Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 29

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Verfassungsausschuß:

Antrag 244/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz vom 10. 7. 1974, BGBl. Nr. 396/1974, über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, das Bundesgesetz, mit dem Regelungen über regionalen und lokalen Hörfunk erlassen werden (Regionalradiogesetz) und das Fernmeldegesetz von 1993, BGBl. Nr. 908/1993, zuletzt geändert BGBl. Nr. 821/1995, geändert werden,

Antrag 245/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Unvereinbarkeitsgesetz 1983, das Bezügegesetz, das Parlamentsmitarbeitergesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landes-Lehrerdienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Dienstrechtsgesetz 1985 und die Bundesforste-Dienstordnung 1986 geändert werden (Bezügereformgesetz).

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Ankündigung der Besprechung einer Anfragebeantwortung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es ist das von 20 Abgeordneten unterstützte Verlangen gestellt worden, über die Beantwortung 505/AB der Anfrage 483/J der Abgeordneten Dr. Haider und Genossen betreffend Sondervertrag des Sektionschefs Dkfm. Stacher vor Eingang in die Tagesordnung eine Besprechung durchzuführen.

Ich verlege diese Besprechung im Sinne der Bestimmungen der Geschäftsordnung auf 16 Uhr.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 bis 9 sowie 10 bis 14 der heutigen Tagesordnung zusammenzufassen.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bei der Präsidialkonferenz wurde für alle Debatten dieser Tagesordnung eine Blockredezeit von elf "Wiener Stunden" vereinbart. Daraus ergeben sich als Redezeit: SPÖ 165 Minuten, ÖVP 154 Minuten, Freiheitliche 143 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 99 Minuten. Über diesen Vorschlag ist in der Präsidiale Einvernehmen erzielt worden.

Gibt es dagegen im Plenum Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (151 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz geändert wird (AMG-Novelle 1996) (202 der Beilagen)


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