535 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmmmmmmmm

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über den Antrag [198/(E)] der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen betreffend Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich, Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit Österreichs und Reduktion der Arbeitslosigkeit

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen haben am 22. Mai 1996 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Folgen der jahrelangen Mißwirtschaft der öffentlichen Hand lassen sich nicht länger verheimlichen. Über Jahre hinweg wurde von der sozialistischen Koalitionsregierung über eine ,gezielte‘ Subventionspolitik alles unternommen, um Österreich zu einer verlängerten Werkbank zu degradieren. So wurden Milliardenbeträge in die Erhaltung von ,einfachen‘ Arbeitsplätzen gesteckt, um danach feststellen zu müssen, daß es nach Ablauf der vereinbarten Beschäftigungsgarantiezeit sofort zu Produktionsverlagerungen und Standortschließungen kommt. Dagegen gab es nahezu keine Initiativen, um höherwertige Arbeitsplätze, zB in den Bereichen der Hochtechnologie, zu schaffen. Das zeigt sich auch darin, daß die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Österreich mit rund 1,5% BIP weit unter dem OECD-Durchschnitt von 2% liegen. Die langfristigen Folgen (Entindustrialisierung und Arbeitsplatzverluste sowie geringe Innovationsfähigkeit) dieser sozialistischen Subventionspolitik machen sich nun deutlich bemerkbar. Auch ist für die Zukunft keine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zu erwarten. So herrscht bei allen Wirtschaftsforschern Einigkeit darüber, daß die gleichzeitig und überall in Europa durchgeführte Politik der Ausgabenkürzung und Einnahmenerhöhung, um die Erfüllung der Konvergenzkritierien sicherzustellen, die konjunkturelle Entwicklung erheblich beeinträchtigt. Diese Konsolidierungsmaßnahmen, die ohne notwendige und zukunftsorientierte Beschäftigungsinitiativen beschlossen wurden, werden daher auch in der Zukunft die derzeit herrschende Rekordarbeitslosigkeit in Österreich prolongieren. Die gesellschaftlichen Folgen der ständig steigenden Arbeitslosigkeit, die sich nun auch in Österreich dem EU-Durchschnitt annähert, und die damit einhergehende Angst um den Arbeitsplatz (rund 80% der österreichischen Arbeitnehmer fürchten mittlerweile um ihren Arbeitsplatz) sind jedoch in keiner Weise akzeptabel. Verschärft werden diese Probleme zusätzlich durch die Tatsache, daß Österreich gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung schwerwiegende Defizite aufweist, die beabsichtigte Gründerwellen nahezu verunmöglichen. Auch die versteinernde Struktur der weitgehend zum Selbstzweck degenerierten Sozialpartnerschaft schafft gravierende Probleme. Viele Angelegenheiten, wie zB die Flexibilisierung der Arbeitszeit, die natürlich zu keinen Nachteilen für die Arbeitnehmerschaft führen darf, könnten auf der betrieblichen Ebene, im direkten Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, rasch und unbürokratisch geregelt werden. Tatsache ist, daß auf Grund der rasch fortschreitenden Globalisierung der Märkte und der zunehmenden Konkurrenz Maßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung zur Effizienzsteigerung im Behördenbereich, zur Organisationsreform der Sozialversicherung und auch im Bereich der Steuergesetzgebung dringend erforderlich sind, um die beschriebene wirtschaftliche Schieflage einigermaßen zu korrigieren.“

Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 1996 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Kurt Heindl, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kurt Eder sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner.

Bei der Abstimmung fanden weder der Entschließungsantrag selbst noch ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn die Zustimmung der Ausschußmehrheit.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 12 04

                                 Karlheinz Kopf                                                           Ingrid Tichy-Schreder

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau