Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 139

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Die Transportqualität auf der Schiene wird sich nicht zuletzt durch diese gesetzliche Maßnahme zugunsten des Marktes weiter erhöhen. Durch diese Verbesserung der Transportqualität wird es in Zukunft auch ein größeres Interesse am Güterschienenverkehr mit Containern geben. Außerdem ist durch die hohe Wirtschaftskraft und die zunehmenden ökonomischen Verflechtungen zwischen den Regionen in Europa ein überdurchschnittlich steigender Güterverkehr zu erwarten. Mit dem Containerzugsverkehr, der bei der Eisenbahn auch unbegleiteter kombinierter Verkehr genannt wird, kann die doppelte Menge an Gütern bei gleicher Anhängelast transportiert werden wie mit herkömmlichen Systemen.

Subsidiär darf man aber auch nicht den Umwelteffekt vergessen, denn ein Mehr an Containerverkehr auf der Schiene bedeutet ein Weniger auf der Straße und damit weniger Umweltschäden, weniger Schadstoffemissionen und weniger Gefahren. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Abschließend muß man bemerken, daß man diesen beiden Gesetzesvorlagen die Zustimmung sicher nicht entsagen kann – schon im Verkehrsausschuß wurde einhellig die Zustimmung erteilt –, denn mit Inkrafttreten dieser Gesetze werden nicht nur spezifische Sicherheitsrisiken des Transportverkehrs vermindert oder sogar nahezu ausgeschlossen, sondern auch im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik wesentliche Schritte gesetzt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

17.58

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im letzten Verkehrsausschuß stand auch ein Antrag des Abgeordneten Rosenstingl betreffend die Schaffung international verbindlicher strenger Abgasvorschriften zur Debatte.

Wenn ich etwas zurückblenden darf: Bereits im Jahre 1991 hat das Umweltbundesamt Materialien für eine Ozonstrategie präsentiert. Diese fanden dann auch Eingang in das Ozongesetz 1992 und in eine dementsprechende Entschließung dazu. Es sind dort vor allem Reduktionsziele für die Emission von Ozonvorläufersubstanzen festgelegt worden, und es sind auch viele Maßnahmen bereits umgesetzt worden, um diese Ziele erreichen zu können. Im Verkehrsbereich speziell waren dies die Einführung der Gaspendeltechnik bei Tankstellen oder eben strengere Abgasgrenzwerte für PKW und LKW.

Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung des Umweltbundesamtes hat ergeben (Abg. Rosenstingl: Die ausländischen Fahrzeuge!) – ich komme noch dazu, Kollege Rosenstingl –, daß wir auf gutem Wege sind, insgesamt die Ziele dieses Ozongesetzes und dieser Entschließung erreichen zu können. Aber das Umweltbundesamt stellt auch fest, daß wir es mit diesen Maßnahmen allein nicht ganz schaffen können, die Ziele wirklich endgültig zu erreichen.

Deshalb haben ja auch die beiden Regierungsparteien bereits vor einigen Wochen einen zweiten Ozon-Entschließungsantrag eingebracht, der 25 Punkte umfaßt, der nächste Woche im Umweltausschuß zur Debatte steht und eine Woche später auch im Plenum verabschiedet werden soll.

Herr Kollege Rosenstingl! Ihrem Antrag, der sich vor allem auch mit den ausländischen Fahrzeugen, wie Sie richtig bemerkt haben, beschäftigt, kann ich durchaus vom Sinn her einiges abgewinnen. Wir haben aber deshalb Ihrem Antrag nicht zustimmen können, weil er Forderungen zur Abänderung von internationalen Vereinbarungen enthält, die schlicht und einfach nicht erfüllbar sind. (Abg. Rosenstingl: Kennen Sie diesen Antrag?) Ja. (Abg. Rosenstingl: Da geht es ganz leicht!) Das ist nicht erfüllbar in dieser extremen Form, wie Sie das fordern. Wir haben deshalb Ihrem einen eigenen Entschließungsantrag entgegengestellt, der im Grunde auf dasselbe abzielt, auf die Änderung dieser internationalen Vereinbarungen. Ich glaube, wenn Sie es ernst gemeint haben mit Ihrem Antrag, dann dürfte es Ihnen nicht schwerfallen, unserem Antrag die Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und des Abg. Dr. Heindl .)

18.02


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