Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 134

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optimistisch, daß es im August tatsächlich zu einem Tunnelanstich kommt und die ersten Bauarbeiten beginnen.

Man muß sich vor Augen halten, daß in den nächsten vier Jahren in Niederösterreich rund 14 Milliarden Schilling in diese Infrastrukturmaßnahmen investiert werden und daß Studien darauf verweisen, daß pro Milliarde Schilling Investition etwa 2 300 Arbeitsplätze geschaffen werden, was sicherlich auch nicht uninteressant ist.

Und nun zur tatsächlichen Gesetzesveränderung, nämlich zu diesen Dritten, die jetzt Hochleistungsstrecken errichten können:

Die Brenner Eisenbahn GmbH plant ja schon seit längerer Zeit. Hier geht es bei einem gemeinsamen EU-Vorhaben um ein Bauvolumen von insgesamt 175 Milliarden Schilling. Es geht um eine Verbindung München–Verona. Mit 1. Jänner 1996 hat die Planung der Gesellschaft begonnen, und in einem Zeitplan bis 2010 soll zumindest der Abschnitt in Österreich von Grenze Deutschland bis Grenze Italien erreicht werden.

Ich denke, das ist ein wichtiger Beitrag für ein vernünftiges Verkehrskonzept. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, die Reduzierung des Individualverkehrs ermöglichen eine sinnvolle Koordination von Straße, Schiene und natürlich auch Wasser zu erreichen.

Der zweite Punkt: Der Antrag zur Lärmreduzierung, für Maßnahmen zur Bekämpfung des Verkehrslärms bei den ÖBB. Es gab gestern in der "Presse" einen Beitrag, wonach im Bereich von Pöchlarn, wo die ÖBB den Neubau einer Hochleistungsstrecke planen, arge Befürchtungen in bezug auf die Lärmentwicklung vorhanden sind.

Einige Punkte dazu, meine Damen und Herren. Schon 1991 hat sich das Hohe Haus mit diesen Problemen beschäftigt. Es kam dann 1992 zu einem Entschließungsantrag. 1993 wurde diese Thematik weiter behandelt. Es sind einige Verordnungen erlassen worden. Es wurden eine Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung und eine Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung beschlossen. Dabei geht es vor allen Dingen darum, daß Regelungen bezüglich Lärmschutzmaßnahmen bei Neu- und Ausbaustrecken, die erforderlich sind, gewährleistet werden. Somit kann ich den Pöchlarnern sagen: Ihre Ängste werden ernst genommen, sind aber unbegründet. Ich bin davon überzeugt, daß diese Verordnungen zum Tragen kommen, im Interesse der Bevölkerung.

Es gab in diesem Zeitraum auch ein Projekt "Die lärmarme Bahn". Dieses wurde im Dezember 1995 abgeschlossen und war für die Projektanten sehr zufriedenstellend. Seit 1994 liegt auch ein Lärmkataster auf.

Zur schalltechnischen Sanierung, meine Damen und Herren, gibt es zwei Standpunkte: zum einen den Standpunkt des Bundes, der ÖBB, die meinen, bei Neubauten hat der Bauherr für die Kosten aufzukommen. Bei bestehenden Eisenbahnstrecken muß es aber sehr wohl auch eine Beteiligung der Länder geben. Der Standpunkt der Länder ist: Das ist Eisenbahnsache. – Und somit kommt es zu keiner Einigung, vor allen Dingen auch nicht in meinem Bundesland Niederösterreich. Hier wird über die Höhe der Beiträge gestritten. Wünschenswert wäre eine 50:50-Regelung. Die beiden Städte beziehungsweise Gemeinden Wiener Neustadt und Purkersdorf haben die Initiative ergriffen und tragen selber die anteiligen Kosten – im Sinne der Bevölkerung und zum Schutz der Bevölkerung.

In Niederösterreich würden insgesamt 33 Bahnabschnitte in die Prioritätsklasse 1 fallen, 54 Abschnitte in die Prioritätsklasse 2. Meine Damen und Herren! Da geht es darum, den Lärm zu reduzieren. Österreichweit geht es dabei um Gesamtkosten von insgesamt 15 Milliarden Schilling.

Ich denke, Länder und Bund müssen jetzt wirklich schleunigst Maßnahmen setzen – im Interesse der Betroffenen, im Interesse jener, die mit diesem Lärm zu kämpfen haben. Natürlich sind Lärmempfindungen unterschiedlich. Die Auswirkungen auf Seele, Geist und Körper kennen wir. Und ich denke, da unser gemeinsames Ziel Zufriedenheit und Wohlbefinden des einzelnen


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