Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 34

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wird und daß man die Gefangenenhäuser oder die Lager ohne Vorbehalt kontrollieren kann, denn es kann sich ja nur um solche handeln.

Wenn wir uns jetzt damit beschäftigen, die funktionierenden Einrichtungen des Europarates auch auf Nichtmitgliedstaaten auszudehnen, so muß ich sagen, daß mich die Aufnahme Rußlands, obwohl sie begrüßenswert ist, ein wenig mit Unbehagen erfaßt, denn ich glaube, daß es nicht in allen Staaten der Russischen Föderation möglich sein wird, sich so wie in den westeuropäischen Staaten den Gefangenenlagern zu nähern.

Es gab darüber einen Bericht in der "Presse", ich glaube, am 19. Februar. Damals wurde mir erstmals bekannt – das besagt aber nichts –, daß die Russische Föderation nun auch als Nichtmitgliedstaat beitritt. In der "Presse" war ein vielleicht etwas polemischer Bericht eines Tschetschenen abgedruckt, der sich darüber beklagt hat, wie leicht und aus welch nichtigem Anlaß man in die Fänge der russischen Justiz kommen kann und wie schwer es ist, sich – ich glaube, er hat es so genannt – Folterlagern zu entziehen. Also ich hoffe, daß auch Österreich die Möglichkeit haben wird, gerade in diesen Belangen zumindest eine Bewußtseinsbildung in den nun beitretenden Nichtmitgliedstaaten zu erwirken.

Ich darf aber noch eine Kleinigkeit zu dem Foltererlaß nachtragen, den uns das Ministerium im Jahre 1989 – der Herr Minister war damals noch nicht Minister – zur Einhaltung all dieser Konventionen bei der Staatsanwaltschaft beschert hat. Durch diesen Erlaß mußten wir jeder kleinsten Regung eines Häftlings, der behauptet hat, daß er in irgendeiner Weise mißhandelt oder auch nicht gut behandelt wurde, nachgehen, und zwar durch gerichtliche Erhebungen. Das ist vollkommen richtig, aber wir hatten das auch ohne diese Weisung gemacht, nur offensichtlich hat man geglaubt, daß wir vielleicht in irgendeiner Form amtsmißbräuchlich handeln könnten, und hat uns daher ganz genaue Richtlinien und Weisungen gegeben. Wie gesagt, es war nicht der Herr Minister, sondern sein Vorgänger, und wir haben danach gehandelt.

Nur hat sich aus dem Wahrnehmungsbericht der Staatsanwaltschaft Wien aus dem Jahr 1994 –1995 soll es noch besser sein, wie mir der zuständige Staatsanwalt Dr. Kellner gesagt hat –folgendes Bild ergeben: Es hat damals, und zwar im Jahre 1994, für den Bereich der Staatsanwaltschaft Wien – nur für ihn kann ich natürlich sprechen, aber es ist immerhin das größte Strafgericht Österreichs – insgesamt 59  Vorwürfe wegen Mißhandlung gegen Organe der Sicherheitsbehörde, das ist immerhin eine erkleckliche Zahl, gegeben, es ist bei Gericht nicht ein einziger Schuldspruch erfolgt.

Bei den Bezirksgerichten waren es noch mehr Anzeigen, und zwar 231, von denen sieben zu Anträgen auf Bestrafung und ein einziger zu einer bedingten Geldstrafe geführt haben. Wohlgemerkt: Jeder Vorwurf ist zu beachten, nur sollte man nicht dazu übergehen, jetzt zu glauben, daß in Österreich die Sicherheitswache oder die Exekutive oder die Strafvollzugsbehörden und deren Beamten in irgendeiner Weise den Wunsch haben, sich mißbräuchlich gegen die Gefangenen zu verhalten.

Ich glaube, man sollte von diesen Vorwürfen, die nicht im Hohen Haus erhoben worden sind, aber schon in den Medien, in denen es jetzt schon wieder – ich glaube, er ist von den Grünen gekommen – einen Angriff auf die Sicherheitswache gegeben hat, Abstand nehmen und die positiven Seiten sehen.

In diesem Sinne möchte ich diesen beiden Zusatzprotokollen im Namen meiner Fraktion viel Glück zum Gelingen bei den Nichtmitgliedstaaten wünschen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. Sie hat das Wort.

11.46

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich glaube, wir machen es uns ein bißchen einfach, wenn wir alle nur davon reden, wie


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