Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 93

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Ich bitte die Plätze einzunehmen.

Bitte um Aufmerksamkeit. – Herr Kollege Scheibner, geht es ein bisserl schneller? (Abg. Scheibner: Ich bin nicht mehr der Jüngste! – Heiterkeit.) Ja, man merkt es. (Neuerliche Heiterkeit.)

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, dem Justizausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 11/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, eine Frist bis 31. Mai 1996 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit . Der Antrag ist damit abgelehnt .

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung betreffend Volksgruppenförderung in den Jahren 1993 und 1994 wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr der Abgeordnete Dr. Antoni. – Bitte, Herr Abgeordneter. Redezeit maximal 20 Minuten.

17.21

Abgeordneter Dr. Dieter Antoni (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Zurück zur Diskussion über die beiden Berichte der Bundesregierung über Volksgruppenförderung in den Jahren 1993 und 1994. Wir diskutieren diese zwar etwas verspätet, aber dennoch darf ich namens meiner Fraktion schon darauf hinweisen, daß eben diese beiden Berichte einmal mehr deutlich machen und aufzeigen, daß sich unser Staat – und ich meine damit Bund, Länder und selbstverständlich auch Gemeinden – nachhaltig und, wie ich meine, relativ leicht belegbar um unsere Volksgruppen kümmert.

Bei sorgfältigem Studium der vorliegenden Berichte wird klar, daß erfreulicherweise weit über die offizielle Volksgruppenförderung hinaus Mittel aus den verschiedenen Ministerien den Volksgruppen zufließen. Ich darf hier nur ein paar Beispiele ansprechen:

So fördert beispielsweise das Bundeskanzleramt mit zusätzlichen Mitteln zweisprachige Kindergärten, politische Bildung, Publizistik, Sprachforschung, insbesondere Volksgruppensprachen. Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten fördert mit zusätzlichen Mitteln Maßnahmen für kulturelle Aktivitäten, Bildungsförderungsmaßnahmen, Maßnahmen zum interkulturellen Lernen und anderes mehr.

Das Bundesministerium für Jugend und Familie schüttet zusätzliche Mittel für mehrsprachige Unterrichtsmaterialien, für mehrsprachige kulturelle Maßnahmen sowie für zweisprachige Lern- und Arbeitsmaterialien aus.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten stellt Mittel für Kulturfahrten im interethnischen Sinn und für interethnische Aktivitäten zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Finanzen stellt zusätzliche Mittel für diverse Übersetzungskosten sowie lebende Subventionen bereit.

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung fördert mit zusätzlichen Mitteln Studien, interethnische Projekte und wissenschaftliche Arbeiten. – Und ganz ähnlich, meine sehr geehrte Damen und Herren, verhält es sich bei den vielfältigen volksgruppenspezifischen Förderungen der betroffenen Bundesländer und Gemeinden.

Die Volksgruppen erhalten also im Grunde genommen ein Vielfaches jenes Betrages, der als spezifische und offizielle Volksgruppenförderung angeführt ist, und ich glaube – hier stimme ich


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