Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 104

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Weil Sie von den Grünen gelacht und gefragt haben, wieviel denn das sei, sage ich es Ihnen gleich für das Jahr 1995: Im Jahr 1995 haben wir für 2 800 Grundwehrdiener, die später eingerückt sind und daher schon Familie und Wohnung hatten, als sie eingerückt sind, 156 Millionen Schilling für Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe ausgezahlt. Für etwa 900 Zivildiener, die allem Anschein nach noch viel später erst ihren Dienst absolviert haben, denn sonst könnten sie nicht so hohe Kosten verursachen, haben wir 139,5 Millionen Schilling ausgegeben. – Ich habe Ihnen gesagt, es ist für alle drei Bereiche besser und verantwortbarer, wenn die verpflichteten Personen den Dienst gleich nach der Berufsausbildung oder nach ihrer Allgemeinbildung antreten.

Ich freue mich, daß es gelungen ist, zwar kein perfektes – fast nichts ist perfekt auf der Welt –, aber ein optimales System für Grundwehrdiener und Zivildiener in diesem neuen Gesetzeswerk zu verankern. Dem Kollegen Moser sage ich folgendes: Selbstverständlich haben auch jene, die Sie genannt haben, die vom 1. 1. 1992 bis zum 1. 1. 1994 bei der Stellung waren, zwei- bis dreimal die Gelegenheit gehabt, sich für den Zivildienst zu entscheiden, und es liegt somit keinerlei verfassungsrechtliche Ungleichheit vor. Die Regelung ist völlig verfassungskonform, und wir stimmen dieser Regelung gerne zu. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kammerlander: Das ist einfach nicht richtig, was Sie sagen!)

14.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich freue mich, daß durch Ihre Disziplin alle fünf Fraktionen Gelegenheit haben, noch vor 15 Uhr kurz ihren Standpunkt darzustellen.

Frau Abgeordnete Haidlmayr gelangt zu Wort. – Die Uhr ist auf 8 Minuten gestellt.

14.53

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich jetzt Herrn Maitz so zugehört habe, dann krampft sich mir wirklich alles zusammen.

Herr Maitz! Sie haben ganz sicher Ihre Fähigkeiten, Ihre Kompetenzen, aber im Zivildienstbereich haben Sie diese eindeutig nicht. Wenn Sie behaupten, daß dieses Zivildienstgesetz gut sei, so kann ich Ihnen bereits anhand weniger Punkte belegen, in welchem Irrtum Sie sich noch immer befinden.

Sie müßten doch wissen, daß heute dadurch, daß es keinen Aufschub mehr gibt, eine eklatante Schlechterstellung für die Zivildiener beschlossen wird. (Abg. Dr. Maitz: Es gibt den Aufschub ja!)

Sie wissen, daß aufgrund dieser neuen Novellierung Zivildiener, die älter als 23 Jahre sind und aus Gewissensgründen nicht zum Bundesheer gehen wollen, kriminalisiert werden.

Sie wissen, daß der Zivildienst auf zwölf Monate verlängert wurde, obwohl es jedes Arbeitszeitgesetz verbietet, daß heute jemand elfeinhalb Monate ohne Unterbrechung durcharbeitet. (Abg. Scheibner: Das gilt aber für die Grundwehrdiener dann auch!)

Sie wissen, daß es im Bereich von Umwelt-, Friedens- und Jugendorganisationen nach wie vor keine Zivildienstplätze gibt, obwohl diese dringend nötig wären, und Sie wissen auch, daß es keine Interessenvertretungen für Zivildiener geben wird.

Und was Sie auch noch wissen sollten, ist, daß die Information durch die Stellungskommission an die zukünftigen Wehrdiener oder Zivildiener in der Form, wie sie hier in diesem Papier steht, absolut nicht ausreichend ist.

Auch wenn Sie jetzt noch nicht kapiert haben – ich glaube, ich werde Sie aber wohl nie überzeugen können –, daß dieses Gesetz nicht einmal das wert ist, was es schwer ist, und wirklich kein Grund besteht, es hochzujubeln, verstehe ich trotzdem nicht, wie Sie sich so weitab der


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