Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 146

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betroffen. Es gibt keinen Grund, ihnen dieses Wahlrecht vorzuenthalten, außer die Angst, daß Sie in einer öffentlichen Debatte dafür geprügelt werden, genauso wie Sie diese Angst bei der Notstandshilfe und bei der Familienbeihilfe für ausländische Staatsangehörige gehabt haben.

Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen, genauso wie Österreich bei der Notstandshilfe vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde, wird diese Verurteilung bei der Familienbeihilfe kommen. Und ich hoffe, sie wird sehr bald auch kommen für dieses skandalöse Verhalten Österreichs beim Vorenthalten der Menschenrechte hinsichtlich des passiven Wahlrechtes für Betriebsrats- und Arbeiterkammerwahlen.

Ich hoffe, daß diese Verurteilung kommt, aber noch mehr hoffe ich, daß es doch gelingt, in diesen nächsten Monaten eine seriöse Debatte darüber zu führen, daß dieses Wahlrecht nicht länger vorenthalten werden darf. (Beifall bei den Grünen.)

19.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.03

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Im Antrag der Grünen heißt es, ausländische Arbeitskräfte haben in Österreich und in anderen mitteleuropäischen Staaten seit etwa Mitte der sechziger Jahre mit ihrer Arbeitsleistung entscheidend zum Wirtschaftswunder und zur Sicherung des Wohlstandes beigetragen.

Ich kann nur sagen, um die Grundeinstellung zu skizzieren, daß ich diese Ansicht durchaus teile (Abg. Edler: Was sagst du jetzt? – Abg. Öllinger: Abstimmen!) und daß es daher wichtig ist, daß ausländische Arbeitskräfte in den Genuß des gesamten Arbeitsrechtes und in den Genuß der gesamten Kollektivverträge in Österreich kommen.

Die Anwendung der Kollektivverträge und des Arbeitsrechtes ist natürlich nicht nur für die ausländischen Arbeitskräfte wichtig, sondern selbstverständlich auch für die österreichischen, weil mit aller Kraft verhindert werden muß, daß auch die österreichischen Arbeitnehmer in ihren Lohnvorstellungen und in dem, was sie an Arbeitsbedingungen zu akzeptieren bereit sind, unterboten und unterlaufen werden. Dazu gehört aber auch, daß der Zugang ausländischer Arbeitskräfte zum österreichischen Arbeitsmarkt beschränkt und reglementiert ist, insbesondere in Zeiten, in denen die Arbeitsmarktsituation schlechter ist.

Noch einmal: Es muß mit aller Kraft verhindert werden, daß es Dumping gibt, und zwar sowohl beim Lohn und Gehalt, aber auch bei dem, was man an Arbeitsbedingungen zu akzeptieren bereit ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausländische Arbeitskräfte sind Mitglieder der AK, sind aktiv wahlberechtigt. Sie haben auch bei der Mitgliederbefragung mitgetan, und sie haben sich, wie wir aus Umfragen wissen, wie die österreichischen Arbeitnehmer auch in sehr, sehr hohem Umfang für die Existenz der Arbeiterkammer und für die gesetzliche Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer ausgesprochen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was am wichtigsten ist, ist völlig außer Streit gestellt, nämlich daß das gesamte Dienstleistungsangebot der Arbeiterkammer natürlich auch den ausländischen Arbeitskräften ohne irgendeine Einschränkung zur Verfügung steht. Allein in Niederösterreich zum Beispiel sind das 120 000 Beratungen pro Jahr, 15 000 Interventionen bei Arbeitgebern oder bei Lieferanten im Konsumentenschutzbereich und 7 000 Vertretungen vor Gericht.

Ausländische Arbeitnehmer machen von dem einen wichtigen Sektor des Dienstleistungsangebotes der Arbeiterkammer, nämlich von dem Sektor des Arbeitsrechtsschutzes, ganz besonders überproportional Gebrauch, weil sie natürlich überproportional häufig in Betrieben arbeiten, in denen es arbeitsrechtliche Probleme gibt, wo Entlassungen ohne Grund an der Tagesordnung


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