Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 55

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längerung der neunmonatigen Vorlagefrist entgegenzukommen. Ich glaube, daß da der Gläubigerschutz überwiegt.

Noch ein Gedanke dazu: Es geht darum, daß vor allem kleine Betriebe an die Bilanzerstellung betriebswirtschaftliche Überlegungen knüpfen. Es ist daher eine zügige Bilanzerstellung auch aus diesem Grunde sinnvoll.

Als Förderung von Klein- und Mittelbetrieben sehe ich auch die zukünftige Möglichkeit der Einpersonengesellschaft. Es war bisher nur möglich, die Gesellschaftsanteile nachträglich in einer Hand zu vereinigen. In Zukunft wird es aber nicht mehr nötig sein, sich eines Hilfsmannes oder eines Strohmannes zu bedienen, wenn man die Haftung auf ein Vermögen beschränken möchte, das man für eine bestimmte Tätigkeit einzusetzen bereit ist.

Letztendlich konnte auch den Wünschen der Rechtsanwälte entsprochen werden, Firmenbucheintragungen mittels EDV – genauso wie es den Notaren möglich ist – zu erstatten, sobald diese über die nötigen technischen Einrichtungen verfügen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Vorlage wurde gewissenhaft von vielen Wissenschaftern, Interessenvertretern und Fachleuten vorbereitet. Es galt, EU-Recht auszufiltern und in nationales Recht zu transformieren, aber es gelang auch, zahlreiche Anregungen aufzunehmen, sodaß auch ein deutlich österreichischer Touch bemerkt werden kann.

Wohltuend – das sei abschließend noch bemerkt – ist die Klarheit der Inkrafttretenstermine, sodaß jeder weiß, ab wann das neue Recht anzuwenden ist. Wir können daher mit gutem Gewissen empfehlen, dieser Vorlage die Zustimmung zu erteilen. – Ich danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Michalek. Ich erteile es ihm.

12.03

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung erfordert zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes in einem gemeinsamen Markt eines sich zunehmend integrierenden Europas eine weitestmögliche Angleichung und Harmonisierung der wirtschaftsrelevanten Rechtsvorschriften. Mit dem EU-GesRÄG werden sämtliche bisher noch nicht transformierte handels- und gesellschaftsrechtliche Richtlinien umgesetzt und damit der bisherige Umsetzungsbedarf von EU-Rechtsnormen im Justizbereich abgeschlossen.

Zur Verwirklichung des Grundsatzes der Niederlassungsfreiheit sind einheitliche rechtliche Standards in allen Mitgliedstaaten – insbesondere gleichwertige Bestimmungen des Gläubiger- und Aktionärsschutzes – zur Sicherung und Erhaltung des Unternehmenskapitals notwendig. Dem dient vor allem die Angleichung des Rechnungslegungsrechtes. Die neuen Bestimmungen über die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der Jahresabschlüsse aller Kapitalgesellschaften sollen eine bessere auch internationale Vergleichbarkeit der Einzel- und Konzernjahresabschlüsse ermöglichen.

Die Gewährleistung vergleichbarer Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens wird zu mehr Aussagekraft und Transparenz führen, sowohl zur besseren und auch früheren Eigeninformation der Unternehmensführung als auch zum Schutz der Gesellschafter und Gläubiger, aber auch der Dienstnehmer des Unternehmens. Es wird damit aber auch ein Beitrag zur Früherkennung und möglichsten Vermeidung von Insolvenzen geleistet.

Zur Frage der Veröffentlichung möchte ich darauf hinweisen, daß die Einhaltung der Verpflichtung zur fristgerechten Offenlegung des Jahresabschlusses von Amts wegen durch die Firmenbuchgerichte erfolgen wird und daß im Interesse der Einsichtswilligen diese Offenlegung durch die Einreichung zum Firmenbuch in dasselbe eingetragen und veröffentlicht werden wird.


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