Zu 789 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG


zur Untersuchung der Abwicklung der Kompensationsgeschäfte im Rahmen von Beschaffungen des Bundesheeres in den Jahren 1983 bis 1995


In der 49. Sitzung des Nationalrates vom 29. November 1996 hat ein Viertel der Mitglieder des Nationalrates gemäß § 32e Abs. 2 GOG das Verlangen auf Prüfung aller Kompensationsgeschäfte im Zuge von Beschaffungen des Bundesheeres ab dem Zeitpunkt 1. Jänner 1983 gestellt.

Dazu wurde der Ständige Unterausschuß des Rechnungshofausschusses ersucht, dem Rechnungshof­ausschuß bis zum 29. Juni 1997 einen Bericht über die Durchführung dieser Kompensationsgeschäfte zu erstatten, wobei insbesondere die Auswahlkriterien, die Anrechenbarkeiten und die Abwicklung dieser Geschäfte sowie die tatsächlich erfolgten Zahlungen und deren volkswirtschaftlicher Nutzen geprüft werden sollte.

Dem Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofausschusses gehören von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs die Abgeordneten Otmar Brix, Erhard Koppler, Dr. Günther Kräuter, Anton Leikam, Robert Sigl und Heidrun Silhavy, von der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Dr. Sonja Moser, Walter Murauer, Willi Sauer und Georg Wurmitzer, von der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Ute Apfelbeck, Sigisbert Dolinschek, Peter Rosenstingl und Herbert Scheibner, von den Liberalen Mag. Thomas Barmüller und von den Grünen Andreas Wabl an.

Vorsitzende dieses Ständigen Unterausschusses ist die Abgeordnete Apfelbeck, Stellvertreter sind die Abgeordneten Leikam, Wabl und Mag. Barmüller, Schriftführer sind die Abgeordneten Murauer und Brix.

Zur Durchführung der gegenständlichen Prüfung beschloß der Ständige Unterausschuß, den Präsidenten des Nationalrates gemäß § 39 Abs. 2 GOG zu ersuchen, durch den Stenographendienst eine auszugs­weise Darstellung der Verhandlungen abfassen zu lassen.

A. Einleitung

Der Ständige Unterausschuß des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e GOG wurde durch die Geschäftsordnungsnovelle 1993, BGBl. Nr. 569/1993, geschaffen, jedoch erst in der XX. Gesetzgebungs­periode, und zwar am 15. Jänner 1996, konstituiert.

Der Ausschuß befaßte sich mit der konkreten Prüfung erstmals am 13. Dezember 1996; weitere Sitzungen fanden am 16. Jänner 1997, 13. Februar 1997, 19. Februar 1997, 4. März 1997, 13. März 1997 und 6. Juni 1997 statt.

Vor der Beschlußfassung des Berichtes in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Rechnungs­hofausschusses am 6. Juni 1997 sind die Bundesminister Dr. Farnleitner und Dr. Fasslabend neuerlich zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung gestanden.

Neben den Mitglieder des Ständigen Unterausschusses nahmen an den Verhandlungen folgende Abge­ordneten (im Verhinderungsfall eines Mitgliedes) teil: für die Sozialdemokratische Partei Österreichs die Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Peter Marizzi, Dr. Johannes Jarolim, Brunhilde Fuchs und Dr. Dieter Antoni, für die Österreichische Volkspartei die Abgeordneten Edeltraud Gatterer, Franz Stampler, für die Freiheitliche Partei Österreichs der Abgeordnete Wolfgang Jung und für die Liberalen Hans Helmut Moser.

Auf Grund eines Ersuchens des Unterausschusses hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegen­heiten eine Zusammenstellung jener Geschäftsfälle vorgelegt, in denen es im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen des österreichischen Bundesheeres im Prüfungszeitraum zu Kompensations­geschäften gekommen ist.


Auf der Grundlage dieser Aufstellung hat der Unterausschuß beschlossen, folgende Geschäftsfälle einer konkreten Prüfung zu unterziehen:

Firma

Gegenstand

Contraves (CH)

Feuerleitsysteme, Schulflugzeuge, Leuchtspurpatronen, Trainingssimulator, Flie­gerabwehrkanonen, Übungsgeschoßpatronen, Ersatzteile für Maschinenkanonen, Vollmodifikation für 3,5 Z/Flak, Feuerleitgerät Skyguard, Modifikationssätze für Interphon-Anlagen und optische Zielzuweiser, Feldkraftwagen, Überwachungs­einheiten, Ersatzteilstock für 3,5 cm Flak

Thomson-CSF (F)

Radarzulieferung 1990

FN (B)

Waffensysteme für Schulflugzeuge

Saab-Scania (S)

LRÜ-System (Draken)

Bofors (S)

Hohlladungslenkflugkörper, Panzerabwehrsysteme

Matra (F)

Boden-Luft-Raketen, Wärmeleitgerät, Simulator

Tadiran (IL)

Tragbare Kurzwellen-Funkgeräte

Thomson (F)

Radaranlagen

In seiner Sitzung vom 16. Jänner 1997 hat der Unterausschuß beschlossen, die Bundesminister für Landesverteidigung und für wirtschaftliche Angelegenheiten zu ersuchen, alle mit den oben genannten Kompensationsgeschäften in Zusammenhang stehenden Unterlagen zu übermitteln.


Auf Grund dieses Beschlusses hat der Präsident des Nationalrates – nach Erörterung der Frage, ob dieser Beschluß durch das GOG gedeckt sei – an die beiden betroffenen Bundesminister folgendes Schreiben gerichtet:

„Der Ständige Unterausschuß des Rechnungshofausschusses (der ein Verlangen im Sinne des § 32e Abs. 2 letzter Satz der Geschäftsordnung des Nationalrates betreffend Prüfung aller Kompensations­geschäfte im Zuge von Beschaffungen des Bundesheeres ab dem Zeitpunkt 1. Jänner 1983 behandelt) hat in seiner Sitzung vom 16. Jänner einstimmig beschlossen, im Wege des Präsidenten des Nationalrates gemäß § 40 Abs. 1 GOG an den Bundesminister für

a)  wirtschaftliche Angelegenheiten

b) Landesverteidigung

heranzutreten, dem Unterausschuß alle den oben genannten Verhandlungsgegenstand betreffenden Rechtsnormen (zB Verordnungen, Erlässe und Weisungen) ehestens zu übermitteln.

Darüber hinaus hat der Ständige Unterausschuß des Rechnungshofausschusses in der gleichen Angele­genheit unter ausdrücklichem Hinweis auf § 40 Abs. 1 GOG beschlossen, den Bundesminister für

a)  wirtschaftliche Angelegenheiten

b) Landesverteidigung

um die Einleitung von Erhebungen zu ersuchen und den Erhebungsbericht (mit allen für den Erhebungs­bericht einschlägigen Unterlagen) bis 31. Jänner 1997 zu übermitteln.“

Hiebei stützte sich der Präsident des Nationalrates auf die auch von der Mehrheit des Unterausschusses geteilte Auslegung der Geschäftsordnung, daß

–   durch die Verweisung des § 32e Abs. 5 – anders als im Falle eines Untersuchungsausschusses (vgl. § 33 Abs. 4 GOG) – in Verbindung mit § 40 Abs. 1 GOG die Vorlage von Akten nicht verlangt werden könne;

–   aus der Zitierung des § 99 Abs. 2 in § 32e Abs. 2 GOG nur der Umfang des Prüfungsrechts des Ständigen Unterauschusses, nicht aber das Recht auf Aktenvorlage abgeleitet werden könne.

Über die Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen hinausgehend hat der Bundesminister für wirt­schaftliche Angelegenheiten dem Unterausschuß aber – in Form eines Erhebungsberichtes gemäß § 40 Abs. 1 GOG –

–   die Stellungnahme von Prof. Krammer zu volkswirtschaftlichen Aspekten der Nebenvereinbarungen bei der Beschaffung von leichten Fliegerabwehrraketen für das Bundesheer vom 25. Jänner 1993 und

–   die Stellungnahme des Wirtschaftsforschungsinstituts zu den volkswirtschaftlichen Aspekten der Gegengeschäfte für die Beschaffung von Radaranlagen (TER und ZZwRAD) durch das Öster­reichische Bundesheer vom Oktober 1994

vorgelegt.

Die Vorlage weiterer Unterlagen auf freiwilliger Basis wurde vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten insbesondere mit der Begründung abgelehnt, daß es sich um Daten handle, die als Betriebsgeheimnisse zu betrachten sind und eine Weitergabe daher nur im Einvernehmen mit den betroffenen Firmen in Frage komme. Das Bekanntwerden solcher Daten könne nämlich nachteilige Auswirkungen auf Gegengeschäfte in Märkten haben, zu denen der Zugang ohnehin besonders schwer sei.

Als Auskunftspersonen waren geladen: der Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend, der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner, der General­truppeninspektor General Karl Majcen (BMLV), General Dr. Peter Corrieri (BMLV), Divisionär Ing. Mag. Dr. Ernst Hladik (BMLV), Univ.-Prof. Dr. Helmut Kramer (WIFO), Sektionsleiter Mag. Josef Stiegler (BMwA), Ministerialrat Dipl.-Kfm. Dr. Wolfgang Vondruska (BMwA), Dipl.-Kfm. Gottfried Taurer (AOEM) und Mag. Helmuth Weiser (AOEM).

2

B. Die Kompensationsgeschäfte im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungsvorgängen

Die Beschaffung hat im militärischen Bereich durch den Bundesminister für Landesverteidigung nach den Vergabevorschriften (ÖNORM 2050) zu erfolgen, wobei allerdings in Einzelfällen Beschlüsse des Landesverteidigungsrates zu berücksichtigen sind. Im Falle nahezu gleichwertiger Anbote kommt sodann der Frage der Kompensationsgeschäfte Bedeutung als zusätzliches Entscheidungskriterium zu.

Kompensationsgeschäfte werden, gerade im Bereich des militärischen Beschaffungswesens, in allen Industriestaaten abgeschlossen, um einen Ausgleich für die heimische Wirtschaft des Käufers herzu­stellen. Dies wird auch durch die Tatsache unterstrichen, daß alle großen Anbieter von militärischem Material eigene Abteilungen für die Abwicklung von Kompensationsgeschäften haben.

In Österreich geht man bei Abwicklung der Gegengeschäfte davon aus, daß die Angebote der österreichischen Firmen dem Wettbewerb standhalten müssen, dh., daß es zu keiner Subvention aus dem Grundgeschäft kommt. Man kann daher davon ausgehen, daß es durch die Abwicklung von Kompen­sationsgeschäften kaum zu einer Verteuerung kommt. Die Erfüllung der Kompensationsgeschäfte wird im übrigen durch die vertragliche Vereinbarung von Pönalen sichergestellt.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bedient sich bei der Abwicklung der Gegengeschäfte einer Gesellschaft, der AOEM (Austrian Original Equipment Manufacturers), die Geschäfte konkret in bezug auf den Technologiegehalt und die Erfüllung der sonstigen vertraglichen Kriterien wie Zusätzlichkeit, sachliche und zeitliche Entsprechung usw. untersucht und auf Grund dieser Prüfung Gutachten über die Anerkennung als Gegengeschäfte liefert. Darüber hinaus werden im Bedarfsfall weitere Gutachten, etwa des WIFO, über die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen von Geschäften eingeholt.

Was die Kriterien der Anerkennung als Gegengeschäft anlangt, so muß

–   eine sachliche Entsprechung gegeben sein, dh. das Geschäft muß tatsächlich über Initiative des Vertragspartners zustande gekommen sein;

–   eine zeitliche Entsprechung vorhanden sein, dh. die Abwicklung muß in dem vom Gegengeschäfts­vertrag vorgeschriebenen Zeitraum erfolgen;

–   es sich um ein zusätzliches Geschäft handeln;

–   es sich um österreichische Wertschöpfung handeln.

Ergänzend ist zu erwähnen, daß manche ausländische Firmen bereits vor Abschluß eines konkreten Beschaffungsvorganges Gegengeschäfte angeboten und durchgeführt haben, die für den Fall eines künftigen Vertragsabschlusses als Gegengeschäfte auf einem Separatkonto gutgeschrieben wurden.

C. Die einzelnen Kompensationsgeschäfte

1. Erhebungsberichte der Bundesministerien:

Aus den vorgelegten Erhebungsberichten der betroffenen Bundesministerien gemäß § 40 Abs. 1 GOG ergibt sich hinsichtlich der auf Grund des Beschlusses des Unterausschusses vom 16. Jänner 1997 näher zu untersuchenden Beschaffungsvorgänge folgender Sachverhalt:

a) Contraves, Schweiz

1979 wurden Feuerleitgeräte im Wert von 1 Milliarde Schilling vom Bundesministerium für Landes­verteidigung beschafft.

Im Kaufvertrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung wurde Contraves zu einer 100%igen Kompensation verpflichtet. Bis 1982 ergaben sich auf dem Gegengeschäftskonto jährlich Gutschriften. Der wesentlichste Ausfluß der Gegengeschäfte war die Lieferung von Steyr Puch AG an die Schweiz.

1985 wurden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit neuerlichen Beschaffungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung eine Neuverhandlung des seinerzeitigen Gegengeschäftsvertrages gefordert, was 1986 zu einer Abänderung des Vertrages führte.

1989 hatte Contraves seine Verpflichtungen erfüllt.

Auf Grund der Neuordnung bei Gegengeschäftsverträgen und der geänderten Vorgangsweise zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten beim Abschluß von Gegengeschäftsvereinbarungen wurde das Gegengeschäftskonto von Contraves in ein Conto-Separato umgewandelt. Gleichzeitig wurde ein neuer Stichtag für die Bewertung der Zusätzlichkeit (8. Dezember 1995) vereinbart.

b) FN, Belgien

Im Zusammenhang mit dem Ankauf der Bewaffnung des Pilatus-Porter-Schulflugzeuges durch das Bundesministerium für Landesverteidigung bei der belgischen Firma FN – Fabrique National (vertreten in Österreich durch BDP Wehrtechnik Ges.m.b.H.) (Information des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie durch das Bundesministerium für Landesverteidigung über erteilten Zuschlag an FN am 11. Oktober 1983) wurde die nachstehende Gegengeschäftsvereinbarung in Form eines inte­grierenden Bestandteiles des Grundvertrages des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit FN geschlossen: Kompensation 70%, Erfüllungszeitraum 1. Jänner 1982 bis 31. Dezember 1988, Listen­vorlage jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres, erstmals zum 31. Dezember 1983, 10% Pönale.

Die Konditionen wurden auf die Konditionen des Gegengeschäftsvertrages im Zusammenhang mit der Beschaffung des Pilatus-Porter-Schulflugzeuges (von der Firma PRB, Konto Nr. 27) abgestimmt.

Vertragserfüllung bereits am 30. August 1985 mit einem Überhang zugunsten des Unternehmens in Höhe von 310 544 S.

c) Saab-Scania, Schweden

Auf Grund eines Ersuchens der Firma Saab-Scania wurde im Mai 1984 ein Conto-Separato Nr. 38 eröffnet. Ende September 1984 wird ein Vertragsentwurf betreffend Abfangjäger erstellt. Ende Oktober 1984 wird hinsichtlich des Bezuges von Abfangjägern ein Zeitplan festgelegt.

Am 27. November 1984 erfolgt die Bewertung der Gegengeschäftsangebote durch eine Arbeitsgruppe und die Festlegung der weiteren Vorgangsweise.

27. März 1985: Einladung von Saab-Scania zu Verhandlungen am 15. April 1985 unter Beifügung einer Liste jener österreichischen Firmen, die gegenüber dem Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie ihr Interesse an einer Berücksichtigung im Rahmen der Gegengeschäfte schriftlich deponiert haben.

Am 2. April 1985 fällt in der Sitzung des Ministerrates eine Typenentscheidung zugunsten des Draken.

3. Mai 1985: In einer Information für das Ministerbüro des Handelsministers wird festgehalten, daß unter Bedachtnahme auf die strukturpolitischen Zielvorstellungen der Bundesregierung vier Gegengeschäfts­kategorien vereinbart wurden und die auch eine entsprechende Berücksichtigung der heimischen Klein- und Mittelbetriebe sicherstellen. 110 österreichische Firmen haben Interesse an einer Berücksichtigung im Rahmen der Gegengeschäfte beim Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie deponiert.

14. Mai 1985: Auch der Gegengeschäftsvertrag wurde im Ministerrat eingebracht; die Vertragsunter­zeichnung wurde für den 15. Mai 1985 in Aussicht genommen.

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes wird bezüglich der Einbindung der AOEM hinsichtlich Datenschutz bzw. Geheimhaltung befaßt werden. Der Aufwand für die Gutachtertätigkeit muß im Rahmen des Budgets der AOEM bestritten werden, zu dem das Wirtschaftsministerium auch 1985 einen Beitrag in der Höhe von 2 Millionen Schilling leistet.

17. Mai 1985: Übermittlung der endgültigen Fassung des Gegengeschäftsvertrages an das Bundes­ministerium für Landesverteidigung.

11. Juni 1985: Es erfolgt die Mandatserteilung an die AOEM, Festlegung von zwei jährlichen Konsul­tationsgesprächen mit Saab-Scania über den Fortgang der Gegengeschäftsaktivitäten. (Konsultationen werden abwechselnd in Schweden und in Österreich stattfinden.)

Vertragsunterzeichnung am 21. Mai 1985.

11. März 1987: Im Finanz- und Budgetausschuß wird die Entwicklung der Gegengeschäfte mit besonderer Berücksichtigung des Falles Saab-Scania behandelt.

11. Juni 1987: Bericht über die Gegengeschäfte mit Saab-Scania.

Ende April 1988: Interne Überlegungen werden angestellt hinsichtlich der Frage der Übererfüllungen in den Kategorien a) und d), für die im nächsten Jahr Übererfüllungen zu erwarten sind, wogegen die Erfüllung der Kategorie c) auf Grund der bisher sehr restriktiven Auslegung des Begriffs „Klein- und Mittelbetriebe“ auf Schwierigkeiten stoßen würde.

Oktober 1988: Die Frage der Anrechnung von Sublieferanten wird erstmals ventiliert. Eine Anrechnung ist frühestens ab 1. Jänner 1989 denkbar.

15. und 16. November 1988: Konsultationsgespräche mit Saab-Scania. Schwerpunkt: „Klein- und Mittel­betriebe“ werden besonders hervorgestrichen.

8. November 1989: Der Begriff für „Klein- und Mittelbetriebe“ wird neu definiert (maximal 250 Be­schäftigte und/oder 250 Millionen Schilling Umsatz; bisher waren dies 100 Beschäftigte und/oder 100 Millionen Schilling Umsatz).

14. und 15. September 1993: Konsultationsgespräche in Wien. Abschluß und Pressekonferenz. Festge­stellt wird, daß von Schweden die in Rede stehenden Verpflichtungen niemals als reine Gegen­geschäftsverpflichtungen betrachtet wurden, sondern als Aufgabe, die industrielle Kooperation zwischen Schweden und Österreich zu verstärken. Als künftige Einsatzbereiche werden angesehen: Luftfahrt und Raumfahrt, Bereiche der europäischen Zusammenarbeit für Forschung und Entwicklung und im Bereich gemeinsamer Projekte der Oststaaten.

23. und 24. November 1995: Erstmals Konsultationsgespräche auf breiter Basis: Wirtschaftskammer Österreich, Industriellenvereinigung, Rechnungshof, Bundesministerium für Finanzen und Bundes­arbeitskammer.

d) Bofors, Schweden

Wunsch des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten nach Gegengeschäften im Zusammen­hang mit Panzerabwehrlenkwaffen.

Vorgespräche in Schweden durch Bundesminister Lichal.

Unter anderem war eine 130%ige Kompensation vorgesehen. Über Wunsch von Bundesminister Lichal sollte die Wirtschaftskammer Österreich in die weiteren Gegengeschäftsverhandlungen einbezogen werden.

20. Juli 1989: Ausarbeitung des Gegengeschäftsvertrages mit der Wirtschaftskammer Österreich, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und der AOEM.

Kontrolle und Abwicklung durch einen Gutachter; keinesfalls budgetäre Belastungen für den Bund.

6. September 1989: Erste Gegengeschäftsverhandlungen mit Bofors, dem Bundesministerium für Landes­verteidigung, der Wirtschaftskammer Österreich und der AOEM.

21. September 1989: Vertragsunterzeichnung, wobei eine 130%ige Kompensation des Kaufpreises von 965 Millionen Schilling, ein 7,5%iges Pönale und eine Laufzeit von sechs Jahren festgelegt wird.

21. Juni 1990: Erstmalige Gutschrift auf Grund der vorgelegten Abrechnungen, und zwar insgesamt in der Höhe von 50 382 000 S.

7. August 1990: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wird über einen weiteren Auftrag an Bofors vom Bundesministerium für Landesverteidigung informiert – die Bedingungen des Gegengeschäftsvertrages von 1989 werden auch für diesen Auftrag übernommen.

Alle Zusatzaufträge betreffend Panzerabwehrlenkwaffen an die Firma Bofors werden zu den Bedin­gungen des Grundvertrages akzeptiert.

Im Zusammenhang mit einem Munitionsauftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung an Bofors im August 1991 wird einvernehmlich eine 80%ige Kompensation anstelle der bisherigen 50%igen Kompensation festgelegt.

September 1992: Es werden die ursprünglich mit maximal 1,5% festgelegten Prüfgebühren für die AOEM auf 0,5% reduziert.

Juni 1995: Es wird auf Grund einer Gutschrift der wirtschaftliche Ausgleich für die Aufträge des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung von 1989 bis 1994 erfüllt. Das Konto weist per Stichtag 19. Juni 1995 ein Guthaben von 111 Millionen Schilling aus.

e) Matra, Frankreich

Im Juni 1991 erstmaliger Kontakt zwischen Matra und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, und im Juli 1991 Gespräch mit der Vereinigung österreichischer Zulieferexporteure (AOEM) – als mögliche Schwerpunkte werden die Bereiche Weltraumtechnik bzw. Luftfahrt, die Fahr­zeugtechnik und Sonstiges ventiliert.

11. August 1992: Eröffnung eines Conto-Separato mit Stichtag 1. April 1992.

24. November 1992: Es ergeht das Ersuchen von Bundesminister Fasslabend an Bundesminister Schüssel um Bewertung der Gegengeschäftsangebote im Zusammenhang mit der Beschaffung der IFAL. Angebote wurden gelegt von den Firmen Matra (F), Bofors (S), Hughes (USA), Shorts (GB).

2. Dezember 1992: Bewertung der Bieter durch die Abteilung IV/6 auf Basis einer Bewertung der AOEM, die zu folgendem Ergebnis gelangt:

1.  Matra,

2.  Bofors,

3.  Hughes,

4.  Short Brothers.

Ausschlaggebend ist, daß Matra eine glaubhafte Darstellung von konkreten Gegengeschäftsmöglich­keiten bis zur Größenordnung von 4 Milliarden Schilling abgegeben hat.

19. Jänner 1993: Für die Sitzung des Landesverteidigungsbeirates werden dem Kabinett von Bundes­minister Schüssel die Bewertung der Gegengeschäftsmöglichkeiten, die Bestätigung des Ergebnisses durch die Industriellenvereinigung und das WIFO, eine Kurzdarstellung der Bewertung und der Hinweis auf die Übermittlung von Unterlagen an das Kabinett von Bundesminister Klima übermittelt.

2. Februar 1993: Schriftlicher Vorschlag von Bundesminister Schüssel an Bundesminister Fasslabend, in den Beschaffungsvertrag mit Matra eine Klausel aufzunehmen, daß der Beschaffungsvertrag vorbe­haltlich des Zustandekommens einer Vereinbarung über einen wirtschaftlichen Ausgleich abgeschlossen wird.

19. Jänner 1993: Sitzung des Landesverteidigungsrates. Im Anschluß wird das WIFO mit der Erstellung einer Studie beauftragt. Diese wird am 25. Jänner 1993 vorgelegt. Schlußfolgerung der Studie: Überwiegende Argumente sprechen für eine volkswirtschaftliche Präferenz für Matra. Absolut höchster Wertschöpfungsgewinn für die österreichische Volkswirtschaft auf Grund der hohen Gegengeschäfts­quote. Türöffnerfunktion für den französischen Markt. Auch bezüglich längerfristiger Zusammenarbeit in technologischer Hinsicht und Know-how-Transfer ein leichtes Übergewicht für Matra.

26. Jänner 1993: Sitzung des Landesverteidigungsrates – die WIFO-Studie ist eine wesentliche Bera­tungsunterlage.

2. Februar 1993: Die Sektion IV des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten nimmt Verhandlungen mit der Firma Matra auf.

Am 29. März 1993 werden Matra als Eckdaten für den Gegengeschäftsvertrag bekanntgegeben: 200% Kompensation, Erfüllungszeitraum 100% in den ersten fünf Jahren, gesamte 200% in zehn Jahren. Nebenabmachung, weitere Ankäufe ebenfalls um 200% zu kompensieren.

7. April 1993: Bundesminister Schüssel stimmt in einem Gespräch mit Matra dem auf Beamtenebene ausgehandelten Gegengeschäftsvertragsentwurf zu.

14. April 1993: In einem Schreiben von Matra an den Herrn Bundesminister wird das Verhandlungs­ergebnis bestätigt. Seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten sind alle Vor­bereitungsarbeiten abgeschlossen – der Ausgang des Probeschießens ist abzuwarten.

Mai 1993: Gleichzeitige Unterzeichnung des Beschaffungs- und des Gegengeschäftsvertrages. Kaufpreis 1 097 Millionen Schilling, Kompensationsquote 200% (somit sind 2 194 Millionen Schilling zu kompen­sieren), Erfüllung in den ersten fünf Jahren 50% (Pönale 7%), die restlichen 50% in einer Gesamtlaufzeit von zehn Jahren (Pönale 3%), also bis 18. Mai 2003.

27. Mai 1993: Eröffnung des Kontos Nr. 90, Matra, Frankreich – das Bundesministerium für Landesverteidigung und die AOEM werden informiert.

Die parlamentarische Anfrage Nr. 6082/J der Abgeordneten Haigermoser und Mag. Haupt betreffend die Praxis bei der Vergabe von Kompensationsgeschäften an österreichische Zulieferer wird dahingehend beantwortet, daß die WIFO-Studie als Grundlage für eine Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Beurteilung der Gegengeschäftsmöglichkeiten verschiedener Anbieter gedient hat, wobei die Ergebnisse der Stellungnahmen in die Äußerungen von Bundesminister Schüssel vor dem Landesver­teidigungsrat am 26. Jänner 1993 eingeflossen sind. Da die Stellungnahme nur als interne Entscheidungs­grundlage gedient hat, war eine Veröffentlichung nie geplant.

27. März 1996: In der Wirtschaftskammer Österreich findet eine organisierte „Präsentation Matra-Defense“ statt.

Die auf Grund von Mitteilungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung sich ergebenden Erhöhungen infolge Änderung des Grundvertrages im August bzw. September 1994 und September 1996 erfolgen zu den Bedingungen des grundsätzlichen Gegengeschäftsvertrages.

5. September 1996: Besprechung mit Vertretern österreichischer Unternehmen, die vor allem an einer Zusammenarbeit mit Matra Marconi Space interessiert sind. Die für Dezember 1996 geplanten drei Konsultationsgespräche mit Matra entfallen wegen der Vorarbeiten für den Rechnungshofunterausschuß.

f) Tadiran, Israel

26. Februar 1993: Das Bundesministerium für Landesverteidigung teilt dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten die Absicht des Abschlusses eines Kaufvertrages betreffend tragbare Kurzwellenfunkgeräte für zirka 204 Millionen Schilling mit; Tadiran habe seine Bereitschaft für Gegengeschäfte von 100% dem Bundesministerium für Landesverteidigung mündlich abgegeben.

23. März 1993: Der Kaufvertrag ist rechtswirksam. Die Vertragssumme beträgt 206 840 000 S. Die Firma Appenzeller ist der österreichische Vertreter von Tadiran. Gegengeschäftsverhandlungen mit Übermittlung eines Gegengeschäftsvertrages – als Vorschlag wird eingeleitet: 150% Kompensation, Laufzeit fünf Jahre, Pönale 15%.

Jänner 1994: Ausarbeitung eines Vertragsentwurfes. Von Tadiran unterzeichnete Gegengeschäftsver­einbarung: Kompensation des Kaufpreises von 206 840 000 S zu 100%, Erfüllungszeitraum fünf Jahre (23. März 1993 bis 22. März 1998), 4% Pönale. Verrechnungskonto Nr. 100, Tadiran, Israel, eröffnet.

Der Gegengeschäftsvereinbarung entsprechend legte Tadiran zum 31. Dezember 1994 und zum 31. Dezember 1995 Listen mit den getätigten Gegengeschäften samt den Gegengeschäftsbestätigungen vor. Über die Anrechenbarkeit erstellte die AOEM jeweils ein Gutachten.

März 1996: Die Firma Appenzeller informiert, nicht mehr österreichischer Vertreter von Tadiran zu sein.

Ende Juli 1996: Tadiran reicht eine Gegengeschäftsbestätigung ein, auf Grund deren Anrechnung die Gegengeschäftsverpflichtung um 39,1 Millionen Schilling übererfüllt war.

Mit Schreiben vom 29. August 1996 wurde Tadiran die Entlastung erteilt.

25. September 1996: Dem Rechnungshof wurde über die Gegengeschäftsvereinbarungen und deren Abwicklung Auskunft erteilt.

g) Thomson CSF, Frankreich

Auf Grund eines Ersuchens der Firma Thomson CSF um Berücksichtigung von Vorleistungen im Zusammenhang mit Beschaffungsfällen des Bundesministeriums für Landesverteidigung oder anderen Bundesdienststellen wurde dem Unternehmen mit Schreiben vom 1. April 1980 ein Conto-Separato eröffnet, wobei das Prinzip der Zusätzlichkeit hervorgehoben wurde (Beleg durch Bestätigungen des österreichischen Auftragnehmers).

Ebenso wird festgehalten, daß – falls der Firma Thomson CSF seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung oder anderer Bundesdienststellen Aufträge erteilt werden – es Thomson CSF freisteht, zur Erfüllung der anläßlich der Auftragserteilung vertraglich eingegangenen Gegengeschäfts­verpflichtungen von diesem Conto-Separato Gutschriften teilweise oder auch zur Gänze für den konkreten Gegengeschäftsvertrag einzubringen.

März 1993: Grundsatzinformation von Thomson über Conti-Separati und Gegengeschäfte.

25. Mai 1994: Thomson-Präsentation in der Wirtschaftskammer Österreich.

30. Juni 1994: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wird vom Bundesministerium für Landesverteidigung über die Ausschreibung von TER und ZZR informiert.

Juli 1994: Informelle Information durch das Bundesministerium für Landesverteidigung, daß die DASA ausscheidet bzw. eine offizielle Information über die Thomson-Präferenz, wobei allenfalls Splitting mit Alenia möglich ist.

9. August 1994: Interne Bewertung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten.

23. August 1994: Hearing im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten; alle vier Anbieter nehmen teil. (DASA nimmt außer Konkurrenz teil, da diese bereits durch das Verteidigungsministerium ausgeschieden wurde, wobei aber das Unternehmen nach eigenen Angaben vom Bundesministerium für Landesverteidigung nicht darüber informiert worden sei.)

Kommissionsmitglieder waren drei Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegen­heiten: Dipl.-Kfm. Taurer von der Vereinigung Österreichischer Zulieferexporteure AOEM (auch als Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich), ein Vertreter des Arbeiterkammertages, ein Vertreter des WIFO und ein Vertreter der Industriellenvereinigung.

31. August 1994: Das WIFO wurde von Bundesminister Schüssel mit einer wissenschaftlichen Bewertung der volkswirtschaftlichen Aspekte der vorgelegten Gegengeschäftsangebote beauftragt.

Oktober 1994: Die Stellungnahme des WIFO liegt vor.

29. November 1994 und 23. Februar 1995: Tagung des Landesverteidigungsrates, der in der zweiten Sitzung die Beschaffung von TER und ZZR zugunsten Thomson zur Kenntnis nimmt.

1. März 1995: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wird durch das Bundesministerium für Landesverteidigung über den Zuschlag an Thomson informiert und um die Aufnahme der Gegengeschäftsverhandlungen ersucht.

2. und 15. März 1995: Vertragsverhandlungen mit Thomson.

16. März 1995: Unterzeichnung des Gegengeschäftsvertrages mit Thomson.

17. März 1995: Unterzeichnung des Kaufvertrages zwischen dem Bundesministerium für Landesver­teidigung und Thomson. Gutschriften sind erfolgt für das Jahr 1995 am Conto-Ordinario in der Höhe von 48,9 Millionen Schilling und auf dem Conto-Separato Nr. 14 in der Höhe von 22,1 Millionen Schilling.

Auf Grund der am 29. Jänner 1996 vorgelegten Liste für 1995 wurden am 29. März 1996 am Conto-Ordinario 460,6 Millionen Schilling und am Conto-Separato 66,6 Millionen Schilling gutgeschrieben. Ein erster Teilübertrag fand entsprechend dem Vertrag vom Conto-Separato auf das Conto-Ordinario in der Höhe von 136,8 Millionen Schilling statt.

D. Ergebnisse der Beratungen des Unterausschusses

Auf Grund der Beratungen des Unterausschusses konnten, ergänzend zu den Erhebungsberichten, folgende Feststellungen getroffen werden:

1. Beschaffungswesen des österreichischen Bundesheeres:

Wesentlich ist, daß Gegengeschäfte nur im Zusammenhang mit der Beschaffung von Kriegsmaterial möglich sind.

Sollten in einem Beschaffungsfall annähernd gleichwertige Angebote vorliegen, so kann der Bundes­minister für Landesverteidigung zur Evaluierung des Bestbieters auch volkswirtschaftliche Aspekte mit berücksichtigen. Grundlage dafür sind die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten begutachteten und bewerteten Gegengeschäftsangebote.

Im November 1996 wurden im Bundesministerium für Landesverteidigung die bis dahin geltenden diesbezüglichen ressortinternen Abläufe sowie der erforderliche interministerielle Geschäftsverkehr erlaßmäßig neu geregelt.

Insgesamt ist festzustellen, daß nach Auskunft des Bundesministeriums für Landesverteidigung die Bewertung der Gegengeschäfte bisher in keinem einzigen Fall eine Änderung der Beurteilung eines Anbieters als Bestbieter zur Folge hatte.

2. AOEM:

Bei der AOEM (Austrian Original Equipment Manufacturers) handelt es sich um einen privaten (gemeinnützigen) Verein, in dessen Vorstand insbesondere die Wirtschaftskammer Österreich und die betroffenen Bundesministerien (wirtschaftliche Angelegenheiten und Finanzen) vertreten sind.

Während die AOEM in früherer Zeit durch Subventionen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten finanziert wurde, steht ihr nunmehr von der im Rahmen eines Gegengeschäfts zum Zuge kommenden österreichischen Firma ein Betrag von maximal 0,5% der Auftragssumme als Entschädigung für ihre Tätigkeit zu. (Dieser Prozentsatz wird allerdings erst bei Gegengeschäften im Wert von mehr als 100 Millionen Schilling verrechnet; kleinere Gegengeschäfte werden allein durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten überprüft.) Diese Regelung wurde in den Beschaffungsfällen Bofors, Matra und Thomson eingehalten, wobei die Obergrenze von 0,5% nicht erreicht worden ist; die Höhe der tatsächlichen Einnahmen der AOEM bewegen sich zwischen durch­schnittlich 0,3 bis 0,4%. (Im Vergleich dazu: In der Schweiz werden 1,5% der Auftragssumme als Kosten der Kontrolle der Gegengeschäfte verrechnet.) Seit der Umstellung der Finanzierung (1985) hat AOEM aus der Bewertung von Gegengeschäften insgesamt einen Betrag von 8,4 Millionen Schilling lukriert, wodurch nach eigenen Angaben nicht einmal der tatsächliche Aufwand gedeckt werden konnte. AOEM sucht Finanzierungsmöglichkeiten auch auf dem freien Markt; der jährliche Aufwand für die gesamten Aktivitäten beträgt zwischen 12 und 14 Millionen Schilling jährlich.

Die AOEM bewertet die Gegengeschäfte, insbesondere ob es sich um zusätzliche Aufträge handelt, auf Grund der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten übermittelten „Gegengeschäfts­bestätigung“. Unter Umständen ist von AOEM auch die Zuordnung zu einzelnen Kategorien von Geschäften (vgl. insbesondere Saab-Scania-Geschäft) zu beurteilen.

3. Gegengeschäfte:

Abgesehen von den wirtschaftlichen Auswirkungen der einzelnen Gegengeschäfte auf die österreichische Wirtschaft ist auch der oft damit verbundene Technologieschub zu bewerten. So hat die Zusammenarbeit der Firma FACC (Fischer) mit der Firma Saab im Rahmen von Gegengeschäften zur Beschaffung der Saab-Draken einen Einstieg dieser Firma als Zulieferer für die internationale Flugzeugindustrie bewirkt. Aus dem gleichen Gegengeschäftsbereich kam es auch dazu, daß die Firma Schrack zunächst Stützpunkt von Ericsson in Österreich wurde. In der Folge kam es zu einer eigenständigen Weiterentwicklung in Österreich und schließlich zur Übertragung eines eigenen Kompetenzzentrums an die Tochter Ericsson-Schrack in Österreich.

Im Zusammenhang mit den Gegengeschäften ist ferner auch eine „Türöffner-Funktion“ zu bewerten, dh. der Zugang eines österreichischen Unternehmens auf einen neuen bzw. schwer zugänglichen Markt. Diese Funktion ist oft insbesondere durch nicht-tarifarische Handelshemmnisse wie etwa die nationale Orientierung des Beschaffungswesens von Bedeutung.

Darüber hinaus ist aber auch der positive Aspekt für den heimischen Arbeitsmarkt hervorzuheben.

Wenn man von den Gegengeschäften in der Höhe von 20 Milliarden Schilling insgesamt und 2 Milliarden Schilling jährlich ausgeht, bedeutet dies – direkt – die Schaffung bzw. nachhaltige Sicherung von etwa 2 000 krisensicheren Arbeitsplätzen in zukunftsorientierten Sparten der öster­reichischen Wirtschaft. (Allein im Bereich der Elektronik wurden in einem konkreten Fall 205 neue hochwertige Arbeitsplätze geschaffen.)

Unter Berücksichtigung indirekter Effekte kann von einer Verdoppelung dieser Zahl, also von insgesamt 4 000 Arbeitsplätzen, ausgegangen werden.

Damit wird auch den Intentionen der österreichischen Bundesregierung betreffend deren arbeitsmarkt­politisches Programm in einem nicht unbedeutenden Ausmaß entsprochen.

In den Jahren 1978 bis 1996 wurden insgesamt 142 Gegengeschäfte im Ausmaß von 20,6 Milliarden Schilling abgewickelt – dieser Umfang geht über die vertraglichen Verpflichtungen in der Höhe von 17,8 Milliarden Schilling hinaus –, die sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt verteilen:

Steiermark                                              7      Milliarden Schilling

Oberösterreich                                      5      Milliarden Schilling

Wien                                                      3,8   Milliarden Schilling

Niederösterreich                                   2,5   Milliarden Schilling

Tirol                                                       850       Millionen Schilling

Kärnten                                                 500       Millionen Schilling

Vorarlberg                                            419       Millionen Schilling

Salzburg                                                350       Millionen Schilling

Burgenland                                           56      Millionen Schilling

Zurzeit sind insgesamt noch Gegengeschäftsverpflichtungen in der Höhe von nahezu 4 Milliarden Schilling offen.

4. Zu den einzelnen Gegengeschäftsbereichen:

Saab-Gegengeschäfte:

Im Rahmen der Saab-Gegengeschäfte waren etwa 70 österreichische Firmen eingebunden.

Bofors-Gegengeschäfte:

Beim Grundgeschäft mit Bofors war eine Kompensation von 130% vorgesehen; es war eine Laufzeit von 7,5 Jahren und ein Pönale von 7,5% festgelegt. Unter Berücksichtigung eines Conto Separato kam es schlußendlich zu einer Übererfüllung in der Größenordnung von 200 Millionen Schilling auf Grund einer Fortsetzung von Lieferungen nach Ablauf der konkreten Lieferverpflichtung im Rahmen der ver­pflichtenden Gegengeschäfte.

Die Gegengeschäfte wurden in folgenden Bereichen abgewickelt:

Metalle (Halterungen, Führungsringe, Gußteile, Armaturen, Tantalprodukte, Schwermetalle, Preßbolzen, Schienen) ...................................................................................................................................... 1,55 Milliarden Schilling

Maschinenlieferungen (Tiefbohrlochmaschinen, Roboter, Wärmetauscher, Oberbaumeßwagen, Motorenwagen und Maschinenkomponenten für die Papier- und Zellstoffindustrie sowie Turbinen)                               ...................................................................................................................................... 725 Millionen Schilling

Wehrwirtschaft (ua. Minensuchgeräte)..........................................................................     668 Millionen Schilling

Anlagenbau (Bleichanlagen, Entstickungsanlagen, Anlagen zur Herstellung von Rohstoffen in der Papierindustrie) ......................................................................................................................................     390 Millionen Schilling

Optische Industrie .............................................................................................................     122 Millionen Schilling

Chemische Industrie .........................................................................................................     66 Millionen Schilling

Kfz-Zulieferungen .............................................................................................................     26 Millionen Schilling

Elektroindustrie und Elektronik .......................................................................................     13 Millionen Schilling

In diesem Zusammenhang ist insbesondere die „Türöffner-Funktion“ für Minensuchgeräte zu erwähnen, die nach den Gegengeschäften auch weltweit vermarktet werden konnten.

Matra-Gegengeschäfte:

Im Zusammenhang mit diesem Beschaffungsvorgang wurde, wie schon im Rechnungshofausschuß, neuerlich auch der militärische Beschaffungsvorgang erörtert. Dabei wies der Bundesminister für Landesverteidigung darauf hin, daß die Firma Matra im Rahmen der militärischen Beurteilung als Bestbieter bewertet wurde. Die wirtschaftliche Bewertung – ohne Berücksichtigung der nicht vom Bundesminister für Landesverteidigung, sondern vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegen­heiten zu bewertenden Gegengeschäfte – wies erst unter Berücksichtigung des Mengengerüsts zur Erreichung einer 99%igen Effizienz die Firma Matra als Bestbieter aus. Bei dieser Entscheidung sind Umstände wie Reaktion französischer Firmen und EU-Beitritt wohl erkannt, nicht aber berücksichtigt worden.

Der Zeitraum der Gegengeschäfte aus dem Matra-Geschäft läuft von 1993 bis 2003. Zurzeit sind aus der Gesamtverpflichtung von 2,3 Milliarden Schilling noch Verpflichtungen in der Höhe von zirka 1,3 Milliarden Schilling offen. Die Übertragung des Restes aus dem Conto Separato in der Höhe von 170 Millionen Schilling ist dabei bereits berücksichtigt. Bei diesen Gegengeschäftsverpflichtungen sind etwa 30 österreichische Firmen beteiligt.

Dieses Geschäft fällt insbesondere durch seine Türöffner-Funktion für den französischen Markt auf. Seit Abschluß des Vertrages gingen 99% der Gegengeschäfte an Abnehmer in Frankreich.

Was die Gegengeschäfte im einzelnen anlangt, so sind von den ursprünglich als Höchstpotential definierten Projekten in der Höhe von 1,55 Milliarden Schilling im Kfz-Bereich bisher 503,8 Millionen Schilling realisiert. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß noch nicht einmal die Hälfte des Erfüllungs­zeitraumes verstrichen ist. Von den ursprünglich geplanten 430 Millionen Schilling im Bereich der Entwicklung der Raumfahrt ist noch nichts realisiert. Ebenso konnten die projektierten Gegengeschäfte zum Bau eines Elektroautos nicht realisiert werden. Von den im Bereich Anlagenbau projektierten 200 sind 52,5, von den im Kommunikationsbereich geplanten 600 sind 369,4 Millionen Schilling realisiert.

F. Schlußfolgerungen des Unterausschusses

 

Als Ergebnis seiner Beratungen kommt der Ständige Unterausschuß des Rechnungshofausschusses zur Untersuchung der Abwicklung der Kompensationsgeschäfte im Rahmen von Beschaffungen des Bundesheeres in den Jahren 1983 bis 1995 zu folgendem

Ergebnis:

Allgemein betrachtet, haben die Gegengeschäfte und der Abschluß von Beschaffungsvorgängen unter der Bedingung von Gegengeschäften wichtige wirtschaftliche Auswirkungen. Abgesehen vom Beschäfti­gungseffekt gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit kommt der „Türöffner-Funktion“ eine besondere Bedeutung zu, weil dadurch nicht-tarifarische Handelshemmnisse überwunden werden können. Durch die Anbahnung von Geschäftskontakten im Rahmen der Abwicklung von Gegengeschäften kommt es oft auch zu einem längerfristig wirkenden Technologieschub und zum Aufbau konstanter Geschäfts­verbindungen mit den entsprechenden Langzeitwirkungen.

Der Unterausschuß vertritt die Auffassung, daß Gegengeschäfte nur im Fall der Gleichwertigkeit von Angeboten als Entscheidungskriterium herangezogen werden dürfen. Er hat keinen Grund zur Annahme, daß dieser Grundsatz verletzt worden ist.

Soweit durch die Auskünfte der Auskunftspersonen festgestellt werden konnte, gibt es im Zuge der Bewertung und Abwicklung der Gegengeschäfte keine Vorgänge, durch die die Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verletzt worden wären.

Wien, 1997 06 06

                                    Willi Sauer                                                                      Ute Apfelbeck

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau