Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 210

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Damit ist die zweite Lesung beendet.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen der Bejahung – Ich stelle fest: Die Vorlage ist in dritter Lesung angenommen .

Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.

17. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 163/A der Abgeordneten Dr. Irmtraut Karlsson, Werner Amon und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen (540 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter Abgeordneter Schwemlein hat das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Berichterstatter Emmerich Schwemlein: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 163/A der Abgeordneten Dr. Irmtraut Karlsson, Werner Amon und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen.

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 1996 in Verhandlung genommen.

Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Dr. Irmtraut Karlsson, Dr. Karl Maitz, Hans Helmut Moser, Dr. Doris Pollet-Kammerlander einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Initiativantrag ein.

Ein weiterer von der Abgeordneten Dr. Pollet-Kammerlander eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für innere Angelegenheiten somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Des weiteren darf ich auf zwei Druckfehlerberichtigungen verweisen.

Erstens: In dem in 540 der Beilagen beigedruckten Gesetzestext hat der § 2 folgendermaßen zu lauten:

"Die Herstellung, die Beschaffung, der Verkauf, die Vermittlung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, der Gebrauch und der Besitz von Anti-Personen-Minen sowie von Anti-Ordnungsmechanismen sind verboten."

Zweitens: Im § 3 des genannten Gesetzestextes hat an die Stelle des Wortes "Entschädigungsdienstes" das Wort "Entschärfungsdienstes" zu treten.

Herr Präsident, ich bitte, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Berichterstatter. (Abg. Mag. Stadler: Zur Geschäftsbehandlung!)

Bitte, Kollege Stadler.

23.47

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! Hohes Haus! Der Herr Berichterstatter hat soeben berichtet, daß im Ausschußbe


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