Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 110

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15.44

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz zu meinem Antrag Stellung nehmen, der für die Betriebe, speziell die Einsaison-Betriebe, ein Anreiz zur Saisonverlängerung sein sollte.

Der Grund dafür war, daß von seiten der Kommunalpolitik in letzter Zeit sehr oft der Wunsch herangetragen wurde, die Betriebe mögen länger offenhalten. Das heißt, entweder die Saison früher beginnen oder gegen Ende der Saison ein, zwei Wochen anhängen – das gilt für Einsaison-Betriebe, aber auch für Zweisaisonen-Betriebe. Manchen Betrieben, die nur im Sommer geöffnet haben – Einsaison-Betrieben – will man sagen: Sperrt wenigstens über Weihnachten zwei Wochen auf! – Das geht aber aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht, Herr Minister; wir haben das in der Ausschußsitzung schon besprochen. Denn zum Beispiel jetzt im Juni hatten manche Betriebe einen Lohnkostenanteil von 60 Prozent des Umsatzes. Daß sich das nicht mehr rechnet, ist, glaube ich, jedem klar.

Mein Antrag wäre eine Erleichterung, ein Anreiz für einen gewissen Sektor. Es ist mir klar, daß er nur einen gewissen Bereich betrifft. Der Antrag hat aber im Ausschuß leider nicht die Zustimmung gefunden, was ich sehr bedaure. Es ist mir unerklärlich, warum der Antrag von seiten der Arbeitnehmervertretung nicht die Zustimmung bekommen hat, da er einen Anreiz dafür gibt, Arbeitslose vom Arbeitslosendasein wegzubekommen und kurze Zeit in einem Betrieb zu beschäftigen und gleichzeitig dem Betrieb Unterstützung zu gewähren.

Das Argument des Herrn Ministers, daß das nicht geht, da es sonst zu einer Konkurrenz käme, weil dies eine einseitige Förderung darstellt, lasse ich auch nicht gelten, denn so gesehen dürfte es nirgendwo eine Förderung geben. Jede Förderung ist irgendwo eine Konkurrenzierung oder eine einseitige Betrachtung. Herr Minister! Dieses Argument lasse ich nicht gelten!

Vielleicht können Sie, Herr Minister, diesen Antrag doch noch einmal überdenken und von Ihrer Seite her initiativ werden. Mich würde es freuen, wenn es wenigstens in naher Zukunft in dieser Richtung zu einer Umsetzung käme.

Herr Minister! Sie werden sich noch wundern, was sich im heurigen Herbst im Tourismus und gerade bei den Einsaison-Betrieben abspielen wird. Ich ersuche Sie daher, das wirklich ernst zu nehmen und initiativ zu werden. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Aumayr. – Bitte.

15.47

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister, Sie haben versprochen, daß mit dem Entwurf einer 20. BSVG-Novelle eine Verbesserung der finanziellen Situation der Bauernkrankenkassen eintritt. Sie machen jetzt aber genau das Gegenteil, denn der geplante Selbstbehalt für Heilbehelfe für bei der Bauernkrankenkasse Versicherte soll mindestens 259 S ausmachen, und Höchstgrenzen für Prothesen mit 32 000 S sind geplant.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß die Bauern ohnehin schon mit Selbstbehalten gepeinigt sind: 20 Prozent für Arztbesuche und 10 Prozent für den Spitalsaufenthalt. Eine weitere Belastung mit Selbstbehalten für eine Berufsgruppe, die sich in einer sehr schwierigen Situation befindet, finde ich wirklich unverantwortlich.

Ich bringe daher bezüglich der Bäuerinnenpension einen Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Robert Wenitsch, Mag. Herbert Haupt, Ing. Mathias Reichhold und Genossen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (20. Novelle zum BSVG) und Betriebshilfegesetz (9. Novelle


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