieträger Wind, Biomasse und Sonne bieten diese Substitutionsmöglichkeit, sind aber bei derzeitigen Energiepreisen gegenüber konventionellen Technologien nicht wettbewerbsfähig. Zur forcierten Durchsetzung sollen diese Energieträger daher gefördert werden.

Gegenwärtig werden Technologien zur Bereitstellung von Strom aus Wind, Biomasse und Sonnenenergie neben der Förderung durch Investitionszuschüsse auch durch Zuschläge zu den Einspeisetarifen unterstützt. Ein diesbezügliches Generalübereinkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Verband Österreichischer Elektrizitätswerke (VEÖ) läuft mit Ende 1996 aus. Um diese vielversprechende Technologieentwicklung nicht abreißen zu lassen, ist es dringend erforderlich, eine Nachfolgeregelung zur geordneten Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu schaffen. Damit sollen einerseits geeignete ökonomische Anreize für den effizienten Betrieb derartiger Anlagen geboten, andererseits bestehende Verzerrungen zwischen den einzelnen Energieträgern beseitigt und regionale Wettbewerbsverzerrungen für die EVUs weitgehend vermieden werden. Durch die Berücksichtigung von Effizienzkriterien und die Einführung von Marktmechanismen in einem neuen Fördermodell sollen Professionalität und der Einsatz höchstmöglicher technologischer Standards für die erneuerbaren Energieträger gesichert werden."

Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 4. Dezember 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Karlheinz Kopf die Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Ing. Monika Langthaler, Georg Oberhaidinger, Mag. Helmut Peter sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen sowie der angeschlossenen Entschließung die Zustimmung zu erteilen. Ein Zusatzantrag der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler erhielt nicht die erforderliche Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1. den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis nehmen;

2. der beigedruckten Entschließung die Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 12 04

Mag. Franz Steindl Ingrid Tichy-Schreder

Berichterstatter Obfrau

Entschließung

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, sich rasch für die Realisierung einer geeigneten Nachfolgeregelung des Generalübereinkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Verband der Elektrizitätswerke Österreichs (VEÖ) aus dem Jahr 1994 betreffend Unterstützung erneuerbarer Energieträger unter Beachtung höchster Fördereffizienz und Hintanhaltung von Wettbewerbsverzerrungen einzusetzen. Hiefür sind Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie, mit den Ländern und dem Verband der Elektrizitätswerke Österreichs (VEÖ) zu führen, um insbesondere auch die Frage der zukünftigen Finanzierung dieser alternativen Energieerzeugungsprojekte zu klären. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird in diesem Zusammenhang ersucht, die Möglichkeit einer Fondslösung eingehend zu prüfen. Weiters wird der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ersucht, mit den Vertragspartnern des Generalübereinkommens Einvernehmen darüber herzustellen, daß bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen Regelung das bestehende Generalübereinkommen vorübergehend weiter angewendet wird.