Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 198

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In Anbetracht der vorgeschrittenen Stunde möchte ich mich nur auf die Schwerpunkte dieses Gesetzes beschränken und kurz fassen.

Die Ausgangslage ist bekannt: Durch den EU-Beitritt wurden Änderungen im Waffengesetz nötig. Dies nahm das Innenministerium zum Anlaß, auszuloten, inwiefern Bestimmungen geschaffen werden können, um tragische Gewalttaten und Kurzschlußhandlungen mit Waffen in Österreich möglichst bereits im Vorfeld zu unterbinden. Gerade im heurigen Frühjahr, im Mai und Juni dieses Jahres, gab es ja etliche mit Schußwaffen begangene Gewalttaten, die auch eine entsprechende öffentliche Diskussion nach sich gezogen haben. Auch ich habe damals gesagt, daß ich für eine umfassende Regelung im Waffengesetz bin, die es ermöglicht, auch beim Waffenbesitz und bei der Führung von Waffen entsprechende Vorkehrungen gesetzlicher Natur zu treffen. Dazu wurden mehrere Hearings mit Ärzten, Psychologen, aber auch mit Organen der Exekutive sowie der Justiz durchgeführt, um Schwellen zu legen, damit Waffen möglichst nur mehr in solche Hände geraten, in denen sie nicht mißbräuchlich verwendet werden.

Das Ergebnis dieser Beratungen liegt uns heute in Form der Waffengesetznovelle vor. Ein Schwerpunkt dabei wird neben den EU-Adaptierungen der Verläßlichkeitstest sein, damit vor allem der Zugang zu genehmigungspflichtigen Waffen erschwert wird. Als Voraussetzung ist daher schon bisher die im Gesetz verankerte Prüfung der Verläßlichkeit durch einen psychologischen Test vorgesehen.

Geschätzte Damen und Herren! Ich habe den ganzen Wirbel, der wegen dieses Verläßlichkeitstests in der öffentlichen Diskussion und auch hier gemacht wurde, zum Teil nicht verstanden, weil es ja bei uns selbstverständlich ist, daß sich jemand, der zum Beispiel einen Führerschein zu erwerben beabsichtigt, auch einer solchen Verläßlichkeitsprüfung bei der Behörde unterziehen muß. (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. )

Es erfolgt nicht in derselben Form, Herr Kollege Dr. Ofner, aber auch da hat die Behörde zu bewerten, ob diese Verläßlichkeit in einer bestimmten Form vorliegt und ob diese Verläßlichkeit auch entsprechend nachgewiesen werden kann.

Meine Damen und Herren! Zweiter Schwerpunkt: Es wird in Hinkunft auch eine Abkühlphase geben. Zusätzlich soll bei allen Waffen, auch bei jenen ohne Genehmigungspflicht, der Waffenkauf und die Aushändigung durch eine Abkühlphase getrennt sein. Damit soll verhindert werden, daß Affekthandlungen nicht quasi vom Waffengeschäft weg erfolgen.

Was mir in der jahrelangen Diskussion, während der ich auch sehr häufig angesprochen wurde, ein Anliegen war, ist die Sache mit der vielzitierten "Ges-Kartei", die wir heute in diesem Gesetz in einer anderen Form, aber, wie ich meine, sehr vernünftig regeln. Gemeinsam mit den Zuständigen für Datenschutz wurde eine Lösung gesucht, die hilft, zum Schutze der Bevölkerung und der Exekutive Hinweise über das Gewaltpotential zu geben, aber gleichzeitig Diskriminierung durch Daten zu vermeiden.

Dabei wurde die Abschaffung der sogenannten Ges-Kartei verankert und das Unterbringungsdatenschutzgesetz neu in dieser Waffengesetznovelle entwickelt.

Das sind im wesentlichen die Schwerpunkte der heute zu beschließenden Waffengesetznovelle.

Ich möchte nun noch einen Abänderungsantrag einbringen, bei dem es um den Termin der Inkraftsetzung geht.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Elmecker, Platter zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Waffengesetz 1996 erlassen und das Unterbringungsgesetz, das Strafgesetzbuch sowie das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:


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