Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 1. Sitzung / Seite 23

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Erheben sich dagegen Einwendungen? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

Wir gelangen zunächst zur Wahl der Schriftführer.

Es liegt mir der Vorschlag vor, die Abgeordneten Ute Apfelbeck, Jakob Auer, Rosemarie Bauer, Ludmilla Parfuss und Annemarie Reitsamer zu Schriftführern beziehungsweise Schriftführerinnen des Hohen Hauses zu wählen. Dies ist der Wahlvorschlag jener Fraktionen, die das Recht haben, Vorschläge zu erstatten.

Da eine Debatte nicht vorgesehen ist, bitte ich jene Damen und Herren, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich nehme an, daß die Gewählten die Wahl annehmen.

Damit ist die Wahl der Schriftführer vollzogen.

Wir kommen zur Wahl der Ordner.

Es liegt mir der Vorschlag vor, die Abgeordneten Ing. Gerald Tychtl, Ridi Steibl, Dr. Martin Graf, Klara Motter und Karl Öllinger zu Ordnern des Nationalrates zu wählen. Auch hier werden wir die Abstimmung unter einem vornehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die mit diesem Wahlvorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die einstimmige Wahl der Ordner fest und gehe auch hier davon aus, daß die Gewählten die Wahl annehmen.

Damit ist auch diese Wahl vollzogen und der 3. Punkt der Tagesordnung erledigt.

4. Punkt

Wahl des Hauptausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung: Wahl des Hauptausschusses.

Gemäß § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses durch Beschluß des Nationalrates festgesetzt.

Die Wahl erfolgt gemäß § 30 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung aufgrund von Wahllisten, wobei von jeder Liste so viele Abgeordnete als gewählt gelten, wie es dem Verhältnis der Zahl der Abgeordneten entspricht, die die einzelnen Listen unterfertigt haben.

Für den Hauptausschuß sind nunmehr einvernehmlich, entgegen ursprünglich anderen Überlegungen, 29 Mitglieder vorgeschlagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die mit dem Vorschlag einverstanden sind, die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses mit 29 festzusetzen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig beschlossen.

Bei einer Anzahl von 29 Mitgliedern entfallen gemäß § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf den Klub der SPÖ zwölf Mitglieder, auf den Klub der ÖVP neun Mitglieder, auf den Klub der Freiheitlichen sechs, auf den Klub der Liberalen ein Mitglied und auf den Grünen Klub ebenfalls ein Mitglied.

Gewählt ist man nach der Reihenfolge der Wahllisten, die vorgelegt wurden. Demnach sind folgende Abgeordnete hiemit zu Mitgliedern des Hauptausschusses gewählt:


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