Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 178

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für die Weiterentwicklung des EU-Rechtes in die Richtung eingesetzt haben, daß es zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern kommen soll.

Diese Entschließung war eine Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieses Urteil hat übrigens nicht die deutsche Verfassung aufgehoben, denn der Europäische Gerichtshof hebt überhaupt nichts auf. Er hat aber festgestellt, daß eine bestimmte Automatik der Quotierung nicht zulässig ist. Es sind jedoch – auch das geht aus dem EuGH-Urteil hervor – andere Formen der Frauenförderung selbstverständlich zulässig und auch erwünscht.

Es ist auch die Frage gefallen: Wie hängt das mit unserer Rechtslage zusammen? – Wie mir die Abteilung für europäische Integration des Bundeskanzleramtes mitgeteilt hat, ist die Frage der Zulässigkeit der österreichischen Regelungen aufgrund der vagen Aussagen im Urteil zurzeit nicht eindeutig beantwortbar. Wie Sie aber sicherlich wissen, ist ein neues Verfahren anhängig, und in diesem Zusammenhang wird sich in dieser Hinsicht noch einiges entwickeln.

Die österreichische Bundesregierung hat – das ist angeregt worden, und ich kann diesbezüglich schon eine Vollzugsmeldung bringen – unabhängig davon bereits Schritte gesetzt, um die tatsächliche Gleichstellung auf europäischer Ebene voranzutreiben. Wir haben im Rahmen der österreichischen Positionen für die Regierungskonferenz der Europäischen Union, die Ende März in Turin stattfinden wird, Vorschläge erarbeitet, die nächste Woche dem Ministerrat zugeleitet werden sollen. Dazu kann ich Ihnen sagen, daß wir auf mehreren Ebenen ansetzen wollen und daß es im wesentlichen darum geht, die Gleichstellungspolitik als Ziel der Europäischen Union festzulegen, das heißt also, die Gleichstellungspolitik in den Zielkatalog aufzunehmen, damit die anderen Politikfelder der Europäischen Union dieser Gleichbehandlungspolitik auch Rechnung tragen. Der Kernpunkt der Reform der Verfassung der EU soll aber jene Bestimmung sein, die den Grundsatz der Lohngleichheit auf ein allgemeines Gebot der Gleichbehandlung von Frauen und Männern erweitert.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Ausnahme dieses einen Urteils übrigens in einer äußerst frauenfreundlichen Judikatur diese Weiterentwicklung auch bereits vorgezeichnet. Schließlich sollen all jene spezifischen Maßnahmen der Förderung der tatsächlichen Gleichstellung weiterhin zulässig sein – ich zitiere wörtlich –, "die sachlich gerechtfertigt und auch geeignet sind, dem Ziel der tatsächlichen Gleichstellung zu entsprechen". Das heißt, es geht auch da um adäquate und verhältnismäßige Förderung.

Meine Damen und Herren! Damit ist die österreichische Bundesregierung – so meine ich, und Sie werden mir zustimmen – gut gerüstet, auf europäischer Ebene für die Frauen etwas weiterzubringen. Selbstverständlich ist es auch in Österreich wichtig, Unklarheiten in der Verfassung auszuschalten und deutliche Signale für eine gleichberechtigte Zukunft von Frauen und Männern zu setzen.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche mir natürlich, daß wir da gemeinsam vorgehen und daß uns das gemeinsam gelingt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Den Antrag 10/A weise ich dem Verfassungsausschuß zu.

11. Punkt

Wahl der Vertreter Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

Präsident Dr. Heinz Fischer: Somit gelangen wir zum 11. Punkt der Tagesordnung: Wahl der Vertreter Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates.

Aufgrund einer Vereinbarung in der Präsidialkonferenz und der Nominierungen der Fraktionen sind vom Nationalrat sechs Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder zu wählen.


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