Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 146

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Gesetz die Zustimmung aller fünf hier im Parlament vertretenen Parteien findet. Das ist zumindest einmal ein Zeichen dafür, daß in diesem Haus auch die Vernunft siegen kann.

Die Neugestaltung dieses Bundesgesetzblattes hat mehrere Vorteile; das wurde auch schon im Ausschuß erwähnt. Es wird zum ersten in der Produktion billiger, zum zweiten wird es auch für die Bezieher billiger. Und ich als jemand, der aus dem rechtsberatenden Beruf kommt, möchte eines besonders hervorheben: die Erwartung, daß die Neugestaltung des Bundesgesetzblattes sich auch bei den Kosten für den Bezieher niederschlägt. Vor allem aber wird auch die Archivierung des Bundesgesetzblattes für uns in Hinkunft leichter.

Als drittes positives Element an diesem Gesetz möchte ich es bezeichnen, daß dieses Gesetz ein Beitrag, wenn auch ein klitzekleiner, zur Entbürokratisierung ist und auch ein Schritt, wenn auch wiederum ein ganz, ganz kleiner, in Richtung New Public Management.

Meine Damen und Herren! Wir alle verwenden permanent die Schlagwörter "schlanke Verwaltung", "Entbürokratisierung", "Deregulierung". Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, daß die Ursache für eine Überbürokratisierung, für eine Überregulierung in Wahrheit unsere Gesetze sind. Das wird uns nicht nur von Beamten attestiert, sondern auch vom Verfassungsgerichtshof. Wir sind daher alle aufgerufen, nur wirklich notwendige Gesetze, nur verständliche Gesetze und möglichst kostengünstige Gesetze zu verabschieden.

Nun zu Ihnen, Herr Kollege Kräuter. Sie haben sich einmal mehr zu einem Thema geäußert, von dem Sie nichts verstehen, beziehungsweise zu einem Verein, über den Sie sich nicht informiert haben. Wären Sie etwas kompetenter, würde ich Sie einladen, bei diesem Verein mitzuarbeiten. Aber leider ist das nicht der Fall. (Beifall des Abg. Haigermoser. )

Das Anliegen dieses Vereins ist es nämlich gerade, qualitativ hochstehende Gesetze zu ermöglichen oder Hilfestellung dafür zu leisten. Ein Mitglied dieses Vereins ist Frau Professor Ruth Wodak. Sie ist Linguistin. "Linguistin" heißt Sprachwissenschaftlerin und hat mit italienischen Nudeln nichts zu tun. Frau Professor Ruth Wodak hat den Wittgenstein-Preis erhalten. Sie ist eine Wissenschafterin, die besondere Reputation auch dadurch erlangt hat, daß sie Gesetzestexte verständlich formuliert. (Zwischenrufe des Abg. Dr. Kräuter .) Aber Sie dürften zu jenen gehören, die alle Gesetze verstehen. Wenn Sie wirklich so gut sind, dann würde ich Ihnen empfehlen, daß Sie dem Herrn Professor und Präsidenten Fischer beistehen, das Mietengesetz endlich einmal so zu formulieren, daß es alle verstehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte, Herr Abgeordneter. Auch Sie wollen mit 5 Minuten Redezeit auskommen.

20.29

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Die drei Gesetzesmaterien, die nun zur Beschlußfassung im Nationalrat anstehen, sind in der Tat – und das hat sich auch aus der Debatte im Ausschuß ergeben, Herr Staatssekretär – unstrittige Materien. Ich verstehe daher nicht, wieso man jetzt krampfhaft versucht, durch einen Debattenbeitrag noch irgendwelche Dissonanzen und Divergenzen zu konstruieren. Eine Diskussion im Ausschuß wird wohl noch gestattet sein, und die Ausschußdebatte ... (Abg. Dr. Kräuter: Aber im Plenum auch!) Selbstverständlich! Aber versuchen Sie nicht krampfhaft, Ihre inhaltslose Rede dadurch anzureichern, indem Sie irgendwelche Widerstände bei den Oppositionsparteien oder bei den anderen Fraktionen des Hohen Hauses herausstreichen, die gar nicht vorhanden waren.

Es gilt der Grundsatz, daß im Ausschuß eine substantielle Debatte stattfinden soll. Eine solche hat stattgefunden, die Fraktionen haben sich auf eine gemeinsame Beschlußfassung dieser an sich unstrittigen Materie geeinigt und haben geschlossen den Vorlagen zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Ich möchte den heutigen Tag und die Tatsache, daß wir heute über das Bundesgesetzblattgesetz Beschluß fassen, zum Anlaß nehmen, auf den 30. Oktober 1918 zu verweisen. Heute vor genau 78 Jahren hat die Republik Österreich den


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