Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 22

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Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Bundesministerin! Können Sie uns berichten, wie die fachärztliche Anwesenheit in Krankenanstalten in anderen Staaten Europas geregelt ist? (Bundesministerin Dr. Krammer hat die Frage nicht gehört.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Abgeordneter, könnten Sie die Frage wiederholen.

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel: Frau Bundesministerin! Können Sie uns berichten, wie die fachärztliche Anwesenheit in Krankenanstalten in anderen Staaten Europas geregelt ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Herr Abgeordneter! In Deutschland gibt es überhaupt keine unserer KAG-Bestimmung entsprechende gesetzliche Regelung für die fachärztliche Anwesenheit. Es ist in keinem Gesetz normiert, daß Ärzte rund um die Uhr im Spital anwesend sein müssen. Auch eine klare Regelung darüber, ab welchem Ausbildungsstand Ärzte alleinverantwortlich eine Abteilung führen dürfen, fehlt in der Bundesrepublik.

Man könnte aus der Rechtsprechung für Deutschland folgendes ableiten: Mit Ausnahme von hochrangigen Zentralkrankenanstalten genügt es allgemein, wenn außerhalb der regulären Dienstzeit vor Ort ein Facharzt in Ausbildung anwesend ist, der auch oft fächerübergreifenden Bereitschaftsdienst leistet. – In der Bundesrepublik. – Entscheidend ist, daß der vor Ort anwesende Arzt über die Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Notwendigkeit, einen erfahrenen Facharzt zu holen, zuverlässig zu erkennen. Im Zusammenhang damit hat ein Facharzt in ständiger Rufbereitschaft zu stehen.

Auch in der Schweiz, die von uns auch sehr gerne als Beispiel genannt wird, gibt es keine verbindliche Rechtsgrundlage für die Ärzteausstattung in Spitälern. Der Nacht- und Wochenenddienst wird von einem Assistenzarzt, das heißt einem in Facharztausbildung befindlichen Arzt geleistet, der für die Notfallversorgung aller Patienten zuständig ist.

Das ist die Lage in unseren Nachbarstaaten, von denen, glaube ich, niemand hier sagen kann, sie hätten einen schlechten oder einen niedrigen medizinischen Standard. – Danke schön.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Frau Abgeordnete Motter. – Bitte.

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Frau Bundesministerin! Die Österreichische Ärztekammer befürchtet bezüglich des Entwurfs der KAG-Novelle, daß durch die Fixierung der Finanzleistungen an die Krankenkassen keine nennenswerten Auslagerungen von Leistungen in den extramuralen Bereich erfolgen werden. Dies bedeutet laut Ärztekammer, daß die neugeschaffene Leistungskrankenanstaltsfinanzierung nicht wirksam werden würde.

Teilen Sie diese Befürchtung der Ärztekammer?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Nein, diese Befürchtung teile ich nicht. Die Reform beginnt jetzt mit 1. Jänner, also der erste Schritt zur Gesundheitsreform, die Einführung des leistungsorientierten Abrechnungssystems in den Krankenhäusern. Er sollte demnächst gefolgt werden vom zweiten Schritt, der da heißt: Aufwertung des extramuralen Bereiches. Das ist unsere Intention.

Wir wollen, daß außerhalb des Krankenhauses der niedergelassene Arzt, die niedergelassenen Ärzte sehr viel an Verantwortung übertragen bekommen. Das ist unsere Intention. Ich wundere mich über das, was Sie da sagen, ich habe das von der Ärztekammer noch nicht gehört. Es ist sicher nicht so, Frau Abgeordnete, das kann ich definitiv sagen.


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