Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 93

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5. Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, die für eine Volksabstimmung über Staatsverträge notwendigen verfassungsrechtlichen Grundlagen dem Nationalrat in Form einer Regierungsvorlage zuzuleiten.

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieses Antrages unter Verweis auf § 93 Abs. 1 verlangt.

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler zur Geschäftsordnung gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

15.00

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Dringliche Antrag der grünen Fraktion hat mehrere Mitglieder der Bundesregierung zum Adressaten.

Ich entnehme diesem Antag, daß expressis verbis im Punkt 1 als Adressat die gesamte Bundesregierung genannt ist.

Aus dem Antragspunkt 2 ergibt sich aufgrund des Bundesministeriengesetzes, daß der Adressat offenkundig der Außenminister ist.

Aus dem Antragspunkt 3 ergibt sich, daß ebenfalls der Außenminister, in dessen Vertretung Botschafter Scheich tätig ist, offenkundig Adressat ist.

Aus dem Punkt 4 ergibt sich, daß wiederum die gesamte Bundesregierung Adressat des Antrages ist.

Und im Punkt 5 wird wieder expressis verbis die Bundesregierung als Adressat des Antrages genannt.

Herr Präsident! Ich ersuche unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 74a Abs. 4, wonach das zuständige Mitglied – zuständig im Sinne dessen, was im Dringlichen Antrag genannt ist – eine Erklärung abzugeben hat, und zwar vor Eingang in die Debatte eine entsprechende Stellungnahme zum Gegenstand – hierüber muß der Nationalrat nicht eigens befinden, es ist ein gesetzlicher Imperativ –, daß zumindest der Herr Außenminister bei der Debatte anwesend ist, weil er aufgrund des Bundesministeriengesetzes in zwei Antragspunkten unmißverständlich als Adressat aufscheint, und daß der Herr Bundeskanzler klarlegt, ob er für die restlichen Punkte dieses Dringlichen Antrages einen entsprechenden Beschluß der Bundesregierung hat und berechtigt ist, für die gesamte Bundesregierung in diesen inhaltlichen Fragen Stellung zu beziehen. (Abg. Schieder: Das ist er immer!) Das ist nicht klar, Herr Kollege Schieder, denn aus dem Bundesministeriengesetz ergibt sich dies nicht eindeutig. (Abg. Schieder: Seien wir froh, daß Sie nicht die gesamte Bundesregierung verlangen!)

Herr Kollege Schieder! Das wird das nächste sein, denn wenn der Herr Bundeskanzler nicht auf einen derartigen Beschluß verweisen kann, wird sich das aufgrund der Gesetzes- und Verfassungslage nämlich ergeben. Das ist eine Frage, die man bei der Antragseinbringung hätte prüfen sollen.

Nun ist die Bundesregierung als Organ – ich brauche Ihnen hoffentlich die Verfassung nicht extra zu erläutern – zweimal expressis verbis und einmal inhaltlich Adressat des Antrages, daher ersuche ich, Herr Bundeskanzler, um Klarstellung darüber, ob Sie über entsprechende Beschlüsse verfügen.

15.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zur Geschäftsordnung hat sich auch Herr Klubobmann Dr. Khol gemeldet. – Bitte.


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