Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 105

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Realität hierherstellen und dieses Gesetz gutheißen können. (Abg. Dr. Maitz: Ich weiß, daß Sie etwas gegen das Bundesheer haben!)

Meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ! Sie wissen ganz genau, daß der § 76 eine eklatante Ungleichstellung der Zivildiener beinhaltet. Sie wissen, weil es bereits im Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist, und Sie müßten auch wissen, wenn Sie sich Artikel 7 der Bundesverfassung anschauen, daß dies eine eklatante Ungleichstellung ist, die niemals halten wird und bei der heute schon feststeht, daß es zu vielen berechtigten Beschwerden kommen wird und daß wir spätestens in einem Jahr wieder hier sitzen und die Fehler, die dieses Gesetz beinhaltet, ausmerzen werden müssen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte auch noch darauf hinweisen, daß Österreich im Verhältnis zu anderen Ländern die längste Zivildienstdauer hat. (Abg. Dr. Maitz – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Auch das ist falsch!) Sie wissen auch, daß dieses Zivildienstgesetz in seiner derzeitigen Form niemals dazu beitragen kann, den Sozialbereich, in dem Zivildiener so wichtig sind, aufrechtzuerhalten. Es kann niemand elfeinhalb Monate ohne Unterbrechung arbeiten. Die Krankenstandsraten werden sich entsprechend erhöhen, weil es eine Zumutung ist, was Sie den Zivildienern aufbürden, und weil es einfach für Menschen unmöglich ist, elfeinhalb Monate ununterbrochen zu arbeiten, ohne Schäden zu bekommen, ohne Krankheitssymptome zu bekommen (Abg. Dr. Maitz: Um Gottes willen!) , noch dazu, wenn dies in einem Bereich wie dem Sozialbereich geschieht, wo es sicher kein einfaches und lockeres Arbeiten gibt. (Beifall bei den Grünen.)

Ich und wir Grünen können es nicht auf uns sitzen lassen, daß junge Männer, die bereit sind, Zivildienst zu machen, eklatant schlechtergestellt werden. Wir können das nicht zulassen! Deshalb bringen wir einen Abänderungsantrag ein, der beinhaltet, daß es zu keiner Ungleichstellung von Zivildienern kommen darf, egal, wie alt sie sind, und egal, wann sie sich entschieden haben, ihr Gewissen zu prüfen, um festzustellen, daß sie absolut nicht zum Bundesheer gehen wollen und auch nicht können, weil ihr Menschsein nicht zuläßt, daß sie den Sozialbereich vernachlässigen und stattdessen Sandkastenspiele machen und in der Erde herumbuddeln. (Abg. Scheibner: Frau Kollegin! Das war aber jetzt sehr unsachlich!)

Ich bin stolz auf die Zivildiener und auf alle, die es noch werden wollen. Oben auf der Galerie sitzen einige davon, und ich sage heute schon allen danke schön dafür, daß sie den Zivildienstbereich unterstützen wollen, und danke allen, die bereits Zivildienst geleistet haben, für die so positive Arbeit. Ihre Arbeit ist durch nichts zu ersetzen, noch dazu in einem Sozialsystem, das so schlecht ist wie unseres in Österreich, wo es ohnehin keine Arbeitsplätze für Menschen im Sozialbereich gibt. (Protestrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Ich möchte auch noch einen zweiten Abänderungsantrag einbringen, der zum Inhalt hat, daß es zu einer Zurücknahme des Beschlusses bezüglich der elfeinhalb beziehungsweise zwölf Monate Zivildienst kommt. Wir stellen den Antrag, daß der Zivildienst nur acht Monate dauern darf, denn nur so ist sichergestellt, daß ein zukünftiger Zivildiener ordentliche, qualifzierte, hochwertige Arbeit im Rahmen seines Zivildienstes leisten kann. Das müßte doch für alle, die hier sind und heute mitstimmen werden, wesentlich sein.

Wir werden dieses Zivildienstgesetz ablehnen, weil es nicht das wert ist, was ihm zugeschrieben wird. Und wir können auch deshalb niemals zustimmen, weil es uns wichtig ist, daß die jungen Männer, die zukünftigen Zivildiener, unter guten Arbeitsbedingungen und ordentlichen Verhältnissen ihre Arbeit leisten können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der von der Frau Abgeordneten Haidlmayr in seinen Kernpunkten beschriebene Antrag ist ausreichend unterstützt. Aufgrund seines Umfanges wird er gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigt und schriftlich an alle Mitglieder des Hohen Hauses verteilt.


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