Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 82

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zu betreiben, derzeit undenkbar. Ich würde mir wünschen, daß dieses Betriebspensionskassensystem als eine weitere Säule eingeführt wird, daß es eine allgemeine Sozialversicherung für alle Beschäftigten gibt und daß die zusätzlichen Sicherungen durch diese Pensionskassensysteme auch mitübernommen werden können.

Weil dieser Entwurf ein Schritt ist, um die Pensionskassen zu stärken, weil er von gesetzlichen Regulierungen begleitet ist, stimmen wir diesem Entwurf sowie allen anderen Punkten in diesem Gesetz auch zu. (Beifall bei den Grünen.)

13.26

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Steibl vor. – Bitte, Frau Abgeordnete. Angezeigt sind 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

13.26

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Regierungsvorlage Arbeitsruhegesetz bringt, wie man hört, einige Diskussionen mit sich, findet aber – so kann ich das verstehen – grundsätzlich Zustimmung. Hier geht es natürlich unter anderem um die Abgeltung von Arbeit an den langen Samstagen beziehungsweise um eine entsprechende Freizeitregelung. – Ich sehe das Nicken des Herrn Kollegen Peter, aber er wird dann sicher noch etwas anderes bringen. (Abg. Mag. Peter: Ich habe den Kopf geschüttelt!)

Dieses Arbeitsruhegesetz kann aber, wie schon gesagt, nur im Zusammenhang mit der Fixierung des Gesetzes über den Ladenschluß, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und die Kollektivvertragsregelung für die Handelsangestellten durchgezogen werden. Gerade diese Kollektivvertragsregelung ist dringend notwendig, und zwar auch für die Sonderregelung der Teilzeitarbeitskräfte, die zum Beispiel nur am Samstag tätig sind oder nur am Samstag arbeiten wollen, um einen Zuverdienst für die Familie zu schaffen, etwas, was sehr wohl legal ist und auch eine Absicherung bringt.

Wenn meine Kollegin Mertel davon gesprochen hat, daß die Flexibilisierung der Arbeitszeit nur bedeutet, rund um die Uhr zu arbeiten, dann sage ich schlichtweg: Nein, das ist es nicht! Da muß ich schon ein wenig mit dem Kollegen Kier mitgehen, der sehr wohl von einer Selbständigkeit oder Selbstverantwortung der ArbeitnehmerInnen und der Arbeitgeber ausgeht. Nicht jede Familie, nicht jede Frau lebt im Ballungszentrum. Insbesondere in Grenzregionen ist eine Frau sehr wohl froh, wenn sie drei Tage in der Woche arbeiten und zwei Tage frei hat und das flexibel gestalten kann.

Da immer wieder von den Alleinerzieherinnen gesprochen wird: Ich weiß, was das heißt, aber nicht alle Mütter sind Alleinerzieherinnen, viele Kinder haben Gott sei Dank auch Väter. Wir sollten daher nicht polemisch vorgehen, sondern wirklich an der Sache arbeiten. Ich denke, daß es verschiedene Formen gibt. Wir werden auch wieder die Diskussion um die Tagesmütter führen, und die Unterbringung bei Tagesmüttern ist unter anderem eine qualifizierte Kinderbetreuung, wenn Kinder außer Haus betreut werden müssen.

Etwas ist schon interessant: Es gibt nach wie vor Wunschberufe, und die Mädchen wünschen sich nach wie vor an erster Stelle, Verkäuferin oder Bürokauffrau zu werden, dann Friseurin. Also wenn dieser Beruf so fürchterlich wäre, dann dürfte es eigentlich keine Verkäuferinnen mehr geben.

Ich wünsche mir, wenn wir darüber diskutieren, noch etwas anderes von einem anderen Bundesminister: Wir müssen auch konkreter über die öffentlichen Verkehrsmöglichkeiten sprechen. Es geht nicht an, daß Regionalzüge eingestellt werden und auf der anderen Seite fehlen diese Möglichkeiten. Es ist, glaube ich, an der Zeit, daß wir daran arbeiten.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch – das möchte ich auch einmal einbringen – die Situation in Deutschland. In Deutschland – die Landenöffnungszeiten wurden mit 1. November 1996 geregelt – gibt es kein Arbeitsruhezeitgesetz, sondern es ist so, daß es auf der


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