Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 41

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Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Was die heutige Tagesordnung betrifft, ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 9, 11 und 12, 13 und 14, 15 bis 19 sowie 20 bis 27 zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Redezeitbeschränkungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in die Tagesordnung ein.

In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten wie folgt erzielt: Es wurde für alle Debatten eine Blockredezeit von insgesamt 8 "Wiener Stunden" vereinbart, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 120 Minuten, ÖVP 112 Minuten, Freiheitliche 104 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 72 Minuten.

Darüber hinaus wurde vereinbart, daß für die Justizvorlagen von allen Fraktionen eine Redezeit von höchstens 4 "Wiener Stunden" in Anspruch genommen wird. Auch über diesen Vorschlag haben wir in der Präsidialkonferenz Konsens erzielt.

Wir stimmen ab in der Form, daß ich frage: Gibt es gegen diesen Vorschlag Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so beschlossen, und wir werden so vorgehen.

1. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (33 der Beilagen): Strafrechtsänderungsgesetz 1996,

über den Antrag 79/A der Abgeordneten Dr. Harald Ofner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird,

über den Antrag 80/A der Abgeordneten Dr. Liane Höbinger-Lehrer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird,

über den Antrag 153/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, und

über den Antrag 282/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert werden (409 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (317 der Beilagen): Strafvollzugsgesetznovelle 1996 (410 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1/A der Abgeordneten Dr. Willi Fuhrmann und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (452 der Beilagen)


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