Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 101

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Dr. Schwimmer und Peter Schieder, die Delegationsleiter und Fraktionsführer im Europarat sind, haben – und dafür danke ich ihnen ganz herzlich – hier diesen von mir eingebrachten Entschließungsantrag mitgetragen beziehungsweise mitunterstützt, damit endlich – was ich ja in Wahrheit für eine große Peinlichkeit halte – die Charta über den Schutz der Regional- und Minderheitensprachen, die seit 1992 im Europarat Österreich fix und fertig vorliegt, sowie die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten in diesem Jahr ratifiziert werden. Ich unterlasse es, zu erörtern, warum das noch nicht passiert ist, aber ich freue mich, daß es jetzt soweit ist. Das ist auch ein schrittweises Verbessern unseres internationalen Rufes als ein Land, das sich um die nationalen Minderheiten im Staat kümmert.

Darum verlese ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Dieter Antoni, Ridi Steibl, Dr. Harald Ofner, Dr. Friedhelm Frischenschlager, Dr. Walter Schwimmer und Peter Schieder

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, noch im laufenden Jahr 1996 dem Nationalrat die Europäische Charta über den Schutz der Regional- und Minderheitensprachen und die Rahmenkonvention über den Schutz nationaler Minderheiten zur Ratifizierung vorzulegen.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein zweiter Entschließungsantrag hat mit dem eigentlichen Gegenstand der heutigen Debatte zu tun, nämlich mit dem Geld für Minderheiten.

Ich möchte das, was Kollege Ofner zu Beginn gesagt hat, noch einmal unterstreichen. Ich finde es sehr befremdlich, wie ein Gesetz, in dem steht, ein jährlicher Bericht über die Förderungen ist abzugeben, gehandhabt wird. Wir haben heute den 31. Jänner 1996 und sprechen über den Förderungsbericht, der ja eigentlich jährlich abzugeben wäre, von 1993. Der Bericht ist jetzt im Jänner dem Nationalrat zugeleitet worden.

Ich bitte Sie, lieber Herr Staatssekretär, und die Damen und Herren des Bundeskanzleramtes, die das zu administrieren haben, daß man in Zukunft ein bißchen mehr Wert darauf legt, daß das nicht drei Jahre im nachhinein passiert, sondern auch ein Staatssekretär und die zuständige Abteilung sollten sich an die Gesetze halten, die von einem jährlichen Bericht sprechen. Unter jährlich verstehe ich, daß wir eigentlich in ein paar Monaten den Bericht 1995 diskutieren sollten. Aber ich glaube, Sie sind selbst beschämt über diese Zeitverzögerung, und meine, daß das bald der Fall sein wird.

Meine Damen und Herren! Die Volksgruppenförderung hat sich in den letzten Jahren wesentlich erhöht. Und ob Sie jetzt meinen, daß das damit zu tun hat, daß die Grünen im Nationalrat vertreten sind oder nicht, das bleibt Ihnen überlassen. Tatsache ist jedenfalls: Seit es ein Minderheitenmandat bei den Grünen gibt, gibt es seltsamerweise – vielleicht auch zufällig, aber doch – auch Minderheitensprecher in anderen Parteien, auch ein Interesse und auch eine gewisse, von mir als sehr positiv empfundene Gesprächskultur und Ansprechpartner. Darüber freue ich mich als grüne Abgeordnete. Auch mein Vorgänger in dieser Funktion hat hier schon Beträchtliches geleistet.

Die Mittel, die den Volksgruppen aufgrund des Volksgruppengesetzes als Volksgruppenförderung zur Verfügung stehen, erhöhen sich laufend. Darum bin ich ein wenig verwundert über die Aussage der Minderheitensprecherin der ÖVP, die ich gelesen habe, obwohl sie es hier nicht so gesagt hat. In der Zeitung stand zu lesen, daß sie meint, daß die Mittel gleichbleiben sollten. Aufgrund des niedrigen Ansatzes bin ich der Ansicht, daß das Gegenteil der Fall sein sollte, die Mittel müßten wesentlich erhöht werden, damit wir uns auch da auf europäisches Niveau begeben. Denn es ist ja jetzt in Österreich so schick und so in, immer zu sagen, wir sollen auf europäisches Niveau kommen. Was die Volksgruppenförderung angeht, sind wir absolut nicht auf europäischem Niveau.


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