Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 267

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Artikel 73 bis 78 des Strukturanpassungsgesetzes 1996

Justiz

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nun zur Verhandlung über die Beratungsgruppe Justiz. Diese umfaßt die Artikel 73 bis 78.

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter um eine einleitende Bemerkung. – Bitte.

Berichterstatter Karl Gerfried Müller: Herr Präsident! Hohes Haus! Namens des Budgetausschusses stelle ich den Antrag , der Nationalrat wolle den in der Beratungsgruppe Justiz zusammengefaßten Artikeln 73 bis 78 des Entwurfes eines Strukturanpassungsgesetzes 1996 in der Fassung des Ausschußberichtes (95 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen sowie die dem Ausschußbericht beigedruckte Entschließung betreffend Novellierung des Mietrechtsgesetzes annehmen.

Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

12.10

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist so angenehm ruhig und friedlich heute hier im Saal. (Abg. Dr. Stummvoll: Das wird sich gleich ändern!) Es wird mir gar nicht gelingen, die Stimmung anzuheizen, fürchte ich, obwohl ich mir im Sinne des lebendigen Parlamentarismus schon wünsche, daß sich ein bißchen etwas rührt. Es muß ja nicht gleich sein, daß der Präsident des Saales verwiesen wird, ein bißchen weniger genügt auch, um Stimmung hereinzubringen!

Gestern waren die Dinge anders gelagert, und ich möchte doch mit einigen Sätzen darauf zu sprechen kommen. Es ist von Rednern der Regierungsparteien das böse Wort vom Mißbrauch der Geschäftsordnung, wenn nicht gar des Parlamentarismus und seiner Regeln im Zusammenhang damit gefallen, daß die Freiheitlichen namentliche Abstimmung in etlichen Fällen beantragt haben. Diejenigen Redner, die hier Mißbrauch gewähnt haben, haben Ursache und Wirkung verwechselt, meine Damen und Herren! Mißbrauch ist gegeben, wenn ich hergehe und im Bewußtsein dessen, daß Gesetzesbestimmungen, die zu beschließen wären, verfassungswidrig sind, die Verfassung und den Verfassungsgerichtshof, die Appellations- und Überprüfungsmöglichkeiten, unterlaufe und Halbsätze, Sätze, einzelne Worte, die eben verfassungswidrig sind, als Verfassungsbestimmungen beschließen lasse. Das ist Mißbrauch! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist kein Mißbrauch, wenn eine verantwortungsbewußte, pflichtbewußte Oppositionspartei hergeht und über den – das sei zugegeben – zeitraubenden und mühseligen Umweg namentlicher Abstimmungen für die Zukunft, für alle Zukunft, für die Geschichte, namentlich festhält, wer zu den Mitverantwortlichen des gestrigen Verfassungsbruches, dieser sechs, sieben oder mehr Verfassungsbestimmungen, zählt. Das mag den Betreffenden peinlich sein, aber sie sind die Mißbraucher und nicht jene, die die namentliche Abstimmung verlangt haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In diesem Zusammenhang ist auch gar nicht so verhohlen einmal mehr von dem einen oder anderen Redner zum Ausdruck gebracht worden, daß man sich sehr wohl überlegen werde müssen, die Rechte der Opposition noch mehr einzuschränken.

Meine Damen und Herren! Ich kann davor nur warnen! Wir alle haben noch in Erinnerung, daß es vor zwei Nationalratswahlen eine neue Nationalrats-Wahlordnung gegen die Stimmen aller Oppositionsparteien gegeben hat. Es widerspricht den Regeln einer wohlverstandenen parlamentarischen Demokratie, daß man gegen die Stimmen der Schwächeren neue Wahlrechte be


Vorherige SeiteNächste Seite
HomeSeite 1