Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 595

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Das Bundeskanzleramt hat mitgeteilt, daß laut Entschließung des Bundespräsidenten am heutigen Sitzungstag die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten, Frau Dr. Helga Konrad, durch den Herrn Bundesminister Dr. Caspar Einem vertreten wird.

Übrige Teile des Strukturanpassungsgesetzes 1996, insbesondere Artikel 20, 80 bis 83, 88 und 91

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Hohes Haus! Wir gelangen nun zur Verhandlung der restlichen Teile des Strukturanpassungsgesetzes.

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die Debatte zu eröffnen. – Bitte.

Berichterstatter Karl Gerfried Müller: Herr Präsident! Hohes Haus! Namens des Budgetausschusses stelle ich den Antrag , der Nationalrat wolle den übrigen Teilen des Strukturanpassungsgesetzes 1996, insbesondere die Artikel 20, 80 bis 83, 88 und 91 die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Weiters stelle ich den Antrag , die dem Ausschußbericht beigedruckte Entschließung betreffend eine Untersuchung der Verkehrsauswirkungen im Zusammenhang mit der Einführung der Vignette anzunehmen.

Herr Präsident! Ich bitte, in der Debatte fortzufahren.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich danke dem Herrn Berichterstatter.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.48

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt langsam zum Schluß der Debatte rund um das Belastungspaket, und gerade jetzt bei den restlichen Teilen des Strukturanpassungsgesetzes merkt man die Problematik, die wir in dieser Woche des öfteren kritisiert haben, nämlich daß in dieses Konvolut von Anträgen, von Gesetzesänderungen, von oft sehr weitreichenden Änderungen auch Materien hineingepackt sind, die in einer Debatte, in der es um budgetwirksame Gesetzesänderungen geht, eigentlich überhaupt nichts verloren hätten und die aufgrund ihrer Brisanz, die man vielleicht im ersten Augenblick gar nicht erkennen kann, einer ausführlicheren Debatte im jeweiligen Fachausschuß würdig gewesen wären.

Einer dieser Teile ist die im Artikel 80 angeführte Änderung des Wehrgesetzes.

Meine Damen und Herren! Im § 28 dieser Wehrgesetzänderung wird festgehalten, daß der ordentliche Grundwehrdienst, der bis jetzt in der Regel mit sechs Monaten festgelegt war ... (Unruhe im Saal.) Herr Präsident, ich weiß nicht, ob nicht mehr Aufmerksamkeit ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich glaube, die Aufmerksamkeit wird sich nach einer gewissen Beruhigung wieder einstellen.

Sie sind am Wort. Setzen Sie fort, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Herbert Scheibner (fortsetzend): Herr Präsident! Vielleicht ist die Unruhe berechtigt, denn die Vorgangsweise, die wir hier in dieser Woche erleben mußten, nämlich daß wichtige Anträge in Bausch und Bogen vorgelegt wurden, erzeugt anscheinend Unruhe. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Diese Wehrgesetzänderung sagt nicht mehr und nicht weniger, als daß dadurch das derzeitige Milizsystem ausgehöhlt werden könnte. Es wird nämlich ganz einfach ein flexibler Präsenzdienst statuiert, der zwischen sechs und acht Monaten liegen kann, je nachdem, wie es die militärischen Erfordernisse vorgeben.


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