Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 174

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Der nächste Punkt der Tagesordnung ist die erste Lesung des Antrages 252/A der Abgeordneten Dr. Graf und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Der Antragsteller gelangt als erster zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Graf.

1.00

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Das Bankwesengesetz beziehungsweise die derzeitige Lage schreit förmlich nach einer Änderung. Das hohe Image des Bankgeheimnisses, das es in Österreich – unter Anführungszeichen – "genießt", ist ein unverdienterweise zustande gekommenes Image und rührt nur daher, daß es in Österreich ein in der Anonymität von Spareinlagen oder sonstigen Geldern, die angelegt wurden, begründetes Spezifikum gibt.

In der Vergangenheit mußten wir durch europäische, aber auch internationale Zwänge erkennen, daß diese Anonymität durchbrochen wird. Bei der Eröffnung eines Sparbuches wurde die Anonymität, zumindest gegenüber dem Kreditinstitut, durchbrochen, indem ab einer Einlagenhöhe von 200 000 S eine Legitimationspflicht eingeführt wurde. Die Anonymität der Wertpapierkonten ist jüngst gefallen.

Ich erinnere mich deutlich daran, daß Herr Abgeordneter Khol, heute Klubobmann, im Zuge des Beitritts zur Europäischen Union bei Wahlveranstaltungen vor großem Publikum – ich war persönlich anwesend und habe ihm gesagt, daß ich ihn immer daran erinnern werde – die Anonymität der Spareinlagen in Österreich garantiert hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich werde ihm das immer wieder sagen, weil er dafür einstehen muß, wenn diese Anonymität verlorengeht. (Abg. Rosemarie Bauer: Seien Sie froh, daß Sie nicht für das, was der Haider gesagt hat, einstehen müssen!)

Die Anonymität jedoch macht das Bankgeheimnis und die Qualität eines diesbezüglichen Schutzes des Sparers beziehungsweise des Kunden nicht aus. Der internationale Finanzplatz Österreich müßte durch eine Verstärkung des österreichischen Bankgeheimnisses sichergestellt werden, weil dieses durch den Verlust der Anonymität bereits scheibchenweise – nach österreichischer Lösung – aufgeweicht wird.

Der Schutz des Sparers muß aber nicht nur gegenüber der Finanz oder sonstigen Institutionen gewährleistet sein, sondern auch gegenüber dem Kreditinstitut, weshalb wir diesen Abänderungsantrag eingebracht haben, der im Kern das Wesentliche trifft und das Bankgeheimnis auf Schweizer Niveau zu bringen vermag. Der Antrag ist gut und richtig, um den Finanzplatz Österreich für die Zukunft sicherzustellen.

Das Bankgeheimnis soll lediglich hinsichtlich gerichtlich strafbarer Tatbestände durchbrochen werden können und damit ein internationaler Standard erreicht werden. Ein weiteres Unikum in Österreich ist, daß Finanzbehörden nahezu unbeschränkt und ohne Kontrolle Einblick in sensible Daten geschützter Kunden nehmen können. Auch die fahrlässige Verletzung des Bankgeheimnisses sowie bereits der Versuch zur Anstiftung dazu sollen strafbar sein und darüber hinaus die Verletzung des Bankgeheimnisses von Amts wegen verfolgt werden können – alles in Einklang mit internationalen Standards.

Sehr wesentlich dabei ist, daß zum Schutz der Konsumenten eine Beweislastumkehr eingeführt wird, die es ermöglicht, daß der Konsument gegenüber seinem Kreditinstitut Verletzungen des Bankgeheimnisses wirkungsvoll bekämpfen kann. Daß aufgrund der Endbesteuerung von Sparguthaben verschiedene Bestimmungen des derzeitigen Bankwesengesetzes obsolet sind, sei nur nebenbei erwähnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß es – im Rahmen der ersten Lesung allgemein betrachtet – not tut, Österreich diesbezüglich international wettbewerbsfähig zu er


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