6477/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Stand der Ermittlungen der österreichischen Justizbehörden bezüglich der

Bewertung der Bücher von Jan van Helsing

 

 

Seit mehreren Jahren wird der österreichische Esoterikbuchhandel regelrecht mit Werken

eines Jan van Helsing (Pseudonym des 32jährigen Deutschen Jan Udo Holey)

überschwemmt. Erhältlich sind u. a. seine Bücher „Geheimgesellschaften und ihre Macht

im 20. Jahrhundert“, und „Der dritte Weltkrieg“. Nach einem Verkaufsverbot in der

Schweiz (seit 1995) ließ auch die Staatsanwaltschaft Mannheim in Deutschland im Mai 1996

Holeys Bücher beschlagnahmen. Im September 1996 wurde zusätzlich eine Klage wegen

Volksverhetzung erhoben. In der Anklageschrift wird ein Helsing - Machwerk

folgendermaßen beschrieben: „In dieser durchgängig antisemitischen Schrift werde, in der

Absicht, emotional feindselige Haltungen u. a. gegenüber den in der Bundesrepublik

Deutschland lebenden Juden zu erwecken und zu schüren, in bewußter Verdrehung

historischer Tatsachen, u. a. zur Begründung der Thesen, die Juden strebten die

Weltherrschaft und die Zerstörung Deutschlands an, gestützt auf sachliche Unwahrheiten,

unter Verwendung entstellter erfundener oder nicht nachvollziehbarer Zitate...“

Die österreichischen Autoren Eduard Gugenberger, Franko Petri und Roman Schweidlenka

schreiben in ihrem Buch „Weltverschwörungstheorien. Die neue Gefahr von rechts“

(Deuticke 1998, Holey sei mit seinem ersten Buch „wohl der bedeutendste Coup des

Rechtsextremismus nach 1945 gelungen“ (S.170).

 

 

In der Anfrage Nr. 1848/J vom 22. Jänner 1997 wollte der Abgeordnete Anschober u. a.

von Innenminister Karl Schlögl wissen, ob „die Sektenermittler des Innenminsteriums mit

diesem Bereich der Esoterik befaßt sind“ und „wenn ja, wie Sie die oben angeführte

Literatur (Helsings, Anm.) bewerten?“ Am 11. März 1997 antwortete Minister Schlögl auf

diese Frage, „daß die zitierte Literatur derzeit im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien

überprüft wird“. „Bei Vorliegen des Verdachtes strafbarer Handlungen werden

entsprechende Anzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft erstattet“, heißt es in der

Beantwortung weiter. Die oben genannten kritischen Buchautoren führen in ihrem Werk an,

daß ein Anruf bei der Bundespolizeidirektion Wien ihrerseits ergab, „daß die Bücher

sodann an die Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung weitergeleitet wurden.“ Bisher ist nicht

bekannt, zu welchen Ergebnis die österreichischen Justizbehörden bezüglich der Bewertung

der Bücher von Jan van Helsing (Jan Udo Holey) gekommen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1. Sind Jan Holeys Bücher an die Wiener Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung weitergeleitet

wurden?

 

2. Um welche Bücher von Holey handelt es sich konkret?

 

2. Wie schätzt ihr Ministerium die Werke des Jan van Helsing ein? Wird auf die deutsche

bzw. schweizerische Bewertung dieser Bücher eingegangen?

 

3. Wird die Staatsanwaltschaft Wien ein Verfahren einleiten? Wenn ja, gegen wen und

aufgrund welchen Vergehens? Wenn nein, warum nicht?