Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 103

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naten vorhanden war. (Abg. Scheibner: Jetzt sind es nur elf Monate!) – Mit 14 Tagen Dienstfreistellung, wie du weißt, verehrter Kollege.

Das endgültige Aus für die Gewissensprüfungskommission ist ein ganz, ganz wesentlicher Sicherheitsfaktor für alle jungen Wehrpflichtigen.

Dritter Punkt: Die zeitliche Erweiterung des Rechtes auf Abgabe einer Zivildiensterklärung und die Möglichkeit, sich bei einem Gewissenswandel zu einem späteren Zeitpunkt neuerdings entscheiden zu können, ist eine positive, fortschrittliche Entscheidung für die Zivildienstwilligen. Die Ausrichtung der Aufschubmöglichkeiten im Zivildienstgesetz und im Wehrgesetz richtet sich nun nach den tatsächlichen Bedürfnissen der Wehrpflichtigen und – und das betone ich – nach den Bedürfnissen der Allgemeinheit.

Zum Thema, das vor allem grüne Mandatare immer wieder ansprechen: Gleichbehandlung. – Gleichbehandlung! Gleiches Recht für alle. – Kann man wirklich von Gleichbehandlung sprechen, wenn über 80 Prozent der jungen Männer ihren Dienst mit etwa 19 Jahren absolvieren, ob Wehr- oder Zivildienst, während andere, die die Chance haben, ein Hochschulstudium zu absolvieren und dadurch eine bessere Karriere- und Verdienstmöglichkeit für ihr Leben zu erwerben, selbstverständlich und zu Recht ohne besondere Kosten, für diese Chance dann fünf, sechs, sieben oder acht Jahre später einrücken, möglicherweise mit Familie und einem ordentlichen eigenen Wohnsitz? Sie bekommen somit vom Staat nicht nur das Studium finanziert, sondern auch noch den ihnen rechtlich selbstverständlich zustehenden Ersatz für die Familie und die Wohnkosten. Sie gewinnen also zweimal, jene, die sich bisher haben aufschieben lassen. Daher bin ich gegen die automatische Aufschiebung von Studierenden, sondern für einen tatsächlich begründeten Aufschub. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung ist auch immer wieder der Bargeldersatz in Diskussion, den Zivildiener und Wehrdiener bekommen. Die Wehrdiener bekommen etwas mehr, im Monat etwa 800 S. Das ist auch richtig so. Warum? – Überlegen Sie sich bitte – und ich halte es in diesem Fall wie der Kollege Scheibner; ich will den einen Dienst nicht gegen den anderen ausspielen –: Es gibt in beiden Bereichen anspruchsvollste Dienste, aber es gibt in beiden Bereichen auch leichtere Dienste. Nur eines ist gewiß: Ausschließlich der Soldat hat im Ernstfall, im Einsatzfall, auch in internationalen Einsätzen, sein Leben für die Allgemeinheit einzusetzen. (Zwischenruf des Abg. Wabl. ) Zweitens ist die Chance eines Zivildieners, am Wohnort oder wohnortnahe eingesetzt zu werden – Kollege Wabl, sollten Sie bereit sein, einmal zuzuhören, wäre das sehr nett von Ihnen –, zehn- bis 15mal so groß wie für den Wehrdiener, denn es gibt nun einmal nur 160 Garnisonsorte in Österreich, aber fast 2 000 Orte mit Zivildiensteinrichtungen. Und jeder, der weiß, was es heißt, Wochenpendler zu sein, weiß, was das für ein Nachteil ist.

Es besteht also auch in dieser Hinsicht eine wesentliche Bevorzugung der Zivildiener, und deshalb bekommt der Wehrdiener etwas mehr monatliches Entgelt. Das können Sie nicht wegdiskutieren. Daher appelliere ich an alle Stellungspflichtigen, an alle jungen Männer in Österreich, den Zivildienst oder – Gott sei Dank sind das über 80 Prozent – den ordentlichen Grundwehrdienst beim Bundesheer unmittelbar nach Abschluß ihrer Berufsausbildung oder unmittelbar nach Abschluß ihrer Allgemeinbildung anzutreten. Das ist für die Betroffenen besser, weil damit der geringstmögliche Eingriff in ihre Lebensplanung, in ihre Karriereplanung und ihre Familienplanung geschieht.

Das ist auch für das Bundesheer oder die Zivildiensteinrichtung besser, weil damit junge, unbelastete Männer diese wichtigen Dienste – das gilt für beide, Kollege Wabl, Grundwehrdienst und Zivildienst – für die Allgemeinheit erbringen. (Abg. Wabl: "Junge, unbelastete Männer"!) Das ist aber auch für den Steuerzahler besser, denn die Leistungen für Familienunterhalt und die Wohnkostenbeihilfe für die Wehrdiener oder Zivildiener, die sich lange aufschieben lassen, kosten sehr, sehr viel Geld. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.) Das ist für den Steuerzahler besser, weil mittelfristig pro Jahr zwischen 200 und 250 Millionen Schilling Steuergelder weniger ausgegeben werden müssen. Und das ist in diesen Zeiten auch ein wesentliches Argument für den Steuerzahler.


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