Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 251

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Dann möchte ich erwähnen, daß wir in zwei Punkten unsere Meinung geändert haben. Ich habe im Finanzausschuß gegen die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen gestimmt. Wir haben uns inzwischen besser informiert und werden dem Ausschußbericht in beiden Punkten der Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen zustimmen. (Beifall des Abg. Dr. Gusenbauer. ) Unbeschadet dessen möchte ich unterstreichen, was Kollege Böhacker gesagt hat, daß in mehreren Punkten im Finanzausschuß wieder eine Situation eingetreten ist, die wir schon öfter gehabt haben, daß es nämlich unmöglich war, sich in der Kürze der Zeit auf einige Punkte vorzubereiten, vor allem dann, wenn jede Menge Abänderungsanträge in der Sitzung eingebracht werden.

Zustimmen werden wir auch dem negativen Ausschußbericht zum Antrag Haider: Zweiganstalten der Nationalbank in den Bundesländern. Ich habe mich inzwischen mit der Notenbank in Verbindung gesetzt. Im Wesentlichen geht es da um den § 6 des Nationalbankgesetzes. Dieser Paragraph gehört reformiert, aber solange er existiert, bleibt der Notenbank gar nichts anderes übrig, als auch in St. Pölten eine Miniaturzweigstelle mit zwei Mitarbeitern zu errichten. (Abg. Wurmitzer: Jedes Bundesland hat Anspruch darauf!) – Richtig!

Ich bedaure natürlich, und die Grünen bedauern, daß wieder ein Antrag auf Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes von der Mehrheit nicht angenommen werden wird. Es bleibt demnach bei dem Zustand, daß Kohle in Österreich unbesteuert bleibt, während Strom aus alternativen Energieträgern besteuert wird.

Nun zum Hauptpunkt – zumindest was die Öffentlichkeit betrifft – der heutigen Sitzung: Das ist zweifellos das Bankwesengesetz und insbesondere, was die Öffentlichkeit interessiert, die Anonymität beziehungsweise die Nichtaufhebung der Anonymität von Sparbüchern. – Meine Damen und Herren! Es ist kein Spleen der Grünen, gegen die Anonymität von Sparbüchern aufzutreten. Ich werde Sie jetzt nicht damit langweilen, wieder hervorzuheben, daß diese Anonymität wesentlichen Richtlinien der Europäischen Union widerspricht. Ich möchte nur, auch zum Schutz unserer Position, kurz aus den Stellungnahmen nicht unwichtiger Verbände und Organisationen, wie ich glaube, zitieren, die allesamt nicht im Ruf stehen, irgendwelche linksradikalen oder sonstigen revolutionären Tendenzen zu vertreten.

Ich erwähne beispielsweise die Stellungnahme der österreichischen Rechtsanwaltskammer, die darauf hinweist, daß die Nichtaufhebung der Anonymität bei Sparbüchern den EU-Richtlinien unzweifelhaft widerspricht, zweitens die Stellungnahme des Aktienforums, des österreichischen Verbands der Aktienemittenten und Investoren, der auf den gleichen Punkt hinweist, drittens die Stellungnahme der Industriellenvereinigung vom März 1996, und viertens – last but not least – die Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz, ebenfalls vom März 1996, worin das Justizministerium nicht nur auf den Widerspruch zu einschlägigen EU-Richtlinien hinweist, sondern vor allem auch darauf – was auch die Grünen immer wieder betonen –, daß in diesem Zusammenhang auch ganz andere Probleme auftreten, nämlich im Zusammenhang mit Todesfällen beziehungsweise Erbstreitigkeiten, Erbauseinandersetzungen, im Zusammenhang mit Scheidungs- und Unterhaltsauseinandersetzungen und schließlich Bedenken aus strafprozeßualer und strafrechtlichter Sicht.

Deswegen haben wir im Ausschuß einen Abänderungsantrag eingebracht, der auf die Aufhebung der Anonymität von Sparbüchern hinausläuft, gemeinsam – und das ist wichtig zu betonen; auch die Liberalen haben das schon betont – mit einer Verschärfung des Bankgeheimnisses.

Im übrigen noch einmal: 18 von 22 Vorlagen finden unsere Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Anna Huber. – Bitte Frau Abgeordnete.

10.42

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Bankwesengesetz, mit der ich mich beschäftigen möchte, bringt für Kon


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite