Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 12

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Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie alle gestärkt begrüßen – zum Teil auf die Gesundheit hin untersucht hier im Hause – und eröffne die 48. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind Frau Abgeordnete Dr. Preisinger und Frau Abgeordnete Mag. Stoisits.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung wie folgt Mitteilung gemacht:

Der Herr Innenminister wird durch Frau Bundesministerin Dr. Konrad vertreten, der Herr Finanzminister durch Frau Bundesministerin Dr. Krammer, der Herr Außenminister und Vizekanzler durch Herrn Bundesminister Mag. Molterer, der Herr Bundesminister für Landesverteidigung durch Herrn Bundesminister Dr. Bartenstein, der Herr Wissenschaftsminister durch Herrn Sektionschef Dr. Frühauf und der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten durch Frau Bundesministerin Gehrer.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Ich beginne jetzt – um 9.03 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Justiz

Präsident Dr. Heinz Fischer: Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Fuhrmann mit der Frage Nr. 63/M an den Herrn Justizminister. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Danke, Herr Präsident.

Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

63/M

Welche positiven Auswirkungen wird das geplante Insolvenzrechtsänderungsgesetz auf die Sicherung von Arbeitsplätzen haben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 setzt sich im besonderen zum Ziel, Insolvenzen zu vermeiden beziehungsweise, wenn eine Insolvenz eingetreten ist, die Unternehmensfortführung zu erleichtern. Die Insolvenzvermeidung soll durch eine Reihe prophylaktischer Maßnahmen und durch das neue Reorganisationsgesetz erreicht werden, die Erleichterung der Unternehmensfortführung im Falle einer eingetretenen Insolvenz durch eine Reihe von


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