Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 33

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nach viel zu wenig mit dem Wegfall des Sozialversicherungsschutzes für diese Gruppe, die ohnehin ein sehr geringes Einkommen hat, auseinandergesetzt. Das war kein Thema, als man die Werkvertragsregelung kritisiert hat.

Arbeitsverhältnisse, meine Damen und Herren, sind in letzter Zeit sehr viel anders geworden, sie haben sich sehr unterschiedlich entwickelt. Ich führe nur ein Beispiel, nämlich die Telearbeit, hier ins Treffen, und damit gab es immer mehr Umgehungsmöglichkeiten. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. )

Herr Kollege Böhacker! Hören Sie kurz einmal zu und keppeln Sie nicht immer drein! Ich habe Ihnen nämlich auch zugehört, aber Sie verlegen sich offensichtlich aufs Keppeln. Wenn es Spaß macht, bitte sehr – mich stört‘s nicht. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Böhacker. )

Sinnvoll wäre es, endlich einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff durchzusetzen, aber das geht nicht von heute auf morgen (Beifall bei der SPÖ sowie beim Liberalen Forum) , einen Arbeitnehmerbegriff und eine Sozialversicherungspflicht ab der Geringfügigkeitsgrenze bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Das ist die Zielsetzung, der wir uns hier verschrieben haben. Diese Adaptierung des Arbeitnehmerbegriffes, meine Damen und Herren, würde sukzessive auch die Abschaffung von Ausnahmen im ASVG zur Folge haben, und das muß eine weitere Zielsetzung sein. Ich freue mich deshalb, daß Kollegin Hostasch heute noch einen Entschließungsantrag einbringen wird, der sich mit dieser Thematik auseinandersetzt.

Meine Damen und Herren! Die Werkvertragsregelung war – zugegebenermaßen – schwierig, und zwar wegen der Abgrenzung: Dienstverhältnisse, freie Dienstverhältnisse, dienstnehmerähnliche Werkverträge und echte Werkverträge. Bei den Verhandlungen um die Korrekturen hat man sich auch mit einzelnen Wissenschaftern auseinandergesetzt. Man hat sie beigezogen. Professor Tomandl hat zum Beispiel einen Vorschlag eingebracht, der letztendlich keine Mehrheit gefunden hat, der auch die echten Werkverträge in diese Regelung miteinbezogen hätte. Dann wäre die Abgrenzung sicher nicht so schwierig gewesen.

Was herausgekommen ist, ist ein Kompromiß. Die Anmeldung auf Verdacht wird beispielsweise entfallen, es gibt Änderungen bei der Pauschalgrenze, und es wird auch zur Rückzahlung zuviel bezahlter Sozialversicherungsbeiträge kommen. Bisher war das nur bei Dienstnehmern und bei Pensionsversicherungsbeiträgen der Fall. Sie konnten über Antrag zurückverlangt werden oder führten zu einer Höherversicherung. Bei den Krankenversicherungsbeiträgen geht das jetzt für Arbeitnehmer auch. Es gab dann eine Forderung der ÖVP, auch Arbeitgeberbeiträge zurückzuzahlen. (Abg. Öllinger: Das stimmt nicht!) – Herr Kollege Öllinger! Ich berichte jetzt von Verhandlungen, bei denen Sie nicht dabei waren, also sagen Sie bitte nicht: Das stimmt nicht. – Da haben wir jetzt Verständigungsschwierigkeiten.

Die ÖVP wollte auch die Arbeitgeberbeiträge zurückhaben. Für mich war es unverständlich. Das ist ein legitimes Anliegen, aber ich denke mir, es wird doch niemand so ungeschickt sein und ein und denselben Arbeitnehmer zweimal um 25 000 S anmelden und zweimal für 25 000 S Beiträge bezahlen. Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann meldet man ihn gleich um 50 000 S an und zahlt von den 39 000 S, die derzeit die Höchstbeitragsgrundlage sind. Oder wenn es mehrere Arbeitgeber gibt und sich für den Arbeitnehmer ein Einkommensbetrag über der Höchstbeitragsgrundlage ergibt, dann stellt sich die Frage, welcher Arbeitgeber dann zurückfordern kann. Das war eine sehr lange Streitfrage. Herausgekommen ist: Sollte es tatsächlich zu zuviel einbezahlten Arbeitgeberbeiträgen kommen, dann fließen diese in einen Fonds für Lehrlinge. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. ) Das haben Sie überhaupt nicht verstanden, aber das ist Ihr Problem. (Zwischenruf des Abg. Koppler und Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Das habe ich nicht gesagt, aber das hat er nicht verstanden. Sie brauchen ihn nicht zu verteidigen. Er hat selbst einen Mund, Herr Kollege! (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist aus diesem Titel erst im kommenden Jahr mit zirka 40 Millionen Schilling zu rechnen. Daran sieht man, daß ich mit meiner Argumentation bei den Beratungen recht gehabt habe.


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