Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 167

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– Besonders seit ein Chemiker dieses Ressort verwaltet, muß man feststellen, daß sich auf diesem Gebiet überhaupt nichts tut. Das ist schade!

Wir hoffen, daß sich der Herr Umweltminister vielleicht in Zukunft doch nicht nur mehr darum kümmert, daß endlich die besseren österreichischen Standards im Bereich der EU umgesetzt werden, sondern daß er auch so etwas wie eine Idee und eine Vision im Chemikalienrecht entwickelt! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zum Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten.

19.48

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle bringt im wesentlichen administrative Vereinfachungen und die Anpassung an europäische Richtlinien. Österreich wird damit auch das europäische Anmeldesystem für Chemikalien übernehmen. Die Sonderstandards, die beim Beitritt vereinbart wurden, werden davon nicht berührt.

Nicht zuletzt waren Klagen der Wirtschaft und der Vollziehung für die Beschleunigung der Novelle verantwortlich, wie auch dafür, daß unlösbare Probleme für die Wirtschaft verhindert werden konnten.

Diskrepanzen zwischen dem österreichischen Chemikaliengesetz und der EU-Richtlinie konnten bereinigt werden. Diese Novelle stellt im wesentlichen eine gänzliche Neufassung des Chemikaliengesetzes dar – ein längst überfälliges Vorhaben, das Nachteile durch unterschiedliche Bestimmungen ausgleichen soll.

Dessen ungeachtet wurden bei den österreichischen Beitrittsverhandlungen Ausnahmen erreicht, und zwar – mit einer Übergangsfrist von vier Jahren – bei der Kennzeichnung, Einstufung und beim Verbot. Während dieser Zeit werden die österreichischen Bestimmungen durch die Europäische Union geprüft, mit dem Ziel, entweder die österreichischen Bestimmungen, wie wir hoffen, in europäisches Recht zu übernehmen oder die Anpassung der österreichischen Bestimmungen an die EU-Richtlinien vorzunehmen. Der Herr Bundesminister wurde im Ausschuß durch eine Entschließung ersucht, die Absicherung der höheren österreichischen Standards vor Ablauf dieser Frist aktiv voranzutreiben.

Durch den freien Warenverkehr in Europa gelten nunmehr andere Spielregeln, die unter anderem zur Folge hatten, daß Änderungen bei Vollzug und Kontrolle notwendig wurden, die nun umgesetzt werden können, wie auch die Verantwortlichkeiten für den Handel mit Chemikalien neu geregelt wurden.

Sinnvoll scheint auch die Einbindung des Zolls in die Vollziehung zu sein. Es konnten damit die Weichen für die Umsetzung des Gemeinschaftsrechtes in Österreich gestellt werden.

Erfreulich ist auch, daß der Kreis der Verantwortlichen für die Einhaltung der Vorschriften ausgeweitet und die Überwachungsinstrumente für den Vollzug ausgebaut werden konnten.

Wesentliches Ziel dieser Novelle war die Vereinfachung bestehender Regeln, was, wie ich meine, auch im wesentlichen erreicht werden konnte.

So wird zum Beispiel das Waschmittelgesetz als eigener Abschnitt, wie wir vorhin schon gehört haben, in das Gesetz integriert.

Die Novelle sieht auch eine Reihe von Verordnungsermächtigungen vor, etwa zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit und auch der Registrierung. Es konnten damit zwölf bestehende Verordnungen zu einer einzigen zusammengefaßt werden.

Besonders wichtig scheint mir zu sein, daß damit auch der giftrechtliche Teil in mehreren Punkten vereinfacht und in bezug auf Schutzziele verbessert wird, daß die volle Anerkennung


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