Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 25

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Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Bundesministerin! Ich möchte Sie noch einmal fragen: Was ist, wenn kein Facharzt da ist, und ein Turnusarzt, der in Ausbildung steht, verweigert seinerseits die Alleinverantwortung im Notfall? Kann er das, und welche rechtlichen Konsequenzen würde es in diesem Fall für den Turnusarzt geben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Es muß ein Arzt sein, der über entsprechende Kenntnisse verfügt. Ein junger, in Ausbildung stehender Mediziner, der den ersten Tag im Krankenhaus ist, wird von den Verantwortlichen sicher nicht für eine solchen Fall, wie Sie ihn geschildert haben, als Alleinverantwortlicher herangezogen. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Sie entwerfen Szenarien, wo alles möglich ist. Das ist jetzt auch schon möglich. Ich kann auch für diese Dinge keine Garantie übernehmen. Das kann auch niemand von Ihnen, jetzt nicht und auch künftighin nicht. Ich bitte Sie!

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit ist der 7. Fragenkomplex abgehandelt.

Die Frage Nummer 34 stellt Herr Abgeordneter Walter Guggenberger (SPÖ). Er hat das Wort.

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger: Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

34/M

Welche Impulse für das österreichische Gesundheitswesen erwarten Sie sich durch die mit der politischen Einigung am 29. März dieses Jahres in die Wege geleitete Reform der Krankenanstaltenfinanzierung?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich erwarte mir die einvernehmliche Festlegung des österreichischen Krankenanstaltenplanes und des Großgeräteplanes und ein österreichweites Kapazitäts- und Leistungsangebot, das dem Bedarf optimal gerecht wird. Von der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung erwarte ich eine maßgebliche Erhöhung der Kosten- und Leistungstransparenz in allen Krankenanstalten. Ich finde, die Transparenz müßte gegeben sein hinsichtlich der Erbringung der Leistung, und die Transparenz müßte gegeben sein hinsichtlich der Kosten, die entstehen.

In Verbindung mit dem österreichischen Krankenanstaltenplan erwarte ich mir eine Optimierung des Mitteleinsatzes und eine langfristige Eindämmung von überproportionalen Kostensteigerungsraten im Krankenanstaltenbereich. Das sollte mit dazu beitragen, neben anderen Maßnahmen auch.

Eine den medizinischen Erfordernissen entsprechende und von den Ärzten festzustellende und festzuhaltende kürzere Verweildauer im Krankenhaus – wenn es medizinisch gerechtfertigt ist – und eine Reduktion von nicht notwendigen Mehrfachleistungen – wir alle wissen, daß es das derzeit gibt – müßte mit der mit 1. Jänner 1997 beginnenden Reform eigentlich greifen.

Die Strukturkommission ist zu errichten. Sie hat zur Aufgabe, die Entwicklungen im österreichischen Gesundheitswesen zu beobachten, Weiterentwicklungen zu steuern und bei Fehlentwicklungen eventuell einzugreifen.

Der Konsultationsmechanismus soll im Zusammenhang mit möglichen Verschiebungen der Leistungserbringung und der Kostentragung eine Kooperation zwischen den Finanzierungspartnern im Gesundheitswesen erreichen. Dann werden neun Landeskommissionen und neun Landesfonds errichtet, was mit sich bringen soll, daß in Zukunft wesentliche Entscheidungen in den einzelnen Landeskommissionen getroffen werden.


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