Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 238

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der XX. Gesetzgebungsperiode zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluß der Sitzung als genehmigt gilt und dem Herrn Bundespräsidenten vorgelegt werden kann. Ich verlese diesen Teil des Amtlichen Protokolls wie folgt:

"Mit Stimmenmehrheit faßt der Nationalrat nachstehenden Beschluß:

Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 1996 der XX. Gesetzgebungsperiode mit Ende der 36. Sitzung des Nationalrates für beendet zu erklären."

Erheben sich dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das Amtliche Protokoll so genehmigt .

*****

Weiters gebe ich bekannt, daß die Überprüfung des Amtlichen Protokolls der 34. Sitzung ergeben hat, daß über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses in 230 der Beilagen, im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG eine Sonderkundmachung der Anlagen 1 bis 24 des Vertrages mit der Republik Slowenien in 86 der Beilagen zu beschließen, keine Enunziation des Abstimmungsergebnisses vorliegt, obwohl der vorsitzführende Präsident den Abstimmungsgegenstand dargelegt hat und die gesamte Materie auf der Basis der Einstimmigkeit verhandelt wurde. (Siehe 34. Sitzung des Nationalrates Seite 209.)

Um jede Unklarheit in diesem Zusammenhang auszuschließen, lasse ich gleichfalls nach Befassung der Präsidialkonferenz ohne Präjudiz nochmals über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses in 230 der Beilagen abstimmen, im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, daß die Kundmachung der Anlagen 1 bis 24 des Staatsvertrages in 86 der Beilagen dadurch zu erfolgen hat, daß sie für die Dauer der Geltung des Vertrages zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden wie folgt aufgelegt werden: alle genannten Anlagen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien, die Anlagen 1 bis 4 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und bei den Vermessungsämtern Feldbach und Leibnitz; die Anlagen 5 bis 20 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und beim Vermessungsamt in Leibnitz und die Anlagen 21 bis 24 beim Amt der Kärntner Landesregierung und beim Vermessungsamt Völkermarkt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die mit diesem Vorschlag betreffend Kundmachungen einverstanden sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen .

Damit ist dieser Teil der Sitzung erledigt.

19. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (94 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (256 der Beilagen)

20. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (128 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (257 der Beilagen)

21. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (132 der Beilagen): Verbrauchsteueränderungsgesetz 1996 (258 der Beilagen)

22. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (130 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (259 der Beilagen)


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