Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 65

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Pensionsleistung ist somit zu prüfen, ob im Zeitraum der Tätigkeit im Unternehmen, durch die der Anspruch überhaupt begründet wurde, zum Beispiel Oberste Organe der Vollziehung des Bundes einschließlich der Bundesregierung hinsichtlich von Gesellschaftsorganen ein Bestellungs- und Bestätigungsrecht ausgeübt haben oder der Bund mit wenigstens 50 Prozent beteiligt war, und zwar auch dann, wenn diese Voraussetzungen später nicht mehr gegeben waren, weil etwa die Beteiligung des Bundes reduziert wurde.

Hohes Haus! Betroffen von der Neuregelung ist somit beispielsweise eine Tätigkeit als Vorstandsmitglied der ehemaligen Länderbank, da der Bund an dieser mit mehr als 50 Prozent beteiligt war, dies heute nicht mehr ist; das heißt, daß der Herr Bundeskanzler in seiner Pension keinen Doppelbezug mehr beziehen kann.

Selbstverständlich ist diese Vergleichsberechnung auch jeweils zum Zeitpunkt des Zufließens des Einkommens oder Ruhegenusses anzustellen, das heißt, daß auch zu prüfen ist, ob die in lit. g genannten Voraussetzungen in Ansehung der Unternehmung überhaupt vorliegen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie nicht wollen, daß ein oberster Repräsentant tatsächlich eine ungerechtfertigte Pension in diesem Land beziehen könnte und es wahrscheinlich auch tun wird, dann stimmen Sie dieser Abänderung zu, dann werden wir zumindest diesen Punkt bereinigen können. Dann hat dieser Tag wenigstens in diesem Punkt einen Sinn gehabt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Abgeordnetem Dr. Graf vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.44

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Herr Dr. Haider! Ich bekenne hiermit, gemäß Ihrer Diktion ebenfalls ein "Privilegierter" in diesem Hause zu sein. Ich habe nämlich als einer der Wenigen das "Privileg", siebeneinhalb Stunden zu benötigen, um aus meinem Wahlkreis nach Wien ins Parlament zu kommen.

Ich habe des weiteren das "Privileg", der einzige sozialdemokratische Abgeordnete aus Vorarlberg zu sein. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. – Abg. Koppler: Da mach‘ dir keine Sorgen!) Herr Haigermoser! Das überlassen wir lieber den Wählern und nicht der "F", denn das ist ohnehin nicht gar so gut. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe des weiteren das "Privileg", bis zu 90 Stunden und mehr in der Woche für diese Republik und ihre Bürger zu arbeiten; schließlich habe ich noch das "Privileg", einer von 183 von fast 8 Millionen Österreicher und Österreicherinnen zu sein, der als Abgeordneter in diesem Hause politische Arbeit verrichten darf.

Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen! Dies sind meine "Privilegien" – nicht weniger und auch nicht mehr, und auf diese "Privilegien" bin ich in der Tat stolz.

Eines habe ich noch vergessen: Ich habe das allerdings zweifelhafte "Privileg", mich von Ihnen und diversen Boulevard-Blättern stets als "Abcasher", "Staatsparasit" und ähnliches beschimpfen zu lassen, weil doch alle Politiker Tausende Nebenjobs haben und anscheinend dafür auch noch Geld geschenkt bekommen.

Meine Kolleginnen und Kollegen von den Freiheitlichen! Es scheint mir eigenartig zu sein, wenn gerade Sie uns dies stets vorwerfen. Sei selbst haben mit Holger Bauer in dieser Angelegenheit einen führenden Mann in Sachen arbeitsloses Einkommen im Bundeskanzleramt sitzen, genauso wie den Dritten Nationalratspräsidenten (Abg. Böhacker: Das ist unrichtig!) , der weiterhin für seine Professorentätigkeit kräftigst verdiente und verdient (Abg. Böhacker: Das ist die absolute Unwahrheit!) – dies, obwohl er, wie Zeitungen berichteten, bereits zu der Zeit, als er nur Abge


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