6477/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Stand der Ermittlungen der österreichischen Justizbehörden bezüglich der
Bewertung der Bücher von Jan van Helsing
Seit mehreren Jahren wird der österreichische Esoterikbuchhandel regelrecht mit Werken
eines Jan van Helsing (Pseudonym des 32jährigen Deutschen Jan Udo Holey)
überschwemmt. Erhältlich sind u. a. seine Bücher „Geheimgesellschaften und ihre Macht
im 20. Jahrhundert“, und „Der dritte Weltkrieg“. Nach einem Verkaufsverbot in der
Schweiz (seit 1995) ließ auch die Staatsanwaltschaft Mannheim in Deutschland im Mai 1996
Holeys Bücher beschlagnahmen. Im September 1996 wurde zusätzlich eine Klage wegen
Volksverhetzung erhoben. In der Anklageschrift wird ein Helsing - Machwerk
folgendermaßen beschrieben: „In dieser durchgängig antisemitischen Schrift werde, in der
Absicht, emotional feindselige Haltungen u. a. gegenüber den in der Bundesrepublik
Deutschland lebenden Juden zu erwecken und zu schüren, in bewußter Verdrehung
historischer Tatsachen, u. a. zur Begründung der Thesen, die Juden strebten die
Weltherrschaft und die Zerstörung Deutschlands an, gestützt auf sachliche Unwahrheiten,
unter Verwendung entstellter erfundener oder nicht nachvollziehbarer Zitate...“
Die österreichischen Autoren Eduard Gugenberger, Franko Petri und Roman Schweidlenka
schreiben in ihrem Buch „Weltverschwörungstheorien. Die neue Gefahr von rechts“
(Deuticke 1998, Holey sei mit seinem ersten Buch „wohl der bedeutendste Coup des
Rechtsextremismus nach 1945 gelungen“ (S.170).
In der Anfrage Nr. 1848/J vom 22. Jänner 1997 wollte der Abgeordnete Anschober u. a.
von Innenminister Karl Schlögl wissen, ob „die Sektenermittler des Innenminsteriums mit
diesem Bereich der Esoterik befaßt sind“ und „wenn ja, wie Sie die oben angeführte
Literatur (Helsings, Anm.) bewerten?“ Am 11. März 1997 antwortete Minister Schlögl auf
diese Frage, „daß die zitierte Literatur derzeit im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien
überprüft wird“. „Bei Vorliegen des Verdachtes strafbarer Handlungen werden
entsprechende Anzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft erstattet“, heißt es in der
Beantwortung weiter. Die oben genannten kritischen Buchautoren führen in ihrem Werk an,
daß ein Anruf bei der Bundespolizeidirektion Wien ihrerseits ergab, „daß die Bücher
sodann an die Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung weitergeleitet wurden.“ Bisher ist nicht
bekannt, zu welchen Ergebnis die österreichischen Justizbehörden bezüglich der Bewertung
der Bücher von Jan van Helsing (Jan Udo
Holey) gekommen sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Jan Holeys Bücher an die Wiener Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung weitergeleitet
wurden?
2. Um welche Bücher von Holey handelt es sich konkret?
2. Wie schätzt ihr Ministerium die Werke des Jan van Helsing ein? Wird auf die deutsche
bzw. schweizerische Bewertung dieser Bücher eingegangen?
3. Wird die Staatsanwaltschaft Wien ein Verfahren einleiten? Wenn ja, gegen wen und
aufgrund welchen Vergehens? Wenn nein, warum nicht?