Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 19

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Verfassungsausschuß:

Antrag 154/A der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 aufgehoben wird,

Antrag 155/A der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird,

Antrag 156/A der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen, StGBl. Nr. 209/1919, aufgehoben wird.

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Verlangen auf Besprechung von Anfragebeantwortungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, daß die von 20 Abgeordneten unterstützten Verlangen gestellt worden sind, daß über die Beantwortung 109/AB sowie 64/AB der Anfragen 71/J sowie 28/J der Abgeordneten Dr. Haider beziehungsweise Mag. Trattner und Genossen betreffend Wolfgang Purtscheller und das Sprengstoffattentat von Ebergassing sowie betreffend Gutachten, Umfragen und Studien, die in den Jahren 1992 bis 1995 durch den Herrn Bundesminister für Inneres beziehungsweise den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten in Auftrag gegeben wurden, vor Eingang in die Tagesordnung eine Besprechung stattfinden möge.

Gemäß § 92 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich diese Besprechung an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus, und zwar in der angegebenen Reihenfolge.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 der heutigen Tagesordnung zusammenzufassen.

Gibt es gegen diese Zusammenfassung einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in die Tagesordnung ein, und ich gebe bekannt, daß in der Präsidialkonferenz Konsens über die Dauer der Debatten zur gesamten Tagesordnung wie folgt erzielt wurde:

Demgemäß soll für den heutigen Sitzungstag sowie für die folgenden Sitzungstage bis einschließlich 26. April 1996 jeweils eine Blockredezeit von 11 Wiener Stunden festgelegt werden, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 165 Minuten, ÖVP 154 Minuten, Freiheitliche 143 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 99 Minuten Redezeit.

Spricht ein Mitglied der Bundesregierung in der Debatte länger als 20 Minuten, so würde das Ausmaß der Überschreitung in die Redezeit der jeweiligen Fraktion eingerechnet werden. Der Herr Bundesminister für Justiz bleibt dabei außer Betracht.

Über diesen Vorschlag ist in der Präsidiale Konsens erzielt worden. Der Nationalrat hat nunmehr darüber zu befinden.

Gibt es Einwendungen gegen diesen Vorschlag? – Das ist nicht der Fall. Dann liegt einhellige Zustimmung zu dieser Vorgangsweise vor.


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