Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 16

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Redezeitbeschränkungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten zur gesamten Tagesordnung erzielt. Demgemäß wurde für die Debatte zu Punkt 1 der Tagesordnung sowie für die gemeinsame Debatte zu den Punkten 2 und 3 jeweils eine Blockredezeit von acht "Wiener Stunden" vereinbart.

Daraus ergeben sich folgende Redezeiten: SPÖ 120 Minuten, ÖVP 112 Minuten, Freiheitliche 104 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 72 Minuten.

Weiters wurde für die gemeinsame Debatte zu den Punkten 4 bis 9 festgelegt, daß maximal zwei Redner pro Fraktion mit einer Redezeit von höchstens je 10 Minuten das Wort erhalten.

Die endgültige Entscheidung über diese Vorschläge obliegt dem Nationalrat. Ich frage daher: Gibt es Einwendungen gegen diesen Vorschlag? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Vorschlag einhellig gebilligt und angenommen.

Ich füge hinzu, daß von den Fraktionen SPÖ und ÖVP weitere freiwillige Redezeitbeschränkungen zu einer Reihe von Tagesordnungspunkten angekündigt wurden, die wir gleichfalls durch Einstellung der Zeitmessung berücksichtigen werden.

1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 245/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Unvereinbarkeitsgesetz 1983, das Bezügegesetz, das Parlamentsmitarbeitergesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landes-Lehrerdienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Dienstrechtsgesetz 1985 und die Bundesforste-Dienstordnung 1986 geändert werden (Bezügereformgesetz), den Antrag 69/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend Politikerprivileg vorzeitige Pensionierung, den Antrag 101/A (E) der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betreffend Bezügegesetz und Beamten-Dienstrechtsgesetz, den Antrag 109/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge der obersten Organe und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden, den Antrag 71/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend Politikerprivileg Abfertigung, den Antrag 105/A der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert werden, den Antrag 106/A der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG 1984) und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 (LLDG 1985) geändert werden, und den Antrag 117/A (E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Abbau der Politikerprivilegien (249 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zum 1. Punkt der Tagesordnung: Es ist dies der Bericht des Verfassungsausschusses über die Anträge 245/A der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend Bezügereformgesetz,

69/A (E) der Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen betreffend Politikerprivilegien und vorzeitige Pensionierung,

101/A (E) der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen betreffend Bezügegesetz und Beamten-Dienstrechtsgesetz,


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