Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 95

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ist nicht im Einklang mit dem Bundesministeriengesetz und ist nicht im Einklang mit dem, was als Adressat im Antrag aufscheint.

Der dritte Antragspunkt nennt expressis verbis sogar namentlich den Botschafter Scheich, der in der Europäischen Union den Außenminister vertritt und nicht den Bundeskanzler. Das heißt, also auch hier ist ganz eindeutig, daß der Außenminister Adressat dieses Antrages ist.

Nur weil der Herr Außenminister derzeit Herrn Primakow zu Gast hat und uns nicht die Gnade erweist, im Parlament zu erscheinen, wird meine Fraktion diese Rechtsbeugung nicht akzeptieren. (Widerspruch bei der ÖVP.) Wenn diese Rechtsbeugung stattfindet, wird meine Fraktion nur noch durch ein Mitglied vertreten sein. Wir werden an dieser Rechtsbeugung nicht mitwirken.

15.11

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Mag. Stadler! Ich möchte noch etwas sagen, und dann gehen wir in die Debatte ein. Ich möchte mich gegen den Ausdruck "Rechtsbeugung" deshalb verwahren, weil dieser mir unterstellt, daß ich wissentlich eine Interpretation wähle, die mit der Verfassung nicht vereinbar ist.

Ich möchte noch einmal die drei Punkte wiederholen, warum ich es für voll vertretbar halte, daß der Herr Bundeskanzler bei dieser Debatte das zuständige Regierungsmitglied ist: Er ist Vorsitzender der Bundesregierung, er ist nach dem Ministeriengesetz für die allgemeinen regierungspolitischen Angelegenheiten zuständig, und er hat die Koordinationskompetenz. Er hat also eine umgreifende Einfluß- und Gestaltungsmöglichkeit auf die Bundesregierung.

Konkret zu Ihrer Frage hinsichtlich der Stellung der Regierung zur Regierungskonferenz innerhalb der Europäischen Union: Bitte, auch hier ist klargestellt – das ist in diesem Haus bekannt, weil der Hauptausschuß sich mehrfach damit auseinandergesetzt hat –, daß der Standpunkt, den der österreichische Vertreter in dieser Regierungskonferenz einzunehmen hat, durch ein generelles Papier und durch eine generelle Beschlußfassung der gesamten Bundesregierung legitimiert ist. Daher glaube ich auch, daß man meine Überlegung der Legitimation des österreichischen Bundeskanzlers ruhig auch auf diesen Fall anwenden kann.

Ich sage Ihnen noch einmal: Wir werden darüber in der Präsidiale diskutieren.

Wir treten jetzt in die Diskussion über den Dringlichen Antrag ein.

Ich erteile der Frau Abgeordneten Dr. Petrovic als erster Rednerin und als Antragstellerin das Wort. Ihre Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Bitte, keine weitere Diskussion mehr zu diesem Thema. – Frau Abgeordnete, bitte beginnen Sie.

15.13

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! (Nach heftigen Zwischenrufen verlassen die Freiheitlichen – bis auf Abgeordneten Scheibner – den Sitzungssaal.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Meine Damen und Herren! Ich bitte jetzt ernstlich darum, die erforderliche Disziplin zu wahren! Wir beginnen jetzt mit der Diskussion über den Antrag.

Bitte, Frau Dr. Petrovic, lassen Sie sich nicht abhalten und einschüchtern.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): In der Geschäftsordnungsfrage zu diesem ersten Dringlichen Antrag, den die grüne Fraktion einbringt, sind wir in der Tat davon ausgegangen, daß der Bundeskanzler diese tatsächlich die Bundesregierung betreffenden Fragen beantworten wird. An die Adresse der Freiheitlichen gerichtet meine ich, daß es doch auffällt, daß sie jetzt offenbar davon ausgehen, daß diese neue Geschäftsordnung sehr viele weitere Möglichkeiten gegenüber der alten Geschäftsordnung beinhaltet. Umso bedauerlicher ist es, daß sie bei der Beschlußfassung nicht zugestimmt haben. (Beifall bei den Grünen, bei der SPÖ und beim Liberalen Forum. – Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)


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